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Geschäftsbericht
2025
Hannover Rück-Konzern
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Hannover Rück
                                       
Investor Relations
2
Geschäftsbericht 2025
Kennzahlen
in Mio. EUR
2023
2024
2025
+/- Vorjahr
Ergebnis
Rückversicherungsumsatz (brutto)
24.456,5
26.379,3
26.786,0
+1,5 %
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto)
1.658,3
3.018,5
3.496,1
+15,8 %
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) ¹
-880,2
-1.115,0
-1.363,3
+22,3 %
Kapitalanlageergebnis
1.588,2
2.005,1
1.672,9
-16,6 %
Operatives Ergebnis (EBIT)
1.971,2
3.317,6
3.507,7
+5,7 %
Konzernergebnis
1.824,8
2.328,7
2.641,5
+13,4 %
Bilanz
Haftendes Kapital
14.249,4
15.921,3
16.666,5
+4,7 %
Eigenkapital der Aktionäre der Hannover Rück SE
10.126,8
11.794,5
12.928,7
+9,6 %
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
892,7
893,8
1.001,7
+12,1 %
Hybridkapital
3.229,9
3.233,1
2.736,0
-15,4 %
Vertragliche Netto-Servicemarge (CSM)
7.699,1
8.162,4
7.907,7
-3,1 %
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
3.728,6
4.004,1
3.740,6
-6,6 %
Kapitalanlagen
60.128,9
65.888,2
66.339,2
+0,7 %
Bilanzsumme ²
65.665,1
72.127,3
71.327,1
-1,1 %
Aktie
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) in EUR
15,13
19,31
21,90
+13,4 %
Buchwert je Aktie in EUR
83,97
97,80
107,21
+9,6 %
Dividende je Aktie in EUR
7,20
9,00
12,50 ³
+38,9 %
Basisdividende je Aktie in EUR
6,00
7,00
—
Sonderdividende je Aktie in EUR
1,20
2,00
—
Dividendenzahlung in Mio. EUR
868,3
1.085,4
1.507,5  ³
+38,9 %
Aktienkurs zum Jahresende in EUR
216,30
241,40
266,20
+10,3 %
Marktkapitalisierung zum Jahresende
26.085,2
29.112,1
32.103,0
+10,3 %
Kennzahlen
Kombinierte Schaden-/Kostenquote der Schaden-Rückversicherung ⁴
94,0 %
86,6 %
84,0 %
EBIT-Marge ⁵
9,3 %
14,4 %
15,1 %
Kapitalanlagerendite
2,8 %
3,2 %
2,5 %
Eigenkapitalrendite
19,0 %
21,2 %
21,4 %
Solvenzquote (Solvency II)
269 %
261 %
256 %
¹ Ausgenomm en Währungskurseffekte
² Angepasst. vgl. Kapitel 3.1 des Anhangs im Geschäftsbericht 2024
³ Dividendenvorschlag, Änderung der Dividendenpolitik im Jahr 2025
⁴ Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (netto) / Rückversicherungsumsatz (netto)
⁵ EBIT/Rückversicherungsumsatz (netto)
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
3
Geschäftsbericht 2025
Inhaltsverzeichnis
Nachhaltigkeitserklärung
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
4
Geschäftsbericht 2025
Über uns
Die Hannover Rück ist einer der weltweit führenden Rückversicherer. Wir
betreiben alle Sparten der Schaden- und Personen-Rückversicherung und
sind mit rund 4.000 Mitarbeitenden weltweit präsent. Das Schaden-
Rückversicherungsgeschäft in Deutschland wird von der
Tochtergesellschaft E+S Rück betrieben. Gegründet 1966, wird die
Hannover Rück als verlässlicher Partner für innovative Risikolösungen,
ausgeprägte Kundennähe und finanzielle Solidität wahrgenommen. Die für
die Versicherungswirtschaft wichtigen Ratingagenturen haben sowohl der
Hannover Rück als auch E+S Rück sehr gute Finanzkraft-Bewertungen
zuerkannt: Standard & Poor’s AA- „Very Strong“ und A.M. Best
A+ „Superior“.
An unsere Investoren
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
5
Geschäftsbericht 2025
Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
Jungsthöfel-5904WB.jpg
Clemens Jungsthöfel
Vorsitzender des Vorstands
partnerschaftlich, pragmatisch, verlässlich – „somewhat different“: Dafür
steht die Hannover Rück. Seit der Übernahme des Vorstandsvorsitzes
durfte ich diese Werte unseres Unternehmens aus neuen Perspektiven
erleben und die Wertschätzung unserer Kunden und Geschäftspartner
spüren. Diese Erfahrungen bestätigen mir, dass in Zeiten zunehmender
Komplexität ebensolche Eigenschaften entscheidend sind. Sie spiegeln
sich auch in unseren Ergebnissen wider.
Im Jahr 2019 erzielten wir einen Nettokonzerngewinn von
1,28 Milliarden Euro. Heute haben wir diesen Gewinn mehr als verdoppelt.
Mit einem Konzerngewinn von 2,6 Milliarden Euro haben wir unser im
November angehobenes Jahresgewinnziel erreicht.
Naturkatastrophen verursachten im Jahr 2025 weniger versicherte
Schäden als im Vorjahr. Die Waldbrände in Kalifornien und Hurrikan
Melissa haben jedoch gezeigt, welches verheerende Ausmaß
Einzelereignisse annehmen können. Extremere Wetterphänomene, höhere
Schäden sowie geopolitische Unsicherheiten prägen das Umfeld, in dem
wir agieren. Trotz dieser Herausforderungen konnten wir unsere
Profitabilität weiter ausbauen.
Nach Jahren deutlich verbesserter Raten befinden wir uns in der Schaden-
Rückversicherung wieder in einem weicher werdenden Markt. Dennoch
bleibt der hochwertige Rückversicherungsschutz der Hannover Rück
gefragt. In einem Umfeld sinkender Margen sind verlässliche
Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Die Personen-Rückversicherung
bildet weiterhin einen zentralen Baustein unserer Diversifizierung. In
unseren Kapitalanlagen haben wir gezielt Schritte zur Stärkung der
Resilienz unternommen, indem wir in unserem festverzinslichen
Anlagebestand stille Lasten reduziert haben, um künftige Erträge zu
verbessern.
Diese Maßnahmen, kombiniert mit unserem schlanken Geschäftsmodell
und dem Ausbau unserer Reserven, positionieren uns optimal für ein
schwieriger werdendes Marktumfeld. So schaffen wir Raum für weiteres
profitables Wachstum an der Seite unserer Kunden – überall dort, wo
risikoadäquate Bedingungen gegeben sind.
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, mit einer Solvenzquote von
256 Prozent, einem starken Eigenkapital und einer Eigenkapitalrendite von
21,4 Prozent bleibt Ihre Hannover Rück ein attraktives Investment. Unsere
neue Dividendenpolitik unterstreicht das. Die Ausschüttungsquote für die
Dividende wird zukünftig bei rund 55 Prozent des IFRS-
Nettokonzerngewinns liegen. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag die
Ausschüttungsquote der Gesamtdividende bei 46 Prozent. Zudem haben
wir uns das Ziel gesetzt, mindestens eine Dividende pro Aktie auf
Vorjahresniveau auszuschütten und sie langfristig zu steigern. Der
Vorstand der Hannover Rück wird der Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2025 daher eine Dividende von 12,50 Euro je Aktie
vorschlagen.
Unser Erfolg wäre nicht möglich ohne unsere größte Stärke: die Menschen
hinter der Hannover Rück. Mein besonderer Dank gilt daher unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement.
Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danke ich für Ihr Vertrauen.
Gemeinsam werden wir die Hannover Rück weiterentwickeln. Mit
gewohntem Fokus, starker Resilienz und dem Anspruch, bewährte Stärken
weiter auszubauen. Damit Ihre Hannover Rück auch in Zukunft erfolgreich
bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Jungsthöfel
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
6
Geschäftsbericht 2025
Vorstand der Hannover Rück SE
Stand zum 31. Dezember 2025
Thorsten Steinmann
Schaden-Rückversicherung
Weltweite Zuständigkeit für das Agrargeschäft
Regionale Zuständigkeit für Kontinentaleuropa, Lateinamerika
und Nordafrika
Brona Magee
Personen-Rückversicherung
Weltweite Zuständigkeit für Longevity Solutions
Regionale Zuständigkeit für Nordamerika, Bermuda,
Großbritannien und Irland
Sharon Ooi
Schaden-Rückversicherung
Weltweite Zuständigkeit für Fakultative Rückversicherung
Regionale Zuständigkeit für Asien-Pazifik und Subsahara-
Afrika
Dr. Christian Hermelingmeier
Asset Management, Finance & Accounting, Reinsurance
Valuation & Steering, Tax, Coordination of International
Operations, Investor & Rating Agency Relations
Clemens Jungsthöfel
Vorstandsvorsitzender
Communications, Audit, Operations & Strategy, IT, Risk
Management, Actuarial Function, Human Resources, Legal
Services, Compliance
Silke Sehm
Schaden-Rückversicherung
Weltweite Zuständigkeit für Naturkatastrophengeschäft,
Strukturierte Rückversicherung, Insurance-Linked Securities,
Retrozessionen, Cyber & Digital
Claude Chèvre
Personen-Rückversicherung
Weltweite Zuständigkeit für Life & Health Services
Regionale Zuständigkeit für Afrika, Asien, Australien,
Lateinamerika, Naher Osten, Kontinentaleuropa
Sven Althoff
Koordination des Geschäftsfeldes Schaden-
Rückversicherung,
Weltweite Zuständigkeit für Luftfahrt & Transport, Kredit,
Kaution & politische Risiken, Quotierungen
Regionale Zuständigkeit: Nordamerika, Großbritannien,
Londoner Markt
Von links nach rechts
Final7158HaRe_Gesamtvorstand_WB (3).jpg
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
7
Geschäftsbericht 2025
Hannover Rück-Aktie
13
– Aktie steigt in volatilem Umfeld um 10,3 %
– Dividendenvorschlag: 12,50 EUR pro Aktie
Aktienmärkte in volatilem Umfeld
Das Börsenjahr 2025 knüpfte an den positiven Trend der Vorjahre an. Die
internationalen Aktienmärkte profitierten von einer im Jahresverlauf
nachlassenden Inflation sowie der schrittweisen Absenkung der Leitzinsen
in den USA und Europa. Robuste Unternehmensgewinne verliehen den
Märkten zusätzlichen Rückenwind und stärkten das Vertrauen in eine
nachhaltige wirtschaftliche Erholung. Allerdings sorgten geopolitische
Spannungen weltweit sowie handelspolitische Maßnahmen insbesondere
durch verschärfte Handelszölle zeitweise für spürbare Volatilität.
Entwicklung ausgewählter Aktienindizes
1
in Indexpunkten
Eröffnungskurs
2025
Schlusskurs
2025
Veränderung
DAX
19.909,14
24.490,41
+23,0%
S&P 500
5.903,26
6.845,50
+16,0%
MSCI World
3.707,84
4.430,38
+19,5%
STOXX Europe 600 Insurance
410,07
534,91
+30,4%
Diese Entwicklung spiegelte sich auch im deutschen Leitindex wider: Der
DAX setzte zunächst die positive Dynamik des Vorjahres fort. Im April
verzeichnete der DAX einen deutlichen Einbruch infolge der Ankündigung
neuer US-Zölle auf europäische Waren. Bis zum Jahresende stabilisierte er
sich und erzielte am Ende ein deutliches Plus von 23,0 %.
Auch die Versicherungsbranche entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025
äußerst positiv. Der Branchenindex STOXX Europe 600 Insurance, der die
größten europäischen Versicherungsunternehmen umfasst, legte seit
Jahresbeginn um 30,4 % zu. Robuste Bilanzen und starke
Geschäftsergebnisse sowie eine anhaltend gute Nachfrage nach
Versicherungslösungen wirkten dabei als wesentliche Treiber dieser
Entwicklung. Damit zählte der Versicherungssektor 2025 zu den stärksten
Segmenten an den europäischen Finanzmärkten.
Höchst- und Tiefstkurse der Hannover Rück-Aktie 2025
in EUR
Performancevergleich der Hannover Rück-Aktie
(inklusive reinvestierter Dividenden)
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
8
Geschäftsbericht 2025
Hannover Rück-Aktie 2025: positive
Entwicklung trotz Preisdrucks in der
Schaden-Rückversicherung
Auch die Hannover Rück-Aktie zeigte 2025 eine insgesamt positive
Entwicklung. Stetiges Umsatz- und Gewinnwachstum, eine nach oben
angepasste Gewinnprognose sowie Potenzial für weiteres
Ergebniswachstum waren wesentliche Einflussfaktoren.
Die Hannover Rück-Aktie war mit 247,20 EUR ins Jahr 2025 gestartet. Im
Jahresverlauf bis Mai ergab sich ein deutlicher Anstieg. Sie erreichte am
5. Mai 2025 mit 290,60 EUR ihr Jahreshoch. Im weiteren Verlauf des
Jahres verstärkten sich die Diskussionen um einen zunehmenden
Preisdruck in der Rückversicherungsbranche. Dies führte bei den
Rückversicherern in den folgenden Monaten zu Kursrückgängen – auch bei
der Hannover Rück.
Nach einer relativ ruhigen Hurrikansaison stabilisierte sich die Aktie in den
Herbstmonaten. Den positiven Reaktionen auf eine angepasste
Dividendenpolitik und den Ausblick für das Jahr 2026 stand weiterhin eine
zurückhaltende Sicht der Investoren auf die zukünftige Preisentwicklung in
der Schaden-Rückversicherung gegenüber. Die Aktie schloss das Jahr mit
einem Plus von 10,3 % bei einem Schlusskurs von 266,20 EUR.
Zum Jahresende 2025 verzeichnete die Hannover Rück 21
Analystenempfehlungen, davon elf mit der Empfehlung „Kaufen“ bzw.
„Übergewichten“, neun mit der Empfehlung „Halten“. Für „Untergewichten“
bzw. „Verkaufen“ sprach sich ein Analyst aus.
Hauptversammlung stimmt
Dividendenerhöhung zu
Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Hannover Rück SE fand
am 7. Mai 2025 statt. In seiner ersten Rede vor der Hauptversammlung als
Vorstandsvorsitzender blickte Clemens Jungsthöfel auf die
Geschäftsentwicklung der Hannover Rück zurück. Mit Blick auf den
laufenden Strategiezyklus 2024–2026 sieht sich die Hannover Rück auf
einem guten Weg, die gesetzten Ziele zu erreichen.
Im Fokus der Rede standen das profitable Wachstum, die starke Bilanz und
die Zukunftsfähigkeit der Hannover Rück. Durch Innovationen, neue
Produkte und gezielte Partnerschaften will das Unternehmen wachsen und
ebenso Versicherungslücken schließen. Clemens Jungsthöfel betonte
dabei die Bedeutung der Rückversicherung angesichts globaler Krisen und
des Klimawandels.
Die ordentliche Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2024 eine um 25 % erhöhte
Gesamtdividende zu zahlen. Die Auszahlung setzt sich aus einer
Basisdividende von 7,00 EUR (Vorjahr: 6,00 EUR) je Aktie und einer
Sonderdividende von 2,00 EUR (1,20 EUR) je Aktie zusammen. Damit
schüttete die Hannover Rück 1,1 Mrd. EUR an ihre Aktionäre aus.
Neuausrichtung der Dividendenpolitik
Im Herbst 2025 hat der Vorstand der Hannover Rück eine veränderte
Dividendenpolitik für die zukünftigen Gewinnbeteiligungen beschlossen.
Demnach wird die Ausschüttungsquote für die reguläre Dividende auf rund
55 % des IFRS-Nettokonzerngewinns angehoben (Ausschüttungsquote
der Gesamtdividende für 2024: 46 %). Die Dividende je Aktie soll dabei
mindestens auf dem Vorjahresniveau liegen und langfristig gesteigert
werden. Das bisher regelmäßig genutzte Instrument der Sonderdividende
wird Teil der regulären Dividende.
Grund für die geänderte Dividendenpolitik in Form der erhöhten
Ausschüttungsquote ist die sehr gute Kapitalausstattung der Hannover
Rück. Sie ermöglicht trotz einer höheren Ausschüttung weiterhin attraktives
und profitables Wachstum. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung am 6. Mai 2026 vor, eine Dividende von 12,50 EUR je
Aktie auszuschütten. Das entspricht einem Anstieg von 38,9 % im
Vergleich zum Vorjahr.
Kommunikation mit dem Kapitalmarkt
Vorstand und Vertreter der Investor-Relations-Abteilung führten auch im
Geschäftsjahr 2025 einen intensiven und kontinuierlichen Dialog mit
Anlegern, institutionellen Investoren und Ratingagenturen.
Die Aktivitäten der Hannover Rück auf internationalen Konferenzen und
Roadshows pendelte sich mit über 35 Tagen auf Vorjahresniveau ein.
Dabei lag der Fokus weiterhin auf den Finanzplätzen in Europa und
Nordamerika. Zusätzlich wurden die Kontakte zu Investoren im asiatisch-
pazifischen Raum intensiviert.
Auf dem Investorentag der Hannover Rück am 9. Oktober 2025 in Frankfurt
am Main nutzten zahlreiche Analysten und Investoren die Gelegenheit, sich
umfassend über die Unternehmensentwicklung zu informieren. Im
Mittelpunkt der Präsentationen standen die Wachstumschancen in den
Bereichen Schaden- und Personen-Rückversicherung sowie in der
Kapitalanlage. Die zentrale Botschaft: Die Hannover Rück wird weiterhin
ihre Ergebnisse steigern.
Aktionärszahl wächst weiter
Das Aktienregister der Hannover Rück verzeichnete zum Ende des Jahres
100.809 Aktionäre. Damit ist die Anzahl der Anteilseigner im Vergleich zum
Vorjahr (78.550) erneut gestiegen. Größte Anteilseigner waren zum
Jahresende die Talanx AG mit 50,2 %, sowie BlackRock, Inc. mit
gemeldeten 3,16 %, die Deutsche Asset Management Investment GmbH
mit gemeldeten 3,0 %, FMR LLC mit gemeldeten 3,0 % der Stimmrechte.
Der Anteil institutioneller Anleger im Streubesitz an den insgesamt
ausstehenden Aktien lag bei 37,7 % (38,6 %); 12,0 % hielten private
Investoren (11,2 %).
Basisdaten
Wertpapierkennnummer/ISIN
840221/DE 000 840 221 5
Börsenkürzel
HRN1 (Bloomberg), HRNGn (Reuters), HVRRY (ADR)
Börsennotierungen
Deutschland
Xetra, Frankfurt, München, Stuttgart, Hamburg, Berlin,
Düsseldorf, Hannover (amtlicher Handel: Xetra, Frankfurt
und Hannover)
USA
American Depositary Receipts (Level-1-ADR-Programm;
6 ADR = 1 Aktie)
Börsensegment
Prime Standard
Index-Zugehörigkeit
DAX
Beginn der Börsennotierung
30. November 1994
Anzahl der ausgegebenen
Aktien
(Stand 31. Dezember 2025)
120.597.134
Grundkapital
120.597.134,00 EUR
Aktiengattung
Namens-Stammaktien, nennwertlos
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
9
Geschäftsbericht 2025
Kennzahlen
in EUR
2016 ¹
2017 ¹
2018 ¹
2019 ¹
2020 ¹
2021 ¹
2022 ²
2023
2024
2025
Anzahl der Aktien in Mio. Stück
120,6
120,6
120,6
120,6
120,6
120,6
120,6
120,6
120,6
120,6
Tiefstkurs ³
84,12
95,95
104,70
116,40
107,50
128,00
131,35
162,65
212,10
241,20
Höchstkurs ³
106,20
115,65
125,30
175,20
192,40
167,95
187,60
228,90
263,50
290,60
Jahresanfangskurs ³
105,65
102,80
104,90
117,70
172,30
130,30
167,15
185,50
216,30
247,20
Jahresschlusskurs ³
102,80
104,90
117,70
172,30
130,30
167,15
185,50
216,30
241,40
266,20
Marktkapitalisierung am Jahresende in Mio. EUR
12.397,4
12.650,6
14.194,3
20.778,9
15.713,8
20.157,8
22.370,8
26.085,2
29.112,1
32.103,0
Eigenkapital der Aktionäre der Hannover Rück SE in Mio. EUR
8.997,2
8.528,5
8.776,8
10.528,0
10.995,0
11.885,0
9.059,7
10.126,8
11.794,5
12.928,7
Buchwert je Aktie
74,61
70,72
72,78
87,30
91,17
98,55
75,12
83,97
97,80
107,21
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert)
9,71
7,95
8,79
10,65
7,32
10,21
6,47
15,13
19,31
21,90
Dividende je Aktie
5,00
5,00
5,25
5,50
4,50
5,75
6,00
7,20
9,00
12,50 ⁴
Basisdividende je Aktie
3,50
3,50
3,75
4,00
4,50
4,50
5,00
6,00
7,00
—
Sonderdividende je Aktie
1,50
1,50
1,50
1,50
—
1,25
1,00
1,20
2,00
—
Cashflow je Aktie
19,33
14,05
18,45
20,81
26,79
40,97
41,02
47,99
47,11
47,16
Eigenkapitalrendite (nach Steuern) ⁵ in %
13,7
10,9
12,2
13,3
8,2
10,8
8,2
19,0
21,2
21,4
Dividendenrendite ⁶ in %
4,9
4,8
4,5
3,2
3,5
3,1
3,2
3,3
3,7
4,7
Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV) ⁶
1,4
1,5
1,6
2,0
1,4
1,7
2,5
2,6
2,5
2,5
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ⁶
10,6
13,2
13,4
16,2
17,8
16,4
28,7
14,3
12,5
12,2
Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV) ⁶
5,3
7,5
6,4
8,3
4,9
4,1
4,5
4,5
5,1
5,6
¹ Nach IAS 39 und IFRS 4
² Angepasst gemäß IAS 8
³ Xetra-Tagesschlusskurse aus Bloomberg 
⁴ Dividendenvorschlag, Änderung der Dividendenpolitik im Jahr 2025
⁵ Ergebnis je Aktie/Durchschnitt aus Buchwert je Aktie am Jahresanfang und Jahresende
⁶ Im Verhältnis zum Jahresschlusskurs
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
10
Geschäftsbericht 2025
Zusammengefasster
Lagebericht
Nachhaltigkeitserklärung
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
11
Geschäftsbericht 2025
Grundlagen des
Konzerns
Geschäftsmodell und Strategie
– Weltweite Rückversicherung mit Betrieb aller Sparten der
Schaden- und Personen-Rückversicherung und dem Ziel
einer möglichst breiten und ausgewogenen regionalen und
auf die unterliegenden Risiken bezogenen Diversifikation
– Wettbewerbsvorteile durch niedrige Kapital- und
Verwaltungskosten
– Sicherstellung der Finanzstärke durch ausgereiftes
Risikomanagement
– Verpflichtung zu einer verantwortungsvollen, transparenten
und auf den langfristigen Erfolg ausgerichteten
Unternehmensführung
Der Hannover Rück-Konzern ist einer der weltweit führenden
Rückversicherer. Die Hannover Rück SE ist eine Europäische
Aktiengesellschaft, Societas Europaea (SE), mit Sitz in Hannover,
Deutschland.
Der Strategiezyklus der Hannover Rück umfasst drei Jahre. Die
Konzernstrategie 2024–2026 „Staying Focused. Thinking Ahead.“ zielt auf
branchenführende Performance in Bezug auf Profitabilität und
Gewinnwachstum, eine zuverlässige ökonomische Wertschöpfung sowie
eine attraktive und steigende Dividende ab. Eine weitere strategische
Zielgröße ist die Kapitalstärke der Hannover Rück. Neben diesen
finanziellen Zielen beinhaltet die Ambition der Konzernstrategie auch
strategische Ziele zu Mitarbeiterengagement sowie zu ökologischer
Verantwortung. Die Konzernstrategie wird durch entsprechende
Geschäftsfeld-Strategien konkretisiert und unterstützt.
Unser Geschäftsmodell orientiert sich an unserer Konzernstrategie. Es ist
fokussiert auf das Rückversicherungsgeschäft, das wir in den
Geschäftsfeldern Schaden- und Personen-Rückversicherung weltweit
betreiben. Wir streben so eine möglichst breite Diversifikation und somit
einen effizienten Risikoausgleich an. Dies ist möglich, weil wir weitgehend
unkorrelierte oder niedrig korrelierte Rückversicherungsrisiken aus allen
Sparten und Regionen der Schaden- sowie Personen-Rückversicherung
übernehmen. Neben dem effizienten Kapitalmanagement ist dies der
Schlüssel zu unseren vergleichsweise niedrigen Kapitalkosten.
Der Vorstand steuert unter Zuhilfenahme des Risikomanagements das
Unternehmen mit dem Ziel, Geschäftsmöglichkeiten wahrzunehmen und
dabei eine langfristige Finanzstärke sicherzustellen. Dies geschieht auf
Basis eines klar definierten Risikoappetits.
Erstversicherer wie auch ihre Kunden profitieren von einem robusten und
widerstandsfähigen Versicherungsmarkt. Die weitreichende Verteilung von
Originalrisiken auf unterschiedliche Risikoträger ist ein wesentlicher Aspekt
der Wertschöpfungskette in der Versicherungsbranche. So sichern nicht
nur Erstversicherer Risiken bei Rückversicherern ab, auch Rückversicherer
können partiell Risiken an sogenannte Retrozessionäre weitergeben. Die
daraus entstehende Diversifikation wirkt sich positiv auf Stabilität, Kapazität
und Innovationskraft der Erstversicherer und damit auf die
Versicherungsnehmer aus.
Unsere Geschäftsaktivitäten konzentrieren sich darauf, der bevorzugte
Geschäftspartner für unsere Kunden zu sein. Daher stellen wir den Kunden
mit seinen Anliegen in den Fokus. Zum Nutzen unserer Kunden und
Aktionäre erzielen wir außerdem Wettbewerbsvorteile, indem wir das
Rückversicherungsgeschäft mit niedrigeren Verwaltungskosten betreiben
als unsere Wettbewerber. So sind wir überdurchschnittlich ertragsstark und
können zugleich unseren Kunden Rückversicherungsschutz zu
wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten.
Unsere Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG (E+S Rück) bietet
als „Rückversicherer für Deutschland“ ein auf die Besonderheiten des
deutschen Marktes fokussiertes Angebot. Von wesentlicher Bedeutung
sind dabei diejenigen Gegenseitigkeitsvereine, mit denen wir eine durch
ihre Beteiligung an der E+S Rück unterlegte strategische Partnerschaft
pflegen.
Geschäftsfelder des Hannover Rück-Konzerns
Geschäftsfelder.png
Im Geschäftsfeld Schaden-Rückversicherung verstehen wir uns als
zuverlässiger, flexibler und innovativer Marktteilnehmer, der im Wettbewerb
unter den jeweils Besten eines Marktes ist. Kostenführerschaft, effektives
Zyklusmanagement und hervorragendes Risikomanagement sind die
Schlüsselelemente unserer Wettbewerbspositionierung. Insbesondere im
aktuellen Marktumfeld steuern wir aktiv unser Portefeuille, um langfristige
Profitabilität in der Versicherungstechnik sicherzustellen.
Im Geschäftsfeld der Personen-Rückversicherung sind wir, auch gemessen
an Kundenbefragungen, als einer der Topanbieter für traditionelle
Deckungen sowie als führender Anbieter für strukturierte Lösungen
anerkannt. Dies erreichen wir u. a., indem wir uns durch das frühzeitige
Erkennen von Trends auf künftige Kundenbedürfnisse einstellen.
Zur Sicherung der langfristigen Stabilität der Hannover Rück steht unsere
Strategie auf einem soliden Fundament: Nachhaltigkeit und integrierte
Unternehmenssteuerung. Nachhaltigkeit steht für unser Streben nach
ökonomischer, sozialer und ökologischer Verantwortung. Mit integrierter
Unternehmensführung unterstützen wir das in die Hannover Rück gesetzte
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
12
Geschäftsbericht 2025
Vertrauen, insbesondere der Aufsichtsbehörden und Investoren, aber auch
der Kunden und Mitarbeiter.
Steuerungssystem
Wertorientierte Steuerung
Unser integriertes Unternehmenssteuerungssystem ist die Basis zur
Umsetzung unserer strategischen Ziele. Es zielt darauf ab, unsere Gewinn-
und Wachstumsziele nachhaltig zu erreichen und langfristige Stabilität zu
gewährleisten. Neben klassischen, bilanz- und erfolgsorientierten IFRS-
Kennzahlen enthält unser strategisches Zielsystem auch ökonomische
Zielvorgaben, die aus unserem von der Aufsichtsbehörde genehmigten,
internen Kapitalmodell und dem ökonomischen Eigenkapital gemäß der
Solvency-II-Berichterstattung abgeleitet werden. Die Zielvorgaben werden
regelmäßig analysiert und im Zuge der turnusmäßig durchgeführten
Strategierevision angepasst. Da das Rückversicherungsgeschäft
zyklischen Schwankungen unterworfen ist, steht für uns im Vordergrund,
die strategischen Ziele mittel- und langfristig über den Zyklus hinweg zu
erreichen.
Wir möchten eine branchenführende Performance in Bezug auf Profitabilität
und Gewinnwachstum erzielen, eine zuverlässige ökonomische
Wertschöpfung sowie eine attraktive und steigende Dividende. Darüber
hinaus streben wir ein hohes Maß an Mitarbeiterengagement und
ökologischer Verantwortung an. In konkreten Zahlen möchte die Hannover
Rück über den dreijährigen Strategiezyklus durchschnittlich pro Jahr eine
Eigenkapitalrendite von mehr als 14 % und ein Wachstum des operativen
Ergebnisses (EBIT) von mehr als 5 % erreichen. Die vertragliche Netto-
Servicemarge (CSM) soll über den Zyklus um mehr als 2 % durchschnittlich
pro Jahr wachsen. Darüber hinaus soll die Kapitalbedeckungsquote nach
Solvency II mehr als 200 % betragen.
Zielerreichung
Kennzahlen
Ziele für 2025
Zielerreichung
Eigenkapitalrendite
> 14 %
21,4 %
EBIT-Wachstum
> 5 %
5,7 %
CSM-Wachstum
> 2 %
-3,1 %
Solvenzquote 1, 2
> 200 %
256,4 %
Dividende
> Vorjahr
erreicht
¹ Es handelt sich hier um vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen.
² Nach Maßgabe unseres internen Kapitalmodells und Solvency-II-Vorgaben
Wertorientierte Steuerung und Kapitalallokation
Ein zentrales Element unseres Steuerungssystems ist die wertorientierte
Steuerung, die auf die Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet
ist. Basis der wertorientierten Steuerung ist die risikoadäquate
Kapitalallokation auf die einzelnen Geschäftsaktivitäten. Diese ermöglicht
es uns, die Übernahme von versicherungstechnischen Risiken und von
Kapitalanlagerisiken sowohl unter individuellen Risiko-Rendite-Aspekten
als auch vor dem Hintergrund unserer Gesamtrisikoneigung zu beurteilen.
Auf Basis unseres internen Kapitalmodells wird die Verteilung des Kapitals
optimiert, um eine nachhaltige Rendite zu erzielen. Ausgehend von der
Gesamtrisikosituation in der Gruppe wird das Kapital zunächst den
Funktionsbereichen Versicherungstechnik und Kapitalanlage zugeordnet.
Danach verteilen wir das Kapital innerhalb der Versicherungstechnik erst
auf die Geschäftsfelder Schaden- und Personen-Rückversicherung und
anschließend nach Risikokategorien bzw. nach Vertragsarten und Sparten
auf die unterschiedlichen Rückversicherungsprodukte. So stellen wir
sicher, dass bei der Beurteilung und Preiskalkulation unterschiedlicher
Rückversicherungsprodukte unsere Gewinnziele in einheitlicher Form unter
Einbezug von Risiko, Kosten und Rendite eingehalten werden und wir eine
langfristige Wertschöpfung erzielen.
IVC – die strategische Steuerungsgröße
Zur Steuerung der Portefeuilles und der einzelnen Verträge wenden wir
zeichnungsjahrorientierte Bewertungsprinzipien auf Basis der erwarteten
Zahlungsströme an, die den individuellen Charakteristika der Schaden- und
Personen-Rückversicherung gerecht werden. Darüber hinaus ist,
insbesondere aus Sicht des Aktionärs, die Zielerreichung im jeweiligen
Geschäftsjahr von Interesse. Auf der Basis unserer ökonomischen
Bewertung sowie unseres internen Kapitalmodells, des Fundaments
unserer Unternehmenssteuerung, wollen wir einen Gewinn erzielen, der
oberhalb der Kapitalkosten liegt. Diesen Ertrag – die entscheidende Größe
für die Steuerung unserer Geschäftstätigkeit – bezeichnen wir als
ökonomische Wertschöpfung (Intrinsic Value Creation, IVC).
Die IVC-Kennzahl macht die Wertbeiträge des Konzerns, der beiden
Geschäftsfelder und der einzelnen operativen Einheiten miteinander
vergleichbar. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, wertschöpfende und
wertvernichtende Bereiche zuverlässig zu erkennen.
So können wir
– den Kapital- und Ressourceneinsatz optimieren,
– Chancen und Risiken identifizieren,
– die Strategiebeiträge hinsichtlich unserer anspruchsvollen Gewinn- und
Wachstumsziele messen sowie
– profitables Wachstum sichern.
Der IVC-Wert berechnet sich gemäß folgender Formel: adjustiertes
ökonomisches Ergebnis – (alloziertes Kapital × gewichteter
Kapitalkostensatz) = IVC.
Das adjustierte ökonomische Ergebnis setzt sich aus zwei Faktoren
zusammen, die jeweils nach Steuern betrachtet werden: dem
ausgewiesenen IFRS-Konzernergebnis sowie der Veränderung der in der
vertraglichen Servicemarge bilanzierten unrealisierten Gewinne und
Verluste bereinigt um Reservierungskomponenten. Mit Letzterem
berücksichtigen wir in der Wertermittlung die ökonomischen Effekte, die
unter IFRS nicht ergebniswirksam erfasst sind. Zudem werden bereits im
IFRS-Konzernergebnis berücksichtigte Zinsen auf Hybridkapital und das
nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Ergebnis wieder
hinzugerechnet.
Das allozierte Kapital setzt sich aus dem ökonomischen Eigenkapital
gemäß Solvency II einschließlich der Anteile nicht beherrschender
Gesellschafter und dem Hybridkapital zusammen. Die Verteilung des
Kapitals auf die ergebnisverantwortlichen Einheiten erfolgt wie zuvor
beschrieben nach dem Risikogehalt des jeweiligen Geschäfts. Dabei
unterscheiden wir systematisch zwischen der Übernahme von
versicherungstechnischen Risiken einerseits und Kapitalanlagerisiken
andererseits.
Für die Ermittlung des Kapitalkostensatzes gehen wir auf der Grundlage
eines Capital-Asset-Pricing-Model-(CAPM-)Ansatzes davon aus, dass die
Opportunitätskosten des Investors 625 Basispunkte über dem risikofreien
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
13
Geschäftsbericht 2025
Zinssatz liegen, d. h., dass oberhalb dieser Grenze ökonomischer Wert
geschaffen wird. Unser strategisches Eigenkapitalrenditeziel von mehr als
14 % bedeutet damit bereits eine erhebliche Zielwertschöpfung. Wir setzen
Eigenkapital sparsam ein und nutzen Eigenkapitalsubstitute zur
Optimierung unserer durchschnittlichen Kapitalkosten, die sich im Jahr
2025 auf (vom Abschlussprüfer ungeprüfte) 5,7 % (Vorjahr: 5,2 %) beliefen.
Da der Vergleich von absoluten Beträgen nicht immer aussagekräftig ist,
haben wir zusätzlich zum IVC den xRoCA (Excess Return on Capital
Allocated = Überrendite auf das allozierte Kapital) eingeführt. Diese risiko-
adjustierte Rendite stellt den IVC im Verhältnis zum allozierten Kapital dar
und zeigt uns die relative Überrendite, die über die gewichteten
Kapitalkosten hinaus erwirtschaftet werden konnte.
Die enge Verzahnung unseres internen Kapitalmodells mit der
Kapitalallokation und der wertorientierten Steuerung trägt zur Erfüllung des
Solvency-II-Verwendungstests bei.
Operatives Steuerungssystem
In unser strategisches Zielsystem eingebettet und abgestimmt auf unsere
aus dem internen Kapitalmodell abgeleiteten Vorgaben zur Wertschöpfung
sind auch eine Reihe von IFRS-basierten finanziellen Leistungsindikatoren.
Diese nutzen wir zur unterjährigen Umsetzung der Strategie in der
operativen Steuerung, da sie einerseits zeitnah zur Verfügung stehen und
andererseits bereits erste Hinweise darauf geben, ob wir unsere
übergeordneten strategischen Ziele voraussichtlich erreichen werden. Dies
waren für das Jahr 2025 für beide Geschäftsfelder das Wachstum des
Rückversicherungsumsatzes und das EBIT sowie für den Konzern als
Ganzes die Kapitalanlagerendite.
Zielvereinbarung
Wesentliche Kennzahlen unseres Steuerungssystems gehen in die
individuellen Zielvereinbarungen der Führungskräfte ein. Bei der
Zielvereinbarung berücksichtigen die Beteiligten neben standardisierten
finanziellen Kennzahlen auch aus den strategischen Vorgaben abgeleitete
nichtfinanzielle Größen. Weitere Informationen zu den individuellen Zielen
und damit verbundenen Vergütungselementen der Vorstandsmitglieder
sind im separat erschienenen Vergütungsbericht zu finden.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene
Rahmenbedingungen
– Leicht verlangsamtes Wachstum der Weltwirtschaft
gegenüber dem Vorjahr
– S&P Global Ratings bestätigt erneut stabilen Ausblick für
globalen Rückversicherungssektor
– Versicherte Schäden aus Naturkatastrophen erneut über
100 Mrd. US-Dollar
Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2025 robuster als erwartet gezeigt,
obwohl die zugrunde liegenden Schwächen weiterhin bestanden. Positiv
wirkten nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) eine förderliche makroökonomische Politik,
verbesserte Finanzbedingungen, steigende Investitionen und Optimismus
hinsichtlich der Auswirkungen künstlicher Intelligenz. Dies habe dazu
beigetragen, die Nachfrage zu stützen und die negativen Effekte der
politischen Unsicherheit und steigender Handelsbarrieren abzufedern.
Das Wachstum des Welthandels habe sich nach einem starken Vorlauf vor
dem Inkrafttreten der US-Zollerhöhungen im weiteren Jahresverlauf
abgeschwächt. Trotz Erfolgen bei der Inflationsbekämpfung hätten die
Preissteigerungen in einigen Ländern ihr Ziel noch nicht wieder erreicht,
und am Arbeitsmarkt habe sich eine schwächere Nachfrage nach
Arbeitskräften abgezeichnet. Das Wachstum der globalen Wirtschaft dürfte
sich den Schätzungen der OECD zufolge auf 3,2 % (Vorjahr: 3,3 %) leicht
verlangsamt haben.
In den USA hätten kräftige Investitionen in Informationstechnologie und
Software das Wachstum angekurbelt und dem schwächeren privaten
Konsum entgegengewirkt. Der Umfang dieser Investitionen sei umso
bemerkenswerter, als sie bereits zuvor ein hohes Niveau in den USA
erreicht hätten, das etwa dem Zwanzigfachen der Investitionen im
Vereinigten Königreich oder in Kanada entspricht. Auch andere
technologiebezogene Investitionen sind rapide gestiegen. Die realen
Investitionen für den Bau von Rechenzentren in der ersten Hälfte des
Jahres 2025 legten um annualisiert 21 % zu und machten damit über 5 %
der Gesamtinvestitionen im Nichtwohnungsbau aus. Die jüngste Stärke der
Investitionen in Rechenzentren in den USA dürfte teilweise auch auf den
verstärkten Einsatz von KI-Technologien zurückzuführen sein.
Im Gegensatz dazu seien die Unternehmensinvestitionen im Euroraum
insgesamt schleppend verlaufen, obwohl sinkende Inflationsraten,
steigende Realeinkommen und fiskalische Lockerungen die Konjunktur
stützten. In vielen Schwellenländern war der OECD zufolge das BIP-
Wachstum überraschend robust.
Wirtschaftliche Entwicklung nach Regionen
in %
BIP 2024
BIP 2025
USA
2,8
2,0
Europa
Eurozone
0,8
1,3
Deutschland
-0,5
0,3
Frankreich
1,1
0,8
Großbritannien
1,1
1,4
Asien
China
5,0
5,0
Japan
-0,2
1,3
Australien
1,1
1,8
Welt
3,3
3,2
Quelle: OECD Economic Outlook, Volume 2025, Issue 2
Kapitalmärkte
Das Kapitalanlageumfeld war im Berichtszeitraum 2025 erneut von hoher
Volatilität geprägt. Die Märkte standen im Zeichen einer andauernden
Unsicherheit, ausgelöst durch globale Handelskonflikte, geopolitische
Spannungen sowie die geldpolitische Neuausrichtung einiger
Zentralbanken.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
14
Geschäftsbericht 2025
Dies schlug sich erneut auch in volatilen Zinsmärkten nieder. Andererseits
normalisierten sich gleichzeitig die inversen Zinskurven der Vergangenheit
insbesondere im EUR- und GBP-Bereich weiter. Bei US-Staatsanleihen
waren in allen Laufzeitbereichen teils deutliche Zinsrückgänge zu
beobachten. Die Entwicklung reflektiert einerseits die geldpolitische
Lockerung in Reaktion auf rückläufige aktuelle Inflationsraten, andererseits
die strukturelle Risikobewertung der Märkte in Hinblick auf zukünftige
Inflation und förderliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Die Europäische Zentralbank und die Bank of England setzten ihren Kurs
einer lockereren Zinspolitik mit mehreren weiteren Senkungen im
Jahresverlauf fort, während die US-Zentralbank im ersten Halbjahr eine
Pause in ihrem bisherigen Zinssenkungszyklus einlegte, im zweiten
Halbjahr dann aber noch drei jeweils kleinere Zinssenkungsschritte
unternahm. Insgesamt bewegt sich die Politik der Zentralbanken in den
Hauptwährungsräumen weiterhin auf dem schmalen Grat, einerseits das
noch immer vorhandene Inflationspotenzial zu kontrollieren, andererseits
aber auch spürbare gesamtwirtschaftliche Impulse zu setzen und die
teilweise noch fragile wirtschaftliche Dynamik zu stabilisieren.
An den Kreditmärkten kam zu Beginn des zweiten Quartals in Folge von
Zollankündigungen durch die US-Regierung erhebliche Nervosität auf, die
sich in stark steigenden Risikoaufschlägen niederschlug. Zum Ende des
Berichtszeitraums bewegten diese sich allerdings wieder weitgehend in der
Nähe ihrer Langzeit-Tiefs und somit auf dem Niveau von vor den
Ankündigungen.
Die robuste Wirtschaft, vor allem in den USA, die rückläufige Inflation und
Zinssenkungen führten zu neuen Höchstständen bei fast allen großen
Aktienindizes. Auch Gold erreichte neue Rekordmarken, während
Kryptowährungen erneut starke Schwankungen zeigten. Beide
Anlageklassen stellen für uns keine direkten Investitionsfelder dar, dienen
jedoch u. a. als Indikatoren für den Risikoappetit und die
Inflationserwartungen der Marktteilnehmer.
Der Euro schwankte im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar recht
deutlich und schloss das Berichtsjahr auf einem deutlich höheren Niveau
ab. Auch gegenüber dem britischen Pfund und dem chinesischen Renminbi
legte der Euro an Wert zu. Ebenso wie gegenüber dem australischen und
dem kanadischen Dollar waren die Zugewinne des Euro aber bei Weitem
nicht so deutlich wie gegenüber dem US-Dollar.
Branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Der Trend zu käuferfreundlicheren Marktbedingungen hat sich bei den
Vertragsverlängerungen zur Jahresmitte beschleunigt. Neben der
traditionellen Rückversicherung kam auch mehr Kapazität aus den Märkten
im Bereich Insurance Linked-Securities (ILS), was das Wettbewerbsumfeld
spürbar intensivierte. Dennoch hat die Ratingagentur S&P Global Ratings
ihren stabilen Ausblick für den globalen Rückversicherungssektor zum
dritten Mal in Folge beibehalten. Sie begründet dies mit der robusten
Kapitalausstattung und der Erwartung starker Erträge, während der Druck
durch die US-Haftpflichtversicherung weiterhin für Gegenwind sorge.
Zudem geht S&P Global Ratings ungeachtet des Preisdrucks in der
Branche von anhaltender Disziplin der Rückversicherer und stabilen
Vertragsbedingungen aus. Trotz der Verluste durch die kalifornischen
Waldbrände im Januar 2025 dürfte der Rückversicherungssektor seine
Kapitalkosten 2025 verdient haben. Nach dem Basisszenario der
Ratingagentur wird die nicht abgezinste kombinierte Schadenquote des
globalen Rückversicherungssektors 2025 voraussichtlich zwischen 94 und
96 % liegen nach 92,0 % im Vorjahr. Das Rückversicherungskapital dürfte
Ende 2025 mit 838 Mrd. US-Dollar ein Rekordniveau erreicht haben. Dabei
dürfte das traditionelle Kapital um rund 8 % auf 710 Mrd. US-Dollar zugelegt
haben und das alternative Kapital um rund 12 % auf 128 Mrd. US-Dollar.
Die versicherten Schäden durch Naturkatastrophen dürften 2025
voraussichtlich zum sechsten Mal in Folge die Marke von 100 Mrd. US-
Dollar überschritten haben. Mit geschätzten 107 Mrd. US-Dollar dürften sie
aber um 3 % unter dem Zehnjahresdurchschnitt geblieben sein. Der
Großteil davon entfiel auf die USA, wobei die Waldbrände in Kalifornien
Anfang 2025 und schwere konvektive Stürme besonders schadenträchtig
waren. Trotz einer aktiven Hurrikansaison blieb die Schadenslast moderat.
In Europa kam es im Mai und Juni zu schweren Hagelstürmen, die
versicherten Schäden hielten sich jedoch in Grenzen. Insgesamt blieben
schwere konvektive Stürme ein wesentlicher Faktor für die weltweiten
Schäden durch Naturkatastrophen.
In Südostasien kam es im November zu schweren Überschwemmungen
und Sturzfluten, insbesondere in Vietnam, Thailand und Indonesien. Ein
komplexes Wettergeschehen, bei dem mehrere Zyklonsysteme und ein
verstärkter Monsun aufeinandertrafen, führte zu einer zerstörerischen
Kombination aus Regen, Erdrutschen und Sturzfluten mit weitreichenden
Zerstörungen.
Regulatorische Entwicklungen
Im Jahr 2025 gab es zahlreiche regulatorische Entwicklungen auf
internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Wachsender
Protektionismus führte in vielen Teilen der Welt zu zusätzlichen
Marktzugangsbarrieren. Diese Entwicklungen erschweren das
grenzüberschreitende Geschäft der globalen Rückversicherung.
Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Solvency-II-Reviews wesentliche
gesetzgeberische Fortschritte erzielt. Die überarbeitete Solvency-II-
Richtlinie wurde am 8. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neuen
Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen,
sodass die Anwendung ab dem 30. Januar 2027 erfolgt. Ergänzend dazu
veröffentlichte die Europäische Kommission im Juli 2025 einen Entwurf für
die delegierte Verordnung, der bis September einer öffentlichen
Konsultation unterlag. Der finale Entwurf wurde im Oktober vorgelegt und
konkretisiert die Anpassungen auf Level 2, insbesondere hinsichtlich der
Bewertung von Verpflichtungen, Eigenmittelanforderungen, Meldepflichten
sowie der Gruppenaufsicht.
Parallel zum Solvency-II-Review wurde die Insurance Recovery and
Resolution Directive (IRRD) maßgeblich vorangetrieben. Die Richtlinie
wurde ebenfalls am 8. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht und trat am 28. Januar in Kraft. Die Umsetzung in nationales
Recht muss bis spätestens 29. Januar 2027 erfolgen, wobei die
Anwendung ebenfalls ab dem 30. Januar 2027 vorgesehen ist. Sanierungs-
und Abwicklungspläne werden nach der IRRD auf Anforderung der
Aufsichts-, bzw. Abwicklungsbehörde dementsprechend frühestens im
Jahr 2027 erstellt. Im Laufe des Jahres führte EIOPA mehrere
Konsultationen zu technischen Standards durch, die sich auf die
Ausgestaltung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, die Bewertung der
Abwicklungsfähigkeit, die Definition kritischer Funktionen sowie die
Einrichtung von Resolution Colleges konzentrierten.
Auf globaler Ebene trat der Insurance Capital Standard (ICS) im Januar
2025 in Kraft. Zusätzlich veröffentlichte die International Association of
Insurance Supervisors (IAIS) weitere Level-2-Texte und
Kalibrierungsdokumente. Zudem wurden im Juli die High-Level Principles
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
15
Geschäftsbericht 2025
für die Bewertung der nationalen Umsetzung verabschiedet, die als
Grundlage für eine Selbsteinschätzung dienen sollen. Diese Schritte
markieren den Übergang von der reinen Standardsetzung hin zur
operativen Implementierung und bereiten die geplanten globalen
Umsetzungsbewertungen von 2027 an vor. Da Solvency II als direkte
Implementierung des ICS in der EU gelten soll, sind voraussichtlich für die
Hannover Rück-Gruppe keine weiteren aufsichtsrechtlichen Implikationen
zu erwarten.
Im Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das Sustainability
Omnibus Package, das mehrere Vorschläge zur Vereinfachung des EU-
Rahmenwerks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst. Das
Europäische Parlament und der Rat der EU verabschiedeten im April 2025
eine Richtlinie zur Verschiebung der Anwendungsfristen der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability
Due Diligence Directive (CSDDD) für bestimmte Unternehmen, die sich
jedoch nicht auf die Berichtspflichten der Hannover Rück auswirkt. Im
Dezember 2025 gab es eine Trilogeinigung zu weiteren inhaltlichen
Anpassungen an beiden Richtlinien, durch die u. a. deren
Anwendungsbereich deutlich reduziert wurde. Die neuen
Anwendungsschwellen der CSDDD betreffen ausschließlich Unternehmen
mit über 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR Umsatz. Die
Hannover Rück hat zum jetzigen Zeitpunkt weniger als 5.000 Beschäftigte.
Um weitere Entlastungen für Unternehmen bei der CSRD-Berichterstattung
zu erreichen, erteilte die EU-Kommission außerdem ein Mandat zur
Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Nach umfangreichen Konsultationsaktivitäten legte die European Financial
Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Reformvorschlag vor, der derzeit
von der Kommission geprüft wird. Eine Finalisierung der überarbeiteten
ESRS wird Mitte 2026 erwartet. Im September 2025 legte die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD vor. Die
ursprünglich für 2025 geplante Verabschiedung verzögerte sich, um
Anpassungen aus dem Omnibus-Paket zu berücksichtigen. Mit der
Finalisierung der Gesetzgebungsverfahren wird im Jahr 2026 gerechnet.
Im Rahmen des Omnibus-Pakets nahm die EU-Kommission im Juli 2025
zudem eine delegierte Verordnung mit Änderungen zur Taxonomie-
Berichterstattung an, durch die u. a. eine Wesentlichkeitsschwelle für
finanzielle Materialität von 10 % des relevanten KPI-Nenners eingeführt
wurde. Darüber hinaus wird Unternehmen vorübergehend die Option
gewährt, bis zum 31. Dezember 2027 auf eine Taxonomie-
Berichterstattung zu verzichten. Die Hannover Rück macht im aktuellen
Berichtsjahr von dieser Option keinen Gebrauch.
Ebenfalls im im September 2025 legte die Bundesregierung zur Entlastung
der vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
betroffenen Unternehmen einen Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG
vor. Der bislang nicht verabschiedete Entwurf sieht vor, Berichtspflichten
unter dem LkSG rückwirkend aufzuheben und Bußgelder auf schwere
Menschenrechtsverstöße zu beschränken. Angesichts der geplanten
Entlastungen wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) angewiesen, die Prüfung von Berichten auszusetzen und
Bußgelder nur noch bei gravierenden Verstößen zu verhängen.
Der EU AI Act, seit August 2024 in Kraft, befindet sich bereits seit Februar
2025 in einer gestaffelten Umsetzung. Die noch verbleibenden Regularien
zum Umgang mit Hochrisiko-Systemen sollten ursprünglich ab August
2026 greifen, werden nun aber voraussichtlich mit dem Digitalen Omnibus
gekoppelt, womit sich deren Umsetzung weiter verzögert. Der Digitale
Omnibus ist das Vereinfachungspaket 2025 der Europäischen Kommission
zur Konsolidierung überlappender Digitalregulierungen in den Bereichen
Daten, KI, Cybersicherheit und Meldepflichten. Die zugehörigen
Trilogverhandlungen ziehen sich voraussichtlich über 2026 hin, weshalb
wesentliche Wirkungen erst ab 2027 zu erwarten sind. Die Hannover Rück
begrüßt den Digitalen Omnibus grundsätzlich. Vor allem positiv ist die
zukünftige zentrale Anlaufstelle („Single Entry Point“) für die Meldung von
ICT-Vorfällen. Einige Punkte sorgen im Versicherungssektor aber auch für
Kritik, wie beispielsweise die potenzielle Rechtsunsicherheit, insbesondere
wegen der „schwebenden“ Verschiebung der Hochrisiko-KI-Pflichten ohne
feste Frist sowie wegen fortbestehender Doppelregulierungen zwischen
AI Act, DSGVO, Solvency II und DORA.
Die Financial Data Access Regulation (FiDA) durchlief im Jahr 2025
entscheidende Entwicklungen: Nach der Vorlage durch die Kommission
2023 begannen im April 2025 die Trilogverhandlungen zwischen
Kommission, Parlament und Rat. Im Mai 2025 veröffentlichte die
Kommission ein „Non Paper“ zur Vereinfachung von FiDA, das u. a. eine
Laufzeitbegrenzung von zehn Jahren für Daten, den Ausschluss großer
Unternehmen (inklusive Big Tech und Rückversicherer) sowie eine
schrittweise Umsetzung vorsieht. Weiterhin wird über Gatekeeper für
Drittstaaten-Unternehmen, spezifisch Big-Tech-Firmen, diskutiert. Wir
erwarten, dass Rückversicherer laut FiDA nur als „Datennutzer“ und nicht
als „Dateninhaber“ definiert werden und daher potenziell weniger
Compliance-Pflichten erfüllen müssen. Diese Einschätzung teilt auch der
GDV. Ein Inkrafttreten der FiDA wird frühestens 2028 erwartet.
Mit Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) am
17. Januar 2025 wurden die Anforderungen an die digitale
Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen grundlegend neu geregelt.
Für Versicherungsunternehmen bedeutet dies die vollständige Ablösung
der bisherigen VAIT-Regelungen. Die DORA-Verordnung definiert
europaweit einheitliche Standards für Informations- und
Kommunikationssysteme. Zudem verpflichtet die Änderung des § 35 Abs. 1
VAG Wirtschaftsprüfer erstmals, die Einhaltung dieser Vorgaben im
Rahmen der Abschlussprüfung zu beurteilen. Zur Unterstützung dieser
neuen Prüfungsanforderungen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
den Prüfungsstandard IDW EPS 528 (08.2025) veröffentlicht.
G esamtaussage zur
wirtschaftlichen Lage
Die Hannover Rück verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 trotz eines
weiterhin herausfordernden makroökonomischen und geopolitischen
Umfelds eine insgesamt äußerst zufriedenstellende Geschäftsentwicklung.
Beide Geschäftsfelder, Schaden-Rückversicherung wie auch Personen-
Rückversicherung, haben gute Ergebnisse erzielt.
In der Schaden-Rückversicherung blieben die Leistungen für Großschäden
unter unserem budgetierten Erwartungswert. Die kombinierte Schaden-/
Kostenquote verbesserte sich deutlich und übertraf den gesetzten Zielwert.
In der Personen-Rückversicherung waren die guten Ergebnisse vor allem
durch eine anhaltend hohe Nachfrage nach Financial Solutions und
Langlebigkeitsdeckungen begünstigt. Bei unseren Kapitalanlagen lag das
Ergebnis vor allem aufgrund der strategischen Reduzierung stiller Lasten
unter dem Vorjahreswert. In Summe konnten wir damit das im November
angehobene Nettokonzerngewinnziel erreichen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts ist die wirtschaftliche Lage
des Konzerns ebenso wie seine Finanzkraft unverändert als sehr gut zu
bewerten. Im Rahmen unserer Konzernstrategie bestimmen wir unsere
notwendige Eigenkapitalausstattung nach den Anforderungen unseres
internen Kapitalmodells, den Solvenzvorschriften, den Erwartungen der
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
16
Geschäftsbericht 2025
Ratingagenturen für unser Zielrating und den Erwartungen unserer Kunden
und Aktionäre.
Geschäftsverlauf
– Rückversicherungsumsatz (brutto) auf Konzernebene steigt
währungskursbereinigt um 4,7 % auf 26,8 Mrd. EUR
– Schaden-Rückversicherung: Rückversicherungsumsatz
steigt auf 18,8 Mrd. EUR
– Großschäden in der Schadenrückversicherung unterhalb des
budgetierten Erwartungswertes
– Personen-Rückversicherung: Ergebnis wächst
erwartungsgemäß
– Bestand der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) geht
um -3,1 % auf 7,9 Mrd. EUR zurück
– Kapitalanlagerendite durch aktive Realisierung stiller Lasten
mit 2,5 % unter Zielwert von rund 2,9 %
– Nettokonzerngewinn steigt um 13,4 % auf 2,6 Mrd. EUR
– Eigenkapitalrendite erreicht 21,4 %
Als einer der weltweit führenden Rückversicherer verfügt die Hannover
Rück über ein weitverzweigtes globales Netzwerk und umfassendes
versicherungstechnisches Know-how. Auf dieser Basis bieten wir unseren
Kunden traditionelle, maßgeschneiderte und innovative
Rückversicherungslösungen an und erschließen gemeinsam mit ihnen
neue Geschäftschancen.
Das Geschäftsjahr 2025 verlief für die Hannover Rück äußerst
zufriedenstellend. Angesichts der genannten Herausforderungen weltweit
bleibt hochwertiger Rückversicherungsschutz gefragt. Vor diesem
Hintergrund setzte sich das selektive und profitable Wachstum unseres
Geschäfts weiter fort.
Der Rückversicherungsumsatz (brutto) stieg im Konzern im Geschäftsjahr
2025 um 1,5 % auf 26,8 Mrd. EUR (Vorjahr: 26,4 Mrd. EUR). Bei
konstanten Währungskursen hätte das Wachstum 4,7 % betragen.
Das Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto), das die Erträge aus
Rückversicherung nach Abzug des abgegebenen Geschäfts (im
Wesentlichen Retrozession und Insurance-Linked Securities) wiedergibt,
stieg deutlich um 15,8 % auf 3.496,1  Mio. EUR (3.018,5 Mio. EUR). Das um
Währungseffekte bereinigte Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto),
das strukturell negativ ist, veränderte sich um 22,3 % auf -1.363,3 Mio. EUR
(-1.115,0 Mio. EUR).
Das Währungskursergebnis verbesserte sich im Wesentlichen durch die
Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar deutlich auf
243,2 Mio. EUR (-108,0 Mio. EUR). Das Übrige Ergebnis lag bei
-541,2 Mio. EUR (-482,9 Mio. EUR). Das operative Ergebnis (EBIT) stieg
um 5,7 % auf 3.507,7 Mio. EUR (3.317,6 Mio. EUR).
Der Steueraufwand reduzierte sich auf 645,3 Mio. EUR (816,5 Mio. EUR).
Dieser war u. a. durch einen steuerlichen Einmaleffekt aus der
Unternehmenssteuerreform in Deutschland sowie unterschiedlicher
regionaler Ergebnisbeiträge niedriger als erwartet.
Das Konzernergebnis stieg auf 2,6 Mrd. EUR (2,3 Mrd. EUR). Damit haben
wir unser angehobenes Gewinnziel von rund 2,6 Mrd. EUR erreicht. Das
Ergebnis je Aktie betrug 21,90 EUR (19,31 EUR).
Das auf die Aktionäre der Hannover Rück SE entfallende Eigenkapital belief
sich zum 31. Dezember 2025 auf 12.928,7 Mio. EUR (11.794,5 Mio. EUR).
Die Erhöhung des Eigenkapitals ergab sich im Wesentlichen aus dem
erzielten Konzernergebnis abzüglich der für das Geschäftsjahr 2024 an die
Aktionäre der Hannover Rück ausgeschütteten Dividende. Die
Eigenkapitalrendite betrug 21,4 % (21,2 %) und übertraf damit unsere für
den Strategiezyklus 2024–2026 festgelegte finanzielle Ambition von mehr
als 14 %. Der Buchwert je Aktie erreichte 107,21 EUR (97,80 EUR).
Der Bestand der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) ging um -3,1 %
auf 7.907,7 Mio. EUR (8.162,4 Mio. EUR) zurück. Der Bestand der
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken veränderte sich um -6,6 % auf
3.740,6 Mio. EUR (4.004,1 Mio. EUR).
Das gesamte haftende Kapital, bestehend aus Eigenkapital, Anteilen nicht
beherrschender Gesellschafter und Hybridkapital, lag zum
31. Dezember 2025 bei 16,7 Mrd. EUR (15,9 Mrd. EUR).
In unserem Geschäftsfeld Schaden-Rückversicherung stieg der
Rückversicherungsumsatz (brutto) währungskursbereinigt um 3,8 %.
Die Leistungen für Großschäden blieben mit 1,7 Mrd. EUR unter unserem
budgetierten Erwartungswert für das Geschäftsjahr von 2,1 Mrd. EUR. Die
kombinierte Schaden-/Kostenquote der Schaden-Rückversicherung
verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 84,0 % (86,6 %). Damit lag
sie unter dem angepassten Zielwert von unter 87 %, trotz weiterer Vorsorge
für Risiken im Bereich Luftfahrt und der Fortsetzung unserer konservativen
Reservierungspolitik.
Die Hannover Rück konnte und kann sich im Markt dank ihrer
vergleichsweise niedrigen Verwaltungs- und Kapitalkosten und ihrer
überdurchschnittlichen Finanzstärke erfolgreich behaupten. Dank unserer
Positionierung als einer der größten und kapitalstärksten Rückversicherer
weltweit haben wir einen anhaltend sehr guten Zugang zu profitablem
Geschäft. Das operative Ergebnis (EBIT) der Schaden-Rückversicherung
verbesserte sich um 10,4 % auf 2.635,3 Mio. EUR (2.387,3 Mio. EUR).
Im Geschäftsfeld Personen-Rückversicherung stieg der
Rückversicherungsumsatz (brutto) währungskursbereinigt um 6,8 %. Das
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) erreichte 903,0 Mio. EUR
(882,9 Mio. EUR) und übertraf damit das Ziel von mehr als 875 Mio. EUR
deutlich. Das operative Ergebnis (EBIT) der Personen-Rückversicherung
reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund geringerer Beiträge aus dem
Kapitalanlage- und Währungsergebnis auf 886,1 Mio. EUR
(933,9 Mio. EUR).
Der Bestand unserer Kapitalanlagen lag zum Jahresende bei
66,3 Mrd. EUR (65,9 Mrd. EUR). Das Kapitalanlageergebnis
verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um -16,6 % auf
1.672,9 Mio. EUR (2.005,1 Mio. EUR). Grund hierfür war insbesondere die
strategische Realisierung stiller Lasten in unserem festverzinslichen
Portefeuille. Die sich daraus ergebende Rendite unserer Kapitalanlagen lag
folglich bei 2,5 % und damit unter unserem angepassten Ziel von rund
2,9 % für das Gesamtjahr. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Prognosen konnten wir teilweise  nicht erfüllen,  zum Großteil  jedoch sogar
übertreffen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
17
Geschäftsbericht 2025
Geschäftsverlauf und Prognose im Berichtsjahr
Prognose 2025
Anpassung 2
Ist 2025
Wachstum des
Rückversicherungsumsatzes
(brutto) in der Schaden-
Rückversicherung ¹
mehr als 7,0 %
—
3,8 %
Schaden-/Kostenquote in der
Schaden-Rückversicherung
< 88 %
< 87 %
84,0 %
Rückversicherungs-
Serviceergebnis (netto) in der
Personen-Rückversicherung
> 875 Mio. EUR
—
903 Mio. EUR
Kapitalanlagerendite
mindestens 3,2 %
rund 2,9 %
2,5 %
Konzernergebnis
rund 2,4 Mrd. EUR
rund 2,6 Mrd. EUR
2,6 Mrd. EUR
¹ Bei konstanten Währungskursen
2 Die Prognose wurde im November 2025 angepasst.
Ertragslage
S chaden-Rückversicherung
– Rückversicherungsumsatz (brutto) wächst
währungskursbereinigt um 3,8 %
– Vertragliche Netto-Servicemarge (CSM) aus dem
Neugeschäft beläuft sich auf 3,1 Mrd. EUR
– Weitgehend stabile Konditionen und risikoadäquate Preise in
den unterjährigen Vertragserneuerungen 2025
– Großschäden unterhalb des budgetierten Erwartungswertes
– Kombinierte Schaden-/Kostenquote verbessert sich
auf 84,0 %
– Operatives Ergebnis steigt deutlich um 10,4 % auf
2.635,3 Mio. EUR
Der Geschäftsverlauf in der Schaden-Rückversicherung war im Jahr 2025
äußerst zufriedenstellend.
Die unterjährigen Erneuerungen resultierten in weitgehend stabilen
Konditionen und weiterhin risikoadäquaten Preisen. Aufgrund der
anhaltend guten Marktlage hat die Hannover Rück Wachstumschancen
genutzt, um ihr Geschäft weiter profitabel auszubauen.
Vertragserneuerungen im Jahr 2025
in %
zum 1.1.
zum 1.4.
zum 1.6./1.7.
Prämieneinnahmen-Veränderung
+7,6
+10.4
-2.1
Risikoadjustierte Preise
-2,1
-2.4
-2,9
Die Ergebnisse aus den Vertragserneuerungen im Verlauf des Jahres 2025
und unser auf Profitabilität fokussierter Zeichnungsansatz spiegeln sich in
der positiven Entwicklung der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) aus
dem Neugeschäft wider, die im Geschäftsjahr 2025 deutlich um 12,1 % auf
3.063,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2.732,6 Mio. EUR) gesteigert werden konnte.
Der Rückversicherungsumsatz (brutto) der Schaden-Rückversicherung
stieg leicht um 0,6 % auf 18.770,5 Mio. EUR (18.664,7 Mio. EUR). Bei
konstanten Währungskursen hätte das Wachstum 3,8 % betragen.
Im Geschäftsjahr 2025 summierten sich die Nettobelastungen aus
Großschäden auf 1.725,1 Mio. EUR (1.629,2 Mio. EUR) und lagen damit
unter unserem budgetierten Erwartungswert von 2,1 Mrd. EUR für das
Gesamtjahr. Wenngleich insgesamt weniger Ereignisse zu verzeichnen
waren, führten einzelne Katastrophen zu überdurchschnittlichen
Schadenhöhen.
Die größten Leistungen (netto) für Einzelschäden waren die Waldbrände in
Kalifornien zu Beginn des Jahres 2025 mit 595,4 Mio. EUR, Hurrikan
„Melissa” im Oktober mit 328,5 Mio. EUR, das Erdbeben in Myanmar mit
118,1 Mio. EUR sowie schwere Hagelstürme in Australien im November mit
102,3 Mio. EUR. Zusätzlich hat die Hannover Rück im Geschäftsjahr für
weitere Risiken vorgesorgt. Insbesondere für Risiken im Bereich Luftfahrt
haben wir unsere Schadenreserven weiter erhöht.
Das Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) stieg auf
2.593,0 Mio. EUR (2.135,6 Mio. EUR). Die darin enthaltene Netto-
Verlustkomponente (LC) aus dem Neugeschäft erreichte 32,7 Mio. EUR
(42,0 Mio. EUR). Die kombinierte Schaden-/Kostenquote verbesserte sich
von 86,6 % auf 84,0 %, insbesondere aufgrund der verbesserten
Profitabilität des Geschäfts sowie einer Unterauslastung des
Großschadenbudgets. Das währungskursbereinigte Rückversicherungs-
Finanzergebnis (netto) belief sich auf -1.173,3 Mio. EUR (-944,7 Mio. EUR).
Das Kapitalanlageergebnis (netto) des Geschäftsfeldes Schaden-
Rückversicherung reduzierte sich deutlich auf 1.301,0 Mio. EUR
(1.607,3 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen durch die aktive
Realisierung stiller Lasten in den Kapitalanlagen beeinflusst, um die
künftige Profitabilität des Portefeuilles zu stärken. Das operative Ergebnis
(EBIT) stieg u. a. aufgrund der deutlichen Verbesserung beim
Rückversicherungs-Serviceergebnis auf 2.635,3 Mio. EUR
(2.387,3 Mio. EUR).
Auf den folgenden Seiten berichten wir detailliert über die Entwicklungen
unseres Geschäftsfeldes Schaden-Rückversicherung. Dieses unterteilt
sich dabei in mehrere Berichtskategorien, sortiert nach regionalen und
globalen Märkten.
Kennzahlen zur Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
+/- Vorjahr
Rückversicherungsumsatz (brutto)
18.664,7
18.770,5
+0,6 %
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto)
2.135,6
2.593,0
+21,4 %
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) ¹
-944,7
-1.173,3
+24,2 %
Kapitalanlageergebnis
1.607,3
1.301,0
-19,1 %
Operatives Ergebnis (EBIT)
2.387,3
2.635,3
+10,4 %
EBIT-Marge ²
15,0 %
16,3 %
Kombinierte Schaden-/ Kostenquote ³
86,6 %
84,0 %
Neugeschäft CSM (netto)
2.732,6
3.063,1
+12,1 %
¹ Ausgenommen Währungskurseffekte
² EBIT/Rückversicherungsumsatz (netto)
³ Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (netto)/Rückversicherungsumsatz (netto)
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
18
Geschäftsbericht 2025
Schaden-Rückversicherung: Entwicklung der Großschäden ¹
1
¹ Naturkatastrophen sowie sonstige Großschäden über 10 Mio. EUR brutto
Schaden-Rückversicherung: Umsatzentwicklung in einzelnen Märkten 2025
in Mio. EUR
Rückversiche-
rungsumsatz
(brutto) 2024 1
Rückversiche-
rungsumsatz
(brutto) 2025
+/- Vorjahr
Regionale Märkte
Amerika
4.881,3
5.066,4
+3,8 %
Europa, Naher Osten und
Afrika
3.998,2
4.318,0
+8,0 %
Asien-Pazifik
1.946,6
1.667,7
-14,3 %
Globale Märkte
Spezialgeschäft
3.447,8
3.478,9
+0,9 %
Strukturierte
Rückversicherung und
Insurance-Linked Securities
4.390,9
4.239,5
-3,4 %
1 Angepasst
Regionale Märkte
Amerika
Nordamerika ist der weltweit größte Versicherungsmarkt. Wir zeichnen hier
unser Geschäft weitgehend über Makler. Das wirtschaftliche Geschehen im
Geschäftsjahr blieb weiterhin von Unsicherheiten geprägt, sodass die
erhoffte wirtschaftliche Erholung unterhalb der Erwartungen blieb. Dies
beeinflusste auch die Versicherungswirtschaft, da die Kaufkraft und die
getätigten Investitionen allgemeine Zurückhaltung signalisierten. Der
Rückversicherungsumsatz (brutto) stieg auf 5.066,4 Mio. EUR.
Die verheerenden Waldbrände in Kalifornien zu Jahresbeginn führten zu
hohen Schadenaufwendungen, wohingegen die diesjährige Hurrikansaison
deutlich weniger ereignisreich als prognostiziert verlief. Lediglich Hurrikan
„Melissa“ führte zu hohen versicherten Schäden in der Karibik. Zusätzlich
verursachten diverse Tornado- und Hagelereignisse im Mittleren Westen
und Kanada sowie einige Feuerschäden immer wieder kleinere und größere
Schäden.
Der Erstversicherungsmarkt zeigte sich im Geschäftsjahr insgesamt stabil.
Der Trend zu weiteren leichten Ratenerhöhungen setzte sich in Anbetracht
der Schadenlast und Inflation der vergangenen Jahre fort. Dabei fielen die
Ratenanpassungen für Haftpflichtsparten erneut deutlicher aus als für das
Sachgeschäft.
In der Rückversicherung war dagegen im Segment der Sachversicherung,
insbesondere im Bereich der Sach-Katastrophenrückversicherung,
spürbarer Druck auf die Raten zu beobachten. Die Märkte in den USA und
Kanada sind jedoch stark technisch geprägt, sodass bei schadenbelasteten
Programmen immer noch risikoadjustierte Ratenerhöhungen durchgesetzt
werden konnten. Hingegen wurden dort, wo Rückversicherungsprogramme
sehr gut gelaufen sind, risikoadjustierte Ratennachlässe gewährt.
Insgesamt zeigte sich in allen Marktsegmenten eine ausreichende
Kapazität.
In Lateinamerika hat sich das Wachstum in der Erst- und Rückversicherung
verlangsamt. Die globale wirtschaftliche Lage führte zu einem geringen
Wirtschaftswachstum in Mexiko, da Faktoren wie u. a. eine hohe Inflation
und geopolitische Spannungen die Nachfrage nach mexikanischen
Exporten und Investitionen gebremst haben. Gleichzeitig sorgten zudem
Steuerreformen u. a. in Mexiko und Brasilien für zusätzliche Unsicherheiten
aufseiten unserer Kunden. Diese Unsicherheit resultiert vor allem daraus,
dass die Reformen nicht nur kurzfristige Kostensteigerungen verursachen,
sondern auch langfristig die Geschäftsmodelle und Marktstrukturen der
Versicherer grundlegend verändern könnten. Positiv wirkte sich aus, dass
die Region im Jahr 2025 von größeren Katastrophenschäden verschont
blieb, sodass sich die Ergebnisse des Marktes verbesserten. In einigen
Ländern kam es jedoch zu erheblichen Feuerschäden, die vornehmlich von
Rückversicherern getragen wurden.
Europa, Naher Osten und Afrika
Die europäischen Märkte waren im Geschäftsjahr im Gegensatz zu den
Vorjahren insgesamt kaum von Extremwetterereignissen und
Naturkatastrophenschäden betroffen. Der Rückversicherungsumsatz
(brutto) in der Region Europa, Naher Osten und Afrika stieg auf
4.318,0 Mio. EUR.
Für das Schaden-Rückversicherungsgeschäft in Deutschland ist im
Hannover Rück-Konzern unsere Tochtergesellschaft
E+S Rückversicherung AG zuständig.
Die Schadenentwicklung in Deutschland war im Berichtsjahr durch das
Ausbleiben gravierender Naturkatastrophen sowie durch eine
unterdurchschnittliche Belastung aus Feuerschäden in der Industrie- und
Gewerbeversicherung gekennzeichnet. Somit verbesserte sich die
kombinierte Schaden-/Kostenquote in der Sachsparte marktweit insgesamt
deutlich.
In der Kraftfahrtversicherung in Deutschland führten die umgesetzten
Tarifmaßnahmen der Erstversicherer in Verbindung mit der
außergewöhnlich geringen Belastung aus Naturereignissen zu einer
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
19
Geschäftsbericht 2025
spürbaren Ergebnisverbesserung. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte hier
eine kombinierte Schaden-/Kostenquote von deutlich unter 100 % erreicht
werden, sodass die Profitabilität im Geschäftsjahr sichergestellt war. Der
Trend steigender Reparatur- und Ersatzteilkosten hielt jedoch an und bleibt
eine Herausforderung für die Branche. .
In Italien verlief das Jahr schadenseitig unauffällig. Die im Jahr 2025
eingeführte Pflichtversicherung für kleine und mittlere Unternehmen, die
Deckungen bei Erdbeben und weiteren Naturgefahren umfasst, sorgte für
ein geringes bis moderates zusätzliches Wachstum.
Auch Spanien blieb 2025 erstmals seit Jahren von größeren
Naturkatastrophen verschont. Der lokale Kraftfahrtmarkt zeigte eine
deutliche Erholung und war wieder profitabel. Anpassungen im Baremo-
System, dem gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungssystem für
Personenschäden bei Verkehrsunfällen, führten zu einer erhöhten
Komplexität bei der Berechnung von Großschäden im Haftpflichtbereich.
In Frankreich und den Benelux-Staaten verlief das Jahr mit Blick auf
Naturkatastrophen weitestgehend ruhig. Bei von Menschen verursachten
Schäden waren vor allem industrielle Feuerschäden zu nennen, wodurch
erneut die Bedeutung eines risikogerechten Versicherungsschutzes
unterstrichen wurde.
In Zentral- und Osteuropa waren im Berichtsjahr risikoadäquate Preise zu
erzielen. Die Region blieb von Großschadenereignissen verschont. Größter
Schaden war der Brand einer Raffinerie in Ungarn im vierten Quartal.
Auch in Nordeuropa war das Jahr geprägt von einer im Vergleich zum
Vorjahr geringen Naturkatastrophenaktivität und einer niedrigen Anzahl an
Großschäden, begleitet von einzelnen negativen Abwicklungen aus
früheren Katastrophenschäden.
In Großbritannien und dem Londoner Markt waren im Jahresverlauf noch
geringe Ratensteigerungen zu verzeichnen. Diese bewegten sich allerdings
leicht unterhalb des Inflationsniveaus. Dabei zeigte sich der
Haftpflichtmarkt insgesamt stabiler als das Sachversicherungsgeschäft.
Geopolitische Entwicklungen, insbesondere in der Ukraine und dem Nahen
Osten, beeinflussten weiterhin die Marktbedingungen im Bereich
Terrorismus und politischer Gewalt, einem Spezialsegment des Londoner
Marktes.
Im Nahen Osten betreiben wir sowohl die traditionelle Rückversicherung für
die Region Nahost und Nordafrika als auch das Geschäft nach islamischem
Recht, das sogenannte Retakaful-Geschäft. Über unsere
Tochtergesellschaft Hannover ReTakaful bieten wir weltweit
schariakonforme Rückversicherungskapazitäten an. Wir fokussieren uns
dabei auf den Nahen Osten, Nordafrika und Südostasien.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war der Rückversicherungsmarkt im Nahen
Osten von stabilen Konditionen sowie einer insgesamt leicht positiven
Entwicklung in den Kernmärkten geprägt. Das Jahr verlief weitgehend ohne
schwere Naturkatastrophen. Daraus resultierten zufriedenstellende
Ergebnisse des Rückversicherungs- und Retakaful-Segments.
In Südafrika führte die geringe Schadenbelastung zu starken
versicherungstechnischen Ergebnissen in der gesamten Branche. Sowohl
im traditionellen Rückversicherungsgeschäft als auch in den Sparten des
Spezialgeschäfts konnten wir weiteres Wachstum erzielen und gleichzeitig
die Preisdisziplin sowie attraktive Margen wahren.
Asien-Pazifik
Die Region Asien-Pazifik war insgesamt weiterhin von einem intensiven
Wettbewerb geprägt. Der Rückversicherungsumsatz (brutto) ging auf
1.667,7 Mio. EUR zurück.
In der Region Südostasien eröffnete das anhaltende Wirtschaftswachstum
im Geschäftsjahr weiterhin neue Geschäftsmöglichkeiten, getragen von
einer robusten Binnennachfrage. Die Konditionen zeigten sich im
Jahresverlauf nach den starken Verbesserungen der Konditionen in den
Vorjahren aufgrund von ausreichenden Kapazitäten sowie
Wachstumsbestrebungen auf dem Katastrophenmarkt leicht unter Druck.
Das Jahr war von überdurchschnittlicher Schadenaktivität geprägt, sowohl
bei den Naturkatastrophenschäden als auch bei den von Menschen
verursachten Schäden. Das schwere Erdbeben in Myanmar zu
Jahresbeginn verursachte erhebliche wirtschaftliche Schäden, wohingegen
die lokalen versicherten Schäden gering blieben. Allerdings führten
Nachbeben vor allem in der thailändischen Hauptstadt Bangkok zu hohen
versicherten Schäden. Im zweiten Halbjahr sorgten anhaltende
Monsunregenfälle und Zyklon Senyar für großflächige
Überschwemmungen in Thailand, Malaysia und Indonesien. Ende des
Jahres wurde Sri Lanka von Zyklon Ditwah getroffen, der sich als die
tödlichste Naturkatastrophe in der Region seit 2004 herausstellte und
schwere Überschwemmungen und Erdrutsche verursachte.
In China entwickelten sich die Ergebnisse im Jahr 2025 vor dem
Hintergrund erheblicher Naturkatastrophen, wie etwa eines Hochwassers
im Nordosten Chinas, und von Menschen verursachter Schäden insgesamt
zufriedenstellend. Aufgrund der Deregulierung im Kraftfahrtgeschäft durch
die Aufsichtsbehörde National Financial Regulatory Administration (NFRA)
und guter Kapitalanlageergebnisse konnten Erstversicherer positive
versicherungstechnische Ergebnisse erzielen. Im Umfeld niedriger Zinsen
haben zudem mehr Unternehmen nachrangige Anleihen emittiert. Dies
verstärkte die Tendenzen zu nachgebenden Preisen und Konditionen in
dieser Region weiter. Dank unserer langjährigen Kundenbeziehungen
konnten wir jedoch unsere Position im Markt und unseren Geschäftsanteil
halten.
Der indische Markt blieb weiterhin kompetitiv, wobei keine größeren
Naturkatastrophen und damit nur geringe Großschäden zu verzeichnen
waren.
Die Märkte in Australien und Neuseeland waren im Jahr 2025 ebenfalls von
einem starken Wettbewerb und Schäden aus Naturkatastrophen wie Zyklon
Alfred im Februar und Überschwemmungen im Mai geprägt. Im vierten
Quartal kam es zu schweren konvektiven Stürmen, die zu einigen Schäden
in den zentralen Programmen führten. Aufgrund unserer langjährigen
Kundenbeziehungen und unserer Positionierung als strategischer Partner,
konnten wir unsere Marktanteile in allen wichtigen
Rückversicherungsprogrammen halten und in einigen Fällen sogar
ausbauen, sei es durch bestehende oder neue Geschäftsopportunitäten.
Globale Märkte
Spezialgeschäft
Im Spezialgeschäft, in dem die Sparten Fakultative Rückversicherung,
Kredit, Kaution und politische Risiken, Cyber und Digital, Luftfahrt und
Transport sowie das Agrargeschäft zusammengefasst sind, stieg der
Rückversicherungsumsatz (brutto) auf 3.478,9 Mio. EUR.
In der Fakultativen Rückversicherung zeichnen wir – im Gegensatz zur
obligatorischen Rückversicherung – vornehmlich Einzelrisiken. Die
Rahmenbedingungen beider Rückversicherungsarten in den Märkten
korrelieren größtenteils miteinander. Bei den
Rückversicherungskonditionen waren im Geschäftsjahr nach den weltweit
deutlichen Ratenerhöhungen der letzten Jahre vermehrt Ratenabriebe zu
verzeichnen. Dabei war der Druck auf die Preise am deutlichsten in
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
20
Geschäftsbericht 2025
Regionen oder Sparten zu sehen, in denen in den vergangenen Jahren
auch die deutlichsten Konditionsverbesserungen erzielt werden konnten.
Allerdings sehen wir auch, dass in den schadenträchtigen Sparten weitere
Verbesserungen der Konditionen durchsetzbar sind. Das Angebot an
fakultativen Rückversicherungslösungen zeigte sich im Berichtsjahr
konstant hoch. Es ist uns gelungen, bei sehr guten
Rückversicherungskonditionen die durch Ratenabrieb verursachte
Prämienreduzierung durch Zeichnung von Neugeschäft, das unsere
Anforderungen an Mindestmargen erfüllt, auszugleichen und damit ein
insgesamt stabiles Prämienvolumen zu erzeugen. Das Geschäftsergebnis
der Fakultativen Rückversicherung wurde nur in geringem Umfang durch
Naturkatastrophen belastet.
In der Kredit- und Kautionsversicherung sowie im Bereich der politischen
Risiken stiegen die Schadenquoten trotz steigender Insolvenzzahlen nur
moderat an. Als Folge blieben die Preise in der Erst- und Rückversicherung
bei unveränderter Nachfrage überwiegend stabil.
Um für unsere Kunden und Partner größtmögliche Konsistenz zu schaffen
und um ihnen die bestmögliche Kapazität zur Verfügung zu stellen, bündeln
wir unser globales Geschäft in den Bereichen Cyber und Digital mit einem
Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen. Der Markt ist weiterhin von einem
Überangebot an Kapazitäten und rückläufigen Preisen geprägt. Den
aktuellen Herausforderungen in der Cyberversicherung, wie steigenden
Schadenlasten und systemischen Risiken, treten wir mit alternativen
Strukturen und individuellen Lösungen entgegen.
Die Bedingungen im Bereich Luftfahrtrückversicherung zeigten sich
weitgehend stabil. Dies galt insbesondere für proportionales Geschäft,
während im nicht-proportionalen Bereich leichte Ratenreduktionen im
einstelligen Bereich erkennbar waren. Dieser Trend stand im Gegensatz zu
einer größeren Anzahl an Schäden im Segment Major Airline. Die
Auswirkungen dessen sind noch nicht vollständig im Versicherungsmarkt
berücksichtigt. Gleiches gilt für das im Jahr 2025 ergangene Urteil zu
Leasingschäden in Russland, die im Zusammenhang mit Sanktionen
infolge des Krieges in der Ukraine stehen. In den Segmenten General
Aviation und Kriegsversicherung wurden weitere leichte
Ratenreduzierungen verzeichnet, während sich die Produkthaftpflicht stabil
zeigte.
Zunehmende geopolitische Spannungen und Konflikte kennzeichneten das
Geschehen im Transportgeschäft auch im Jahr 2025. Gleichzeitig
ereigneten sich in der ersten Jahreshälfte zusätzlich konventionelle
Schiffsunfälle, u. a. vor der indischen Küste. Trotz der globalen
Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Unsicherheiten zeigten
sich sowohl der Erst- als auch Rückversicherungsmarkt unverändert
kompetitiv, was sich in Ratenreduktionen niederschlug. Der Bereich
Meerestechnik zeigte sich ebenfalls preislich unter Druck, bei gleichzeitig
unterdurchschnittlicher Schadenbelastung im Berichtszeitraum.
Im Agrargeschäft ging das Prämienvolumen im Berichtsjahr aufgrund
fallender Getreidepreise zurück. Mit Blick auf Schadenbelastungen war das
Jahr 2025 ein ruhiges Jahr, in dem wir insgesamt stabile Preise und
Konditionen erzielen konnten. Insgesamt nimmt die Nachfrage nach Erst-
und Rückversicherungslösungen in Anbetracht eines steigenden Rohstoff-
und Nahrungsmittelbedarfs sowie der Häufung von
Extremwetterereignissen stetig zu. Wir stehen unseren Kunden und
Partnern hier mit einer Palette an traditionellen und innovativen
Rückversicherungslösungen zur Seite.
Strukturierte Rückversicherung und Insurance-Linked
Securities
In der Berichtskategorie Strukturierte Rückversicherung und Insurance-
Linked Securities fassen wir unser Geschäft mit maßgeschneiderten
Schaden-Rückversicherungslösungen und Insurance-Linked Securities
(ILS) zusammen. Der Rückversicherungsumsatz (brutto) sank auf
4.239,5 Mio. EUR.
In der Strukturierten Rückversicherung gehören wir weltweit zu den
größten Anbietern von innovativen und maßgeschneiderten
Rückversicherungslösungen. Diese sind solvenzentlastend und wirken sich
damit positiv auf das Kapital und das Rating unserer Kunden aus oder
schützen sie vor Belastungen durch Frequenzschäden. Darüber hinaus
stellen strukturierte Konzepte dort eine Alternative dar, wo traditionelle
Rückversicherungskapazität nicht in vollem Umfang verfügbar ist. Neben
Erstversicherern als traditionellen Kunden wird die Strukturierte
Rückversicherung zunehmend auch von Großkonzernen und deren
hauseigenen Versicherern (Captives) nachgefragt.
Auch 2025 konnten wir weltweit unsere Kundenbasis weiter vergrößern
sowie die Anzahl unserer Verträge und das damit verbundene
Prämienvolumen zu attraktiven Konditionen steigern. Die nach wie vor
attraktiven Bedingungen auf den weltweiten Schaden-
Rückversicherungsmärkten ermöglichen es uns, unseren Kunden weiterhin
alternative Deckungskonzepte zu guten Konditionen anzubieten.
Im Markt für Insurance-Linked Securities (ILS) nutzt die Hannover Rück
die gesamte Bandbreite an Geschäftsmöglichkeiten. Einerseits
rückversichern wir uns bei ILS-Investoren selbst, andererseits transferieren
wir Risiken unserer Kunden in den Kapitalmarkt. Dies geschieht über
Katastrophenanleihen oder über besicherte Rückversicherung, bei der
unsere Geschäftspartner vornehmlich spezialisierte ILS-Fonds sind.
Darüber hinaus investieren wir auch in Katastrophenanleihen.
Im Jahr 2025 lag das von uns neu in den Kapitalmarkt transferierte
Haftungsvolumen in Form von Katastrophenanleihen unverändert bei rund
3,4 Mrd. USD, verteilt auf zwölf Transaktionen. Platziert wurden Deckungen
gegen Schäden aus Naturkatastrophen wie beispielsweise Stürmen und
Erdbeben. Zudem gelang es der Hannover Rück, gemeinsam mit der North
Carolina Insurance Underwriting Association und GC Securities, der auf
Kapitalmärkte und ILS spezialisierten Einheit des
Rückversicherungsmaklers Guy Carpenter, die erste Katastrophenanleihe
am Kapitalmarkt zu platzieren, die potenzielle Zahlungen an
Hauseigentümer für präventive Schutz- und strukturelle
Verbesserungsmaßnahmen vorsieht.
Das Volumen der besicherten Rückversicherung, unverändert unser mit
Abstand größtes Geschäftssegment im ILS-Bereich, ist im Berichtsjahr
stabil auf hohem Niveau geblieben.
Zur Ergänzung ihres bestehenden Angebots an ILS-Lösungen hat die
Hannover Rück einen Insurance Agent auf Bermuda gegründet: Hannover
Re Capital Partners (HCP). HCP nutzt Drittkapital von Investoren, um
zukünftig zusätzliches nicht-proportionales Naturkatastrophengeschäft zu
zeichnen. Die Hannover Rück greift dabei auf ihre langjährige Expertise und
ihr weltweites Kundennetzwerk zurück.
Der Kapitalmarkt blieb unverändert wichtig für den Einkauf unseres eigenen
Retrozessionsschutzes. Bereits seit 1994 platzieren wir u. a. im ILS-Markt
eine Schutzdeckung für die Hannover Rück namens K-Zession – eine
modellierte Quotenabgabe von nicht-proportionalen
Rückversicherungsverträgen der Sach-, Katastrophen-, Luftfahrt- und
Transportsparte (inklusive Meerestechnik). Zudem nutzten wir den ILS-
Markt für weitere Schutzdeckungen, wie beispielsweise in den Bereichen
Cyber oder Naturkatastrophen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
21
Geschäftsbericht 2025
Personen-Rückversicherung
– Rückversicherungsumsatz (brutto) steigt
währungskursbereinigt um 6,8 % auf 8.015,5 Mio. EUR
– CSM-Neubeitrag (netto) beläuft sich auf 766,4 Mio. EUR
– Bestand der vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) geht
um -3,7 % auf 6,3 Mrd. EUR zurück
– Langlebigkeitsdeckungen und Financial Solutions weiterhin
bei Kunden besonders gefragt
– Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) mit
903,0 Mio. EUR über Zielwert
– Operatives Ergebnis sinkt um -5,1 % auf 886,1 Mio. EUR
In der Personen-Rückversicherung verzeichneten wir 2025 insgesamt eine
anhaltende Nachfrage unserer Kunden. Der weltweit intensive Wettbewerb
in den globalen Personen-Rückversicherungsmärkten prägte auch im
Berichtsjahr unser Geschäft.
Der Neubeitrag zur vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM), bestehend
aus Neugeschäft (netto) und aus Vertragsverlängerungen (netto), belief
sich auf 766,4 Mio. EUR (Vorjahr: 624,1 Mio. EUR). Der Bestand der
vertraglichen Netto-Servicemarge (CSM) reduzierte sich zum Ende des
Geschäftsjahres auf 6.275,4 Mio. EUR (6.516,8 Mio. EUR) und erreichte
somit nicht das Wachstumsziel von rund 2 %. Auf währungskursadjustierter
Basis hätte das Wachstum 3,4 % betragen.
Der Rückversicherungsumsatz des Geschäftsfeldes Personen-
Rückversicherung erreichte 8,0 Mrd. EUR (7,7 Mrd. EUR);
währungskursbereinigt wäre der Rückversicherungsumsatz um 6,8 %
gewachsen.
Das Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto) verbesserte sich um 2,3 %
auf 903,0 Mio. EUR (882,9 Mio. EUR) und übertraf damit das Ziel von mehr
als 875 Mio. EUR. Die darin enthaltene Netto-Verlustkomponente (LC) aus
dem Neugeschäft lag bei 12,7 Mio. EUR (6,3 Mio. EUR). Das
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) vor Währungskurseffekten, das
die Auflösung der in den vergangenen Jahren gebildeten Diskontierung
widerspiegelt, stieg auf -190,0 Mio. EUR (-170,3 Mio. EUR).
Das Kapitalanlageergebnis des Geschäftsfeldes Personen-
Rückversicherung ging um -6,5 % auf 370,5 Mio. EUR (396,1 Mio. EUR)
zurück und erklärt sich durch ein starkes ordentliches
Kapitalanlageergebnis  sowie ein geringeres At-Equity-
Beteiligungsergebnis. Zudem wurden aktiv stille Lasten in den
Kapitalanlagen realisiert, um die zukünftige Profitabilität zu stärken.
Das operative Ergebnis (EBIT) ging um -5,1 % auf 886,1 Mio. EUR
(933,9 Mio. EUR) zurück. Die Entwicklung ist u. a. durch einen Rückgang
im Währungs- sowie im Kapitalanlageergebnis begründet.
Kennzahlen zur Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
+/- Vorjahr
Rückversicherungsumsatz (brutto)
7.714,5
8.015,5
+3,9 %
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto)
882,9
903,0
+2,3 %
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) ¹
-170,3
-190,0
+11,5 %
Kapitalanlageergebnis
396,1
370,5
-6,5 %
Operatives Ergebnis (EBIT)
933,9
886,1
-5,1 %
EBIT-Marge ²
13,1 %
12,5 %
CSM-Neubeitrag (netto)
624,1
766,4
+22,8 %
Neugeschäft CSM (netto)
316,7
490,4
+54,9 %
Neue CSM aus Vertragsverlängerungen (netto)
307,5
276,0
-10,2 %
¹ Ausgenommen Währungskurseffekte
² EBIT/Rückversicherungsumsatz (netto)
Im Folgenden geben wir einen detaillierten Überblick über den
Geschäftsverlauf der einzelnen Berichtskategorien – Financial Solutions,
Longevity Solutions und Traditional Business.
Wesentliche Kennzahlen nach Segmenten
in Mio. EUR
Rückversicherungs-
umsatz (brutto)
2024
Rückversicherungs-
umsatz (brutto)
2025
+/- Vorjahr
Financial Solutions
1.059,1
1.198,1
+13,1 %
Longevity Solutions
1.787,1
1.818,8
+1,8 %
Traditional Business
4.868,5
4.998,6
+2,7 %
Financial Solutions
Im Bereich Financial Solutions bieten wir eine breite Palette von
Rückversicherungslösungen an, die speziell auf die unterschiedlichen
Anforderungen unserer Kunden abgestimmt sind. Diese Lösungen helfen
unseren Kunden dabei, ihre finanzielle Stabilität, Liquidität und
Kapitalausstattung zu verbessern.
In Europa, insbesondere in Frankreich, blieb die Nachfrage nach Lapse
Solvency Relief Transactions, auf einem hohen Niveau. Diese speziellen
Rückversicherungsdeckungen ermöglichen den Kunden eine gezielte
Kapitalentlastung, indem sie das Risiko eines plötzlichen, außergewöhnlich
hohen Vertragsrückkaufs („Massen-Storno“) absichern. Die
Veröffentlichung eines Leitliniendokuments der europäischen
Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA im Juli 2025 zur Regelung dieser
Rückversicherungslösungen sowie eine verstärkte Aktivität von Maklern
und das anhaltend hohe Zinsumfeld führten zu einem äußerst dynamischen
Marktumfeld.
In Asien haben wir die Hannover Rück als bevorzugten Partner in den
schnell wachsenden Märkten in Südostasien sowie in Japan etabliert. In
China und Hongkong konnten wir Neugeschäft zeichnen und auch das
Geschäft in Großbritannien entwickelte sich positiv. In den USA wuchs das
Geschäft mit Health Financial Solutions weiterhin. Die anhaltend hohen
Abschlüsse im Bereich von Rentenversicherungen führten zu einer
Vergrößerung unseres Annuity-Financial-Solutions-Portefeuilles.
Longevity Solutions
Unser Rückversicherungsgeschäft, das Langlebigkeitsrisiken unserer
Kunden abdeckt, bündeln wir in der Berichtskategorie Longevity Solutions.
Hier entwickeln wir maßgeschneiderte Rentenprodukte, die den
individuellen Bedürfnissen der Versicherungsnehmer in verschiedenen
Lebenslagen gerecht werden. Dazu zählen aufgeschobene Renten,
fondsgebundene Renten, Rückversicherungen für Umkehrhypotheken und
Immobilien-Leibrenten, sofort beginnende Pflegerenten sowie
Vorzugsrenten, die Pensionären mit Vorerkrankungen eine höhere
Auszahlung bei verkürzter Lebenserwartung bieten. Zudem rückversichern
wir auch klassische Rentenpolicen und Pensionsblöcke.
Im Bereich Langlebigkeit verzeichneten wir weltweit ein weiterhin
steigendes Interesse an unseren Produkten. Wir konnten in Anbetracht
dessen 2025 weltweit Neugeschäft abschließen. In Großbritannien, dem
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
22
Geschäftsbericht 2025
am weitesten entwickelten Markt für Langlebigkeitsdeckungen, ist der
Wettbewerb anhaltend hoch. Hier hat sich im Berichtsjahr besonders das
Geschäft mit kleineren Pensionsfonds oder Pensionsversicherungen gut
entwickelt.
Traditional Business
Zum Traditional Business zählen wir das Mortality-Geschäft, das den
größten Teil der Prämieneinnahmen in der Personen-Rückversicherung
darstellt. Hier bieten wir Rückversicherungsschutz für das Risiko, dass die
tatsächliche Sterblichkeit von den ursprünglichen Erwartungen abweicht.
Zudem fällt das Morbidity-Geschäft in diese Kategorie, welches das Risiko
der Verschlechterung des Gesundheitszustands durch Krankheit,
Verletzung oder Gebrechlichkeit absichert. Erwerbsunfähigkeits-,
Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen werden in vielfältigen
Kombinationsmöglichkeiten als Risikodeckungen angeboten.
In Großbritannien sind wir erfolgreich in den Markt der
Gruppenlebensversicherungen eingetreten. In den USA war das
Marktumfeld im Geschäftsjahr weiterhin von einem intensiven Wettbewerb
geprägt. Zudem beeinflussten ungünstige Sterblichkeitsentwicklungen die
Marktbedingungen. Das Geschäft in Lateinamerika entwickelte sich
erwartungsgemäß. Ebenso leistete Frankreich mit einer positiven
Geschäftsentwicklung einen guten Beitrag.
In der Region Asien-Pazifik haben wir unsere führende Position in den
Kernmärkten Malaysia, Vietnam, Indien und Thailand weiter ausgebaut,
indem wir sowohl Neugeschäft zeichnen als auch bestehende Marktanteile
steigern konnten. In China haben wir darüber hinaus gemeinsam mit einem
Kunden erfolgreich einen neuen Produktbaustein im Segment der
Krankenversicherung eingeführt.
Kapitalanlagen
– Erneut sehr starke Ordentliche Kapitalanlageerträge
– Höheres Zinsniveau und gestiegener Bestand führen zu
steigenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren
– Kapitalanlagerendite aufgrund aktiver Realisierung stiller
Lasten bei 2,5 % und damit unter angepasstem Zielwert von
rund 2,9 %
Die ordentlichen Kapitalanlageerträge lagen mit 2.544,1 Mio. EUR (Vorjahr:
2.353,2 Mio. EUR) deutlich über dem Niveau der Vergleichsperiode, was
vor allem auf eine erneute Steigerung der Erträge aus festverzinslichen
Wertpapieren zurückzuführen ist. Dies zeigte sich neben den reinen
Kuponerträgen auch in den positiven Amortisationsbeträgen. Zudem
konnten wir höhere laufende Erträge aus Alternativen Anlagen
vereinnahmen. Das Ergebnis aus At-Equity-Bewertung unserer
assoziierten Unternehmen ging auf -33,2 Mio. EUR (27,4 Mio. EUR) zurück.
Hier schlägt sich vor allem die Bewertung einer unserer Beteiligungen
nieder.
Das saldierte Ergebnis aus dem Verkauf von Kapitalanlagen betrug
-564,2 Mio. EUR (-90,4 Mio. EUR) und spiegelt die aktive Realisierung
stiller Lasten aus unserem Bestand älterer festverzinslicher Titel mit
niedrigeren Verzinsungen wider. Im Zuge der Wiederanlage haben wir
sowohl die laufende Verzinsung unseres festverzinslichen Portefeuilles als
auch unseren Handlungsspielraum in der Liquiditätssteuerung erhöht.
Gegenläufige Realisierungserträge konnten wir aus weiteren
festverzinslichen Titeln und der Veräußerung von Immobilienobjekten
erzielen.
Die gemäß IFRS 9 zu bildenden Rückstellungen für erwartete Kreditausfälle
(ECL) haben wir im Berichtszeitraum saldiert um -1,8 Mio. EUR
erfolgswirksam erhöht (-2,9 Mio. EUR Aufwand). Die planmäßigen
Abschreibungen auf direkt gehaltene Immobilien beliefen sich auf
62,0 Mio. EUR (60,5 Mio. EUR). Zudem haben wir hier auf ausgewählte
Objekte außerplanmäßige Abschreibungen in Gesamthöhe von
26,1 Mio. EUR (37,5 Mio. EUR) vorgenommen.
Die Marktwertveränderungen unserer erfolgswirksam zum Zeitwert
bewerteten Bestände beliefen sich saldiert auf 22,4 Mio. EUR
(2,7 Mio. EUR). Hier zeigten sich insbesondere positive
Marktwertänderungen von Anlagen in Aktien- und Infrastrukturfonds sowie
Derivaten mit Bezug zur Versicherungstechnik. Gegenläufig wirkten sich
die Marktwertänderungen alternativer Investmentfonds vor allem aus dem
Bereich Private Equity und Immobilien sowie von Zinsdifferenzen auf
unseren Währungssicherungen aus.
Das Kapitalanlageergebnis lag mit 1.672,9 Mio. EUR (2.005,1 Mio. EUR)
deutlich unter dem Niveau der Vorjahresperiode. Für unsere Kapitalanlagen
ergab sich somit eine Durchschnittsrendite von 2,5 %, die damit die für das
Berichtsjahr prognostizierte Zielrendite von rund 2,9 % nicht erreichte.
Gründe hierfür waren insbesondere die strategische aktive Realisierung
stiller Lasten in unserem festverzinslichen Portefeuille sowie ein Ergebnis
aus At-Equity-Beteiligungen, das niedriger ausfiel als erwartet. Dem stand
ein Ordentliches Ergebnis gegenüber, das höher ausfiel als erwartet.
Zudem fielen im Immobilienbereich die Wertberichtigungen deutlich
geringer aus als erwartet.
Kapitalanlageergebnis
in Mio. EUR
2024
2025
+/- Vorjahr
Ordentliche Kapitalanlageerträge
2.353,2
2.544,1
+8,1 %
Veränderung der Rückstellung für Kreditausfälle
(ECL), Abschreibungen, Wertminderungen und
Zuschreibungen von Kapitalanlagen
-98,3
-85,7
-12,8 %
Veränderung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten
2,7
22,4
+715,8 %
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
27,4
-33,2
-221,1 %
Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Abgang
von Kapitalanlagen
-90,4
-564,2
+523,9 %
Sonstige Kapitalanlageaufwendungen
189,6
210,5
+11,0 %
Kapitalanlageergebnis
2.005,1
1.672,9
-16,6 %
                                                       
Hannover Rück
                                       
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23
Geschäftsbericht 2025
Finanz- und Vermögenslage
– Risikoadäquate Kapitalanlagepolitik
– Kapitalanlagebestand mit breiter Diversifikation
– Weiterhin starke Eigenkapitalbasis
Kapitalanlagepolitik
Die Kapitalanlagepolitik der Hannover Rück orientiert sich unverändert an
den folgenden zentralen Anlagegrundsätzen:
– Generierung stabiler und risikoadäquater Erträge unter gleichzeitiger
Wahrung eines hohen Qualitätsstandards des Portefeuilles
– Gewährleistung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit
– Hohe Diversifizierung der Risiken
– Begrenzung von Währungskurs- und Laufzeitrisiken durch aktive
Währungs- und Laufzeitbedeckung
Vor diesem Hintergrund verfolgen wir eine aktive Risikosteuerung und
achten dabei fortlaufend auf ausgewogene Risiko-Ertrags-Verhältnisse.
Dabei berücksichtigen wir zentral implementierte Kapitalanlagerichtlinien
und Erkenntnisse einer dynamischen Finanzanalyse. Diese sind die
Grundlage für Investitionsbandbreiten, die unter Berücksichtigung der
aktuellen Marktsituation und Anforderungen der Passivseite festgelegt
werden und innerhalb derer die operative Portefeuillesteuerung erfolgt.
Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass ein angemessenes
Ertragsniveau erreicht wird. Dabei wird streng auf die Einhaltung unseres
klar definierten Risikoappetits geachtet. Dieser spiegelt sich in dem den
Kapitalanlagen zugeteilten Risikokapital wider und ist Grundlage für die
Asset-Allokation des gesamten Konzerns und der Einzelportefeuilles.
Außerdem wird dadurch gewährleistet, dass unsere Zahlungsfähigkeit
jederzeit sichergestellt ist. Im Rahmen unseres Asset-Liability-
Managements bestimmen die Verpflichtungen die Währungs- und
Laufzeitenverteilung der Kapitalanlagen. Die modifizierte Duration unseres
Anleiheportefeuilles orientiert sich weitgehend an den
versicherungstechnischen Verbindlichkeiten.
Durch die Anpassung der Fälligkeitsstruktur unserer festverzinslichen
Wertpapiere an die durchschnittlich erwarteten Auszahlungsmuster unserer
Verbindlichkeiten reduzieren wir die ökonomische Exponierung gegenüber
dem Zinsänderungsrisiko. Indem wir die Währungsverteilung in unserem
festverzinslichen Portefeuille aktiv und regelmäßig steuern, streben wir
zudem eine weitgehende bilanzielle Kongruenz der Währungen zwischen
Aktiv- und Passivseite an, sodass Wechselkursschwankungen nur einen
begrenzten Einfluss auf unser Ergebnis haben. Zum Jahresende 2025
haben wir 29,6 % (Vorjahr: 27,1 %) unserer Kapitalanlagen in Euro, 45,3 %
(48,7 %) in US-Dollar, 6,0 % (5,5 %) in australischen Dollar und 4,9 % (4,6
%) in britischen Pfund gehalten.
Zusammensetzung der Kapitalanlagen
in %
2024
2025
Staatsanleihen
33,2
30,9
Anleihen halbstaatlicher Institutionen
14,7
16,5
Unternehmensanleihen
31,5
32,9
Besicherte Anleihen
6,5
6,2
Aktien (börsennotiert und nicht börsennotiert)
3,4
4,0
Immobilien und Infrastruktur
6,6
6,7
Sonstige
2,0
1,4
Kurzfristige Anlagen
2,1
1,3
in Mio. EUR
Kapitalanlagen
65.888,2
66.339,1
Kapitalanlagebestand
Der Bestand unserer selbstverwalteten Kapitalanlagen lag mit
66,3 Mrd. EUR leicht über dem Vergleichsniveau der Vorperiode
(65,9  Mrd. EUR). Hier wirkten sich zum einen vor allem
Umbewertungseffekte einiger unserer in Fremdwährungen gehaltenen
Kapitalanlagen – insbesondere von in US-Dollar gehaltenen Beständen –
deutlich reduzierend aus. Ebenso wirkten auch die höheren EUR-Zinsen im
mittleren und langen Laufzeitenbereich. Andererseits konnten der sehr
erfreuliche operative Cashflow als auch niedrigere Zinsen – vor allem bei
USD und GBP – diese Rückgänge deutlich überkompensieren.
Unsere Kapitalanlagen profitierten von unserer stabilen Positionierung.
Zudem streben wir im Zuge unseres Asset-Liability-Managements stets
möglichst ausgewogene Zinspositionen unserer Kapitalanlagen in Bezug
auf die versicherungstechnischen Rückstellungen an, um die gegenläufigen
Auswirkungen von Marktzinsänderungen auf die Wertentwicklung von
Kapitalanlagen und Rückstellungen zu nutzen. Durch die anzuwendenden
Rechnungslegungsstandards IFRS 17 und IFRS 9 schlägt sich dies auch
bilanziell nieder. Die beobachteten Zinsvolatilitäten haben somit nur
begrenzt Einfluss auf unser Eigenkapital und auf unsere Solvenz.
Unsere Asset-Allokation haben wir im Berichtszeitraum weitgehend stabil
gehalten. Dabei beobachten wir die für uns relevanten Märkte fortlaufend
sehr aufmerksam, um attraktive Einstiegsmöglichkeiten nutzen zu können.
So haben wir Kurseinbrüche an den Aktienmärkten als Reaktion auf einen
drohenden Handelskrieg – insbesondere zwischen den USA und China – zu
Beginn des zweiten Quartals für einen begrenzten Wiedereinstieg in Aktien
und Aktienfonds genutzt. Weitere geringe Anpassungen der Asset-
Allokation ergaben sich hauptsächlich aus dem stetigen Ziel der Währungs-
und Zinskongruenz mit unseren versicherungstechnischen
Verbindlichkeiten. Die modifizierte Duration des Portefeuilles unserer
festverzinslichen Wertpapiere haben wir im Einklang mit den
Laufzeitenprofilen unserer versicherungstechnischen Verbindlichkeiten mit
3,8 (4,4) im Vergleich zum Vorjahresende etwas verkürzt. Zudem haben wir
unter weitgehender Beibehaltung der Asset-Allokation gezielt umfangreiche
Bestände an Zinstiteln mit stillen Lasten veräußert und zu aktuellen
Zinsniveaus wieder angelegt. Hierdurch haben wir den
Handlungsspielraum an den Märkten sowie in unserer Liquiditätssteuerung
weiter ausgebaut.
In unserem Immobilienportefeuille haben wir mit dem Zukauf von fünf
Objekten in Europa, Asien und den USA Marktgelegenheiten nutzen
können – ebenso mit dem Verkauf von fünf Objekten in denselben Märkten.
Die Entwicklungen in den für unser weltweites Immobilienportefeuille
relevanten Märkten beobachten wir sehr aufmerksam. Unsicherheiten
hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung einzelner Objekte haben wir in der
Bewertung zum Berichtsstichtag berücksichtigt.
Bei allen anderen Anlageklassen haben wir lediglich geringfügige
Veränderungen im Rahmen der regelmäßigen Portefeuillepflege
vorgenommen.
Die im Sonstigen Ergebnis (OCI) enthaltenen saldierten Lasten der
erfolgsneutral zum Marktwert erfassten Schuldinstrumente beliefen sich auf
2,1 Mrd. EUR (3,3 Mrd. EUR). Bei der Qualität der Anleihen – gemessen an
Ratingklassen – lag der Anteil der mit „A“ oder besser bewerteten
Wertpapiere zum Jahresende mit 76,9 % (75,7 %) auf konstant hohem
Niveau.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Qualität der festverzinslichen Wertpapiere
in %
2025
AAA
27,3
AA
27,6
A
22,0
BBB
17,2
< BBB
5,9
Der Bestand an alternativen Investmentfonds ist im Berichtszeitraum
insgesamt gestiegen. Zum 31. Dezember 2025 waren 2.185,8 Mio. EUR
(2.265,1 Mio. EUR) in Private-Equity-Fonds investiert, weitere
730,2 Mio. EUR (673,9 Mio. EUR) entfielen zu großen Teilen auf
Fondsanlagen in hochverzinslichen Anleihen und Kredite. Darüber hinaus
waren insgesamt 1.273,8 Mio. EUR (1.221,2 Mio. EUR) in strukturierten
Immobilien- und Infrastrukturanlagen investiert. Bei den genannten
alternativen Anlagen beliefen sich die offenen
Resteinzahlungsverpflichtungen auf 2.187,5 Mio. EUR (1.909,0 Mio. EUR).
Zum Ende des Berichtsjahres hielten wir 875,5 Mio. EUR
(1.365,7 Mio. EUR) in kurzfristigen Kapitalanlagen.
Analyse der Kapitalstruktur
Unser Geschäft als Rückversicherer prägt die Struktur unserer Bilanz.
Entsprechend dienen unsere Kapitalanlagen der Bedeckung der
versicherungstechnischen Verpflichtungen. Sowohl das Eigenkapital
einschließlich der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter mit 19,5 %
(17,6 %) der Bilanzsumme als auch Darlehen und insbesondere begebene
Anleihen mit zusammen 5,8 % (6,5 %) der Bilanzsumme repräsentieren
unsere wichtigsten Finanzierungsquellen.
Naturgemäß bilden die versicherungstechnischen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten den weitaus bedeutendsten Posten unserer Bilanz. Die
dargestellten versicherungstechnischen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten, einschließlich der vertraglichen Servicemarge und der
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, umfassen 67,5 % (68,7 %)
der Bilanzsumme. Sie werden durch unsere Kapitalanlagen sowie die
Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen
Rückstellungen deutlich überdeckt.
Durch fortlaufende Überwachung und entsprechende
Steuerungsmaßnahmen gewährleisten wir, dass unser Geschäft jederzeit
mit ausreichendem Kapital hinterlegt ist.Die folgende Tabelle zeigt unsere
Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2025.
Kapitalstruktur zum 31. Dezember
in %
2025
Eigenkapital
19,5
Vertragliche Netto-Servicemarge (CSM)
11,1
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
5,2
Weitere versicherungstechnische Rückstellungen und Verbindlichkeiten ¹
51,2
Darlehen und begebene Anleihen
5,8
Sonstige Passiva
7,4
¹ Zuzüglich in der CSM und im Risk Adjustment enthaltener Aktivposten
Konzern-Eigenkapital
Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2024 stieg das Konzern-
Eigenkapital im Berichtsjahr von 12.688,3 Mio. EUR auf
13.930,5 Mio. EUR. Bereinigt um die Anteile nicht beherrschender
Gesellschafter ergab sich ein Anstieg um 1.134,2 Mio. EUR bzw. um 9,6 %
auf 12.928,7 Mio. EUR. Entsprechend stieg auch der Buchwert je Aktie um
9,6 % auf 107,21  EUR. Die Veränderungen des Eigenkapitals sind
wesentlich von folgenden Entwicklungen geprägt:
Infolge von Wechselkursentwicklungen von Fremdwährungen im Vergleich
zum Euro waren zum Bilanzstichtag kumulierte Verluste aus der
Währungsumrechnung von -673,3 Mio. EUR auszuweisen. Gegenüber den
kumulierten Gewinnen aus der Währungsumrechnung von 667,5 Mio. EUR
im Vorjahr stellt dies einen Rückgang von 1.340,8 Mio. EUR der direkt im
Eigenkapital zu erfassenden Gewinne und Verluste aus der
Währungsumrechnung dar. Dieser Rückgang der Währungsrücklage aus
der Umrechnung des Eigenkapitals ausländischer Tochtergesellschaften
resultierte hauptsächlich aus der Abwertung des Euro gegenüber fast allen
relevanten Währungen, insbesondere dem US-Dollar.
Der Saldo aus unrealisierten Kursgewinnen und -verlusten aus der
Kapitalanlage stieg im Vergleich zum Anfang des Berichtsjahres um
502,9 Mio. EUR auf nun -1.494,5 Mio. EUR und ist im Wesentlichen auf die
Realisierung von Verlusten aus festverzinslichen Wertpapieren im
Geschäftsjahr zurückzuführen. Der Marktwert unserer
versicherungstechnischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ging
zinsbedingt um 136,0 Mio. EUR auf 1.576,0 Mio. EUR zurück.
Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital stieg zum
31. Dezember 2025 um 107,9 Mio. EUR auf 1.001,7 Mio. EUR. Dieser
entfällt hauptsächlich auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
an der E+S Rückversicherung AG.
Das Konzernergebnis 2025, das auf die Anteilseigner der
Hannover Rück SE entfällt, belief sich auf 2.641,5 Mio. EUR
(2.328,7 Mio. EUR). Das im Berichtsjahr erzielte nicht beherrschenden
Gesellschaftern zustehende Ergebnis belief sich auf 126,0 Mio. EUR
(68,1 Mio. EUR).
Bei ihrem Kapitalmanagement orientiert sich die Hannover Rück auch an
den Anforderungen und Erwartungen der Ratingagenturen im Hinblick auf
das von ihr angestrebte Rating. Ferner werden bei der Verteilung des
Kapitals auf die operativen Konzerngesellschaften geschäftspolitische und
den Marktauftritt beeinflussende Faktoren berücksichtigt. Die
Kapitalallokation erfolgt anhand des ökonomischen Risikogehalts des
jeweiligen Geschäftsfeldes. Darüber hinaus unterliegen die
Konzerngesellschaften nationalen Kapital- und Solvabilitätsanforderungen.
Die Einhaltung dieser Kapitalanforderungen wird auf Basis aktueller Werte
sowie entsprechender Planungs- und Erwartungsrechnungen durch die
verantwortlichen Organisationseinheiten laufend überwacht. Aus
Gruppensicht steuern wir die Solvabilität der Hannover Rück weitgehend
anhand unseres internen Kapitalmodells (siehe „Chancen- und
Finanzierung und Konzern-
Fremdkapital
Neben der Finanzierungswirkung aus den beschriebenen
Eigenkapitalveränderungen ist eine wesentliche Finanzierungskomponente
der Hannover Rück die Fremdfinanzierung am Kapitalmarkt. Sie setzt sich
im Wesentlichen aus Anleihen zusammen, die wir begeben haben, um
unsere Kapitalausstattung auch unter Beachtung der Ratinganforderungen
nachhaltig zu sichern. Das Gesamtvolumen der begebenen Anleihen
betrug zum Bilanzstichtag 3.484,5 Mio. EUR (3.980,8 Mio. EUR).
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
25
Geschäftsbericht 2025
Mit dem Ziel, die Kapitalkosten zu verringern, ergänzen unsere Anleihen
unsere Eigenkapitalausstattung und tragen dazu bei, jederzeitige Liquidität
zu gewährleisten. Zum Bilanzstichtag sind über die Hannover Rück SE
insgesamt sechs (Vorjahr: sechs) Schuldverschreibungen am
europäischen Kapitalmarkt platziert.
Die im Folgenden abgebildete Tabelle gibt einen Überblick über die
fortgeführten Anschaffungskosten der begebenen Anleihen.
Fortgeführte Anschaffungskosten unserer Anleihen
in Mio. EUR
Emissions-
datum
Zins
2024
2025
Hannover Rück SE,
nachrangige Schuldverschreibung,
500 Mio. EUR; 2014/undatiert
15.9.2014
3,375 %
499,6
—
Hannover Rück SE,
Schuldverschreibung,
750 Mio. EUR; 2018/2028
18.4.2018
1,125 %
747,7
748,5
Hannover Rück SE,
nachrangige Schuldverschreibung,
750 Mio. EUR; 2019/2039
9.10.2019
1,125 %
745,1
746,2
Hannover Rück SE,
nachrangige Schuldverschreibung,
500 Mio. EUR; 2020/2040
8.7.2020
1,750 %
497,0
497,5
Hannover Rück SE,
nachrangige Schuldverschreibung,
750 Mio. EUR; 2021/2042
22.3.2021
1,375 %
745,2
745,8
Hannover Rück SE,
nachrangige Schuldverschreibung,
750 Mio. EUR; 2022/2043
14.11.2022
5,875 %
746,3
746,6
Gesamt
3.980,8
3.484,5
Zusätzlich bestehen bei mehreren Konzernunternehmen langfristige
Darlehen, im Wesentlichen Hypothekendarlehen, in Höhe von
565,7 Mio. EUR (581,5 Mio. EUR).
Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf unsere Darstellungen im
Anhang dieses Berichts, Kapitel 6.7 „Finanzierungsverbindlichkeiten“
und Kapitel 6.8 „Eigenkapital und eigene Anteile“. Zur Besicherung von
versicherungstechnischen Verbindlichkeiten haben verschiedene
Kreditinstitute für uns Bürgschaften (Letters of Credit) gestellt. Über die
bestehenden Eventualverbindlichkeiten berichten wir detailliert im Anhang,
Analyse der Konzern-
Kapitalflussrechnung
Liquidität
Liquidität generieren wir aus unserem operativen
Rückversicherungsgeschäft, der Kapitalanlage und aus
Finanzierungsmaßnahmen. Durch regelmäßige Liquiditätsplanungen und
die Steuerung der Fungibilität der Kapitalanlage stellen wir sicher, dass die
Hannover Rück jederzeit in der Lage ist, die erforderlichen Auszahlungen zu
leisten. Der Zahlungsmittelfluss der Hannover Rück wird in der Konzern-
Kapitalflussrechnung dargestellt.
Die Hannover Rück führt keinen automatisierten konzerninternen
Finanzausgleich (Cash Pooling) durch. Liquiditätsüberschüsse werden von
den Konzerngesellschaften gesteuert und angelegt. Innerhalb des
Hannover Rück-Konzerns existieren verschiedene Darlehensbeziehungen
zur optimalen Gestaltung und flexiblen Steuerung der kurz- oder
langfristigen Liquiditäts- und Kapitalallokation.
Konzern-Kapitalflussrechnung
in Mio. EUR
2024
2025
Flüssige Mittel am Anfang der Periode
1.054,8
1.253,1
Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
5.681,9
5.686,9
Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit
-4.412,1
-4.030,2
Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit
-1.105,0
-1.746,3
Währungskursdifferenzen
33,5
-112,0
Summe der Kapitalzu- und -abflüsse
198,3
-201,7
Flüssige Mittel am Ende der Periode
1.253,1
1.051,5
Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
In der Berichtsperiode betrug der Kapitalfluss aus laufender
Geschäftstätigkeit, der auch die Mittelzuflüsse aus erhaltenen Zinsen und
Dividenden enthält, 5.686,9 Mio. EUR im Vergleich zu 5.681,9 Mio. EUR im
Vorjahr.
Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit
Der Saldo aus Kapitalzu- und -abflüssen aus der laufenden
Geschäftstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wurde in Höhe von
-4.030,2 Mio. EUR (-4.412,1 Mio. EUR) – entsprechend der vom
Unternehmen verfolgten Kapitalanlagepolitik unter besonderer
Berücksichtigung einer währungs- und laufzeitkongruenten Bedeckung der
versicherungstechnischen Verbindlichkeiten – investiert. Zur Entwicklung
des Bestandes an Kapitalanlagen verweisen wir auch auf unsere
Ausführungen am Anfang dieses Abschnitts.
Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit
Im Berichtsjahr belief sich der Saldo aus Ein- und Auszahlungen im
Rahmen der Finanzierungstätigkeit auf -1.746,3 Mio. EUR
(-1.105,0 Mio. EUR). Diese Position beinhaltet die im Geschäftsjahr durch
die Hannover Rück SE, E+S Rückversicherung AG und weitere
Konzerngesellschaften an Konzernfremde ausgeschütteten Dividenden in
Höhe von 1.121,5 Mio. EUR (913,1 Mio. EUR). Der ebenfalls im Kapitalfluss
aus Finanzierungstätigkeit enthaltene Saldo aus der Aufnahme und
Rückzahlung langfristiger Verbindlichkeiten beläuft sich auf
-600,8 Mio. EUR (-196,3 Mio. EUR).
Insgesamt verringerte sich damit der Bestand flüssiger Mittel im Vergleich
zum Vorjahr um -201,7 Mio. EUR auf 1.051,5 Mio. EUR.
Weitere Informationen zu unserem Liquiditätsmanagement sind dem
Chancen- und Risikobericht zu entnehmen.
Angaben nach § 315 und § 315a Satz 1
HGB
Das Grundkapital der Hannover Rück SE beträgt 120.597.134,00 EUR. Es
ist eingeteilt in 120.597.134 auf den Namen lautende nennwertlose
Stückaktien. In diesem Zusammenhang wird auf die erforderlichen
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG auf den Konzernanhang verwiesen.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien
betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen
Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht
bekannt.
Folgende Gesellschaften besitzen direkte oder indirekte Beteiligungen am
Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Die Talanx AG,
Hannover, hält direkt gerundet 50,2 % der Stimmrechte der Gesellschaft.
Diese Beteiligung ist indirekt dem HDI-Haftpflichtverband der Deutschen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
26
Geschäftsbericht 2025
Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Hannover, der die
Mehrheitsanteile an der Talanx AG hält, zuzurechnen.
Aktien mit Sonderrechten, die Inhabern Kontrollbefugnisse verleihen,
bestehen nicht, ebenso wenig wie eine besonders gestaltete
Stimmrechtskontrolle für Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und
ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands bestimmen
sich nach §§ 84 ff. Aktiengesetz. Die Änderung der Satzung regelt sich nach
§§ 179 ff. Aktiengesetz i.V.m. § 18 Abs. 2 der Satzung der
Hannover Rück SE.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe und des Rückkaufs
von Aktien sind in der Satzung der Hannover Rück SE (in § 6 „Bedingtes
Kapital“ und § 7 „Genehmigtes Kapital“) sowie in den §§ 71 ff. Aktiengesetz
geregelt. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung am
7. Mai 2025 den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nummer 8 Aktiengesetz für
eine Dauer von fünf Jahren, bis zum 6. Mai 2030, ermächtigt, unter
bestimmten Voraussetzungen eigene Aktien zu erwerben.
Im Folgenden erläutern wir die wesentlichen Vereinbarungen der
Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels u. a. infolge
eines Übernahmeangebotes stehen, und die daraus folgenden Wirkungen.
Einige Avalrahmenkreditverträge der Hannover Rück SE enthalten
marktübliche, sogenannte Kontrollwechselklauseln, die den Kreditgebern
ein Recht auf vorzeitige Beendigung eines Kreditvertrages für den Fall
einräumen, dass die Talanx AG ihre Mehrheitsbeteiligung bzw. Beteiligung
von mehr als 25 % der Anteile verliert oder ein Dritter die
Mehrheitsbeteiligung an der Hannover Rück SE erlangt.
Des Weiteren enthalten Retrozessionsschutzdeckungen in der Schaden-
und Personen-Rückversicherung marktübliche Kontrollwechselklauseln,
die der jeweils anderen Vertragspartei ein Kündigungsrecht zugestehen,
falls eine wesentliche Änderung der Eigentums- und
Beteiligungsverhältnisse der betroffenen Vertragspartei eintritt.
Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit
den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines
Übernahmeangebotes.
Erläuterungen zur
Hannover Rück SE
(Kurzfassung nach HGB)
Die Hannover Rück macht von dem Wahlrecht zur zusammengefassten
Lageberichterstattung gemäß § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB)
i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB Gebrauch. Ergänzend zur Berichterstattung über
den Hannover Rück-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung
der Hannover Rück SE.
Der Jahresabschluss der Hannover Rück SE wird nach deutschen
Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellt. Hier wird insbesondere
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung verkürzt wiedergegeben.
Das Rückversicherungsgeschäft betreibt die Hannover Rück SE in den
Geschäftsfeldern Schaden- und Personen-Rückversicherung. Durch ihren
globalen Auftritt und die Tätigkeit in allen Sparten der Rückversicherung
erzielt die Gesellschaft einen weitgehenden Risikoausgleich.
Die Hannover Rück SE zeichnet seit dem 1. Januar 1997 die aktive
Rückversicherung des Konzerns, mit wenigen Ausnahmen, nur im Ausland.
Für das deutsche Schadenrückversicherungsgeschäft im Hannover Rück-
Konzern ist die Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG zuständig.
Ertragslage
Das Geschäftsjahr 2025 ist für die Hannover Rück SE zufriedenstellend
verlaufen. Die Bruttoprämie für das Gesamtgeschäft sank leicht um 0,5 %
auf 29,7 Mrd. EUR (29,8 Mrd. EUR). Der Selbstbehalt verringerte sich auf
64,0 % (65,3 %). Die verdiente Nettoprämie für eigene Rechnung sank um
0,9 % leicht auf 18,8 Mrd. EUR (19,0 Mrd. EUR).
Das versicherungstechnische Ergebnis vor Veränderung der
Schwankungsrückstellung belief sich auf -886,9 Mio. EUR (44,6 Mio. EUR).
Der Schwankungsrückstellung und ähnlichen Rückstellungen wurden im
Berichtsjahr 742,2 Mio. EUR entnommen (268,6 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2025 war erneut eine große Anzahl an Großschäden zu
verzeichnen. Die Netto-Großschadenbelastung für die Hannover Rück SE
betrug insgesamt 1.062,1 Mio. EUR (941,9 Mio. EUR). Die Schaden-/
Kosten-Quote verschlechterte sich auf 104,9 % (99,6 %). Das
versicherungstechnische Ergebnis sank auf -144,7 Mio. EUR
(313,3 Mio. EUR).
Die ordentlichen Kapitalanlageerträge einschließlich Depotzinsen beliefen
sich auf 2.693,2 Mio. EUR (2.242,5 Mio. EUR). Die ordentlichen Erträge
aus festverzinslichen Finanzinstrumenten und Rentenfonds betrugen
1.045,9 Mio. EUR (990,0 Mio. EUR).
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen konnten Gewinne in saldierter Höhe
von 498,9 Mio. EUR (27,5 Mio. EUR) realisiert werden. Hier spiegelt sich
zum einen die Realisierung hoher stiller Reserven aus der Veräußerung
einer Zwischengesellschaft, die Anteile an der Viridium-Gruppe hielt, und
zum anderen eines festverzinslichen Bestands wider. Gegenläufige Effekte
entstanden zum anderen aus der aktiven Realisierung von stillen Lasten
älterer festverzinslicher Titel mit niedrigeren Verzinsungen.
Abschreibungen auf Kapitalanlagen waren in Höhe von 18,8 Mio. EUR
(33,9 Mio. EUR) vorzunehmen. Sie entfielen zu ungefähr gleichen Teilen
auf Fondsanteile, festverzinsliche Wertpapiere und eine Beteiligung. Bei
einem geringen Teil unserer im Anlagevermögen gehaltenen
festverzinslichen Wertpapiere haben wir im Berichtszeitraum auch bei einer
voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderung auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Dies gilt ebenso für zukünftige
Berichtszeiträume. Im Berichtszeitraum entfallen darauf von den oben
genannten Abschreibungen 1,1 Mio. EUR (1,7 Mio. EUR).
Den Abschreibungen standen angesichts gestiegener Marktwerte
Zuschreibungen auf in Vorperioden abgeschriebene Kapitalanlagen in
Höhe von 1,5 Mio. EUR (2,9 Mio. EUR) gegenüber. Insgesamt erhöhte sich
das Nettokapitalanlageergebnis auf 3.047,6 Mio. EUR (2.075,1 Mio. EUR).
Es fiel somit vor allem infolge deutlich gestiegener Erträge aus
festverzinslichen Wertpapieren und eines hohen Realisierungsergebnisses,
dessen zugrunde liegenden Transaktionen in den Prognosen für den
Berichtszeitraum noch nicht berücksichtigt werden konnten, höher aus als
erwartet.
Das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit verbesserte sich um
31,7 % auf 2.226,9 Mio. EUR (1.691,2 Mio. EUR). Das Berichtsjahr schloss
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
27
Geschäftsbericht 2025
wie prognostiziert mit einem Jahresüberschuss von 1.896,3 Mio. EUR
(1.120,2 Mio. EUR) ab.
Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der Hannover Rück SE
in TEUR
2024
2025
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
18.950.178
18.780.448
Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung
188.535
186.230
Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene
Rechnung
127
286
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
14.392.380
15.023.421
Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-
Rückstellungen
-209.957
-145.558
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung
441
186
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene
Rechnung
4.490.042
4.683.716
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene
Rechnung
1.381
997
Zwischensumme
44.639
-886.914
Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher
Rückstellungen
268.621
742.235
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
313.260
-144.679
Erträge aus Kapitalanlagen
2.414.248
3.658.182
Aufwendungen für Kapitalanlagen
339.174
610.590
Technischer Zinsertrag
-191.678
-188.084
Sonstige Erträge
243.040
351.915
Sonstige Aufwendungen
748.544
839.799
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
1.691.152
2.226.945
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und sonstige Steuern
570.953
330.611
Jahresüberschuss
1.120.199
1.896.334
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
615.701
649.626
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen
900
960
Bilanzgewinn
1.735.000
2.545.000
Spartenentwicklung
Im Folgenden stellen wir den Geschäftsverlauf der einzelnen Sparten dar.
Seit dem Geschäftsjahr 2014 sind die Zusammenarbeit und der
Geschäftsaustausch zwischen der Hannover Rück SE und der
E+S Rückversicherung AG über eine Quoten-Retrozession der
Hannover Rück SE an die E+S Rückversicherung AG im Schaden-
Rückversicherungsgeschäft geregelt.
Hannover Rück SE: Bruttoprämie nach Sparten
in Mio. EUR
2021
2022
2023
2024
2025
Feuer
4.015
5.602
5.788
6.481
6.377
Haftpflicht
2.992
3.669
3.417
3.329
3.309
Unfall
379
861
696
566
445
Kraftfahrt
3.197
3.989
3.840
4.826
4.936
Luftfahrt
315
280
303
321
336
Transport
544
645
702
581
491
Leben
5.679
6.042
5.764
6.108
6.075
Sonstige Zweige
4.820
6.533
6.812
7.610
7.706
Summe
21.941
27.621
27.321
29.822
29.676
Feuer
Die Bruttoprämieneinnahmen für die Feuersparte sanken um -1,6 % auf
6.377,1 Mio. EUR (6.480,9 Mio. EUR). Die Nettoschadenquote belief sich
auf 65,2 % (63,3 %). Das versicherungstechnische Ergebnis betrug
113,8 Mio. EUR (187,6 Mio. EUR). Der Schwankungsrückstellung und
ähnlichen Rückstellungen wurden 141,5 Mio. EUR (189,1 Mio. EUR)
zugeführt.
Haftpflicht
Die Bruttoprämie für das Haftpflichtgeschäft ging um -0,6 % auf
3.309,1 Mio. EUR (3.328,5 Mio. EUR) zurück. Die Nettoschadenquote
erhöhte sich auf 111,8 % (76,1 %). Der Schwankungsrückstellung und
ähnlichen Rückstellungen wurden 551,4 Mio. EUR (193,0 Mio. EUR)
entnommen. Das versicherungstechnische Ergebnis verschlechterte sich
auf -289,0 Mio. EUR (57,5 Mio. EUR).
Unfall
Die Bruttoprämieneinnahmen für die Unfallsparte gingen auf
444,8 Mio. EUR (565,6 Mio. EUR) zurück. Die Nettoschadenquote betrug
56,0 % ( 46,9 %). Das versicherungstechnische Ergebnis betrug
9,5 Mio. EUR (26,7 Mio. EUR). Der Schwankungsrückstellung und
ähnlichen Rückstellungen wurden 30,7 Mio. EUR (75,8 Mio. EUR)
zugeführt.
Kraftfahrt
Die Bruttoprämie für die Kraftfahrtsparte erhöhte sich um 2,3 % auf
4.936,4 Mio. EUR (4.825,9 Mio. EUR). Die Schadenquote stieg auf 88,7 %
(82,4 %). Das versicherungstechnische Ergebnis betrug -131,3 Mio. EUR
(-90,9 Mio. EUR). Der Schwankungsrückstellung und ähnlichen
Rückstellungen wurden 349,5 Mio. EUR (192,5 Mio. EUR) entnommen.
Luftfahrt
Die Bruttoprämieneinnahmen stiegen um 4,8 % auf 336,1 Mio. EUR
(320,8 Mio. EUR). Die Schadenquote stieg u. a. durch eine Aufstockung der
Vorsorge für den Schadenkomplex Krieg in der Ukraine auf 233,8 %
(190,9 %). Das versicherungstechnische Ergebnis betrug -401,1 Mio. EUR
(-142,1 Mio. EUR). Der Schwankungsrückstellung und ähnlichen
Rückstellungen wurden 16,2 Mio. EUR (Entnahme: 104,2 Mio. EUR)
zugeführt.
Transport
Das Bruttoprämienvolumen für die Transportsparte ging um -15,5 % auf
491,1 Mio. EUR (581,4 Mio. EUR) zurück. Die Nettoschadenquote
verbesserte sich auf 32,0 % (53,8 %). Der Schwankungsrückstellung und
ähnlichen Rückstellungen wurden 21,9 Mio. EUR (127,6 Mio. EUR)
entnommen. Das versicherungstechnische Ergebnis fiel auf
144,2 Mio. EUR (179,6 Mio. EUR).
Leben
In der Sparte Leben sank die Bruttoprämie leicht um -0,5 % auf
6.075,2 Mio. EUR (6.108,4 Mio. EUR). Das Personen-
Rückversicherungsgeschäft hat einen ausgeprägten internationalen
Charakter. Wir zeichnen unser Geschäft auf allen Kontinenten, wodurch wir
eine gute Diversifikation der Risiken erzielen. Mithilfe unseres guten
Netzwerks agieren wir vielfach direkt als Ansprechpartner lokal vor Ort.
Neben dem traditionellen Sterblichkeitsgeschäft zeichnen wir im Bereich
Personen-Rückversicherung weltweit auch Financial-Solutions-Geschäft
sowie Kranken- und Langlebigkeitsrisiken. Das versicherungstechnische
Ergebnis der Sparte Leben belief sich insgesamt auf 173,6 Mio. EUR
(93,4 Mio. EUR).
Sonstige Zweige
Unter den Sonstigen Versicherungszweigen weisen wir die Sparten
Krankenversicherung, Kredit und Kaution, Sonstige Schadenversicherung
und Sonstige Sachversicherung aus. Unter Sonstige Sachversicherung
wiederum werden die Zweige Extended Coverage, Verbundene Hausrat,
Verbundene Wohngebäude, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser,
Glas, Technische Versicherungen, Betriebsunterbrechung, Hagel, Tier und
Sturm zusammengefasst. Die Sonstige Schadenversicherung beinhaltet
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
28
Geschäftsbericht 2025
die Zweige Rechtsschutz, Vertrauensschaden und Sonstige Vermögens-
und Sachschäden.
Für die Sonstigen Zweige stiegen die Bruttoprämieneinnahmen um 1,3 %
auf 7.706,1 Mio. EUR (7.610,0 Mio. EUR). Die Nettoschadenquote sank auf
68,3 % (72,2 %). Das versicherungstechnische Ergebnis betrug 235,6 Mio.
EUR (1,4 Mio. EUR). Der Schwankungsrückstellung und ähnlichen
Rückstellungen wurden 7,8 Mio. EUR (Zufuhr: 83,7 Mio. EUR) entnommen.
Finanz- und Vermögenslage
Verkürzte Bilanz der Hannover Rück SE
in Mio. EUR
2024
2025
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
104
208
Kapitalanlagen
59.147
59.356
Forderungen
6.760
7.318
Sonstige Vermögensgegenstände
609
672
Rechnungsabgrenzungsposten
377
398
Summe der Aktiva
66.998
67.951
Passiva
Gezeichnetes Kapital
121
121
Kapitalrücklage
881
881
Gewinnrücklagen
631
631
Bilanzgewinn
1.735
2.545
Eigenkapital
3.367
4.177
Nachrangige Verbindlichkeiten
3.250
2.750
Versicherungstechnische Rückstellungen
49.384
51.372
Andere Rückstellungen
927
737
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen
Versicherungsgeschäft
4.911
4.478
Andere Verbindlichkeiten
5.160
4.438
Summe der Passiva
66.998
67.951
Unser Bestand an selbstverwalteten Kapitalanlagen ging leicht auf
47,1 Mrd. EUR (48,1 Mrd. EUR) zurück. Die saldierten stillen Lasten der
festverzinslichen Wertpapiere und Rentenfonds beliefen sich auf
427,3 Mio. EUR (968,9 Mio. EUR). Hier spiegelt sich hauptsächlich die
aktive Realisierung stiller Lasten aus unserem Bestand älterer
festverzinslicher Titel mit niedrigeren Verzinsungen und die Veräußerung
von Anteilen einer Unternehmensbeteiligung wider.
Die Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen
Versicherungsgeschäft, die unter den Kapitalanlagen auszuweisen sind,
erhöhten sich auf 12,3 Mrd. EUR (11,1 Mrd. EUR), was u. a. auf die
Übertragung des Personen-Rückversicherungsgeschäfts von der
E+S Rück auf die Hannover Rück SE zurückzuführen ist.
Unser Eigenkapital – ohne Einbeziehung des Bilanzgewinns – belief sich
unverändert auf 1.631,7 Mio. EUR (1.631,7 Mio. EUR). Die Garantiemittel –
bestehend aus dem Eigenkapital ohne Bilanzgewinn, den nachrangigen
Verbindlichkeiten sowie den versicherungstechnischen
Nettorückstellungen, inklusive Schwankungsrückstellung und ähnlicher
Rückstellungen – beliefen sich auf 55,8 Mrd. EUR (54,3 Mrd. EUR). Die
Bilanzsumme der Hannover Rück SE stieg auf 68,0 Mrd. EUR
(67,0 Mrd. EUR).
Im Berichtsjahr wurde für das Geschäftsjahr 2024 eine Basisdividende in
Höhe von 7,00 EUR je Aktie sowie eine Sonderdividende von 2,00 EUR je
Aktie ausgezahlt. Dies entsprach 1.085,4 Mio. EUR (868,3 Mio. EUR). Der
Hauptversammlung am 6. Mai 2026 wird vorgeschlagen, für das
Geschäftsjahr 2025 eine Dividende in Höhe von 12,50 EUR je Aktie zu
zahlen. Dies entspricht einer Gesamtdividende von 1.507,5 Mio. EUR. Der
Ausschüttungsvorschlag ist nicht Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Risiken und Chancen
Die Geschäftsentwicklung der Hannover Rück SE unterliegt im
Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des
Hannover Rück-Konzerns. An den Risiken der Beteiligungen und
Tochterunternehmen partizipiert die Hannover Rück SE grundsätzlich
entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Risiken werden im
Risikobericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Beteiligungen der
Hannover Rück SE können Belastungen aus gesetzlichen oder
vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Novationsklauseln und
Garantieerklärungen) resultieren. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen
im Anhang dieses Berichts.
Sonstige Angaben
Für alle mit verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäfte haben
wir nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt der Vornahme der
Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten.
Nachteile im Sinne des § 311 Aktiengesetz (AktG) sind uns nicht
entstanden.
Die Hannover Rück SE unterhält Niederlassungen in Australien, Bahrain,
China, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Indien, Irland, Kanada,
Malaysia, Schweden und Südkorea.
Ausblick für die Hannover Rück SE
Aufgrund der Verflechtungen der Hannover Rück SE mit den
Konzerngesellschaften und ihres hohen Geschäftsanteiles im Konzern
verweisen wir für die Erwartungen zu den gesamtwirtschaftlichen,
kapitalmarkt- und branchenbezogenen Entwicklungen sowie die
Entwicklungen in den Rückversicherungsmärkten auf den Abschnitt
„Prognosebericht“. So erwarten wir für die Hannover Rück SE eine
Bruttoprämie leicht unter dem Vorjahresniveau und ein deutlich
verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis vor
Schwankungsrückstellungen, bei gleichzeitig niedrigerem
Kapitalanlageergebnis. Vor diesem Hintergrund wird der HGB-
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2026 etwas unter dem
Vorjahreswert liegen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
29
Geschäftsbericht 2025
Ausblick
Prognosebericht
– Nettokonzerngewinn von mindestens 2,7 Mrd. EUR erwartet
– Schaden-Rückversicherung: Währungskursbereinigtes
Wachstum des Rückversicherungsumsatzes (brutto) im
traditionellen Geschäft im mittleren einstelligen
Prozentbereich
– Schaden-Rückversicherung: Schaden-Kostenquote von
unter 87 %
– Personen-Rückversicherung: Rückversicherungs-
Serviceergebnis von rund 925 Mio. EUR erwartet
– Renditeziel für Kapitalanlagen von rund 3,5 %
Wirtschaftliche Entwicklung
Weltwirtschaft
Für das Jahr 2026 erwartet die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine moderate Verlangsamung
des globalen Wirtschaftswachstums auf 2,9 % (2025: 3,2 %), gefolgt von
einer leichten Belebung auf 3,1 % im Jahr 2027. Die Inflation dürfte in den
meisten großen Volkswirtschaften bis Mitte 2027 nach und nach den
Zielwert der jeweiligen nationalen Zentralbank erreichen.
Laut OECD sind diese Projektionen mit erheblichen Risiken verbunden, die
sich gegenseitig verstärken können. Sollten die Handelsbarrieren weiter
zunehmen oder sich abrupt ändern – etwa durch höhere Zölle auf mehr
Waren oder strengere Exportkontrollen für kritische Güter wie seltene
Erden –, würde das das Wachstum bremsen, die politische Unsicherheit
erhöhen und globale Lieferketten spürbar stören. Neben einem
schwächeren Wachstum könnten geringere Renditen aus Investitionen in
künstliche Intelligenz oder eine überraschend hohe Inflation eine breite
Neubewertung von Risiken auslösen. Angesichts hoher Vermögenspreise
und großer Erwartungen an Unternehmensgewinne wäre dies besonders
kritisch. Zusätzliche Turbulenzen könnten entstehen, wenn hoch
verschuldete Finanzintermediäre außerhalb des Bankensektors (Non-Bank
Financial Intermediaries, NBFIs) gezwungen wären, Vermögenswerte
rasch zu veräußern.
Starke Schwankungen bei Krypto-Assets und die wachsende Verflechtung
von Nichtbankfinanzinstituten (NBFIs) mit dem traditionellen Finanzsystem
erhöhen der OECD zufolge die Risiken für die Finanzstabilität weiter. Wenn
Fortschritte bei der Reduzierung fiskalischer Verwundbarkeiten ausbleiben,
könnten die Renditen langfristiger Staatsanleihen steigen. Dies würde die
finanziellen Rahmenbedingungen verschlechtern, die
Staatsschuldenlasten vergrößern und die Wachstumsaussichten belasten.
Auf der positiven Seite könnte der Abbau von Handelsbarrieren das
Wachstum stützen und den Inflationsdruck mindern. Unternehmen könnten
sich zudem widerstandsfähiger als erwartet zeigen und selbst unter
schwierigen Bedingungen flexibel reagieren, wodurch sich die negativen
Effekte auf das Wachstum in Grenzen halten würden. Zudem könnten neue
Technologien schneller und breiter Produktivitätsgewinne bringen als
angenommen, was die globalen Wachstumsaussichten zusätzlich stärken
würde. Die OECD empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern, die
zugrunde liegenden Schwachstellen anzugehen, Strukturreformen
voranzutreiben und die öffentlichen Finanzen zu optimieren, um die
Wachstumsaussichten und den Lebensstandard nachhaltig zu stärken.
Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes (BIP)
in %
2025 (vorläufige
Berechnung)
2026
(Prognose)
2027
(Prognose)
USA
2,0
1,7
1,9
Europa
Eurozone
1,3
1,2
1,4
Deutschland
0,3
1,0
1,5
Frankreich
0,8
1,0
1,0
Großbritannien
1,4
1,2
1,3
Asien
China
5,0
4,4
4,3
Japan
1,3
0,9
0,9
Australien
1,8
2,3
2,3
Welt
3,2
2,9
3,1
Quelle: OECD Economic Outlook, Volume 2025, Issue 2
Kapitalmärkte
Im Jahr 2026 dürften aktuelle und drohende geopolitische Gegebenheiten
und ihre Auswirkungen auf die weltweite Energie-, Rohstoff- und
Lebensmittelversorgung sowie die Verfügbarkeit von Hochtechnologie
weiterhin merklichen Einfluss auf die Kapitalmärkte haben. Hier wird
insbesondere zu evaluieren sein, inwieweit die aktuellen geopolitischen
Spannungen weiterhin auf äußerst resiliente Kapitalmärkte treffen können;
Deglobalisierungstendenzen und Blockbildungen mit bremsenden Effekten
könnten von der stark das Investitionsklima begünstigenden Thematik um
die künstliche Intelligenz weiterhin überkompensiert werden oder die
Dynamik könnte etwas reduzierter verlaufen. Die Inflation dürfte 2026 ein zu
beobachtender, aber weniger wichtiger Einflussfaktor für die Kapitalmärkte
bleiben, da verbreitet niedrigere Niveaus als in vergangenen Jahren zu
erwarten sind. Gerade im Hinblick auf eine potenziell beständige
Kerninflation wird das Verhalten der Zentralbanken jedoch wichtig für
Wirtschaft und Kapitalmärkte sein und dabei weiterhin den schwierigen
Balanceakt meistern müssen, einerseits die Inflation im Zaum zu halten und
andererseits dabei noch ausreichende Impulse für eine Wirtschaftsdynamik
zuzulassen. Für 2026 sehen wir hier positive Effekte durch
Höhergewichtung des Letztgenannten.
Positiv auf die Wirtschaft dürften sich – neben der fortschreitenden
Digitalisierung und Weiterentwicklung sowie Implementierung von
künstlicher Intelligenz und erhöhten Verteidigungsausgaben – die nötigen
Effizienzbestrebungen bei der Energie- und Rohstoffversorgung sowie die
Reduktion von Abhängigkeiten bei Hochtechnologie auswirken. Auch durch
das Knüpfen neuer Wirtschafts- und Sicherheitsallianzen werden sich neue
Märkte und Synergien ergeben. Dabei werden sich die einzelnen
Wirtschaftsräume eher heterogen entwickeln. Wir sehen die USA etwas im
Vorteil gegenüber der Eurozone, da Erstere vom Konsum wohlhabender
Verbraucherschichten, Investitionen in künstliche Intelligenz und einem
beachtlichen Haushaltsdefizit profitieren werden. Für die Eurozone
erwarten wir ebenso ein leichtes Wachstum getragen von einer Belebung
des privaten Konsums und Investitionen insbesondere im Zuge der
Fiskalpakete. Die teilweise ambivalenten politischen Landschaften in den
großen Volkswirtschaften und Reibungen im Zuge struktureller
Veränderungsprozesse können hierbei jedoch reduzierend wirken. Chinas
Wachstum wird weiterhin durch die Immobilienkrise und schwache
Inlandsnachfrage gebremst. Geldpolitische Maßnahmen und Investitionen
in Hochtechnologie werden dennoch für ein – zwar verlangsamtes, aber –
robustes Wachstum sorgen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
30
Geschäftsbericht 2025
Insgesamt ist mit einem etwas niedrigeren Zinsniveau für kurzfristige
Anlagen und einer stärkeren Volatilität an den Aktien- und Kreditmärkten
sowie bei langfristigen Zinsen zu rechnen. Die Märkte der alternativen bzw.
realen Vermögensklassen sollten sich weiter stabilisieren. Sollten sich im
Jahresverlauf die mittel- bis langfristigen Zinsen deutlich abwärts bewegen,
ist jedoch eher wieder von einem Aufwertungsdruck in diesen Asset-
Klassen auszugehen.
Die ungewöhnlichen Kapitalmarktkonstellationen der vergangenen Jahre
und die geopolitischen Spannungen haben dazu geführt, dass sich die
Marktteilnehmer nicht mehr durchgehend an Fundamentaldaten orientieren
können und die Kapitalmärkte vermehrt auch durch nicht klassische –
sogenannte idiosynkratische – Einflussfaktoren berührt werden.
Versicherungsbranche
Die maßgeblichen Ratingagenturen zeigen sich uneins hinsichtlich der
Aussichten für die Rückversicherungsbranche. So hat Fitch Ratings seinen
Ausblick für den globalen Rückversicherungssektor von „neutral” auf „sich
verschlechternd revidiert. Darin spiegelt sich die Erwartung wider, dass sich
die operativen Bedingungen eintrüben, wenngleich sie für Rückversicherer
weltweit insgesamt weiterhin günstig bleiben dürften. Die reichlich
vorhandenen Kapazitäten und der daraus resultierende zunehmende
Wettbewerb dürften zu einem allmählichen Preisrückgang in den meisten
Rückversicherungsbereichen und zu lockereren
Versicherungsbedingungen im Sachversicherungsbereich führen, schrieb
Fitch in seinem „Global Reinsurance Outlook 2026“ im September. Die seit
dem Höchststand von 2024 schwächeren Preisbedingungen und steigende
Schadenkosten, insbesondere aufgrund häufigerer und schwererer
Katastrophenschäden, dürften die Margen im Underwriting unter Druck
setzen. Die Ratingagentur Moody’s hat ebenfalls im September ihren
Ausblick gesenkt, von positiv auf stabil“, und dies mit sinkenden Preisen
aufgrund einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Angebot und
Nachfrage zugunsten der Rückversicherungskäufer begründet.
Dagegen hat S&P Global Ratings ihren Ausblick für den Sektor auf „stabil“
beibehalten. S&P Global Ratings verweist auf die gute Kapitalausstattung
der Branche, auf solide Zeichnungsmargen, starke Anlagerenditen und
weiterhin günstige Ertragsaussichten, die über den Kapitalkosten des
Sektors lägen. AM Best hat seinen Ausblick für das globale
Rückversicherungssegment im Januar 2026 von „positiv“ auf „stabil“
angepasst. Gründe hierfür sind laut AM Best u. a. ein zunehmender Druck
auf die Preisgestaltung im Sachversicherungsgeschäft. Durch eine starke
Entwicklung von Insurance-Linked Securities, die zusätzliches Kapital
anziehen, wird auch im Bereich des Sach-Katastrophengeschäfts der
Druck auf die Preise weiter verstärkt werden. Gleichzeitig bleibt die
Marktdisziplin ausgeprägt. Für 2026 werden insgesamt solide operative
Ergebnisse erwartet, während das Rückversicherungsangebot ein
Rekordniveau erreichen dürfte.
Schaden-Rückversicherung
Überblick
Die Vertragserneuerungsrunde in der Schaden-Rückversicherung zum
1. Januar 2026 verlief für die Hannover Rück erfolgreich und unterstützt die
hohe Qualität unseres Geschäfts. Dank unseres disziplinierten
Underwritings, der starken Finanzkraft der Hannover Rück sowie unserer
langjährigen Kundenbeziehungen konnten wir trotz eines spürbar
intensiveren Wettbewerbs und gestiegener Selbstbehalte einzelner Kunden
ein weiteres profitables Wachstum erzielen. Diese Entwicklung wird durch
unsere schlanke Kostenstruktur zusätzlich gestärkt und festigt damit
unsere strategische Positionierung im Markt. Gleichzeitig verzeichneten wir
in den meisten Produkten und Regionen einen moderaten Preisrückgang
bei im Wesentlichen stabilen Bedingungen. Allerdings nahmen die
Preisreduzierungen im Naturkatastrophen-Geschäft und in Teilen des
Spezialgeschäfts im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Die
Rückversicherungspreise sind im Verhältnis zu den Risiken aber weiterhin
auf einem angemessenen Niveau.
Die Hannover Rück konnte die Prämieneinnahmen in der traditionellen
Schaden-Rückversicherung auf Zeichnungsjahresbasis um 3,3 % steigern.
Bei anhaltend guter Qualität des erneuerten Geschäfts war dabei ein
durchschnittlicher inflations- und risikoadjustierter Preisrückgang von 3,2 %
zu verzeichnen.
Zum 1. Januar 2026 standen Verträge mit einem Prämienvolumen in Höhe
von 10.196 Mio. EUR zur Erneuerung an. Das entsprach 61 % des
Geschäfts in der traditionellen Schaden-Rückversicherung (ohne
fakultative und strukturierte Rückversicherung sowie Geschäft mit der
Verbriefung von Versicherungsrisiken). Davon wurde Prämienvolumen in
Höhe von 827 Mio. EUR gekündigt.
Die Hannover Rück hat 9.369 Mio. EUR an Prämienvolumen erneuert.
Zusammen mit 1.165 Mio. EUR aus neuen und restrukturierten Verträgen
sowie aus veränderten Preisen und Anteilen stieg das erneuerte
Prämienvolumen auf 10.535 Mio. EUR.
Im Folgenden gehen wir detaillierter auf die erwartete Entwicklung der
einzelnen Märkte und Sparten der Schaden-Rückversicherung ein.
Regionale Märkte
In Nordamerika rechnet die Hannover Rück im Jahr 2026 mit
nachgebenden Raten in der Sachversicherung, jedoch bei weiterhin
auskömmlichen Margen. Für das Haftpflichtgeschäft sind sowohl bei Erst-
als auch Rückversicherern weitere leichte Preissteigerungen und
Konditionsverbesserungen zu erwarten. Wir erwarten für die Region
insgesamt einen stabilen Rückversicherungsumsatz bei adäquatem
Preisniveau.
In Lateinamerika erwarten wir ausreichende Kapazitäten im Markt und
infolgedessen einen leichten Druck auf die Preise und entsprechende
Anpassungen der Konditionen in der Erst- und Rückversicherung.
In den Märkten in Europa haben wir in der Vertragserneuerung zum
1. Januar 2026 überwiegend Preise und Konditionen auf weiterhin
risikoadäquatem Niveau erzielen können. Eine unterdurchschnittliche
Naturkatastrophenbelastung sowie ein deutlich gesteigertes Angebot an
Rückversicherungskapazität führten jedoch zu Ratenabrieb, während die
Vertragskonditionen weitgehend unverändert blieben. Aufgrund unserer
langjährigen, partnerschaftlichen Kundenbeziehungen konnten wir unser
diversifiziertes Portefeuille selektiv weiter profitabel ausbauen, wenngleich
einzelne Zedenten ihre Selbstbehalte erhöhten.
Die Schaden-Unfallsparte in Deutschland entwickelte sich im Jahr 2025
aufgrund der außergewöhnlich guten Schadensituation besonders
erfreulich, sodass die technischen Ergebnisse im deutschen
Erstversicherungsmarkt außerordentlich positiv ausfielen. Für das Jahr
2026 ist mit einer Normalisierung der Schadenbelastungen zu rechnen. In
der Kraftfahrtversicherung wird erneut ein Prämienwachstum im mittleren
einstelligen Bereich erwartet, um den Trend steigender Schadenzahlungen
auszugleichen. Insgesamt sind für die deutsche Versicherungsbranche in
der Schaden-Unfallsparte gute Erträge zu erwarten, die jedoch unter dem
Niveau des Jahres 2025 liegen dürften.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
31
Geschäftsbericht 2025
Im Nahen Osten und im Markt für Retakaful-Geschäft sehen wir Potenzial
für moderates, aber nachhaltiges Wachstum. Die Nachfrage nach
Retakaful-Rückversicherungslösungen steigt weiter, unterstützt von
regulatorischen Reformen und einer leicht steigenden
Versicherungsdurchdringung in diesen Märkten. Wir erwarten eine weitere
Stärkung unserer Marktposition in diesen Regionen, verbunden mit einem
vorsichtig positiven Ergebnisausblick.
In Südafrika hat die außergewöhnlich geringe Schadenbelastung der
vergangenen Jahre zu einem spürbaren Rückgang der Raten geführt. Wir
gehen davon aus, dass sich unser Portefeuille nach dem starken
Wachstum in den Jahren 2024 und 2025 nunmehr stabilisieren wird. Die
Anhebung des südafrikanischen Staatsratings ist ein positives Zeichen
dafür, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen dort zukünftig verbessern
könnten.
In der Region Asien-Pazifik sollten die meisten Märkte überwiegend stabile
Marktbedingungen bis hin zu einer leichten Ausweitung der Konditionen
und einen weiterhin intensiven Wettbewerb aufweisen. In Märkten, die von
erheblichen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Zyklonen oder
Erdbeben betroffen waren, ist eine erhöhte Nachfrage nach
Naturkatastrophendeckungen zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund liegt
unser strategischer Fokus weiterhin auf profitablem und selektivem
Wachstum mit unseren Kunden.
In China war ein spürbarer Rückgang im Volumen des in Rückversicherung
gegebenen Geschäfts sowie der Margen zu beobachten. Dank unserer
langjährigen Kundenbeziehungen konnten wir jedoch unsere Rolle als
verlässlicher Partner im Markt sichern und unseren Marktanteil halten.
Durch innovative Lösungen für unsere Kunden werden wir unsere Position
in diesem diversifizierten Markt zukünftig weiter ausbauen.
In Indien setzen wir unsere bewährte Strategie fort und fokussieren uns auf
profitables Wachstum durch den Aus- und Aufbau von Partnerschaften. In
einem wettbewerbsintensiven Umfeld profitieren wir von unseren
langjährigen Kundenbeziehungen.
In Australien und Neuseeland dürfte der Wettbewerbsdruck auf die Preise
im Jahr 2026 anhalten, insbesondere im Industrie-Segment, was sich auch
auf die lokalen Rückversicherungserneuerungen auswirken wird. Dennoch
zeigen alle Marktteilnehmer ein klares Bekenntnis zum Erhalt eines
nachhaltigen Marktumfelds. Dies ist insbesondere wichtig, um die Volatilität
in naturkatastrophenanfälligen Märkten abzufedern.
Globale Märkte
In der Strukturierten Rückversicherung zeigt sich die Nachfrage auf einem
stabilen Niveau, allerdings mit zunehmend erhöhtem Wettbewerb. Dank der
engen Zusammenarbeit unterschiedlicher Underwriting-Teams sowie den
jahrelangen Marketingaktivitäten konnten trotz dessen neue
Vertragsbeziehungen erschlossen werden. Insgesamt ist allerdings mit
einem rückläufigen Prämienvolumen zu rechnen, das auf verringerte
Abgaben bei einzelnen Großverträgen zurückzuführen ist.
Im Bereich der Insurance-Linked Securities (ILS) erwarten wir eine
langfristig steigende Nachfrage, da Investoren eine größere Diversifikation
ihrer Kapitalanlagen anstreben. Dem begegnen wir mit individuellen
Angeboten für den Transfer von Sach- und
Lebensrückversicherungsrisiken in den Kapitalmarkt.
Spezialgeschäft
In der Fakultativen Rückversicherung hat sich der Preiswettbewerb vor
dem Hintergrund gestiegener Rückversicherungskapazität verstärkt. Wir
gehen jedoch davon aus, dass wir das Geschäft auf Basis risikoadäquater
Preise erfolgreich erneuern und neue profitable Verträge zeichnen können,
indem wir uns auf etablierte Regionen und Sparten mit einem
überdurchschnittlichen Ergebnisbeitrag fokussieren.
In der Sparte Kredit, Kaution und politische Risiken werden die bislang
vergleichsweise niedrigen Schadenquoten aufgrund weltweit
verschlechterter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen moderat ansteigen
und die Preise in der Erst- und Rückversicherung im Wesentlichen stabil
bleiben.
Für die Luftfahrt- und Transportversicherung ist für die
Vertragserneuerungsrunden im Jahr 2026 mit sinkenden Preisen bei
weitgehend unveränderten Konditionen zu rechnen. Dies begründet sich
durch Überkapazitäten im Markt sowie ein hohes Preisniveau, das in den
letzten Jahren erzielt werden konnte.
Für das Agrargeschäft erwarten wir für 2026 eine Konsolidierung unseres
Portefeuilles bei steigender Nachfrage nach landwirtschaftlichen
Deckungen. Aufgrund der geringen Schadenbelastung im Jahr 2025 sehen
wir in einigen Märkten eine Zunahme an Rückversicherungskapazitäten.
Wir erwarten daher leicht nachgebende Preise und Konditionen, die sich
aber auf auskömmlichem Niveau bewegen.
Personen-Rückversicherung
Für das Jahr 2026 erwarten wir eine positive Geschäftsentwicklung. In
einem kompetitiven Umfeld sehen wir weltweit weiterhin eine starke
Nachfrage nach unseren Produkten und maßgeschneiderten Lösungen.
Neben einem Fokus auf das traditionelle Personen-
Rückversicherungsgeschäft wollen wir insbesondere bei Financial
Solutions und auch Longevity gemeinsam mit unseren lokalen Partnern
weltweit den Ausbau unseres Geschäfts vorantreiben und neue
Geschäftsmöglichkeiten nutzen.
Für den Financial Solutions Bereich werden die USA ein wichtiger Markt
bleiben und wir sind optimistisch, mit dem Ausbau neuer Strukturen an den
Erfolg der vergangenen Jahre anschließen zu können. Bei Longevity bleibt
international der Austausch mit lokalen Partnern essenziell, um erfolgreich
Langlebigkeitsdeckungen zeichnen zu können. Aber auch hier sind wir mit
unserem dezentralen Ansatz und gleichzeitig unserer ausgezeichneten
Expertise gut aufgestellt.
Innovative Lösungen und Data Analytics bleiben zentrale Themen für
unsere Kunden. Um auch künftig als bevorzugter Partner wahrgenommen
zu werden, teilen wir unser Know-how in Seminaren und Vorträgen. So
unterstützen wir unsere Kunden aktiv und beraten sie kompetent in diesen
Bereichen.
Kapitalanlagen
Vor dem Hintergrund des herausfordernden geopolitischen sowie
wirtschaftlichen Umfelds werden wir wesentliche Teile unserer
Kapitalanlagen weiterhin konservativ anlegen, dabei die Märkte
aufmerksam beobachten und attraktive Möglichkeiten nutzen, das
Risikoprofil unserer Kapitalanlagen insgesamt etwas zu erhöhen. Hierbei
erwägen wir insbesondere die Ausweitung unserer Engagements im
Kreditbereich und bei Alternativen Investments. Auch bei gelisteten Aktien
könnten wir Marktkorrekturen zum moderaten Ausbau unseres Bestands
nutzen. Wir legen weiterhin großen Wert auf eine breite Diversifikation,
wobei uns auch der weitere Ausbau unserer für das Thema Environmental,
Social, Governance (ESG) relevanten Investments unterstützt. Dabei legen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
32
Geschäftsbericht 2025
wir auch künftig einen besonderen Fokus auf attraktive Risiko-Ertrags-
Verhältnisse. Über eine möglichst neutrale modifizierte Duration im
Verhältnis zu den erwarteten Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen wir
unverändert ein enges Zinsrisikomanagement sicher.
Die erwartete positive Geschäftsentwicklung wird einen operativen
Cashflow generieren, der sich in einem höheren Kapitalanlagebestand
niederschlagen sollte und folglich das Kapitalanlageergebnis positiv
beeinflussen wird. Trotz der im Berichtszeitraum beobachteten Rückgänge
im US-Zinsbereich werden wir bei der Neu- und Wiederanlage im Jahr 2026
von den im mittel- und langfristigen Bereich gestiegenen EUR-Zinsen
profitieren. Ebenso wird sich positiv auswirken, dass wir im
Berichtszeitraum in größerem Maße ältere Titel mit niedrigeren Renditen
veräußert haben und auf den höheren Zinsniveaus des Berichtszeitraums
wieder angelegt haben.
Mit Blick auf die Inflation gehen wir von einer im Vergleich zu den Vorjahren
geringeren Dynamik der gemessenen Indizes aus, was zu einem
niedrigeren Ertrag aus der Inflationsamortisation unserer
inflationsgebundenen Anleihen führen wird.
Infolge der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 erwarten
wir unverändert eine höhere marktabhängige Schwankungsbreite und eine
etwas reduzierte Planbarkeit des Kapitalanlageergebnisses, da die
Marktwertbewegungen eines merklich größeren Teils der Kapitalanlagen
verpflichtend erfolgswirksam erfasst werden.
Ausblick auf das Jahr 2026
In einem weiterhin von geopolitischen Unsicherheiten geprägten Umfeld
bleibt die Nachfrage nach verlässlichem Rückversicherungsschutz
unverändert hoch. Die Hannover Rück erwartet daher für das Geschäftsjahr
2026 daher einen Nettokonzerngewinn von mindestens 2,7 Mrd. EUR. Dies
entspricht einer Steigerung von 12,5 % gegenüber der ursprünglichen
Gewinnerwartung für 2025.
In der Schaden-Rückversicherung soll das währungskursbereinigte
Wachstum des Rückversicherungsumsatzes (brutto) im traditionellen
Geschäft (ohne strukturierte Rückversicherung) im mittleren einstelligen
Prozentbereich liegen. Zudem erwartet die Hannover Rück eine
kombinierte Schaden-/Kostenquote von unter 87 %.
Im Bereich der Personen-Rückversicherung erwartet die Hannover Rück
ein Rückversicherungs-Serviceergebnis von rund 925 Mio. EUR.
Der Bestand unserer Kapitalanlagen sollte angesichts des erwarteten
positiven Cashflows, den wir aus der Versicherungstechnik und den
Kapitalanlagen selbst erwirtschaften, weiter moderat ansteigen,
vorausgesetzt, Währungskurse und Zinsniveaus bleiben annähernd stabil.
Die Kapitalanlagerendite soll rund 3,5 % erreichen.
Um dem Wachstum des Portefeuilles in der Schaden-Rückversicherung
und der steigenden Schadenerwartung aus Naturkatastrophen Rechnung
zu tragen, hat die Hannover Rück ihr Netto-Großschadenbudget für das
Jahr 2026 auf 2,3 Mrd. EUR (2,1 Mrd. EUR) erhöht. Die Erreichung des
Gewinnziels für 2026 basiert auf der Voraussetzung, dass die
Großschadenbelastung diesen Erwartungswert nicht wesentlich übersteigt
und es zu keinen unvorhergesehenen negativen Entwicklungen an den
Kapitalmärkten kommt.
Finanzielle Ambition über den
Strategiezyklus 2024–2026
Im aktuellen Strategiezyklus 2024–2026 hat sich die Hannover Rück
folgende finanzielle Ambitionen gesetzt: Wir wollen durchschnittlich pro
Jahr eine Eigenkapitalrendite von mehr als 14 % und ein Wachstum des
operativen Ergebnisses (EBIT) von mehr als 5 % erreichen. Die vertragliche
Netto-Servicemarge (CSM) soll über den Zyklus durchschnittlich um mehr
als 2 % pro Jahr wachsen. Darüber hinaus soll die Kapitalbedeckungsquote
nach Solvency II für den Hannover Rück-Konzern mehr als 200 % betragen.
Die über den Strategiezyklus erwarteten steigenden Gewinne werden ein
weiteres Wachstum der Dividende unterstützen. Im Oktober 2025 hat der
Vorstand eine Neuausrichtung der Dividendenpolitik beschlossen, die ab
dem Finanzjahr 2025 Anwendung findet. Die Ausschüttungsquote für die
reguläre Dividende soll rund 55 % des IFRS-Nettokonzerngewinns
betragen. Ferner besteht das Ziel, mindestens eine Dividende pro Aktie auf
Vorjahresniveau auszuschütten und sie langfristig zu steigern. Eine
zusätzliche Sonderdividende soll künftig nur in außergewöhnlichen
Situationen ausgeschüttet werden.
Chancen- und
Risikobericht
Risikobericht
– Die Hannover Rück verfügt weiterhin über eine
Kapitalausstattung oberhalb des festgelegten
Schwellenwertes. Die Kapitalausstattung wird fortwährend
überprüft.
– Unser Risikomanagementsystem überwacht fortlaufend die
Aufnahme und Änderung von Risiken und ist in der Lage,
flexibel auf sich verändernde interne und externe Faktoren zu
reagieren.
Risk Governance
Strategische Rahmenbedingungen
Die Konzernstrategie mit dem Titel „Staying Focused. Thinking Ahead.“ für
den Strategiezyklus 2024–2026 basiert auf den Fundamenten
Nachhaltigkeit und interne Governance und stützt sich dabei auf die drei
Säulen Fokussieren, Wachsen und Beschleunigen.
Aus der Konzernstrategie leiten wir unsere Risikomanagementstrategie ab.
Sie ist das zentrale Element für unseren Umgang mit Risiken. Die
Risikomanagementstrategie, das Risikoregister sowie das zentrale Limit-
und Schwellenwertsystem als Bestandteile unserer Rahmenrichtlinie des
Risiko- und Kapitalmanagements überprüfen wir mindestens einmal im
Jahr. Dadurch gewährleisten wir die Aktualität unseres
Risikomanagementsystems.
Unsere Solvenzquote soll mindestens 180 % betragen; 200 % gilt bereits
als Schwellenwert, dessen Unterschreitung Gegenmaßnahmen nach sich
zöge. Damit wird auch die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderung
einer Solvenzquote von mindestens 100 % sichergestellt. Die
Solvenzkapitalanforderungen werden mit unserem internen Kapitalmodell
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
33
Geschäftsbericht 2025
überwacht. Der Vorstand wird über die Einhaltung der wesentlichen
Schwellenwerte quartalsweise im Rahmen der regulären
Risikoberichterstattung sowie zusätzlich bei großen Ereignissen oder
wesentlichen Veränderungen des Risikoprofils informiert. Neben dem oben
genannten Schwellenwert von 200 % wird die notwendige
Eigenkapitalausstattung auch durch die Erwartungen der Ratingagenturen
und Kunden beeinflusst. Limite und Schwellenwerte zur Risikobegrenzung
werden auf verschiedenen Ebenen definiert.
Vorgaben für Risiko begrenzende Limite und Schwellenwerte auf
verschiedenen Ebenen
Risikomanagement durch mehrfache Begrenzungsebenen.png
Risikoüberwachung und Risikosteuerung.png
Organisation und Prozesse des
Risikomanagements
Die Hannover Rück verfügt konzernweit über
Risikomanagementfunktionen, die ein effizientes und effektives
Risikomanagementsystem sicherstellen. Die individuellen Elemente der
Risikomanagementfunktionen sind eng miteinander verzahnt und die
Rollen, Aufgaben und Berichtswege sind im Sinne der sogenannten drei
Verteidigungslinien klar definiert und dokumentiert. Die erste
Verteidigungslinie besteht aus der Risikosteuerung und der originären
Risikoverantwortung auf Bereichs- und Gesellschaftsebene innerhalb der
Geschäftsfelder Schaden-Rückversicherung und Personen-
Rückversicherung. Die zweite Verteidigungslinie besteht aus den
Schlüsselfunktionen Risikomanagement, versicherungsmathematische
Funktion sowie der Compliance-Funktion. Diese Funktionen sind für die
prozessintegrierte Überwachung und Kontrolle zuständig. Die dritte
Verteidigungslinie besteht aus der prozessunabhängigen Überwachung
durch die interne Revision. Einen Überblick über die zentralen Funktionen
und Gremien im Gesamtsystem sowie über deren wesentliche Aufgaben
und Kompetenzen vermittelt die folgende Darstellung:
Zentrale Funktionen der Risikoüberwachung und -steuerung
Die konzernweite Risikokommunikation und eine offene Risikokultur sind
zentrale Bestandteile unseres Risikomanagements. Anforderungen des
Risikomanagements werden in Richtlinien formuliert, die mit den
betroffenen Bereichen konsultiert und unternehmensweit veröffentlicht
werden.
Wesentliche Elemente unseres
Risikomanagementsystems
Unsere Richtlinie zum Risiko- und Kapitalmanagement einschließlich
unserer Risikomanagementstrategie und unseres Limit- und
Schwellenwertsystems für die wesentlichen Risiken der
Hannover Rück Gruppe beschreiben die zentralen Elemente unseres
Risikomanagementsystems. Dieses unterliegt einem permanenten Zyklus
der Planung, Ausführung, Kontrolle und Verbesserung. Insbesondere die
systematische Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung, -steuerung,
                                                       
Hannover Rück
                                       
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Geschäftsbericht 2025
-überwachung sowie die Risikoberichterstattung sind von zentraler
Bedeutung für die Wirksamkeit des Gesamtsystems.
Die Richtlinie leitet sich aus der Unternehmensstrategie und den
strategischen Prinzipien des Risikomanagements ab und berücksichtigt
neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement
auch internationale Standards und Entwicklungen.
Risikotragfähigkeitskonzept
Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit beinhaltet die Bestimmung des
insgesamt zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzials und die
Berechnung der zur Abdeckung aller Risiken benötigten Mittel. Dies findet
im Einklang mit den Vorgaben der Risikomanagements und der Festlegung
des Risikoappetits durch den Vorstand statt. Mit unserem internen
Kapitalmodell erfolgt eine Bewertung der Einzelrisiken sowie der gesamten
Risikoposition. Zur Überwachung der wesentlichen Risiken existiert ein
Limit- und Schwellenwertsystem. Die Einhaltung wird laufend überprüft.
Risikoidentifikation
Die turnusmäßige Risikoidentifikation findet auf Grundlage der
Dokumentation aller identifizierten Risiken im zentralen Risikoregister statt,
das alle wesentlichen Risiken enthält. Die Risikoidentifikation erfolgt u. a. in
Form von Interviews und Szenarioanalysen sowie bei der Bewertung neuer
Produkte und großer Transaktionen. Externe Erkenntnisse aus Gremien
und Arbeitsgruppen fließen in den Prozess ein.
Risikoanalyse und -bewertung
Grundsätzlich wird jedes identifizierte und als wesentlich erachtete Risiko
quantitativ bewertet. Risikoarten wie strategische Risiken,
Reputationsrisiken und Zukunftsrisiken, für die eine quantitative
Risikomessung derzeit nicht oder nur schwer möglich ist, werden
vorwiegend qualitativ, etwa durch Expertenschätzungen, bewertet. Die
quantitative Bewertung der Risiken und der Gesamtrisikoposition erfolgt
durch das interne Kapitalmodell der Hannover Rück. Im Modell werden
Risikokonzentration und Risikodiversifikation berücksichtigt.
Risikosteuerung
Die Steuerung aller Risiken ist Aufgabe der operativen Geschäftsbereiche
auf Bereichs- bzw. Gesellschaftsebene. Dabei werden die identifizierten
und analysierten Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, erhöht
oder reduziert. Bei der Entscheidung durch den Geschäftsbereich wird das
Chancen-Risiko-Verhältnis berücksichtigt. Unterstützt wird die
Risikosteuerung durch die Vorgaben der zentralen und dezentralen
Zeichnungs- und Kapitalanlagerichtlinien inklusive der definierten Limit-
und Schwellenwerte.
Risikoüberwachung
Die Risikoüberwachung gehört zu den zentralen Aufgaben des
Risikomanagements. Sie umfasst die Überwachung aller identifizierten
wesentlichen Risiken, u. a. in Bezug auf die Einhaltung von Limiten und
Schwellenwerten, sowie die Überwachung der Umsetzung und Wirksamkeit
von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Nicht zuletzt wird auch die
Umsetzung der Risikomanagementstrategie überwacht.
Risikokommunikation und Risikokultur
Das Risikomanagement ist fest in unsere betrieblichen Abläufe integriert.
Dies wird unterstützt durch eine transparente Risikokommunikation sowie
einen offenen Umgang mit Risiken im Rahmen unserer Risikokultur. Die
Risikokommunikation erfolgt z. B. durch interne Risikoberichte, im Rahmen
von Gremien- und Projektarbeit sowie durch Informationen zu aktuellen
Risikokomplexen im Intranet und Schulungsangebote für Mitarbeitende.
Risikoberichterstattung
Unsere interne und externe Risikoberichterstattung informiert systematisch
und zeitnah über alle wesentlichen Risiken und deren potenziellen
Auswirkungen. Das zentrale Risikoberichtswesen besteht primär aus
regelmäßigen Risikoberichten. Ergänzend zur Regelberichterstattung
erfolgt im Bedarfsfall eine interne Sofortberichterstattung über wesentliche
und kurzfristig auftretende Risiken.
Prozessintegrierte und -unabhängige Überwachung und
Qualitätssicherung
Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des
Unternehmens verantwortlich. Dies umfasst auch die Überwachung des
internen Risikosteuerungs- und Kontrollsystems. Zudem wird das
Risikomanagementsystem regelmäßig durch die interne Revision geprüft.
Durch prozessintegrierte Verfahren und Regelungen, beispielsweise durch
das interne Kontrollsystem, wird das Risikomanagementsystem
vervollständigt.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein integraler Bestandteil des
Risikomanagementsystems und umfasst die Gesamtheit aller Kontrollen
innerhalb der Organisation. Besonders wichtige Kontrollen werden als
Schlüsselkontrollen bezeichnet und in den Richtlinien aufgeführt. Das IKS
stellt Folgendes sicher:
– die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie von vertraglichen
Vereinbarungen und internen Bestimmungen
– die Richtigkeit relevanter Geschäftsunterlagen
– den Geschäftsbetrieb innerhalb der festgelegten Risikotoleranz
Die Kernelemente des IKS der Hannover Rück sind in einer Richtlinie
dokumentiert, die den gruppenweiten Rahmen bildet und das gemeinsame
Verständnis von (Schlüssel-)Kontrollen und deren Durchführung definiert,
Rollen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Festlegung von Kontrollen
regelt sowie Standards für Kontrolldokumentationen, Überprüfungen und
das Berichtswesen setzt. Das IKS besteht aus systematisch gestalteten
organisatorischen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Vieraugenprinzip,
der Funktionstrennung, der Dokumentation und aus technischen
Maßnahmen, beispielsweise Plausibilitätskontrollen und
Zugriffsberechtigungen in den IT-Systemen. Die Funktionsfähigkeit des IKS
bedingt die Mitwirkung von Geschäftsleitung, Richtlinien-, Prozess- und
Kontrollverantwortlichen und Mitarbeitenden auf allen Ebenen.
Im Speziellen muss die Finanzberichterstattung sowohl den internationalen
und nationalen Rechnungslegungsvorschriften als auch
aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Es muss sichergestellt
sein, dass der Jahres- und Konzernabschluss (inkl. Hannover Rück SE)
vollständig und richtig aufgestellt ist. Dies wird durch das frühzeitige
Erkennen und Verringern von Fehlern im Jahres- und Konzernabschluss
mithilfe einer Struktur differenzierter Kriterien, Kontrollpunkte und
Wesentlichkeitsgrenzen gewährleistet. Dazu gehören:
– Bilanzierungshandbuch: Alle relevanten Bilanzierungs- und
Bewertungsrichtlinien sind in einem Konzern-Bilanzierungshandbuch
erfasst, das konzerneinheitliche Regeln für Ansatz, Bewertung und
Ausweis der Konzernabschlussposten vorgibt. Der Prozess der
Aktualisierung und gegebenenfalls der Anpassung dieses Regelwerks
ist im Hinblick auf Informationswege, Verantwortlichkeiten und zeitliche
Gültigkeit klar geregelt. Darüber hinaus informieren wir gruppenweit
frühzeitig über wesentliche Entwicklungen und geänderte
Anforderungen der Konzernfinanzberichterstattung.
– Prozessdokumentation: Die Prozesse zur Organisation und
Durchführung der Konsolidierungsarbeiten und zur Erstellung des
Konzernabschlusses sowie die zugehörigen Kontrollen werden
durchgängig dokumentiert.
                                                       
Hannover Rück
                                       
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Geschäftsbericht 2025
– IT-Lösung: Zur Erstellung des Konzernabschlusses nutzen wir eine
zentrale IT-Lösung mit standardisierten Rechnungslegungs- und
Konsolidierungsprozessen, Buchungsregeln und Schnittstellen für die
Datenzulieferung. Die Zulieferungen der Daten für den
Konzernabschluss erfolgen über eine vernetzte IT-Anwendung. In einer
Datenbank werden die für die Konzernfinanzberichterstattung
relevanten Daten gesammelt und über maschinelle Schnittstellen in
einem Konsolidierungssystem verarbeitet. Da unsere
Konzernfinanzberichterstattung in hohem Maß von IT-Systemen
abhängt, ist auch die Kontrolle dieser Systeme notwendig. Daher sind für
den Systemzugriff inhaltliche und systemseitige Prüfungen
implementiert. Zugriffsrechte für die Berichtssysteme vergeben wir
anhand eines Genehmigungsverfahrens.
– Datenprüfungen: Im Finanzberichterstattungsprozess führen wir
vorbeugende und aufdeckende Kontrollen der berichteten Werte durch,
um die Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen eines potenziell
falschen Ausweises zu reduzieren. Entsprechend den Ergebnissen
unserer Kontrollen werden diese Werte, falls erforderlich, korrigiert.
– Attestierung der Daten: Die Geschäftsleitung und die Finanzvorstände
der in unserem Kontrollsystem als wesentlich definierten
Konzerngesellschaften bestätigen dem Vorstand der Hannover Rück zu
jedem Abschlussstichtag die Vollständigkeit, Richtigkeit und
Zuverlässigkeit ihrer an das Konzernrechnungswesen übermittelten
Finanzdaten.
Um die Angemessenheit des Kontrollsystems sicherzustellen und
kontinuierlich zu verbessern, wird es regelmäßig überprüft und bewertet.
Dabei sorgt die interne Revision dafür, dass die Qualität des
Kontrollsystems fortlaufend überwacht wird.
Risikolandschaft der Hannover Rück
Die Hannover Rück-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit
einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Diese Risiken werden bewusst
eingegangen, gesteuert und überwacht, um die damit verbundenen
Chancen wahrzunehmen. Elementar für die Übernahme von Risiken sind
die Vorgaben und Entscheidungen des Vorstands zum Risikoappetit des
Hannover Rück-Konzerns. Diese basieren auf den Berechnungen der
Risikotragfähigkeit. Unserem Risikomanagement kommt dabei eine
entscheidende Bedeutung zu, u. a. damit die Risiken für das
Rückversicherungsportefeuille kalkulierbar bleiben und auch
außergewöhnliche Großschäden das Ergebnis nicht über Gebühr
beeinträchtigen.
Die Risikolandschaft der Hannover Rück umfasst:
– versicherungstechnische Risiken der Schaden- und Personen-
Rückversicherung, die originär auf unsere Geschäftstätigkeit
zurückzuführen sind und sich u.a. in Schwankungen der
Schadenschätzungen sowie in unerwarteten Katastrophen und
Veränderungen biometrischer Faktoren wie Sterblichkeit manifestieren,
– Marktrisiken, die im Rahmen unserer Kapitalanlage, aber auch aufgrund
der Bewertung teilweise langfristiger, versicherungstechnischer
Zahlungsverpflichtungen entstehen,
– Forderungsausfallrisiken, die aus den vielfältigen
Geschäftsverbindungen und Zahlungsverpflichtungen u. a. mit Kunden,
Retrozessionären und Banken resultieren,
– operationelle Risiken, die sich z. B. aus fehlerhaften Prozessen oder
Systemen ergeben können, sowie
– Nachhaltigkeitsrisiken, Reputationsrisiken, Liquiditätsrisiken,
strategische Risiken und Zukunftsrisiken.
Risikolandschaft der Hannover Rück
Risikolandschaft der Hannover Rück.png
Aktuell sind unsere größten Einzelrisiken die Kredit- und Spreadrisiken
innerhalb der Marktrisiken, die Reserve- und die Katastrophenrisiken
innerhalb der versicherungstechnischen Risiken der Schaden-
Rückversicherung sowie die Sterblichkeits- (inkl. Katastrophen) und
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsrisiken innerhalb der
versicherungstechnischen Risiken der Personen-Rückversicherung.
                                                       
Hannover Rück
                                       
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Geschäftsbericht 2025
Geopolitik als wesentlicher externer
Einflussfaktor auf das
Risikomanagement
Die weltweiten geopolitischen Spannungen haben sich im Geschäftsjahr
2025 weiter verstärkt und waren somit von besonderer Bedeutung für das
Risikomanagement.
Im Verlauf des Jahres 2025 hat sich die politische und wirtschaftliche
Ausrichtung der Vereinigten Staaten von Amerika spürbar verändert.
Besonders deutlich zeigt sich dies in der Handelspolitik, die nun wesentlich
stärker als strategisches Druckinstrument genutzt wird. Durch die gezielte
Erhebung oder Androhung von Zöllen versucht die Regierung, bilaterale
Konzessionen zu erwirken. Die betroffenen Länder reagierten teilweise mit
Gegenzöllen, was zu einer spürbaren Verschärfung bestehender
Handelskonflikte und zu einer erhöhten Unsicherheit in globalen
Lieferketten geführt hat.
Im Kontext des andauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
setzte die US-Regierung Kiew unter erheblichen Druck, einem Friedensplan
zuzustimmen, der territoriale Zugeständnisse an Russland einschließen
würde. Diese Entwicklungen tragen zugleich zu einer Eintrübung der
transatlantischen Beziehungen bei, was in Europa Debatten über eigene
Verteidigungsanstrengungen verstärkt. Zusätzlich verschärfen
Meinungsverschiedenheiten über den Umgang mit dem Ukrainekrieg sowie
die Frage der europäischen Verteidigungs- und Finanzierungsbeiträge die
politischen Spannungen. Diese Trends kennzeichnen eine Phase erhöhter
Unsicherheit, in der die transatlantische Partnerschaft politisch und
wirtschaftlich neu austariert wird.
Die geopolitische Lage im Nahen Osten bleibt von erheblicher Unsicherheit
geprägt. Der fragile Waffenstillstand im Gazastreifen und die parallelen
Konflikte im Iran, in Syrien, im israelisch‑libanesischen Grenzgebiet und im
Jemen erhöhen das Risiko von Störungen zentraler Energie‑ und
Handelsrouten, insbesondere entlang des Suez‑Korridors und der
Meerenge Bab al‑Mandab. Wiederkehrende sicherheitspolitische
Zwischenfälle wirken sich unmittelbar auf Transportkosten im
internationalen Warenverkehr aus. Zugleich erschweren divergierende
Interessen verschiedener Akteure die Entwicklung stabiler
Rahmenbedingungen.
In Süd- und Ostasien führen divergente Ansichten über Land- und
Seegrenzen verstärkt zu geopolitischen Spannungen, die ein erhebliches
Eskalationspotenzial bergen. Der politische Status Taiwans stellt dabei
einen wesentlichen Konfliktpunkt dar. Gleichzeitig bleibt Taiwan weiterhin
ein zentraler Akteur in der globalen Wirtschaft, insbesondere bei der
Herstellung von Halbleitern. Entwicklungen im Zusammenhang mit Chinas
territorialen Ansprüchen bergen zudem das Risiko, dass sich der Konflikt –
auch unter Einsatz militärischer Mittel – zuspitzen könnte, was wiederum
erhebliche negative Auswirkungen auf internationale Lieferketten hätte.
Die anhaltend hohe geopolitische Unsicherheit erfordert daher eine
kontinuierliche Überwachung der regionalen Entwicklungen. Für die
Hannover Rück-Gruppe bedeuten diese geopolitischen Entwicklungen u. a.
höhere Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung von Finanzmärkten
und die Stabilität von Lieferketten, woraus sich erneut Inflationsrisiken
ergeben könnten.
Grundsätzlich sind Risiken aus kriegerischen Auseinandersetzungen in
Rückversicherungsverträgen ausgeschlossen, können aber im Rahmen
von Spezialverträgen, z. B. für Transporte, gedeckt sein. Für andere Risiken
aus gewaltsamen Auseinandersetzungen und deren Folgen bestehen u. a.
Deckungen in Political Risk oder Political Violence.
Risikokapital
Im Interesse unserer Aktionäre und Kunden ist es unser Ziel, ein
angemessenes Verhältnis zwischen Risiken und Eigenmitteln
sicherzustellen.
Unser quantitatives Risikomanagement bildet ein einheitliches
Rahmenwerk zur Bewertung und Steuerung aller das Unternehmen
betreffenden Risiken und unserer Kapitalposition. Das interne
Kapitalmodell, ein stochastisches Unternehmensmodell, ist dabei ein
zentrales Instrument. Es deckt alle Tochterunternehmen und
Geschäftsfelder der Hannover Rück-Gruppe ab. Zentrale Größe bei der
Risiko- und Unternehmenssteuerung sind die ökonomischen Eigenmittel,
die gemäß marktkonsistenten Bewertungsprinzipien ermittelt werden und
auch die Basis für die Berechnung der Eigenmittel unter Solvency II sind.
Das interne Kapitalmodell der Hannover Rück berücksichtigt die Risiken,
die die Entwicklung des ökonomischen Eigenkapitals beeinflussen. Diese
werden unterteilt in versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken,
Forderungsausfallrisiken und operationelle Risiken. Für diese
Risikokategorien haben wir jeweils eine Anzahl von Risikofaktoren
identifiziert, für die wir Wahrscheinlichkeitsverteilungen festlegen.
Risikofaktoren sind z. B. ökonomische Indikatoren wie Zinsen,
Wechselkurse und Inflationsindizes, aber auch versicherungsspezifische
Indikatoren wie die Sterblichkeit einer bestimmten Altersgruppe innerhalb
unseres Versichertenportefeuilles in einem bestimmten Land oder die
Anzahl von Naturkatastrophen in einer bestimmten Region und die
versicherte Schadenhöhe pro Katastrophe. Bei der Festlegung der
Wahrscheinlichkeitsverteilungen für die Risikofaktoren greifen wir auf
historische und öffentlich verfügbare Daten, auf exklusive Branchendaten
sowie auf den internen Datenbestand der Hannover Rück-Gruppe zurück.
Ferner ergänzt das Wissen interner und externer Experten diesen Prozess.
Die Eignung der Wahrscheinlichkeitsverteilungen wird regelmäßig von
unseren Fachabteilungen geprüft, aber vor allem im Rahmen der
regelmäßigen, unternehmensweiten Verwendung des internen
Kapitalmodells bei der Risikoeinschätzung und Kapitalkostenverteilung
verifiziert. Die Hannover Rück-Gruppe ermittelt das benötigte Risikokapital
als Value at Risk (VaR) der ökonomischen Wertveränderung über einen
Zeitraum von einem Jahr zum Sicherheitsniveau von 99,5 %. Dies
entspricht den Anforderungen von Solvency II. Für die Kapitalisierung unter
Solvency II hat die Hannover Rück ein Limit für die Bedeckungsquote von
180 % und einen Schwellenwert von 200 % festgelegt. Limit und
Schwellenwert werden weiterhin deutlich überschritten.
Eigenmittel und Solvenzkapitalanforderungen ¹
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Verfügbares ökonomisches Kapital
21.667,8
21.369,4
Anrechenbare Eigenmittel (Solvency II)
21.031,8
20.672,6
Solvenzkapitalanforderung/benötigtes Risikokapital zum
Sicherheitsniveau 99,5 %
8.051,0
8.061,2
Kapitalüberdeckung (Solvency II)
12.980,8
12.611,4
Solvenzquote (Solvency II)
261,2 %
256,4 %
¹ Die Angaben wurden auf der Basis der Solvency-II-Berichterstattung zum 31. Dezember 2025 ermittelt.
Die sich auf die Solvency-II-Bilanz beziehenden Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers sind noch
nicht abgeschlossen. Bei den restlichen Zahlen handelt es sich um vom Abschlussprüfer ungeprüfte
Informationen. Die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt Modelländerungen, die sich
zum Berichtszeitpunkt im aufsichtsrechtlichen Genehmigungsprozess befinden.
Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmittel der Hannover Rück-
Gruppe sind geringer als das verfügbare ökonomische Kapital, da die
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter unter Solvency II teilweise als
nicht anrechenbar zu behandeln sind. Das verfügbare ökonomische
Kapital, die anrechenbaren Eigenmittel und das benötigte Risikokapital
                                                       
Hannover Rück
                                       
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beinhalten die Volatilitätsanpassung, also den im Aufsichtsregime
Solvency II vorgesehenen Aufschlag auf die risikofreie Zinskurve.
Die Eigenmittel nach Solvency II unterscheiden sich vom Eigenkapital vor
allem hinsichtlich der Behandlung der Contractual Service Margin.
Übergangsrechnung (ökonomisches Kapital/Eigenkapital) ¹
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Eigenkapital inklusive Minderheitenanteilen
12.688,3
13.930,5
Contractual Service Margin
8.162,4
7.907,7
Andere Unterschiede
-1.157,6
-1.497,9
Ökonomisches Eigenkapital
19.693,1
20.340,3
Hybridkapital
3.095,3
2.580,6
Vorhersehbare Dividenden
-1.120,6
-1.551,5
Verfügbares ökonomisches Kapital
21.667,8
21.369,4
¹ Die Angaben wurden auf der Basis der Solvency-II-Berichterstattung zum 31. Dezember 2025 ermittelt.
Die sich auf die Solvency-II-Bilanz beziehenden Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers sind noch
nicht abgeschlossen. Bei den restlichen Zahlen handelt es sich um vom Abschlussprüfer ungeprüfte
Informationen.
Zusätzlich zur Hannover Rück-Gruppe unterliegt auch die Hannover Rück
SE aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen. Die Solvenzquote der
Hannover Rück SE ist in der Regel höher als die Solvenzquote der
Hannover Rück-Gruppe, da keine Einschränkungen hinsichtlich der
Anrechnung von Eigenmitteln nicht beherrschender Gesellschafter
bestehen.
Wir streben bei den für unsere Branche ausschlaggebenden
Ratingagenturen eine Bewertung an, die uns weltweit den Zugang zu jedem
Rückversicherungsgeschäft ermöglicht. Die Hannover Rück wird von den
Ratingagenturen Standard & Poor’s und A.M. Best im Rahmen eines
interaktiven Ratingprozesses analysiert. Die aktuelle Finanzstärke wird von
Standard & Poor’s mit „AA-“ (Very Strong, stabiler Ausblick) und von
A.M. Best mit „A+“ (Superior, stabiler Ausblick) bewertet. Dabei betrachten
sowohl Standard & Poor’s als auch A.M. Best das Risikomanagement der
Hannover Rück als einen wichtigen Aspekt bei der Bewertung der
Finanzstärke und bewerten es als „sehr gut“.
Vor dem Hintergrund des geplanten Wachstums unseres Geschäfts in der
Schaden-Rückversicherung und in der Personen-Rückversicherung
beobachten wir laufend die Auswirkungen auf die Kapitalisierung und unser
Rating. Zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalisierung und
unseres Ratings leiten wir frühzeitig Maßnahmen auf Basis von
Prognoserechnungen ein. Mögliche Maßnahmen sind u. a. die Anpassung
von Struktur und Umfang der Retrozession, die Anpassung der Höhe des
Fremdkapitals sowie die Steuerung des Geschäftswachstums über
Risikobudgets.
Bei der Aggregation der einzelnen Risiken berücksichtigen wir
Abhängigkeiten zwischen den Risikofaktoren. Abhängigkeiten entstehen
z. B. durch Marktschocks wie die Finanzkrise, die gleichzeitig viele
Marktsegmente betreffen. Zudem können Marktphänomene wie
Preiszyklen dafür sorgen, dass mehrere Betrachtungsperioden miteinander
zusammenhängen. Wir gehen generell davon aus, dass nicht alle
Extremereignisse gleichzeitig eintreten. Die Abwesenheit vollständiger
Abhängigkeit wird als Diversifikation bezeichnet. Das Geschäftsmodell der
Hannover Rück basiert u. a. darauf, ein möglichst ausgewogenes
Portefeuille aufzubauen, sodass möglichst hohe Diversifikationseffekte
erzielt werden und das Kapital effizient eingesetzt werden kann.
Diversifikation besteht zwischen einzelnen Rückversicherungsverträgen,
Sparten, Regionen, Geschäftssegmenten und Risiken. Entsprechend dem
Kapitalbedarf unserer Geschäftssegmente sowie Sparten und auf Basis
ihres Beitrags zur Diversifizierung legen wir die zu erwirtschaftenden
Kapitalkosten pro Geschäftseinheit fest.
Benötigtes Risikokapital 1 zum Sicherheitsniveau 99,5 %
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Versicherungstechnisches Risiko Schaden-Rückversicherung
6.919,9
7.110,3
Versicherungstechnisches Risiko Personen-Rückversicherung
2.618,0
2.525,2
Marktrisiko
6.082,6
5.882,7
Forderungsausfallrisiko
404,6
453,0
Operationelles Risiko
711,1
723,6
Diversifikation
-5.656,5
-5.702,9
Steuereffekte
-3.028,7
-2.930,7
Benötigtes Risikokapital Hannover Rück-Gruppe
8.051,0
8.061,2
¹ Es handelt sich hierbei um vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen. Die Ermittlung der
Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt Modelländerungen, die sich zum Berichtszeitpunkt im
aufsichtsrechtlichen Genehmigungsprozess befinden.
Das Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 % stellt jeweils denjenigen
Verlust aus dem jeweiligen Risiko dar, der mit einer Wahrscheinlichkeit von
99,5 % nicht überschritten wird. Das Risikokapital für einzelne Risiken wird
jeweils vor Steuern ausgewiesen.
Versicherungstechnische Risiken der
Schaden-Rückversicherung
Das Risikomanagement der Schaden-Rückversicherung hat verschiedene
übergreifende Leitlinien zur Risikosteuerung definiert. Dazu zählt u. a. die
Nutzung von Retrozessionen zur Reduzierung der Volatilität und zum
Schutz des Kapitals. Wesentlich ist ferner, dass die Ausschöpfung der
vorhandenen Risikokapazitäten stets auf Basis der Vorgaben des
Risikomanagements der Hannover Rück-Gruppe erfolgt und die
Risikoübernahme systematisch über die vorhandenen zentralen und
dezentralen Zeichnungsrichtlinien gesteuert wird. Auch unser
konservatives Reservierungsniveau ist eine für das Risikomanagement
wichtige Kenngröße.
Für die Risikosteuerung unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Risiken,
die aus dem Geschäftsbetrieb der Vorjahre resultieren (Reserverisiko), und
solchen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb des aktuellen Jahres bzw.
zukünftiger Jahre ergeben (Preis-/Prämienrisiko). Besonders bei Letzterem
spielt das Katastrophenrisiko eine entscheidende Rolle.
Die Diversifikation innerhalb des Geschäftsfeldes Schaden-
Rückversicherung wird durch die Umlage der Kapitalkosten in Abhängigkeit
vom Diversifikationsbeitrag aktiv gesteuert. Ein hoher Diversifikationseffekt
entsteht durch Zeichnung von Geschäft in unterschiedlichen Sparten und
unterschiedlichen Regionen mit unterschiedlichen Geschäftspartnern.
Zusätzlich verstärkt die aktive Begrenzung von Einzelrisiken wie
Naturkatastrophen den Diversifikationseffekt. Das Risikokapital zum
Sicherheitsniveau 99,5 % für die versicherungstechnischen Risiken der
Schaden-Rückversicherung stellt sich wie folgt dar:
Benötigtes Risikokapital ¹ für versicherungstechnische Risiken Schaden-
Rückversicherung
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Prämienrisiko (inklusive Katastrophenrisiko)
5.090,5
5.076,0
Reserverisiko
4.101,2
4.432,7
Diversifikation
-2.271,8
-2.398,4
Versicherungstechnisches Risiko Schaden-
Rückversicherung
6.919,9
7.110,3
¹ Benötigtes Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 %; vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen.
Die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt Modelländerungen, die sich zum
Berichtszeitpunkt im aufsichtsrechtlichen Genehmigungsprozess befinden.
                                                       
Hannover Rück
                                       
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Geschäftsbericht 2025
Ein großer Anteil am benötigten Risikokapital für das Prämienrisiko
(inklusive Katastrophenrisiko) entfällt auf Risiken aus Naturkatastrophen.
Diese stellen das wesentliche Konzentrationsrisiko im Bereich der
Schaden-Rückversicherung dar. Die folgende Tabelle zeigt das benötigte
Risikokapital für fünf unserer größten Naturgefahrenszenarien. Das
Naturkatastrophenrisiko wurde im Jahresverlauf ausgebaut, jedoch wurden
diese Zuwächse durch den gegenüber dem EUR schwächeren USD
teilweise kompensiert.
Benötigtes Risikokapital ¹ für fünf große Naturgefahrenszenarien
in Mio. EUR
2024
2025
USA – Hurrikan
3.162
3.132
USA, Westküste – Erdbeben
2.256
2.366
Europa – Wintersturm
1.798
2.014
Japan – Erdbeben
1.284
1.206
Chile – Erdbeben
1.772
2.071
¹ Benötigtes Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5% auf Jahres-Gesamtschadenbasis; vom
Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen
Das Reserverisiko, d. h. die Gefahr der Unterreservierung von bereits
eingetretenen oder absehbaren Schäden und die sich daraus ergebende
Belastung des versicherungstechnischen Ergebnisses, hat hohe Priorität in
unserem Risikomanagement. Ein konservatives Reservierungsniveau ist
für uns wichtig. Um dem Risiko der Unterreservierung entgegenzuwirken,
ermitteln wir unsere Schadenreserven auf Basis eigener
versicherungsmathematischer Einschätzungen und bilden gegebenenfalls
Zusatzreserven zu den von unseren Zedenten aufgegebenen Reserven.
Wesentlichen Einfluss auf die Spätschadenreserve hat die Sparte
Haftpflicht. Die Spätschadenreserve wird grundsätzlich differenziert nach
Sparten und Regionen ermittelt.
Bei der Ermittlung der Reserven nutzen wir versicherungsmathematische
Methoden, die auf Abwicklungsdreiecken beruhen. Abwicklungsdreiecke
zeigen, wie sich die Rückstellung im Zeitablauf durch die geleisteten
Zahlungen und die Neuberechnung der zu bildenden Rückstellung zum
jeweiligen Bilanzstichtag verändert hat. Deren Angemessenheit wird durch
die versicherungsmathematischen Bereiche überwacht.
Eine Qualitätssicherung unserer eigenen versicherungsmathematischen
Berechnungen zur Angemessenheit der Reservehöhe erfolgt jährlich
zusätzlich im Rahmen einer externen Analyse.
Das Preis-/Prämienrisiko besteht in der Möglichkeit einer zufälligen
Schadenrealisation, die von dem Schadenerwartungswert abweicht, der
der Prämienkalkulation zugrunde gelegt wurde. Regelmäßige und
unabhängige Überprüfungen der bei der Vertragsquotierung genutzten
Modelle sowie zentrale und dezentrale Zeichnungsrichtlinien sind wichtige
Steuerungselemente. Um die Qualität unserer Portefeuilles sicherzustellen,
haben wir einen Quotierungsprozess etabliert, der Schadenerwartung
inklusive Inflationserwartung, Kostenerwartung und Kapitalkosten
(Volatilität) berücksichtigt.
Ferner erstellen die Marktbereiche der Hannover Rück regelmäßig Berichte
über den Verlauf der jeweiligen Vertragserneuerungen. Dabei berichten sie
u. a. über wesentliche Konditionsveränderungen, Risiken (z. B. zum
Prämienniveau) und auch über sich ergebende Marktchancen sowie die zur
Zielerfüllung verfolgte Strategie. Die kombinierte Schaden-/Kostenquote in
der Schaden-Rückversicherung stellt sich im Jahr 2025 und den Vorjahren
wie folgt dar:
Entwicklung der kombinierten Schaden-/ Kostenquote
in %
Schaden-/Kostenquote
2016 ¹
93,7
2017 ¹
99,8
2018 ¹
96,5
2019 ¹
98,2
2020 ¹
101,6
2021 ¹
97,7
2022 ² ³
94,5
2023 ³
94,0
2024 ³
86,6
2025 ³
84,0
¹ Nach IFRS 4
² Angepasst gemäß IAS 8
³ Rückversicherungs-Serviceergebnis/Rückversicherungsumsatz (netto)
Zur Einschätzung der für uns wesentlichen Katastrophenrisiken aus
Naturgefahren (insbesondere Erdbeben, Stürme und Fluten) werden
lizenzierte wissenschaftliche Simulationsmodelle eingesetzt, die wir auf
Basis der Erfahrungen unserer Fachbereiche ergänzen. Die Überwachung
der Risiken, die aus Naturgefahren resultieren, wird durch
Szenarioanalysen vervollständigt. Wesentliche Szenarien bzw. Stresstests
sind im Folgenden dargestellt.
Stresstests für Naturkatastrophen nach Retrozessionen (geschätzte
Auswirkung auf den prognostizierten Gewinn)
Jahres-Gesamtschaden in Mio. EUR
2024
2025
USA – Hurrikan
100-Jahres-Schaden
-1.854
-1.860
250-Jahres-Schaden
-2.510
-2.607
USA, Westküste – Erdbeben
100-Jahres-Schaden
-1.030
-1.094
250-Jahres-Schaden
-1.900
-2.085
Europa – Wintersturm
100-Jahres-Schaden
-988
-1.164
250-Jahres-Schaden
-1.467
-1.647
Japan – Erdbeben
100-Jahres-Schaden
-620
-637
250-Jahres-Schaden
-1.053
-1.019
Chile – Erdbeben
100-Jahres-Schaden
-587
-669
250-Jahres-Schaden
-1.522
-1.827
Im Rahmen dieses Prozesses zur Steuerung von Risiken im
Zusammenhang mit Naturkatastrophen bestimmt der Vorstand auf Basis
der Risikomanagementstrategie einmal im Jahr die Risikobereitschaft und
das Limit für Naturgefahren.
Das Risikomanagement berücksichtigt eine Vielzahl von Szenarien und
Extremszenarien, ermittelt deren Auswirkung auf die Bestands- und
Erfolgsgrößen, beurteilt sie im Vergleich zu den geplanten Werten und zeigt
Handlungsalternativen auf.
Zur Risikolimitierung bestimmen wir zusätzlich Maximalbeträge für
verschiedene Extremschadenszenarien und Wiederkehrperioden, wobei
wir die Profitabilität des jeweiligen Geschäfts bei der Limitierung
berücksichtigen. Das Risikomanagement stellt sicher, dass diese
Maximalbeträge eingehalten werden. Der Vorstand, das Risikokomitee und
das für die Steuerung verantwortliche Gremium der Schaden-
Rückversicherung werden regelmäßig über den Auslastungsgrad
informiert.
Die Netto-Großschadenbelastung betrug im Geschäftsjahr
1.725,1 Mio. EUR (1.629,2 Mio. EUR); das Großschadenbudget für 2025
belief sich auf 2.100 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr hatten wir folgende
Großschäden zu verzeichnen:
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
39
Geschäftsbericht 2025
Großschäden ¹ 2025
in Mio. EUR
Datum
Brutto
Netto
Waldbrände Kalifornien
7.–31. Januar 2025
1.342,9
595,4
Hurrikan Melissa / Jamaika
28.–31. Oktober 2025
331,8
328,5
11 Sachschäden
284,9
281,6
Erdbeben Myanmar
28. März 2025
118,7
118,1
Hagelstürme / Australien
23.–25. November 2025
130,0
102,3
3 Luftfahrtschäden
119,1
89,9
Tornados, Hagel / USA
14.–20. Mai 2025
56,4
43,8
Hagelstürme / Australien
26. Oktober–
2. November 2025
39,1
37,1
2 Transportschäden
27,2
19,1
Taifun Ragasa / Philippinen
17.–25. September 2025
17,3
17,3
Flut Südthailand
19.–23. November 2025
15,0
15,0
Sturm Amy / Europa
1.–6. Oktober 2025
14,7
14,0
Stürme, Tornados / USA
14.–19. März 2025
12,6
11,0
Sturm / Australien
31. Oktober–
2. November 2025
10,9
10,9
Unwetter USA
28. März–7. April 2025
10,5
10,4
Sturm Éowyn / Europa
21.–25. Januar 2025
10,4
10,4
1 Kreditschaden
10,2
10,2
1 Politisches Risiko
11,9
10,0
Gesamt
2.563,4
1.725,1
¹ Naturkatastrophen sowie sonstige Großschäden über 10 Mio. EUR brutto
Aktuelle Entwicklungen insbesondere der folgenden hervorgehobenen
Risiken werden im Risikomanagement beobachtet und durch
entsprechende Risikovorsorgemaßnahmen begleitet.
Klimawandel
Im Berichtsjahr führten Waldbrände in Kalifornien, Hurrikan Melissa in der
Karibik, ein Hagelsturm in Australien sowie mehrere Tornado- und
Hagelereignisse in den USA zu erheblichen Schäden.
Zur Einschätzung solcher Ereignisse greifen wir auf eine Kombination aus
internen und externen Modellen zurück, die aktuelle Klimatrends
berücksichtigen und fortlaufend weiterentwickelt werden.
Neben der Bewertung kurzfristiger Naturgefahren stehen zunehmend auch
Auswirkungen klimabedingter Gesundheitsrisiken im Fokus der
Personen‑Rückversicherung, etwa durch die Ausbreitung von
Infektionskrankheiten oder steigende psychische Belastungen nach
Naturkatastrophen.
Zur Analyse klimabedingter Veränderungen betrachten wir derzeit zwei
mögliche Entwicklungspfade des Temperaturanstiegs bis 2050. Die
Ergebnisse dieser Analysen fließen in entscheidungsrelevante Prozesse
wie die jährliche Berichterstattung und die strategische
Portefeuilleausrichtung ein.
Zudem können die globalen Anpassungsprozesse hin zu einer
treibhausgasarmen Wirtschaft erhebliche wirtschaftliche Verschiebungen
mit sich bringen und Veränderungen in Geschäftsmodellen auslösen – mit
möglichen Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und die Stabilität
von Kapitalanlagen. Dabei wird insbesondere analysiert, unter welchen
Bedingungen Vermögenswerte langfristig stark an Wert verlieren könnten.
Wir erwarten, dass der Klimawandel langfristig (> 50 Jahre) alle
Risikokategorien wesentlich beeinflusst. In den nächsten fünf Jahren sehen
wir vor allem Auswirkungen im Naturkatastrophengeschäft der Schaden-
Rückversicherung. Durch jährliche Vertragserneuerungen,
Preisanpassungen und die fortlaufende Anpassung des
Großschadenbudgets können wir schnell auf Preis-/Prämien- und
Reserverisiken reagieren.
Trotz der Risiken ergeben sich aus klimabedingten Veränderungen auch
Marktchancen. Dazu zählen innovative Rückversicherungslösungen zum
Schutz vor zunehmenden Naturkatastrophenschäden oder Produkte, die
den Auswirkungen extremer Temperaturen im Bereich der
Personen‑Rückversicherung Rechnung tragen.
Inflation
Inflation betrifft potenziell mehrere Faktoren unserer Geschäftstätigkeit,
u. a. die versicherten Werte und deren Prämienberechnung, die
Schadenreserven, das Großschadenbudget, die Kapitalanlagen und die
Verwaltungskosten. Zu all diesen Punkten haben wir Maßnahmen zum
Umgang mit der Preissteigerung entwickelt.
Inflationstreiber werden von uns im gesamten Geschäftsablauf überwacht
und u. a. durch Berücksichtigung in der Prämienkalkulation, durch
Indexklauseln und Staffelprovisionen reduziert.
In unserem Reservierungsprozess basiert die Berücksichtigung von
Inflation zunächst auf durchschnittlichen Inflationsraten der Vergangenheit.
Dabei setzt sich der für die Hannover Rück spezifische
Schadeninflationsindex aus verschiedenen sparten- und
regionsspezifischen Indizes je Währung zusammen. Sollte es Anzeichen
eines zukünftigen Inflationsanstieges geben, wird die Notwendigkeit von
Zuschlägen überprüft. Dies ist insbesondere in lang abwickelnden Sparten
von Bedeutung, da mehrere Zeichnungsjahre gleichzeitig betroffen sein
können.
Zur partiellen Absicherung der Schadenreserven gegen Inflationsrisiken hat
die Hannover Rück inflationsgebundene Anleihen im Bestand.
Versicherungstechnische Risiken der
Personen-Rückversicherung
Alle Risiken, die direkt mit dem Leben oder der Gesundheit einer zu
versichernden Person verbunden sind, werden als biometrische Risiken
bezeichnet. Diese sind insbesondere die Fehlkalkulation der Sterblichkeit,
der Lebenserwartung, der Invalidität und der Berufsunfähigkeit. Die
biometrischen Risiken sind die für uns wesentlichen Risiken im Bereich der
Personen-Rückversicherung. Unser Ziel ist es, biometrische Risiken
auszubalancieren. Darüber hinaus sind wir Stornorisiken ausgesetzt, da die
aus unseren Rückversicherungsverträgen resultierenden Zahlungsströme
auch vom Stornoverhalten der Versicherungsnehmer abhängen. Da wir
Abschlusskosten unserer Zedenten teils vorfinanzieren, sind für uns zudem
Forderungsausfallrisiken wesentlich. Zudem sind wir Katastrophenrisiken
ausgesetzt, insbesondere Ereignissen mit einer hohen Anzahl von
Sterbefällen in unserem Versicherungsportefeuille wie am Beispiel der
Covid-19-Pandemie beobachtet.
Die Rückstellungen werden auf der Basis von abgesicherten biometrischen
Rechnungsgrundlagen und unter Berücksichtigung der Meldungen unserer
Zedenten festgelegt. Die verwendeten biometrischen
Rechnungsgrundlagen sowie Stornoannahmen werden fortlaufend
hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft und, wo nötig, angepasst. Dies
erfolgt unter Verwendung unternehmenseigener Erfahrungsdaten sowie
marktspezifischer Erkenntnisse. Unser aktuelles Risikoprofil der Personen-
Rückversicherung wird von Sterblichkeitsrisiken (inkl. Katastrophenrisiken)
dominiert. Daneben spielen Morbiditätsrisiken eine zentrale Rolle. Diese
resultieren aus unterschiedlichen Produkten, insbesondere der Deckung
von Critical-Illness- und Invaliditätspolicen. Das Langlebigkeitsrisiko ergibt
sich aus Verträgen, bei denen wir Erlebensfallleistungen auszahlen. Das
Volumen unserer Rentenportefeuilles trägt zur Diversifikation innerhalb der
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
40
Geschäftsbericht 2025
Personen-Rückversicherung bei. Wir kalkulieren den Diversifikationseffekt
zwischen Sterblichkeits- und Langlebigkeitsrisiken vorsichtig, da die
Verträge in der Regel für verschiedene Regionen, Altersgruppen und
Personen abgeschlossen sind. Das Risikokapital zum Sicherheitsniveau
99,5 % für die versicherungstechnischen Risiken der Personen-
Rückversicherung stellt sich wie folgt dar:
Benötigtes Risikokapital ¹ für versicherungstechnische Risiken Personen-
Rückversicherung
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Sterblichkeitsrisiko ²
1.778,4
1.701,1
Langlebigkeitsrisiko
1.582,4
1.296,3
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsrisiko
1.563,6
1.524,6
Stornorisiko
400,1
396,3
Kostenrisiko
169,5
235,0
Diversifikation
-2.876,0
-2.628,1
Versicherungstechnisches Risiko Personen-
Rückversicherung
2.618,0
2.525,2
¹ Benötigtes Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 %; vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen
² Sterblichkeitsrisiko inklusive Katastrophenrisiko
Die Überwachung der Risikoexponierung wird ergänzt durch regelmäßige
Stresstests und Sensitivitäten im Hinblick auf ausgewählte,
versicherungstechnische Risikofaktoren:
Sensitivitäten der versicherungstechnischen Risiken (Auswirkung auf das
verfügbare ökonomische Kapital)
in %
2024
2025
Sterblichkeit +5% (ohne Rentengeschäft)
-6 bis -4
-6 bis -4
Morbidität +5%
-4 bis -2
-4 bis -2
Sterblichkeit -5% (nur Rentengeschäft)
-3 bis -1
-3 bis -1
Stornoquote +10%
-2 bis 0
-1 bis 0
Kosten +10%
-1 bis 0
-1 bis 0
Diversifikation ist für uns ein zentrales Steuerungsinstrument: Wir streben
eine möglichst hohe Risikostreuung über unterschiedliche Risikoklassen
und unterschiedliche Regionen an. In der Preisfindung für
Rückversicherungsverträge setzen wir Anreize, die Diversifikation weiter zu
erhöhen.
Durch Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleisten wir, dass die von
den Zedenten nach lokaler Rechnungslegung kalkulierten Rückstellungen
allen Anforderungen hinsichtlich Berechnungsmethoden und Annahmen,
z. B. durch die Verwendung von Sterbe- und Invaliditätstafeln sowie
Annahmen zur Stornowahrscheinlichkeit, genügen. Zudem werden die
verwendeten Annahmen fortlaufend anhand von Erfahrungsdaten überprüft
und bei Bedarf angepasst. Neugeschäft zeichnen wir in sämtlichen
Regionen nach den weltweit gültigen Zeichnungsrichtlinien, die detaillierte
Regeln über Art, Qualität, Höhe und Herkunft der Risiken sowie deren
Berücksichtigung für die Preisfindung formulieren. Sie werden jährlich
überarbeitet und vom Vorstand verabschiedet. Die Besonderheiten
einzelner Märkte werden in speziellen Zeichnungsrichtlinien abgebildet.
Indem wir die Einhaltung dieser Zeichnungsrichtlinien überwachen,
reduzieren wir die möglichen Auswirkungen einer Zahlungsunfähigkeit oder
einer Verschlechterung der Bonität von Zedenten. Bei
Neugeschäftsaktivitäten und bei der Übernahme internationaler Bestände
werden regelmäßige Überprüfungen und ganzheitliche Betrachtungen, z. B.
von Stornorisiken, vorgenommen. Bei großen Transaktionen findet zudem
eine Prüfung durch unsere Risikomanagementabteilung statt. Durch die
individuellen versicherungsmathematischen Berichte und
Dokumentationen erfolgt zusätzlich eine regelmäßige Überprüfung auf der
Ebene der Tochtergesellschaften. Dank der Ausgestaltung unserer
Rückversicherungsverträge ist das in der Lebenserstversicherung
bedeutsame Zinsrisiko aufgrund gewährter Garantien für uns nur von
geringer Bedeutung. Wir vertrauen auf die unternehmerischen Fähigkeiten
unserer Underwriter und räumen ihnen höchstmögliche Kompetenzen ein.
In unserer dezentralen Organisation steuern wir Risiken dort, wo sie
entstehen, mit einem gruppenweit einheitlichen Ansatz, sodass wir eine
Gesamtsicht auf die Risiken der Personen-Rückversicherung erhalten.
Unsere globalen Zeichnungsrichtlinien bieten den Underwritern dafür einen
geeigneten Rahmen.
Wir verfolgen die weltweite Entwicklung unseres Sterblichkeits- und
Morbiditätsgeschäfts im Nachgang zur Covid-19-Pandemie fortlaufend.
In einigen Marktsegmenten beobachten wir, dass psychische
Erkrankungen eine zunehmende Rolle in der Verursachung von Schäden
spielen, insbesondere im Rahmen von Invaliditätsdeckungen. Wir
berücksichtigen die Schadenerfahrung in der Festlegung zukünftiger
Annahmen und beobachten die weitere Entwicklung, da potenzielle
Auswirkungen auf andere Deckungen (etwa Todesfalldeckungen durch
eine erhöhte Anzahl an Selbstmorden) denkbar sind.
Die sich aus der Personen-Rückversicherung ergebenden Risiken sind im
internen Kapitalmodell abgebildet.
Marktrisiken
Angesichts eines herausfordernden Kapitalmarktumfeldes kommen dem
Werterhalt der selbstverwalteten Kapitalanlagen und der Stabilität der
Rendite eine hohe Bedeutung zu. Deshalb richtet die Hannover Rück ihr
Portefeuille an den Grundsätzen eines ausgewogenen Risiko-Ertrag-
Verhältnisses und einer breiten Diversifikation aus. Fußend auf einem
risikoarmen Kapitalanlagenmix reflektieren die Kapitalanlagen sowohl
Währungen als auch Laufzeiten unserer Verbindlichkeiten. Zu den
Marktrisiken zählen Aktien-, Zins-, Währungs-, Immobilien-, Infrastruktur-,
Spread- und Kreditrisiken. Unser Portefeuille enthält einen großen Teil
festverzinslicher Wertpapiere, sodass Kredit- und Spreadrisiken den
höchsten Anteil am Marktrisiko stellen. Zins- und Währungsrisiken
minimieren wir durch eine möglichst hohe Kongruenz der Zahlungen aus
festverzinslichen Wertpapieren mit den prognostizierten zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen aus unseren Versicherungsverträgen.
Marktrisiken ergeben sich aus Kapitalanlagen, die die Hannover Rück
selbst verwaltet, und aus Kapitalanlagerisiken der Zedenten, die wir im
Rahmen von Versicherungsverträgen übernehmen. Die folgende Tabelle
zeigt das Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 % für die Marktrisiken
aus selbst- und fremdgehaltenen Kapitalanlagen.
Benötigtes Risikokapital ¹ für Marktrisiken
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Kredit- und Spreadrisiko
3.573,5
3.321,6
Zinsrisiko
1.346,3
1.008,7
Währungsrisiko
2.494,1
2.345,8
Aktienrisiko ²
2.062,7
2.166,3
Immobilienrisiko
1.083,7
1.135,3
Diversifikation
-4.477,7
-4.095,0
Marktrisiko
6.082,6
5.882,7
¹ Benötigtes Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 %; vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen.
Die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt Modelländerungen, die sich zum
Berichtszeitpunkt im aufsichtsrechtlichen Genehmigungsprozess befinden.
² Inklusive privaten Beteiligungskapitals (Private Equity)
Ein wichtiges Instrument zur operativen Überwachung und Steuerung der
Marktpreisrisiken unserer Wertpapierpositionen ist die kurzfristige
Verlustwahrscheinlichkeit gemessen als Value at Risk (VaR). Die
Berechnung des VaR erfolgt auf Basis historischer Daten, z. B. der
Volatilität der selbstverwalteten Wertpapierpositionen und der Korrelation
dieser Risiken. Im Rahmen dieser Berechnungen wird der Rückgang des
Marktwertes unseres Wertpapierportefeuilles mit einer bestimmten
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
41
Geschäftsbericht 2025
Wahrscheinlichkeit und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes simuliert.
Der nach diesen Grundsätzen ermittelte VaR der Hannover Rück-Gruppe
gibt den Marktwertverlust unseres selbstverwalteten
Wertpapierportefeuilles an, der innerhalb von zehn Handelstagen mit einer
Wahrscheinlichkeit von 95 % nicht überschritten wird. Zur Berechnung der
VaR-Kennzahlen für den Hannover Rück-Konzern wird ein marktübliches
Modell verwendet. Es basiert auf historischen Zeitreihen ausgewählter
relevanter Marktparameter (Aktienkurse, Renditekurven, Spreadkurven
und Währungskurse). Im Berichtsjahr lagen die Volatilitäten insbesondere
von festverzinslichen Anlagen in einem sehr volatilen Kapitalmarkt- und
Zinsumfeld zeitweise erneut auf einem hohen Niveau. Durch eine weiterhin
breite Risikodiversifizierung und die Ausrichtung unseres
Kapitalanlageportefeuilles bewegte sich unser VaR dennoch klar unter der
VaR-Limitierung unserer Kapitalanlagerichtlinie. Zum Ende des
Berichtszeitraumes betrug er 0,6 % (0,8 %).
Value at Risk ¹ in % des Kapitalanlageportefeuilles im Hannover Rück-Konzern
4548
¹ VaR-Oberlimit gemäß den Kapitalanlagerichtlinien der Hannover Rück: 2,5 %
Um neben den Normalszenarien bei der Ermittlung des VaR auch
Extremszenarien abbilden zu können, führen wir Stresstests durch. Dabei
werden die Verlustpotenziale von Marktwerten und Eigenkapital (vor
Steuern) auf Basis bereits eingetretener oder fiktiver Extremereignisse
simuliert.
Szenarien der Zeitwertentwicklung wesentlicher Kapitalanlageklassen
in Mio. EUR
Szenario
Bestands-
änderung auf
Marktwertbasis
Eigenkapital-
veränderung
vor Steuern
Aktien und privates
Beteiligungskapital
Anteilspreise -10 %
-268,9
-268,9
Anteilspreise -20 %
-537,8
-537,8
Anteilspreise +10 %
+268,9
+268,9
Anteilspreise +20 %
+537,8
+537,8
Festverzinsliche
Wertpapiere
Renditeanstieg +50
Basispunkte
-1.183,1
-1.183,1
Renditeanstieg +100
Basispunkte
-2.312,6
-2.312,6
Renditerückgang -50
Basispunkte
+1.241,0
+1.241,0
Renditerückgang -100
Basispunkte
+2.544,9
+2.544,9
Immobilien
Immobilienmarktwerte
-10 %
-444,2
-210,0
Immobilienmarktwerte
+10 %
+444,2
+139,4
Weitere wesentliche Risikosteuerungsmaßnahmen sind neben den
diversen Stresstests, die das Verlustpotenzial unter extremen
Marktbedingungen abschätzen, Sensitivitäts- und Durationsanalysen und
unser Asset-Liability-Management (ALM). Das interne Kapitalmodell liefert
uns die quantitative Unterlegung der Kapitalanlagestrategie sowie
verschiedene VaR-Kalkulationen. Zusätzlich sind taktische
Durationsbänder installiert, innerhalb derer das Portefeuille opportunistisch
entsprechend den Markterwartungen positioniert wird. Die Vorgaben für
diese Bänder und unsere ermittelte Risikotragfähigkeit sind miteinander
verknüpft. Zu beachten ist, dass auch die begebenen nachrangigen
Anleihen und das dadurch induzierte Zinsänderungsrisiko im ALM aktiv
berücksichtigt werden. Nähere Informationen zu den Risikokonzentrationen
unserer Kapitalanlagen lassen sich den Tabellen zur Ratingstruktur der
festverzinslichen Wertpapiere sowie zu den Währungen, in denen die
Kapitalanlagen gehalten werden, entnehmen. Wir verweisen auf unsere
Bilanz“, Unterkapitel 6.1 „Kapitalanlagen“ des Konzernanhangs.
Aktienkursrisiken resultieren aus der Möglichkeit ungünstiger
Wertveränderungen von Aktien, Aktienderivaten bzw. Aktienindexderivaten
in unserem Bestand. Obwohl wir die Kurseinbrüche an den Aktienmärkten
als Reaktion auf einen drohenden Handelskrieg – insbesondere zwischen
den USA und China – zu Beginn des zweiten Quartals für einen begrenzten
Wiedereinstieg in Aktien und Aktienfonds genutzt haben, ist die Relevanz
von Aktienrisiken für unsere Kapitalanlagen weiterhin sehr gering, da der
Anteil der Aktien an unserem gesamten Kapitalanlagenbestand deutlich
unter 1 % liegt. Unverändert exponiert sind wir im Markt für privates
Beteiligungskapital. Hier folgen die Marktwertveränderungen weniger
allgemeinen Marktlagen als mehr unternehmensindividuellen
Einschätzungen. So bestehen die Risiken vornehmlich im Geschäftsmodell
und der Profitabilität und zu einem geringeren Teil in der Zinskomponente
der Betrachtung der Kapitalflussprognosen. Wir verweisen auf unsere
Bilanz“, Unterkapitel 6.1 „Kapitalanlagen“ des Konzernanhangs.
Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere ist einem
Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Marktrenditen führen zu
Marktwertsteigerungen bzw. steigende Marktrenditen zu
Marktwertsenkungen des festverzinslichen Wertpapierportefeuilles.
Zusätzlich besteht das Credit-Spread-Risiko. Als Credit Spread wird die
Zinsdifferenz zwischen einer risikobehafteten und einer risikolosen Anleihe
bei gleicher Laufzeit bezeichnet. Änderungen dieser am Markt
beobachtbaren Risikoaufschläge führen analog zu den Änderungen der
reinen Marktrenditen zu Marktwertänderungen der entsprechenden
Wertpapiere. Die Zinsrisiken minimieren wir durch eine möglichst hohe
Laufzeitenkongruenz der Zahlungen aus festverzinslichen Wertpapieren mit
den prognostizierten, zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus unseren
Versicherungsverträgen.
Währungsrisiken bestehen insbesondere dann, wenn ein
Währungsungleichgewicht zwischen den versicherungstechnischen
Verbindlichkeiten und den Aktiva besteht. Durch eine weitgehende
Solvency-II-bilanzielle Kongruenz der Währungsverteilung zwischen Aktiv-
und Passivseite reduzieren wir dieses Risiko auf Basis der Einzelbilanzen
des Konzerns. Daher ist die Quantifizierung des Währungsrisikos nicht im
kurzfristigen VaR enthalten. Wir stellen regelmäßig die Verbindlichkeiten
und das zugehörige Kapital pro Währung den bedeckenden Aktiva
gegenüber und optimieren die Währungsbedeckung durch Umschichtung
der Kapitalanlagen. Verbleibende Währungsüberhänge werden
systematisch im Rahmen der solvenztechnischen und ökonomischen
Modellierung quantifiziert und überwacht. Eine detaillierte Darstellung der
Währungsaufteilung unserer Kapitalanlagen erfolgt im
Unterkapitel 6.1 „Kapitalanlagen“ des Konzernanhangs.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
42
Geschäftsbericht 2025
Immobilien- und Infrastrukturrisiken ergeben sich daraus, dass es zu
negativen Wertveränderungen von direkten oder über Fondsanteile
gehaltenen Immobilien und Infrastrukturobjekten kommen kann. Sie
können durch eine Verschlechterung spezieller Eigenschaften der Objekte
oder einen allgemeinen Marktwertverfall hervorgerufen werden. Die
Bedeutung von Immobilien- und Infrastrukturrisiken hat für uns aufgrund
unseres kontinuierlichen Engagements in diesem Bereich in den letzten
Jahren graduell zugenommen. Wir streuen diese Risiken durch breit
diversifizierte Investitionen in Märkten weltweit, denen jeweils ausführliche
Objekt-, Manager- und Marktanalysen vorausgehen. Die Entwicklungen in
den für unser Portefeuille relevanten Märkten beobachten wir sehr
aufmerksam. Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung
einzelner Objekte haben wir in der Bewertung zum Berichtsstichtag
berücksichtigt.
Derivative Finanzinstrumente setzen wir nur in dem Umfang ein, der für die
Absicherung von Risiken notwendig ist. Hauptzweck solcher
Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen mögliche negative
Kapitalmarktentwicklungen. Ein Teil unserer Zahlungsströme aus dem
Versicherungsgeschäft sowie Währungsrisiken aufgrund nicht effizient
herstellbarer Währungskongruenz wird über Devisentermingeschäfte
gesichert. Weitere derivative Finanzinstrumente hält die Hannover Rück zur
Absicherung von Zinsrisiken aus Darlehen zur Finanzierung von Immobilien
und zur Absicherung von Inflationsrisiken aus dem
Lebensrückversicherungsgeschäft unserer australischen Niederlassung.
Außerdem hält die Hannover Rück zur Absicherung von
Kursänderungsrisiken im Zusammenhang mit den im Rahmen des Share-
Award-Plans gewährten virtuellen Aktienwert-Beteiligungsrechten
Sicherungsinstrumente in Form sogenannter Equity Swaps. Diese sollen
die Marktwertänderungen der zugesagten Aktienoptionen neutralisieren.
Um Kreditrisiken aus der Anwendung der derivativen Geschäfte zu
vermeiden, werden die Verträge mit verlässlichen Kontrahenten
abgeschlossen und größtenteils täglich besichert. Die verbleibenden
Exponierungen werden gemäß den restriktiven Vorgaben aus unseren
Anlagerichtlinien kontrolliert.
Als ergänzendes Instrument zur Liquiditätsteuerung gehen wir seit
mehreren Jahren zeitlich begrenzte Repurchase Agreements (Repo-
Geschäfte) ein. Die dabei ausgetauschten Bestände werden vollständig
besichert.
Einige Derivate mit Bezug zur Versicherungstechnik sind infolge von IFRS-
Bilanzierungsvorschriften ebenso unter den Kapitalanlagen auszuweisen.
Für eine nähere Darstellung der zugrunde liegenden
versicherungstechnischen Risiken verweisen wir auf das Kapitel
finanzielle Garantien“ des Konzernanhangs.
Unsere Kapitalanlagen enthalten Kreditrisiken, die sich aus der Gefahr
eines Ausfalls (Zins und/oder Tilgung) oder der Änderung der Bonität
(Ratingreduzierung) der Emittenten von Wertpapieren ergeben. Einer
ausgesprochen breiten Diversifikation kommt ebenso eine zentrale
Bedeutung zu wie einer Bonitätsbeurteilung anhand der in den
Kapitalanlagerichtlinien festgelegten Qualitätskriterien. Die Kreditrisiken
messen wir zunächst anhand der marktüblichen Kreditrisikokomponenten,
insbesondere der Ausfallwahrscheinlichkeit und der möglichen
Verlusthöhe, wobei wir etwaige Sicherheiten sowie den Rang der einzelnen
Titel entsprechend ihrer jeweiligen Wirkung berücksichtigen.
Im Anschluss bewerten wir die Kreditrisiken zuerst auf Ebene der einzelnen
Wertpapiere (Emissionen) und in weiteren Schritten zusammengefasst auf
Emittentenebene. Zur Begrenzung des Adressenausfallrisikos definieren
wir unterschiedliche Limite auf Emittenten- bzw. Emissionsebene sowie in
Form von dezidierten Ratingquoten. Ein umfangreiches Risiko-Reporting
sorgt für eine zeitnahe Berichterstattung an die mit der Risikosteuerung
betrauten Funktionen.
Zusammensetzung der festverzinslichen Wertpapiere nach Ratingklassen ¹
Ratingklassen
Staatsanleihen
Anleihen halbstaatlicher Institutionen ²
Unternehmensanleihen
Hypothekarisch/dinglich gesicherte
Schuldverschreibungen
in %
in Mio. EUR
in %
in Mio. EUR
in %
in Mio. EUR
in %
in Mio. EUR
AAA
25,4
5.256,3
63,4
7.003,8
0,4
75,0
78,4
3.246,8
AA
52,9
10.926,4
20,9
2.311,8
10,8
2.310,2
5,6
229,9
A
13,5
2.789,9
7,3
806,2
41,0
8.725,0
6,0
246,8
BBB
5,6
1.153,7
1,2
133,2
38,5
8.209,1
8,1
336,2
< BBB
2,6
540,2
7,2
791,2
9,3
1.985,9
1,9
80,1
Gesamt
100,0
20.666,6
100,0
11.046,3
100,0
21.305,3
100,0
4.139,8
¹ Über Investmentfonds gehaltene Wertpapiere sind anteilig mit ihren jeweiligen Einzelratings berücksichtigt.
² Inklusive staatlich garantierter Unternehmensanleihen
Generell richtet die Hannover Rück ihren Kapitalanlagebestand an den
Grundsätzen eines ausgewogenen Risiko-Ertrags-Verhältnisses
einhergehend mit einer breiten Diversifikation aus. Entsprechend begegnen
wir den dennoch auf einzelnen Anlageklassen entstehenden
Risikokonzentrationen mit einer möglichst breiten Streuung
unterschiedlicher Emittenten je Anlageklasse. Sie ist ebenso zentrales
Element unserer Kapitalanlagepolitik wie die Bonitätsbeurteilung und           
-steuerung anhand der in den Kapitalanlagerichtlinien festgelegten
Qualitätskriterien.
Auf Marktwertbasis wurden 8.833,0 Mio. EUR der von uns gehaltenen
Unternehmensanleihen von Firmen der Finanzindustrie begeben. Davon
entfallen 7.164,8 Mio. EUR auf Banken. Der überwiegende Teil dieser
Bankanleihen (79,4 %) ist mit einem Rating von „A“ oder besser bewertet.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Es befinden sich weder gezeichnete noch begebene Credit Default Swaps
in unserem selbstverwalteten Kapitalanlageportefeuille.
Forderungsausfallrisiken
Das Forderungsausfallrisiko besteht primär in der Gefahr der vollständigen
oder partiellen Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit von Gegenparteien
und des damit verbundenen Zahlungsausfalls. Forderungsausfallrisiken
bestehen gegenüber Zedenten, Retrozessionären und im Rahmen
kurzfristiger Einlagen bei Kreditinstituten. Kreditrisiken aus
festverzinslichen Kapitalanlagen adressieren wir im vorangegangenen
Kapitel „Marktrisiken“.
Die folgende Tabelle stellt das benötigte Risikokapital für
Forderungsausfälle zum Sicherheitsniveau 99,5 % dar.
Benötigtes Risikokapital ¹ für das Forderungsausfallrisiko
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Forderungsausfallrisiko
404,6
453,0
¹ Benötigtes Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 %; vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen
Da das von uns übernommene Geschäft nicht immer vollständig im
Selbstbehalt verbleibt, sondern nach Bedarf retrozediert wird, ist das
Forderungsausfallrisiko in der Rückversicherung für uns von Bedeutung.
Um es möglichst gering zu halten, werden unsere Retrozessionäre unter
Bonitätsgesichtspunkten sorgfältig ausgewählt und überwacht. Dies gilt
auch für unsere Maklerbeziehungen, die z. B. durch die Möglichkeit eines
Verlustes der durch den Zedenten an den Makler gezahlten Prämie mit
einem Risiko behaftet sind. Wir reduzieren diese Risiken beispielsweise,
indem wir Maklerbeziehungen auf Kriterien wie Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung, Zahlungsverhalten und ordnungsgemäße
Vertragsabwicklung überprüfen. Das Security-Komitee beschließt auf der
Basis dieser laufenden Überwachung gegebenenfalls Maßnahmen zur
Besicherung von Forderungen, wenn diese ausfallgefährdet erscheinen.
Eine Risikomanagement-Applikation unterstützt diesen Prozess, indem sie
Abgabenlimite für die einzelnen an den Schutzdeckungsprogrammen
beteiligten Retrozessionäre vorgibt und die noch freien Kapazitäten für
kurz-, mittel- und langfristiges Geschäft ermittelt. Je nach Art und erwarteter
Dauer der Abwicklung des rückversicherten Geschäfts fließen bei der
Auswahl der Rückversicherer neben Mindestratings der Ratingagenturen
Standard & Poor’s, A.M. Best, Fitch und Moody’s auch interne und externe
Experteneinschätzungen ein. Insgesamt schützen Retrozessionen unser
Kapital, sie stabilisieren und optimieren unsere Ergebnisse und erlauben
uns, Marktchancen breiter wahrzunehmen, z. B. nach einem
Großschadenereignis. Durch einen engen und regelmäßigen Austausch
mit unseren Retrozessionären verfügen wir nicht nur über einen
zuverlässigen Marktüberblick, sondern auch über die Fähigkeit, schnell auf
Kapazitätsveränderungen zu reagieren. Der Anteil der übernommenen
Risiken, den wir nicht retrozedieren – der Selbstbehalt –, hat sich wie folgt
entwickelt:
Selbstbehalt des Rückversicherungsumsatzes
in %
31.12.2024
31.12.2025
Konzern kumuliert
87,3
86,9
Schaden-Rückversicherung kumuliert
85,1
86,2
Personen-Rückversicherung kumuliert
92,7
88,7
Neben der klassischen Retrozession in der Schaden-Rückversicherung
transferieren wir auch Risiken in den Kapitalmarkt. Etwaige Ausfallrisiken
der Investoren in einem Kapitalmarkt-Transfer werden über Letter of Credit
oder einen Trust Account (z. B. durch Barmittel) zugunsten der
Hannover Rück besichert.
Aus der Retrozession ergeben sich Ansprüche, die wir gegenüber unseren
Retrozessionären haben. Diese Rückversicherungsforderungen – die
Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle – belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
1.897,3 Mio. EUR (2.566,1 Mio. EUR). Unsere Forderungen aus dem in
Rückdeckung gegebenen Geschäft sind zum Teil durch Depots oder
Bürgschaften gesichert.
Bezogen auf die wesentlichen Gesellschaften des Hannover Rück-
Konzerns waren zum Bilanzstichtag 790 Mio. EUR unserer
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft älter als
180 Tage. Im Vorjahr lag der Betrag bei 651 Mio. EUR.
In der folgenden Tabelle werden die Abrechnungsforderungen nach Rating-
Klassen gegliedert dargestellt.
Abrechnungsforderungen zum Bilanzstichtag
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
AAA
—
—
AA
158,9
143,0
A
575,7
393,9
< BBB, NR
74,0
18,8
Forderungsausfallrisiken sind auch im Hinblick auf unsere Kapitalanlagen
sowie innerhalb der Personen-Rückversicherung von Bedeutung, u. a. weil
wir Abschlusskosten unserer Zedenten vorfinanzieren. Unsere Zedenten,
Retrozessionäre und Maklerbeziehungen, aber auch unsere Kapitalanlagen
werden deshalb unter Bonitätsgesichtspunkten sorgfältig bewertet,
eingegrenzt und im Rahmen eines Limit- und Schwellenwertsystems
laufend überwacht und gesteuert. Schließlich sind auch kurzfristige
Einlagen bei Banken einem Forderungsausfallrisiko ausgesetzt.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken bestehen im Zusammenhang mit dem
Geschäftsbetrieb und sind auf unzureichende Prozesse, menschliche
Fehler, Systemausfälle oder externe Ereignisse zurückzuführen. Im
Gesamtrahmen der operationellen Risiken betrachten wir insbesondere
Betriebsausfall-, Geschäftsprozess- und Datenqualitätsrisiken,
Compliance-Risiken, Betrugs-, Personal-, Informationssicherheits- sowie
Drittdienstleistungsrisiken.
Management von operationellen Risiken
Operationelle Risiken sind untrennbar mit unserer Geschäftstätigkeit
gekoppelt. Mithilfe von halbjährlichen gruppenweiten
Selbsteinschätzungen, bei denen alle relevanten Unternehmensfunktionen
aktiv eingebunden werden, ermitteln wir den Reifegrad unseres
Risikomanagementsystems für operationelle Risiken und definieren
Handlungsfelder für Verbesserungen. Zur Ermittlung der Kapitalbindung in
unserem internen Kapitalmodell führen wir umfangreiche Szenarioanalysen
durch, bei denen Experten aller Disziplinen in gemeinsamen Workshops
Verlustfrequenz- sowie Schadensannahmen ermitteln und auf Basis dieser
Ergebnisse die Parameter für das stochastische Modell festlegen.
Ergänzend werden interne (Beinahe-)Verlustereignisse systematisch
erfasst und hinsichtlich möglicher Verbesserungsmaßnahmen des
Kontrollsystems überprüft. Angereichert werden die internen Daten durch
Erkenntnisse aus externen Ereignissen, die entweder über öffentliche
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Kanäle bekannt werden oder über ein Verlustdatenkonsortium, bei dem wir
Mitglied sind, gemeldet wurden.
Zu allen operationellen Risiken erfolgt eine regelmäßige, quartalsweise
Risikoberichterstattung samt Risikoindikatoren an das Risikokomitee und
den Vorstand.
Benötigtes Risikokapital ¹ für operationelle Risiken
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Operationelles Risiko
711,1
723,6
¹ Benötigtes Risikokapital zum Sicherheitsniveau 99,5 %; vom Abschlussprüfer ungeprüfte Informationen
Die operationellen Risiken gehören – in Abgrenzung zu Markt-,
Forderungsausfall- und Zeichnungsrisiken – zu den nichtfinanziellen
Risiken. Im Folgenden gehen wir auf die Unterkategorien der operationellen
Risiken ein.
Betriebsausfallrisiken
Betriebsausfallrisiken ergeben sich aus natürlichen oder vom Menschen
verursachten Gefahren, die den Geschäftsbetrieb bedrohen oder
unterbrechen. Das Risiko umfasst auch die IT-Infrastruktur und -Dienste.
Unser Business-Continuity-Management-(BCM-)System reduziert das
Risiko durch präventive Resilienz-Maßnahmen, die regelmäßig getestet
werden. Zur reaktiven Bewältigung eines Krisenereignisses und
Wiederherstellung des Normalbetriebes ist eine besondere Aufbau- und
Ablauforganisation etabliert.
Geschäftsprozess- und Datenqualitätsrisiken
Geschäftsprozessrisiken bestehen in der Gefahr von unzulänglichen oder
fehlerhaften internen Prozessen, die z. B. durch eine inadäquate
Prozessorganisation entstehen können. Wir haben Kriterien zur Steuerung
des Risikos definiert, die zu einer hohen Prozessqualität führen.
Datenqualität ist ebenfalls ein sehr kritischer Erfolgsfaktor, insbesondere im
Risikomanagement, da z. B. die Validität des internen Modells maßgeblich
auf den zur Verfügung gestellten Daten basiert. Im Rahmen unseres
zentralen Datenqualitätsmanagements haben wir umfangreiche,
automatische Routinen definiert, die die Datenqualität in zentralen
Systemen fortwährend ermitteln.
Compliance-Risiken
Unter Compliance-Risiken verstehen wir die Risiken eines Verstoßes
gegen oder die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften und
unternehmensinterner Richtlinien und Verfahren. Das Compliance-Risiko
beinhaltet das Rechts- und Steuerrisiko.
Die Verantwortlichkeiten innerhalb der Compliance-Organisation sind
konzernweit geregelt und dokumentiert. Schnittstellen zum
Risikomanagement sind etabliert. Regelmäßige Compliance-
Schulungsprogramme und Sensibilisierungsmaßnahmen ergänzen das
Instrumentarium.
Mithilfe einer Software zur Sanktionsprüfung werden gemäß einem
risikobasierten Ansatz Geschäftspartner, relevante Teile des Bestandes der
Hannover Rück-Gruppe sowie Schadenmeldungen nach Personen
gefiltert, die Gegenstand von Sanktionen sind. Bei einem Treffer werden
erforderliche Maßnahmen ergriffen. Güter oder Dienstleistungen werden
nach Risikoklasse geprüft. Auch Länder, die aufgrund von
Sanktionsumgehungsmaßnahmen ein hohes Risiko darstellen, unterliegen
strengeren Regeln.
Über unser Compliance-Management-System berichten wir im Rahmen
unserer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Für weitere
Informationen zu compliancerelevanten Themen wie Rechtsstreitigkeiten,
Haftungsverhältnissen und Eventualverbindlichkeiten verweisen wir auf das
des Konzernanhangs.
Betrugsrisiken
Betrugsrisiken ergeben sich aus der Gefahr vorsätzlicher Verletzungen von
Gesetzen oder Regeln durch Mitarbeitende und/oder Externe zur Erzielung
eines unrechtmäßigen finanziellen oder sonstigen persönlichen Vorteils für
sich oder Dritte. Risikoreduzierend wirken dabei das interne Kontrollsystem
sowie die konzernweiten und linienunabhängigen Prüfungen der internen
Revision. Sollte es zu einem Betrugsvorfall kommen, bestehen etablierte
Eskalationsprozesse zur Einbindung aller relevanten Funktionen, und es
erfolgt eine risikospezifische Analyse (z. B. forensische Untersuchung)
samt Maßnahmenableitung.
Personalrisiken
Personalrisiken entstehen durch eine unzureichende Nutzung oder
Verfügbarkeit von Personalressourcen sowie durch unangemessenes
Verhalten. Zwar zeigen sich die Arbeitsmärkte weltweit weiterhin
herausfordernd, jedoch sind in einigen Bereichen erste leichte
Entspannungen erkennbar. Dem Risiko eines existierenden
Fachkräftemangels begegnet die Hannover Rück Gruppe, indem wir
besonderen Wert auf die Qualifikation, Erfahrung und Leistungsbereitschaft
unserer Mitarbeitenden legen.
Informationssicherheitsrisiken
Informationssicherheitsrisiken entstehen aus dem unzureichenden Schutz
von Vertraulichkeit, Integrität (inkl. Authentizität) oder Verfügbarkeit von
Informationen, die entweder mithilfe von Informationstechnologie
gespeichert/verarbeitet oder von natürlichen Personen gehandhabt
werden.
Um sich u. a. gegen Cyberangriffe und den Verlust sensibler Informationen
zu schützen, hat die Hannover Rück ein Informationssicherheits-
Management-System (ISMS) implementiert, das sich eng an
internationalen Standards sowie regulatorischen Anforderungen wie DORA 
orientiert, und im Einklang mit anderen Management-Systemen steht.
Gruppenweit gültige Richtlinien und Kontrollstandards regeln alle
technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dabei werden alle Arten
von digitalen und physischen Informationswerten beachtet.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit
und wird unterstützt vom Risikokomitee. Das „Information Risk & Security
Committee“ (IRSC) stellt ein Unterkomitee des Risikokomitees dar und
setzt sich aus dem Leiter Risikomanagement, dem Chief Information
Security Officer (CISO) sowie dem Leiter IT zusammen. Das IRSC evaluiert
und überwacht vierteljährlich die Informationsrisiken und steuert etwaige
Interessenkonflikte. Der Gesamtvorstand wird mindestens jährlich im
Rahmen eines Informationssicherheitsberichts informiert sowie bei Bedarf
auch unterjährig.
Der CISO ist als Hauptprozessverantwortlicher für die Planung,
Implementierung und Weiterentwicklung des ISMS sowie die Koordination
der entsprechenden Aufgaben mit lokalen Ansprechpartnern innerhalb der
Hannover Rück-Gruppe zuständig. Der CISO arbeitet eng mit dem
„Information Risk Management“ (IRM), der zentralen Compliance-Funktion
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
und dem Datenschutzbeauftragten zusammen. Sowohl der CISO als auch
die anderen genannten Funktionen sind Teil der „zweiten
Verteidigungslinie“. Ferner ist jeder einzelne Mitarbeiter für die Einhaltung
der Sicherheitsstandards verantwortlich und wird regelmäßig zu
Informationssicherheitsthemen geschult und sensibilisiert, z. B. via
Phishing-Simulationen.
Drittdienstleistungsrisiken
Drittdienstleistungsrisiken resultieren aus der Dienstleistungsbeauftragung
von Dritten, direkt oder über Subbeauftragungen. Zur Begrenzung des
Risikos existieren verbindliche Regelungen und Prozesse, die z. B. eine
initiale Risikoanalyse samt Partnerbewertung vorsehen, um spezifische
Risiken einer Ausgliederung zu identifizieren und geeignete Risiko-
Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Analyse wird einer regelmäßigen
Überprüfung unterzogen.
In ausgewählten Marktnischen betreiben wir Erstversicherungsgeschäft als
Ergänzung zu unseren Rückversicherungsaktivitäten. Wie in der
Rückversicherung arbeiten wir dabei grundsätzlich mit Partnern aus dem
Erstversicherungsbereich, z. B. mit Erstversicherungsmaklern sowie
Zeichnungsagenturen, zusammen. Die sich daraus ergebenen
Vertriebskanalrisiken werden durch eine sorgfältige Auswahl der
Agenturen, verbindliche Zeichnungsrichtlinien und regelmäßige Prüfungen
reduziert. Das Vertriebskanalrisiko ist integraler Bestandteil des
Drittdienstleistungsrisiko- und Geschäftspartner-Managements.
Sonstige Risiken
Im Bereich der sonstigen Risiken erfassen wir die zukünftigen Risiken
(Emerging Risks), die strategischen Risiken, die Nachhaltigkeitsrisiken, die
Reputationsrisiken sowie die Liquiditätsrisiken.
Management von sonstigen Risiken
Die Steuerung sonstiger Risiken erfolgt vorwiegend auf Basis qualitativer
Methoden und von Risikoindikatoren. Das Risikomanagement überwacht
und reduziert die sonstigen Risiken über Minderungsmaßnahmen wie
unternehmensweite Arbeitsgruppen und Richtlinien. Es erfolgt eine
regelmäßige, quartalsweise Risikoberichterstattung an das Risikokomitee
und den Vorstand, samt einer Risikobewertung.
Innerhalb der Risikomanagementprozesse berücksichtigen wir auch die
Auswirkungen von Aspekten des Umweltmanagements,
Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen, der Achtung der Menschenrechte
sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung auf die zuvor
genannten operationellen Risiken und die folgenden sonstigen Risiken, wie
es das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vorgibt.
Zukünftige Risiken (Emerging Risks)
Emerging Risks sind potenzielle zukünftige Risiken oder mögliche
wesentliche Veränderungen bestehender Risiken. Sie zeichnen sich durch
eine hohe Unsicherheit darüber aus, ob und in welcher Form sie eintreten.
Solche Risiken können sich im Zeitverlauf von ersten, schwachen Signalen
zu klaren Tendenzen entwickeln.Sie können sowohl in der Schaden- als
auch in der Personen-Rückversicherung einen direkten Einfluss auf
unseren Vertragsbestand haben und unsere Kapitalanlagen beeinflussen.
Bestimmte Risiken unterliegen einer besonderen Dynamik oder es sind
zukünftige Ansprüche aus Schäden bzw. Kosten im Geschäftsbetrieb zu
erwarten. Folgende Risikokomplexe haben uns im Berichtsjahr
insbesondere beschäftigt:
– Drogenmissbrauch: Wir beobachten den weltweiten Missbrauch
psychoaktiver Substanzen, insbesondere Opioiden. Diese umfassen
sowohl natürliche als auch synthetische Opioide, die eine opiumähnliche
Wirkung haben. Sie werden häufig nach schweren Verletzungen und
chirurgischen Eingriffen verschrieben und auch gegen chronische
Schmerzen eingesetzt. Die Opioid-Krise nahm ihren Ausgang in den
USA und ist auf die übermäßige Verschreibung starker opioider
Schmerzmittel zurückzuführen. Infolgedessen sind mehr als zwei
Millionen Amerikaner der Sucht zum Opfer gefallen – entweder nach
verschreibungspflichtigen Opioiden oder nach Heroin. Die öffentliche
Diskussion konzentriert sich vor allem auf vier Substanzen, die eng mit
der aktuellen Krise verbunden sind: Hydrocodon, Oxycodon, Fentanyl
und Heroin. In den letzten Jahren haben zahlreiche Bundesstaaten,
Städte und Bezirke in den USA Klagen gegen Hersteller, Groß- und
Einzelhändler von Opioiden eingereicht. Nahezu jeder Bundesstaat der
USA ist derzeit in diese Gerichtsverfahren verwickelt, und die Klagewelle
weitet sich zunehmend auch auf Distributoren und
Beratungsorganisationen aus. Die Auswirkungen der Opioid-Epidemie
auf die Haftpflichtversicherung bleiben ungewiss. Die Unsicherheit wird
zusätzlich durch unterschiedliche Auslegungen von Begriffen wie
„Bodily Injury“ und „Occurrence“ in den Policen verstärkt. Das Ausmaß,
in dem Haftpflichtversicherungspolicen betroffen sein könnten und
gegebenenfalls die von der Hannover Rück angebotene
Rückversicherungsdeckung, ist noch nicht abschließend geklärt.
Darüber hinaus gewinnt das Thema auch außerhalb der USA an
Relevanz, insbesondere in Kanada und zunehmend in Europa.
– Gefährliche Substanzen: Chemikalien, die möglicherweise eine
schädigende Wirkung auf Lebewesen oder Natur haben, werden von der
Hannover Rück beobachtet. Besonderes Augenmerk lag zuletzt auf Per-
und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die eine Gruppe von Chemikalien
mit wasser-, fett- und schmutzabweisender Wirkung sind. Einige PFAS
sind als gefährlich eingestuft worden. Mögliche gesundheitliche
Auswirkungen sind potenziell u. a. Krebs, verminderte Fruchtbarkeit, ein
geschwächtes Immunsystem, ein erhöhter Cholesterinspiegel und/oder
das Risiko von Fettleibigkeit und Entwicklungsverzögerungen bei
Kindern. Insbesondere in den USA wurden bereits mehrere Klagen im
Zusammenhang mit PFAS gegen Unternehmen, die PFAS herstellen,
PFAS in ihren Produkten verwenden oder PFAS-haltige Produkte
verarbeiten bzw. vertreiben, beigelegt und/oder sind noch anhängig. Es
gab in den USA inzwischen Vergleiche in Milliardenhöhe. Ansprüche
wegen behaupteter PFAS-Kontamination von Boden, Grund- und
Trinkwasser bilden bislang den Hauptgrund für Rechtsstreitigkeiten.
Obwohl sich solche Rechtsstreitigkeiten in Europa im Vergleich zu den
USA noch in einem frühen Stadium befinden, nehmen auch hier die
Klagen im Zusammenhang mit PFAS zu. Gegenwärtig gibt es keine
einheitliche globale Regelung für die Definition, den Umgang und die
Beschränkung der Verwendung von PFAS, aber es gibt weltweit eine
zunehmende Regulierungstätigkeit zu PFAS. In den USA gibt es
inzwischen verbindliche Trinkwasser-Grenzwerte (EPA), und in der EU
läuft das REACH-Verfahren für ein umfassendes PFAS-Verbot. Eine
Entscheidung wird voraussichtlich 2026 erwartet. Bereits regulierte
PFAS sind in der Form von PFOA und PFOS, zwei spezifischen
Substanzen der PFAS-Stoffgruppe, zu finden, die sowohl in der EU als
auch in den USA als besonders besorgniserregend gelten. Daher
beobachtet die Hannover Rück den gesamten PFAS-Risikokomplex
genau, da er negative finanzielle Auswirkungen auf verschiedene
Geschäftsbereiche haben kann.
– Künstliche Intelligenz: Künstliche Intelligenz eröffnet vielfältige Chancen,
insbesondere für die Automatisierung von Datenverarbeitungs- und
Entscheidungsprozessen. Gleichzeitig bestehen Risiken, etwa durch
fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Daten sowie daraus abgeleitete
Entscheidungen. Deshalb ist es entscheidend, unternehmensweite
Regeln für den Einsatz von KI festzulegen und kontinuierlich
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
anzupassen. Wir erwarten, dass KI künftig zahlreiche Aspekte des
menschlichen Lebens und der Produktionsprozesse grundlegend
verändern wird. Mittelfristig könnten sich Entwicklungen wie die
Automatisierung von Arbeitsplätzen bis hin zu deren teilweisem Ersatz
durch KI ergeben. Gleichzeitig wird die Entstehung neuer Branchen
möglich, ebenso wie personalisierte Dienstleistungen und eine
veränderte Kommunikations- und Informationskultur. Dies bietet
Chancen für Bildung, birgt jedoch auch Risiken wie die Verbreitung von
Desinformation. Langfristig rücken Themen wie die Neudefinition von
Arbeit und Einkommen, mögliche globale Machtverschiebungen sowie
die Sicherstellung von Ethik und Kontrolle über autonome Systeme in
den Vordergrund. Auch versicherungsspezifische Bereiche werden
betroffen sein, beispielsweise die Prozessunterstützung bei
Vertragsabschlüssen, Verbesserungen im Kundenservice und in der
Schadenregulierung im Allgemeinen sowie beispielsweise eine
verfeinerte medizinische Diagnostik und deren Auswirkung auf die
Krankenversicherung im Besonderen. Neben Chancen birgt KI auch
Risiken, etwa als zusätzliches Werkzeug für Cyberkriminalität.
Unternehmen und Privatpersonen müssen sich daher verstärkt gegen
Angriffe schützen. Die Hannover Rück muss sich strategisch so
positionieren, dass KI als gesellschaftliches Phänomen weder über-
noch unterschätzt wird. Eine engmaschige Beobachtung auf
wissenschaftlicher und ökonomischer Basis sowie schnelle
Handlungsfähigkeit sind dafür unerlässlich und werden bereits
umgesetzt. Zum aktuellen Stand der Regulatorik hinsichtlich KI
verweisen wir auf das Kapitel „Gesamtwirtschaftliche und
Risikofrüherkennung und anschließende Beurteilung sind bei Emerging
Risks von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund setzen wir dafür
die Hannover Rück-interne, bereichs- und spartenübergreifende und mit
Spezialisten besetzte Arbeitsgruppe „Emerging Risks & Scientific Affairs“
ein, deren Anbindung an das Risikomanagement sichergestellt ist. Die
Analysen dieser Arbeitsgruppe werden konzernweit genutzt, um
gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten zu können. Um auch
zukünftige Risiken zu erkennen und adäquat zu bewerten, betrachtet die
Arbeitsgruppe derzeit etwa 20 Risikokomplexe, die teilweise Megatrends
repräsentieren. Megatrends sind definiert als Entwicklungen, die einen
Trendzyklus von mindestens 30 Jahren haben. Sie gehen derzeit nicht mit
unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit einher, können sich
aber potenziell dahin entwickeln. Als Beispiele sind hier zu nennen:
– Biodiversität: Der Rückgang von Biodiversität kann in Zusammenhang
mit neuartigen Risiken aus Ressourcenknappheit, Luftverschmutzung,
gentechnisch veränderten Organismen oder Lebensmittelsicherheit und
-verfügbarkeit gesetzt werden – aber auch mit einem Bedarf an neuen
(Versicherungs-)Lösungen und Dienstleistungen einhergehen.
– Klimawandel: Das Handeln gegen den Klimawandel bedeutet neue oder
weiterentwickelte Technologien, beispielsweise erneuerbare Energien,
Speicherinnovationen oder Wasserstoffkonzepte und deren
verschiedene Anwendungsmöglichkeiten, die Versicherungsdeckungen
benötigen.
– Urbanisierung: Die stetig zunehmende Urbanisierung bedeutet
Wachstum und Veränderung von Städten. Vom Land in die Stadt
Umziehende sind meist jung, was die Altersverteilung sowohl auf dem
Land als auch in der Stadt verändert. Korrelierende Trends wie die
alternde Gesellschaft sowie neue Mobilitätsarten, mehr und mehr vor
einem Nachhaltigkeitshintergrund, werfen wichtige Fragen auf. Die
Bedeutung dieser Trends und die Geschwindigkeit ihrer Änderung
zwingen die Versicherungsbranche dazu, zu planen, welche Rolle sie in
der Zukunftsmitgestaltung spielen will. Hier sind sowohl
Geschäftsmöglichkeiten als auch Risiken zu bedenken. Da all dies unter
dem Einfluss des Klimawandels steht, wird das Eigentum der Menschen,
insbesondere wenn es zu Werteansammlungen in zukünftigen
Megastädten kommt, vor Naturgefahren zu versichern sein. Dies könnte
im schlechtesten Fall dazu führen, dass bestimmte Regionen und
Risiken nicht mehr versicherbar sein werden, falls keine adäquate
Städteplanung – unter Berücksichtigung von Naturgefahren – im Zuge
der Ausdehnung von weltweiten Großstädten erfolgt. Urbanisierung
bedeutet nicht nur neue Bauten, Technologien und Lebensweisen, die
zu versichern sind, sondern das enge Zusammenleben hat
Konsequenzen für die physische und psychische Gesundheit der
Menschen, was für unser Lebens- und Krankenversicherungsportefeuille
relevant ist.
Die Hannover Rück veröffentlicht zusammengefasste Positionspapiere zu
unterschiedlichen Emerging Risks, deren Ergebnis zusammengefasst auf
unserer Website öffentlich verfügbar sind. Im Berichtsjahr wurden u. a.
Papiere zu Sammelklagen, psychoaktiven Substanzen, demografischem
Wandel, sozialen Medien, genetisch modifizierten Organismen sowie
Fachkräfte- und Qualifikationsmangel erstellt bzw. aktualisiert.
Die Hannover Rück ist Mitglied im Chief Risk Officer (CRO) Forum und
ständiger Teilnehmer der Emerging Risk Initiative des CRO Forums, das
kontinuierlich unterschiedliche Emerging Risks überwacht und analysiert,
Informationen zu Emerging Risks und daraus resultierenden Trends
publiziert sowie damit verbundene Risiken und entsprechende
Auswirkungsanalysen durchführt. Zu den betrachteten Trends gehören
Altern und Gesundheit, ökonomische Entwicklung, Umwelt und Klima,
Änderung der geopolitischen Landschaft, technische Entwicklungen sowie
demografischer und sozialer Wandel. Im Berichtsjahr wurde das Thema
Verschlechterung öffentlicher Gesundheitssysteme neu aufgenommen. Die
Publikationen sind auf den Internetseiten des CRO Forums öffentlich
verfügbar.
Strategische Risiken
Strategische Risiken können sich aus allgemeinen Defiziten in der
strategischen Planung oder aus einer möglichen Diskrepanz zwischen der
Unternehmensstrategie des Hannover Rück-Konzerns und dem sich
ständig wandelnden Geschäftsumfeld ergeben – beispielsweise aufgrund
veränderter Marktbedingungen, regulatorischer Anforderungen oder
aufkommender geopolitischer Risiken. Ursachen für ein solches
Ungleichgewicht können z. B. falsche strategische
Grundsatzentscheidungen, eine inkonsequente Umsetzung der
festgelegten Strategien und Geschäftspläne oder eine falsche
Ressourcenallokation sein. Wir überprüfen deshalb regelmäßig unsere
Unternehmensstrategie in einem mehrstufigen Verfahren und passen
unsere Prozesse und die abgeleiteten Richtlinien bei Bedarf an. Zur
operativen Umsetzung der strategischen Grundsätze und Ziele haben wir
Erfolgskriterien und Kennzahlen festgelegt, die für die Erfüllung der
jeweiligen Ziele maßgebend sind. Weiterhin erfolgt auf jährlicher Basis eine
Bewertung des Prozesses zum Management strategischer Risiken im
Rahmen der Überwachung der Geschäftsprozessrisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken und Reputationsrisiken
In den letzten Jahren ist der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, vor allem
vor dem Hintergrund des Klimawandels, stärker in den Blickpunkt geraten.
Oft wird auch von Risiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen
(ESG-Themen; ESG = Environmental, Social and Governance) anstatt von
Nachhaltigkeitsrisiken gesprochen.
Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte werden aus zwei unterschiedlichen
Perspektiven bewertet: (i) Impact-Materialität, die die positiven und
negativen Auswirkungen berücksichtigt, die ein Unternehmen auf die
Außenwelt hat, und (ii) finanzielle Materialität, die betrachtet, wie
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Nachhaltigkeitsthemen ein Unternehmen durch nachhaltigkeitsbezogene
Risiken und Chancen beeinflussen.
Reputationsrisiken betreffen die Gefahr, dass das Vertrauen unserer
Kunden, Aktionäre, Mitarbeitenden oder auch der Öffentlichkeit in unser
Unternehmen beschädigt wird. Dieses Risiko kann die Geschäftsgrundlage
des Hannover Rück-Konzerns erheblich gefährden. Eine gute
Unternehmensreputation ist daher eine Grundvoraussetzung für unser
Kerngeschäft als Rückversicherer. Die Reputationsrisiken können sich aus
allen Geschäftsaktivitäten des Hannover Rück-Konzerns ergeben. Eine
Reputationsschädigung kann z. B. durch einen öffentlich gewordenen
Datenverlust oder durch eine finanzielle Schieflage aufgrund eines
versicherungstechnischen Risikos hervorgerufen werden. Zur
Risikominderung setzen wir auf eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren.
Dazu gehören z. B. unsere verbindlich festgelegten und getesteten Krisen-
Kommunikationswege, eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit sowie
unsere etablierten Geschäftsgrundsätze. Ein Reputationsrisiko kann
sowohl isoliert als auch infolge jeder Materialisierung einer anderen
Risikokategorie entstehen.
Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiken sind eng miteinander verknüpft, da
z. B. die Nichterfüllung der gesellschaftlichen Erwartungen an die
Nachhaltigkeit ein Reputationsrisiko verursachen kann. Risk Management,
Group Sustainability & Strategy sowie Corporate Communications arbeiten
daher eng zusammen, um ESG‑bezogene und reputationsrelevante
Risiken zu identifizieren. Dazu gehören die Bewertung von ESG‑Risiken,
die Beobachtung der Medienberichterstattung, die Analyse von
NGO‑Aktivitäten sowie der kontinuierliche Dialog mit relevanten
Stakeholder‑Gruppen.
Liquiditätsrisiken
Unter dem Liquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, nicht in der Lage zu
sein, unseren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.
Das Liquiditätsrisiko besteht aus dem Refinanzierungsrisiko (benötigte
Zahlungsmittel wären nicht oder nur zu erhöhten Kosten zu beschaffen)
und dem Marktliquiditätsrisiko (Finanzmarktgeschäfte könnten aufgrund
mangelnder Marktliquidität nur zu einem schlechteren Preis als erwartet
abgeschlossen werden). Wesentliche Elemente der Liquiditätssteuerung
unserer Kapitalanlagen sind zum einen die Steuerung der
Laufzeitenstruktur unserer Kapitalanlagen auf Basis der geplanten
Auszahlungsprofile aus den versicherungstechnischen Verpflichtungen
und zum anderen die regelmäßigen Liquiditätsplanungen sowie die
Anlagestruktur der Kapitalanlagen. Jenseits der absehbaren Auszahlungen
könnten unerwartete, außerordentlich hohe Auszahlungen eine
Liquiditätsgefahr darstellen. Jedoch sind im Rückversicherungsgeschäft
wesentliche Ereignisse (Großschäden) in der Regel mit einer planbaren
Vorlaufzeit auszuzahlen. Dennoch haben wir im Rahmen unserer
Liquiditätssteuerung Bestände definiert, die sich auch in
Finanzstresssituationen – wie der Finanzkrise 2008 – als hoch liquide
erwiesen haben. Unser Bestand an freien deutschen, britischen und US-
amerikanischen Staatsanleihen sowie an finanziellen Mitteln war während
des Berichtsjahres größer als mögliche Auszahlungen für unterstellte
Extremereignisse, sodass auch für den unwahrscheinlichen Fall des
Zusammentreffens von Finanzkrisen und der Notwendigkeit eines schnell
auszuzahlenden Extremereignisses unsere Liquidität gewährleistet ist. Der
Bestand der Liquiditätsreserve betrug zum Bilanzstichtag 10,2 Mrd. EUR
(9,9 Mrd. EUR). Darüber hinaus steuern wir die Liquidität des Bestandes
durch eine börsentägliche Kontrolle der Liquidität der Bestandstitel. Bei
Wiederanlage von festverzinslichen Wertpapieren im Berichtszeitraum
haben wir in Einklang mit den versicherungstechnischen Verbindlichkeiten
unter Verkürzung der durchschnittlichen Restlaufzeit vermehrt in Papiere
und Fonds im kurzfristigen Laufzeitenbereich investiert. Zudem haben wir
gezielt umfangreiche Bestände an Zinstiteln mit stillen Lasten veräußert
und zu aktuellen Zinsniveaus wieder angelegt. Hierdurch haben wir den
Handlungsspielraum an den Märkten sowie in unserer Liquiditätssteuerung
weiter ausgebaut. Als ergänzendes Instrument zur Liquiditätssteuerung
gehen wir seit mehreren Jahren zeitlich begrenzte Repurchase Agreements
(Repo-Geschäfte) ein. Mittels dieser Maßnahmen reduzieren wir unser
Liquiditätsrisiko.
Chancenbericht
Geschwindigkeit ist einer der Werte, anhand derer erfolgreiche
Wandlungsfähigkeit gemessen wird. Die Ambition der Hannover Rück ist
es, schnelle und effektive Lösungen anzubieten, um dem Wettbewerb einen
Schritt voraus zu sein. Die Hannover Rück sucht systematisch nach neuen
Geschäftsmöglichkeiten, um nachhaltiges Wachstum zu erzeugen und die
profitable Entwicklung des Unternehmens zu stärken. Damit Chancen
erkannt und Ideen erfolgreich in Geschäft umgesetzt werden können,
verfolgt die Hannover Rück mehrere eng miteinander verknüpfte Wege, um
ein ganzheitliches Chancen- und Risikomanagement zu gewährleisten. Von
Bedeutung ist dabei das effiziente Zusammenwirken der verschiedenen
Funktionen innerhalb des Chancen- und des Risikomanagements, das
durch definierte Schnittstellen sichergestellt ist. So können sich durchaus
auch aus regulatorischen Beobachtungen Chancen für die Hannover Rück-
Gruppe entwickeln. Auch die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der
„Nachhaltigkeitserklärung“ spielt eine Rolle für das
Chancenmanagement, da bei Berücksichtigung der doppelten
Wesentlichkeit nicht nur Auswirkungen und Risiken, sondern auch
Chancen für das Unternehmen analysiert und bewertet werden.
Im Fokus des Chancenmanagements der Hannover Rück stehen die
verschiedenen marktspezifischen Innovationen in den Geschäftsfeldern
Personen- und Schaden-Rückversicherung (siehe Kapitel
Für diese Geschäftsfelder werden Trends mit Unterstützung von externen
Quellen und Partnern gezielt aufgespürt und analysiert sowie die
Bedürfnisse unserer Kunden entlang der gesamten
versicherungsrelevanten Wertschöpfungskette antizipiert. Dabei werden
gezielt Geschäftschancen identifiziert, die Zugang zu innovativen
Technologien und eine Steigerung der Attraktivität gegenüber Kunden
versprechen. Aus diesem Anlass entwickelt die Hannover Rück
geschäftsrelevante Partnerschaften, beispielsweise mit externen
Akzeleratoren, Inkubatoren, Company Buildern, Start-ups und
Forschungsinstituten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hannover Rück im
Bereich InsurTech bzw. digitaler Lösungen zu stärken. Für die Bewertung
der strategischen und technischen Bedeutung von innovativen digitalen
Technologien wurden in der Hannover Rück-Gruppe verschiedene
Kompetenz-Center aufgebaut und die Zielsetzung dieser
Innovationseinheiten auf ein strategisches Fundament gestellt. Das
Zusammenspiel dieser Einheiten basiert auf einem dedizierten Ansatz, der
die Aktivitäten mit spezifischer Expertise und Effizienz verbessert.
Interne Akzeleratoren-Einheiten mit Fokus auf Business und Technology
befassen sich mit den jeweiligen Spezifika und stehen untereinander in
engem Austausch. Zu den Aufgaben dieser Organisationseinheiten
gehören u. a. die globale Skalierung existierender marktspezifischer
Produkte und Lösungen, die Entwicklung neuer branchen- und
kundenspezifischer Digital Assets, die gezielte Unterstützung von
InsurTechs beim Aufbau ihrer digitalen Geschäftsmodelle sowie die
Verbesserung der internen Effizienz durch sinnvolle Kooperationen mit
externen Technologieanbietern. Dabei sind der enge Austausch und die
zielgerichtete Kollaboration mit den Marktbereichen von zentraler
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
48
Geschäftsbericht 2025
Bedeutung, um auf existierende Netzwerke und Expertisen aufbauen zu
können. Damit wird angestrebt, dass Geschäftsopportunitäten frühzeitig
erkannt und den jeweiligen Kunden innovative Lösungen angeboten
werden können.
Dieses breite Aufgabenspektrum dient den klar definierten Zielen, neues
profitables Geschäft für die Gruppe zu generieren, die Risikobewertung
durch innovative Tools zu verbessern, neue strategische Partnerschaften
zu schließen sowie neue Fähigkeiten im Bereich von Digitalisierung,
Automatisierung (u. a. mithilfe von künstlicher Intelligenz) und Data
Analytics zu erlangen.
Resilienz gegen Naturgefahren stärken
Versicherungs‑ und Rückversicherungslösungen leisten einen
wesentlichen Beitrag zur finanziellen Widerstandsfähigkeit von Haushalten,
Gemeinschaften, Unternehmen, Staaten und Regionen. Diese
gesellschaftlich wichtige Funktion der Branche findet zunehmend
Anerkennung und wird im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden weiter
ausgebaut. Extreme Wetterereignisse und andere Naturgefahren stellen
weiterhin eine große Herausforderung dar, insbesondere für bereits sehr
verwundbare Volkswirtschaften und Bevölkerungsgruppen, deren Existenz
durch solche Ereignisse bedroht ist. Im Jahr 2025 haben mehrere
internationale Konferenzen – darunter die Konferenz zur
Entwicklungsfinanzierung in Sevilla, Spanien, sowie die Klimakonferenz
COP in Belém, Brasilien – die Rolle hervorgehoben, die die
Versicherungsbranche durch Risikomanagement‑ und
Risikotransferlösungen einnehmen kann.
Die Hannover Rück engagiert sich weiterhin aktiv für den Ausbau des
finanziellen Schutzes gegen Klima‑ und Katastrophenrisiken in
Entwicklungs‑ und Schwellenländern und stellt verlässliche
Rückversicherungskapazitäten für entsprechende Programme bereit. Dies
entspricht unserer langfristigen Perspektive in diesen Märkten sowie
unserer Vision, es mehr Menschen zu ermöglichen, nach einem
zerstörerischen Ereignis ihr Leben wieder aufzubauen. Unsere Aktivitäten
verfolgen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden, im Rahmen
von Multi‑Stakeholder‑Initiativen sowie gemeinsam mit Partnern aus dem
öffentlichen Sektor.
Eine zentrale Säule unseres Ansatzes ist die Partnerschaft mit dem Natural
Disaster Fund (NDF), dessen parametrische Risikotransferprogramme auf
Begünstigte in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen
ausgerichtet sind. Im Jahr 2025 hat die Hannover Rück die Unterstützung
des NDF deutlich ausgeweitet und die zugesagte Risikokapazität von
50 Mio. USD auf 100 Mio. USD erhöht; die Implementierung befindet sich
derzeit in der Umsetzung. Der NDF ist eine erfolgreiche öffentlich‑private
Partnerschaft, die durch Kapital der deutschen und britischen Regierung
über die KfW Entwicklungsbank sowie das britische Foreign,
Commonwealth and Development Office ausgestattet ist und von der
Global Parametrics Limited, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft
der CelsiusPro AG, verwaltet wird. Im Jahr 2025 wurden über den NDF
34,3 Millionen arme und vulnerable Begünstigte (mit weniger als 15 USD
Kaufkraftparität pro Tag) in 82 Ländern abgesichert. Die Programme
umfassen Deckungen für regionale Risikopools, internationale humanitäre
und entwicklungspolitische Organisationen, Mikroversicherer sowie
Agrarunternehmen. Ein wesentlicher Vorteil parametrischer
Versicherungsprodukte liegt in der schnellen Auszahlung auf Basis
vordefinierter Auslösekriterien – etwa Niederschlagsmengen,
Windgeschwindigkeiten oder Erdbebenintensitäten –, ohne dass eine
Schadenbegutachtung erforderlich ist.
Die Hannover Rück unterstützt zudem weiterhin das Insurance
Development Forum (IDF). In dieser einzigartigen globalen Partnerschaft
arbeiten die Versicherungswirtschaft und öffentliche Institutionen
gemeinsam daran, das Management von Klimarisiken zu verbessern und
Risikotransferlösungen in Ländern mit niedrigem und mittlerem
Einkommen umzusetzen. Der Beitrag der Hannover Rück umfasst
insbesondere die Weitergabe von Fachwissen und Erfahrung zur
Unterstützung der Ziele des IDF sowie in einem der IDF-Projekte die Co-
Leitung der Entwicklung einer parametrischen Lösung zur Absicherung von
Flutrisiken für Städte in Argentinien gemeinsam mit weiteren Partnern.
Für die häufig ländlich geprägten Entwicklungs‑ und Schwellenländer sind
Versicherungslösungen im Agrarsektor von zentraler Bedeutung. Die
Hannover Rück ist ein bedeutender Anbieter entsprechender
Rückversicherungslösungen und unterstützt damit die lokalen
Versicherungsmärkte. Ein sehr gutes Beispiel ist Peru, wo die
Hannover Rück in Zusammenarbeit mit der Regierung und dem primären
Versicherungsmarkt landesweit Kleinbauern gegen Ertragsausfälle
absichert.
Darüber hinaus hat die Hannover Rück in einem etablierten Markt gezeigt,
wie die aktive Risikominderung in eine Kapitalmarkttransaktion integriert
werden kann. Für die North Carolina Insurance Underwriting Association
wurde durch das Insurance‑Linked‑Securities‑Team der Hannover Rück
eine innovative neue Katastrophenanleihe mit einem Resilienz‑Merkmal
fazilitiert. Die Katastrophenanleihe sieht einen niedrigen Resilienzaufschlag
vor, der bei Unterschreiten eines festgelegten Schadenschwellenwerts
verzinst an den Emittenten zurückfließt und nur zur Unterstützung der
Resilienz der Versicherungsnehmer, etwa durch Verbesserungen der
Hausdächer nach dem „Fortified Roof“ Standard, eingesetzt wird.
Chancen aus zukünftigen Risiken und
Neue-Produkte-Prozess
Durch die dynamische Vernetzung der handelnden Mitarbeitenden im
Themenfeld Innovation ergeben sich enge Verbindungen zu weiteren
Projekten, Arbeitsgemeinschaften und Gremien, etwa zur Arbeitsgruppe
„Emerging Risks & Scientific Affairs“ im Hinblick auf zukünftige Risiken und
Chancen (siehe Kapitel „Sonstige Risiken“). Die Arbeitsgruppe führt
qualitative Bewertungen von Emerging Risks durch und betrachtet dabei
nicht nur potenzielle Gefahren, sondern auch die damit verbundenen
Geschäftschancen. Sie erarbeitet Analysen, die aufzeigen, wie die
Hannover Rück auf Megatrends wie den Klimawandel, die Digitalisierung
oder demografische Veränderungen mit innovativen
(Rück‑)Versicherungsprodukten und gezielten Kapitalanlagen reagieren
kann.
Kommt es zu einer konkreten Umsetzung einer Geschäftsidee und
resultiert ein neues Rückversicherungsprodukt daraus, wird im Regelfall –
sofern die dafür durch das Risikomanagement definierten Kriterien
zutreffend sind – der sogenannte Neue-Produkte-Prozess durchlaufen.
Dieser Prozess wird vom Risikomanagement der Hannover Rück begleitet.
Der Prozess wird immer dann durchlaufen, wenn eine vertragliche Bindung
eingegangen werden soll, die bislang in dieser Form noch nicht von der
Hannover Rück angewendet wurde bzw. das zu versichernde Risiko
neuartig ist. Ist dies der Fall, werden vorab alle wesentlichen internen und
externen Einflussfaktoren durch das Risikomanagement untersucht (z. B.
Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil oder die
Risikomanagementstrategie) und bewertet. Durch das Risikomanagement
wird sichergestellt, dass vor Anwendung oder Verkauf des neuen
Rückversicherungsproduktes eine Genehmigung des Vorstands erfolgt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
49
Geschäftsbericht 2025
Cyberversicherung
Cyberangriffe stellen beständig eine Bedrohung für Volkswirtschaften
weltweit dar. Erfolgreiche Angriffe können erhebliche finanzielle Schäden
verursachen und das private und öffentliche Leben stark beeinträchtigen,
insbesondere wenn kritische Infrastrukturen betroffen sind.
Versorgungsengpässe mit potenziell dauerhaften Auswirkungen sowie
erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit können die Folge sein. Mit
global vernetzten digitalen Ökosystemen verschärfen sich die
Auswirkungen von Cyberangriffen, da die Menge der weltweit
gespeicherten Daten und das Ausmaß der Systemabhängigkeiten ständig
zunehmen. Zudem rücken durch das Cloud Computing digitale
Infrastrukturen Dritter und die damit verbundene Netzanbindung in den
Fokus. Im Rahmen unseres ganzheitlichen Ansatzes zum Risiko- und
Chancenmanagement suchen wir aktiv nach innovativen Lösungen für
unsere Kunden, um vor den entsprechenden Risiken zu schützen. Die
ständige Weiterentwicklung unserer systemischen Analysen zur Bewertung
von Cyberrisiken bildet die Grundlage für die Entwicklung neuer
Rückversicherungsprodukte. Wir wollen Transparenz in die Cyberrisiken
unserer Kunden bringen und den Bedarf an risikomindernden Maßnahmen
durch maßgeschneiderte Strukturen abdecken.
Gesamteinschätzung des
Vorstands
Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen, die sich aus einer
Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken ergeben, sieht der Vorstand
der Hannover Rück keine Risiken, die den Fortbestand der Hannover Rück-
Gruppe kurz- oder mittelfristig gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Wir sind
davon überzeugt, dass
– unser etabliertes Risikomanagementsystem uns jederzeit einen
transparenten Überblick über die aktuelle Risikosituation liefert,
– unser Gesamtrisikoprofil angemessen ist und
– unser Chancenmanagement einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen
und profitablen Wachstum der Hannover Rück leistet.
Als international agierender Rückversicherungskonzern bewegen wir uns in
einem sehr komplexen Umfeld. Durch unsere Geschäftstätigkeit in allen
Sparten der Rückversicherung können wir jedoch unter Aufrechterhaltung
eines ausgewogenen Chancen-Risiken-Profils einen sehr guten
Risikoausgleich durch die geografische und risikospezifische
Diversifizierung erzielen. Die beschriebenen Risiken sind unseres
Erachtens beherrschbar, insbesondere da unsere Steuerungs- und
Überwachungsmaßnahmen effektiv und eng miteinander verzahnt sind.
Trotz dieser vielfältigen Maßnahmen können Einzel- und vor allem
Kumulrisiken einen entscheidenden Einfluss auf unsere Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage haben. Unserem Verständnis entspricht es jedoch,
dass wir nicht nur Risiken, sondern zugleich auch Chancen betrachten. Wir
gehen daher immer nur solche Risiken ein, denen auch Chancen
gegenüberstehen. Unsere Steuerungs- und Überwachungsinstrumente
sowie unsere Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass wir die
Risiken rechtzeitig erkennen und unsere Chancen nutzen können. Unser
zentrales Überwachungsinstrument ist dabei unser konzernweit etabliertes
Risikomanagementsystem, das sowohl qualitative als auch quantitative
Informationen zusammenführt.
Unsere eigene Einschätzung der Beherrschbarkeit der vorhandenen
Risiken wird dabei durch verschiedene finanzielle Kennzahlen sowie durch
externe Bewertungen von Ratingagenturen (Standard & Poor’s und
A.M. Best) bestätigt. In unserem zentralen Limit- und Schwellenwertsystem
für die wesentlichen Risiken des Hannover Rück-Konzerns sind konkrete
Überwachungskennzahlen, entsprechende Meldegrenzen sowie
potenzielle Eskalationsschritte verbindlich festgelegt. Im Ergebnis liefert
uns das System einen genauen Überblick über potenzielle
Fehlentwicklungen jenseits der festgelegten Risikotoleranzen und gibt uns
die Möglichkeit, zeitnah darauf zu reagieren. Unsere notwendige
Eigenkapitalausstattung bestimmt sich nach den Anforderungen unseres
internen Kapitalmodells, den Solvenzvorschriften, den Annahmen der
Ratingagenturen für unser Zielrating und den Erwartungen unserer Kunden
und Aktionäre. Wir verfügen über einen ausreichenden Eigenkapitalpuffer,
um Risiken zu absorbieren und um sich bietende lukrative
Geschäftschancen wahrnehmen zu können. Auch unsere Finanzstärke-
Ratings sind ein Beleg unserer finanziellen Stabilität. Die Güte unseres
Risikomanagements wird beispielsweise von Standard & Poor’s als
wesentlicher Faktor im Rahmen des Ratingprozesses als „sehr gut“
bewertet. Berücksichtigung findet dabei insbesondere unsere etablierte
Risikokultur, welche die Entwicklung entsprechender
Risikoüberwachungssysteme und das strategische Risikomanagement
fördert. Die Bewertung umfasst dabei speziell die Bereiche Risikokultur,
Risikokontrollen, das Management künftiger Risiken, Risikomodelle und
das strategische Risikomanagement. Diese externe Einschätzung bestätigt
die Qualität unseres ganzheitlichen Risikomanagementansatzes.
Das konzernweite Risikomanagementsystem und das interne
Kontrollsystem sind ebenfalls regelmäßiger Prüfungsbestandteil der
internen Revision sowie Teil der Beurteilung des Governance-Systems
durch den Vorstand.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
50
Geschäftsbericht 2025
Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmens-
führung gemäß §§ 289f, 315d
Handelsgesetzbuch (HGB)
Bei diesem Unterkapitel handelt es sich um einen vom
Gesetzgeber von der Abschlussprüfung/Prüfung des
Lageberichts ausdrücklich ausgenommenen Berichtsabschnitt
(§ 317 Abs. 2 Satz 6 bzw. Satz 4 HGB; ungeprüfte
Informationen).
Die Hannover Rück verfolgt weiter das Ziel, ihre Position als eine der
führenden, weltweit tätigen und erfolgreichen Rückversicherungsgruppen
zu festigen. Bei diesem Streben ist von besonderer Bedeutung, die
Prinzipien einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung zu
verfolgen und zu erfüllen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rück SE unterstützen die
Anregungen und Empfehlungen des DCGK ausdrücklich und machen sie
zur Leitlinie ihrer Aktivitäten. Ein integrer Umgang mit Geschäftspartnern,
Mitarbeitern, Aktionären sowie anderen Interessengruppen sowie eine
wertorientierte und transparente Unternehmensführung und -kontrolle sind
wichtige Säulen der Corporate Governance. Aufsichtsrat, Vorstand und
Mitarbeitende der Hannover Rück identifizieren sich mit diesen
Grundsätzen, sodass sie Teil des unternehmerischen
Selbstverständnisses sind.
Hiermit gibt die Hannover Rück SE Einblick in ihre
Unternehmensführungspraktiken im Rahmen der Erklärung zur
Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sowie gemäß § 315d HGB
i. V. m. § 289f HGB für die Hannover Rück-Gruppe:
Corporate Governance
Der DCGK formuliert als Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft
die aktuellen Best Practices der Unternehmensführung und hat zum Ziel,
das deutsche Corporate-Governance-System transparent und
nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und
nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die
Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften
fördern. Wenngleich dem Kodex keine verbindliche Rechtsnatur zukommt,
haben sich die Adressaten gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) doch jährlich
darüber zu erklären, ob den Empfehlungen des DCGK in der
Unternehmenswirklichkeit entsprochen wurde und wird oder nicht. Falls
Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, ist dies im Rahmen der
Entsprechenserklärung zu begründen und zu veröffentlichen. Zusätzlich zu
der vorliegenden Erklärung werden die Entsprechenserklärungen nach
§ 161 AktG zum DCGK der letzten Jahre auf unserer Website veröffentlicht:
Entsprechenserklärung der Hannover Rück SEä
Entsprechenserklärung nach § 161
AktG zum Deutschen Corporate
Governance Kodex der
Hannover Rück SE
§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher
börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt
gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche
Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG, dass die Hannover
Rück SE allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht am
27. Juni 2022) entspricht und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch
zukünftig zu entsprechen.
Hannover, den 7. November 2025
Vorstand, Aufsichtsrat
Vergütung
Vergütung des Vorstands
Das geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Hannover
Rück SE hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. August 2020
beschlossen. Es wurde der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 zur
Billigung vorgelegt. Das Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat mit
Unterstützung eines unabhängigen Beraters erarbeitet und entspricht den
Anforderungen des AktG sowie den Empfehlungen des DCGK in seiner
Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht am 27. Juni 2022). Bei
wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle
vier Jahre wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung
vorgelegt. Das Vergütungssystem hat sich bewährt, daher wurden nach
Ablauf von vier Jahren lediglich kleine Änderungen vorgenommen, die der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. November 2024 beschlossen hat. Das
leicht angepasste Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung
am 7. Mai 2025 mit einer Quote von 80,11 % gebilligt.
Der Vergütungsbericht enthält detaillierte Angaben zur Höhe der Bezüge
der Vorstandsmitglieder. Das geltende Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder sowie der jährlich der Hauptversammlung zur Billigung
vorzulegende Vergütungsbericht (einschließlich des Vermerks des
Abschlussprüfers) sind über die Website der Hannover Rück SE verfügbar:
Vergütungsbericht und -systemä
Vergütung des Aufsichtsrats
Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den
gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Empfehlungen und
Anregungen des DCGK. Es ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft
geregelt: Satzung der Hannover Rück SEä
Die Hauptversammlung hat am 7. Mai 2025 über eine Anpassung der
Vergütung des Aufsichtsrats beschlossen. Die Vergütung des Aufsichtsrats
wurde wegen des gestiegenen Arbeitsumfangs und der stetig wachsenden
Anforderungen an die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung
zum 1. Januar 2025 von derzeit 75.000 EUR jährlich auf 100.000 EUR
erhöht. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines
Stellvertreters soll wie bisher das Zweieinhalbfache bzw. das
Eineinhalbfache der Grundvergütung betragen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
51
Geschäftsbericht 2025
Weiterhin wurden die Vergütung der Tätigkeit im Finanz- und
Prüfungsausschuss sowie im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
erhöht. Das Sitzungsgeld bleibt unverändert. Weitere Einzelheiten zur
Beschlussfassung können Sie den Informationen zur Hauptversammlung
vom 7. Mai 2025 entnehmen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist insgesamt ausgewogen
und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Verantwortung und zu den
Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft, wobei
auch die Vergütungsregelungen vergleichbarer börsennotierter
Gesellschaften berücksichtigt werden. Die Regelungen zur Vergütung
sowie das Vergütungssystem werden regelmäßig vom Aufsichtsrat auf ihre
Angemessenheit hin überprüft, wobei auch externe Berater hinzugezogen
werden können. Mindestens alle vier Jahre sowie im Fall von Vorschlägen
zur Änderung der Vergütungsregelungen befasst sich die
Hauptversammlung mit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die
Hauptversammlung kann das jeweils bestehende System der
Aufsichtsratsvergütung bestätigen oder einen Beschluss zur Änderung
fassen.
Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2025 ist im Vergütungsbericht aufgeschlüsselt, den Sie der
Website der Hannover Rück entnehmen können: Vergütungsbericht und
­-systemä
Weitergehende
Unternehmensführungsgrundsätze der
Hannover Rück
Die Geschäftsgrundsätze der Hannover Rück SE finden konzernweit
Anwendung und sind im Internet abrufbar: Geschäftsgrundsätzeä. Sie
stellen neben der Unternehmensstrategie die Regeln für ein integres
Verhalten aller Mitarbeitenden der Hannover Rück auf und unterstützen sie
dabei, ethische und rechtliche Herausforderungen bei Ihrer täglichen Arbeit
zu bewältigen. Die darin formulierten Regeln entsprechen den hohen
Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten. Integrität im
Umgang mit allen Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines
erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es unser Anspruch, sowohl bei
strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft stets höchste ethische
und rechtliche Standards zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln
und Verhalten jedes Einzelnen von uns prägen das Erscheinungsbild der
Hannover Rück.
Risikoüberwachung und -steuerung
Das konzernweit gültige Risikomanagementsystem der Hannover Rück
basiert auf den strategischen Prinzipien des Risikomanagements, die
ihrerseits aus der Unternehmensstrategie abgeleitet ist. Wesentliches
Element ist die systematische und vollständige Erfassung aller aus heutiger
Sicht denkbaren ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken. Weitere
Einzelheiten hierzu sind dem in diesem Geschäftsbericht enthaltenen
Risikobericht zu entnehmen.
Angemessenheit und Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems und
Risikomanagementsystems
Eine ausführliche Beschreibung der wesentlichen Elemente des internen
Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) ist im
Chancen- und Risikobericht enthalten. Die Überprüfung und Beurteilung
der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und des RMS erfolgen bei
der Hannover Rück im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen:
– eine regelmäßige systematische Risikoidentifikation, -analyse,
-bewertung, -steuerung und -überwachung, einschließlich der
Risikoberichterstattung,
– einen permanenten Zyklus der Planung, Ausführung, Kontrolle und
Verbesserung im Bereich des Risikomanagements/IKS, dazu gehören
auch das kontinuierliche Monitoring und die Behebung identifizierter
Schwächen in RMS/IKS in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bereichen,
– eine regelmäßige Überprüfung der in den Prozessen etablierten
Kontrollen durch die Prozessverantwortlichen,
– eine Überprüfung der Kontrollen in den Prozessen der
Informationssicherheit durch die vom Chief Information Security Officer
geleitete Abteilung,
– eine Beurteilung von Kontrollen, Richtlinien und Prozessen im Bereich
operationeller Risiken jährlich in einer Selbsteinschätzung durch
Expertengruppen,
– die jährliche Bewertung des IKS und des RMS durch ein eingerichtetes
Komitee zur Beurteilung des Governance-Systems,
– eine unabhängige Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit
implementierter Maßnahmen inklusive compliancerelevanter Kontrollen
im Rahmen der kontinuierlichen Durchführung von Compliance-
Überwachungshandlungen sowie
– im Rahmen von regelmäßigen Prüfungen durch die interne Revision im
Bereich des IKS und des RMS.
Im Rahmen der vorgenannten, umfangreichen Maßnahmen sind dem
Vorstand im Berichtszeitraum keine Umstände bekannt geworden, die
insgesamt gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und des
RMS sprechen.
Nachhaltigkeit der
Unternehmensführung
Auch im Berichtsjahr war eine hohe strategische sowie regulatorische
Bedeutung von ESG-Themen zu verzeichnen. Die damit verbundenen
Risiken und Chancen gehen mit steigenden Erwartungen an die Rolle der
Unternehmensleitung und an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
einher. Vorgaben finden sich u. a. in den G20/OECD Principles of
Corporate Governance, Solvency II, der Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) bzw. den European Sustainability Reporting Standards
(ESRS), dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken,
dem DCGK, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie
perspektivisch der Corporate Sustainability Due Diligence Directive
(CSDDD). Die Unternehmensführung soll dabei eine prominente Rolle bei
der Gestaltung von ESG-Themen einnehmen und diese in der
Unternehmenssteuerung berücksichtigen.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die zugrunde liegenden
Strategien, die Implementierung entsprechender Strukturen und
Bereitstellung geeigneter Ressourcen sowie die Festlegung der
Verantwortlichkeiten in den Organisationsrichtlinien. Der Aufsichtsrat ist
zuständig für die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Leitung
des Unternehmens, u. a. auch im Hinblick auf den Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken. Die breit gefächerten Qualifikationen, Kenntnisse
und einschlägigen Erfahrungen der Mitglieder beider Gremien ermöglichen
eine differenzierte Einschätzung der Chancen und Risiken im
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
52
Geschäftsbericht 2025
Geschäftsbetrieb sowie ein darauf basierendes ausgewogenes Handeln
und Entscheiden.
Der Vorstand wird durch das ESG-Management-Team beraten, das eine
zentrale Rolle in der ESG-Governance spielt. Hierbei handelt es sich um ein
interdisziplinäres Team mit Teilnehmern aus unterschiedlichen Bereichen.
Das ESG-Management-Team stellt eine koordinierte Verzahnung zur
Konzernstrategie sicher und ist die Schnittstelle zu dezentralen Bereichen
sowie zentrale Anlaufstelle für die Umsetzung ESG-bezogener Regulatorik.
Das ESG-Management-Team berichtet halbjährlich an den Vorstand.
Zudem werden unterjährig bei Bedarf weiterführende Vorlagen zum Thema
Nachhaltigkeit eingereicht.
Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats erkennt ESG ausdrücklich als
wichtiges Themenfeld an und benannte eines seiner Mitglieder als ESG-
Experten. Zudem wurden nachhaltigkeitsbezogene Themen auch im
Berichtsjahr in den Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses sowie
des Aufsichtsrats behandelt.
Compliance
Eine gut funktionierende Compliance-Struktur betrachtet die
Hannover Rück als essenzielles Instrument, um die Einhaltung externer
Regelungswerke sowie firmenintern gesetzter Anforderungen zu
gewährleisten. Weitere Einzelheiten zum Compliance-Management-
System sind der in diesem Geschäftsbericht enthaltenen
zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu entnehmen. Das
Ergebnis unserer Compliance-Arbeit wird jährlich im Compliance-Bericht
dokumentiert, der dem Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
sowie dem Aufsichtsratsplenum vorgelegt wird; siehe dazu den Bericht des
Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht.
Arbeitsweise von Vorstand und
Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rück SE arbeiten bei der
Steuerung und Überwachung des Unternehmens sowie der gesamten
Gruppe vertrauensvoll zusammen. Geschäfte von grundlegender
Bedeutung erfordern gemäß § 13 der Satzung sowie der Geschäftsordnung
des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat besteht
aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden als Anteilseignervertreter
von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die drei Sitze der
Arbeitnehmervertreter, die gemäß Teil III, § 13 Abs. 3 der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Hannover Rück SE vom
23. Januar 2013 derzeit auf Deutschland entfallen, werden entsprechend
den Bestimmungen des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) von dem
zuständigen Vertretungsorgan gewählt (derzeit dem gemeinsamen
Betriebsrat der Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG).
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Da Mitglieder des
Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören können, ist bereits
strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des
Vorstands sichergestellt. Der Aufsichtsrat wird zudem regelmäßig und
zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die Umsetzung strategischer
Entscheidungen, wesentliche Risiken und Planungen sowie relevante
Fragen der Compliance informiert.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des
Vorstands regelmäßig Kontakt, um mit ihm bedeutsame Geschäftsvorfälle
zu erörtern. Die Zusammensetzung des Vorstands (nebst
Ressortzuständigkeit) sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
(inkl. Dauer der Zugehörigkeit) können Sie diesem Bericht entnehmen.
Die Geschäftsordnung des Vorstands hat das Ziel, für die Gesellschaft die
Erarbeitung und Durchsetzung einer den unternehmensstrategischen
Zielen entsprechenden einheitlichen Geschäftspolitik sicherzustellen. Im
Rahmen einer einheitlichen Geschäftspolitik besitzt das Prinzip „Delegation
der Verantwortung“ besonderen Rang. Im Interesse der Aktionäre wird
nachdrücklich Wert auf eine Organisation gelegt, die kostengünstige,
schnelle und unbürokratische Entscheidungsprozesse ermöglicht. Eine
offene, vertrauensvolle, am Interesse des Ganzen ausgerichtete
Zusammenarbeit ist Grundlage des Erfolgs. Dabei tragen die Mitglieder des
Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte
Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung führt jedes
einzelne Mitglied des Vorstands das ihm zugewiesene Ressort im Rahmen
der Beschlüsse des Vorstands in eigener Verantwortung. Der Vorstand hat
keine Vorstandsausschüsse gebildet, aber eine Komitee-Struktur etabliert,
die ihn bei seinen Aufgaben unterstützt. Den Komitees gehören neben
Vorstandsmitgliedern auch Führungs- und Fachkräfte der Hannover Rück-
Gruppe an.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht u. a. vor, dass jedes Mitglied
des Aufsichtsrats über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen muss und dass dem Aufsichtsrat eine angemessene
Anzahl unabhängiger Mitglieder auf Anteilseignerseite angehören soll. Der
Aufsichtsrat kommt zu der Einschätzung, dass Herr Harald Kayser, Frau Dr.
Alena Kouba sowie Frau Dr. Ursula Lipowsky und Herr Dr. Michael Ollmann
im Aufsichtsrat jeweils als unabhängig gemäß der Empfehlung C.6 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
28. April 2022 anzusehen sind. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser
Empfehlung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der
Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem
kontrollierenden Aktionär ist. Auch liegen bei keinem der vorgenannten
Kandidaten die in Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance
Kodex genannten unabhängigkeitsbeschränkenden Kriterien vor. Die der
Hauptversammlung als Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen dürfen zum Zeitpunkt der Wahl ihr 75.
Lebensjahr noch nicht überschritten haben und sollen dem Aufsichtsrat in
der Regel nicht länger als drei volle aufeinanderfolgende Amtsperioden als
Mitglied angehören, wobei die ab Ende der Hauptversammlung 2014
beginnende Amtsperiode die erste Amtsperiode ist, die diesbezüglich zu
berücksichtigen ist. Bei den Wahlvorschlägen soll auf die internationale
Tätigkeit des Unternehmens sowie auf Vielfalt geachtet werden. Des
Weiteren wird sichergestellt, dass die vorgeschlagene Person den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der Aufsichtsrat tagt
mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Über die Teilnahme der
individuellen Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen wird im Bericht des
Aufsichtsrats informiert. Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei
ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören.
Der Aufsichtsrat entscheidet in Einzelfällen darüber, ob auch externe
Beratung als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung in Anspruch
genommen werden soll. In einer regelmäßigen Selbstbeurteilung soll die
generelle Effizienz der Arbeitsweise erhoben und dauerhaft sichergestellt
werden. Die Effizienzprüfung erfolgte im Mai 2025. Die Ergebnisse
bestätigen eine hohe Effektivität der Gremienarbeit.
Verbesserungspotenziale werden kontinuierlich adressiert.
Arbeitsweise der Ausschüsse des
Aufsichtsrats
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat
verschiedene Ausschüsse gebildet: den Finanz- und Prüfungsausschuss,
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
53
Geschäftsbericht 2025
den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und den
Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten die in ihrem
Kompetenzbereich liegende Beratung und Beschlussfassung des
Aufsichtsratsplenums vor. Darüber hinaus sind den Ausschüssen auch
eigene Beschlusszuständigkeiten übertragen. Die Anzahl der Sitzungen im
Berichtszeitraum sowie Teilnahme der Ausschussmitglieder daran sind im
Bericht des Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss setzte sich im Berichtszeitraum aus
Frau Dr. Ursula Lipowsky (Vorsitzende), Herrn Torsten Leue und Herrn
Herbert Haas zusammen, wobei jedenfalls Frau Dr. Lipowsky als
unabhängig im Sinne des DCGK gilt. Frau Dr. Lipowsky und Herr Haas sind
„Financial Experts“ nach § 100 Abs. 5 AktG, wobei Frau Dr. Lipowsky
insbesondere über den erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und Herr Haas insbesondere auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung verfügt. Der Ausschuss überwacht den
Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems, des Risikomanagement- und des internen
Revisionssystems. Er behandelt ferner Fragen der Compliance und des
Informationssystems für den Aufsichtsrat und erörtert die
Quartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht vor deren
Veröffentlichung. Er bereitet die Prüfung des Jahresabschlusses, des
Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlags sowie des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat
vor. Dabei lässt sich der Finanz- und Prüfungsausschuss ausführlich über
die Sichtweise des Wirtschaftsprüfers zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage informieren und sich die Auswirkungen eventuell geänderter
Bilanzierungs- und Bewertungsfragen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage und bestehende Alternativen erläutern. Darüber hinaus bereitet
der Ausschuss die Entscheidung über die Beauftragung des
Abschlussprüfers vor. Er befasst sich mit Fragestellungen der
erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des
Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von
Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung und der Qualität der
Abschlussprüfung. Die Tagesordnungen und Niederschriften über die
Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses werden auch den
Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt, die nicht dem
Ausschuss angehören.
Als Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten kamen Herr Torsten Leue
(Vorsitzender), Herr Herbert Haas, Frau Ilka Hundeshagen und Herr Dr.
Ollmann zusammen. Das Gremium bereitet die Personalentscheidungen
für den Aufsichtsrat vor. Er ist zuständig für die Gewährung von Darlehen
an den in §§ 89 Abs. 1, 115 AktG genannten und gemäß § 89 Abs. 3 AktG
gleichgestellten Personenkreis sowie für die Zustimmung zu Verträgen mit
Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Er nimmt anstelle des
Aufsichtsrats die Befugnisse aus § 112 AktG wahr und sorgt gemeinsam
mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Dabei wird
systematisch vorgegangen und eine Liste an potenziellen Kandidaten und
Kandidatinnen mit Entwicklungszeiträumen unter Berücksichtigung der
Diversitätsziele geführt, aktualisiert und im Ausschuss erörtert. Diese bildet
regelmäßig einen Berichts- und Beratungspunkt in den Sitzungen des
Ausschusses und wird – auch im Zusammenhang mit den strategischen
Zielen des Vorstands zum Talentmanagement – im Detail erörtert.
Der Nominierungsausschuss setzt sich aus Herrn Torsten Leue
(Vorsitzender), Herrn Herbert Haas und Frau Dr. Lipowsky zusammen. Der
Ausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die
Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat
zu empfehlen. Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum nicht getagt.
Weitere Einzelheiten über die Aktivitäten der Aufsichtsratsausschüsse im
Berichtsjahr entnehmen Sie bitte den Darstellungen im Bericht des
Aufsichtsrats.
Angaben zu Zielgrößen gemäß § 289f
Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nummer 4
HGB
Im Aufsichtsrat der Hannover Rück SE sind vier weibliche
Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Eine Frau ist Vorsitzende des Finanz- und
Prüfungsausschusses und eine Frau ist Mitglied im
Nominierungsausschuss und im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
des Aufsichtsrats. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat lag somit 2025 bei
44 %. Damit entspricht die Quote der für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis
zum 30. Juni 2027 festgesetzten Zielgröße für den Frauenanteil im
Aufsichtsrat der Hannover Rück SE von 44 % bzw. vier Frauen.
Auf Ebene des Vorstands wurde bisher angestrebt, bis zum Jahr 2025 eine
weitere Frau zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zu bestellen. Die
Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Hannover Rück SE wurde
bis zum 30. Juni 2027 auf 29 % bzw. zwei Frauen festgelegt. Im Jahr 2025
gehörten dem Gremium, bestehend aus insgesamt acht Mitgliedern, drei
Frauen an.
Im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 ist für die beiden
Führungsebenen unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 25 % (was 26
Frauen entspricht) festgelegt.
Diversitätskonzept – Ziele für die
Zusammensetzung des Vorstands und
des Aufsichtsrats sowie Stand der
Umsetzung (§ 289f Abs. 2 Ziffer 6
HGB)
Beschreibung des Diversitätskonzepts für die
Zusammensetzung des Vorstands und des
Aufsichtsrats und Ziele
Die Hannover Rück SE orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands und
des Aufsichtsrats auch am Grundsatz der Vielfalt (Diversität). Breit
gefächerte Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder von
Vorstand und Aufsichtsrat ermöglichen eine differenzierte Einschätzung der
Chancen und Risiken im Geschäftsbetrieb sowie ein darauf basierendes
ausgewogenes und professionelles Handeln und Entscheiden. Bei der
Bestellung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wird der
Aspekt der Diversität angemessen beachtet. Dieser umfasst neben der
fachlichen und persönlichen Qualifikation (Kompetenz) insbesondere Alter,
Geschlecht, Internationalität sowie Bildung und beruflichen Werdegang.
Um eine kontinuierliche Umsetzung des Diversitätskonzeptes zu
gewährleisten, erfolgt im Rahmen jeder Neubestellung eines Vorstands-
oder Aufsichtsratsmitglieds eine Abwägung, ob die geplante Besetzung
auch der Umsetzung des Diversitätskonzeptes dient.
Bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder soll sichergestellt werden, dass
die Mitglieder für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben die
erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen. Bei der
Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf Vielfalt. Die
Altersgrenze des Vorstands ist auf 67 Jahre festgesetzt. Die Mitglieder des
Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
54
Geschäftsbericht 2025
Jahren bestellt. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt für
längstens drei Jahre.
Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über
die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die
Besetzung des Aufsichtsrats soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung
des Vorstands in einer international tätigen, breit aufgestellten
Rückversicherungsgruppe durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Das
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats wird in einer Qualifikationsmatrix
veröffentlicht. Darüber hinaus soll insbesondere auf die Integrität,
Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit
der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. So sieht die
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vor, dass die Mitglieder des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine hinreichende zeitliche Verfügbarkeit
gewährleisten und potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden.
Darüber hinaus sollen Kandidatinnen und Kandidaten der
Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat nur vorgeschlagen
werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl ihr 75. Lebensjahr noch nicht
überschritten haben und seit der Neuwahl des Aufsichtsrats im Jahr 2014
noch nicht länger als drei volle aufeinanderfolgende Amtsperioden im
Aufsichtsrat vertreten sind.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Hannover Rück soll darauf
geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an
Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört. Es ist
das Ziel, das derzeit bestehende internationale Profil mindestens
beizubehalten.
Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung
angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mindestens ein
unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen.
Zudem ist der Aufsichtsrat für die Entwicklung und Umsetzung des
sogenannten Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung von Vorstand
und Aufsichtsrat und die zugehörige Berichterstattung zuständig bzw. für
eine Erläuterung, falls kein solches Diversitätskonzept verfolgt werden soll.
Art und Weise der Umsetzung und im
Geschäftsjahr erreichte Ergebnisse
Im Geschäftsjahr 2025 blieb die Diversität im Aufsichtsrat und im Vorstand
weiterhin ein wichtiges Thema. Dem Aufsichtsrat gehören insgesamt vier
Frauen an. Es sind alle Ausschüsse des Aufsichtsrats mit weiblichen
Aufsichtsräten besetzt. Dabei wird der Finanz- und Prüfungsausschuss von
einer Frau geleitet.
Außerdem legt der Aufsichtsrat darauf Wert, dass eine angemessene
Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne des DCGK sind.
Der Aufsichtsrat kommt zu der Einschätzung, dass die Aufsichtsräte Herr
Harald Kayser, Frau Dr. Alena Kouba sowie Frau Dr. Ursula Lipowsky und
Herr Dr. Michael Ollmann jeweils als unabhängig gemäß der Empfehlung
C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
28. April 2022 anzusehen sind. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser
Empfehlung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der
Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem
kontrollierenden Aktionär ist. Auch liegen bei keinem der vorgenannten
Kandidaten die in Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance
Kodex genannten unabhängigkeitsbeschränkenden Kriterien vor.
Die Altersdiversität lag im Geschäftsjahr 2025 im Vorstand bei einem Alter
von 45 bis 58 Jahren. Im Aufsichtsrat lag die Spanne bei 45 bis 71 Jahren.
Im Jahr 2025 gab es drei weibliche Vorstandsmitglieder.
Informationen zur aktienorientierten Vergütung finden Sie im Abschnitt
Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht auf der Website der
Hannover Rück: Vergütungsberichtä
Neben der vorliegenden Erklärung zur Unternehmensführung wird die
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum DCGK nebst den Berichten
der letzten Jahre auf unserer Website veröffentlicht: Corporate
Governanceä
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
55
Geschäftsbericht 2025
Übersicht über die Qualifikation der Mitglieder des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE 2025 (Stand: Mai 2025)
Mitglieder des Aufsichtsrats
Leue
Haas ¹
Dr. Kouba
Kayser ²
Hundeshagen
Dr. Lipowsky ³
Dr. Ollmann
Kaufmann
Kempff
Zugehörigkeit
Mitglied seit
2018
2002
2024
2024
2019
2018
2019
2024
2024
Persönliche Eignung
√
√
√
√
√
√
√
√
√
Diversität
Geschlecht
Männlich
Männlich
Weiblich
Männlich
Weiblich
Weiblich
Männlich
Männlich
Weiblich
Geburtsjahr
1966
1954
1966
1966
1973
1958
1958
1980
1965
Staatsangehörigkeit
Deutsch
Deutsch
Tschechisch/
schweizerisch
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Qualifikation
Bankkaufmann/Diplom-
Kaufmann
Diplom-Kaufmann
Mathematikerin/
Statistikerin
Wirtschaftsprüfer/
Steuerberater
Juristin
Rechtsassessorin
Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsjurist
Mathematikerin
Sachkunde/fachliche Eignung ⁴
Kapitalanlage
√
√
√
√
√
√
√
Versicherungstechnik
√
√
√
√
√
√
√
√
Rechnungslegung/Abschlussprüfung
√
√
√
√
√
√
√
√
√
Internationalität
√
√
√
√
√
√
√
√
√
M&A
√
√
√
√
√
√
Risikomanagement
√
√
√
√
√
√
√
Compliance
√
√
√
√
√
√
√
√
√
Personal
√
√
√
√
√
√
√
√
√
IT/Digitalisierung
√
√
√
√
√
√
√
√
ESG (Environmental, Social, Governance)
√
√
√
√
√
√
√
Internes Modell
√
√
√
√
√
√
¹ Verfügt gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung („Financial Expert“)
² Experte auf dem Gebiet ESG (Environmental, Social, Governance)
³ Verfügt gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung („Financial Expert“)
⁴ Bewertung anhand jährlicher Selbsteinschätzung (2023). Auf einer Bewertungsskala von A bis E entspricht „√“ einer Bewertung von mindestens B („fundierte Kenntnisse“ oder „gute Kenntnisse“).
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Nachhaltigkeitserklärung,
die gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 289b ff. und 315b bis 315c HGB aufgestellte zusammengefasste
nichtfinanzielle Erklärung erfüllt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
57
Geschäftsbericht 2025
Allgemeine Angaben – ESRS 2
Grundlagen für die Erstellung
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung [BP-1]
Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung wurde in Übereinstimmung mit
den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD (EU) 2022/2464) unter vollständiger Beachtung der European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Sie deckt den Zeitraum
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 ab.
Aufgrund der noch nicht erfolgten Umsetzung der europäischen Direktive in
nationales deutsches Recht wird die Nachhaltigkeitserklärung für das
Geschäftsjahr 2025 unter den weiterhin gültigen Vorgaben gemäß §§ 315c
i. V. m. 289c bis 289e HGB sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die
Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden EU-
Taxonomieverordnung) veröffentlicht.
Die Nachhaltigkeitserklärung wurde von der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, auf freiwilliger Basis
gemäß dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter
Sicherheit geprüft (siehe dazu Kapitel „Prüfungsvermerk des
Die Nachhaltigkeitserklärung stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle
Erklärung für die Hannover Rück-Gruppe und die Hannover Rück SE dar.
Sie bezieht sich in Struktur, Schwerpunktsetzung und Detailgrad auf die für
die Gruppe und die Hannover Rück SE anwendbaren Anforderungen aus
der CSRD bzw. den für die Hannover Rück-Gruppe wesentlichen ESRS
sowie aus der EU-Taxonomieverordnung. Die ESRS sind in zwölf
Berichtsstandards unterteilt, darunter zwei übergreifende, verpflichtend zu
berichtende Standards sowie zehn thematische Standards, die den drei
ESG-Säulen (ESG = Environment, Social, Governance) zugeordnet sind
und ein breites Spektrum nachhaltigkeitsbezogener Themen abdecken. Die
Angabepflichten werden mittels Referenzen innerhalb des Berichts anhand
der Paragrafen, MDR (Minimum Disclosure Requirements) sowie AR
(Application Requirements) der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772
(ESRS) sowie der offiziellen Datenpunktliste der EFRAG (European
Financial Reporting Advisory Group) kenntlich gemacht.
Gemäß der für das Berichtsjahr 2025 durchgeführten
Wesentlichkeitsanalyse sind die folgenden Standards für die Hannover
Rück wesentlich und bilden somit die Basis für die Berichterstattung:
– E1 – Klimawandel
– S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
– G1 – Unternehmensführung
Darüber hinaus sind allgemeine Angaben zum Bericht und zur
Wesentlichkeitsanalyse im allgemeinen Standard „ESRS 2“ verpflichtend
zu tätigen. Über die Wesentlichkeitsanalyse wurde zudem „Datenschutz
und Cybersecurity“ als wesentliches unternehmensspezifisches
nichtfinanzielles Thema identifiziert. Angaben hierzu finden sich im Kapitel
zur Unternehmensführung (G1). Die im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Einflüsse, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten werden mittels
Nummerierung (#) im Bericht kenntlich gemacht und adressiert. Eine
vollständige Übersicht findet sich im Kapitel „Angaben zum Verfahren für
[BP-1_5a, b] Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf zusammengefasster
Basis für die Hannover Rück-Gruppe und die Hannover Rück SE erstellt.
Dabei umfassen die Angaben grundsätzlich alle Konzerngesellschaften des
IFRS-Konsolidierungskreises. Dieses einheitliche Vorgehen innerhalb des
Lageberichts fördert die Vergleichbarkeit zwischen der finanziellen und der
nichtfinanziellen Berichterstattung der Hannover Rück-Gruppe. Alle nach
IFRS nicht konsolidierten Konzerngesellschaften, die der operationellen
Kontrolle der Hannover Rück unterliegen, wurden einer Prüfung hinsichtlich
potenzieller positiver oder negativer Einflüsse auf die
Nachhaltigkeitsaspekte unterzogen und werden in Hinblick auf den
Informationswert für das Berichtsjahr 2025 als nicht wesentlich für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung erachtet. Assoziierte Treibhausgase
dieser Unternehmen werden jedoch gemäß ESRS E1 Tz. 50b unter
Kapitel E1-6 getrennt vom Konsolidierungskreis offengelegt. Für das
Berichtsjahr 2025 unterliegen keine weiteren Konzerngesellschaften des
Hannover Rück-Konzerns der Berichtspflicht gemäß CSRD. Daher macht
keine weitere Konzerngesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit
Gebrauch.
[BP-1_5c] Es werden wesentliche Aspekte und Auswirkungen der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette in die Berichterstattung einbezogen:
– Die Wertschöpfungskette ist in der Wesentlichkeitsanalyse
berücksichtigt worden.
– Strategien, Maßnahmen und Ziele beziehen die Wertschöpfungskette
ein.
– Die Treibhausgasbilanz (siehe auch E1-6) berücksichtigt wesentliche
Emissionen sowohl aus der vor- als auch aus der nachgelagerten
Wertschöpfungskette.
Angaben im Zusammenhang mit konkreten
Umständen [BP-2]
Angaben zu den handelsrechtlichen Berichtspflichten
[BP-2_15] Die Nachhaltigkeitserklärung wurde gemäß den §§ 315b bis
315c HGB für die Hannover Rück-Gruppe und, unter Anwendung der
Befreiung, für die Hannover Rück SE als Konzernmutter aufgestellt. Sie
wurde in vollständiger Übereinstimmung mit den ESRS erstellt, die als
Rahmenwerk gemäß §§ 315c Abs. 3 i. V. m. 289d HGB qualifizieren. Für
die Hannover Rück SE wurde im Sinne des § 289d HGB darüber hinaus
kein separates Rahmenwerk verwendet.
Angaben aufgrund der Taxonomieverordnung
Mit der Nachhaltigkeitserklärung werden Angaben gemäß Art. 8 der
Taxonomieverordnung erfüllt. Die Angaben finden sich im Kapitel
Umweltinformationen.
Ergänzende Angaben
Die beschriebenen Konzepte, Maßnahmen, Ziele sowie
Leistungsindikatoren gelten sowohl für die Hannover Rück-Gruppe als auch
die Hannover Rück SE. Abweichende Rahmenwerke werden nicht
verwendet.
Bei der Interpretation der Nachhaltigkeitserklärung auf Basis der ESRS sind
verschiedene Einschränkungen zu beachten. Der vorliegende Bericht ist
auf Basis der Anforderungen aus den sektoragnostischen ESRS erstellt.
Aufgrund der Spezifität des Finanzdienstleistungs- bzw. des
(Rück-)Versicherungsgeschäfts sind einige Anforderungen auf diese
Branchen nur eingeschränkt anwendbar, und die Aussagefähigkeit der
Berichterstattung ist daher begrenzt. Es bestehen zudem weiterhin
Unsicherheiten in der Auslegung vieler Anforderungen der ESRS. Die
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
58
Geschäftsbericht 2025
Hannover Rück hat durch eigene Analysen, durch die Einbeziehung
externer Experten und durch den Austausch in Branchenverbänden ihre
Auslegungsentscheidungen bestmöglich validiert. Bei aller Sorgfalt kann
aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Sichten zur Auslegung
der ESRS weiterhin ändern. Insofern sind die Aussagen grundsätzlich als
Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung zu
betrachten und unterliegen kontinuierlicher Weiterentwicklung.
Vergleichbarkeit und Interpretierbarkeit der Ergebnisse der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß CSRD werden sich erst über die Zeit sowie nach
der Herausbildung von Marktstandards einstellen. Ebenfalls bestehen
Auslegungsunsicherheiten bei der Definition der Wertschöpfungskette in
Abgrenzung zum eigenen Geschäftsbetrieb. Unter dem eigenen
Geschäftsbetrieb versteht die Hannover Rück die zur Leistungserstellung
benötigten Faktoren wie die Mitarbeitenden, den Betrieb von Büroflächen
sowie die dazugehörige Infrastruktur. Entsprechend dem bisherigen
branchenüblichen Verständnis sind die Kapitalanlagen sowie die originären
Rückversicherungstätigkeiten nicht dem eigenen Geschäftsbetrieb,
sondern der nachgelagerten Wertschöpfungskette zugeordnet.
Für die Berichterstattung werden interne und externe Daten und
Informationen sowie an bestimmten Stellen quantitative Hochrechnungen
und Schätzungen nach dem Best-Effort-Ansatz zur Ermittlung der
nichtfinanziellen Informationen herangezogen. Eine besondere
Herausforderung war, dass in vielen Fällen keine Referenzwerte vorliegen.
Es wird erwartet, dass mit zunehmender Verfügbarkeit von CSRD-
Berichten die Verfügbarkeit externer Daten und Referenzwerte stetig
zunimmt.
Aufgrund der erstmaligen vollständigen Nutzung der ESRS als
Rahmenwerk gemäß §§ 315c Abs. 3 i. V. m. 289d HGB erfolgt freiwillig die
Angabe von Vergleichsinformationen für ausgewählte Kennzahlen.
[BP-2_13] Im Geschäftsjahr wurden in der Ermittlung der
Treibhausgasbilanz (E1-6) methodische Anpassungen im Vergleich zum
Vorjahr vorgenommen. Um eine verbesserte Vergleichbarkeit im Zeitverlauf
zu ermöglichen, wurden die Werte des Vergleichsjahres 2024 entsprechend
angepasst. Die Anpassungen betreffen zum einen die
Signifikanzbewertung der Emissionen aus Kühlmittelverlusten. Diese
wurden im Geschäftsjahr als nicht signifikant eingestuft und daher nicht in
die Bilanzierung der Scope-1-Emissionen aufgenommen. Die auf den
eigenen Geschäftsbetrieb entfallenden Scope-1-Emissionen für das
Vergleichsjahr 2024 wurden im Wesentlichen aufgrund der geänderten
Signifikanzbewertung um 182,7 tCO₂e niedriger ausgewiesen. Zum
anderen werden für die Berechnung der Emissionen aus Fernwärme fortan
Emissionsfaktoren des Department for Environment, Food & Rural Affairs
(Defra-Emissionsfaktoren) angewendet. Aus der Anpassung der
Vergleichswerte des Jahres 2024, die überwiegend auf diese Umstellung
zurückzuführen ist, ergibt sich, dass die standortbasierten Scope-2-
Emissionen um 180,1 tCO₂e niedriger und die marktbasierten Scope-2-
Emissionen um 229,5 tCO₂e höher ausgewiesen werden.
Sollte im Nachgang zur Veröffentlichung Korrekturbedarf identifiziert
werden, so erfolgt eine Anpassung bis zur nächsten Veröffentlichung sowie,
im Falle wesentlicher Abweichungen, ein ausdrücklicher Hinweis auf die
Korrektur im folgenden Bericht.
[BP-2_10] Schätzungen und Durchschnittswerte für die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette werden in der quantitativen
Berichterstattung bei der Aufstellung der Treibhausgasbilanz
herangezogen, wo keine realen Werte vorliegen oder nur unter sehr hohem
Aufwand zu beschaffen sind.
Bei der Aufstellung der Treibhausgasbilanz orientiert sich die Hannover
Rück an den Anforderungen des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol)
Corporate Accounting and Reporting Standard sowie der Partnership for
Accounting in Financials Initiative (PCAF). Bei der Bilanzierung erlauben
die Standards die Verwendung von Schätzungen oder Annäherungen,
wenn keine Primärdaten vorliegen. Grundsätzlich ist die
Bilanzierungsmethodik nach den beiden Standards mit einer gewissen
Ungenauigkeit belegt, unabhängig vom investierten Aufwand zur Erlangung
der zur Berechnung genutzten Daten. Hierfür gibt es einige Gründe, wie
z. B. die Variabilität der zu verwendenden Emissionsfaktoren. Diese sollen
angeben, wie viel Treibhausgase (i. d. R. als CO2-Äquivalente gemessen)
pro Einheit eines bestimmten Aktivitätsparameters freigesetzt werden (z. B.
durch die Verbrennung von einem Liter Treibstoff). Diese
Emissionsfaktoren liegen in unterschiedlicher Granularität und von
unterschiedlichen externen Anbietern vor und stellen in der Regel ein
gemitteltes Bild über eine Vielzahl von Variablen dar. Auch liegen viele
Daten aus komplexen Wertschöpfungsketten nicht vor, oder die
Messbarkeit bestimmter Prozesse ist nicht umsetzbar. [BP-2_10d] Das
GHG Protocol erkennt die Grenzen der Bilanzierung an und empfiehlt zur
Minimierung der Unsicherheit eine regelmäßige Überprüfung der Methoden
und Emissionsfaktoren sowie eine transparente Berichterstattung über
diese methodischen Unsicherheiten sowie verwendete
Annäherungsmethoden. Die Treibhausgasbilanzierung soll hierbei als
stetiger Verbesserungsprozess verstanden werden, wobei wesentliche
Emissionstreiber vorrangig im Fokus stehen sollten. Auch der PCAF-
Standard zur Berechnung der finanzierten Emissionen erkennt an, dass die
benötigten Primärdaten (z. B. berichtete CO2-Emissionen der investierten
Unternehmen oder Projekte) häufig nicht vorliegen, und erlaubt bei der
Bilanzierung die Verwendung von Schätzungen oder
Sektordurchschnittswerten.
[BP-2_10a] Für die nachgelagerte Wertschöpfungskette der Hannover
Rück-Gruppe sind insbesondere Angaben zu den finanzierten Emissionen
gemäß dem PCAF-Standard (Scope 3.15, Investitionsemissionen, siehe
auch E1-6) in hohem Maße von Schätzungen und
(Sektor-)Durchschnittswerten betroffen. [BP-2_10b] Diese werden
angenommen, wenn keine durch den Emittenten veröffentlichten
Kennzahlen vorliegen oder diese nicht mit angemessenem Aufwand
beschafft werden können. Insgesamt unterliegt die Methodik dieser
Bilanzierung noch größeren Unsicherheiten und berücksichtigt nicht, dass
die Hannover Rück in erster Linie als Fremdkapitalgeber nur einen
begrenzten Einfluss auf die finanzierten Kapitalanlagen hat.
Geschäftsmodellbedingt beinhaltet das Portefeuille zudem einen hohen
Anteil an nicht substituierbaren Staatsanleihen, die mit einer sehr hohen
Emissionsintensität den weitaus größten Teil der gesamten finanzierten
Emissionen ausmachen. [BP-2_10c] Die daraus resultierenden gesamten
finanzierten Emissionen basieren somit sowohl auf verifizierten
Informationen als auch auf Schätzungen. Sollten später genauere und für
die Bewertung relevante Daten verfügbar werden, werden die
entsprechenden Vorjahreszahlen angepasst.
[BP-2_11] Die Hannover Rück strebt an, in der quantitativen
Berichterstattung nach Möglichkeit reale und stichtagsbezogene Werte zu
verwenden. Dies betrifft insbesondere Informationen zum eigenen
Geschäftsbetrieb für selbst genutzte Büroflächen (z. B. Energieverbräuche)
und Personalkennzahlen. Aufgrund der starken Dezentralität und der
unterschiedlichen Voraussetzungen und Vorgaben in den
unterschiedlichen Ländern, in denen die Hannover Rück tätig ist, treten
dabei dennoch Herausforderungen auf (z. B. unterschiedliche
Mietverhältnisse von Büroräumen sowie die zeitnahe Verfügbarkeit von
Abrechnungen der Energieversorger oder Reisedienstleister). In den ersten
Jahren der Berichterstattung fallen zeitintensive
Qualitätssicherungsprozesse an, weswegen die Umwelt-Kennzahlen zum
eigenen Geschäftsbetrieb (siehe E1-5 sowie E1-6) für die letzten zwei
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
59
Geschäftsbericht 2025
Monate des Berichtsjahres hochgerechnet werden. Für die Bestimmung
der Hochrechnungen werden die Referenzwerte aus dem Vorjahr
herangezogen, um saisonale Schwankungen bei Energieverbräuchen oder
beim Reiseverhalten zu berücksichtigen. Somit wird die Genauigkeit der
Hochrechnungen jährlich sichergestellt. Für die Angabe der
Treibhausgasemissionen verbundener nicht konsolidierter Unternehmen
(siehe auch E1-6) sowie deren Energieverbräuche werden aufgrund der
Geringfügigkeit ebenfalls Annahmen getroffen. Diese basieren auf den
durchschnittlichen Emissionsintensitäts- sowie Energieintensitätswerten
pro Mitarbeitendem innerhalb des Konsolidierungskreises.
[BP-2_16] An bestimmten Stellen im Bericht werden Angabepflichten
mittels Verweises auf andere relevante Dokumente erfüllt. Es handelt sich
um folgende Datenpunkte:
Mittels Verweises aufgenommene Informationen 1
Mittels Verweises
aufgenommene
Informationen
Dokument, auf das
verwiesen wird
Kapitel, auf das verwiesen
wird
ESRS 2 GOV-3, Absatz 29b
sowie ESRS 2 E1 GOV-3
Tz. 13.
Vergütungsbericht gemäß
Richtlinie 2007/36/EG des
Europäischen Parlaments
und des Ratesä
Variable
Vergütungsbestandteile
ESRS 2 IRO-1 Absatz 53
i.V.m. ESRS E1, Absatz 20
und 21
Geschäftsbericht 2025
Hannover Rück-Konzern
1 Verweise auf weiterführende Angaben außerhalb des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts sind nicht
Bestandteil der ESRS-Berichterstattung.
Governance
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane [GOV-1]
[GOV-1_21a] Die Hannover Rück SE wird nach dem dualistischen
Leitungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat gesteuert.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung; seine
Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung. Der Vorstand trifft alle
wesentlichen Entscheidungen im Tagesgeschäft und entwickelt die
Konzernstrategie und sorgt für deren Umsetzung, einschließlich der
Finanzplanung und des Risikomanagements. Die Arbeit im Vorstand wird
durch den Vorstandsvorsitzenden koordiniert.
[GOV-1_21a, b] Der Vorstand setzte sich zum Stichtag 31. Dezember 2025
aus acht Personen zusammen, die alle geschäftsführende (executive)
Mitglieder sind. Gewählte Arbeitnehmervertreter sind im Vorstand nicht
vertreten. [GOV-1_21d] Der prozentuale Anteil weiblicher Mitglieder des
Vorstands beträgt 37,5 % und ergibt sich aus der Zusammensetzung aus
fünf Männern und drei Frauen. Das durchschnittliche Alter im Vorstand liegt
bei ~ 53 Jahren, wobei die Altersspanne von 45 bis 58 Jahren reicht. Der
Vorstand setzt sich aus vier unterschiedlichen Nationalitäten zusammen.
[GOV-1_21a] Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und
Beratungsfunktion. Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen, die von
grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar
eingebunden. Eine der zentralen Aufgaben ist die Ernennung und
Abberufung der Mitglieder des Vorstands. Die Arbeit im Aufsichtsrat wird
vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
werden von der Hauptversammlung bestellt.
[GOV-1_21a, b] Der Aufsichtsrat setzt sich zum Stichtag
31. Dezember 2025 aus neun Personen zusammen, die alle nicht
geschäftsführende (non-executive) Mitglieder sind. [GOV-1_21a] Dem
Aufsichtsrat gehören derzeit drei Arbeitnehmervertreter an, die vom
zuständigen Vertretungsorgan gewählt werden. [GOV-1_21d] Der
prozentuale Anteil weiblicher Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt ~ 44 %
und ergibt sich aus der Zusammensetzung aus vier Frauen und fünf
Männern. Der Altersdurchschnitt im Aufsichtsrat beträgt 60 Jahre. Die
Altersspanne liegt zwischen 45 und 71 Jahren. Der Aufsichtsrat setzt sich
aus zwei unterschiedlichen Nationalitäten zusammen.
[GOV-1_21e] Dem Aufsichtsrat soll nach dem Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) auf Anteilseignerseite eine angemessene
Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Von den Mitgliedern des
Aufsichtsrats sind vier von sechs Mitgliedern im Sinne der Kriterien des
Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig. Dies entspricht
einer Quote von ~ 66 %. Hinweis: Die Empfehlung des DCGK zur
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder bezieht sich ausschließlich auf
die Anteilseignervertreter (DCGK Kapitel C „Zusammensetzung des
Aufsichtsrats“, Abschnitt II „Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder“,
Empfehlungen C.6–C.12). Dem DCGK folgend wird zu ESRS 2, GOV-1,
21e ausschließlich über die Unabhängigkeit der Anteilseigervertreter
berichtet.
[GOV-1_21c, 23a] Vorstand und Aufsichtsrat müssen die Kompetenz
besitzen, das Unternehmen zu steuern und zu überwachen.
Die Vorstände verfügen durch ihre Ausbildungen und beruflichen
Erfahrungen über vielfältige Expertise in Nachhaltigkeitsthemen. Die
Mitglieder des Vorstands haben jederzeit die fachliche Eignung
vorzuweisen, die sie für eine solide und umsichtige Leitung des
Unternehmens benötigen. Dies erfordert das Verständnis hinsichtlich der
vom Unternehmen getätigten Geschäfte sowie die Fähigkeit zur
Beurteilung der daraus resultierenden Risiken für das Unternehmen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern eine
Ressortverantwortung besteht, sind fundierte theoretische und praktische
Kenntnisse für dieses Ressort erforderlich. In ressortfremden Bereichen
muss das Vorstandsmitglied mindestens in der Lage sein, die
Entscheidungen anderer Vorstände nachzuvollziehen und zu hinterfragen,
um der Gesamtverantwortung des Vorstands gerecht zu werden.
Die Hannover Rück SE erstellt für jede zu besetzende Vorstandsposition
ein konkretes Anforderungsprofil sowie eine Darlegung, inwiefern ein
vorgesehenes Mitglied dieses Profil erfüllt. Bei der Beurteilung der
fachlichen Eignung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
– ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen:
Versicherungs- und Finanzmärkte, Geschäftsstrategie und
Geschäftsmodell, Governance-System, Finanzanalyse und
versicherungsmathematische Analyse, Regulatorik, internes Modell,
– versicherungsspezifische Kenntnisse im Risikomanagement und der
Informationstechnologie,
– Leitungskompetenz,
– berufliche Qualifikation und Kenntnisse (Fachwissen),
– einschlägige Erfahrungen im Versicherungssektor, in anderen
Finanzsektoren und anderen Unternehmen (Marktkenntnisse),
– Sprachkenntnisse und
– analytisches Verständnis.
[GOV-1_21c] Clemens Jungsthöfel ist seit 1. April 2025
Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft und in dieser Funktion
insbesondere für die Bereiche Strategie, Nachhaltigkeit, Organisation,
Informationstechnologie, Personalwesen, Kommunikation,
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
60
Geschäftsbericht 2025
Risikomanagement, Rechtswesen, Compliance und Interne Revision
zuständig. Seine berufliche Laufbahn umfasst Führungspositionen bei der
HDI Global SE und KPMG sowie internationale Berufserfahrung in London.
Nach einer Ausbildung zum Versicherungskaufmann absolvierte Herr
Jungsthöfel ein Wirtschaftsstudium mit Schwerpunkt Steuer- und
Prüfungswesen. Er hat die Berufsexamina als Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer und Chartered Accountant abgelegt. Bis zum
31. März 2025 war Herr Jungsthöfel Finanzvorstand der Hannover Rück SE
und der E+S Rückversicherung AG.
Bis zum 31. März 2025 war Jean-Jacques Henchoz Vorstandsvorsitzender.
Herr Henchoz kann auf eine langjährige Laufbahn mit mehreren Executive-
Positionen in der (Rück-)Versicherungsbranche zurückblicken. Er verfügt
über einen universitären Abschluss in Politikwissenschaften und
Betriebswirtschaft.
Der Vorsitzende des Vorstands vertritt den Vorstand und die Gesellschaft
gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Behörden,
Verbänden, Wirtschaftsorganisationen und Medien. Des Weiteren obliegt
ihm die Koordination aller Ressorts sowie die Koordination mit dem
Aufsichtsrat.
Sven Althoff ist als Vorstandsmitglied für die weltweite Koordination des
Geschäftsfeldes Schaden-Rückversicherung zuständig. Er verantwortet
weltweit die Bereiche Luftfahrt und Transport, Kredit, Kaution und politische
Risiken sowie Quotierungen und ist regional zuständig für Nordamerika und
Großbritannien, inklusive des Londoner Marktes. Herr Althoff hat einen
Abschluss als Diplom-Ökonom und bringt langjährige internationale
Expertise in den Bereichen der Schaden-Rückversicherung mit.
Claude Chèvre ist als Vorstandsmitglied weltweit für die Koordination des
Geschäftsfeldes Personen-Rückversicherung zuständig. Er verantwortet
die Regionen Asien, Lateinamerika, den Nahen Osten und
Kontinentaleuropa. Herr Chèvre verfügt als ausgebildeter Diplom-
Mathematiker über eine umfassende internationale Berufserfahrung im
Bereich der Personen-Rückversicherung.
Dr. Christian Hermelingmeier wurde zum 1. April 2025 zum Finanzvorstand
der Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG berufen. Zu
seinen Verantwortlichkeiten gehören u. a. die Bereiche Asset Management,
Finanzen, Steuern und Investor Relations. Frühere berufliche Stationen
umfassen vor allem Führungspositionen bei der HDI Global SE. Herr Dr.
Hermelingmeier ist Diplom-Wirtschaftsmathematiker und promovierter
Wirtschaftswissenschaftler.
Brona Magee ist Vorstandsmitglied für die Personen-Rückversicherung mit
weltweiter Zuständigkeit für Longevity Solutions und der regionalen
Zuständigkeit für Nordamerika, Bermuda, Vereinigtes Königreich und
Irland. Frau Magee hat einen Bachelor of Actuarial and Financial Studies
und verfügt über internationale Berufserfahrung im Bereich Personen-
Rückversicherung.
Sharon Ooi ist Vorstandsmitglied für die Schaden-Rückversicherung. Sie
ist verantwortlich für die Fakultative Rückversicherung weltweit und hat
außerdem die regionale Zuständigkeit für Asien-Pazifik und Subsahara-
Afrika. Frau Ooi verfügt über langjährige internationale Erfahrung in der
Schaden-Rückversicherung, insbesondere in den Märkten Australien,
Asien-Pazifik, Südostasien, Indien, Südkorea, Hongkong und Taiwan. Frau
Ooi verfügt über einen Bachelor of Science in Zell- und Molekularbiologie.
Silke Sehm verantwortet als Vorstandsmitglied für die Schaden-
Rückversicherung weltweit das Naturkatastrophengeschäft, die
Strukturierte Rückversicherung, Insurance-Linked Securities,
Retrozessionen sowie den Bereich Cyber & Digital. Frau Sehm ist Aktuarin
und Diplom-Mathematikerin und verfügt über langjährige Erfahrung im
Bereich Strukturierte Rückversicherung.
Thorsten Steinmann verantwortet als Vorstandsmitglied für die Schaden-
Rückversicherung das weltweite Agrargeschäft und hat außerdem die
regionale Zuständigkeit für Kontinentaleuropa, Lateinamerika und
Nordafrika. Herr Steinmann ist Diplom-Betriebswirt und hat langjährige
Berufserfahrung als Underwriter und als Führungskraft in der Erst- und
Rückversicherungsbranche. Herr Steinmann ist zudem
Vorstandsvorsitzender der E+S Rückversicherung AG.
Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen über die zur
ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen
(Sachkunde). Die erforderliche Sachkunde umfasst fundiertes
Branchenwissen, grundlegendes Verständnis der internationalen
Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie Fach- und Methodenwissen.
Sie ist die Grundlage für eine effektive Aufsichtsratstätigkeit. Der
Aufsichtsrat erstellt schriftliche Leitlinien, die als Grundlage für die
Beurteilung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der
Aufsichtsratsmitglieder dienen. Diese Leitlinien werden regelmäßig
überprüft und gemäß den aktuellen Entwicklungen im Unternehmen
angepasst. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats wird jährlich in einer
Qualifikationsmatrix veröffentlicht.
Aufgrund seiner einschlägigen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen
wurde Herr Harald Kayser 2024 als ESG-Experte im Aufsichtsrat benannt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
61
Geschäftsbericht 2025
Qualifikationsmatrix Anteilseignervertreter 1
Haas 2
Kayser
Dr. Kouba
Leue
Dr. Lipowsky 3
Dr. Ollmann
Zugehörigkeitsdauer/Mitglied seit
2002
2024
2024
2018
2018
2019
Persönliche Eignung
☑
☑
☑
☑
☑
☑
Diversität
Geschlecht
Männlich
Männlich
Weiblich
Männlich
Weiblich
Männlich
Geburtsjahr
1954
1966
1966
1966
1958
1958
Staatsangehörigkeit
Deutsch
Deutsch
Tschechisch/
schweizerisch
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer/
Steuerberater
Mathematikerin/
Statistikerin
Bankkaufmann
Diplom-Kaufmann
Rechtsassessorin
Diplom-Kaufmann
Sachkunde/fachliche Eignung
Kapitalanlage
☑
☑
☑
☑
☑
☑
Versicherungstechnik
☑
☑
☑
☑
☑
Rechnungslegung/Abschlussprüfung
☑
☑
☑
☑
☑
☑
Internationalität
☑
☑
☑
☑
☑
☑
M&A
☑
☑
☑
☑
☑
☑
Risikomanagement
☑
☑
☑
☑
☑
☑
Compliance
☑
☑
☑
☑
☑
☑
Personal
☑
☑
☑
☑
☑
☑
IT/Digitalisierung
☑
☑
☑
☑
☑
ESG/Nachhaltigkeit
☑
☑
☑
☑
☑
Internes Modell
☑
☑
☑
☑
☑
¹ Bewertung anhand Selbsteinschätzung. Auf einer Bewertungsskala von A bis E entspricht es einer Bewertung von mindestens B („fundierte Kenntnisse“ oder „gute Kenntnisse“), wenn in der Qualifikationsmatrix für ein
Themengebiet ein Häkchen angezeigt ist.
2 Verfügt gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung („Financial Expert“)
3 Verfügt gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung („Financial Expert“)
[GOV-1_23a] Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben Zugang zu
einer Vielzahl interner und externer Trainingsmöglichkeiten. Der Bedarf an
Trainings wird zu verschiedenen Zeitpunkten festgestellt, beispielsweise
beim Onboarding, bei der Identifikation neuer Themenkomplexe, der
jährlichen Selbsteinschätzung oder bei der Anmeldung durch einzelne
Mitglieder. Die Kosten für externe Trainings übernimmt regelmäßig die
Gesellschaft.
[GOV-1_23b] Die vom Vorstand verabschiedete ESG-Governance-Struktur
umfasst die „Sustainability Function“, das „ESG-Management-
Team“ (ESGMT) sowie ein unterstützendes „ESG-Expertennetzwerk“. Die
ESG-Governance-Struktur stellt sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat zu
sämtlichen als wesentlich eingeschätzten Themen auf qualifizierte
Mitarbeitende zurückgreifen können. Die im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Themen werden dem
Vorstand und dem ESGMT präsentiert. [GOV-1_22a] Die
Gesamtverantwortung für einen angemessenen Umgang mit den
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit, Risiken und Chancen trägt der
Vorstand. Der Aufsichtsrat ist mit einer Beratungs- und
Überwachungsfunktion betraut und prüft die Nachhaltigkeitserklärung.
[GOV-1_22a, d] Der Vorstand identifiziert und bewertet systematisch die mit
den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das
Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der
Unternehmenstätigkeit. Die Unternehmensstrategie berücksichtigt neben
den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale
Ziele. Auch die Unternehmensplanung beinhaltet entsprechende finanzielle
und nachhaltigkeitsbezogene Ziele.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan aktiv in die Festlegung von
Nachhaltigkeitszielen eingebunden. Er hat sowohl die Group Strategy
2024–2026 als auch die Environmental Strategy diskutiert und freigegeben.
Der Vorstand wird vom Bereich Group Strategy & Sustainability halbjährlich
über Fortschritte zur Strategie informiert. Dem Vorstand werden zudem
ganzjährig Entscheidungsvorlagen zu unterschiedlichen
Nachhaltigkeitsthemen vorgelegt, die u. a. wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen berücksichtigen.
[GOV-1_22a, d, 23] Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Entwicklungen in
Bezug auf Nachhaltigkeit zu überwachen und zu beraten. Der Chief Risk
Officer (CRO) informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die
Risikosituation der Gesellschaft. Auch bei der Nachhaltigkeitserklärung
kommt der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion nach. Der Finanz-
und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht den
Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems,
des Risikomanagements sowie des internen Revisionssystems. Er
bearbeitet ferner Fragen der Compliance und des Informationssystems für
den Aufsichtsrat. Der Finanz- und Prüfungsausschuss überwacht die
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
62
Geschäftsbericht 2025
Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses.
Weiterhin obliegt ihm die Überwachung der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten
Leistungen.
[GOV-1_22b, c] Der Vorstand wird von den verschiedenen Komitees
unterstützt. Dazu zählt das Risikokomitee, das den Vorstand bei der
Risikoüberwachung entlastet. Das Risikokomitee informiert den Vorstand
einmal pro Quartal über wesentliche Risiken im Rahmen der
Risikoberichterstattung. Im Rahmen dieser Berichterstattung erfolgt auch
eine Risikobewertung auf Basis von Risikoindikatoren. Im Rahmen des
Risikomanagements wird eine Vielzahl von Szenarien berücksichtigt,
darunter auch Extremschadenszenarien. Der Vorstand, das Risikokomitee
und das für die Steuerung verantwortliche Gremium der Schaden-
Rückversicherung werden regelmäßig informiert. Das Risikokomitee prüft
die vierteljährlich vorgelegte Risikolage und die Zahlen und gibt Aufträge an
das Risikomanagement in Form von Maßnahmen. Zudem werden die
Risikoberichte dem Vorstand zur Freigabe vorgelegt. In diesem
Berichtswesen werden auch der ESG-Impact des Unternehmens per
Schlüsselindikatoren, Risiken und Chancen (bspw. durch Information zu
Neuprodukten) dem Risikokomitee, dem Vorstand und auch dem
Aufsichtsrat aufgezeigt. Die Ergebnisse der Analysen fließen zudem in den
jährlichen Bericht zur Beurteilung der Risiko- und Solvabilitätslage (ORSA-
Bericht) ein. Der ORSA-Bericht wird vom Risikokomitee geprüft, vom
Vorstand freigegeben und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben. Darin
geht das Unternehmen u. a. detailliert auf das Thema Klimawandel ein. Des
Weiteren werden ESG-Risiken sowie Compliance-Risiken, die u. a. auch
Gesetze und Verordnungen zum Umweltrecht bzw. ESG-Vorgaben
umfassen, beispielsweise im Rahmen jedes „Neue-Produkte-
Prozesses“ (NPP), geprüft. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die
Steuerung von Risiken und Chancen.
Die Hannover Rück verfügt über eine Sustainability Policy sowie eine Risk
and Capital Management Policy, die Auswirkungen, Chancen und Risiken
adressieren und die gruppenweite Gültigkeit haben.
[GOV-1_22c i] Das interdisziplinär besetzte ESGMT informiert den
Vorstand halbjährlich über relevante Entwicklungen im Bereich der ESG-
Themen. Das Team beobachtet zudem die Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Bereich der ESG-Themen und informiert den Vorstand über
notwendigen Handlungsbedarf. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat
mehrfach pro Jahr über verschiedene Formate. Der Chief Risk Officer
berichtet dem Aufsichtsrat in den Sitzungen zudem zu einzelnen Themen
des Risikomanagements. Dies umfasst auch die Risikokategorie
Nachhaltigkeit, beispielsweise im Kontext des Klimawandels im
Allgemeinen und von Naturkatastrophenrisiken im Besonderen.
Sämtliche Berichtspflichten sind bei der Hannover Rück klar definiert. Der
Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht. Diese Berichte
beinhalten eine Bewertung der aktuellen Risiko- und Chancenlage sowie
eine Evaluierung der Effektivität eingeleiteter Maßnahmen. Der Aufsichtsrat
überprüft diese Berichte, um sicherzustellen, dass die
Unternehmensleitung angemessen auf Risiken reagiert und Chancen
effektiv nutzt.
[GOV-1_22c ii, iii] Eine ausführlichere Beschreibung der wesentlichen
Elemente des internen Kontrollsystems (IKS) und
Risikomanagementsystems (RMS) ist im Chancen- und Risikobericht
enthalten. Die Überprüfung und Beurteilung der Angemessenheit und
Wirksamkeit des IKS und des RMS erfolgen bei der Hannover Rück im
Wesentlichen durch folgende Maßnahmen:
– eine regelmäßige systematische Risikoidentifikation, -analyse,
-bewertung, -steuerung und -überwachung, einschließlich der
Risikoberichterstattung,
– einen permanenten Zyklus der Planung, Ausführung, Kontrolle und
Verbesserung im Bereich des Risikomanagements/IKS; dazu gehört
auch das kontinuierliche Monitoring und die Behebung identifizierter
Schwächen im RMS/IKS,
– eine regelmäßige Überprüfung der in den Prozessen etablierten
Kontrollen durch die Prozessverantwortlichen im Rahmen einer
jährlichen Selbsteinschätzung,
– eine Überprüfung der Kontrollen in den Prozessen der
Informationssicherheit durch den vom Chief Information Security Officer
geleiteten Bereich,
– eine Beurteilung von Kontrollen, Richtlinien und Prozessen im Bereich
operationeller Risiken jährlich in einer Selbsteinschätzung durch
Expertengruppen,
– die jährliche Bewertung des IKS und des RMS durch ein eingerichtetes
Komitee zur Beurteilung des Governance-Systems,
– eine unabhängige Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit
implementierter Maßnahmen inklusive compliancerelevanter Kontrollen
im Rahmen der kontinuierlichen Durchführung von Compliance-
Überwachungshandlungen sowie
– im Rahmen regelmäßiger Prüfungen durch die interne Revision im
Bereich des IKS und des RMS.
Im Rahmen der vorgenannten, umfangreichen Maßnahmen sind dem
Vorstand im Berichtszeitraum keine Umstände bekannt geworden, die
insgesamt gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und des
RMS sprechen. Identifizierte Schwächen wurden zur Bearbeitung an die
zuständigen Bereiche delegiert. Die Risikoberichterstattung informiert
systematisch und zeitnah über alle wesentlichen Risiken und deren
potenzielle Auswirkungen. Das zentrale Risikoberichtswesen besteht
primär aus regelmäßigen Risikoberichten. Ergänzend zur
Regelberichterstattung erfolgt im Bedarfsfall eine interne
Sofortberichterstattung über wesentliche und kurzfristig auftretende
Risiken. Somit hat der Vorstand einen permanenten Überblick über das
Risikoprofil des Unternehmens und kann es mittels Maßnahmen steuern.
Es herrscht eine durchgängige Kommunikation zwischen dem
Risikomanagement und dem Vorstand hinsichtlich der definierten,
überwachten Risikokategorien. Über die Risikolage wird auf dieser
Datenbasis der Aufsichtsrat entsprechend unterrichtet und kann einzelne
Risiken und Maßnahmen prüfen oder individuelle Analysen anfordern.
Das ESGMT berät den Vorstand zu Nachhaltigkeitsthemen. Neben
regulatorischen Entwicklungen gehören dazu auch strategische
Fragestellungen sowie die Koordination übergreifender Themen. Dies
beinhaltet auch Auswirkungen und Chancen.
[GOV-1_22d] Der Vorstand erhält durch den quartärlichen Risikobericht
einen Überblick sowie Kennzahlen zur Risikoposition, die auch
Nachhaltigkeitsthemen umfassen. Das Risikomanagement hat darin
Schlüsselindikatoren zum Risikograd innerhalb der Reputationsgefahr und
Messwerte zum Geschäftsbetrieb hinsichtlich Umweltaspekten definiert
und berichtet diese regelmäßig an den Vorstand. Somit nutzt der Vorstand
die Chance, mittels stetiger Verbesserung der Messwerte und einer guten
Reputation neue Kundenkreise zu erschließen und gleichsam eigene
ökologische Auswirkungen zu optimieren. Auch Gefahren aus
Umweltrisiken, wie beispielsweise dem Klimawandel, werden im Rahmen
der vierteljährlichen Berichterstattung an den Vorstand thematisiert. Der
Fokus liegt hierbei auf der Naturgefahrenrückversicherung, einer
Kumulkontrolle sowie Szenarioanalysen. Die wahrzunehmenden Chancen
aus der Absicherung von Naturgefahren oder auch die Entwicklung von
(Rück-)Versicherungslösungen für beispielsweise erneuerbare
Energierisiken oder CO2-Reduktionstechnologien sind Teil der
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
63
Geschäftsbericht 2025
Strategieentwicklung. Solche Ziele gehen mit Risikolimiten einher, die im
Risikobericht dokumentiert werden.
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit
denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
[GOV-2]
[GOV-2_26b, c] Die Hannover Rück-Gruppe überarbeitet alle drei Jahre
ihre Strategie, um nachhaltigen Geschäftserfolg zu sichern. Die Strategie
für 2024–2026 lautet „Staying Focused. Thinking Ahead.“ Neben
finanziellen Zielen beinhaltet die Ambition der Konzernstrategie auch
strategische Ziele im Hinblick auf Mitarbeiterengagement sowie zu
ökologischer Verantwortung. Der Vorstand wird vom Bereich Group
Strategy & Sustainability halbjährlich über Fortschritte zur Strategie
informiert und erhält ganzjährig Entscheidungsvorlagen zu
unterschiedlichen Nachhaltigkeitsthemen. Im Berichtsjahr hat er die
Wesentlichkeitsanalyse validiert (siehe Abschnitt SBM-3).
[GOV-2_26a] Auch der Aufsichtsrat berücksichtigt Nachhaltigkeitsthemen.
Im Berichtsjahr befassten sich der Aufsichtsrat, der Finanz- und
Prüfungsausschuss sowie der ESG-Experte des Aufsichtsrats mit ESG-
Themen, u. a. mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse. Sie
erhielten weiterhin Informationen zu regulatorischen Entwicklungen.
Zudem berichtete der Chief Risk Officer dem Aufsichtsrat sowie dem
Finanz- und Prüfungsausschuss zu Risikothemen, dies umfasst auch
Naturkatastrophenrisiken. Durch die jährliche Prüfung der
Nachhaltigkeitserklärung beschäftigt sich der Aufsichtsrat zudem mit den
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Eine vollständige
nummerierte Übersicht der identifizierten wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Rückversicherungsgeschäft findet sich in der
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme [GOV-3]
[GOV-3_29a] Die Vorstandsvergütung ist an öffentlich kommunizierten
finanziellen und nichtfinanziellen Zielen sowie der Aktionärsrendite
ausgerichtet und fördert somit die nachhaltige und langfristige Entwicklung
des Konzerns.
Das Vergütungssystem entspricht den gesetzlichen und regulatorischen
Anforderungen sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) und bildet die Grundlage für die Festlegung der
Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat. Neben
der turnusmäßigen Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Billigung des Vergütungssystems können die Aktionäre auch jährlich in der
Hauptversammlung Fragen und Anmerkungen zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands im Rahmen der Vorlage des Vergütungsberichts an die
Gesellschaft richten und ein konsultatives Votum über den
Vergütungsbericht abgeben („Say on Pay“).
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Rahmen ihrer Direktvergütung einen
fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Um dem
Leistungsgedanken angemessen Rechnung zu tragen, besteht die Ziel­
Direktvergütung zu 40 % aus der Festvergütung und zu 60 % aus variablen
Vergütungsbestandteilen. Letztere bestehen aus einer kurzfristigen und
einer langfristigen Komponente und spiegeln insbesondere den Grad der
jeweiligen Zielerreichung für das Geschäftsjahr wider. [GOV-3_29b] Zur
Ermittlung eines individuellen Zu- bzw. Abschlags von -25 %-Punkten bis
+25 %-Punkten im Rahmen der variablen Vergütung legt der Aufsichtsrat
für jedes einzelne Vorstandsmitglied jeweils im Voraus für das kommende
Geschäftsjahr Zielkriterien und -kennzahlen fest, die auch
Nachhaltigkeitsziele beinhalten.
In Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen wurden übergeordnete Zielsetzungen
zu sozialen und ökologischen Themen festgelegt, die im Einklang mit der
Konzernstrategie 2024–2026 sowie der unterliegenden Environmental
Strategy stehen. Im ökologischen Bereich wird die Weiterentwicklung und
Umsetzung der Environmental Strategy angestrebt. Für weiterführende
Informationen zu der Environmental Strategy verweisen wir auf das Kapitel
E1-4 (Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung
an den Klimawandel). [GOV-3_29c, e] Im ökologischen Bereich wurde ein
Ziel zum Carbon Disclosure Project (CDP)-Rating festgelegt, welches mit
der Stufe "Management Level" definiert ist. Zudem wurde im sozialen
Bereich ein Ziel zu dem Themenkomplex Führung/Engagement festgelegt,
das sich an dem Engagement Index (jährliche Mitarbeiterumfrage) misst.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Zielsetzungen gelten als Richtwerte bei der
Ermittlung der Zielerreichung für den Vorstand; konkrete quantitative
nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen werden nicht als Ziele für
die Vorstandsvergütung definiert. Die Umwandlung qualitativer
Einschätzungen über die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien in einen
gesamthaften Prozentsatz für die Erreichung aller Zielkriterien erfolgt im
Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung durch den
Aufsichtsrat. [GOV-3_29d] Eine mathematisch exakte Bestimmung des
Anteils der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeits- oder
klimabezogenen Zielen oder Auswirkungen abhängt, ist aufgrund der
bestehenden Vergütungsstruktur nicht möglich.
[GOV-3_29a-e] Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die durch die
Hauptversammlung gemäß der Satzung festgelegte feste Vergütung, die in
ihrer Höhe entsprechend der im Aufsichtsrat ausgeübten Funktion und der
Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats variiert. Aufgrund der
beaufsichtigenden Funktion des Aufsichtsrats ist die
Aufsichtsratsvergütung an keine Zielerreichung gekoppelt und enthält keine
variablen Vergütungsbestandteile.
Weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
werden im Vergütungsbericht bereitgestellt; dort sind in der Tabelle zu
individuellen Zielvorgaben und Zielerreichungen der Vorstandsmitglieder
im Abschnitt Short-Term Incentive (STI) auch die Nachhaltigkeitsziele der
Vorstände im Einzelnen aufgeführt.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht [GOV-4]
[GOV-4_30, 32, AR8-10] Mit folgender Tabelle gibt die Hannover Rück eine
Übersicht über die in ihrer Nachhaltigkeitserklärung bereitgestellten
Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht an.
Informationen über das Verfahren zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2
ESRS 2 GOV-3
ESRS 2 SBM-3
Einbindung betroffener
Interessenträger in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 IRO-1
ESRS 2 MDR-P
Themenbezogene ESRS
Ermittlung und Bewertung negativer
Auswirkungen
ESRS 2 IRO-1 inkl. IRO-1 in themenbezogenen ESRS
ESRS 2 SBM-3
Maßnahmen gegen diese negativen
Auswirkungen
ESRS 2 MDR-A
Themenbezogen: Maßnahmen und Übergangspläne
Nachverfolgung der Wirksamkeit
dieser Bemühungen und
Kommunikation
ESRS 2 MDR-M
ESRS 2 MDR-T
Themenbezogene ESRS-Kennzahlen und -Ziele
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
64
Geschäftsbericht 2025
Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung [GOV-5]
[GOV-5_36a, b] Alle risikorelevanten Prozesse unterliegen dem
Risikomanagementprozess sowie einem internen Kontrollsystem (IKS), die
konzernweite Gültigkeit haben. Die Risikobewertung und deren
Priorisierung findet unter Anwendung des Risikomanagementsystems
gruppeneinheitlich statt und wird über die Risk and Capital Management
Policy weltweit kommuniziert und angewandt. Zum Beispiel erfolgt eine
qualitative Bewertung der Risikomanagementsysteme durch eine jährliche
Reifegradbewertung in Workshops.
In Vorbereitung auf die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung wurde der
Prozess der Berichterstattung an die gestiegenen Anforderungen in Bezug
auf Datenquantität, -qualität und Informationstiefe verfeinert. In diesem
Zusammenhang wurden Prozesse im internen Prozessmanagement-Tool
implementiert, in dem Rollen, Kontrollen und Überprüfungen verankert sind.
[GOV-5_36c] Für jede Art von Berichterstattung wird als potenzielles Risiko
identifiziert, dass einzelne Berichtsinhalte nicht korrekt berichtet werden.
Dieses Risiko ist innerhalb der Risikolandschaft den operationellen Risiken
als Geschäftsprozess- und Datenqualitätsrisiko zugeordnet. Das
Nachhaltigkeitsmanagement samt der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist
als explizite Komponente des internen Kontrollsystems in der
dazugehörigen konzernweit gültigen Richtlinie gelistet und unterliegt daher
einer verpflichtenden Kontrolle.
Zu den wichtigsten identifizierten Risiken in Zusammenhang mit der
Nachhaltigkeitsberichterstattung gehören fehlerhafte oder verspätete
Datenzulieferungen, Missinterpretationen von Kennzahlen oder Prozessen
sowie unvollständige Daten aus der vor- oder nachgelagerten
Wertschöpfungskette. Dem identifizierten potenziellen Risiko begegnet die
Hannover Rück durch eine Reihe von prozessintegrierten Einzelkontroll-
Maßnahmen. Diese Minderungsstrategien umfassen u. a.
Plausibilitätsprüfungen, ein Mehr-Augen-Prinzip und Termincontrolling. Die
Nachhaltigkeitserklärung wird vor Veröffentlichung von zwei Mitarbeitenden
des Zentralbereichs Group Risk Management qualitätsgesichert.
Um unbefugte Eingaben zu unterbinden, nutzt die Hannover Rück ein
Redaktionssystem, das Arbeitsabläufe dokumentiert. Die Erstellung der
Berichte erfolgt durch qualifizierte Mitarbeitende und zugewiesene Rollen.
Alle Eingaben sind mit Freigaben hinterlegt, sodass Kontrollen
systematisch durchgeführt und dokumentiert werden.
In Bezug auf quantitative Informationen unterliegt die Hannover Rück
einem konzerninternen Reporting Manual der Muttergesellschaft Talanx.
Dieses Reporting Manual definiert Vorgaben für quantitative Angaben,
beschreibt jede Kennzahl und deren Erhebung und stellt sicher, dass alle
Beteiligten einheitlich vorgehen.
[GOV-5_36d, e, AR_11] Vorstand und Aufsichtsrat werden mindestens
jährlich über wesentliche Entwicklungen und Ergebnisse der
Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert.
Strategie und Geschäftsmodell
Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette [SBM-1]
[SBM-1_40ai, ii] Die Hannover Rück SE ist eine Europäische
Aktiengesellschaft, Societas Europaea (SE), mit Sitz in Hannover,
Deutschland. Mit Rückversicherungsumsätzen von rund 26,8 Mrd. EUR ist
sie einer der größten Rückversicherer der Welt. Gegründet 1966, umfasst
der Hannover Rück-Konzern heute zahlreiche Tochtergesellschaften,
Niederlassungen und Repräsentanzen weltweit und bedient mit seinen
Produkten wesentliche Märkte in Europa, Amerika, Afrika, Asien sowie dem
Nahen Osten. Auf Basis eines globalen Netzwerks werden
Geschäftspartnern und Kunden aus der Erstversicherungsbranche weltweit
traditionelle, maßgeschneiderte und innovative
Rückversicherungslösungen angeboten. Schaden-Rückversicherung – die
Absicherung von Werten und Ansprüchen – und Personen-
Rückversicherung – die Absicherung natürlicher Personen – sind dabei die
primären Geschäftsfelder (NACE-Code K65.2.0). Weiterführende
Informationen zu den bedeutenden Märkten, in denen die Hannover Rück
tätig ist, finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel
[SBM-1_40aiii] Die Hannover Rück verfügt neben ihrem Hauptstandort in
Hannover über weitere Standorte weltweit und beschäftigt insgesamt über
4.000 Mitarbeitende. Die geografische Verteilung der Mitarbeitenden ist der
entnehmen.
Konzernstrategie 2024–2026 – Staying Focused. Thinking Ahead.
[SBM-1_40e, f, g] Der Strategiezyklus der Hannover Rück umfasst drei
Jahre. Die Konzernstrategie 2024–2026 „Staying Focused. Thinking
Ahead.“ zielt auf branchenführende Performance in Bezug auf Profitabilität
und Gewinnwachstum, eine zuverlässige ökonomische Wertschöpfung
sowie eine attraktive Dividende ab. Eine weitere strategische Zielgröße ist
die Kapitalstärke der Hannover Rück. Neben diesen finanziellen Zielen
beinhaltet die Ambition der Konzernstrategie auch strategische Ziele zu
Mitarbeiterengagement sowie zu ökologischer Verantwortung.
Die Konzernstrategie auf Corporate-Ebene (Corporate-Level-Strategie)
wird durch verschiedene Business-Level-Strategien konkretisiert und
unterstützt. Von besonderer Bedeutung für wesentliche
Nachhaltigkeitsaspekte sind hierbei insbesondere die Environmental
Strategy sowie die People & Culture Strategy. Diese operationalisieren
Handlungsfelder und Maßnahmen im Hinblick auf die wichtigsten
Nachhaltigkeitsziele und -herausforderungen. Die Konzernstrategie
adressiert somit nicht nur die Interessen von Kunden oder Investoren,
sondern mit Mitarbeitenden und der Gesellschaft auch weitere wichtige
Interessenträger der Hannover Rück. Übergeordnet betrachtet liegt der
Fokus der ökologischen Nachhaltigkeit auf der fortschreitenden
Dekarbonisierung der Rückversicherungs- und Anlageportefeuilles sowie
der Förderung der gesellschaftlichen Resilienz gegenüber den steigenden
Auswirkungen des Klimawandels. Die People & Culture Strategy hebt die
Bedeutung der eigenen Mitarbeitenden für den Geschäftserfolg der
Hannover Rück hervor und adressiert konkret das Wohlergehen der
Mitarbeitenden, ein diskriminierungsfreies und leistungsförderndes
Arbeitsumfeld sowie die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität zur
Sicherung von künftigen Talenten am Arbeitsmarkt.
Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Als global agierender Rückversicherer übernimmt die Hannover Rück eine
zentrale Rolle für die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des internationalen
Versicherungsmarktes. Die Wertschöpfung entsteht dabei durch die
systematische Übernahme, Analyse, Bewertung, Steuerung und
Diversifikation von Risiken in den Bereichen Schaden- und Personen-
Rückversicherung. Diese Aktivitäten dienen der finanziellen Absicherung
von Risiken und der Schaffung von Mehrwert für Kunden, Investoren und
andere Interessengruppen.
[SBM-1_42a] Die wesentlichen Inputs der Hannover Rück sind Risikodaten
und Kapital. Risikodaten werden durch Kooperationen mit Erstversicherern,
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
65
Geschäftsbericht 2025
Maklern sowie über interne und externe Datenquellen gewonnen und
kontinuierlich analysiert, um eine präzise Risikobewertung sicherzustellen.
Die Kapitalstruktur setzt sich zusammen aus den
versicherungstechnischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten,
einschließlich der vertraglichen Servicemarge und der Risikoanpassung für
nichtfinanzielle Risiken, sowie dem Eigenkapital. Um diese Inputs
nachhaltig zu sichern, setzt die Hannover Rück auf strikte
Risikomanagementprozesse, Investitionen in digitale Analysetools sowie
auf die kontinuierliche Weiterentwicklung des Know-hows ihrer
Mitarbeitenden.
[SBM-1_42b] Die zentralen Outputs der Hannover Rück sind
Rückversicherungsschutz, finanzielle Absicherung sowie
maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Risiken. Diese werden mit
Kapital gedeckt. Kunden profitieren von einer verbesserten
Risikotragfähigkeit, stabilen Prämienstrukturen und einem Partner, der
auch in Extremsituationen wie Naturkatastrophen oder Pandemien
finanziell handlungsfähig bleibt. Investoren erhalten eine Rendite, gestützt
durch ein diversifiziertes Geschäftsmodell sowie eine solide
Kapitalanlagepolitik. Die Gesellschaft profitiert durch die Förderung von
Versicherungslösungen, die soziale und wirtschaftliche Stabilität in
verschiedenen Regionen der Welt sichern.
[SBM-1_42c] Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst Akteure und
Prozesse, die den Rückversicherungsprozess vorbereiten. Hierzu zählen
neben Erstversicherern auch Kapitalgeber, die finanzielle Ressourcen für
die Geschäftstätigkeit und Risikodeckung bereitstellen, Makler, die
Rückversicherungslösungen zwischen Erstversicherern und der Hannover
Rück vermitteln, sowie Dienstleister und Betriebsmittellieferanten. Zudem
spielen Rückversicherungspartner, sogenannte Retrozessionäre, eine
wichtige Rolle, indem sie Teile der Risiken übernehmen und so zur
Diversifikation des Portefeuilles beitragen. Die nachgelagerte
Wertschöpfungskette umfasst die Abwicklung von Schäden sowie die
Kapitalanlage. Die Hannover Rück ist weltweit in verschiedenen
Marktsegmenten tätig und passt ihr Geschäftsmodell kontinuierlich an die
dynamischen Anforderungen der globalen Risikolandschaft an.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
[SBM-2]
[SBM-2_45ai, b] Die Interessen und Standpunkte der wichtigsten
Interessenträger zu verstehen und zu berücksichtigen, sind die Grundlagen
für den nachhaltigen Geschäftserfolg der Hannover Rück. Zu den
wichtigsten Interessenträgern gehören für die Hannover Rück ihre Kunden
und Makler, Investoren, Mitarbeitende, Regulatoren und die Finanzaufsicht
sowie die Zivilgesellschaft. Ein kontinuierlicher Dialog mit diesen
Interessengruppen findet laufend auf verschiedensten Ebenen statt.
[SBM-2_45aiii, b] Von Bedeutung sind hierbei nicht nur institutionalisierte
Austauschformate, sondern auch unterschiedliche Formen des alltäglichen
Kontakts mit verschiedenen Interessengruppen – z. B. im direkten
Kundengespräch. Im hochprofessionellen B2B-Umfeld eines
Rückversicherers werden individuelle Bedarfe regelmäßig eruiert und sind
Teil des Strategie- und Produktentwicklungsprozesses. Auch Mitarbeitende
können über verschiedene Kanäle jederzeit Themen gegenüber dem
Unternehmen platzieren (z. B. über jährliche Mitarbeiterumfragen) und sind
über Arbeitnehmervertreter direkt in Geschäftsentscheidungen
eingebunden. Ein weiterer relevanter Kanal zum Dialog ist die
Mitgliedschaft in Verbänden und die Teilnahme an Initiativen, in denen sich
verschiedene Interessenträger regelmäßig organisieren, z. B. Gesetzgeber,
Nichtregierungsorganisationen sowie diverse Marktteilnehmer. Für
kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zudem die Belange von
Investoren ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die Hannover Rück ist hierzu
regelmäßig auch in Hinblick auf Nachhaltigkeit und ESG mit Investoren in
direktem Austausch und partizipiert in einer Reihe von etablierten ESG-
Ratings, welche die Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts
widerspiegeln. Die regelmäßig durchgeführten Wesentlichkeitsanalysen
berücksichtigen Meinungen von Interessenträgern (siehe auch Kapitel
IRO-1).
[SBM-2_45bav, ci] Die Konzernstrategie für 2024–2026 berücksichtigt
diese Standpunkte und greift wesentliche Erwartungen in der Corporate-
Level-Strategie und weiteren daraus abgeleiteten Business-Level-
Strategien, die eine zusätzliche Granularität für spezifische Funktions- und
Geschäftsbereiche bieten, dediziert auf. So sind z. B. wesentliche
Erwartungen der Mitarbeitenden zentrale Handlungsfelder der People &
Culture Strategy, während in der Environmental Strategy der
gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Erwartung der fortschreitenden
Dekarbonisierung Rechnung getragen wird. [SBM-2_45ciii] Da die
Konzernstrategie 2024–2026 die Kernelemente des Geschäftsmodells
bestätigt, wird nicht erwartet, dass sich das Verhältnis zu den
Interessenträgern durch diese Konzernstrategie wesentlich ändert.
[SBM-2_45cii] Die Entwicklung der Konzernstrategie erfolgt kontinuierlich
im Rahmen der strategischen Analyse unter Berücksichtigung der
Standpunkte der wichtigsten Interessenträger. Über verschiedene
Austauschformate werden Erkenntnisse zu den Erwartungen erlangt, die in
die Definition der strategischen Ziele und die Ausgestaltung der
strategischen Schwerpunkte einfließen. Somit wird sichergestellt, dass
vorgeschlagene strategische Maßnahmen im Einklang mit langfristigen
Unternehmenszielen und den Interessen der Interessenträger stehen.
[SBM-2_45d] Vorstand und Aufsichtsrat sind als zentrale Kontrollgremien
eng in den Strategieentwicklungsprozess eingebunden. Zudem validiert der
Vorstand die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und der Aufsichtsrat
sowie der Finanz- und Prüfungsausschuss werden darüber informiert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell [SBM-3]
[SBM-3_48a] Im Einklang mit den Anforderungen der CSRD wurde im
Berichtsjahr eine Validierung der Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt (für
nähere Informationen wird auf das Kapitel „Angaben zum Verfahren für
die Wesentlichkeitsanalyse“ verwiesen). [ESRS-2_AR17] Die Hannover
Rück-Gruppe hat dabei Auswirkungen sowie potenzielle Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, den Arbeitskräften des
Unternehmens und der Unternehmensführung identifiziert. Dabei
konzentrieren sich die identifizierten IROs (Impacts, Risks, Opportunities)
im Zusammenhang mit dem Klimawandel in erster Linie auf das globale
Kerngeschäft in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, während IROs
im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens und der
Unternehmensführung den eigenen Geschäftsbetrieb betreffen.
Grundsätzlich bestätigen die Ergebnisse die Wesentlichkeitsbetrachtung
der vergangenen Jahre. [SBM-3_48g] Maßgebliche Veränderungen
gegenüber vorangegangenen Berichtszeiträumen konnten nicht festgestellt
werden. Es wurden zudem einzelne Auswirkungen, Risiken und Chancen
weiter spezifiziert und gegebenenfalls konsolidiert. Ferner wurden einzelne
positive Auswirkungen als Maßnahmen gegen potenzielle negative
Auswirkungen klassifiziert. Zudem wurde wettbewerbswidriges Verhalten
als nicht wesentliches Thema eingestuft.
[SBM-3_48b] Die Hannover Rück erkennt ihre Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten bereits seit
vielen Jahren an und verfolgt längerfristige Konzepte und Maßnahmen im
Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung, um negative Einflüsse zu
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
66
Geschäftsbericht 2025
reduzieren, positive Einflüsse zu stärken, Risiken zu minimieren und
Geschäftschancen konsequent zu nutzen. Dazu gehört auch die
regelmäßige freiwillige sowie gesetzliche Berichterstattung, um
Informationsbedürfnisse verschiedenster Interessenträger zu erfüllen. Im
Zusammenhang mit dem Klimawandel sind beispielhaft verschiedene
Richtlinien zu nennen, die die Exponierung gegenüber Geschäftspartnern
und Investments im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen durch
Ausschlüsse aktiv reduzieren und somit direkten Einfluss auf unser
Geschäftsmodell nehmen. Physische Klimarisiken von Kunden
abzusichern, gehört darüber hinaus zum Geschäftsmodell eines
Rückversicherers, weswegen diese Risiken bewusst eingegangen, dabei
aber engmaschig kontrolliert und gesteuert werden (siehe auch „Aktuelle
und erwartete finanzielle Effekte“). Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft oder der
Unternehmensführung sind nicht geschäftsmodellbedingt, da jedes
Unternehmen nach den bestmöglichen Talenten und Mitarbeitenden sucht,
um erfolgreich zu sein. Dies wird durch ein positives, diskriminierungsfreies
und gesetzeskonformes Arbeitsumfeld und eine positive
Außenwahrnehmung begünstigt und begründet die in den Kapiteln
„Unternehmensführung – ESRS G1“ erläuterten strategischen
Maßnahmen der Hannover Rück.
Auswirkungen
[SBM-3_48ci-iv] Die wesentlichen Auswirkungen der Hannover Rück im
Zusammenhang mit dem Klimawandel sind geschäftsmodellbedingt und
wirken sich einerseits positiv auf die Menschen und die Gesellschaft aus,
indem die Resilienz gegenüber Katastrophen durch
Rückversicherungsschutz erhöht wird oder nachhaltige Geschäftsmodelle
und die Energiewende durch gezielte Investitionen oder
Rückversicherungsschutz gefördert werden. Andererseits können
Finanzdienstleistungen wie Rückversicherungsschutz oder Investitionen
mit negativen Auswirkungen auf den Klimawandel einhergehen, da eine
Vielzahl von Wirtschaftstätigkeiten mit der Emission von Treibhausgasen
im Zusammenhang stehen. Die Auswirkungen sind daher indirekter Natur
und treten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf.
[ESRS-2_AR17] Die Auswirkungen sind insgesamt nicht zeitlich begrenzt
und können jederzeit und überall auftreten, wo die Hannover Rück tätig ist.
Positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft (z. B. durch ein
modernes und leistungsförderndes Arbeitsumfeld) betreffen die Menschen
direkt und werden durch strategische und unternehmenspolitische
Maßnahmen begünstigt, sind aber nicht geschäftsmodellspezifisch.
Negative Auswirkungen sind potenzieller Natur und treten auf, wenn
Maßnahmen nicht erfolgreich verlaufen oder die Hannover Rück es nicht
schafft, ein positives Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen.
Aktuelle und erwartete finanzielle Effekte
[SBM-3_48e, f] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden Risiken
und Chancen identifiziert, die sich kurz- wie auch mittel- und langfristig auf
die Finanzlage, die Leistung oder die künftigen Geschäftsaussichten
auswirken könnten. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind dies
insbesondere kurz- wie auch mittel- und langfristige physische sowie
langfristige transitorische Klimarisiken für Rückversicherungstätigkeiten
oder Kapitalanlagen. Die identifizierten Gefahren wettbewerbswidrigen
Verhaltens, von Korruptionsvorfällen über Datenschutzverletzungen bis hin
zu Cyberangriffen (dabei handelt es sich um identifizierte
unternehmensspezifische Risiken), bergen ebenfalls das Risiko von
Nachfragerückgängen und Kundenverlusten aufgrund von
Reputationsschäden. Dies kann sowohl kurzfristig zu Umsatzverlusten als
auch langfristig zu einer Schwächung der Marktposition führen. In Bezug
auf die eigenen Mitarbeitenden sind mit dem Wettbewerb um Talente für die
Hannover Rück-Gruppe langfristig potenzielle finanzielle Auswirkungen
verbunden. Höhere Personalkosten, Recruitingkosten und Bindungskosten
können die Profitabilität auf längere Sicht belasten, wenn es die Hannover
Rück nicht schafft, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Aus diesem Grund evaluiert die Hannover Rück regelmäßig ihre
strategische Personalarbeit, um langfristig resilient gegenüber diesen
Risiken zu sein und Geschäftschancen zu wahren (siehe auch Kapitel S1).
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich aktuell nicht genauer beziffern,
da sie von einer Vielzahl unvorhersehbarer Faktoren abhängen, die sich
schwer quantifizieren lassen.
[SBM-3_48d] Obwohl diese Risiken potenziell wesentlich sind, haben sie im
Berichtszeitraum keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens verursacht. Die
Schadenbelastung aus Ereignissen, die durch den Klimawandel beeinflusst
sind, lag im Berichtszeitraum innerhalb des erwarteten Budgets. Das
Geschäftsmodell eines Rückversicherers ist wie bereits beschrieben
explizit darauf ausgelegt, kurzfristige Risiken im Zusammenhang mit
Schäden durch klimabedingte Naturkatastrophen einzugehen und sie
abzusichern. Wenn diese Risiken nicht adäquat gemanagt werden, besteht
grundsätzlich die Gefahr, dass sie im kommenden Berichtszeitraum
Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben. Details zu den
umfangreichen Risikomanagementprozessen sind sowohl dem Kapitel
„Klimawandel – ESRS E1“ sowie dem „Chancen- und Risikobericht“ zu
entnehmen. Hierzu gehören auch Informationen zu langfristigen
Szenarioanalysen, um erwartete mittel- und langfristige Entwicklungen
durch klimatische Veränderungen im Risikomanagement zu
berücksichtigen. Die Hannover Rück-Gruppe beobachtet die Entwicklung
dieser Risiken und Chancen kontinuierlich und hat interne Prozesse
etabliert, um ihre potenziellen Auswirkungen zu bewerten und zu steuern.
Maßnahmen wurden u. a. bei der Prämienkalkulation für klimabeeinflusste
Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen und Starkregen, ergriffen.
Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells
[SBM-3_48f] Als globaler Rückversicherer sind insbesondere die Folgen
des Klimawandels ein relevantes Thema für die künftige
Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells, denn sie beeinflussen die
Geschäftstätigkeit in allen Bereichen: in der Schaden- und Personen-
Rückversicherung und der Kapitalanlage. Gleichzeitig stellen die
Auswirkungen des Klimawandels für die Hannover Rück das wichtigste
Nachhaltigkeitsrisiko dar und werden daher feinmaschig analysiert,
überwacht und gesteuert.
[ESRS-2_AR17] Die Hannover Rück führt eine detaillierte
Geschäftsplanung für das jeweils nächste Jahr und einen aggregierten
Geschäftsausblick für die folgenden vier Jahre durch. Geschäftsplanung
und -ausblick umfassen Annahmen zur Abwicklung des Bestandsgeschäfts
und Annahmen zu zukünftigem Neugeschäft und Neuanlagen. Die
Planungshorizonte orientieren sich u. a. an der Länge üblicher Marktzyklen
und an Marktveränderungen nach großen Naturkatastrophen. Der Zeitraum
der Geschäftsplanung deckt sich somit mit dem kurzfristigen Zeithorizont
zur Identifikation von Klimarisiken und der mittelfristige Geschäftsausblick
mit dem entsprechenden mittelfristigen Zeithorizont zur Identifikation von
Klimarisiken. Es gibt aufgrund der dynamischen Marktveränderungen
keinen Ausblick für Geschäftskennzahlen über einen Zeitraum von fünf
Jahren hinaus. Die Kapitalallokation wird aufgrund von Marktzyklen und
Geschäftsdynamik jeweils für das kommende Jahr festgelegt.
Strategische Risiken bestehen in dem Fall, dass die Versicherbarkeit von
Risiken durch den Klimawandel langfristig beeinflusst wird, also z. B.
Gebäude in bestimmten Regionen der Welt aufgrund der gestiegenen
Naturkatastrophenrisiken keinen (Rück-)Versicherungsschutz mehr
erhalten können. Daher setzt sich die Hannover Rück auch für den Ausbau
risikomitigierender Maßnahmen, z. B. in Form von Wasser- und
Brandschutzmanagement, ein.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
67
Geschäftsbericht 2025
[SBM-3_48h, 49] Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell werden in den
entsprechenden wesentlichen themenbezogenen ESRS zu E1, S1 sowie
G1 dediziert aufgegriffen. Eine vollständige Liste der identifizierten
Sachverhalte ist zudem der Tabelle „Identifizierte wesentliche
Angaben zum Verfahren für die
Wesentlichkeitsanalyse
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen [IRO-1]
[IRO-1_53a] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse der Hannover Rück
wird ein strukturierter Prozess angewendet, um wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten. Die Analyse folgt
dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ und berücksichtigt sowohl die
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt
und die Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen von
Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen.
Der Prozess ist zweistufig ausgestaltet. Gemäß der EFRAG Materiality
Assessment Implementation Guidance, Nr. 170, prüft die Hannover Rück
jährlich im Rahmen einer Trigger-Ereignis-Analyse, ob signifikante
Veränderungen (Trigger-Ereignisse) aufgetreten sind, die eine vollständige
Neudurchführung der Wesentlichkeitsanalyse erfordern. Für den Fall, dass
keine wesentlichen Trigger-Ereignisse aufgetreten sind, erfolgt eine
Validierung der letzten Wesentlichkeitsanalyse.
Die Trigger-Ereignis-Analyse berücksichtigt u. a. signifikante Änderungen
wesentlicher Interessenträger, des Geschäftsmodells, der Strategie, des
Produktportefeuilles und des nachhaltigkeitsbezogenen Risikoinventars.
Zusätzlich werden Peergroup-Vergleiche, Desk-Research-Analysen und
eine quantitative Portefeuilleanalyse durchgeführt. Auf Basis des
Ergebnisses der Trigger-Ereignis-Analyse wird für das Berichtsjahr 2025
eine Validierung der vollständigen Wesentlichkeitsanalyse des Jahres 2024
vorgenommen.
Der Unterschied zur vollständigen Wesentlichkeitsanalyse besteht darin,
dass im Rahmen der Validierung die in der vorherigen Analyse als
wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen erneut
bewertet werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob aufgrund neuer
Informationen oder externer Entwicklungen zusätzliche Themen
aufzunehmen oder zu entfernen sind. Zudem wurden entsprechend den
Angaben unter Tz. 48g einzelne Auswirkungen, Risiken und Chancen
weiter spezifiziert und gegebenenfalls konsolidiert.
Unabhängig vom Ergebnis der Trigger-Ereignis-Analyse führt die
Hannover Rück spätestens alle drei Jahre eine vollständige
Wesentlichkeitsanalyse durch.
Die Wesentlichkeitsanalyse stützt sich auf qualitative und quantitative
Methoden. Ein wesentlicher Bestandteil der Methodik ist die Einbindung
von Interessenträgern, um sicherzustellen, dass die Bewertung der
wesentlichen Themen auf einem umfassenden Verständnis der
unterschiedlichen Perspektiven basiert. Interne Interessenträger werden
durch Workshops in den Prozess einbezogen. Externe Interessenträger
werden gemäß ESRS 1 AR8 durch interne Interessenträger vertreten.
Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigen sowohl die Themen-
als auch die Unterthemenebene. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
sind die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Themen,
Unterthemen und Unterunterthemen berücksichtigen, auf der Ebene der
Unterthemen gemäß ESRS 2 AR18 gruppiert. Dadurch wird eine
aggregierte Bewertung innerhalb der Unterthemen sichergestellt.
Die qualitative Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt
im Rahmen von themenspezifischen Workshops. Die Ergebnisse werden
anhand vorab definierter Kriterien mithilfe eines Scoring-Modells
quantifiziert.
Darüber hinaus greift die Hannover Rück für die Bewertung von
Auswirkungen auf externe Datenquellen zurück. Diese quantitativen
Analysen ergänzen die qualitativen Bewertungen.
Auswirkungen
[IRO-1_53b] Das Verfahren der Hannover Rück zur Ermittlung, Bewertung,
Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen
Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft basiert auf einem
umfassenden Prozess.
Das Verfahren beginnt mit der systematischen Erfassung potenzieller und
tatsächlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft entlang der
Wertschöpfungskette des Unternehmens. Dabei werden sowohl die eigene
Geschäftstätigkeit als auch indirekte Auswirkungen aus
Geschäftsbeziehungen berücksichtigt (z. B. Lieferanten, Kunden,
Investitionen). Die Ermittlung der Auswirkungen erfolgt durch eine
Kombination aus internen und externen Datenquellen, wie etwa
Befragungen von Interessenträgern, Daten aus dem Risikomanagement
und externen Datenquellen wie den UNEP-FI Impact Maps zur Bewertung
des Kapitalanlageportefeuilles.
Der Quantifizierung der qualitativen Bewertungen der Auswirkungen liegt
folgendes Scoring-Modell zugrunde:
– Tatsächliche negative Auswirkungen werden anhand des Schweregrads
bewertet (Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit).
– Potenzielle negative Auswirkungen werden zusätzlich um die
Eintrittswahrscheinlichkeit ergänzt, wobei schwerwiegende
Auswirkungen – insbesondere im Bereich der Menschenrechte – auch
bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit als wesentlich eingestuft werden
können.
– Positive Auswirkungen, sowohl tatsächliche als auch potenzielle,
werden entsprechend ihrem Ausmaß und Umfang bewertet. Potenzielle
positive Auswirkungen werden zusätzlich entsprechend der
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Dabei werden Auswirkungen ohne geplante mitigierende bzw.
unterstützende Maßnahmen betrachtet.
Damit entsteht ein Wesentlichkeitsscore, der sowohl qualitative
Einschätzungen als auch quantitative Bewertungsfaktoren (insbesondere
quantitative Analyse des Kapitalanlageportefeuilles) integriert.
Die bewerteten Auswirkungen werden auf Grundlage des
Wesentlichkeitsscores priorisiert. Die Priorisierung erfolgt sowohl auf der
Ebene der ökologischen als auch der sozialen Auswirkungen.
Auswirkungen, die einen Wesentlichkeitsschwellenwert überschreiten,
werden als wesentlich eingestuft und in die Berichterstattung
aufgenommen.
Die Überwachung erfolgt durch eine regelmäßige Aktualisierung der
Bewertung im Rahmen der jährlichen Wesentlichkeitsanalyse.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
68
Geschäftsbericht 2025
[IRO-1_53bi] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bilden die primären
Wertschöpfungsaktivitäten der Hannover Rück einen besonderen
Schwerpunkt der Versicherungstechnik und der Kapitalanlage, da hier die
wesentlichsten potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Umwelt
und Gesellschaft auftreten können.
– Versicherungstechnik: Nachhaltigkeitsrelevante Auswirkungen ergeben
sich insbesondere in Bereichen wie der Deckung von Industrien mit
hoher Umweltbelastung (insbesondere im Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen). Hier besteht ein erhöhtes Risiko negativer ökologischer
Auswirkungen, weshalb entsprechende Versicherungsentscheidungen
im fakultativen Zentralbereich besonders geprüft werden.
– Kapitalanlage: Investitionen in bestimmte Branchen oder Regionen, wie
beispielsweise in umweltbelastende Industrien oder in Länder mit
schwachen Umwelt- und Menschenrechtsgesetzen, werden besonders
überwacht. Hier liegt der Fokus auf der Vermeidung negativer sozialer
oder ökologischer Auswirkungen durch die Kapitalanlagen der
Hannover Rück.
[IRO-1_53bii] Die Hannover Rück berücksichtigt bei der Ermittlung und
Bewertung von Auswirkungen sowohl direkte Effekte aus den eigenen
Geschäftstätigkeiten als auch die indirekten Auswirkungen entlang der
Wertschöpfungskette. Dies umfasst insbesondere die
Versicherungstechnik und die Kapitalanlage, bei denen potenzielle und
tatsächliche ökologische und soziale Auswirkungen systematisch im
Rahmen des standardisierten Bewertungs- und Scoring-Verfahrens der
Wesentlichkeitsanalyse erfasst werden.
[IRO-1_53biii] Zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verständnisses der
tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen werden betroffene
Interessenträger systematisch in den Bewertungsprozess einbezogen.
Zu den Interessenträgern gehören sowohl interne Akteure wie
Mitarbeitende als auch externe Stakeholder wie Geschäftspartner und
Vertreter der Zivilgesellschaft. Die Einbindung erfolgt über Workshops mit
internen Interessenträgern unter Berücksichtigung externer
Interessenträgerperspektiven gemäß ESRS 1 AR8. Die Erkenntnisse
fließen direkt in die qualitative Bewertung und Priorisierung der
nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen ein.
[IRO-1_53biv] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse der Hannover Rück
werden negative und positive Auswirkungen systematisch bewertet und
priorisiert.
Positive wie negative Auswirkungen werden auf Basis ihrer Schweregrade
und Eintrittswahrscheinlichkeiten priorisiert. Der Schweregrad ergibt sich
aus den Faktoren Ausmaß und Umfang. Bei negativen Auswirkungen
kommt der Faktor Unabänderlichkeit hinzu.
– Ausmaß (Scale): Dies beschreibt die Intensität der Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft.
– Umfang (Scope): Der Umfang bezieht sich auf die Reichweite der
Auswirkungen.
– Unabänderlichkeit (Irremediability): Dieser Faktor bewertet, in welchem
Maße die negativen Auswirkungen rückgängig gemacht oder gemildert
werden können.
Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit werden auf einer Skala von 0
(minimal) bis 5 (hoch) bewertet. Da bei positiven Auswirkungen keine
Unabänderlichkeit bewertet wird, werden die Werte für das Ausmaß und
den Umfang mit dem Faktor 1,5 multipliziert, um einen einheitlichen
Wesentlichkeitsscore für positive und negative Auswirkungen zu erhalten.
Die Summe der Bewertungen ergibt den Schweregrad der Auswirkung, der
zwischen 1 (minimal) und 15 (kritisch) liegen kann.
Bei potenziellen Auswirkungen wird zusätzlich die
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und reicht von 0,65 (sehr gering) bis 1
(sehr wahrscheinlich). Das Produkt aus Schweregrad und
Wahrscheinlichkeit ergibt den Wesentlichkeitsscore für die jeweilige
Auswirkung. Positive wie negative Auswirkungen werden als wesentlich
eingestuft, wenn der Wesentlichkeitsscore 8 oder mehr erreicht.
Risiken und Chancen
[IRO-1_53ci] Die Zusammenhänge zwischen den Auswirkungen des
Unternehmens und seinen Abhängigkeiten im Hinblick auf Umwelt und
Gesellschaft sowie die damit verbundenen Risiken und Chancen werden
umfassend berücksichtigt. Dabei wird die doppelte Wesentlichkeit
angewendet, die sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf externe
Akteure (Umwelt und Gesellschaft) als auch die Auswirkungen externer
Faktoren auf das Unternehmen selbst adressiert (Chancen und Risiken).
Die Analyse konzentriert sich darauf, wie bestimmte Auswirkungen – etwa
ökologische oder soziale Einflüsse – gleichzeitig als Risiko oder Chance für
das Unternehmen wirken können. Beispielsweise können
Umweltverschmutzungen, die durch Geschäftstätigkeiten verursacht
werden, nicht nur negative Folgen für die Umwelt haben, sondern auch mit
finanziellen Risiken für das Unternehmen, etwa durch regulatorische
Strafen oder Reputationsverluste, einhergehen. Umgekehrt können
positive ökologische Maßnahmen, wie Investitionen in nachhaltige
Projekte, nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch neue
Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und das Unternehmensimage stärken.
[IRO-1_53cii] Zur Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit von Risiken
und Chancen verwendet die Hannover Rück qualitative und quantitative
Methoden gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.3. Diese Bewertung umfasst die
Analyse der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Art der
potenziellen finanziellen Auswirkungen.
– Wahrscheinlichkeit (Likelihood): Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens
eines Risikos oder einer Chance wird auf einer Skala von 0,65 (sehr
gering) bis 1 (sehr wahrscheinlich) bewertet.
– Ausmaß (Magnitude): Das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen wird
auf einer Skala von 1 (gering) bis 5 (hoch) bewertet.
– Art der Auswirkungen (Nature of Impact): Die Art der finanziellen
Auswirkungen wird differenziert betrachtet, ob sie beispielsweise
kurzfristig oder langfristig, direkt oder indirekt sind.
Das Produkt aus Wahrscheinlichkeit und Ausmaß bildet die
Gesamtbewertung. Ein Risiko oder eine Chance wird als finanziell
wesentlich eingestuft, wenn die Gesamtbewertung einen Schwellenwert
von 3 überschreitet. Dies stellt sicher, dass alle relevanten finanziellen
Risiken und Chancen systematisch und transparent bewertet werden.
[IRO-1_53ciii] Nachhaltigkeitsrisiken werden nach denselben Grundsätzen
bewertet wie traditionelle Risiken. Dabei nutzt die Hannover Rück
Instrumente zur Risikobewertung, die im Einklang mit der Delegierten
Verordnung (EU) 2015/35 (Solvency II) stehen.
[IRO-1_53d] Der Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse der Hannover Rück ist systematisch strukturiert
und wird durch interne Kontrollverfahren unterstützt.
Die Entscheidungsfindung erfolgt in mehreren Phasen. Zunächst werden
alle relevanten Daten und Informationen zu potenziellen und tatsächlichen
Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie zu den damit
verbundenen Risiken und Chancen gesammelt. Dieser Schritt umfasst die
Einbindung von Interessenträgern, um ein möglichst umfassendes Bild der
Lage zu erhalten. Auf Basis dieser Informationen werden in Workshops und
Arbeitsgruppen erste Bewertungen vorgenommen. Experten aus
verschiedenen Bereichen des Risikomanagements, darunter auch der
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
69
Geschäftsbericht 2025
Chief Risk Officer, tragen zu einer ganzheitlichen Bewertung der Risiken
bei. Die Ergebnisse dieser Analysen werden in die
Wesentlichkeitsbewertung integriert. Die Priorisierung von Themen erfolgt
dabei nach klar definierten Kriterien wie Schweregrad,
Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Bedeutung.
Die internen Kontrollverfahren dienen der Qualitätssicherung und
Risikominderung im Entscheidungsprozess. Ein zentrales Element ist die
regelmäßige Überprüfung der ermittelten Ergebnisse durch verschiedene
Unternehmensebenen, darunter das Risikomanagement, der Bereich
Group Strategy & Sustainability und das obere Management. Diese
Kontrollen stellen sicher, dass alle relevanten Informationen vollständig
berücksichtigt und die Bewertungen konsistent und objektiv sind. Zudem
gibt es Mechanismen zur Validierung der Ergebnisse, einschließlich der
Top-down-Validierung durch den Vorstand.
[IRO-1_53e] Die Hannover Rück hat ein umfassendes Verfahren zur
Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie
-chancen implementiert, um auch ESG-Faktoren in das
Risikomanagementsystem einzubinden. Zudem ist das Risikomanagement
in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Das
nachhaltigkeitsbezogene Risikoinventar dient als Ausgangsbasis für diesen
Prozess. Für weiterführende Informationen zum Risikomanagement
verweisen wir auf GOV-5 sowie den „Chancen- und Risikobericht“. Der
Umgang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in IRO-2, Tz. 59
beschrieben.
[IRO-1_53g] Zu den qualitativen Input-Parametern gehören Meinungen von
Interessenträgern, die durch Workshops erfasst werden. Dazu zählen
Einschätzungen zu sozialen, ökologischen und Governance-Aspekten, die
sowohl aus der Perspektive der betroffenen Interessenträger als auch aus
der Unternehmenssicht relevant sind. Zudem fließen qualitative
Erkenntnisse aus den internen Risikomanagementprozessen sowie
branchenspezifische Marktanalysen, z. B. Peergroupvergleiche, in die
Bewertung ein.
Quantitative Input-Parameter beinhalten u. a. Daten zu den ökologischen
und sozialen Auswirkungen des Unternehmens sowie seiner Standorte, wie
CO₂-Emissionen, Energieverbräuche und Informationen zu seinen
Mitarbeitenden. Zusätzlich werden finanzielle Kennzahlen wie die
potenziellen Kosten und Erträge von Risiken und Chancen sowie Daten aus
der Kapitalanlage herangezogen. Externe Datenquellen, wie etwa die
UNEP-FI Impact Maps, werden verwendet, um die Auswirkungen der
Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft zu quantifizieren.
[IRO-1_53h] Für das Berichtsjahr 2025 wurde die unter Tz. 53a
beschriebene Trigger-Ereignis-Analyse eingeführt. Somit ist die
Wesentlichkeitsanalyse ab dem Berichtsjahr 2025 zweistufig. Das
Verfahren wird jährlich durchgeführt.
Angaben im Zusammenhang mit IRO-1 „Klimawandel (E1)“
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden für die Hannover Rück-
Gruppe verschiedene wesentliche Auswirkungen sowie Risiken im
Zusammenhang mit dem Klimawandel ermittelt. Diese finden sich
gesammelt in der Tabelle „Identifizierte wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen“. Geforderte Angaben zur Angabe IRO-1 im
Zusammenhang mit dem Klimawandel gemäß ESRS E1 Tz. 20 und
entsprechende Szenarioanalysen gemäß ESRS E1 Tz. 21 finden sich im
Klimawandel-Kapitel im Abschnitt „Management von Auswirkungen,
Angaben im Zusammenhang mit IRO-1 „Umweltverschmutzung (E2)“
[E2-IRO-1_11] Als Rückversicherungsunternehmen hat die
Hannover Rück-Gruppe keine eigene Produktion, die Auswirkungen auf die
Umwelt hat. Eine Untersuchung der Kapitalanlage sowie des
Rückversicherungsgeschäfts ergab keine wesentlichen Auswirkungen auf
die Umwelt. Daher erfolgten seitens des Unternehmens keine
Konsultationen mit von Umweltverschmutzung betroffenen
Gemeinschaften.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse konnten für die Hannover Rück-
Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im
Zusammenhang mit Umweltverschmutzung oder der Abhängigkeit von
Ökosystemdienstleistungen identifiziert werden. Dies beinhaltete eine
Analyse der Kapitalanlagen mithilfe der UNEP-FI Impact Map.
Angaben im Zusammenhang mit IRO-1 „Wasser- und Meeresressourcen
(E3)“
[E3-IRO-1_8] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat die Hannover
Rück-Gruppe keine wesentlichen Geschäftstätigkeiten identifiziert, bei
denen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit
Wasser- und Meeresressourcen im eigenen Geschäftsbetrieb, der
Kapitalanlage oder dem Versicherungsgeschäft auftreten könnten. Dies
beinhaltete eine Standortanalyse, die mithilfe externer Datenquellen wie
etwa der WWF Risk Filter Suite und des WWF Water Risk Filter
durchgeführt wurde, sowie eine Analyse der Kapitalanlagen mithilfe der
UNEP-FI Impact Map. Konsultationen, insbesondere von betroffenen
Gemeinschaften, wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nicht
durchgeführt.
Angaben im Zusammenhang mit IRO-1 „Biologische Vielfalt und
Ökosysteme (E4)“
[E4-IRO-1_17, 19] Im Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse konnten für das
Thema „biologische Vielfalt und Ökosysteme“ keine wesentlichen
Auswirkungen in Bezug auf den eigenen Betrieb und Geschäftstätigkeiten
in der Kapitalanlage und Versicherungstechnik identifiziert werden. Dabei
wurde auch die Perspektive auf die wesentlichen physischen Standorte der
Hannover Rück-Gruppe berücksichtigt, indem Umwelt- und
Nachhaltigkeitsmanager bei der Analyse befragt wurden. Die Analyse
wurde durch die Nutzung externer Datenquellen wie etwa der WWF Risk
Filter Suite ergänzt. Es konnten keine wesentlichen Quellen für eine
Beeinflussung der Biodiversität durch die physischen Standorte festgestellt
werden.
Ebenso wurden bei der Ermittlung und Bewertung an den eigenen
Standorten oder innerhalb der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette keine wesentlichen Abhängigkeiten in Bezug auf die
biologische Vielfalt oder auf Ökosysteme und deren Leistungen festgestellt.
Hierbei wurde keine Bewertung von Ökosystemdienstleistungen
durchgeführt. Systemische Risiken wurden nicht explizit berücksichtigt. Die
Wesentlichkeitsanalyse hat zudem keine wesentlichen transitorischen oder
physischen Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit der biologischen
Vielfalt und Ökosystemen festgestellt, die wesentliche finanzielle
Auswirkungen haben könnten. Die Analyse wurde durch die Nutzung
externer Datenquellen wie etwa des WWF Biodiversity Risk Filter ergänzt.
Die Hannover Rück hat daher keine Konsultationen mit betroffenen
Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter
biologischer Ressourcen und Ökosysteme durchgeführt.
Zudem erfolgte eine Analyse der Kapitalanlagen mithilfe der UNEP-FI
Impact Maps.
Angaben im Zusammenhang mit IRO-1 „Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft (E5)“
[E5-IRO-1_11] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse konnten für den
Themenkomplex Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft keine
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
70
Geschäftsbericht 2025
wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf die eigenen Tätigkeiten im
Geschäftsbetrieb der Kapitalanlage, des Versicherungsgeschäfts oder
anderer Geschäftsbereiche festgestellt werden. Insbesondere wurden
Aspekte wie der Materialverbrauch und das Abfallmanagement geprüft,
ohne dass sich Hinweise auf signifikante negative oder positive
Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft ergeben haben. Zudem
erfolgte eine Analyse der Kapitalanlagen mithilfe der UNEP-FI Impact
Maps. Auf Basis der durchgeführten Risikoinventur und der
Wesentlichkeitsanalyse nach der beschriebenen Methodik konnten
ebenfalls keine wesentlichen Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft festgestellt werden. Es wurden
daher keine Konsultationen mit den betroffenen Gemeinschaften im
Zusammenhang mit den Themen Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft durchgeführt.
Angaben im Zusammenhang mit IRO-1 „Unternehmensführung (G1)“
Bei der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit der Unternehmensführung wurden verschiedene
Kriterien berücksichtigt. Diese beinhalten insbesondere die Spezifika des
Geschäftsmodells als globaler Rückversicherer und die damit verbundenen
Tätigkeiten, Kundenbeziehungen sowie internationale Transaktionen. Im
Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse konnten in diesem Zusammenhang
verschiedene wesentliche Auswirkungen, Risiken sowie Chancen
identifiziert werden, die in der Tabelle „Identifizierte wesentliche
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
71
Geschäftsbericht 2025
In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten [IRO-2]
[IRO-2_56]
Themenbezogener ESRS
In themenbezogenen ESRS behandelte Nachhaltigkeitsaspekte
Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung
Thema
Unterthemen
Unter-Unterthemen
Seiten
ESRS E1
Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel
86 – 100
Klimaschutz
86 – 100
Energie
86 – 100
ESRS E2
Umweltverschmutzung
Luftverschmutzung
—
Wasserverschmutzung
—
Bodenverschmutzung
—
Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen
—
Besorgniserregende Stoffe
—
Besonders besorgniserregende Stoffe
—
Mikroplastik
—
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen
Wasser
Wasserverbrauch
—
Wasserentnahme
—
Ableitung von Wasser
—
Meeresressourcen
Ableitung von Wasser in die Ozeane
—
Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen
—
ESRS E4
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
Klimawandel
—
Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
—
Direkte Ausbeutung
—
Invasive gebietsfremde Arten
—
Umweltverschmutzung
—
Sonstige
—
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
z. B.: Populationsgröße von Arten
—
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
z.B.: Landdegradation
—
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
—
ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
—
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
—
Abfälle
—
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
72
Geschäftsbericht 2025
Themenbezogener ESRS
In themenbezogenen ESRS behandelte Nachhaltigkeitsaspekte
Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung
Thema
Unterthemen
Unter-Unterthemen
Seiten
ESRS S1
Arbeitskräfte des Unternehmens
Arbeitsbedingungen
Sichere Beschäftigung
100 – 109
Arbeitszeit
100 – 109
Angemessene Entlohnung
100 – 109
Sozialer Dialog
100 – 109
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der
Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
100 – 109
Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge
abgedeckten Arbeitskräfte
100 – 109
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
100 – 109
Gesundheitsschutz und Sicherheit
100 – 109
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
100 – 109
Schulungen und Kompetenzentwicklung
100 – 109
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
100 – 109
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz
100 – 109
Vielfalt
100 – 109
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Kinderarbeit
—
Zwangsarbeit
—
Angemessene Unterbringung
—
Datenschutz
—
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen
Sichere Beschäftigung
—
Arbeitszeit
—
Angemessene Entlohnung
—
Sozialer Dialog
—
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der
Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
—
Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge
abgedeckten Arbeitskräfte
—
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
—
Gesundheitsschutz und Sicherheit
—
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
—
Schulungen und Kompetenzentwicklung
—
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
—
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz
—
Vielfalt
—
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Kinderarbeit
—
Zwangsarbeit
—
Angemessene Unterbringung
—
Datenschutz
—
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
73
Geschäftsbericht 2025
Themenbezogener ESRS
In themenbezogenen ESRS behandelte Nachhaltigkeitsaspekte
Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung
Thema
Unterthemen
Unter-Unterthemen
Seiten
ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften
Angemessene Unterbringung
—
Angemessene Ernährung
—
Wasser- und Sanitäreinrichtungen
—
Bodenbezogene Auswirkungen
—
Sicherheitsbezogene Auswirkungen
—
Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften
Meinungsfreiheit
—
Versammlungsfreiheit
—
Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger
—
Rechte indigener Völker
Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung
—
Selbstbestimmung
—
Kulturelle Rechte
—
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer
Datenschutz
—
Meinungsfreiheit
—
Zugang zu (hochwertigen) Informationen
—
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Gesundheitsschutz und Sicherheit
—
Persönliche Sicherheit
—
Kinderschutz
—
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Nichtdiskriminierung
—
Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
—
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
—
ESRS G1
Unternehmensführung
Unternehmenskultur
109 – 113
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
109 –113
Tierschutz
—
Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten
—
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich
Zahlungspraktiken
—
Korruption und Bestechung
Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung
109 – 113
Vorkommnisse
109 – 113
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
74
Geschäftsbericht 2025
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
SFDR-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnung
EU-Klimagesetz
Wesentlichkeit
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen Abs. 21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission (5), Anhang II
Wesentlich
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind, Abs. 21 Buchstabe e
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang II
Wesentlich
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Abs. 30
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen Abs. 40 Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu
Umweltrisiken und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu
sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Herstellung von Chemikalien Abs. 40 Buchstabe d Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen Abs. 40 Buchstabe d Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7),
Artikel 12 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
dem Anbau und der Produktion von Tabak Abs. 40 Buchstabe d
Ziffer iv
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Wesentlich
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis
2050 Abs. 14
Verordnung (EU) 2021/1119,
Artikel 2 Abs. 1
Wesentlich
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten
Referenzwerten ausgenommen sind, Abs. 16 Buchstabe g
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen 1:
Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen
nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Abs. 1 Buchstaben d bis g und
Artikel 12 Abs. 2
Nicht wesentlich
ESRS E1-4 THG-Emissions-Reduktionsziele Abs. 34
Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen 3:
Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 6
Wesentlich
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Abs. 38
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5
in Anhang 1 Tabelle 2
Wesentlich
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Abs. 37
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
Wesentlich
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
Wesentlich
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamt-Emissionen Abs. 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen 1:
Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen
nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 5 Abs. 1, Artikel 6 und Artikel 8 Abs. 1
Wesentlich
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 8 Abs. 1
Wesentlich
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate
Abs. 56
Verordnung (EU) 2021/1119,
Artikel 2 Abs. 1
Wesentlich
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portefeuilles gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken Abs. 66
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Phase-In
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
75
Geschäftsbericht 2025
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
SFDR-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnung
EU-Klimagesetz
Wesentlichkeit
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischen Risiko Abs. 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort,
an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem
physischen Risiko befinden Abs. 66 Buchstabe c
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5:
Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang
mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem
Risiko
Phase-In
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen Abs. 67 Buchstabe c
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Abs. 34; Meldebogen 2: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen –
Energieeffizienz der Sicherheiten
Phase-In
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portefeuilles gegenüber
klimabezogenen Chancen Abs. 69
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
Phase-In
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung
(Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)
aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert
wird, Abs. 28
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in
Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Abs. 9
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Abs. 13
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Abs. 14
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers Abs. 28 Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen
Tätigkeiten Abs. 29
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Abs. 16 Buchstabe a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Abs. 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Abs. 16 Buchstabe c
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich
Landnutzung und Landwirtschaft Abs. 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich
Ozeane/Meere Abs. 24 Buchstabe c
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Abs. 24
Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Abs. 37 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Abs. 39
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Abs. 14 Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Abs. 14 Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Abs. 20
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator
Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Wesentlich
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die
in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden, Abs. 21
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Wesentlich
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels Abs. 22
Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von
Arbeitsunfällen Abs. 23
Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Abs. 32 Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der
Arbeitsunfälle Abs. 88 Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht wesentlich
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
76
Geschäftsbericht 2025
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
SFDR-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnung
EU-Klimagesetz
Wesentlichkeit
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder
Krankheiten bedingten Ausfalltage Abs. 88 Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
Abs. 97 Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Wesentlich
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der
Leitungsorgane Abs. 97 Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Abs. 103 Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Abs. 104 Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator
Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Abs. 1
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Abs. 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Abs. 17
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator
Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette Abs. 18
Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Abs. 19
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Abs. 1
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die
in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden, Abs. 19
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht wesentlich
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette Abs. 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Abs. 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator
Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der
OECD-Leitlinien Abs. 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Abs. 1
Nicht wesentlich
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten Abs. 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
SRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern Abs. 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator
Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Abs. 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Abs. 1
Nicht wesentlich
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten Abs. 35
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Korruption Abs. 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Abs. 10
Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften Abs. 24 Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Wesentlich
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung Abs. 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
Wesentlich
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
77
Geschäftsbericht 2025
Identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Nummer (#)
Kategorie
IRO
Dimension
Beschreibung
Zeithorizont
Kapitel
1
Auswirkung (positiv)
Allgemeine Versicherbarkeit von
Klimarisiken durch stabile Produkt- und
Tarifgestaltung
Rückversicherung
Durch die Entwicklung risikoadäquater und stabiler Produkte sowie Preisstrukturen, die auf qualitativen und quantitativen
Klimaszenarioanalysen basieren, unterstützt das Unternehmen die generelle Versicherbarkeit von Klimarisiken, trägt zum finanziellen
Schutz der Gesellschaft bei und stärkt die Gesamtresilienz gegenüber Naturkatastrophen.
mittelfristig
ESRS E1 – Klimawandel
2
Auswirkung (negativ)
Lücke im Versicherungsschutz durch
Nichtversicherung von Klimarisiken
Rückversicherung
Unvollständige Rückversicherungsdeckung und finanzielle Risiken für die Gesellschaft aufgrund fehlender Versicherung gegen
Klimarisiken. Bestimmte Risiken (z. B. Naturkatastrophen) sind nicht mehr versicherbar, was die Wirtschaft beeinträchtigt, während die
Unerschwinglichkeit von Prämien für bestimmte Bevölkerungsgruppen und/oder Regionen (z. B. Wohneigentum wird für mehr
Menschen finanziell weniger tragbar) soziale Ungleichheit fördern kann.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
3
Risiko
Verlust der Rentabilität
Rückversicherung
Verlust der Produktprofitabilität aufgrund von Kalkulations- und Haftungsrisiken bei der Rückversicherung des Übergangs zu
nachhaltigen Technologien infolge fehlender Erfahrung. Zusätzlich aufgrund potenziell höherer Schadenlasten durch zunehmende
Intensität und Häufigkeit von Naturkatastrophen sowie damit verbundenen kumulativen Verlusten.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
4
Risiko
Sinkender Investitionswert aufgrund von
physischen und transitorischen Risiken
Kapitalanlage
Gefährdung des Werts von Kapitalanlagen (insbesondere in Sachwerten) in Regionen, die besonders vom Klimawandel betroffen sind,
mit anschließenden Auswirkungen auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns (z. B. Abschreibungsbedarf,
Kreditausfälle).
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
5
Auswirkung (positiv)
Kapitalströme in nachhaltige Investitionen
lenken
Kapitalanlage
Rückversicherer können den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen, indem sie Kapitalströme in nachhaltige
Investitionen lenken. Dies kann erreicht werden, indem Investitionen in klimaschädliche Sektoren teilweise ausgeschlossen werden.
mittel- und langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
6
Auswirkung (positiv)
Unterstützung der Pariser Klimaziele durch
Investitionen
Kapitalanlage
Investitionen in nachhaltige Infrastrukturprojekte wie Wind- und Solarparks tragen zu den globalen Bemühungen zur
Emissionsreduzierung bei und unterstützen somit das Pariser Klimaabkommen.
langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
7
Auswirkung (positiv)
Förderung der emissionsarmen Mobilität
Kapitalanlage
Förderung klimafreundlicher Mobilität zur indirekten Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
kurz- und mittelfristig
ESRS E1 – Klimawandel
8
Auswirkung (negativ)
Investitionen in CO2-intensive Sektoren
Kapitalanlage
Beitrag zur globalen Erwärmung durch Investitionen in treibhausgasintensive Sektoren.
mittel- und langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
9
Auswirkung (negativ)
Versäumnisse bei der Reduzierung der
CO2-Emissionen durch klimaschädlichen
Verkehr
Eigener Betrieb
Nichtreduzierung der CO₂-Emissionen aufgrund der Nutzung klimaschädlicher Transportmittel für Geschäftsreisen.
kurzfristig
ESRS E1 – Klimawandel
10
Auswirkung (negativ)
Klimaschädliche Industrien versichern
Rückversicherung
Klimaschäden durch Rückversicherung klimaschädlicher Industrien sowie Unternehmen, die an der Förderung, Speicherung, dem
Transport oder der Produktion fossiler Brennstoffe beteiligt sind, ebenso wie Fahrzeuge, Immobilien oder andere Einrichtungen, die
diesen Zwecken dienen.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
11
Risiko
Haftungsrisiken bei nicht nachhaltigen
Geschäftspraktiken
Rückversicherung
Haftungsrisiken im Falle nichtnachhaltiger Geschäftspraktiken.
mittel- und langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
12
Auswirkung (negativ)
Energieverbrauch für  Wärme- und
Stromversorgung der
Unternehmensgebäude
Eigener Betrieb
Energieverbrauch durch die Heizungs- und Stromversorgung von Unternehmensgebäuden, steigender Energiebedarf aufgrund
zunehmender Digitalisierung (mehr IT und Server) sowie klimaschädliche Mobilität der Mitarbeitenden durch die Nutzung von
Firmenwagen.
kurzfristig
ESRS E1 – Klimawandel
13
Auswirkung (positiv)
Finanzierung von Projekten zur Erzeugung
erneuerbarer Energie
Kapitalanlage
Unterstützung der Energiewende durch die Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien sowie durch die
Finanzierung von Immobilien mit niedrigem Energieverbrauch.
mittelfristig
ESRS E1 – Klimawandel
14
Auswirkung (negativ)
Mangelnde Transparenz für Investoren bei
Investitionen in nicht erneuerbare Energien
Kapitalanlage
Intransparente Anlagepraktiken bei Investitionen in fossile und nicht erneuerbare Energieträger können Anleger in die Irre führen und
nachhaltige Anlageziele untergraben.
langfristig
ESRS E1 – Klimawandel
15
Auswirkung (negativ)
Versicherung von Projekten und Industrien
zur Erzeugung fossiler Energie
Rückversicherung
Rückversicherung energieintensiver Sektoren und Industrien führt zu einer Verschärfung des Klimawandels und der globalen
Erwärmung aufgrund erhöhter Treibhausgasemissionen.
mittelfristig
ESRS E1 – Klimawandel
16
Auswirkung (positiv)
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Eigener Betrieb
Die Arbeitsbedingungen der Hannover Rück, einschließlich geregelter Arbeitszeiten und guter Work-Life-Balance, wirken sich positiv
auf die Gesundheit aus.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
17
Auswirkung (positiv)
Ermöglichung der betrieblichen
Mitbestimmung
Eigener Betrieb
Die Ermöglichung von Mitbestimmung am Arbeitsplatz kann Fairness zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fördern.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
18
Auswirkung (positiv)
Angemessene Löhne zahlen
Eigener Betrieb
Die Zahlung angemessener Löhne, die den Tarifverträgen entsprechen, ermöglicht es Mitarbeitenden und deren Familien, gut zu
leben.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
19
Auswirkung (negativ)
Schlechte Arbeitsbedingungen
Eigener Betrieb
Schlechte Arbeitsbedingungen der Hannover Rück können zu Unzufriedenheit und geringerer Motivation der Mitarbeitenden führen
und sich negativ auf die Arbeitsleistung, das Arbeitsklima und die Gesundheit auswirken.
mittel- und langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
20
Risiko
Höhere Löhne und Sozialleistungen
Eigener Betrieb
Der Wettbewerb um Talente kann die Kosten für die Anwerbung und Bindung von Fachkräften in die Höhe treiben und stellt somit eine
große Herausforderung dar.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
21
Chance
Direkte Auswirkungen auf die Zufriedenheit
und Leistung der Mitarbeitenden
Eigener Betrieb
Gute Arbeitsbedingungen wirken sich direkt auf die Zufriedenheit und die Leistung der Mitarbeitenden aus und verbessern den Ruf und
den finanziellen Erfolg des Unternehmens.
kurzfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
78
Geschäftsbericht 2025
Nummer (#)
Kategorie
IRO
Dimension
Beschreibung
Zeithorizont
Kapitel
22
Chance
Wichtig für die Arbeitgeberattraktivität
Eigener Betrieb
Attraktive Arbeitsbedingungen sind entscheidend für die Anwerbung qualifizierter Mitarbeitender, die der Schlüssel zum
Unternehmenserfolg sind.
mittel- und langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
23
Auswirkung (positiv)
Förderung der Gleichbehandlung im
Unternehmen
Eigener Betrieb
Wenn die Hannover Rück die Gleichbehandlung innerhalb des eigenen Unternehmens fördert, kann sich dies positiv auf die
Belegschaft, aber auch auf die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirken.
kurzfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
24
Auswirkung (positiv)
Ausbildung und Entwicklung der
Mitarbeitenden
Eigener Betrieb
Die Ausbildung, Schulung und Weiterentwicklung von Mitarbeitenden ist nicht nur für das Unternehmen von Vorteil, sondern kommt
auch der Belegschaft selbst zugute.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
25
Auswirkung (negativ)
Diskriminierung und Ungleichheit
Eigener Betrieb
Diskriminierung und Ungleichheit können erhebliche negative Auswirkungen auf betroffene Arbeitnehmer haben und direkte Folgen
wie gesundheitliche Beeinträchtigungen oder verhinderte Karrierechancen nach sich ziehen.
kurz- und mittelfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
26
Chance
Gute Ausbildungs- und
Entwicklungsprogramme
Eigener Betrieb
Bildung und Weiterbildung stärken die Belegschaft und können die wirtschaftliche Entwicklung der Gruppe fördern.
kurz- und mittelfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
27
Auswirkung (negativ)
Compliance-Management und Schulungen
zur Korruptionsbekämpfung
Eigener Betrieb
Die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems, von Compliance-Richtlinien, Mitarbeiterschulungen, jährlichen
Risikoanalysen und die Einhaltung von Compliance-Anforderungen verhindern Korruption und fördern ethisches Verhalten.
kurz- und mittelfristig
ESRS G1 –
Unternehmensführung
28
Auswirkung (negativ)
Transparenz und Integrität durch
Offenlegung
Eigener Betrieb
Stärkung des Vertrauens und der Integrität durch einen transparenten Umgang mit Korruptions- und Betrugsfällen, Vermeidung von
Interessenkonflikten und Genehmigung von Spenden durch den Vorstand.
kurz- und mittelfristig
ESRS G1 –
Unternehmensführung
29
Risiko
Nachfragerückgang und Rufschädigung bei
Nichteinhaltung
Rückversicherung
Nachfragerückgang und Kundenverlust aufgrund von Reputationsschäden, z. B. im Falle der Nichteinhaltung der konzernweiten
Geschäftsgrundsätze „Verbunden – außen, innen, rundum“.
kurz- und mittelfristig
ESRS G1 –
Unternehmensführung
30
Risiko
Einnahmeverluste aufgrund gesetzlicher
Einschränkungen und Blacklisting
Eigener Betrieb
Korruption und Bestechung können zu Umsatzverlusten führen – etwa durch Wettbewerbsverbote und Aufnahme in schwarze Listen –
und verursachen unverhältnismäßig hohe Kosten sowie interne wirtschaftliche Schäden. Diese Faktoren gefährden die Rentabilität
des Unternehmens und erfordern wirksame Anti-Korruptionsmaßnahmen, um finanzielle Stabilität und Geschäftserfolg
sicherzustellen.
mittel- und langfristig
ESRS G1 –
Unternehmensführung
31
Auswirkung (negativ)
Verringerte Sicherheit durch fehlenden
Schutz von Hinweisgebern
Eigener Betrieb
Das Fehlen wirksamer Mechanismen zum Schutz von Hinweisgebern kann die Aufdeckung regelwidrigen Verhaltens behindern und
dadurch rechtliche sowie Reputationsrisiken erhöhen. Dies kann die Integrität der Organisation beeinträchtigen und das Vertrauen der
Interessenvertreter in die Governance-Strukturen des Unternehmens verringern.
kurz- und mittelfristig
ESRS G1 –
Unternehmensführung
32
Auswirkung (negativ)
Auswirkungen auf Firmenkunden durch
Verstöße gegen die Cybersicherheit
Eigener Betrieb
Negative Auswirkungen für Unternehmenskunden, Lieferanten und Geschäftspartner im Falle von Datenschutzverletzungen.
kurz-, mittel- und
langfristig
ESRS G1 –
Unternehmensführung
(unternehmensspezi-
fisches Thema)
[IRO-2_59] Die Ermittlung der wesentlichen Informationen, die im
Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken
und Chancen in der Nachhaltigkeitserklärung angegeben werden, basieren
in erster Linie auf internen Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Daten.
Hierzu findet neben der Einbeziehung in die Wesentlichkeitsanalyse auch
eine umfangreiche Abstimmung mit allen betroffenen Bereichen statt, die
Informationen zu wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken
zuliefern. Für Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit dem
Klimawandel sind dies in erster Linie Bereiche, die eng mit dem
Underwriting, der Kapitalanlage sowie dem Geschäftsbetrieb verbunden
sind. Bei Nachhaltigkeitsaspekten im Zusammenhang mit der eigenen
Belegschaft sind dies in erster Linie der Zentralbereich Global Human
Resources (Personalabteilung) sowie bei Nachhaltigkeitsaspekten im
Zusammenhang mit Governance-Themen der Zentralbereich Group Legal
Services (Rechtsabteilung), zu dem auch der Compliance-Bereich gehört.
Zu diesen Themen werden jeweils entsprechende Berichtsinhalte gemäß
den Anforderungen des ESRS 1 Abschnitt 3.2 „Wesentliche Aspekte und
Wesentlichkeit von Informationen“ identifiziert, dokumentiert und in den
Berichterstattungsprozess eingebracht. Die Umsetzung erfolgt gemäß dem
unter IRO-1 beschriebenen Verfahren. Die Hannover Rück verfügt über
entsprechende Kontrollschritte, um die Qualität und Korrektheit der
Informationen sicherzustellen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
79
Geschäftsbericht 2025
Angaben nach Artikel 8 der EU-
Taxonomieverordnung
Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 sieht vor, dass nach
§ 289 HGB berichtspflichtige Unternehmen offenlegen müssen, wie und in
welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie übereinstimmen. Die
Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans für ein
nachhaltiges Finanzwesen und soll als einheitliches Klassifikationssystem
die Transparenz hinsichtlich Nachhaltigkeit im Finanzmarkt fördern.
Der Delegierte Rechtsakt (EU) 2021/2139 zur Ergänzung von Artikel 8 der
EU-Taxonomieverordnung adressiert verschiedene Umweltziele der EU
und stellt für verschiedenste Wirtschaftsaktivitäten Kriterienkataloge auf.
Für die Hannover Rück fallen hierbei sowohl die Kapitalanlagen als auch die
Schaden-Rückversicherung in den Betrachtungshorizont und werden
nachfolgend erläutert und ausgewiesen. Bei der Erstellung der
Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie finden gemäß Artikel 4 des
Delegierten Rechtsaktes (EU) 2026/73 die Regelungen des Delegierten
Rechtsaktes (EU) 2021/2178 in der am 31. Dezember 2025 geltenden
Fassung Anwendung.
Rückversicherungsgeschäft
Rückversicherungslösungen, die klimabedingte Naturgefahren wie z. B.
Flut- oder Sturmschäden absichern, können der Anpassung an den
Klimawandel dienen. Das Angebot entsprechender
Rückversicherungskapazitäten erhöht die Widerstandsfähigkeit gegenüber
Naturkatastrophen, indem Betroffene abgesichert und im Schadenfall
entschädigt werden. Zudem sichern Rückversicherungsangebote die
Fortführung von Großprojekten und die Entwicklung neuer Technologien ab
und fördern so nachhaltig das Wirtschaftswachstum. Langjährige Erfahrung
in Risikobewertung und Risikomanagement hilft, neue und zukünftige
Risiken frühzeitig zu erkennen und passende Risikotransferlösungen dafür
zu entwickeln.
Die Taxonomiefähigkeit (engl. „eligibility“) unserer
Rückversicherungstätigkeit legt fest, welcher Anteil unserer
Wirtschaftsaktivitäten in der Taxonomie beschrieben ist und für welche
Wirtschaftsaktivitäten technische Bewertungskriterien entwickelt wurden.
Diese Kriterien bestimmen den wesentlichen Beitrag zu den gesetzten
Umweltzielen, verhindern Beeinträchtigungen weiterer Umweltziele und
sollen die Einhaltung sozialer Mindeststandards sicherstellen. Die durch
Anwendung der Bewertungskriterien ermittelten Anteile der
Wirtschaftsaktivitäten sind taxonomiekonform (engl. „aligned“) und müssen
seit dem Geschäftsjahr 2023 berichtet werden. Die Aussagekraft der
Kennzahlen wird aufgrund vielfältiger Auslegungsunsicherheiten als noch
zu gering erachtet, um sie bereits steuerungswirksam in
Geschäftsentscheidungen und Produktentwicklungsprozesse mit
einzubeziehen.
Anmerkung
Die EU-Taxonomieverordnung sowie die zugrunde liegenden delegierten
Rechtsakte enthalten Vorgaben und Passagen, die eine eindeutige und
einheitliche Auslegung und Umsetzung erschweren. In Anbetracht der
weiterhin verbleibenden Auslegungsunsicherheiten ist davon auszugehen,
dass die Beurteilung der Angaben nach Artikel 8 der EU-
Taxonomieverordnung – insbesondere die Beurteilung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität – im Laufe der Zeit schrittweise
Anpassungen erfahren wird und eine Vergleichbarkeit innerhalb von
Branchen erst nach und nach entstehen kann. Gemäß der am
8. November 2024 erschienenen Bekanntmachung der EU-Kommission
werden nur die Prämien als taxonomiekonform betrachtet, die nachweislich
der konkreten Deckung von im Anhang A des Delegierten Rechtsakts (EU)
2021/2139 genannten klimawandelrelevanten Gefahren dienen
(Prämiensplit).
Als Rückversicherungsunternehmen ist die Hannover Rück bei der
Berechnung ihrer Taxonomiekonformität auf eine Vielzahl externer
Datenlieferungen ihrer Kunden und Geschäftspartner angewiesen, von
denen jedoch ein Großteil keiner europäischen Berichtspflicht unterliegt.
Demzufolge muss in den ersten Berichtsjahren mit zum Teil erheblichen
Datenlücken hinsichtlich vorhandener Informationen über die Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Umweltziele gerechnet werden. In
der nachfolgenden Beschreibung finden sich weitere Informationen zum
konservativen Umgang der Hannover Rück mit diesen Datenlücken.
Taxonomiefähigkeit
Der Begriff der taxonomiefähigen Prämien ist ungeachtet weiterer
Erklärungsversuche im Rahmen von FAQ der EU-Kommission mit
Unsicherheit belegt, was zu verschiedenen Vorgehensweisen innerhalb der
Versicherungswirtschaft führt. Die Hannover Rück definiert diejenigen
Rückversicherungsprodukte auf Vertragsebene als taxonomiefähig, bei
denen eindeutig Klimagefahren in der Klimagefahrenmodellierung in der
Bepreisung berücksichtigt wurden. Diese Verträge werden gesamthaft als
taxonomiefähig erachtet. Alle anderen Rückversicherungsprodukte der
Schaden-Rückversicherung, die keine direkten klimarelevanten Deckungen
beinhalten, werden vorbehaltlich weiterer Konkretisierungen seitens des
Gesetzgebers als nicht taxonomiefähig eingestuft.
Taxonomiekonformität
Der Nachweis der Taxonomiekonformität erfordert den Nachweis der
Erfüllung der technischen Bewertungskriterien, die den wesentlichen
Beitrag der Rückversicherungstätigkeiten zum Umweltziel „Anpassung an
den Klimawandel“ sicherstellen sollen (Wirtschaftstätigkeit 10.2; NACE-
Code K65.2.0). Anschließend muss nachgewiesen werden, dass diese
Tätigkeiten keinen negativen Einfluss auf das Umweltziel „Klimaschutz“
nehmen sowie dass die Kriterien des Mindestschutzes eingehalten werden.
Wesentlicher Beitrag
Der Delegierte Rechtsakt (EU) 2021/2139 umfasst für
Rückversicherungsunternehmen fünf dedizierte technische
Bewertungskriterien. Diese spiegeln Geschäftspraktiken und Prozesse
wider, die vom Gesetzgeber als Voraussetzung gesehen werden, um
nachhaltige Umsätze im Sinne der EU-Taxonomie deklarieren zu dürfen.
Führungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von Klimarisiken
Die Hannover Rück berücksichtigt in ihren Geschäftstätigkeiten moderne
Modellierungstechniken in Hinblick auf klimabedingte Naturgefahren. Für
weitere Informationen zu unserem Umgang mit diesen Risiken verweisen
wir auf den „Chancen- und Risikobericht“.
Unterstützung der Entwicklung und Bereitstellung geeigneter
Nichtlebensversicherungsprodukte
Die Hannover Rück hat Prozesse implementiert, um sicherzustellen, dass
wesentliche Bedürfnisse der Kunden in Hinblick auf klimabedingte
Naturgefahren in Rückversicherungsprodukten berücksichtigt werden. Die
Bepreisung dieser Produkte erfolgt risikobasiert, sodass präventive
Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken (z. B. die Einhaltung gewisser
Baustandards) in der Bepreisung berücksichtigt werden können. Für das
obligatorische Geschäft wird nur der Anteil der Prämien eines Portefeuilles
als taxonomiekonform ausgewiesen, der die technischen
Bewertungskriterien erfüllt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
80
Geschäftsbericht 2025
Innovative Rückversicherungslösungen
Die Hannover Rück unterstützt die Entwicklung innovativer
Rückversicherungslösungen im Hinblick auf klimabedingte Naturgefahren,
um den wachsenden Bedürfnissen der Kunden und der Gesellschaft
gerecht zu werden.
Weitergabe von Daten
Die Hannover Rück ist im Austausch mit staatlichen Behörden und teilt
regelmäßig und auf Anfrage Daten zu Analysezwecken, um das Wissen
über Veränderungen durch den Klimawandel zu fördern. Hierdurch werden
die Anforderungen gemäß dem technischen Bewertungskriterium 4.1
vollumfänglich erfüllt.
Hohes Leistungsniveau nach einer Katastrophe
Im Falle von Großschadenereignissen im Zusammenhang mit
klimabedingten Naturgefahren hat die Hannover Rück hohe
Abwicklungsstandards implementiert, die eine kohärente Kommunikation
innerhalb eines kurzen Zeitraums gewährleisten. Dadurch werden die
Anforderungen gemäß dem technischen Bewertungskriterium 5
vollumfänglich erfüllt.
Die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien kann über
standardisierte Prozesse, Arbeitsanweisungen und Policies sichergestellt
werden. Diese gelten für alle Rückversicherungsprodukte (sowohl im
obligatorischen als auch im fakultativen Bereich), die grundsätzlich als
taxonomiefähig erachtet werden und bei denen die Hannover Rück als
Risikoträger fungiert. Zur Identifizierung der im Zusammenhang mit
konformen Produkten stehenden Prämien greift die Hannover Rück auf ihre
internen Risiko- und Bepreisungsprozesse zurück und berücksichtigt nur
explizite Anteile von Rückversicherungsprodukten, die der Deckung
klimawandelrelevanter Gefahren dienen. Hierunter fallen u. a.
windbezogene Naturgefahren wie Stürme, wasserbezogene Naturgefahren
wie Überschwemmung oder Starkregen und temperaturbezogene
Naturgefahren wie Waldbrand. Die dadurch als taxonomiekonform
ausgewiesenen Umsätze leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur
gesellschaftlichen Anpassung an die Gefahren des Klimawandels.
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
Um Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie
ausweisen zu können, muss sichergestellt werden, dass diese keine
erheblichen Beeinträchtigungen weiterer Umweltziele darstellen („Do no
significant harm“ – DNSH). Für Rückversicherungstätigkeiten muss dieser
Nachweis für das Umweltziel 1 „Klimaschutz“ erbracht werden. Dies
bedeutet, dass die als nachhaltig ausgewiesenen Tätigkeiten weder
Versicherungsdeckungen von Aktivitäten der Gewinnung, der Lagerung,
des Transports oder der Herstellung fossiler Brennstoffe noch
Versicherungsdeckungen von Fahrzeugen, Sachanlagen oder anderen
Anlagen, die diesen Zwecken dienen, darstellen.
Die Hannover Rück hat Prozesse implementiert, um sicherzustellen, dass
die als taxonomiekonform ausgewiesenen Umsätze keine Deckungen im
oben genannten Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen enthalten. Zur
Identifizierung dieser Deckungen in den obligatorischen
Rückversicherungstätigkeiten (die Deckung großer Portefeuilles) ist die
Hannover Rück auf Datenzulieferungen ihrer Kunden und Makler
angewiesen, die aktiv angefragt werden. Im Berichtsjahr zeigen sich dabei
teils größere Datenlücken. Portefeuilles, zu denen keinerlei Informationen
vorliegen, werden konservativ als nicht taxonomiekonform betrachtet. Es
ist anzunehmen, dass die steigende Datenabdeckung über die kommenden
Jahre die Quote der taxonomiekonformen Umsätze beeinflussen wird.
Einhaltung des Mindestschutzes
Um taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ausweisen zu können,
müssen diese im Einklang mit den Kriterien des Mindestschutzes
(Minimum Safeguards) ausgeführt werden. Hierfür werden vier Kernthemen
vorgegeben, die von Unternehmen berücksichtigt werden sollen:
– Einhaltung der Menschenrechte
– Verhinderung von Korruption und Bestechung
– faire Besteuerung
– fairer Wettbewerb
Zu allen vier Kernthemen hat die Hannover Rück Prozesse implementiert,
um die Einhaltung bei ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Für das
Berichtsjahr sind keine Vorfälle oder anhängigen Verfahren bekannt, die
einen Verstoß gegen die Mindestschutzvorgaben erwarten ließen.
Weitere Informationen zu ausgewiesenen Kennzahlen
Die Taxonomie-Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2025 enthalten Angaben
zu unseren taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen aus der
Wirtschaftstätigkeit 10.2 Rückversicherung (NACE-Code K65.2.0). Für die
Darstellung wurde das verpflichtende Template des Anhangs X für
(Rück-)Versicherungsunternehmen des Delegierten Rechtsakts (EU)
2021/2178 verwendet. Dabei beziehen sich die angegebenen Kennzahlen
auf die nach IFRS 17 bilanzierten und konsolidierten Konzernumsätze der
Hannover Rück. Gemäß der am 8. November 2024 erschienenen
Bekanntmachung der EU-Kommission werden nur die Umsätze als
taxonomiekonform ausgewiesen, die nachweislich der konkreten Deckung
klimabedingter Naturgefahren dienen (Prämiensplit) und gleichzeitig nicht
im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen stehen. Für die Bewertung
der Taxonomiefähigkeit wird die klimabedingte Naturgefahrenexponierung
auf Vertragsebene bestimmt. Der Prämiensplit zur Ermittlung der Anteile
von Prämien zur exklusiven Deckung von klimabedingten Naturgefahren
wird über modellierte Schadenerwartungswerte pro Vertrag und
Naturgefahr berechnet. Die Taxonomiekonformitätsquote ergibt sich aus
dem Verhältnis der taxonomiekonformen Umsätze (Zähler) zu den
Gesamtumsätzen des Nichtlebensversicherungsgeschäfts (Nenner). Der
Anteil an den konformen Umsätzen aus der Retrozession ergibt sich aus
internen Retrozessionsquoten der naturgefahrenrelevanten
Geschäftsbereiche.
Die Kennzahlen können der Tabelle im Anhang dieses Kapitels entnommen
werden.
Kapitalanlagen
Die wesentlichen Leistungsindikatoren (KPIs) bezüglich der EU-Taxonomie
werden gemäß den Vorgaben des Delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2178
bestimmt. Diese fließen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in strategische
Geschäftsentscheidungen ein, da noch große Auslegungsunsicherheiten
und Interpretationsspielräume bestehen. Die ökologische Nachhaltigkeit
der Kapitalanlage wird anhand anderer Ansätze gesteuert. Durch die
regulatorischen Vorgaben sollen die Anteile der ökologisch nachhaltigen
(taxonomiekonformen) Kapitalanlagen sowie potenziell ökologisch
nachhaltigen (taxonomiefähigen) Kapitalanlagen im Zähler an den
insgesamt zu betrachtenden Kapitalanlagen der Hannover Rück im Nenner
dargestellt werden.
Der Nenner ergibt sich aus den in der Bilanz ausgewiesenen Kapitalanlagen
ohne Depotforderungen der Hannover Rück. Der Delegierte Rechtsakt
(EU) 2021/2178 definiert darüber hinaus unter Artikel 7 Abs. 1 den
Ausschluss aller Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und
supranationalen Emittenten aus dem Nenner.
In den Betrachtungshorizont des Zählers fallen insbesondere Investitionen
in Wertpapiere gegenüber Emittenten, die unter die europäische
Berichtspflicht gemäß Non-financial Reporting Directive (NFRD) bzw.
CSRD fallen, Sachanlagen sowie Kredite mit spezifischem
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
81
Geschäftsbericht 2025
Verwendungszweck. Special Purpose Vehicles (SPV), bei denen die
Verwendung der Erlöse bekannt und taxonomiefähig ist, werden als
taxonomiefähig zugeordnet. Ist die Verwendung der Erlöse unbekannt,
werden die Leistungsindikatoren des letztlich begünstigten Unternehmens
herangezogen und, sofern dieses NFRD- bzw. CSRD-pflichtig ist, im Zähler
berücksichtigt. Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht unter
die Berichtspflicht gemäß NFRD bzw. CSRD fallen, werden gemäß
Artikel 7 Abs. 3 des Delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2178 aus dem
Zähler ausgeschlossen. Bei Emittenten mit Sitz innerhalb der EU erfolgt
eine Prüfung der Pflicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen.
Für die Prüfung hinsichtlich Taxonomiefähigkeit und -konformität liquider
Wertpapiere von Emittenten mit Sitz innerhalb der EU, die also potenziell
der NFRD bzw. der CSRD unterliegen, werden zur weiteren Einordnung
Daten eines externen Dienstleisters sowie die Ergebnisse eines internen
Screenings für einen wesentlichen Teil der liquiden Kapitalanlagen
herangezogen. Für berichtspflichtige Emittenten werden die im Rahmen
der nichtfinanziellen Berichterstattung veröffentlichten Taxonomie-Quoten
auf die Kapitalanlagen der Hannover Rück angewendet. Die berichteten
Quoten werden ebenfalls sowohl von einem externen Dienstleister bezogen
als auch manuell nacherfasst, wo sie nicht vorliegen.
Als generell taxonomiefähig werden alle Investitionen in Sachanlagen
erachtet, die im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Besitz von
Immobilien stehen. Dazu zählt fremdgenutzter Grund- und Gebäudebesitz.
Eine gehaltene Immobilie wird zudem als taxonomiekonform betrachtet,
wenn die technischen Bewertungskriterien, die „Do no significant harm“-
Kriterien und die Einhaltung des Mindestschutzes nachgewiesen werden
konnten. Für den Nachweis eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz
wurden Primärenergie-Bedarfsausweise und der Deepki-Index
herangezogen sowie die individuelle Ausstattung der Gebäude analysiert.
Die „Do no significant harm“-Prüfung umfasste die Erstellung robuster
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen im Einklang mit Anhang 1
Anlage A des Delegierten Rechtsakts (EU) 2022/1214 zur Taxonomie zu
Gas und Kernenergie (Taxonomie Complementary Climate Delegated Act
[CDA]). Für rund 10,8 % (10,4 %) des Immobilienvermögens liegen der
Hannover Rück Nachweise zur Taxonomiekonformität vor. Der übrige Teil
des Immobilienvermögens erbringt nach den technischen Kriterien der
Verordnung keinen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur
Anpassung an den Klimawandel. Sachanlagen, welche die Hannover Rück
im Rahmen von Infrastrukturinvestments erwirbt, sowie Kredite, bei denen
die finanzierte Wirtschaftstätigkeit bekannt ist, werden einer internen
Prüfung hinsichtlich Taxonomiefähigkeit und -konformität unterzogen. Für
rund 100 % (99 %) der insgesamt für den Zähler betrachteten
Kapitalanlagen konnten mit angemessenem Aufwand Informationen
hinsichtlich der korrekten Einwertung beschafft werden. Für weniger als 1 %
des Kapitalanlagevermögens liegen der Hannover Rück keine
entsprechenden Daten vor, sodass diese zunächst konservativ als nicht
taxonomiefähig ausgewiesen werden. Die Hannover Rück ist bestrebt, die
Datenqualität und -abdeckung sukzessive zu erhöhen, und geht davon aus,
dass eine weitere Verbesserung der Informationsbasis auch durch
fortschreitende Standardisierung der Berichterstattung sowie die
Ausweitung der regulatorischen Berichtspflichten möglich sein wird.
Die wesentlichen Leistungsindikatoren zu unseren taxonomiefähigen und
taxonomiekonformen Kapitalanlagen sowie die weiteren geforderten
Angaben finden sich in den Meldebogen im Anhang dieses Kapitels. Der
Vorjahresvergleich erfolgt in Form duplizierter Meldebögen. Indirekt besteht
über Beteiligungen an Unternehmen und Darlehen eine geringfügige
Exposition im Zusammenhang mit der Energieerzeugung aus Kernkraft
oder Gas im Sinne des Delegierten Rechtsakts (EU) 2022/1214. Diese wird
aufgrund der zu geringen Materialität nicht einzeln im Anhang ausgewiesen.
Weitere Informationen zu ausgewiesenen Kennzahlen
Die taxonomiekonformen Kapitalanlagen der Hannover Rück ergeben sich
in erster Linie aus liquiden Investitionen in Unternehmen, die der
Berichtspflicht gemäß NFRD bzw. CSRD unterliegen und die
taxonomiekonforme Umsätze sowie Investitionsausgaben (CapEx)
veröffentlichen. Zusätzlich werden aktuell fünf gehaltene Immobilien zu den
taxonomiekonformen Investitionen hinzugezählt. Die
Taxonomiekonformität der Finanzunternehmen wurde erstmals für das
Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht und wird ab diesem Jahr im Zähler der
wesentlichen Leistungsindikatoren berücksichtigt. Der international
ausgerichtete Kapitalanlagehorizont der Hannover Rück bedingt
naturgemäß einen hohen Anteil an nicht berichtspflichtigen Emittenten.
Dadurch begründet sich gleichzeitig ein relativ geringer Anteil
taxonomiefähiger bzw. taxonomiekonformer Investitionen. Für die
Aufschlüsselung des Zählers je Umweltziel wird als Nenner der Wert der
taxonomiekonformen Investitionen herangezogen.
Im Berichtsjahr liegen die umsatz- und CapEx-basierten Investitionen der
Hannover Rück bei 2,3 % (2,0 %) sowie bei 3,0 % (2,7 %).
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
82
Geschäftsbericht 2025
Meldebogen: Versicherungstechnischer KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen
Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
DNSH (Do no significant harm)
Wirtschaftstätigkeiten
Absolute Prämien, Jahr
2025
Anteil der Prämien,
Jahr 2025
Anteil der Prämien,
Jahr 2024
Klimaschutz
Wasser-
und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umwelt-
Verschmutzung
Biologische Vielfalt
und Ökosysteme
Mindestschutz
in Mio. EUR
%
%
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
A.1 Taxonomiekonformes
Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft (ökologisch
nachhaltig)
1.835,8
9,8 %
8,2 %
J
J
J
J
J
J
A.1.1 Davon rückversichert
855,4
4,6 %
4,7 %
J
J
J
J
J
J
A.1.2 Davon aus der
Rückversicherungstätigkeit stammend
1.835,8
9,8 %
8,2 %
J
J
J
J
J
J
A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession)
855,4
4,6 %
4,7 %
J
J
J
J
J
J
A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch
nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten)
4.175,2
22,2 %
24,3 %
—
—
—
—
—
—
B. Nicht taxonomiefähiges
Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft
12.759,5
68,0 %
67,5 %
—
—
—
—
—
—
Insgesamt (A.1 + A.2 + B)
18.770,5
100,0 %
100,0 %
—
—
—
—
—
—
Meldebogen: Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten
Kapitalanlagen
Gewichteter Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder damit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 2,3 %
CapEx-basiert: 3,0 %
Gewichteter Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder damit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen
wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 874,6 Mio. EUR
CapEx-basiert: 1.128,4 Mio. EUR
Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote: 100,0 %
Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsbereich: 37.963,5 Mio. EUR
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
0,4 %
Wert der Derivate als Geldbetrag:
165,2 Mio. EUR
Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 30,3 %
Für Finanzunternehmen: 29,2 %
Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht
unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 11.495,6 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen: 11.073,2 Mio. EUR
Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 26,4 %
Für Finanzunternehmen: 25,5 %
Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU- Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU nicht unterliegen :
Für Nicht-Finanzunternehmen: 10.028,9 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen: 9.679,2 Mio. EUR
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
83
Geschäftsbericht 2025
Zusätzliche, ergänzende Offenlegung: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht- Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 7,6 %
Für Finanzunternehmen: 26,5 %
Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 2.865,8 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen: 10.061,2 Mio. EUR
Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
6,1 %
Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:
2.302,5 Mio. EUR
Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird.
100,0 %
Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird.
37.963,5 Mio. EUR
Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für
den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: 16,0 %
CapEx-basiert: 15,2 %
Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: 6.074,0 Mio. EUR
CapEx-basiert: 5.776,7 Mio. EUR
Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum
Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: 21,8 %
CapEx-basiert: 21,9 %
Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: 8.280,8 Mio. EUR
Cap-Ex-basiert: 8.324,4 Mio. EUR
Zusätzliche, ergänzende Offenlegung: Aufschlüsselung des Zählers des KPIs
Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,7 %
CapEx-basiert:1,4 %
Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,3 %
CapEx-basiert:0,4 %
Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 282,4 Mio. EUR
CapEx-basiert: 516,5 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 125,2 Mio. EUR
CapEx-basiert: 144,8 Mio. EUR
Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 2,3 %
CapEx-basiert: 3,0 %
Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird –, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 874,6 Mio. EUR
CapEx-basiert: 1.128,4 Mio. EUR
Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden:
umsatzbasiert:1,2 %
CapEx-basiert:1,2 %
Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden:
umsatzbasiert: 467,1 Mio. EUR
CapEx-basiert: 467,1 Mio. EUR
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden
Umsatz
CapEx
(1) Klimaschutz
2,2 %
2,8 %
(2) Anpassung an den Klimawandel
0,0 %
0,1 %
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
0,0 %
0,0 %
(4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
0,1 %
0,1 %
(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
0,0 %
0,0 %
(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
0,0 %
0,0 %
Umsatz
CapEx
Übergangstätigkeiten
Ermöglichende Tätigkeiten
0,1 %
0,4 %
0,1 %
0,7 %
Ermöglichende Tätigkeiten
0,0 %
0,0 %
Ermöglichende Tätigkeiten
0,0 %
0,0 %
Ermöglichende Tätigkeiten
0,0 %
0,0 %
Ermöglichende Tätigkeiten
0,0 %
0,0 %
Ermöglichende Tätigkeiten
0,0 %
0,0 %
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
84
Geschäftsbericht 2025
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
JA/NEIN
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen
Tätigkeiten.
NEIN
Meldebogen mit Vorjahresangaben
Meldebogen: Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten
Kapitalanlagen, Jahr 2024
Gewichteter Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 2,0 %
CapEx-basiert: 2,7 %
Gewichteter Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen
wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 742,2 Mio. EUR
CapEx-basiert: 992,0 Mio. EUR
Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote: 100,0 %
Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsbereich: 37.348,8 Mio. EUR
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs, Jahr 2024
Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
0,6 %
Wert der Derivate als Geldbetrag:
230,4 Mio. EUR
Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 31,2 %
Für Finanzunternehmen: 41,1 %
Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht
unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 11.656,0 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen: 15.346,7 Mio. EUR
Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht- Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 27,1 %
Für Finanzunternehmen: 32,2 %
Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 10.115,7 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen: 12.036,5 Mio. EUR
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
85
Geschäftsbericht 2025
Zusätzliche, ergänzende Offenlegung: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs, Jahr 2024
Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht- Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 9,9 %
Für Finanzunternehmen: 8,7 %
Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 3.700,9 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen: 3.248,1 Mio. EUR
Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva , die für den KPI erfasst werden:
8,5 %
Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:
3.166,7 Mio. EUR
Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird.
100,0 %
Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird.
37.348,8 Mio. EUR
Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für
den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: 14,3 %
CapEx-basiert: 13,6 %
Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: 5.332,9 Mio. EUR
CapEx-basiert: 5.061,7 Mio. EUR
Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert
der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: 10,8 %
CapEx-basiert: 10,9 %
Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
umsatzbasiert: 4.040,6 Mio. EUR
Cap-Ex-basiert: 4.062,0 Mio. EUR
Zusätzliche, ergänzende Offenlegung: Aufschlüsselung des Zählers des KPIs, Jahr 2024
Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,7 %
CapEx-basiert: 1,4 %
Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,2 %
CapEx-basiert: 0,2 %
Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 274,2 Mio. EUR
CapEx-basiert: 516,1 Mio. EUR
Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 85,8 Mio. EUR
CapEx-basiert: 92,9 Mio. EUR
Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 2,0 %
CapEx-basiert: 2,7 %
Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 742,2 Mio. EUR
CapEx-basiert: 992,0 Mio. EUR
Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden:
umsatzbasiert: 1,0 %
CapEx-basiert: 1,0 %
Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden:
umsatzbasiert: 382,1 Mio. EUR
CapEx-basiert: 382,9 Mio. EUR
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel, Jahr 2024
Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
Umsatz
CapEx
(1) Klimaschutz
2,0 %
2,6 %
(2) Anpassung an den Klimawandel
0,0 %
0,0 %
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
— %
— %
(4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
— %
— %
(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
— %
— %
(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
— %
— %
Umsatz
CapEx
Übergangstätigkeiten
Ermöglichende Tätigkeiten
0,1 %
0,4 %
0,1 %
0,7 %
Ermöglichende Tätigkeiten
— %
— %
Ermöglichende Tätigkeiten
— %
— %
Ermöglichende Tätigkeiten
— %
— %
Ermöglichende Tätigkeiten
— %
— %
Ermöglichende Tätigkeiten
— %
— %
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
86
Geschäftsbericht 2025
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas, Jahr 2024
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
JA/NEIN
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen
Tätigkeiten.
NEIN
Klimawandel – ESRS E1
Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Übergangsplan für den Klimaschutz [E1-1]
[E1_17] Die Hannover Rück plant zum aktuellen Zeitpunkt nicht, einen
Übergangsplan im Sinne der ESRS zu beschließen.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel [E1-2]
Environmental Strategy
[MDR-P_65b] Für den Strategiezyklus 2024–2026 wurde eine gruppenweit
gültige Environmental Strategy verabschiedet, die durch die Bearbeitung
dreier Handlungsfelder Umwelt- und Klimabelange im
Rückversicherungsgeschäft, in der Kapitalanlage sowie im eigenen
Geschäftsbetrieb für die gesamte Hannover Rück-Gruppe adressiert und
sie effektiv und effizient in das tägliche Handeln einbindet. Diese
Handlungsfelder umfassen:
– die fortschreitende Dekarbonisierung der Versicherungs- und
Anlageportefeuilles sowie des eigenen Geschäftsbetriebs
– verstärktes Engagement für Nachhaltigkeits- und Klimabelange mit
Zedenten, Maklern, Emittenten und den eigenen Mitarbeitenden
– zielgerichtete Unterstützung der nachhaltigen Transformation und
Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit gegenüber
Einflüssen des fortschreitenden Klimawandels durch die
Kernkompetenzen der Hannover Rück
[E1-2_25a, AR_16-18] Die Environmental Strategy zahlt auf wesentliche
identifizierte Einflüsse, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz sowie
dem Einsatz erneuerbarer Energien ein und wird in den drei
Handlungsfeldern durch verschiedene Maßnahmen und Ziele in den
jeweiligen Wertschöpfungsaktivitäten operationalisiert. In den
nachfolgenden Kapiteln werden diese dezidiert aufgegriffen. [MDR-P_65e]
Wie im Abschnitt ESRS 2 SBM-2 beschrieben, werden die Interessen der
wichtigsten Stakeholder der Hannover Rück auf verschiedenen Wegen in
den Strategieentwicklungsprozessen berücksichtigt und sind in die
Environmental Strategy eingeflossen. [MDR-P_65a] Die oberste
Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Vorstand der Hannover Rück.
Die Einhaltung der Zielvorgaben wird fortlaufend geprüft und der Vorstand
halbjährlich über den Fortschritt informiert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell [ESRS 2 SBM-3]
[E1-SBM-3_19] Als globaler Rückversicherer sind die Folgen des
Klimawandels ein relevantes Thema für die künftige Resilienz des
Geschäftsmodells der Hannover Rück, denn sie beeinflussen die
Geschäftstätigkeit in allen Bereichen: in der Schaden- und Personen-
Rückversicherung und der Kapitalanlage. Gleichzeitig stellen die
Auswirkungen des Klimawandels für die Hannover Rück das wichtigste
Nachhaltigkeitsrisiko dar und werden daher feinmaschig analysiert,
überwacht und gesteuert.
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Analysen zum Klimawandel auf
Änderungen in Häufigkeit und Stärke von Naturkatastrophen (physische
Risiken). Des Weiteren werden Kapitalanlagen (u. a. hinsichtlich
transitorischer Risiken), biometrische Faktoren sowie Haftpflichtverträge in
Bezug auf Risiken aus dem Klimawandel analysiert. Um mögliche Folgen
abschätzen und Maßnahmen ableiten zu können, wurden Szenarien
erarbeitet, die die wesentlichen physischen und transitorischen
Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschäftstätigkeit beurteilen.
Modelliert werden dabei Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen,
Hagelschlag und tropische Zyklone. Der interdisziplinär aufgestellte
Bereich der Naturgefahrenmodellierung der Hannover Rück berücksichtigt
die erlangten Erkenntnisse in der Preisfindung für
Rückversicherungslösungen und im Risikomanagement u. a. bei der
Festlegung des Großschadenbudgets. Zudem werden zur Bewertung der
Risiken aus dem Klimawandel interne Studien durchgeführt und das Thema
wird in internationalen Arbeitsgruppen behandelt. Die Ergebnisse der
Analysen werden dem Risikokomitee vorgelegt und fließen in den jährlichen
Bericht zur eigenen Beurteilung der Risiko- und Solvabilitätslage (ORSA-
Bericht) ein. Die regelmäßige Beurteilung der Exponierung und die
Maßnahmen zur Geschäftssteuerung haben bisher dafür gesorgt, dass sich
das Geschäftsmodell der Hannover Rück auch in Zeiten steigender
Schadenbelastungen aus den Folgen des Klimawandels als resilient
gezeigt hat. Gleichzeitig steigen der Bedarf und die Nachfrage nach
Rückversicherungsschutz durch diese Entwicklungen, wodurch die
Hannover Rück einen relevanten Beitrag zur Stärkung der Resilienz der
Gesellschaft leisten kann. [E1_AR_6] Generell werden keine wesentlichen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
87
Geschäftsbericht 2025
physischen Risiken und Übergangsrisiken von der Betrachtung
ausgeschlossen. [E1_AR_8b] Die Ergebnisse der Szenarioanalysen führen
bei Bedarf auch zur Anpassung der Rückversicherungsprodukte und
werden zur Schulung der betroffenen Mitarbeitenden aufbereitet.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat die Hannover Rück-Gruppe
diverse wesentliche Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der
Anpassung an den Klimawandel in den einzelnen
Wertschöpfungsaktivitäten identifiziert. Sie werden in den jeweiligen
Unterkapiteln benannt, nummeriert und sind mit entsprechenden
Konzepten und gegebenenfalls Zielen unterlegt. Dabei ist das wesentliche
Risiko #3 von klimabezogenen physischen Risiken, das wesentliche Risiko
#11 von klimabezogenen Übergangsrisiken und das wesentliche Risiko #4
von beiden klimabezogenen Risikoarten betroffen. Eine vollständige
Übersicht findet sich in der Tabelle „Identifizierte wesentliche
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
[ESRS 2 IRO-1]
Dieses Kapitel enthält Informationen zur „Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen [IRO-1]“ im Sinne der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS). [E1-IRO-1_20a] Die Geschäftstätigkeiten der Hannover
Rück gehen mit negativen Einflüssen auf den Klimawandel einher. Diese
können sowohl direkt durch Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb
verursacht werden (z. B. durch den Betrieb von Bürogebäuden und durch
Dienstreisen) als auch indirekter Natur in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette sein, indem durch Rückversicherungsschutz und
Kapital andere Wirtschaftstätigkeiten ermöglicht werden, die zu CO2-
Emissionen führen. Quantifizierte Angaben zu den
Treibhausgasemissionen der Hannover Rück befinden sich in E1-6.
[E1_AR_9a] Die Hannover Rück ermittelt die Treibhausgasemissionen
fortlaufend gemäß GHG Protocol und beobachtet Entwicklungen rund um
Bilanzierungsansätze für bisher nicht berücksichtigte Emissionsquellen
(z. B. Emissionen aus dem Versicherungsgeschäft).
[E1_AR_9b] Die wesentlichen tatsächlichen und potenziellen
Auswirkungen der Hannover Rück auf den Klimawandel spiegeln sich in
den jeweiligen Höhen der einzelnen Treibhausgaskategorien wider.
Wesentliche Treiber werden durch entsprechende Konzepte adressiert. Der
Umgang mit Auswirkungen der Hannover Rück wird in den nachfolgenden
Kapiteln detailliert erläutert.
Management der Risiken und Chancen aus dem Klimawandel
[E1_AR_11a] Geschäftsmodellbedingt ermittelt die Hannover Rück
regelmäßig ihre Exponierung gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen
physischen und transitorischen Klimagefahren im Rahmen der
Risikomanagementprozesse und steuert diese Risiken engmaschig. Der
Klimawandel und die Transformation in eine emissionsärmere Wirtschaft
gehen mit einer Vielzahl von Auswirkungen auf ökonomische Tätigkeiten
einher und sind wichtige Themen innerhalb des Risikomanagements. Unter
anderem werden daher die verschiedenen Einflüsse, die der Klimawandel
und die dadurch induzierten gesellschaftlichen sowie technologischen
Entwicklungen auf das Geschäftsmodell hat, bewertet. Dies betrifft sowohl
Risiken, die sich aus der Transition in eine emissionsärmere Wirtschaft
ergeben, als auch sich daraus ergebende Chancen.
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Analyse zum Klimawandel auf
Änderungen in Häufigkeit und Stärke von Naturkatastrophen für die
Schaden-Rückversicherung, da hier teils mit kurzfristigen Veränderungen
zu rechnen ist bzw. diese schon in der Vergangenheit beobachtet werden
konnten. Aus diesem Grund werden regelmäßig die Modelle zur Steuerung
und Preisberechnung von Naturkatastrophenrisiken im Hinblick auf
Änderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, überprüft. Dabei
werden auch Szenarioanalysen verwendet, die sich an den Annahmen der
Representative Concentration Pathways (RCPs) des Intergovernmental
Panel on Climate Change (IPCC) orientieren.
Für das Rückversicherungsgeschäft in der Personen-Rückversicherung
werden zudem klimawandelinduzierte Sterblichkeits- und
Morbiditätsrisiken betrachtet. Da Verbindlichkeiten im Bereich Life & Health
in der Regel einen langfristigen Horizont haben, sind die Auswirkungen aus
dem Klimawandel, z. B. aus der Erderwärmung oder
Umweltverschmutzung, bislang noch mit großen Unsicherheiten belegt.
Zurzeit werden hier sowohl die Auswirkungen erhöhter Häufigkeit extremer
Hitzeereignisse als auch niedrigere Häufigkeit extremer Kälteereignisse
betrachtet. Um eine etwaige Exponierung zu überprüfen, wurden die
erwarteten zukünftigen Forderungen analysiert. Bei der Modellierung
verschiedener Szenarien werden sowohl unterschiedliche Regionen als
auch die Emissionspfade RCP 4.5 und RCP 8.5 für das Jahr 2100
berücksichtigt.
Risiken aus dem Klimawandel und Naturkatastrophen sowie aus
Anpassungsprozessen zur Treibhausgasreduktion wirken sich zunehmend
auch auf unterschiedliche (Teil-)Anlageklassen, Emittenten oder Zielwerte
des Anlageportefeuilles aus. In Bezug auf Risiken aus dem Klimawandel
sind vor allem die Risiken häufigerer und schwererer Naturkatastrophen zu
betrachten, z. B. erhöhte Überflutungsrisiken für physische Kapitalanlagen
wie Immobilien. Als Reaktion auf solche erhöhten Risiken wurden
Risikoanalysen für Vermögenswerte des direkten Immobilienportefeuilles
implementiert. Berichtet werden u. a. temperatur-, wind- und
hochwasserbezogene Risiken für diese Kapitalanlagen.
Für den eigenen Geschäftsbetrieb hat die Hannover Rück keine
wesentlichen klimawandelbedingten Risiken festgestellt.
[E1_AR_11b] Bei der Bewertung der Wesentlichkeit klimabezogener
Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell der Hannover Rück
werden drei Zeithorizonte betrachtet: kurzfristig (bis 1 Jahr), mittelfristig (bis
5 Jahre) und langfristig (länger als 5 Jahre). Dabei werden die
Risikokategorien des Risikoregisters der Hannover Rück betrachtet. Auf
oberster Ebene sind dies das versicherungstechnische Risiko aus der
Personen- und Schaden-Rückversicherung, das Marktrisiko, das
Forderungsausfallrisiko, das operationelle Risiko sowie die sonstigen
Risiken, wie strategische Risiken. Der Klimawandel und seine Folgen
werden unserer Meinung nach alle diese Risikokategorien betreffen,
insbesondere in extremeren Klimawandelszenarien.
Die Hannover Rück führt eine detaillierte Geschäftsplanung für das jeweils
nächste Jahr und einen aggregierten Geschäftsausblick für die folgenden
vier Jahre durch. Geschäftsplanung und -ausblick umfassen Annahmen zur
Entwicklung des Bestandsgeschäfts und Annahmen zu zukünftigem
Neugeschäft und Neuanlagen. Die Planungshorizonte orientieren sich u. a.
an der Länge üblicher Marktzyklen und an Marktveränderungen nach
großen Naturkatastrophen. Der Zeitraum der Geschäftsplanung deckt sich
somit mit dem kurzfristigen Zeithorizont zur Identifikation von Klimarisiken,
der mittelfristige Geschäftsausblick mit dem entsprechenden mittelfristigen
Zeithorizont zur Identifikation von Klimarisiken. Es gibt aktuell keinen
Ausblick für Geschäftskennzahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren
hinaus, insbesondere im Hinblick auf die Erwartungen zu zukünftigem
Neugeschäft nach fünf Jahren. In den betrachteten Kennzahlen sind die
Barwerte versicherungstechnischer Verpflichtungen in den Büchern der
Hannover Rück enthalten, die sich – vor allem im Bereich
Lebensrückversicherung – oft über viele Dekaden erstrecken.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Dementsprechend sind auch die Vermögenswerte teils sehr langfristig
angelegt.
Für alle relevanten Risikokategorien werden in Bezug auf die Auswirkungen
des Klimawandels sowohl der erwartete Zeithorizont eines wesentlichen
klimawandelinduzierten Einflusses sowie die zur Verfügung stehende
Reaktionszeit zur Anwendung von Managementmaßnahmen
berücksichtigt. So ergeben sich z. B. aus den jährlichen Erneuerungen im
Schaden-Rückversicherungsgeschäft kurze Reaktionszeiten und die
Möglichkeit, Risiken entsprechend zu steuern. Die Analysen konzentrieren
sich auf Risikokategorien mit erwarteten kurzfristigen Auswirkungen des
Klimawandels sowie erwarteten mittelfristigen Auswirkungen mit
mittelfristiger Reaktionszeit. Die Beurteilung der Wesentlichkeit erfolgt
qualitativ, basiert auf Einschätzungen sowie Schadenerfahrungen der
Vergangenheit und wird bei Managementmaßnahmen berücksichtigt.
Diverse individuelle Szenarioanalysen treffen Annahmen zu den
Auswirkungen des Klimawandels in den nächsten 10–30 Jahren. Teilweise
betreffen die Annahmen erwartete Entwicklungen (best estimate) und
teilweise Stresstests.
[E1_AR_11c] Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der Klimawandel
bereits wesentlich auf die Naturgefahren Sturm, Flut/Überschwemmung,
Starkregen, Hagel, Hitze- und Kältewellen sowie Waldbrände ausgewirkt
hat und auch kurzfristig weiter auswirken wird. Die Hannover Rück deckt die
genannten physischen Risiken weltweit im Rahmen ihrer
Rückversicherungstätigkeit. Die Auswirkungen werden in den
Managementprozessen betrachtet, sodass die genannten Risiken weiter
kontrolliert werden können. Die Bewertung berücksichtigt sowohl die Dauer
sowie den Umfang der Gefahren als auch die regionalen Besonderheiten.
Für alle anderen Risiken des Klimawandels wird davon ausgegangen, dass
sich die Auswirkungen erst mittel- bis langfristig zeigen werden, abhängig
vom Umfang des Klimawandels und der Anpassungsprozesse. Die
Hannover Rück deckt die genannten Risiken weltweit.
[E1_AR_7c] Im Kapitalanlageportefeuille wird das Risiko für die
Vermögens- und Ertragslage aktuell als nicht wesentlich eingeschätzt.
Kurz- und mittelfristig werden geringe Auswirkungen erwartet, da
entsprechende Maßnahmen ergriffen worden sind.
Eine Betroffenheit der vorgelagerten Lieferkette mit wesentlicher
Auswirkung auf die Hannover Rück konnte bisher nicht identifiziert werden.
Kapitalanlagen und Versicherungsnehmer gehören nicht zur vorgelagerten
Lieferkette im Sinne der CSRD.
[E1_AR_15] Die hier und in den nächsten Abschnitten dargestellten
Annahmen beziehen sich weitgehend auf adverse Szenarien in Bezug auf
die Auswirkungen des Klimawandels. Die Ermessensentscheidungen und
Schätzungen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels, die für den
Geschäftsbericht getroffen wurden, beziehen sich demgegenüber auf
weniger adverse Szenarien.
Verfahren zur Ermittlung klimabedingter physischer Risiken
[E1-IRO-1_20bi, AR_11d] Durch klimabedingte Gefahren können physische
Risiken besonders für das Rückversicherungsgeschäft der Hannover Rück
entstehen. Die Rückversicherung von Risiken, die aus klimabedingten
Naturkatastrophen resultieren, ist ein zentraler Bestandteil des
Geschäftsmodells. Daher bestehen engmaschige
Risikomanagementprozesse, um diese Risiken zu bewerten und zu
steuern. So werden zum Modellieren von Katastrophenszenarien sowohl
externe als auch interne Risikomodelle genutzt. Ein Team von Experten
verwendet, analysiert und verfeinert diese Modelle in enger
Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern, wissenschaftlichen
Experten sowie Institutionen. Darüber hinaus werden deterministische
Klimawandelszenarien und zukunftsgerichtete Simulationsmodelle
angewendet mit dem Ziel, potenzielle Auswirkungen des Klimawandels auf
die gesamte Geschäftstätigkeit der Hannover Rück zu bewerten und daraus
Maßnahmen zur Steuerung des Geschäfts abzuleiten. Die Überwachung
der Risiken, die aus Naturgefahren resultieren, wird durch Stresstests,
Szenario- und Sensitivitätsanalysen vervollständigt.
[E1_AR_13a] Als Szenario, das qualitative und quantitative Aspekte
beinhaltet, verwendet die Hannover Rück dabei einen intern entwickelten
Ansatz und betrachtet zwei Hauptszenarien mit einem Temperaturanstieg
um 2 °C bis 2050 (~RCP 4.5) bzw. um 4 °C bis 2050 (deutlich extremer als
RCP 8.5). Diese Szenarien werden zur Beurteilung der Naturkatastrophen-,
Sterblichkeits- und Morbiditätsrisiken verwendet.
[E1_AR_13b] Die zwei verwendeten Hauptszenarien des Klimawandels
sind für 2050 definiert, ihre Auswirkungen würden jedoch im Rahmen des
Stresstests nächstes Jahr eintreten (instantaner Schock). Die 2-°C- und
4-°C-Szenarien definieren den Anstieg der globalen mittleren
Oberflächentemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau.
Verglichen mit der heute bereits um ca. 1 °C erhöhten mittleren
Oberflächenlufttemperatur machen diese Szenarien einen Anstieg um 1 °C
bzw. 3 °C aus. Dieser Stresstest findet alle zwei Jahre auf Konzernebene
statt. Anzumerken ist, dass das Szenario einer globalen Erwärmung um
4 °C bis 2050 physikalisch höchst unrealistisch ist und damit einen
Extremfall darstellt, um alle Bandbreiten abzudecken. Die für den IPCC
untersuchten Szenarien zeigen eine Erwärmung zwischen ca. 1,5 °C und
3 °C bis 2050 gegenüber dem vorindustriellen Niveau.
[E1_AR_13c] Die Analysen basieren jeweils auf dem aktuellen
Portefeuillestand zum Jahresende vor Durchführung der Szenarioanalyse.
Diese betreffen z. B. das naturgefahrenexponierte
Versicherungsportefeuille. Es wird untersucht, welche Auswirkungen der
Klimawandel bis 2050 bei sofortigem Eintritt nach Jahresende hätte. Dabei
werden andere Faktoren, die sich voraussichtlich in Zukunft ändern werden
(wie z. B. der Trend zur Urbanisierung, Konsum- und
Dienstleistungspreisinflation), sowie risikomitigierende Maßnahmen (wie
z. B. neue oder sanierte Deiche und Dämme oder erweiterte
Überflutungsflächen) vernachlässigt, um den Einfluss des Klimawandels zu
isolieren. Auf dieser Basis werden zahlreiche weitere Annahmen zur
Auswirkung dieses Temperaturanstieges, z. B. auf die Häufigkeit
bestimmter Naturkatastrophen und die Bevölkerungssterblichkeit bei
Hitzewellen, getroffen. [E1_AR_8a] Die Annahmen werden größtenteils aus
wissenschaftlichen Studien abgeleitet. Alle getroffenen Annahmen
unterliegen hohen Unsicherheiten.
[E1_AR_13d] Derzeit werden regionale Anpassungen für die relevantesten
Naturgefahrenszenarien im Portefeuille der Hannover Rück – darunter
tropische Wirbelstürme im Nordatlantik und Nordwestpazifik,
Überschwemmungen in Europa, Hagelereignisse sowie Waldbrände in den
USA – durch einen detaillierten Ansatz der Ereigniszuordnung
berücksichtigt. Die Analyse aller anderen Gefahren/Regionen wird mit
einem vereinfachten Ansatz durchgeführt. Alle lizenzierten Modelle, die für
die Preisberechnung und das Risikomanagement für
Naturkatastrophenrisiken verwendet werden, werden validiert und
gegebenenfalls angepasst, um die eigene Risikoeinschätzung
widerzuspiegeln. Dabei werden auch wissenschaftliche Erkenntnisse zum
Klimawandel berücksichtigt. Dieser Prozess bringt eine Reihe von
Herausforderungen mit sich. Beispielsweise werden zur Modellerstellung
historische Datenreihen benutzt, und es ist nicht immer eindeutig zu
identifizieren, inwiefern der Klimawandel bereits in den Modellen
berücksichtigt ist. Zudem sind wissenschaftliche Projektionen
normalerweise längerfristig (2050 oder 2100); für die Hannover Rück sind
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
jedoch kurzfristige Auswirkungen aufgrund der typischen Vertragslaufzeit in
der Schaden-Rückversicherung von einem Jahr wichtig. Darüber hinaus
gibt es gegenläufige Auswirkungen verschiedener Gefahrenmerkmale
(z. B. erwartete Zunahme der Intensität tropischer Wirbelstürme, aber
potenzieller Rückgang der Gesamthäufigkeit tropischer Wirbelstürme),
fehlende statistisch signifikante Beweise für Änderungen und fehlender
wissenschaftlicher Konsens für viele Gefahren und Regionen. Dennoch
werden Anpassungen abgeleitet, und folglich wird das zusätzliche Risiko
des kurzfristigen Klimawandels sowohl in der Preisfindung als auch in der
gesamten aktuellen Solvenzberechnung berücksichtigt. Für die
langfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf
Rückversicherungsverträge, die Sterblichkeitsrisiken decken, werden
Annahmen zur Übersterblichkeit aufgrund intensiverer und längerer
Hitzeperioden durch den Klimawandel getroffen. Auch dabei wird auf
vorliegende wissenschaftliche Studien zurückgegriffen. In der Kapitalanlage
werden gegenwartsbezogene Analysen im direkten Immobilienportefeuille
berücksichtigt, wodurch u. a. temperatur-, wind- und hochwasserbezogene
Risiken adressiert werden.
Verfahren zur Ermittlung von Übergangsrisiken und Chancen
[E1-IRO-1_20c, AR_12a] Die Hannover Rück führt umfangreiche Analysen
durch, um die Betroffenheit gegenüber Übergangsereignissen genauer zu
analysieren. Dabei wird auf wissenschaftliche Studien, u. a. des IPCC,
zurückgegriffen. Darüber hinaus engagieren wir uns in internen und
externen Arbeitsgruppen. Im Ergebnis wird davon ausgegangen, dass
besonders im Falle einer starken Erderwärmung langfristig alle Risiken
betroffen sein können. Bei den quantitativen Analysen konzentrieren wir
uns auf Risiken, deren Auswirkungen bereits kurz- und mittelfristig möglich
sind. Im Falle der Übergangsrisiken sind dies Haftungsrisiken und
Wertverluste in der Kapitalanlage bei Investitionen in Sektoren, die
besonders stark vom Klimawandel betroffen sein könnten. [E1_ AR_8a]
Insgesamt unterliegen alle Analysen wegen der langen zu betrachtenden
Zeiträume aufgrund erforderlicher Annahmen zur Umsetzung der
gesellschaftlichen Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion und der
Komplexität des Klimasystems sehr hohen Unsicherheiten.
Veränderungen von Naturkatastrophenrisiken durch den Klimawandel
können sich in einer erhöhten Nachfrage nach herkömmlichen
Rückversicherungsprodukten zur Absicherung von Naturkatastrophen,
aber auch in einem Bedarf nach neuen oder modifizierten Produkten
niederschlagen. Neben dem Risikomanagement ist daher auch das
Chancenmanagement von Bedeutung. Die Hannover Rück sucht
systematisch nach neuen Geschäftsmöglichkeiten, um nachhaltiges
Wachstum zu erzeugen und die profitable Entwicklung des Unternehmens
zu stärken. Zu den wesentlichen Elementen des Chancenmanagements
der Hannover Rück zählen die verschiedenen marktspezifischen
Innovationen in den Geschäftsfeldern Personen- und Schaden-
Rückversicherung. In der Schaden-Rückversicherung werden
beispielsweise innerhalb einer spezialisierten Arbeitsgruppe Analysen zu
Emerging Risks durchgeführt, auf deren Basis sowohl neue Risiken als
auch Geschäftsoptionen abgeleitet und dem jeweiligen Gremium vorgelegt
werden. Insgesamt sind die Chancen im Zusammenhang mit dem
Klimawandel mit hoher Unsicherheit und Unwägbarkeit behaftet. Zum
aktuellen Zeitpunkt wird das Ausmaß dieser Chancen als nicht wesentlich
für die Vermögens- und Ertragslage der Hannover Rück eingeschätzt.
[E1_AR_12b] Für das Geschäftsmodell der Hannover Rück sind
transitorische Risiken insbesondere in der Kapitalanlage relevant, da
institutionelle Investoren i. d. R. einen langfristigen Anlagehorizont
verfolgen. Transitorische Risiken ergeben sich aus dem fortschreitenden
Übergang in eine klimafreundliche Wirtschaft und den damit nötigen
Veränderungen der Geschäftsmodelle. So steht in einigen Branchen das
aktuelle Geschäftsmodell insgesamt infrage, etwa bei den Betreibern
fossiler Kraftwerke oder den mit Kohleabbau und Erdölförderung befassten
Sektoren. Dies kann dazu führen, dass der Marktwert der betroffenen
Assets drastisch sinkt (sog. Stranded Assets). Andere Branchen und die
breite Wirtschaft werden sich darüber hinaus auf Änderungen in ihren
Geschäftsprozessen einstellen müssen, z. B. indem heute genutzte
Anlagen und Technologien, beispielsweise der fossile Verbrennungsmotor,
künftig nicht mehr verwendet werden können. Diese Entwicklungen
beeinflussen die Geschäfts- und Ertragspotenziale von Unternehmen und
damit ihre Bonität, Dividendenfähigkeit und Aktienkursentwicklung und
werden dadurch für die Kapitalanlage relevant.
Klimawandelinduzierte Haftungsrisiken in der Versicherungstechnik
können entstehen, wenn Unternehmen für Folgen des Klimawandels
finanziell verantwortlich gemacht werden und potenzielle Strafzahlungen
durch Versicherungsverträge gedeckt sind. Die diesbezügliche
Exponierung der Hannover Rück wird regelmäßig anhand von Szenarien
überwacht. Zur Beurteilung möglicher Haftungsrisiken wird im
Wesentlichen ein Szenario mit starken Auswirkungen des Klimawandels
(angelehnt an RCP 8.5) unterstellt, wobei zusätzlich vorausgesetzt wird,
dass Gesetzesänderungen es ermöglichen, Verantwortliche des
fortschreitenden Klimawandels haftbar zu machen. [E1-IRO_20ci] Um
sicherzustellen, dass die Bewertungsansätze für klimawandelinduzierte
Risiken auf dem neuesten Stand sind, wurde eine entsprechende
Arbeitsgruppe etabliert. Basierend auf den Erkenntnissen der IPCC-
Berichte sowie weiterer wissenschaftlicher Publikationen werden
Bewertungsmöglichkeiten für verschiedenste Risiken stetig
weiterentwickelt.
[E1_AR_12c; 13a] Bei der Bewertung möglicher Übergangsrisiken für die
Kapitalanlagen der Hannover Rück stehen insbesondere Emittenten und
Sektoren im Fokus, die dauerhaft negative Auswirkungen auf das Erreichen
der Pariser Klimaziele haben. Diese unterliegen grundsätzlich einem
höheren Risiko, dass künftige transitorische Veränderungen (z. B.
gesetzliche Verbote oder höhere CO2 Preise) zur Erreichung der Pariser
Klimaziele sie stärker belasten als andere Sektoren und daher zu
Wertverlusten führen können. Für die Bewertung dieser möglichen Risiken
werden verschiedene Parameter einbezogen (z. B. auch externe
Risikoratings), die starke Anpassungsprozesse berücksichtigen. Hierbei
wird jedoch kein explizites Szenario im Sinne der ESRS verwendet, das die
Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C ohne oder mit begrenzter
Überschreitung beschränkt. Zur Risikobewertung wird regelmäßig ein
Stresstest für das Kapitalanlageportefeuille durchgeführt, um Emittenten
und Branchen mit dem höchsten Risiko einer unzureichenden Anpassung
an eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu identifizieren. Dieser wird anhand der
Kohlenstoffintensität des Emittenten und weiterer verfügbarer ESG-
Informationen eines externen Dienstleisters durchgeführt. Er umfasst die
Anlagekategorien Unternehmensanleihen, besicherte Anleihen und Aktien.
Für die durchgeführten Stressszenarien wurden in Abhängigkeit der
Risikoklassifizierung Ausweitungen der Kreditspreads bei Anleihen und
Abschläge der Kurse bei Aktien definiert. Anhand dieser Parameter lassen
sich Übergangsrisiken gegenüber Branchen und Emittenten abschätzen
und im Investmentprozess berücksichtigen. Die Szenarien sind qualitativer
Natur und beruhen auf eigenen Annahmen und Experteneinschätzungen.
[E1_AR_12c] Bei der Betrachtung der bewerteten Szenarien für
Haftungsrisiken werden Annahmen zu versicherten Marktschäden
aufgrund der Treibhausgasemission der versicherten Unternehmen
getroffen. Ein weiteres Szenario befasst sich mit Haftungsrisiken aus
Abweichungen zwischen von Unternehmen kommunizierten Zielen und
Maßnahmen und den tatsächlich erreichten Zielen.
[E1_AR_13b] Da jeweils ein instantaner Wertverlust bzw.
Rückversicherungsschaden unterstellt wird, ist der Zeithorizont für diese
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
90
Geschäftsbericht 2025
Szenarioanalysen von untergeordneter Bedeutung. Die Szenarien für die
Kapitalanlage differenzieren die Wertverluste nach Sektor und Laufzeit der
Wertpapiere. Die Haftungsszenarien differenzieren u. a. nach
Treibhausgasemissionen der versicherten Unternehmen.
[E1_AR_13c] Die Analysen basieren jeweils auf dem aktuellen
Portefeuillestand zum Jahresende vor Durchführung der Szenarioanalyse.
Es wird untersucht, welche Auswirkungen der Klimawandel bei sofortigem
Eintritt nach Jahresende hätte. Dabei werden andere Faktoren und
Trends – wie z. B. die Anpassungsmaßnahmen an Geschäftsmodellen der
betroffenen Unternehmen – vernachlässigt, um den Einfluss des
Klimawandels zu isolieren. Alle Annahmen unterliegen hohen
Unsicherheiten.
[E1_AR_13c, d] Zur Beurteilung von Übergangsrisiken der Kapitalanlagen
wird ein individuelles Szenario ohne direkten Bezug zum IPCC unterstellt,
das die unterschiedliche Betroffenheit von Branchen mit Blick auf die
Resilienz ihrer Geschäftsmodelle beim Übergang in eine klimafreundliche
Wirtschaft in den Mittelpunkt rückt. Grundsätzlich sind die Szenarien
lediglich an die IPCC-Vorgaben angelehnt und entsprechen diesen nicht in
jedem Detail. Unter anderem werden weitere, granulare Annahmen z. B. zur
Betroffenheit einzelner Sektoren sowie zur Abdeckung in
Rückversicherungsverträgen benötigt.
[E1_AR_12d] Die Geschäftstätigkeit eines Rückversicherers und die damit
verbundene Kapitalanlage werden grundsätzlich als eine Leistung
betrachtet, die in der Lage ist, die finanziellen Auswirkungen des
Klimawandels für die Gesellschaft und einzelne Versicherte zu mindern.
Rückversicherungsgeschäft
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel [E1-2]
Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf globale
Wirtschafts- und Lebensbedingungen stehen
Rückversicherungsunternehmen vor der Herausforderung, sowohl den
Klimaschutz zu fördern als auch Anpassungsstrategien zu entwickeln, um
ihre langfristige Stabilität und Rentabilität zu gewährleisten. So wirkt sich
die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Versicherungsgeschäft auf eine
nachhaltige Entwicklung aus. Um diesen Herausforderungen zu begegnen,
hat die Hannover Rück verschiedene Konzepte im
Rückversicherungsgeschäft entwickelt und verabschiedet, die die
negativen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel
reduzieren. Gleichzeitig können sie einen positiven Einfluss auf den
Klimawandel haben. [E1-2_MDR-P 65a] Für die Überwachung aller
Konzepte der Hannover Rück im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Anpassung an den Klimawandel wird das System der „drei
Verteidigungslinien“ angewendet (für weitere Informationen hierzu wird auf
den Abschnitt „Richtlinien für die Unternehmensführung“ verwiesen).
Die vollständige nummerierte Übersicht der wesentlichen Auswirkungen
und Risiken im Rückversicherungsgeschäft, auf die sich die nachfolgenden
Konzepte beziehen, befindet sich in der Tabelle „Identifizierte
Environmental Strategy
Das zentrale Konzept, um Umweltbelange im Rückversicherungsgeschäft
der Hannover Rück zukunftsgerichtet zu verankern, ist die 2024 in Kraft
getretene Environmental Strategy für den Strategiezyklus 2024–2026.
Diese enthält für das Rückversicherungsgeschäft spezifische
Arbeitspakete und Ziele, um wesentliche identifizierte Einflüsse, Risiken
und Chancen zu adressieren. Über das Handlungsfeld „Dekarbonisierung“
sollen insbesondere negative Einflüsse auf den Klimawandel (#10) und die
Energiewende (#15) reduziert sowie transitorisch bedingte Risiken gesenkt
werden (#11). Eine verstärkte Interaktion mit Zedenten und Maklern soll im
Rahmen des zweiten Handlungsfeldes „Engagement“ ebenfalls positiv zu
den Auswirkungen und Risiken beitragen. Das dritte Handlungsfeld zur
Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz greift Maßnahmen und Ziele auf,
die die positiven Auswirkungen des Kerngeschäfts als globaler Risikoträger
fördern sollen (#1, #2). Für weitere Mindestangabepflichten zur Strategie
wird auf den übergreifenden Abschnitt „Konzepte im Zusammenhang mit
Die strategische Ausrichtung der Hannover Rück wird durch weitere interne
Konzepte und Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimawandel
ergänzt.
ESG-Positionspapier der Property & Casualty (P&C) Business Group
[E1-2_25a-e, AR_16-18] Bereits im Jahr 2022 hat die Hannover Rück eine
interne Positionierung in Form eines globalen ESG-P&C-Positionspapiers
verabschiedet, das die Nachhaltigkeitsaspekte Klimaschutz, Anpassung an
den Klimawandel sowie Rückversicherung erneuerbarer Energie adressiert.
Das Positionspapier fasst das Verständnis von ESG-Themen innerhalb des
Schaden-Rückversicherungsbereichs zusammen, um eine einheitliche
Basis für den Dialog mit den Schaden-Rückversicherungskunden der
Hannover Rück zu schaffen. Es regelt zudem die Ausschlüsse und die
Zeichnungspolitik, mit denen CO2-intensives Schaden-
Rückversicherungsgeschäft im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen
reduziert wird (#10, #15). So hat sich die Hannover Rück seit 2022 dazu
verpflichtet, Portefeuilles, die exklusiv zur Deckung von Thermalkohle-
Risiken genutzt werden sollen, abzulehnen. Gleiches gilt für Verträge, die
exklusiv der Exploration bzw. Erschließung (upstream) neuer Öl- und
Gasreserven (greenfield) dienen und/oder exklusiv den Transport und die
Verwahrung (midstream) der Erschließung neuer Öl- und Gasreserven
(greenfield) unterstützen. Als globaler Risikoträger fördert die Hannover
Rück zudem den technischen Fortschritt und unterstützt so die
Weiterentwicklung emissionsarmer Prozesse und Produkte in
Unternehmen, beispielsweise im Rahmen der Rückversicherung
erneuerbarer Energiequellen.
Diesbezüglich adressiert das ESG-Positionspapier den Umgang mit neuen
klimafreundlichen und emissionsarmen Technologien. Die Schließung von
Versicherungslücken ist ebenfalls ein erklärtes Handlungsfeld im
Positionspapier, um die Klima- und Katastrophenresilienz der Gesellschaft
weltweit zu fördern (#1, #2). [MDR-P_65d] Im Rahmen des ESG-
Positionspapiers beachtet die Hannover Rück im Schaden-
Rückversicherungsbereich die internationalen Menschenrechte, wie sie in
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Deklaration der
Rechte indigener Völker der Vereinten Nationen beschrieben sind, die UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Nationalen
Aktionsplan.
[MDR-P_65b] Das ESG-Positionspapier gilt für den gesamten Schaden-
Rückversicherungsbereich der Hannover Rück. [MDR-P_65c] Die
Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung des ESG-
Positionspapiers liegt beim Property & Casualty Executive Committee.
ESG-Manual des fakultativen Zentralbereichs
Ergänzend zu dem ESG-Positionspapier verfügt der fakultative
Zentralbereich über ein konkretisierendes, globales ESG-Manual. Dieses
berührt weitere Umweltbelange und regelt u. a. Ausschlüsse für CO2-
intensives Geschäft im fakultativen Zentralbereich (#10, #15). Zudem wird
im ESG-Manual des fakultativen Zentralbereichs auch der Umgang mit
neuen klimafreundlichen und emissionsarmen Technologien und Industrien
festgehalten. [E1-2_25a-e, AR_16-18] Das ESG-Manual adressiert somit
die Nachhaltigkeitsaspekte Klimaschutz und den Einsatz erneuerbarer
Energien. Ein wesentliches Element des ESG-Manuals sind gezielte
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
91
Geschäftsbericht 2025
Ausschlüsse von Risiken, die zu einer Reduktion der Exponierung
gegenüber fossilen Energieträgern beitragen. Bereits seit April 2019
rückversichert der fakultative Zentralbereich keine neu geplanten
Kohlekraftwerke oder Bergwerke für Thermalkohle mehr. Darüber hinaus
wird seit Februar 2020 jegliches Neugeschäft in Zusammenhang mit
Thermalkohle-Infrastruktur ausgeschlossen. Thermalkohle-Infrastruktur
umfasst Bergwerke, kohlebetriebene Kraftwerke und Anlagen sowie Hafen-
und Schienenbetrieb, die ausschließlich der Kohleindustrie zuzuordnen
sind. Ebenfalls werden im fakultativen Zentralbereich
Rückversicherungsverträge für Einzelrisiken ausgeschlossen, die mehr als
30 % ihres Umsatzes aus Aktivitäten in Thermalkohle generieren.
Ergänzend zu den genannten Ausschlüssen wurde 2021 ein langfristiger
Ausstiegsplan für das fakultative Bestandsgeschäft von Thermalkohle-
Risiken verabschiedet. Der Phasenplan ist im ESG-Manual des fakultativen
Zentralbereichs festgehalten und sieht Ausschlüsse auf Basis von
Schwellenwerten vor. Es ist geplant, diese Schwellenwerte in den
Folgejahren sukzessive bis zum vollständigen Ausschluss aller
Thermalkohle-Risiken im Jahr 2038 zu verringern. Gemäß dem
Ausstiegsplan für den fakultativen Zentralbereich wurde 2025 der Abbau
von Geschäft mit Kraftwerkskohleproduzenten umgesetzt, deren
Jahresförderung aus allen Bergwerken 100 Mio. Tonnen oder mehr beträgt
sowie Bestandsgeschäft mit Kohlekraftwerksbetreibern abgebaut, deren
installierte Gesamtkapazität an Kohlekraftwerken 25 Gigawatt erreicht oder
mehr übersteigt. Zudem wurde bis Ende 2025 die fakultative
Rückversicherung alleinstehender Kohlekraftwerke mit einer installierten
Kapazität von mehr als 5 Gigawatt eingestellt. Des Weiteren übernimmt der
fakultative Zentralbereich seit Mitte 2022 keine neuen Deckungen mehr für
Projektpolicen, die der Exploration und/oder Erschließung (upstream)
neuer Öl- und Gasreserven (greenfield) dienen, sowie für Projektpolicen,
die exklusiv den Transport und die Verwahrung (midstream) der
Erschließung neuer Öl- und Gasreserven (greenfield) unterstützen. Bereits
seit 2020 zeichnet der fakultative Zentralbereich außerdem keine neuen
Einzelrisiken mehr, die 20 % oder mehr ihres Umsatzes mit Ölsand
generieren. Dies schließt auch die Ölsandförderung und -verarbeitung aus.
Ölsandförderung und -verarbeitung umfassen den Abbau bitumenhaltigen
Sandes, das Veredeln zu synthetischem Rohöl, die Weiterverarbeitung
dieses synthetischen Rohöls zu Ölprodukten sowie den dazugehörigen
Transport per Pipeline oder Schienenverkehr. Ein Bestandsgeschäft in
diesem Segment ist seit 2025 nicht mehr vorhanden. Der fakultative
Zentralbereich rückversichert außerdem keine neuen alleinstehenden
Ölkraftwerke, die sich bis zum 1. Juli 2023 noch nicht in Betrieb oder im Bau
befanden. Ferner übernimmt der fakultative Zentralbereich keine neuen
Risiken in Zusammenhang mit Projekten zur Förderung von Öl und Gas in
arktischen Regionen – diese Regelung umfasst sowohl neue als auch
bestehende Projekte (greenfield und brownfield). Als „arktische Regionen“
definiert die Hannover Rück – in Einklang mit dem Vorgehen in der
Kapitalanlage – die Region rund um den nördlichen Polarkreis, die in einer
Linie von 66,34° nördlich des Äquators verläuft. Dies schließt das Arctic
National Wildlife Refuge (ANWR) in den USA mit ein. Zudem werden keine
Risiken gezeichnet, die in Zusammenhang mit der Erschließung neuer Öl-
und Gasvorkommen in Tiefseegewässern stehen. Des Weiteren zeichnet
der fakultative Zentralbereich seit 2023 keine Projekte, die im
Zusammenhang mit Tiefseebergbau stehen.
Der fakultative Zentralbereich lehnt zudem Geschäfte ab, die mit einer
Schädigung geschützter Feuchtgebiete (Ramsar-Konvention),
Schutzgebieten der Kategorien 1a und 1b der Internationalen Union zur
Bewahrung der Natur (International Union for Conservation of Nature, kurz:
IUCN) oder einer Schädigung von UNESCO-Welterbestätten einhergehen.
Ebenfalls werden keine neuen Projekte unterstützt, über die bekannt ist,
dass betroffene indigene Völker hierfür nicht ihre freie, vorherige und
informierte Zustimmung (Free Prior and Informed Consent, kurz: FPIC)
erteilt haben. Der fakultative Zentralbereich adressiert in seinem ESG-
Manual außerdem die Rahmenwerke der Internationalen
Arbeitsorganisation (International Labour Organization, kurz: ILO) und
schließt des Weiteren Geschäfte mit Unternehmen aus, die in Verbindung
mit international geächteten Waffen stehen. [MDR-P_65d] Zudem gilt für
den fakultativen Zentralbereich die Beachtung auch der Standards, die im
Rahmen des ESG-Positionspapiers der P&C Business Group beschrieben
werden.
Als weiterer Bestandteil des ESG-Manuals im fakultativen Zentralbereich
ist die Hannover Rück bereits seit 2021 fortlaufend bestrebt, Unternehmen
aus verschiedenen Wirtschaftssektoren zu identifizieren, die unter ESG-
Gesichtspunkten attraktiv bewertet sind, um sie im Rahmen ihres
fakultativen Rückversicherungsgeschäfts besonders zu unterstützen.
[MDR-P_65b] Das ESG-Manual gilt für den gesamten fakultativen
Zentralbereich der Hannover Rück und wird durch verschiedene
Maßnahmen operationalisiert. [MDR-P_65c] Die Verantwortung für die
operative Umsetzung obliegt dem Managing Director des fakultativen
Zentralbereichs.
Climate and Disaster Resilience Position
Mit ihrem Produktangebot der Rückversicherung trägt die Hannover Rück
dazu bei, Menschen weltweit Zugang zu Versicherungsschutz zu
ermöglichen. Denn häufig sind Erstversicherer erst mittels international
agierender Rückversicherer dazu in der Lage, große Portefeuilles sowie
große Einzelrisiken oder Risiken aus Naturgefahren abzusichern. Somit
fördert die Hannover Rück eine Erhöhung der Versicherungsdichte auch in
Ländern des globalen Südens und trägt zur sozialen und finanziellen
Inklusion bei.
Eine bereichsübergreifende und interdisziplinäre Arbeitsgruppe innerhalb
der Hannover Rück befasst sich mit den Themen „Protection Gap“ und
Resilienz. Ziel ist die Bereitstellung von Versicherungslösungen für
Bevölkerungsgruppen, die bislang einen zu geringen Versicherungsschutz
hatten oder diesen nur schwer erlangen konnten (#1, #2). [MDR-P_65a]
Diese Bestrebungen sind in der globalen „Climate and Disaster Resilience
Position“ als übergeordnetes Konzept festgehalten und werden durch
weitere Maßnahmen und Ziele operationalisiert. [E1-2_25a-e;
E1-2_AR16-18] Das Positionspapier adressiert somit den
Nachhaltigkeitsaspekt der Anpassung an den Klimawandel. [MDR-P_65b]
Geltungsbereich des Positionspapiers ist der gesamte Schaden-
Rückversicherungsbereich der Hannover Rück. [MDR-P_65c] Die
Umsetzung wird von einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe mit der
Unterstützung von Außenstellen der Hannover Rück-Gruppe koordiniert.
Risk and Capital Management Policy
Die Risiken des Klimawandels wirken sich auf alle Risikokategorien des
Risikoregisters der Hannover Rück aus, z. B. über sich ändernde Parameter
für Naturkatastrophenrisiken. Daher werden sie als Teil der
Risikomanagementprozesse innerhalb jeder Risikokategorie des
Risikoregisters behandelt. Ein adäquates Risikomanagement in Bezug auf
den Klimawandel ist für das Geschäftsmodell der Hannover Rück
unerlässlich und unterstützt die gesellschaftliche Anpassung an den
Klimawandel (#1). Zugleich werden potenzielle Haftungsrisiken (#11) sowie
Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Hannover Rück
durch steigende Schadenbelastungen aus dem Klimawandel gesenkt (#3).
[MDR-P_65a] Die detaillierten Regelungen und Prozesse im
Risikomanagement werden in der globalen Risk and Capital Management
Policy (RCMP) festgehalten. [E1-2_25a-e; E1-2_AR_16-18] Die Policy
adressiert die Nachhaltigkeitsaspekte Klimaschutz sowie Anpassung an
den Klimawandel. [MDR-P_65b] In den Geltungsbereich der Policy fallen
alle Aktivitäten der Hannover Rück-Gruppe. [MDR-P_65c] Die
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
92
Geschäftsbericht 2025
Verantwortung für die operative Umsetzung der Policy liegt beim Chief Risk
Officer der Hannover Rück. Eine Beschreibung zum Umgang der Hannover
Rück mit physischen und transitorischen Klimawandelrisiken durch NatCat-
Modellierung und Szenarioanalysen findet sich zudem im Abschnitt zu
ESRS2 SBM-2 dieses Kapitels.
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten [E1-3]
Abgesehen von der Umsetzung der unter E1-2 beschriebenen
klimabezogenen Konzepte, verfolgt die Hannover Rück keine Maßnahmen
in der Rückversicherung, die sich unter die Vorgaben der ESRS
subsumieren lassen. Dies liegt in erster Linie daran, dass sich CO2-
Reduktionspotenziale von möglichen Maßnahmen methodisch nur
begrenzt quantifizieren lassen.
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]
[MDR-T_80a] Im Rahmen der Environmental Strategy hat sich die
Hannover Rück ein Ziel zur Dekarbonisierung im fakultativen
Zentralbereich gesetzt. [E1-4_33] Mit dem Ziel wird CO2-intensives
Schaden-Rückversicherungs-Geschäft reduziert, was die negativen
Auswirkungen auf den Klimawandel mindert (#10, #15). [MDR-T_80b, c, e]
Das festgelegte Ziel ist eine Verringerung der Anzahl an fakultativen
Rückversicherungsverträgen von Thermalkohle-Risiken um 20 % im
Zeitraum von 2024 bis 2026. [MDR-T_80d] Die Fortschrittsmessung erfolgt
auf Basis eines indexbasierten Bezugswerts (100 %). [MDR-T_80j]
Gemessen an dem Bezugsjahr 2023, wurden bis Ende 2025 bereits 19 %-
Punkte der fakultativen Rückversicherungsverträge von Thermalkohle-
Risiken abgebaut.
Um die Transition voranzutreiben und das Rückversicherungsgeschäft in
Bezug auf ESG besser steuern zu können, wird ein gemeinsames
Verständnis mit globalen Kunden und eine erhöhte Transparenz über ESG-
Belange benötigt. [MDR-T_80a] Daher hat sich die Hannover Rück als
weiteren Bestandteil ihrer Environmental Strategy das Ziel gesetzt, mit
ihren Rückversicherungskunden den Dialog und das Engagement im
Zusammenhang mit ESG-Themen zu stärken. [E1-4_33] Mit diesem Ziel
gewinnt die Hannover Rück Transparenz und erlangt Informationen zu den
Nachhaltigkeitsbestrebungen ihrer Kunden. Dadurch werden die negative
Auswirkung (#10) und das Risiko (#11) reduziert. [MDR-T_80b, c, e] Das
festgelegte Ziel ist die Kontaktaufnahme mit den 100 größten Schaden-
Rückversicherungskunden zu ESG-Schwerpunktthemen im Zeitraum von
2024 bis 2026. [MDR-T_80d] Der Bezugswert für die Messung der
Fortschritte bezieht sich auf null entsprechende Kontaktaufnahmen im Jahr
2023. Zum Ende des Berichtsjahres 2025 beträgt der Fortschritt 70 %.
[MDR-T_80a] Für die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz hat sich die
Hannover Rück zusätzlich das Ziel im Rahmen der Environmental Strategy
gesetzt, ihre nachhaltigen Versicherungslösungen zur Minderung der
Folgen von Klima- und Naturkatastrophen in Schwellen- und
Entwicklungsländern auszuweiten. [E1-4_33] Durch die Intensivierung der
Zusammenarbeit mit ihren Partnern trägt die Hannover Rück zur
Verringerung dieser Schutzlücke bei und reduziert somit die negative
Auswirkung (#2). [E1-4_MDR-T_ 80b, c, e] Das festgelegte Ziel für den
Zeitraum von 2024 bis 2026 ist die Zeichnung fünf zusätzlicher Programme
in der Schaden-Rückversicherung, die Naturkatastrophenrisiken in
Schwellen- und Entwicklungsländern decken. [MDR-T_80d] Der
Bezugswert für die Messung der Fortschritte bezieht sich auf eine
bestehende Anzahl entsprechender Programme im Jahr 2023, die um fünf
erweitert werden soll. Das Ziel wurde bereits bis zum Jahresende 2025
erreicht, indem mehr als fünf relevante Programme, insbesondere
parametrische Rückversicherungsdeckungen, gezeichnet wurden.
[MDR-T_80f, g] Die drei genannten Ziele im Rückversicherungsbereich
basieren auf strategischen Annahmen der Hannover Rück und nicht auf
spezifischen wissenschaftlichen Erkenntnissen. [MDR-T_80h]
Interessenträger wurden bei der Festlegung der Ziele nicht einbezogen. Die
Einhaltung der Zielvorgaben wird fortlaufend geprüft und der Vorstand
halbjährlich über den Fortschritt informiert. Die Zielfortschritte stimmen mit
den ursprünglichen Planungen überein. [MDR-T_80j] Eine signifikante
Veränderung der Unternehmensleistung im Hinblick auf die Erreichung der
Ziele kann nicht festgestellt werden.
Kapitalanlage
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel [E1-2]
Analog zum Rückversicherungsgeschäft wurden auch für die
Kapitalanlage, den anderen Teil des Kerngeschäfts der Hannover Rück,
wesentliche Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und der Energie
identifiziert.
Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage stellt ein
wichtiges Instrument bei der Umsetzung nachhaltiger Ziele dar. Im Einklang
mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums lässt
sich Kapital in Emittenten, Projekte oder Technologien lenken, die einen
Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Gleichzeitig können
Emittenten ausgeschlossen werden, die gegen vorab definierte ESG-
Kriterien verstoßen. Zudem erweitern die ESG-Kriterien die Analyse der mit
einzelnen Branchen oder Emittenten verbundenen Risiken, z. B. eines
unzureichenden Umgangs mit den Auswirkungen des Klimawandels, und
tragen damit dazu bei, die Qualität der Entscheidungen in der strategischen
und taktischen Asset-Allokation zu verbessern. [MDR_P_65a] Für die
Überwachung aller Konzepte der Hannover Rück im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel wird das System
der „drei Verteidigungslinien“ angewendet (für weitere Informationen hierzu
verwiesen). Die vollständige nummerierte Übersicht der wesentlichen
Auswirkungen und Risiken in der Kapitalanlage, auf die sich die
nachfolgenden Konzepte beziehen, befindet sich in der Tabelle
Responsible Investment Standards
Die nachhaltige Anlagestrategie der Hannover Rück-Gruppe ist in der
Responsible Investment Standards formalisiert. [MDR-P_65a] Sie basiert
auf einem mehrdimensionalen Konzept, wobei Ausschlusskriterien einen
wesentlichen Bestandteil eines ganzheitlichen ESG-Ansatzes darstellen.
Im Rahmen der Kapitalanlagepolitik besteht das Bestreben, unter Wahrung
eines ausgewogenen Risiko-Ertrags-Verhältnisses und einer breiten
Diversifikation stabile und marktgerechte Renditen zu erzielen, um jederzeit
den versicherungstechnischen Verpflichtungen und
Liquiditätserfordernissen nachkommen zu können. [E1-2_25a-e;
E1_AR_16-18] Gleichzeitig wird dem Nachhaltigkeitsansatz, mit dem
Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) berücksichtigt
werden, ein hoher Stellenwert beigemessen, wobei insbesondere die
Nachhaltigkeitsaspekte Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und
Einsatz erneuerbarer Energien adressiert werden. Entsprechend
verbindliche Vorgaben sind seit 2012 in den internen Standards schriftlich
fixiert. Die darin festgelegten Regelungen haben sich über die vergangenen
Jahre weiterentwickelt und enthalten diverse Ausschlusskriterien, u. a. im
Bereich der fossilen Energieträger, durch die betreffende negative
Auswirkungen (#8, #14) sowie das transitorische Risiko (#4) reduziert
werden. Die Ausschlüsse fördern zudem den Übergang zu einer
emissionsarmen Wirtschaft und unterstützen somit die positive Auswirkung
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
93
Geschäftsbericht 2025
(#5). Innerhalb der selbstverwalteten Kapitalanlagen sind festverzinsliche
Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen
und besicherte Anleihen (mit Ausnahme von Collateralized Debt
Obligations, CDOs) sowie börsennotierte Aktien seit 2012 Gegenstand
entsprechender Screeningprozesse. Zum Stichtag 31. Dezember 2025
beliefen sich diese Investmentklassen auf mehr als 85 % des
Kapitalanlageportefeuilles. Wesentliches Kriterium für die Überprüfung des
Portefeuilles bilden die zehn Prinzipien des UN Global Compact.
Unternehmen, die Menschenrechte missachten oder sich an
Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, grundlegende
Arbeitsnormen nicht einhalten oder gegen Umweltschutzaspekte
verstoßen, werden ebenso aus dem Kapitalanlagehorizont ausgeschlossen
wie Unternehmen, die durch den Einsatz von Zwangsarbeit, Kinderarbeit,
Diskriminierung oder Korruption aufgefallen sind oder an der Entwicklung
und Verbreitung kontroverser Waffen beteiligt sind. Dazu zählen Anti-
Personen-Minen, biologische und chemische Waffen, Streumunition,
abgereichertes Uran sowie weißer Phosphor. Ein entsprechender Abgleich
anhand der Kriterien erfolgt im Vorfeld jeglicher Neuinvestitionen und
laufend für das Bestandsportefeuille; Emittenten, die gegen diese ESG-
Kriterien verstoßen, werden ausgeschlossen oder aktiv abgebaut.
Im Bereich fossiler Energieträger gelten weitere ESG-Ausschlusskriterien
mit konkreten Umsatzschwellen. Dies betrifft:
– Emittenten, die 25 % oder mehr ihrer Umsätze aus der
Energiegewinnung aus Schieferöl/-gas oder Ölsandgewinnung erzielen
– Emittenten, die 10 % oder mehr ihrer Umsätze aus der Förderung oder
Verstromung von Thermalkohle erzielen
– Emittenten, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit der Offshore-
Förderung von Öl und Gas innerhalb des nördlichen Polarkreises
(66°34’N) erzielen
Neuinvestitionen in Emittenten, die oberhalb der genannten
Umsatzschwellen liegen, werden nicht getätigt. Bestandsinvestments
werden unter Berücksichtigung aktueller Marktgegebenheiten jeweils zum
nächstmöglichen Zeitpunkt veräußert. Langfristig wird angestrebt, die
Exponierung gegenüber Thermalkohle bis 2038 abzubauen. Diese
Maßnahmen wirken sich zum einen positiv auf den Klimaschutz (#5, #6)
aus und senken zum anderen mögliche Risiken aus dem Übergang in eine
klimaneutrale Wirtschaft (#4), indem die Exponierung gegenüber
risikobehafteten Branchen stückweise reduziert wird.
Auch die Best-in-Class-Analysen, mit denen eine qualitative Steuerung
nach ESG-Kriterien ermöglicht wird, unterstützen den Klimaschutz und
fördern den Einsatz erneuerbarer Energien (#7, #13). [MDR-P_65a] Weitere
Gegenstände der Responsible Investment Standards sind zudem das
Handeln nach den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten
Nationen sowie die Orientierung an den Grundsätzen der Principles for
Responsible Investments. [MDR-P_65b] Der Anwendungsbereich der
Standards erstreckt sich sowohl auf die von der Hannover Rück selbst
getätigten Anlageentscheidungen als auch die Zusammenarbeit mit
externen Vermögensverwaltern, die im Auftrag der Hannover Rück tätig
sind.
Der Finanzvorstand wird über auffällige Ergebnisse des Screening-
Prozesses in Kenntnis gesetzt. Das Investment Committee der Hannover
Rück sowie der Vorstand erhalten zudem auf Wunsch individuelle Berichte
über den Fortschritt, die Umsetzung und Veränderungen der Responsible-
Investment-Strategie. [MDR-P_65c] Die Verantwortung für die operative
Umsetzung der Standards trägt der Managing Director Investment &
Collateral Management. Bei der Umsetzung unterstützen zudem dezidierte
ESG-Experten aus dem Investment-Team.
Mittel- bis langfristige Klimastrategie in der Kapitalanlage
Im Jahr 2021 wurde vom Vorstand die mittel- bis langfristige Klimastrategie
in der Kapitalanlage verabschiedet. [MDR-P_65a] Sie besteht aus drei
Säulen:
– Dekarbonisierung der liquiden Investmentportefeuilles
– verstärkte Engagement-Aktivitäten mit verschiedenen Stakeholdern
– vermehrte Investitionen in nachhaltige Kapitalanlagen, die dem
Klimawandel entgegenwirken bzw. die Sustainable Development Goals
der Vereinten Nationen unterstützen
[E1-2_25a-e; E1-2_AR_16-18 MDR-P_65b] Die Klimastrategie adressiert
die Nachhaltigkeitsaspekte Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel
und Einsatz erneuerbarer Energien und hat Auswirkungen auf die liquiden
und illiquiden Kapitalanlagen des Anlageportefeuilles. Dabei wird der
Ansatz verfolgt, auf der einen Seite die CO2-Last in der Kapitalanlage zu
verringern, wodurch die Transition und somit die positive Auswirkung
unterstützt wird (#5). Durch diese angestrebte Dekarbonisierung werden
wiederum die negativen Auswirkungen (#8, #14) sowie identifizierte Risiken
entsprechend reduziert (#4).
Auf der anderen Seite unterstützt die Klimastrategie den Ansatz, vermehrt
in nachhaltige Kapitalanlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken, zu
investieren. Dadurch werden die positiven Auswirkungen unterstützt (#7,
#13).
Als weitere wichtige Säule ist das verstärkte Engagement mit
verschiedenen Stakeholdern in der Klimastrategie integriert. [MDR-P_65c]
Die Verantwortung für die operative Umsetzung der Klimastrategie liegt
beim Managing Director Investment & Collateral Management.
[MDR-P 65a, b] Ein Aspekt der Environmental Strategy ist die Erhöhung der
Investitionen in nachhaltige Kapitalanlagen. Die zunehmende Ergänzung
des Anlageportefeuilles der Hannover Rück um nachhaltige Kapitalanlagen
betrifft explizit Investments, die nach fachlicher Bewertung die
Transformation in eine ressourcenschonende und klimaneutrale Wirtschaft
unterstützen. Hierzu gehören insbesondere:
– nachhaltige Infrastruktur-Investments, z. B. in den Bereichen
„Renewable Energy“ und „Clean Transportation“, die durch CO2-arme
Alternativen die Abkehr von fossilen Brennstoffen beschleunigen,
– Impact-Investments, die besonders nachhaltige Innovationen fördern,
etwa in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Energiespeicherung oder
Energieeinsparung,
– nachhaltige Forst- und Agrar-Investments.
Durch die Steigerung dieser Investitionen entsprechend der Environmental
Strategy um mindestens 45 % von 2024 bis Ende 2026 sollen positive
Auswirkungen sowohl auf den Klimaschutz (#7) als auch auf die
Energiewende gestärkt werden (#13). Zusätzlich werden auch negative
Einflüsse auf das Klima wesentlich reduziert (#8). Die Steigerung beträgt
bis zum Ende der Berichtsperiode 72 %. Hierbei handelt es sich nicht um
ein Ziel im Sinne des ESRS E1-4 in Verbindung mit ESRS 2 MDR-T.
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten [E1-3]
Abgesehen von der Umsetzung der unter E1-2 beschriebenen
klimabezogenen Konzepte, verfolgt die Hannover Rück keine Maßnahmen
in der Kapitalanlage, die sich unter die Vorgaben der ESRS subsumieren
ließen. Dies liegt in erster Linie daran, dass sich CO2-Reduktionspotenziale
von möglichen Maßnahmen methodisch nur begrenzt quantifizieren lassen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
94
Geschäftsbericht 2025
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]
Die Hannover Rück hat sich in der Kapitalanlage die aktive Reduzierung der
Treibhausgas-(THG-)Intensität des liquiden Anlageportefeuilles zum Ziel
gesetzt. [E1-4_34a, c; MDR-T_80a, b, c, d, e, f, g] Konkret wird im Rahmen
der mittel- bis langfristigen Klimastrategie sowie der Environmental
Strategy eine Reduzierung der unternehmensbasierten THG-Intensität
(EVIC-THG-Intensität) in Bezug auf Unternehmensanleihen, besicherte
Anleihen, Aktien und staatsnahe Emittenten um 70 % zwischen 2019 und
Ende 2029 angestrebt. Im Vergleich zur Basisintensität von
147,8 tCO2eMio. EUR aus dem Jahr 2019 bedeutet dies eine Verringerung
um ca. 103,4 tCO2e/Mio. EUR bis 2030. Zum Jahresende 2025 beträgt die
Reduktion 65 %. Die EVIC-Intensität eines Unternehmens berechnet sich
aus den Scope-1- und Scope-2-Emissionen in tCO2-Äquivalenten normiert
durch den EVIC des Unternehmens in Mio. EUR. Hierzu werden
Intensitätskennzahlen externer Datenanbieter verwendet. Der im Jahr 2025
erfolgte Wechsel des Datenanbieters sowie die sich daraus ergebenden
Auswirkungen werden im Kapitel E1-6 näher erläutert. Für das Basisjahr
wurden auch später veröffentlichte Daten nachträglich mitberücksichtigt,
um eine möglichst gute Abdeckung der Basis zu gewährleisten. Die
Berechnung der für das Klimastrategieziel relevanten Emissionen erfolgt
analog zu der unter Kapitel E1-6 beschriebenen Methodik zur Berechnung
der gesamten finanzierten Emissionen unter Scope 3.15 und ist nicht als
wissenschaftlich basiertes Ziel einzustufen. Der einzige Unterschied
besteht darin, dass im Gegensatz zu der in Kapitel E1-6 beschriebenen
PCAF-Berechnung für Fremdkapitalinstrumente nicht das Nominal
angesetzt wird, sondern der Marktwert. [E1-4_34b; AR_24] Das Ziel deckt
damit ca. 7,3 % (5,5 %) der Scope-3.15-Emissionen der Hannover Rück
ab.
Aufgrund der Emissionsentwicklung der Emittenten und Veränderungen im
Gesamtportefeuille unterliegt die Intensität einer kontinuierlichen
Schwankung. Eine vorübergehende Zielerreichung muss daher nicht als
dauerhaft angesehen werden. Der seit 2019 erreichte
Dekarbonisierungsfortschritt lässt sich u. a. auch durch folgende Aspekte
begründen:
– Ausschluss von Neuinvestitionen in Geschäftsmodelle mit hoher
Emissionsintensität (z. B. Thermalkohle oder Ölsande)
– Reduktion der Exponierung im Sektor fossiler Energieträger;
Desinvestition von Emittenten mit hohen Emissionsintensitäten
– indirekt über tatsächliche Reduktionen in den Emissionsintensitäten
einzelner Emittenten
[E1-4_34e; MDR-T_80f] Das Ziel basiert auf strategischen Annahmen der
Hannover Rück und wurde nicht extern gewürdigt. Die Hannover Rück hat
bislang keine konkreten Hebel oder Maßnahmen im Sinne der CSRD zur
Erreichung seines Kapitalanlageziels identifiziert oder quantifiziert. Ein
direkter Zusammenhang mit den Konzepten in der Kapitalanlage besteht
nicht. Das Ziel ist nicht gesichert 1,5-°C-kompatibel und basiert nicht auf
Klimaszenarien. [MDR-A 80g] Ein sektorspezifischer oder -übergreifender
Dekarbonisierungspfad besteht nicht. [MDR-A 80h] Es ist aktuell nicht
beabsichtigt, neue Technologien einzuführen, um die
Emissionsreduktionsziele zu erreichen. Interne Interessenträger wurden
über das Investment Committee in die Zielsetzung eingebunden.
[E1-4_34c; E1_AR_25] Der Bezugswert, anhand dessen der Fortschritt im
Hinblick auf die Zielvorgaben gemessen wird, ist repräsentativ, weil das
Jahr 2019 unter ökologisch stabilen Rahmenbedingungen verlief und nicht
durch außergewöhnliche Ereignisse oder geopolitische Konflikte verzerrt
wurde.
[E1-4_33] Mit dem Dekarbonisierungsziel werden sowohl negative
Auswirkungen auf den Klimawandel (#8) als auch sich daraus ergebende
Übergangsrisiken in Zusammenhang mit den Kapitalanlagen gesenkt (#4).
[E1-4_34f; E1_AR_30a-c] Relevant sind hierbei Portefeuilleanpassungen
und -veränderungen, mit denen geplant ist, das Reduktionsziel insgesamt
zu erreichen. [MDR-T_80j] Der Zielfortschritt wird regelmäßig durch die
Überprüfung der Emissionswerte des Portefeuilles überwacht.
[MDR-T 80a] Neben der Dekarbonisierung des Anlageportefeuilles wird der
Dialog mit Emittenten über ESG- und Klimabelange („Engagement“),
ebenfalls Bestandteil der Environmental Strategy, als wichtiges Mittel
erachtet, um den Übergang in eine CO2-ärmere Welt zu fördern und globale
Klimaziele erreichbar zu machen. [E1-4_33] Daher wurde für den aktuellen
Strategiezyklus 2024–2026 ein strategisches quantitatives Engagementziel
für den verstärkten Dialog mit Emittenten verabschiedet, wodurch ein
positiver Einfluss auf den Klimaschutz erzielt werden soll (#6). [MDR-
T_80b, c, e] Das festgelegte Ziel ist der Dialog auf regelmäßiger Basis mit
mindestens 20 Emittenten im Anlageportefeuille der Hannover Rück zu
ESG- und Klimabelangen von 2024 bis Ende 2026. [MDR-T_80d] Der
Bezugswert für die Messung der Fortschritte bezieht sich „technisch“ auf
null entsprechende Dialoge im Jahr 2023. Im Berichtsjahr 2025 konnten 20
Dialoge mit Emittenten geführt werden.
[MDR-T 80a, f] Seit 2025 verfolgt die Hannover Rück das Ziel, den Anteil
seiner Beteiligungen im Öl- und Gassektor innerhalb der liquiden
Unternehmensanleihen zu reduzieren, um den Übergang zu einer CO2-
ärmeren Wirtschaft zu unterstützen und damit verbundene
Übergangsrisiken zu verringern. [MDR-T 80b, c, d] Das Ziel bezieht sich auf
die gesamte Wertschöpfungskette und beruht auf dem Basisjahr 2024 mit
einem Bezugswert von 7,4 %. [MDR-T 80e, j] Bis Ende 2029 wird eine
Reduktion dieses Anteils um 30 % angestrebt; bis Ende 2025 beträgt die
erreichte Reduktion 9,1 %.
[MDR-T_80f, g] Die zwei letztgenannten Ziele in der Kapitalanlage basieren
auf strategischen Annahmen der Hannover Rück und nicht auf spezifischen
wissenschaftlichen Erkenntnissen. [MDR-T_80h] Externe Interessenträger
wurden bei der Festlegung der Ziele nicht einbezogen. Die Einhaltung der
Zielvorgaben wird fortlaufend geprüft und der Vorstand mindestens einmal
im Jahr über den Fortschritt informiert. [MDR-T_80j] Die Zielfortschritte
stimmen mit den ursprünglichen Planungen überein. Eine signifikante
Veränderung der Unternehmensleistung im Hinblick auf die Erreichung der
Ziele kann nicht festgestellt werden.
Eigener Betrieb (Umweltmanagement)
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel [E1-2]
Zu einem umfassenden und konsistenten Umgang mit den
Herausforderungen des Klimawandels gehört auch das Management der
umwelt- und klimabezogenen Auswirkungen des eigenen
Geschäftsbetriebs. Die Sicherstellung von „Environmental Stewardship“
dient insbesondere der internen und externen Vorbildfunktion und der
Signalwirkung hin zur fortschreitenden Dekarbonisierung des
Kerngeschäfts. Auch wenn die letztendlichen Auswirkungen gemessen an
den CO2-Emissionen hier insgesamt geringer sind, konnten auch im
eigenen Betrieb wesentliche Auswirkungen und Risiken im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel
und der Energiewende identifiziert werden.
[E1-2_25a-e] Die ESG-Positionierung der Hannover Rück für den eigenen
Betrieb wurde in der globalen Environmental Strategy 2024–2026
zusammengefasst. Für weitere Mindestangabepflichten zur Strategie wird
auf den übergreifenden Abschnitt „Konzepte im Zusammenhang mit dem
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
95
Geschäftsbericht 2025
Einen Schwerpunkt der Environmental Strategy für den eigenen
Geschäftsbetrieb bildet die Reduzierung von CO2-Emissionen, die in
Zusammenhang mit der Strom- und Wärmeversorgung der Gebäude
entstehen. Bereits seit 2012 bezieht die Hannover Rück am Standort in
Hannover ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. 2024 wurde
der Bezug auf alle Bürostandorte weltweit ausgerollt. Mit Blick auf die
nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung der Gebäude wird die negative
Auswirkung (#12) reduziert. Des Weiteren ist auch die Dienstfahrzeugflotte
der Hannover Rück Gegenstand der Environmental Strategy. Seit 2019
wird zudem nachhaltige Mobilität gefördert. Hierfür stellt die Hannover Rück
den Mitarbeitenden am Standort in Hannover den Strom zum Aufladen
elektrisch betriebener Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung. [MDR-P_65a]
Die vollständige, nummerierte Übersicht der wesentlichen Auswirkungen
im eigenen Betrieb, auf die sich die Environmental Strategy bezieht,
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten [E1-3]
Abgesehen von der Umsetzung der unter E1-2 beschriebenen
klimabezogenen Konzepte, verfolgt die Hannover Rück keine Maßnahmen,
die sich unter die Vorgaben der ESRS subsumieren lassen, da die im
Konzept dargelegten Handlungsfelder der nachhaltigen Stromversorgung
des eigenen Geschäftsbetriebs und der Elektrifizierung der Fahrzeugflotte
als Ziele definiert und berichtet werden (siehe E1-4).
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]
[E1-4_33; MDR-T_80a] Durch die Zielsetzungen im Rahmen der
Environmental Strategy strebt die Hannover Rück an, die Dekarbonisierung
im eigenen Betrieb weiter voranzutreiben.
[E1-4_33; MDR-T_80b, c, e] Die Hannover Rück hat sich das Ziel gesetzt,
wie bereits im Berichtsjahr 2024 auch im Jahr 2025 100 % Strom (in kWh)
aus erneuerbaren Energien global für die Hannover Rück-Gruppe
einzukaufen, wodurch die negative Auswirkung #12 reduziert wird. [MDR-
T_80d] Im Bezugsjahr 2023 lag die Nutzung von Strom aus erneuerbaren
Energien für die Gruppe bei 67 %. Das Ziel konnte im Berichtsjahr erreicht
werden. [MDR-T_80j] Der Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energien
wird auch in den Folgejahren stattfinden.
[MDR-T_80a, b, c, e] In Bezug auf das Leasingangebot von Firmenwagen
beinhaltet die Environmental Strategy zudem das Ziel, eine vollständige
Elektrifizierung der Dienstwagenflotte am Standort Hannover bis 2030 zu
erreichen. [E1-4_33] Durch die Zielsetzung wird die negative Auswirkung
der Nutzung klimaschädlicher Firmenwagen durch die Mitarbeitenden
reduziert (#12). [MDR-T_80d] Im Bezugsjahr 2023 lag der Anteil der
elektrisch betriebenen Dienstwagen bei 9 %. [MDR-T_80j] Im Berichtsjahr
liegt der Anteil der elektrisch betriebenen Dienstwagen bei 33 %.
[MDR-T_80f, g] Die zwei Ziele im eigenen Betrieb basieren auf
strategischen Annahmen der Hannover Rück und nicht auf spezifischen
wissenschaftlichen Erkenntnissen. [MDR-T_80h] Interessenträger wurden
bei der Festlegung der Ziele nicht einbezogen. [MDR-T_80j] Die Einhaltung
der Zielvorgaben wird fortlaufend geprüft und der Vorstand halbjährlich über
den Fortschritt informiert. Eine signifikante Veränderung der
Unternehmensleistung im Hinblick auf die Erreichung der Ziele kann nicht
festgestellt werden.
Kennzahlen
[MDR-M_77a] Die Kennzahlen in den folgenden Abschnitten E1-5, E1-6
sowie E1-7 basieren auf verschiedenen Methoden zur Erhebung. Für
Kennzahlen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden
können, werden nach Möglichkeit Primärdaten in Form von Strom-, Wärme-
oder Kraftstoffabrechnungen sowie weitere Informationen von
Dienstleistern herangezogen, die in einem standardisierten Prozess mit
entsprechenden Kontrollen von allen konsolidierten Einheiten der
Hannover Rück zugeliefert werden. Die Konsolidierung und
Weiterverarbeitung erfolgen zentral durch ein Expertenteam am
Hauptstandort Hannover. Aufgrund interner Qualitätssicherungsprozesse
wurden die Informationen im Berichtsjahr zum Stichtag 31. Oktober 2025
abgefragt und die letzten zwei Monate des Jahres hochgerechnet. Unter
dem eigenen Geschäftsbetrieb versteht die Hannover Rück den Betrieb von
Büroflächen und -gebäuden, in denen eigene Mitarbeitende für die
Hannover Rück tätig sind, sowie den Betrieb der dazugehörigen
Infrastruktur. Unter diese Definition fallen auch verbundene, nicht-
konsolidierte Unternehmen. Zur Ermittlung der Kennzahlen für diese
Unternehmen wurden aufgrund der Geringfügigkeit Hochrechnungen und
Annahmen auf Basis der durchschnittlichen Intensitäten pro
Mitarbeitendem des Konsolidierungskreises genutzt. In Abgrenzung zum
eigenen Geschäftsbetrieb enthalten die Kennzahlen auch
Energieverbräuche (E1-5) sowie Scope-1- und -2-Emissionen (E1-6) aus
vollkonsolidierten Kapitalanlagen wie fremdgenutztem Immobilienbesitz.
Diese Zahlen basieren in erster Linie auf Durchschnittswerten und
Schätzungen und sind daher in der Aussagekraft und Verlässlichkeit
eingeschränkt. Zu größeren Abweichungen zu den Vorjahreswerten kam es
im Wesentlichen durch eine verbesserte Datenabdeckung sowie durch
weitere Faktoren wie Bestandsbewegungen. Weitere Emissionen aus den
Kapitalanlagen werden in Scope 3.15 ausgewiesen. Die Ermittlung aller
Scope-3-Kategorien wird zudem detailliert unter Tz. AR_46h beschrieben.
Genannte Kennzahlen unter E1-7 basieren auf konkret bezogenen THG-
Zertifikaten eines externen Dienstleisters. [MDR-M_77b] Keine der
genannten Kennzahlen im ESRS E1 wurde von einer anderen als der für die
Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.
Der Umgang mit Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von
Nachhaltigkeitsinformationen ist unter ESRS 2 BP-2 Absatz 13
beschrieben.
                                                       
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Investor Relations
96
Geschäftsbericht 2025
Energieverbrauch und Energiemix [E1-5]
Energieverbrauch und Energiemix
2024
2025
Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
39.467,2
62.804,1
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)
—
—
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
—
—
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)
1.094,6
1.236,0
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
1.094,6
1.236,0
Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)
14.852,7
16.079,2
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
861,7
241,2
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)
—
—
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
—
—
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh)
23.519,8
45.488,9
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
2.205,8
2.837,2
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
37,5 %
55,1 %
Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh)
—
—
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
—
—
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am
Gesamtenergieverbrauch (in %)
— %
— %
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh)
65.912,3
51.116,4
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich
Biomasse (MWh)
—
13.902,7
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
—
—
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)
65.848,4
36.952,7
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
7.303,4
6.003,5
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich
nicht um Brennstoffe handelt (MWh)
63,9
261,1
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend (MWh)
63,9
64,6
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
62,5 %
44,9 %
Gesamtenergieverbrauch (MWh)
105.379,5
113.920,5
[E1-5_40] Die Hannover Rück ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1893/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der Vermietung von
Immobilien in den klimaintensiven Sektoren „Grundstücks- und
Wohnungswesen“ (NACE-Codes Abschnitt L) tätig. Die Ausweisung der
Energieintensität für Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren ist nicht
möglich, da dem Gesamtenergieverbrauch keine entsprechenden
Nettoumsatzerlöse gegenübergestellt werden können.
                                                       
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97
Geschäftsbericht 2025
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen [E1-6]
THG-Gesamtemissionen (Scope 1–3)
Rückblickend
Etappenziele
und Zieljahre
Basisjahr
2024
2025
%
2030
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Emissionen (tCO 2e)
—
3.270,3
3.551,9
8,6 %
—
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend 1
—
434,7
341,5
-21,4 %
—
Scope-1-THG-Emissionen des Konsolidierungskreises (tCO 2e)
—
3.262,6
3.545,7
8,7 %
—
Scope-1-THG-Emissionen aus verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen (tCO 2e)
—
7,6
6,2
-19,3 %
—
Prozentsatz der Scope-1-THG-Bruttoemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)
—
—
—
—
—
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Emissionen (tCO2e)
—
28.275,2
23.987,1
-15,2 %
—
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend 1
—
3.339,0
3.033,0
-9,2 %
—
Standortbezogene Scope-2-THG-Emissionen des Konsolidierungskreises (tCO 2e)
—
28.216,6
23.932,4
-15,2 %
—
Standortbezogene Scope-2-THG-Emissionen von verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen (tCO 2e)
—
58,6
54,7
-6,7 %
—
Marktbezogene Scope-2-THG-Emissionen (tCO2e)
—
6.273,5
23.137,5
268,8 %
—
davon auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallend 1
—
396,3
497,3
25,5 %
—
Marktbezogene Scope-2-THG-Emissionen des Konsolidierungskreises (tCO 2e)
—
6.266,5
23.128,5
269,1 %
—
Marktbezogene Scope-2-THG-Emissionen von verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen (tCO 2e)
—
7,0
9,0
28,9 %
—
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte Scope-3-THG-Bruttoemissionen (tCO2e) (ohne Scope 3 der Investitionen)
—
9.480.229,0
7.580.109,9
-20,0 %
—
Gesamte indirekte Scope-3-THG-Bruttoemissionen (tCO 2e) (mit Scope 3 der Investitionen)
—
25.186.327,1
18.843.266,8
-25,2 %
—
1 Erworbene Waren und  Dienstleistungen
—
157,7
399,8
153,4 %
—
2 Investitionsgüter
—
1.957,2
—
-100,0 %
—
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
—
181,1
187,1
3,3 %
—
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
—
—
—
—
—
5 Abfallaufkommen in Betrieben
—
—
—
—
—
6 Geschäftsreisen
—
5.716,3
3.984,7
-30,3 %
—
7 Pendelnde Arbeitnehmer
—
2.498,7
—
-100,0 %
—
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
—
—
—
—
—
9 Nachgelagerter Transport
—
—
—
—
—
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
—
—
—
—
—
11 Verwendung verkaufter Produkte
—
—
—
—
—
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
—
—
—
—
—
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
—
—
—
—
—
14 Franchises
—
—
—
—
—
15 Investitionen (ohne Scope 3 der Investitionen)
—
9.469.718,0
7.575.538,3
-20,0 %
—
15 Investitionen (mit Scope 3 der Investitionen)
—
25.175.816,0
18.838.695,2
-25,2 %
—
THG-Emissionen insgesamt
Standortbezogen (in tCO2e) (ohne Scope 3 der Investitionen)
—
9.511.774,5
7.607.648,8
-20,0 %
—
Standortbezogen (in tCO 2e) (mit Scope 3 der Investitionen)
—
25.217.872,
6
18.870.805,8
-25,2 %
—
Marktbezogen (in tCO2e) (ohne Scope 3 der Investitionen)
—
9.489.772,8
7.606.799,2
-19,8 %
—
Marktbezogen (in tCO 2e) (mit Scope 3 der Investitionen)
—
25.195.870,8
18.869.956,2
-25,1 %
—
1 Unter dem eigenen Geschäftsbetrieb versteht die Hannover Rück Emissionsquellen, die durch den
Betrieb der eigenen und gemieteten Büroflächen sowie des Fuhrparks entstehen. Weitere Emissionen in
Scope 1 und 2 entstehen durch vollkonsolidierte Investments, die nicht unter Scope 3.15 ausgewiesen
werden können.
                                                       
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98
Geschäftsbericht 2025
Wir verweisen für sämtliche Angaben zu Basis- und Zieljahren auf das
Kapitel E1-4 (Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel). [E1-6_53, 55, AR_53b] Die
Treibhausgasintensität (markt- sowie standortbezogen) beträgt 284 tCO2e
(705 tCO2e inkl. der Scope 3 Emissionen der Investitionen) pro Mio. EUR
Rückversicherungsumsatz. Angaben zu den Rückversicherungsumsätzen
sind der „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“ zu entnehmen. [MDR-
M_77a] Ermittelt wird die Kennzahl, indem die Gesamtergebnisse der THG-
Bilanzierung mit den Rückversicherungsumsätzen gemäß IFRS 17 des
Konzerns (26,8 Mrd. EUR) ins Verhältnis gesetzt werden. Das Ergebnis der
THG-Bilanzierung unterliegt dabei den nachfolgend beschriebenen
Einschränkungen und Annahmen. Die Rückversicherungsumsätze wurden
dem Konzernabschluss der Hannover Rück-Gruppe entnommen.
[E1_AR_39b; E1_AR_46h] Wie bereits im Abschnitt „Angaben im
Zusammenhang mit konkreten Umständen“ beschrieben, orientiert sich
die Hannover Rück bei der Aufstellung der Treibhausgasbilanz an den
Anforderungen des GHG Protocol sowie der PCAF. Grundsätzlich ist die
Bilanzierungsmethodik nach den beiden Standards mit einer gewissen
Ungenauigkeit belegt, unabhängig vom investierten Aufwand zur Erlangung
der zur Berechnung genutzten Daten. Hierfür gibt es einige methodisch
bedingte Gründe, wie z. B. die Variabilität der zu verwendenden
Emissionsfaktoren. Diese sollen angeben, wie viel Treibhausgase (i. d. R.
als CO2-Äquivalente gemessen) pro Einheit eines bestimmten
Aktivitätsparameters freigesetzt werden (z. B. durch die Verbrennung eines
Liters Treibstoff). Diese Emissionsfaktoren liegen in unterschiedlicher
Granularität und von unterschiedlichen externen und anerkannten
Anbietern (z. B. der Defra oder der Internationalen Energieagentur) vor und
stellen in der Regel ein gemitteltes Bild einer Vielzahl von Variablen dar.
Kritische Annahmen zur Berechnung werden herangezogen, wenn Daten
nur begrenzt vorliegen oder methodische Unsicherheiten bestehen. Für
verschiedene Treibhausgaskategorien werden daher Schätzungen oder
Durchschnittswerte für die Berechnung herangezogen. [E1_AR_39b] Das
GHG Protocol erkennt die Grenzen der Bilanzierung an und empfiehlt zur
Minimierung der Unsicherheit eine regelmäßige Überprüfung der Methoden
und Emissionsfaktoren sowie eine transparente Berichterstattung über
diese methodischen Unsicherheiten sowie verwendete
Annäherungsmethoden. Die Treibhausgasbilanzierung soll hierbei als
stetiger Verbesserungsprozess verstanden werden, wobei wesentliche
Emissionstreiber vorrangig im Fokus stehen sollten. Auch der PCAF-
Standard zur Berechnung der finanzierten Emissionen erkennt an, dass die
benötigten Primärdaten (z. B. berichtete CO2-Emissionen der investierten
Unternehmen oder Projekte) häufig nicht vorliegen, und erlaubt bei der
Bilanzierung die Verwendung von Schätzungen oder
Sektordurchschnittswerten.
[E1_AR_43c; E1_AR_45e; E1_AR_46j] Im Berichtszeitraum wurden zudem
keine biogenen Emissionen, die aus der Verbrennung oder dem
biologischen Abbau von Biomasse entstehen, verursacht. Da keine
entsprechenden Emissionsquellen vorliegen, entfällt eine separate
Berichterstattung biogener Emissionen.
[E1_AR_45d] Bei der Berechnung der marktbezogenen Scope-2-
Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie für den eigenen
Geschäftsbetrieb verwendet die Hannover Rück verschiedene anerkannte
Instrumente zum Bezug von Grünstrom. Hierbei wird unterschieden, ob
genutzte Büroräume im Eigentum der Hannover Rück sind oder ob diese
angemietet werden. Für den Hauptstandort Hannover werden mit dem lokal
verwendeten Stromtarif gebündelte Grünstromzertifikate verwendet,
während für alle internationalen Standorte ungebündelte Instrumente
verschiedener anerkannter Standards verwendet werden (z. B. IRECs,
REGOs sowie US/Can RECs). Bei der Auswahl dieser Instrumente verfolgt
die Hannover Rück interne Qualitätsvorgaben und versucht diese, wo
möglich, einzuhalten. Hierzu zählt z. B. ein möglichst regionaler Bezug der
Energieerzeugung sowie die Einhaltung des RE100-Standards der
zugrunde liegenden Energieerzeugungsprojekte. Rund 51 % der globalen
Stromverbräuche des eigenen Geschäftsbetriebs entfallen auf diese
ungebündelten Instrumente.
[E1-6_AR_46h] Anhand eines dreistufigen Prozesses und im Einklang mit
der „Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions“ des
GHG Protocol wurden alle Tätigkeiten innerhalb der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt, die relevante Emissionen
verursachen. Die relevanten Kategorien wurden anhand einer
Signifikanzanalyse unter der Berücksichtigung der Kategorien
Emissionsgröße, Stakeholdererwartung und Beeinflussbarkeit ermittelt. Als
Ergebnis dieser Analyse wurden folgende Unterkategorien des
GHG Protocol als wesentlich betrachtet und in das Inventar aufgenommen:
– Scope 3.1: Unter Scope 3.1 werden Emissionen bilanziert, die aus dem
Einkauf energieintensiver Cloud-Dienstleistungen resultieren. Für die
Berechnung der Emissionen werden die direkten Emissionsangaben der
entsprechenden Dienstleister verwendet.
– Scope 3.3: Unter Scope 3.3 werden Emissionen bilanziert, die durch die
vorgelagerte Produktion von Brennstoff und Energie anfallen, die nicht
bereits in Scope 1 und 2 inkludiert sind. Indirekte Emissionen, die aus
der Erzeugung bzw. dem Transport von Strom entstehen, werden nicht
berücksichtigt, da der gesamte Strom der Hannover Rück aus
erneuerbaren Quellen bezogen wird und somit keine wesentlichen
weiteren Emissionen entstehen. Zur Berechnung werden die
Emissionsfaktoren der Defra-Datenbank verwendet.
– Scope 3.6: Unter Scope 3.6 werden Emissionen bilanziert, die aus den
dienstlichen Reisen der Mitarbeitenden der Hannover Rück entstehen.
Dabei werden aus Materialitätsgesichtspunkten nur die Emissionen aus
Geschäftsreisen mit dem Flugzeug ausgewiesen. Die Emissionen
werden anhand der Methodik der Defra-Datenbank ermittelt.
– Scope 3.15: Die finanzierten Treibhausgasemissionen werden für das
Investmentportefeuille in Übereinstimmung mit den Richtlinien der
PCAF (2022) ermittelt. Die Methodik wurde teilweise erweitert, um die
von dem PCAF-Standard (2022) nicht abgebildeten Anlageklassen zu
erfassen. Dazu gehören Sub-Sovereign-Bonds, Covered Bonds und
indirekte Investments. Auch wenn die Hannover Rück bestrebt ist, die
finanzierten Emissionen für einen möglichst umfassenden Anteil des
Portefeuilles zu berechnen, ist durch die nicht abgeschlossene
Erarbeitung der zugrunde liegenden Methodologien sowie die
Verfügbarkeit belastbarer Daten der mögliche Abdeckungsgrad limitiert.
Dadurch erfolgt u. a. für Asset-Backed Securities (ABS), Mortgage-
Backed Securities (MBS), Cash und Derivate keine Berechnung der
finanzierten Emissionen. Der Abdeckungsgrad sowie die Datenqualität
sollen kontinuierlich und systematisch erhöht werden, sobald hierfür
geeignete Methoden existieren. Die zur Berechnung verwendeten
Emissionswerte weisen üblicherweise einen Zeitverzug von ein bis zwei
Jahren im Vergleich zu den jeweils verwendeten Investitionsdaten aus
dem Berichtsjahr auf. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die
Emissionskennzahlen der Unternehmen aus Gründen der
Datenverfügbarkeit von einem anderen Datenanbieter bezogen. Da
keine historischen Daten vorliegen, ist eine Anpassung der
Vorjahreswerte nicht möglich. Die angewandte Berechnungsmethodik
blieb unverändert, um die Konsistenz der Berichterstattung
sicherzustellen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich die
Schätzmethodiken der verschiedenen Datenanbieter voneinander
unterscheiden. Dies führt insbesondere bei den Scope-3-Emissionen zu
einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Ergebnisse.
Zudem wurde die Datenquelle für Emissionen von Ländern aufgrund
höherer Aktualität gewechselt. In diesem Jahr konnten überwiegend
2024er-Daten genutzt werden, während im Vorjahr vor allem Werte aus
dem Jahr 2021 zugrunde lagen.
                                                       
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99
Geschäftsbericht 2025
Die Berechnung der finanzierten Emissionen erfolgt durch Gewichtung der
Investitionen mit der THG-Intensität des Emittenten bzw. des Investments
gemäß den zugrunde liegenden Anlagekategorien in vier Hauptbereichen:
– Corporate Financing Debt: Hierzu zählen sämtliche
Fremdkapitalinvestitionen in liquide sowie nichtliquide
Unternehmensanleihen sowie staatsnahe Unternehmen
– Corporate Financing Equity: umfasst Investitionen in gelistetes und
privates Aktienkapital
– Finanzierungen von Real Assets: Dieser Bereich umfasst Investitionen
in Immobilien, Infrastrukturprojekte und Hypothekenkredite
– Sovereign Debt: umfasst Investitionen in öffentliche Schuldner sowie
supranationale staatliche Emittenten und sonstige staatliche
Institutionen
Corporate Financing Debt: Für Unternehmensanleihen berechnet sich die
Höhe der Investitionen aus dem Nominal, es sei denn, dieses Vorgehen ist
für das Finanzinstrument nicht sachgerecht (wie z. B. bei Zero Bonds); in
diesem Fall wird der Marktwert verwendet. Für
Unternehmensfinanzierungen ohne verfügbare aktuelle Datenpunkte wird
eine Schätzmethodik verwendet. Entweder werden Vorjahresdaten
verwendet oder eine Approximation, die auf den Sektor und die Region des
Unternehmens referenziert. Hierbei wird einem Unternehmen die
durchschnittliche Intensität des jeweiligen Sektors in der jeweiligen Region
zugeordnet. Ist die Grundgesamtheit der Schätzer zu gering, so wird auf
einen globalen Schätzer für den jeweiligen Sektor abgestellt. Für alle
Schätzer gilt weiterhin, dass sie um Ausreißer nach unten oder oben
bereinigt werden.
Corporate Financing Equity: Für Aktien berechnet sich die Höhe der
Investitionen aus dem Marktwert. Fehlende Datenpunkte zu der EVIC-
Intensität eines Unternehmens werden entsprechend der Methode für
Corporate Financing Debt approximiert.
Finanzierungen von Real Assets: Die Hannover Rück nutzt die unter PCAF
Part A detailliert beschriebene Methodik zur THG-Bilanzierung. Bei diesen
Assets findet zudem eine Differenzierung statt, abhängig davon, ob diese
vollkonsolidiert sind oder nicht. Vollkonsolidierte Investments werden als
Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Hannover Rück ausgewiesen und
nicht als finanzierte Emissionen gewertet.
Sovereign Debt: Für Anleihen staatlicher Emittenten berechnet sich die
Höhe der Investitionen wie bei Unternehmensanleihen aus dem Nominal,
es sei denn, dieses Vorgehen ist für das Finanzinstrument nicht
sachgerecht (wie z. B. bei Zero Bonds); in diesem Fall wird der Marktwert
verwendet. Mangels spezifischer PCAF-Leitlinien zur
Kohlenstoffbilanzierung für substaatliche Emittenten ohne staatsnahe
Unternehmen wird die Methodologie für Staatsanleihen an diese
Anlageklasse adaptiert.
Die finanzierten Emissionen (ohne Scope-3-Emissionen der Investitionen)
beliefen sich im Jahr 2025 auf 7,58 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e).
Das gesamte Volumen der finanzierten Treibhausgasemissionen betrug
18,84 (25,18) Mio. Tonnen CO2e mit einem Abdeckungsgrad von 88,6 %
(88,3 %). Dabei entfallen 10,7 (14,7) Mio. tCO2e auf die Scope-3-
Emissionen aus Investitionen in Corporate Financing Debt; weitere
5,8 (7,5) Mio. tCO2e fallen im Bereich Sovereign Debt an. Methodenbedingt
entstehen hier eine Vielzahl von Doppelzählungen in einem Portefeuille.
Zudem werden die direkten Scope-1- und -2-Emissionen stark von
Investitionen in Sovereign Debt getrieben.
[E1-6_AR_46g] Der Anteil der aus Primärdaten ermittelten Treibhausgase
in den Scope-3-Emissionen liegt bei rund 0,02 %. Die Hannover Rück
interpretiert Primärdaten dabei so, dass es sich um Daten handelt, die direkt
aus der Quelle gesammelt werden, ohne dass diese weiterverarbeitet
wurden. Zur Ermittlung der Primärdatenquote werden erhobene oder von
Lieferanten übermittelte Treibstoffvolumina, Energieverbräuche,
Entfernungen oder direkt vom Lieferanten übermittelte nachweisbar direkt
aus der Quelle stammende Emissionsdaten als Primärdaten anerkannt.
Kostenbasiert kalkulierte Emissionen oder extrapolierte Werte auf Basis
von Durchschnittsstudien werden nicht als Primärdaten kategorisiert. Die
Hannover Rück betrachtet dabei auch die für die Berechnung der
finanzierten Emissionen von Emittenten erhobenen Daten als
Sekundärdaten, da sie von diesen durch Berechnungen oder Schätzungen
ermittelt werden. Die geringe Primärdatenquote ist somit auf den hohen
Anteil an finanzierten Emissionen innerhalb der Scope-3-Emissionen
zurückzuführen. Als Primärdaten werden insbesondere Emissionen aus
den Kategorien Scope 3.1, 3.3 sowie 3.6 herangezogen.
[E1-6_AR_46i] Emissionen aus weiteren Tätigkeiten innerhalb der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden im Rahmen des dreistufigen
Prozesses als nicht wesentlich identifiziert und sind somit nicht Teil der
THG-Bilanz der Hannover Rück. Zu den nicht wesentlichen Kategorien des
GHG Protocol gehören:
– Scope 3.2: Die Hannover Rück sieht bei Emissionen aus Kapitalgütern
verschiedene Gründe für eine nicht wesentliche Bewertung, wie
begrenzte Aussagekraft durch nicht einheitliche Methodiken zur
Berechnung von Product Carbon Footprints. Als Rückversicherer gibt es
nur einen geringen Materialeinsatz bei der Beschaffung von Büromöbeln
und IT-Hardware.
– Scope 3.4: Als Rückversicherer bietet die Hannover Rück nicht-
physische Produkte an. Es entstehen somit keine Emissionen aus dem
Transport und der Distribution von Rohstoffen, Materialien und
Produkten.
– Scope 3.5: Als reiner Finanzdienstleister entsteht bei der Hannover
Rück lediglich Abfall im Rahmen der normalen Bürogeschäftstätigkeit.
Die Emissionen, die durch die Entsorgung und Behandlung von Abfällen
entstehen, wurden im Verhältnis zu den Emissionen aus den anderen
Tätigkeiten der Hannover Rück als nicht wesentlich bewertet.
– Scope 3.7: Die Emissionen in Zusammenhang mit Pendleraktivitäten
der Mitarbeitenden sowie des mobilen Arbeitens entstehen überwiegend
durch individuelle Entscheidungen oder im privaten Umfeld der
Mitarbeitenden und liegen daher außerhalb der direkten Kontrolle der
Hannover Rück.
– Scope 3.8: Die Emissionen, die aus den angemieteten Gebäuden und
geleasten Fahrzeugen entstehen, werden in Scope 1 und 2 verortet.
Weitere angemietete oder geleaste Sachanlagen sind nicht vorhanden.
– Scope 3.9: Es gilt die gleiche Begründung wie für Scope 3.4.
– Scope 3.10: Es gilt die gleiche Begründung wie für Scope 3.4.
– Scope 3.11: Es gilt die gleiche Begründung wie für Scope 3.4.
– Scope 3.12: Es gilt die gleiche Begründung wie für Scope 3.4.
– Scope 3.13: Die Hannover Rück vermietet oder verleast keine
Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge. Etwaige
Emissionen, die durch Investitionen in Immobilien entstehen, werden
entweder in Scope 1 und 2 oder in Scope 3.15 bilanziert.
– Scope 3.14: Da die Hannover Rück nicht als Franchisegeber auftritt,
entstehen keine Emissionen in diesem Zusammenhang.
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur
Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über
CO2-Gutschriften [E1-7]
[E1-7_56b, 59a; MDR-M_77a] Die Hannover Rück hat im Berichtsjahr CO2-
Zertifikate außerhalb ihrer Wertschöpfungskette in Höhe von 13.000 t CO2e
bezogen. Diese basieren auf vertraglichen Vereinbarungen und werden im
Folgejahr in voller Höhe gelöscht. [E1-7_59b] Zusätzliche Zertifikate, deren
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
100
Geschäftsbericht 2025
Löschung geplant ist, wurden nicht erworben. Die erworbenen CO2-
Zertifikate erfüllen dabei mindestens einen der folgenden
Qualitätsstandards: Verified Carbon Standard (VCS) oder Gold Standard.
Diese CO2-Zertifikate werden getrennt von den Emissionen und
Emissionsreduktionszielen verwendet.
Sie dienen als freiwillige Kompensation für 100 % der Emissionen, die
durch den eigenen Geschäftsbetrieb entstehen. Hierzu zählen alle
marktbezogenen Emissionen aus Scope 1, Scope 2, Scope 3.1, Scope 3.3
sowie Scope 3.6, die auf den eigenen Geschäftsbetrieb entfallen. Für das
Berichtsjahr 2025 wurden CO2-Zertifikate im Gegenwert von 13.000 t CO2e
stillgelegt. Hiervon wurden CO2-Zertifikate im Gegenwert von 6.000 t CO2e
im Februar 2025 stillgelegt, die bereits dem Berichtsjahr 2024 zugeordnet
sind. [E1_61c] Für die Auswahl der Projekte wurden diverse
Qualitätskriterien definiert. Hierzu zählen u. a. die Sicherstellung der
dauerhaften Emissionsreduktion der Projekte sowie eine Auswahl von
Projekten, die neben der Emissionsreduktion auch noch weiteren sozialen
und ökologischen Nutzen stiften. [E1_AR_62b] Die erworbenen CO2-
Zertifikate aus Entnahmeprojekten stammen aus biogenen Senken.
[E1-7_56a] Die Hannover Rück erzielte keine Entnahme und/oder
Speicherung von Treibhausgasen im Rahmen von Projekten, die sie
innerhalb der eigenen Tätigkeiten entwickelt oder zu denen sie innerhalb
der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beigetragen hat.
Im Berichtsjahr gelöschte CO2-Gutschriften
2024
2025
Gesamt (t CO2e)
— %
13.000,0
Anteil von Entnahmeprojekten (in %)
— %
9,2 %
Verified Carbon Standard (in %)
— %
100,0 %
Anteil von Reduktionsprojekten (in %)
— %
90,8 %
Verified Carbon Standard (in %)
— %
77,1 %
Gold Standard (in %)
— %
22,9 %
Anteil von Projekten innerhalb der EU (in %)
— %
— %
Anteil von CO₂-Gutschriften, die als entsprechende
Anpassung gelten (in %)
— %
— %
In der Zukunft zu löschende CO2-Gutschriften
2024
2025
Gesamt (t CO2e)
6.000,0
0,0
Interne CO2-Bepreisung [E1-8]
Die Hannover Rück verwendet kein internes CO2-Bepreisungssystem und
plant derzeit keine Einführung.
Arbeitskräfte des
Unternehmens – ESRS S1
Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell [ESRS 2 SBM-3]
[SBM_48a, b, c, d] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat die
Hannover Rück-Gruppe diverse wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft identifiziert, die
mit den Konzepten und Strategien des Unternehmens adressiert werden.
[S1-SBM-3-14] Dabei werden alle Mitarbeitenden der Hannover Rück
berücksichtigt. Die Auswirkungen sind dabei nicht typisch für das
Geschäftsmodell eines Rückversicherers, sondern allgemeiner Natur. Die
wesentlichen Risiken und Chancen unterliegen keinem Risiko, zu einer
wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Abschluss
ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der nächsten
Berichtsperiode (Geschäftsjahr 2026) zu führen. Eine vollständige
nummerierte Übersicht der identifizierten wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen findet sich in der Tabelle „Identifizierte wesentliche
Weitere Angaben gemäß ESRS 2 SBM-3
[S1-SBM-3_13a] Um das Geschäftsmodell der Hannover Rück
zukunftssicher zu gestalten, wird gezielt in die Förderung guter
Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden investiert. Dazu zählen u. a.
flexible Arbeitsbedingungen und zusätzliche Sozialleistungen. Darüber
hinaus sind Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zentrale Prinzipien der
Zusammenarbeit bei der Hannover Rück.
[S1-SBM-3_13a] Die Mitarbeitenden der Hannover Rück sind ein
unverzichtbarer Bestandteil für die Umsetzung der Unternehmensstrategie
und des Geschäftsmodells. Besonders in der Rückversicherungsbranche,
wo die Zusammenarbeit mit Geschäftskunden im Vordergrund steht, sind
Expertise und Beratung entscheidend für langfristige partnerschaftliche
Geschäftsbeziehungen. Um dies sicherzustellen, wird kontinuierlich in
moderne Schulungs- und Weiterbildungsprogramme investiert und die
Personalarbeit strategisch ausgerichtet.
[S1-SBM-3_13b] Die Personalarbeit und -strategie berücksichtigen die
Belange der Mitarbeitenden und beziehen diese durch Mitarbeiterfeedback
in die eigenen Unternehmensentscheidungen mit ein. Dadurch werden
Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Schlüsselpositionen, Kultur, Diversität
und ein diskriminierungsfreies Umfeld konkret adressiert und gemeinsam
gestaltet.
[S1-SBM-3_14a] Alle Mitarbeitenden der Hannover Rück können von
potenziellen oder tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen betroffen sein.
Als Rückversicherungsunternehmen agiert die Hannover Rück in einem
komplexen und fachspezifischen Arbeitsumfeld und beschäftigt daher in
erster Linie qualifizierte Fachkräfte als direkte Arbeitnehmende mit
Bürotätigkeiten. Auf das Angebot von Zeitarbeitskräften greift die Hannover
Rück lediglich zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe in sehr geringem
Maße zurück. Auch kommt es aufgrund der Tätigkeit als B2B-Dienstleister
in der Finanzbranche im Jahresverlauf nicht zu temporären Schwankungen
in der Anzahl der Mitarbeitenden.
[S1-SBM-3_14b] Schlechte Arbeitsbedingungen und Diskriminierung
können zu Unzufriedenheit und Leistungseinschränkungen der
Arbeitskräfte führen. Die potenziellen negativen Auswirkungen sind mit
individuellen Vorfällen verbunden und können auf eine unzureichende
Arbeitsumgebung oder die Missachtung von Geschäftsgrundsätzen und
Richtlinien zurückzuführen sein. Durch den Fokus der Hannover Rück auf
umfassende Schulungen, faire Arbeitsbedingungen und präzise
Leistungsbewertung werden diese Herausforderungen aktiv angegangen.
[S1-SBM-3_14c] Durch ein diskriminierungsfreies Umfeld, die Etablierung
weitreichender Lernkonzepte, eine angemessene Vergütung und den
Einbezug der Arbeitskräfte in Entscheidungsprozesse schafft die Hannover
Rück ein positives Arbeitsumfeld und fördert das Wohlbefinden ihrer
Mitarbeitenden.
[S1-SBM-3_14d] Zufriedene, motivierte und qualifizierte Mitarbeitende sind
ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Hannover Rück. Daher sieht die
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
101
Geschäftsbericht 2025
Hannover Rück in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Fort-
und Weiterbildungsmöglichkeiten einen wichtigen Ansatzpunkt, um die
Zufriedenheit in der Belegschaft zu erhöhen und begehrte Talente am Markt
von der Hannover Rück zu überzeugen und die wirtschaftliche Entwicklung
der Gruppe zu fördern. Ein potenzielles finanzielles Risiko entsteht, wenn
der Wettbewerb um Talente und die Bindung von Mitarbeitenden bei
steigendem Fachkräftemangel die Personal- und Recruitingkosten
wesentlich beeinflusst oder die Besetzung von Schlüsselpositionen
problematischer wird.
[S1-SBM-3_14e] Aus den Konzepten und Übergangsplänen zur
Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur
Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten
ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden und
deren Arbeitsweisen.
[S1-SBM-3_14f, g] Innerhalb der Belegschaft hat die Hannover Rück keine
Tätigkeiten identifiziert, die ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangs-
oder Kinderarbeit aufweisen.
[S1-SBM-3_15-16] Potenzielle negative Auswirkungen auf das Personal wie
schlechte Arbeitsbedingungen oder Vorfälle von Diskriminierung betreffen
keine Gruppe Mitarbeitender im Speziellen. Gleiches gilt im
Zusammenhang mit wesentlichen Chancen und Risiken wie der Förderung
der Arbeitsbedingungen. Die Konzepte, Strategien und Richtlinien in Bezug
auf die wesentlichen Einflüsse, Chancen und Risiken beziehen sich auf die
Gesamtheit aller Mitarbeitenden ungeachtet der konkreten Tätigkeit. [MDR-
P_65a] Für die Überwachung aller Konzepte der Hannover Rück im
Zusammenhang mit den eigenen Mitarbeitenden wird das System der „drei
Verteidigungslinien“ angewendet (für weitere Informationen hierzu wird auf
Konzepte im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens [S1-1]
[S1-1_17] Zu den wichtigsten Faktoren für den Erfolg der Hannover Rück
zählen qualifizierte und motivierte Mitarbeitende sowie deren langfristige
Bindung an das Unternehmen. Bei der Auswahl von Arbeitgebern spielen
zunehmend nicht nur monetäre Aspekte eine Rolle, sondern Unternehmen
müssen ein umfassendes Gesamtpaket anbieten („Total Rewards“). Hierzu
zählen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, Umsetzung einer
nachhaltigen Entwicklung im Kerngeschäft, angemessene und
leistungsorientierte Bezahlung, offene Unternehmenskultur, Sinnhaftigkeit
der Tätigkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Flexibilität bei Arbeitszeit
und -ort und andere zusätzliche Leistungen. Als
Rückversicherungsunternehmen agiert die Hannover Rück in einem
komplexen und fachspezifischen Arbeitsumfeld und muss gleichzeitig auf
die Anforderungen an Unternehmen als Arbeitgeber insgesamt reagieren.
Die 2024 in Kraft getretene People & Culture Strategy für den aktuellen
Strategiezyklus 2024–2026 soll dabei explizit die Arbeitgeberattraktivität
fördern. Diversität, Chancengleichheit sowie Learning & Development sind
weitere Kernelemente der strategischen Ausrichtung. Der Zentralbereich
Global Human Resources steuert als zentrale Querschnittsfunktion die
Personalbelange in weiten Teilen vom Hauptsitz in Hannover aus und liegt
im Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden. Seit 2023 werden
insbesondere auch die Koordinierung und standardisierte
Prozessgestaltung mit sämtlichen Personalabteilungen weltweit im
Rahmen des FutureHR-Projekts vorangetrieben. Über die konzernweiten
Strategien, internen Richtlinien und Konzepte wird sichergestellt, dass die
Personalarbeit einen transparenten Rahmen und ein gleichbleibend hohes
Niveau hat. [MDR-P_65b, S1-1_19] Sie beziehen sich auf alle
Mitarbeitenden, ausgenommen sind lediglich Mitarbeitende der
Tochterunternehmen Argenta, Integra und Agenturen der Südafrika-
Gruppe.
Geschäftsgrundsätze (Code of Conduct):
[MDR-P_65b] Die Hannover Rück verfügt über unternehmensweit geltende
Geschäftsgrundsätze (Code of Conduct), die auf der Website in sechs
Sprachen veröffentlicht sind. Sie adressieren verschiedene als wesentlich
identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen. Sie wurden von
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen und sind dem Compliance-Bereich
zugeordnet. [MDR-P_65c] Die oberste Verantwortung zur Verankerung und
Umsetzung des Konzeptes obliegt dem Vorstand der Hannover Rück.
Die Geschäftsgrundsätze der Hannover Rück-Gruppe bieten den
Mitarbeitenden einen Rahmen für den erwarteten Umgang untereinander
und das Verhalten gegenüber allen internen und externen
Interessengruppen. [MDR-P_65a] Sie werden regelmäßig und bei Bedarf
durch den Compliance-Bereich überprüft und aktualisiert. Die
Geschäftsgrundsätze tragen somit zu einer kontinuierlichen Verbesserung
der Arbeitsbedingungen bei, indem sie das geistige und körperliche
Wohlbefinden der Mitarbeitenden, Gleichberechtigung und einen fairen
Umgang miteinander adressieren. Dadurch wird die Zufriedenheit der
Mitarbeitenden unterstützt (#16). Schlechte Arbeitsbedingungen hingegen
können die Unzufriedenheit der Mitarbeitenden steigern und langfristig
sogar gesundheitliche Probleme verursachen (#19). Der Wettbewerb um
Talente kann zu steigenden Gehalts- und Recruitingkosten führen und stellt
somit ein wirtschaftliches Risiko dar, dem durch die Schaffung eines
sicheren Arbeitsumfeldes und guter Arbeitsbedingungen entgegengewirkt
wird (#20). Diese guten Arbeitsbedingungen können zudem die
Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungsbereitschaft fördern und tragen somit
zum finanziellen Erfolg des Unternehmens bei (#21, #22). Integraler
Bestandteil der in den Geschäftsgrundsätzen adressierten Werte ist zudem
das klare Bekenntnis zur Förderung der Diversität innerhalb des Personals.
Die Hannover Rück setzt auf ein integratives und vielfältiges Miteinander
zur Förderung der Zufriedenheit aller Mitarbeitenden. [S1-1_20a] Die
Wahrung der Menschenrechte ist ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit
der Hannover Rück und wird durch die Übernahme der Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterstrichen. [MDR-P_65d,
S1-1_21] Die Inhalte der Geschäftsgrundsätze orientieren sich an
verschiedenen Rahmenwerken und (internationalen) Initiativen wie den
ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact. [S1-1_20c] Wenn es
doch zu potenziellen negativen Auswirkungen kommen sollte, ergreift die
Hannover Rück angemessene Abhilfemaßnahmen, die individuell auf die
Fälle abgestimmt werden.
Mitarbeitende der Hannover Rück hatten die Gelegenheit, an der
Überarbeitung der Geschäftsgrundsätze mitzuwirken. Sie haben über das
unternehmensinterne Intranet Zugang zu den Geschäftsgrundsätzen und
wurden per E-Mail vom Compliance-Bereich sowie über das Intranet mit
einer Videobotschaft des Vorstands über die letzte komplette
Überarbeitung des Dokuments informiert. [S1-1_20b; MDR-P_65e, f] Neue
Mitarbeitende erhalten die Geschäftsgrundsätze als Anlage zu ihrem
Arbeitsvertrag, und alle Mitarbeitenden werden in einem Drei-Jahres-
Zyklus zu den Geschäftsgrundsätzen geschult.
Personalstrategie (People & Culture Strategy 2024–2026):
[MDR-P_65b] Die Hannover Rück erneuert alle drei Jahre die eigene
gruppenweite Konzernstrategie. 2024 begann unter dem Motto „Staying
Focused. Thinking Ahead.“ der neue Strategiezyklus 2024–2026. [MDR-
P_65a] Als Business-Level-Strategie für die Personalarbeit adressiert die
People & Culture Strategy verschiedene identifizierte wesentliche
Einflüsse, Risiken und Chancen in Bezug auf Mitarbeitende. Die Einhaltung
der Zielvorgaben wird fortlaufend geprüft und der Vorstand halbjährlich über
den Fortschritt informiert. [MDR-P_65c] Die Umsetzung der Strategie
obliegt dem Managing Director Global Human Resources.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
102
Geschäftsbericht 2025
Erklärte Handlungsfelder der Strategie:
– Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
– Stärkung der Leistungskultur und Talententwicklung
– Förderung von Diversität, Chancengleichheit und Inklusion
Im ersten Handlungsfeld werden Arbeitspakete definiert, die zur Förderung
und Weiterentwicklung fairer Arbeitsbedingungen beitragen. So ist
insbesondere das Thema „faire und wettbewerbsfähige Vergütung“ sowie
die Entwicklung überzeugender Konzepte, um Talente zu gewinnen und zu
halten, mit konkreten Maßnahmen hinterlegt (#17, #18, #22).
Das zweite Handlungsfeld beschäftigt sich mit Konzepten zur Förderung
der Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie mit der
Personalentwicklung. Durch entsprechende Programme kann die
Arbeitgeberattraktivität gesteigert werden, während gleichzeitig die
Mitarbeitenden für weitere Aufgaben befähigt werden. Durch Investitionen
in Bildung, Training und Entwicklung der Mitarbeitenden lässt sich ihre
Produktivität und Zufriedenheit langfristig fördern (#24).
Das dritte Handlungsfeld umfasst verschiedene Ansätze zur Förderung von
Diversität, Chancengleichheit und Inklusion des Personals, um ein
einladendes Arbeitsumfeld zu schaffen. Auch Themen wie Entgeltgleichheit
sowie die Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen werden
adressiert. In diesem Zusammenhang hat die Hannover Rück eine
Zielquote von > 25 % für den Anteil von Frauen in den Führungsebenen M1
bis M3 festgelegt. Hierbei handelt es sich nicht um ein messbares und
ergebnisorientiertes Ziel im Sinne des ESRS S1-5 in Verbindung mit
ESRS 2 MDR-T. Zum 31. Dezember 2025 beträgt der Anteil der Frauen in
der Führungsebene M1 bis M3 29,1 %.
Zudem muss DE&I (Diversity, Equity & Inclusion) in alle Aspekte der
täglichen Arbeit integriert werden. Hierzu ist die Schaffung eines
ganzheitlichen Bewusstseins der Führungskräfte und Mitarbeitenden
unerlässlich, da Gleichbehandlung das Betriebsklima stärkt und zu einer
vielfältigeren und inklusiveren Unternehmenskultur beiträgt.
Diskriminierung und Ungleichheit können sich hingegen nachteilig auf das
Wohlbefinden und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der
Mitarbeitenden auswirken (#23, #25).
[MDR-P_65f] Den Mitarbeitenden werden Informationen zur Strategie über
das unternehmensweite Intranet zur Verfügung gestellt. Zudem wird den
Mitarbeitenden aktiv über verschiedene Kanäle die Möglichkeit für
Feedback gegeben.
Global Rewards Framework Policy (GRew)
SAP SuccessFactors (SF) ist das global ausgerichtete und zukunftssichere
Personalinformationssystem der Hannover Rück. Innerhalb der
Hannover Rück-Gruppe sind Vergütung und Sozialleistungen
unterschiedlich geregelt. Die Herausforderung besteht darin, alle
Gesamtvergütungssysteme weltweit zu harmonisieren und in SAP
SuccessFactors einzubetten. Dies erfordert einheitliche Standards, die in
allen Einheiten der Hannover Rück angewendet werden.
Aus diesem Grund hat Global Human Resources die Global Rewards
Framework Policy (GRew) in Verbindung mit einer weltweit gültigen Job-
Architektur erstellt und 2024 ausgerollt.
Die Richtlinie dient dazu, gruppenweit einen Rahmen für die Erstellung,
Änderung und Aufrechterhaltung angemessener Vergütungs- und
Leistungspläne zu schaffen. [MDR-P_65f] Sie wird über die
Datenaustauschplattform Global Rewards den Entscheidungsträgern,
deren Hilfe bei der Umsetzung benötigt wird, zur Verfügung gestellt. [MDR-
P_65a] Das Vergütungssystem soll konzernweit einheitlich gehandhabt und
lokale Vergütungsrichtlinien/-pläne sollen dahingehend überprüft werden.
Die Umsetzung der Global Rewards Framework Policy wird durch
Compensation Committees überwacht. [MDR-P_65c] Die oberste
Verantwortung für die Umsetzung der Global Rewards Framework Policy
obliegt dem Managing Director Global Human Resources. Eine faire und
transparente Vergütungsstruktur hilft der Hannover Rück, Talente zu
gewinnen und zu binden, die für den Aufbau eines Wettbewerbsvorteils und
des Markenwerts entscheidend sind (#20). Zudem stellt dies sicher, dass
Mitarbeitende und ihre Familien ein gutes Auskommen haben, was zum
allgemeinen Wohlbefinden und zur wirtschaftlichen Stabilität beiträgt (#18).
Ein einheitlicher Ansatz unterstützt zudem die Möglichkeiten
internationaler, längerfristiger Entsendung von Mitarbeitenden zu
verschiedenen Standorten und Tochtergesellschaften (siehe auch Global
Assignment Policy) (#24).
Globale Job-Architektur
[MDR-P_65b] Ein wichtiges Ergebnis des FutureHR-Projektes zur globalen
Harmonisierung der Personalarbeit ist das Konzept einer einheitlichen,
gruppenweiten Job-Architektur, die im Hannover Re Career Guide
zusammengefasst ist. [MDR-P_65a] Der übergeordnete Zweck der
globalen Job-Architektur ist es, Transparenz über Karrierepfade innerhalb
der gesamten Hannover Rück-Gruppe zu schaffen und so persönliche
Karriereentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Talente zu gewinnen
(#26) und die Bindung qualifizierter Fachkräfte zu erhöhen (#20).
Gleichzeitig fördert die gruppenweite Transparenz die Chancengleichheit,
indem sie eine länderübergreifende Vergleichbarkeit von Positionen
ermöglicht und dadurch ein gerechteres und konstruktiveres Arbeitsumfeld
schafft (#25). Das Konzept wird durch Maßnahmen, wie beispielsweise den
Hannover Re Career Guide, operationalisiert. [MDR-P_65c] Die oberste
Verantwortung für die Umsetzung obliegt dem Managing Director Global
Human Resources. [MDR-P_65e] Die Führungskräfte und Mitarbeitenden
wurden über die Einführung im unternehmenseigenen Intranet informiert
und in Workshops weltweit entsprechend geschult.
Global Assignment Policy (GAP)
Um die funktionsübergreifende Vernetzung und die Zusammenarbeit auf
globaler Ebene zwischen allen Konzerngesellschaften zu fördern, bietet die
Hannover Rück den Mitarbeitenden unter dem Stichwort „Global Mobility“
vielfältige Möglichkeiten für lang- oder kurzfristige Einsätze im Ausland an.
Die Schaffung eines globalen internen Arbeitsmarktes und damit von
Karrieremöglichkeiten im gesamten Unternehmen unterstützt das Ziel, als
attraktiver Arbeitgeber Talente anzuziehen, zu halten, zu fördern und zu
entwickeln. Durch Entsendungen wird unternehmensinternes Wissen
innerhalb der Hannover Rück-Gruppe transferiert. Entsendungen
insbesondere von Führungskräften fördern global die verbindenden
Unternehmenswerte. Eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit stärkt die
Unternehmensreputation der Hannover Rück im Markt und fördert die
Mitarbeiterbindung, was langfristig zu geringeren Recruitingkosten führt
(#21, #22, #20). [MDR-P_65a] Das wichtigste Konzept in diesem
Zusammenhang ist die „Global Assignment Policy“. Diese beschreibt
Standards und Prozesse für Entsendungen innerhalb der Gruppe und
definiert weltweit einheitliche Leistungspakete und Rahmenbedingungen
für alle Entsendungsarten, um die gruppeninterne Transparenz und
Compliance zu erhöhen und die Gleichbehandlung aller entsandten
Mitarbeitenden sicherzustellen. Die Förderung von Gleichbehandlung und
die Verhinderung von Diskriminierung tragen zur positiven
Mitarbeiterentwicklung bei (#23, #24) und verringern potenzielle negative
Auswirkungen wie gesundheitliche Beeinträchtigungen, die z. B. durch
Stress und eingeschränkte Karrierechancen entstehen können (#25).
Gleichzeitig steigern die Entwicklungsprogramme die
Arbeitgeberattraktivität und die wirtschaftliche Entwicklung der Gruppe
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
103
Geschäftsbericht 2025
(#26). [MDR-P_65c] Die oberste Verantwortung für die Umsetzung obliegt
dem Managing Director Global Human Resources.
[MDR-P_65f] Mitarbeitende der Hannover Rück haben über das
unternehmensinterne Intranet Zugang zu Informationen zur Global
Assignment Policy und wurden durch eine entsprechende Mitteilung über
die Einführung informiert. [MDR-P_65e] Die Arbeitnehmervertretungen
wurden in die Beschlussfassung des Konzepts einbezogen.
Ways of working somewhat different (Wow-sd)
Das Konzept „Ways of working somewhat different“ wirkt sich direkt auf
identifizierte Einflüsse sowie Chancen und Risiken im Zusammenhang mit
Arbeitsbedingungen aus. Das Konzept trägt zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen bei, indem Arbeitszeiten, Work-Life-Balance und das
Arbeitsumfeld optimiert werden. Dadurch werden die Gesundheit und
Zufriedenheit des Personals unterstützt (#16) sowie negative
Auswirkungen durch schlechte Arbeitsbedingungen und nicht ergonomisch
gestaltete Arbeitsplätze reduziert, die zu Unzufriedenheit, geringerer
Motivation oder gesundheitlichen Problemen bei den Mitarbeitenden führen
könnten (#19). Eine vielfältige und umfassend gestaltete Arbeitsumgebung
stärkt die Wahrnehmung der Hannover Rück als attraktiven Arbeitgeber
(#22). Zudem erhöhen gute Arbeitsbedingungen die
Mitarbeiterzufriedenheit und leisten somit einen Beitrag zum langfristigen
Erfolg der Hannover Rück (#21, #22). Die Hannover Rück hat den
Anspruch, in einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt flexibel auf äußere
Einflüsse zu reagieren. Wow-sd zielt darauf ab, die Arbeitsumgebungen an
den Anforderungen der Zukunft auszurichten und die Unternehmenskultur
zu fördern. Für die individuelle Arbeitssituation im Büro wird an den
Standorten ein optimales Arbeitsumfeld entwickelt (z. B. Fokusräume für
konzentriertes Arbeiten), das durch mobiles Arbeiten ergänzt wird.
[MDR-P_65a] Das Konzept basiert auf drei Leitplanken:
– Arbeiten in einer flexiblen und mobilen Arbeitswelt, die auf einer Desk-
Sharing- & Clean-Desk-Philosophie basiert.
– Gestaltung einer optimalen Arbeitsumgebung für jede individuelle
Arbeitssituation, ergänzt durch die Option mobilen Arbeitens, wobei die
Bedürfnisse der Mitarbeitenden und die Arbeitsweisen der jeweiligen
Bereiche berücksichtigt werden.
– Die kontinuierliche Entwicklung der Arbeitsumgebungen soll das
Engagement der Mitarbeitenden fördern, ihre Identifikation mit der
Hannover Rück stärken und das unternehmerische Denken und
Handeln begünstigen.
Am Hauptstandort Hannover befindet sich das Konzept auch im
Berichtsjahr weiterhin in der Umsetzungsphase, die mit weitreichenden
Umbaumaßnahmen einhergeht. Der gesamte Roll-out am Standort
Hannover erstreckt sich über die kommenden Jahre. Verschiedene
internationale Standorte haben bereits Maßnahmen zur Modernisierung der
Arbeitswelten initiiert oder planen, dies zu tun. [MDR-P_65b] Alle Standorte
folgen dabei den gemeinsamen Leitplanken dieses Konzepts. Die operative
Verantwortung für die Umsetzung des Konzepts obliegt dem
verantwortlichen Projekt-Steuerungskomitee. [MDR-P_65f] Mitarbeitende
der Hannover Rück haben über das unternehmensinterne Intranet Zugang
zu Informationen rund um das Konzept und werden dazu ermutigt, über
verschiedene Wege aktiv Feedback zur Umsetzung zu geben. [MDR-
P_65e] Die Arbeitnehmervertretungen wurden in die Beschlussfassung des
Konzepts einbezogen.
Menschenrechte
[S1-1_20a, 21] Die Hannover Rück erkennt die eigene Verantwortung zur
Achtung der Menschenrechte und der Anwendung unternehmerischer
Sorgfalt in Bezug auf diese Rechte an – dies umfasst auch das eigene
Personal. Eine entsprechende Grundsatzerklärung wurde bereits im Jahr
2021 veröffentlicht. Diese wurde vom Vorstand der Hannover Rück SE
verabschiedet und gilt für alle Standorte und Mitarbeitenden weltweit. Sie
wird sowohl intern als auch extern kommuniziert und einer regelmäßigen
Überprüfung unterzogen. Diese Überprüfung und Freigabe durch den
Vorstand erfolgen jährlich. Letztmals wurde sie im Jahr 2024 hinsichtlich
der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
angepasst und vom Vorstand freigegeben. Im Berichtsjahr 2025 wurde sie
vom Vorstand validiert.
Bei der Einhaltung der Menschenrechte orientiert sich die Hannover Rück
an unterschiedlichen internationalen Standards:
– Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR)
– Dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
(ICCPR)
– Dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (ICESCR)
– Den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
– Dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
– Den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
– Den Sustainable Development Goals (SDGs)
In Bezug auf die Mitarbeitenden regeln weitere interne Dokumente das
Handeln, z. B. die Geschäftsgrundsätze sowie interne Richtlinien in Bezug
auf das Personalwesen und den Datenschutz.
[S1-1_20b] Die in S1-2 dargestellten Verfahren zur Einbeziehung der
Sichtweisen der Mitarbeitenden und Arbeitnehmervertreter können von
diesen ebenso genutzt werden, um Menschenrechtsthemen gegenüber der
Hannover Rück zu adressieren und zu diskutieren.
[S1-1_20c] Die Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Menschenrechten
sowie die Geschäftsgrundsätze verweisen explizit auf das Hinweisgeber-/
Speak-up-System, um gezielt Abhilfe bei unerwünschten Auswirkungen auf
Menschenrechte zu ermöglichen.
[S1-1_22] Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschäftigt die Hannover Rück
hochqualifizierte Mitarbeitende. Zudem werden die jeweils gültigen
nationalen, tariflichen und betrieblichen Regelungen eingehalten. Daher
sieht die Hannover Rück kein Risiko schwerwiegender Verstöße gegen
Menschenrechte im Sinne von Menschenhandel, Zwangsarbeit und
Kinderarbeit.
Arbeitssicherheit
[S1-1_23] Die Hannover Rück verfügt über kein weltweit einheitliches
Konzept zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, da die Tätigkeiten der
Mitarbeitenden mit keiner besonderen Gefährdung für Arbeitsunfälle
verbunden sind. Dennoch kann der schnelle Wandel der Arbeitswelt, die
Notwendigkeit einer effizienten Gestaltung von Arbeitsprozessen und ein
stetiger Veränderungsdruck die Gesundheit der Mitarbeitenden
beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen können zu einer reduzierten
Leistungsfähigkeit sowie physischen oder psychischen Erkrankungen
führen – und damit zu unmittelbaren ökonomischen Auswirkungen auf das
Unternehmen. Auch soziale Auswirkungen auf die betroffenen
Mitarbeitenden, ihr privates Umfeld, ihre Kollegenschaft und die
Sozialsysteme können sich ergeben. Zum Schutz der Gesundheit des
Personals werden daher die geltenden Arbeitsschutzgesetze sowie
Vorgaben in Bezug auf ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze weltweit
konsequent eingehalten und überprüft. Es finden jährlich Unterweisungen
zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz statt. Zusätzlich wird die
Gesundheit des Personals mit gesundheitsfördernden Programmen wie
Impfungen, Sportangeboten oder Initiativen zu Bewegung und Ernährung
aktiv gefördert. Diese gibt es weltweit und sind jeweils an die lokalen
Vorgaben und Bedürfnisse angepasst.
                                                       
Hannover Rück
                                       
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104
Geschäftsbericht 2025
In Deutschland regeln Gesetze wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
oder die Brandschutzordnung Aspekte zu Arbeitssicherheit und zum
Gesundheitsschutz. Sie gelten für sämtliche in Deutschland tätigen
Mitarbeitenden, Dienstleister und Lieferanten. An den anderen Standorten
gelten nationale Gesetze, die ebenfalls eingehalten werden. Am Standort
Hannover (mit rund 50 % der gesamten Mitarbeitenden) tagt quartalsweise
ein Arbeitsschutzausschuss mit dem Ziel, aktuelle Gefährdungen zu
erörtern, notwendige Maßnahmen zu definieren, Aktivitäten abzustimmen
sowie bei einer Häufung von Vorfällen einwirkend zu reagieren. Die
Mitarbeitenden werden jährlich zu Arbeitsschutzthemen unterwiesen. Die
Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, Unfällen und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine sichere und gesunde
Arbeitsumgebung sicherzustellen. Zur Gefährdungsbeurteilung gehört
auch die Untersuchung psychischer Belastungen bei der Arbeit.
Diskriminierung
[S1-1_24a] Die Hannover Rück verfügt mit den Geschäftsgrundsätzen und
der People & Culture Strategy über Konzepte, die auf die Verhinderung von
Diskriminierung (einschließlich Belästigung), die Förderung der
Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt
und Inklusion abzielen.
[S1-1_24b] Folgende mögliche Gründe für Diskriminierung werden
ausdrücklich in den Geschäftsgrundsätzen hervorgehoben: ethnische
Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter,
Familienstand und sexuelle Orientierung.
[S1-1_24c] Es existieren zudem verschiedene gesetzliche Verpflichtungen
in Bezug auf Inklusion, z. B. das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und
Selbstbestimmung sowie das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs
(SGB IX) am Hauptstandort in Hannover. Diese sollen insbesondere zur
Wahrung der Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung
beitragen.
[S1-1_24d] Die Geschäftsgrundsätze stellen unmissverständlich klar, dass
die Hannover Rück keine Form der Diskriminierung duldet. Ein
diskriminierungsfreies und faires Arbeitsumfeld ist ebenfalls eine
strategische Maßgabe im Rahmen der People & Culture Strategy. Dies wird
durch spezifische Maßnahmen und Verfahren unterstützt, wie z. B.
Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften im Rahmen von
Schulungen, Awareness-Kampagnen und klare Meldewege für eventuelle
Vorkommnisse (auf Wunsch auch anonym). Gemeldete Vorfälle werden im
Rahmen des Compliance-Management-Systems nachgehalten, untersucht
und, falls nötig, sanktioniert. Die Schwerbehindertenvertretung am Standort
Hannover ist zudem in Ergänzung der Aktivitäten des Betriebsrates speziell
für die Interessenvertretung der Mitarbeitenden mit Behinderung zuständig.
Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte
und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf
Auswirkungen [S1-2]
[S1-2_27a] Sichtweisen der Mitarbeitenden auf tatsächliche und potenzielle
Auswirkungen, von denen sie betroffen sind, werden in Entscheidungs-
sowie Strategieprozesse einbezogen. Dies passiert sowohl durch direktes
Engagement als auch über die Arbeitnehmervertretung.
[S1-2_27b, e] Im Strategiezyklus 2024–2026 wird die Einbeziehung der
Sichtweisen der Mitarbeitenden erstmals explizit als nichtfinanzieller Faktor
hervorgehoben (Employee Engagement). Dies unterstreicht die
Bedeutung, die Bedürfnisse und Erwartungen aller Mitarbeitenden für den
zukünftigen Erfolg der Hannover Rück zu verstehen und zu
berücksichtigen. Zentrales Werkzeug ist das „Employee Engagement
Survey“, das einmal jährlich allen Mitarbeitenden der Hannover Rück-
Gruppe die Möglichkeit für Feedback gibt. Dabei werden die Mitarbeitenden
anonym befragt. Ziel der jährlichen Umfrage ist es, Motivatoren
(Engagement Driver) zu identifizieren und aktiv zu unterstützen und somit
die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Die operative Verantwortung für
die Umfrage obliegt dem Leiter des Learning & Development. Die
Ergebnisse dienen zudem der Überprüfung der Wirksamkeit etwaiger
personalbezogener Konzepte und Maßnahmen.
[S1-2_AR_24b] Ein zentrales Verfahren zur Einbeziehung der Sichtweisen
der Mitarbeitenden stellt die Arbeitnehmervertretung der Hannover Rück
dar. Sie umfasst verschiedene Gremien der betrieblichen und
unternehmerischen Mitbestimmung. Die betriebliche Mitbestimmung wird
in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt
und erfolgt am Standort Hannover für alle nichtleitenden Angestellten durch
den gemeinschaftlichen Betriebsrat der E+S Rückversicherung AG und der
Hannover Rück SE. Der Betriebsrat hat bei sozialen, personellen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten umfassende Informations-, Beratungs-
und Mitbestimmungsrechte. Der Betriebsrat beruft mindestens einmal
jährlich Betriebsversammlungen ein und ist für die Mitarbeitenden
ansprechbar, auch als Beschwerdestelle. Die betriebliche Mitbestimmung
aller Mitarbeitenden der europäischen Standorte wird über den Betriebsrat
der Hannover Rück SE gemäß dem „Gesetz über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG)“ sichergestellt.
Dieser hat Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, tagt zweimal jährlich und
vertritt die Interessen aller Mitarbeitenden, für die er zuständig ist.
Die leitenden Angestellten am Standort Hannover werden vom
gemeinsamen Sprecherausschuss vertreten. Dieser agiert im Einklang mit
dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten. Er pflegt
einen aktiven Dialog mit den leitenden Angestellten und vertritt deren
Belange und Interessen gegenüber der Geschäftsleitung.
Die unternehmerische Mitbestimmung berücksichtigt die Teilhabe der
Mitarbeitenden an den unternehmenspolitischen Entscheidungen zur
Festlegung der Ziele und Strategien, die vom Vorstand getroffen werden.
Sie beteiligt die Mitarbeitenden an den zentralen Planungs-, Lenkungs- und
Organisationsentscheidungen für das gesamte Unternehmen und
gewährleistet die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die
Unternehmenspolitik, da unternehmerische Entscheidungen in der Regel
zumindest mittelbar auch die Interessen der Arbeitnehmenden betreffen.
Die drei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Hannover Rück SE
werden vom gemeinsamen Betriebsrat der Hannover Rück SE und
E+S Rückversicherung AG als zuständiges Vertretungsorgan gewählt und
sind ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrats.
[S1-2_27d] Mit den Geschäftsgrundsätzen und der Grundsatzerklärung für
Menschenrechte bestehen zwei globale Rahmenvereinbarungen bei der
Hannover Rück, welche die Achtung der Menschenrechte adressieren. Die
Geschäftsgrundsätze sind vom Vorstand und dem Aufsichtsrat inklusive
seiner Arbeitnehmervertreter freigegeben worden. Die Einbindung der
Arbeitnehmervertretungen unterstützt dabei, die Sichtweisen und
Interessen der Belegschaft zu identifizieren und in die Konzepte
einzubeziehen.
[S1-2_27e] Über wesentliche betriebliche Veränderungen innerhalb des
Unternehmens werden alle Mitarbeitenden konzernweit in Kenntnis gesetzt.
Die Aufsichtsräte inklusive der Arbeitnehmervertreter müssen von
Vorgängen, die für die Lage des Unternehmens von erheblichem Einfluss
sein können, unterrichtet werden. Zudem erhält der gemeinsame
Betriebsrat am Standort Hannover sowie der SE-Betriebsrat und der
Wirtschaftsausschuss alle relevanten Informationen, um auf betriebliche
Änderungen beratend Einfluss nehmen zu können. [S1_AR_24e] Dies
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
105
Geschäftsbericht 2025
beinhaltet auch betriebliche Veränderungen zur Reduktion von CO2-
Emissionen und zum Übergang zu umweltfreundlicheren und
klimaneutralen Tätigkeiten, aus denen sich eventuelle Auswirkungen auf
Mitarbeitende ergeben können.
[S1-2_27c] Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der
Interessen der Mitarbeitenden in Unternehmenskonzepte und -strategien
obliegt dem Managing Director Global Human Resources. [S1_AR_24d] Es
werden notwendige finanzielle Mittel bzw. Budgets zur Erreichung der
Umsetzung zur Verfügung gestellt.
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die eigene
Arbeitskräfte Bedenken äußern können [S1-3]
[S1-3_32a] Die Hannover Rück trägt als international tätiges Unternehmen
in vielfältiger Hinsicht Verantwortung – u. a. auch für das Wohlergehen der
eigenen Mitarbeitenden. Die Hannover Rück beachtet selbstverständlich
geltendes Recht aller Jurisdiktionen, in denen sie tätig ist, erkennt es als
Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit an und kommuniziert die eigenen
moralischen und ethischen Grundsätze klar und aktiv. Die Hannover Rück
verfolgt in Bezug auf die Vermeidung oder Minderung negativer
Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden einen präventiven Ansatz. Die
Wirksamkeit dieses Ansatzes wird u. a. durch Mitarbeiterfeedbacks
bewertet, da sich ungenügende Maßnahmen in entsprechenden
Rückmeldungen widerspiegeln würden. Alle Mitarbeitenden werden z. B. im
Rahmen von Schulungen aktiv ermutigt, im Falle einer negativen
Auswirkung eventuelle Missstände offenzulegen.
[S1-3_32b] Im Rahmen des Speak-up-Verfahrens kommuniziert die
Hannover Rück u. a. im Intranet sowie in den öffentlich verfügbaren
Geschäftsgrundsätzen (Code of Conduct) aktiv verschiedene Kanäle, über
die potenzielle Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien an das
Unternehmen gemeldet werden können. Neben dem persönlichen Kontakt
über die direkten Führungskräfte steht ein globales Netzwerk lokaler
Compliance-Officer für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Ebenfalls
werden eine speziell zu diesem Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse und
Telefonnummer benannt. Für anonyme Hinweise steht sowohl intern als
auch extern ein Online-Hinweisgebersystem zur Verfügung.
[S1-3_32c, e, 33] Die Hannover Rück verfügt damit über ein formelles
Beschwerdeverfahren. Sämtliche gemeldeten Verdachtsfälle gegen die
Geschäftsgrundsätze sowie vermutete Verstöße gegen geltende Gesetze
und Vorschriften oder sonstige schädigende Verhaltensweisen und Risiken
werden von dem Meldestellenbeauftragten streng vertraulich behandelt
sowie unverzüglich und angemessen untersucht. Die zu ergreifenden
Maßnahmen werden in Abhängigkeit des jeweiligen Sachverhaltes definiert
und können sowohl die Implementierung von Optimierungsmaßnahmen auf
Unternehmensebene als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen umfassen,
sofern erforderlich. Die Geschäftsgrundsätze stellen zudem klar, dass
keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen toleriert werden, die
eine Meldung getätigt oder einen Hinweis abgegeben haben. Die
Wirksamkeit des Meldeverfahrens wird durch den Compliance-Bereich
evaluiert.
[S1-3_32d] Die Publikation der Geschäftsgrundsätze, in denen auch die
Meldewege im Rahmen des Speak-up-Verfahrens definiert sind, erfolgt in
mehreren Sprachen sowohl im Intranet als auch im Internet, um den
Zugang zu diesen Informationen für alle Mitarbeitenden weltweit
sicherzustellen. Bei deutschen Arbeitsverträgen sind sie zudem
Vertragsbestandteil.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur
Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit dem
eigenen Personal sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen und Ansätze [S1-4]
[S1-4_39] Die Hannover Rück hat Verfahren etabliert, um tatsächliche und
potenzielle negative Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden
frühzeitig zu erkennen und wirksam darauf zu reagieren. Hierzu werden
u. a. die Ergebnisse aus dem jährlich durchgeführten Employee
Engagement Survey genutzt. Werden solche Auswirkungen festgestellt,
werden geeignete Maßnahmen geprüft und umgesetzt, um die
Mitarbeitenden zu schützen und negative Folgen zu vermeiden. [S1-4_41]
Die Hannover Rück berücksichtigt die Menschenrechte über die
Grundsatzerklärung zu diesem Thema und über den Verhaltenskodex
verbindlich und sorgt damit dafür, dass Standards in Bezug auf die eigenen
Mitarbeitenden eingehalten werden. Zum anderen wirken die Einbeziehung
der Arbeitnehmervertreter und die Mitarbeiterbefragungen darauf hin, dass
keine negativen Auswirkungen bestehen. [S1-4_43] Die erforderlichen
finanziellen Mittel für die Bearbeitung und Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen werden in sachbezogenen Budgets zur Verfügung gestellt. Die
dargestellten Maßnahmen beziehen sich auf alle Mitarbeitenden,
ausgenommen sind lediglich Mitarbeitende der Tochterunternehmen
Argenta, Integra und Agenturen der Südafrika-Gruppe.
Globale Lernplattform „MyLearning“
Im Rahmen der People & Culture Strategy wurde 2024 die globale
Lernplattform „MyLearning“ eingeführt. Diese Plattform bietet Schulungs-
und Weiterbildungsangebote an, die den Mitarbeitenden eine
kontinuierliche persönliche und berufliche Weiterentwicklung ermöglichen.
Mit der Maßnahme wird die Lernmotivation gesteigert, werden die
Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Fähigkeiten (Skills) und
Kompetenzen der Mitarbeitenden gefördert und wird die Attraktivität des
Unternehmens als Arbeitgeber nachhaltig erhöht. [MDR-A_68a] Sie bietet
eine umfangreiche Palette an Lernangeboten, die sowohl verpflichtende
Schulungen wie Arbeitssicherheit und Datenschutz als auch freiwillige
Fortbildungsangebote umfassen (#21, #22, #24). Die Lernplattform ist auch
für private Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeiten nutzbar. [S1-4_38c]
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden
durch geschäftsrelevante, kompetenzbasierte und individuelle
Lernangebote zu verbessern, wodurch sowohl die Leistungsbereitschaft als
auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden gefördert wird. [S1-4_40a, b] Die
verbesserte Lerninfrastruktur stärkt die Arbeitgeberattraktivität und die
Position als moderner Arbeitgeber, was zu einem erfolgreicheren Recruiting
und zur Bindung von Talenten und Fachkräften beitragen sowie steigende
Kosten in diesem Bereich abmildern kann. Damit wird allen Mitarbeitenden
gleichermaßen Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
ermöglicht, was sich positiv auf das Wohlbefinden und die
Chancengleichheit innerhalb des Unternehmens auswirken kann.
[S1-4_38c] Gleichzeitig tragen individuell abgestimmte Schulungen zur
direkten Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsleistung bei.
[MDR-A_68b] Die Maßnahme erstreckt sich über sämtliche
Geschäftsbereiche und Regionen, in denen die Hannover Rück tätig ist.
[S1-4_38d] Die Nutzung der Lernplattform wird durch ein Rollen- und
Berechtigungskonzept sowie Reports überwacht, z. B. durch Ermittlung der
Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lernangebote und der
Schulungsdauer. [MDR-A_68c] Es gibt keine festgelegte Abschlussfrist, da
die Lernplattform als langfristiges Instrument zur Förderung der
Mitarbeiterentwicklung konzipiert ist.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
106
Geschäftsbericht 2025
Mobiles und flexibles Arbeiten
In der Arbeitswelt „Ways of working somewhat different“ (Wow-sd) stellt
das mobile Arbeiten einen wichtigen Baustein dar. Die Betriebsparteien
haben mit einer Betriebsvereinbarung das mobile Arbeiten geregelt und
setzen so die Flexibilisierung der Arbeitswelt durch klare Leitlinien um.
Ergonomisches Mobiliar, die passende technische Ausrüstung sowie eine
Kostenpauschale für mobiles Arbeiten dienen als Grundlage, um sowohl
den Arbeitsort als auch die Arbeitszeit zu flexibilisieren (#16, #19).
[S1-4_38a, 38c, S1-4_40b] Diese Flexibilisierung soll die Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben für die Mitarbeitenden durch eine für die
Lebensumstände individuell anpassbare Arbeitswelt verbessern.
Gleichzeitig stärkt die Hannover Rück die eigene Position im Wettbewerb
um Fachkräfte, da die angebotenen flexiblen Arbeitsmodelle als
zunehmend wichtiger Aspekt wahrgenommen werden (#21, #22).
[S1-4_40a; MDR-A_68a] Zudem soll die Maßnahme des mobilen und
flexiblen Arbeitens helfen, steigende Kosten für das Recruiting und die
Bindung von Fachkräften zu minimieren, indem die Mitarbeiterzufriedenheit
gefördert und die Fluktuation gesenkt wird (#20). [MDR-A_68b] Die
Vereinbarung gilt für alle Mitarbeitenden am Standort Hannover und wird
kontinuierlich weiterentwickelt, um den steigenden Anforderungen der
Mitarbeitenden gerecht zu werden. [S1-4_38d] Die Wirksamkeit der
Maßnahme wird durch die Ergebnisse des jährlich durchgeführten
Employee Engagement Survey nachverfolgt. [MDR-A_68c] Die Maßnahme
ist fortlaufend, da die Flexibilisierung der Arbeitswelt als langfristiger
Prozess zu betrachten ist.
Hannover Re Career Guide
[MDR-A_68a, c] Eine wichtige fortlaufende Maßnahme zur konzernweiten
Operationalisierung des Konzepts der neuen Job-Architektur (siehe S1-1)
ist die Einführung des Hannover Re Career Guides im Jahr 2023. [MDR-
A_68b] Der Hannover Re Career Guide präsentiert eine Übersicht über
verschiedene, weltweit gültige Karrierewege und -ebenen und bildet den
organisatorischen Rahmen für alle Stellen innerhalb der gesamten
Hannover Rück-Gruppe auf der Grundlage der Art der von den
Mitarbeitenden ausgeführten Tätigkeit. [MDR-A_68a] Pfeiler der neuen
Job-Architektur sind definierte Karrierepfade inklusive ihrer Karrierestufen
mit dem Ziel, eine transparente einheitliche Struktur für
Karrieremöglichkeiten über Ländergrenzen hinweg zu schaffen und so
Chancengleichheit und Mitarbeiterbindung zu fördern (#20, #25, #26).
[S1-4_38a] Die Einführung der globalen Job-Architektur soll die
Gleichbehandlung verbessern und fördern, was Belastungen der
Mitarbeitenden reduzieren und die tägliche Zusammenarbeit am
Arbeitsplatz verstärken kann. [S1-4_38d] Die Wirksamkeit der Maßnahme
wird nicht nachverfolgt. [S1-4_40b] Durch eine einheitliche und
transparente Karrierestruktur soll die Arbeitgeberattraktivität gesteigert und
Talentakquise erleichtert werden. [S1-4_40a] Gleichzeitig werden
Recruiting- und Bindungskosten gesenkt, da die klare Karriereentwicklung
den Mitarbeitenden eine Karriereplanung aufzeigt und sie somit langfristig
binden kann. Der Hannover Re Career Guide ist die Grundlage für
gruppenweit ausgerichtete Human-Resources-Angebote und -Prozesse,
die sukzessive über das globale HR-Informationssystem eingeführt
werden. Der Managing Director Global Human Resources ist für die Job-
Architektur (Support, Entwicklung und Management, Monitoring und
Governance) und damit den Hannover Re Career Guide verantwortlich.
Gruppenweit wurden seit 2022 Workshops zur Validierung der stimmigen
Einordnung der internationalen Einheiten in die neue Job-Architektur
durchgeführt, die 2024 nachgearbeitet und beendet wurden.
Leadership Development Portfolio
[S1-4_40b] Das Vorhandensein guter Schulungs- und
Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und Führungskräfte trägt zur
Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit bei (#26), indem
Mitarbeitende und Führungskräfte kontinuierlich gefördert und
weiterentwickelt werden. [MDR-A_68a, b, c] Im Jahr 2024 wurden daher im
Rahmen der People & Culture Strategy bereits bestehende Programme zur
Führungskräfteentwicklung evaluiert, erweitert und zur fortlaufenden
Umsetzung in einem umfänglichen „Leadership Development Portfolio“ für
alle Führungskräfte im Konzern zusammengeführt. In einer sich
kontinuierlich ändernden Geschäftswelt ist es von entscheidender
Bedeutung, dass Führungskräfte über die notwendigen Fähigkeiten und
Kompetenzen verfügen, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen
erfolgreich zu meistern. [MDR-A_68a] Die im Leadership Development
Portfolio zusammengeführten Entwicklungsprogramme sind darauf
ausgerichtet, Führungskräften aller Ebenen Feedback zu ihren Stärken und
zur Weiterentwicklung zu geben, Führungskompetenzen auszubauen und
die Fähigkeiten aller Mitarbeitenden organisationsweit zu fördern.
Plattform Datenaustausch Global Rewards
Nach dem Roll-out der Global Rewards Framework Policy hat Global
Human Resources für die konzernweite Zusammenarbeit aller
Personalabteilungen einen Datenaustausch eingerichtet. Die Plattform
dient zum einen der Bereitstellung von Informationen zu allen Themen der
Gesamtvergütung, der Job-Architektur und des Reportings und zum
anderen dem Austausch von externen Benchmark-Ergebnissen und der
bereits gestarteten Harmonisierung lokaler Bonussysteme. Die lokalen
Compensation Committees, die konzernweit eingeführt wurden, verwenden
standardisierte Vorlagen für eine bessere konzernweite Datentransparenz.
Sie treffen sich zweimal jährlich, um Vergütungsthemen mit der lokalen
Leitung, dem Zentralbereich Global Human Resources (globale
Personalabteilung, GHR) und dem zuständigen Vorstandsmitglied
abzustimmen und zu entscheiden (#16, #19, #23, #25). [S1-4_38c, MDR-
A_68a] Durch diese Maßnahme können konzernintern die
Vergütungsgrundlagen abgestimmt und kann so auf eine
Gleichbehandlung der Mitarbeitenden hingewirkt werden. [S1-4_38a]
Dadurch sollen Benachteiligungen und ungleiche Chancen verhindert
werden, um die Gesundheit und Karrieremöglichkeiten zu schützen, sowie
dass durch Unzufriedenheit und geringere Motivation Arbeitsergebnisse
und Mitarbeitergesundheit negativ beeinflusst werden. [S1-4_38d] Die
Wirksamkeit der Maßnahme wird nicht explizit nachverfolgt. [MDR-A_68c]
Ein Abschlusszeitpunkt für die Maßnahme ist nicht vorgesehen, da die
Abstimmung ein mehrjähriger Prozess ist.
Kennzahlen und Ziele
[MDR-M_77a] Die personalbezogenen Kennzahlen der Hannover Rück
wurden zentral durch das Personalcontrolling zum Stichtag
31. Dezember 2025 ermittelt. Die Datenerhebung erfolgt weltweit durch ein
internes IT-System, in das alle Niederlassungen und Töchter ihre
relevanten Personaldaten einpflegen. Die Daten der Niederlassungen und
Töchter werden über das System zusammengetragen und anschließend
zentral mit den Personaldaten des Standorts Hannover konsolidiert. Durch
das zentrale IT-System sowie einheitliche Definitionen wird sichergestellt,
dass sämtliche Daten der lokalen Niederlassungen und Töchter konsistent
und nach einheitlichen Standards erhoben werden. Auf diese Weise
basieren alle Kennzahlen auf einer vergleichbaren und transparenten
Datenbasis. Die Berechnung der KPIs erfolgt nach einer festgelegten,
unternehmensweit einheitlichen Methodik, die Transparenz,
Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet. Die
verwendeten Methoden können auch Grenzen aufweisen. Aufgrund
länderspezifischer Unterschiede in der Datenverfügbarkeit und der lokal
unterschiedlichen Personalprozesse können Abweichungen in der
Vergleichbarkeit auftreten.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
107
Geschäftsbericht 2025
Die Qualitätssicherung aller Daten erfolgt intern durch das zentrale
Personalcontrolling sowie durch die jeweiligen Niederlassungen und
Tochtergesellschaften selbst. Sämtliche Kennzahlen werden dahingehend
auf Konsistenz und Richtigkeit überprüft. [MDR-M_77b] Weitere externe
Stellen sind nicht in die Validierung der Kennzahlen eingebunden. [MDR-
M_77d] Für vergütungsbezogene Kennzahlen erfolgt eine einheitliche
Umrechnung lokaler Währungen in EUR. Für die wesentlichen Kennzahlen
S1-11, S1-12, S1-13 sowie S1-15 wird, wie im Jahr 2024, auch 2025 die
Möglichkeit zur Auslassung wahrgenommen.
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
[S1-5]
Die Hannover Rück hat im Rahmen ihrer Personalarbeit umfangreiche
Konzepte und Maßnahmen implementiert, die unter S1-1 und S1-4
dargestellt wurden und die im Rahmen des Strategieprozesses regelmäßig
überprüft werden. Damit überwacht die Hannover Rück die Wirksamkeit der
eigenen Maßnahmen und Konzepte zur Förderung der
Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Entwicklung. Die Hannover Rück
verwendet hierzu verschiedene interne Verfahren, wie beispielsweise
Auswertungen von Workshop-Ergebnissen, Krankheitsraten, Fluktuation
oder Mitarbeiterumfragen. Fortschritte werden halbjährlich anhand dieser
qualitativen und quantitativen Indikatoren analysiert, um eine
kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Das Setzen darüber hinausgehender spezifischer, messbarer und
ergebnisorientierter Ziele im Sinne des ESRS S1-5 in Verbindung mit
ESRS 2 MDR-T wurde nicht für notwendig gehalten und daher nicht
festgelegt.
Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
[S1-6]
Zahl der Beschäftigten nach Geschlecht
2024
2025
Geschlecht
Zahl der Beschäftigten
Zahl der Beschäftigten
Männlich
2.010
2.065
Weiblich
2.129
2.180
Sonstige
—
—
Geschlecht nicht angegeben
—
—
Gesamtzahl der Beschäftigten
4.139
4.245
Zahl der Beschäftigten nach Ländern
2024
2025
Land
Zahl der Beschäftigten
Zahl der Beschäftigten
Deutschland
1.935
1.972
USA
383
375
Australien
222
222
Bahrain
59
61
China
153
169
Frankreich
68
66
Indien
35
41
Irland
70
73
Kanada
28
32
Malaysia
150
149
Schweden
54
55
Südafrika
527
551
Südkorea
10
13
Vereinigtes Königreich
445
466
Gesamtzahl der Beschäftigten
4.139
4.245
Zahl der Beschäftigten nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
2025
Weiblich
Männlich
Sonstige
Geschlecht nicht
angegeben
Insgesamt
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
2.180
2.065
—
—
4.245
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl)
1.994
1.883
—
—
3.877
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl)
186
182
—
—
368
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl)
—
—
—
—
—
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Personenzahl)
1.783
1.949
—
—
3.732
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Personenzahl)
397
116
—
—
513
2024
Weiblich
Männlich
Sonstige
Geschlecht nicht
angegeben
Insgesamt
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
2.129
2.010
—
—
4.139
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl)
1.901
1.832
—
—
3.733
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl)
224
177
—
—
401
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl)
4
1
—
—
5
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Personenzahl)
1.739
1.901
—
—
3.640
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Personenzahl)
390
109
—
—
499
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
108
Geschäftsbericht 2025
Zahl der Beschäftigten nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Regionen
2025
Europa
Amerika
Afrika
Asien
Australien
Insgesamt
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
2.632
407
551
433
222
4.245
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl)
2.418
389
532
332
206
3.877
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl)
214
18
19
101
16
368
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl)
—
—
—
—
—
—
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Personenzahl)
2.154
400
544
424
210
3.732
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Personenzahl)
478
7
7
9
12
513
2024
Europa
Amerika
Afrika
Asien
Australien
Insgesamt
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
2.572
411
527
407
222
4.139
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl)
2.357
383
496
310
187
3.733
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl)
215
28
28
95
35
401
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl)
—
—
3
2
—
5
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Personenzahl)
2.106
404
517
406
207
3.640
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Personenzahl)
466
7
10
1
15
499
Im Jahr 2025 lag die Fluktuationsrate der Hannover Rück bei 10,2 %.
Insgesamt schieden 423 Mitarbeitende aus dem Unternehmen aus, bedingt
durch eine Vielzahl von Gründen, wie Kündigungen seitens der
Mitarbeitenden oder des Unternehmens, altersbedingte Austritte,
Aufhebungsvereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen sowie das
Ende befristeter Verträge. Die Berechnung der Fluktuationsrate basiert auf
allen arbeitsbedingten Austritten.
[S1-6_50di, dii; MDR-M_77a] Alle quantitativen Angaben zu den Merkmalen
der Mitarbeitenden beziehen sich grundsätzlich auf die Personenzahl.
Hierbei wird einer breiten Definition der ESRS gefolgt, und jede Person mit
einem Arbeitsvertrag mit einer der Hannover Rück-Gesellschaften wird zu
den Mitarbeitenden hinzugezählt. Die acht Vorstände der Hannover Rück-
Gruppe fallen nicht unter die Definition der Mitarbeitenden. Zur
Zusammenstellung der Informationen nutzt die Hannover Rück gemeldete
Zahlen aller operativer Einheiten zum Stichtag 31. Dezember 2025.
[S1-6_50f; MDR-M_77a] Die Mitarbeiterdefinitionen gemäß IFRS und
ESRS unterscheiden sich. Unter IFRS gilt eine restriktivere Definition mit
Bezug auf das nationale deutsche Recht (HGB), die beispielsweise
Auszubildende und Mitarbeitende in ruhenden Arbeitsverhältnissen
ausschließt. Daher sind die Mitarbeiterzahlen gemäß ESRS höher als die in
der finanziellen Berichterstattung.
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
[S1-8]
Abdeckungsquote Tarifverträge und sozialer Dialog
2025
Abdeckungsquote
Tarifvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Beschäftigte –
EWR
Beschäftigte –
Nicht-EWR Länder
Vertretung am
Arbeitsplatz
0–19 %
Irland
Australien, Amerika,
Asien, Afrika,
Vereinigtes
Königreich
20–39 %
40–59 %
60–79 %
80–100 %
Deutschland,
Frankreich,
Schweden
Deutschland,
Frankreich, Irland,
Schweden
2024
Abdeckungsquote
Tarifvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Beschäftigte –
EWR
Beschäftigte –
Nicht-EWR Länder
Vertretung am
Arbeitsplatz
0–19 %
Irland
Australien, Amerika,
Asien, Afrika,
Vereinigtes
Königreich
20–39 %
40–59 %
60–79 %
80–100 %
Deutschland,
Frankreich,
Schweden
Deutschland,
Frankreich, Irland,
Schweden
Der Gesamtprozentsatz der von Tarifverträgen abgedeckten
Mitarbeitenden beträgt im Berichtsjahr 2025 46,7 %. [MDR-M_77a] Im
Europäischen Wirtschaftsraum finden verschiedene Tarifverträge
Anwendung. In Deutschland, Frankreich und Schweden fallen alle nicht-
leitenden Angestellten unter die lokalen Tarifverträge.
[S1-8_63b] Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis der Mitarbeitenden
der europäischen Standorte ist im „Gesetz über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft“ (SEBG), in der Satzung
der Hannover Rück SE und in der „Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der Hannover Rück SE“ geregelt. Die Vereinbarung gilt für
alle Mitarbeitenden der Hannover Rück und der Tochtergesellschaften, die
ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen
Wirtschaftsraumes haben. Alle Mitarbeitenden, die unter die „Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Hannover Rück SE“ fallen,
werden vom SE-Betriebsrat vertreten.
Diversitätsparameter [S1-9]
Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen
2024
2025
Gesamtzahl der Beschäftigten
4.139
4.245
unter 30 Jahre
679
707
Prozentsatz der Beschäftigten unter 30 Jahre
16,4 %
16,7 %
zwischen 30 und 50 Jahre
2.369
2.500
Prozentsatz der Beschäftigten zwischen 30 und 50 Jahre
57,2 %
58,9 %
über 50 Jahre
1.091
1.038
Prozentsatz der Beschäftigten über 50 Jahre
26,4 %
24,5 %
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
109
Geschäftsbericht 2025
Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene
2024
2025
Gesamtpersonenzahl auf den obersten Führungsebenen
176
179
Weiblich
44
52
Prozentsatz weiblich
25,0 %
29,1 %
Männlich
132
127
Prozentsatz männlich
75,0 %
70,9 %
Diverse
0
0
Prozentsatz divers
— %
— %
Geschlecht nicht angegeben
0
0
Prozentsatz Geschlecht nicht angegeben
— %
— %
Die oberste Führungsebene umfasst die Management-Ebenen M1, M2 und
M3 unterhalb des Konzernvorstands.
Angemessene Entlohnung [S1-10]
Als global tätiges Rückversicherungsunternehmen mit Standorten auf der
ganzen Welt legt die Hannover Rück großen Wert darauf, dass alle
Mitarbeitenden für ihre Arbeit angemessen vergütet werden. Durch die
Berücksichtigung länderspezifischer Referenzwerte oder einschlägiger
Tarifverträge wird sichergestellt, dass die Vergütung den Anforderungen
des komplexen und fachspezifischen Arbeitsumfelds gerecht wird. Daher
erhalten alle Mitarbeitenden der Hannover Rück eine ihrer Tätigkeit
entsprechende Entlohnung.
Angaben zur Angemessenheit der Entlohnung
Angemessenheit der Entlohnung
2024
2025
Anzahl der Mitarbeiter unterhalb einer angemessenen
Entlohnung in HC
0
0
Anzahl der Mitarbeiter unterhalb einer angemessenen
Entlohnung in %
— %
— %
Alle Angestellten erhalten einen angemessenen Lohn
Ja
Ja
Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung) [S1-16]
Vergütungsbezogene Kennzahlen
2024
2025
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap) 1
30,0 %
27,1 %
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten
bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen
Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer 2
34,6
22,7
1 Ausgedrückt als Verhältnis zur durchschnittlichen Vergütung eines männlichen Mitarbeiters
2  ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson
[MDR-M_77a] Die vergütungsbezogenen Kennzahlen beruhen auf den für
alle Mitarbeitenden ermittelten Bruttostundenlöhnen. Dabei wird die
tatsächliche Vergütung der Mitarbeitenden den vertragsgemäß geleisteten
Arbeitsstunden gegenübergestellt. Es werden sowohl fixe als auch variable
Vergütungsbestandteile und Nebenleistungen berücksichtigt. Durch die
Normierung auf Stundenbasis können z. B. unterjährige Eintritte ins
Unternehmen berücksichtigt werden. Aus den individuellen
Bruttostundenlöhnen werden pro Gesellschaft Durchschnittswerte
ermittelt, die für die Berechnung des Gender-Pay-Gap auch auf
Mitarbeitende in ruhenden Beschäftigungsverhältnissen angewandt
werden. Für die Berechnung des Verhältnisses der jährlichen
Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median
der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer wird zudem die
Vergütung der Vorstände einbezogen. Bei dem Verhältnis von
höchstbezahlter Einzelperson und dem Median der Gesamtvergütung aller
Arbeitnehmer kann es von Jahr zu Jahr zu signifikanten Schwankungen
kommen. Diese werden dadurch verursacht, dass die Gesamtvergütung
der höchstbezahlten Einzelperson variable Bestandteile enthält, die
sachgemäß jährlich unterschiedlich ausfallen können.
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und
schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
[S1-17_103a] Zahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von
Diskriminierung im Sinne der Legaldefinition gemäß § 3 AGG einschließlich
Belästigung: vier.
[S1-17_103b] Zahl der Beschwerden, die im Berichtszeitraum über Kanäle,
über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können,
eingegangen sind, die nicht bereits unter [103a] genannt werden: null.
[S1-17_103c] Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend
beschriebenen Vorfällen und Beschwerden: 0 EUR.
[S1-17_103d] In drei Fällen kam es zu einer Belästigung eines
Mitarbeitenden durch einen anderen Mitarbeitenden; in allen Fällen wurden
erforderliche arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen, in einem Fall hat die
beschuldigte Person das Unternehmen verlassen. Der vierte Fall wurde
ohne Bestätigung des Vorwurfs abgeschlossen. Es sind keine finanziellen
Strafen angefallen.
[S1-17_104a] Zahl der im Berichtszeitraum gemeldeten schwerwiegenden
Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit der
Belegschaft im Berichtszeitraum: null.
[S1-17_104b] Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend
beschriebenen schwerwiegenden Vorfällen: 0 EUR.
Unternehmensführung –
ESRS G1
Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung [G1-1]
Unternehmenskultur
[G1-1_9, AR_1] Die Hannover Rück-Gruppe ist einer der weltweit führenden
Rückversicherer. Sie betreibt alle Sparten der Schaden- und Personen-
Rückversicherung und ist mit mehr als 4.000 Mitarbeitenden weltweit
präsent. Der Claim „somewhat different“ spiegelt einen Kernbestandteil der
Unternehmenskultur wider, indem er auf eine besonders kunden- und
lösungsorientierte Haltung verweist. Dies ist ein strategisches
Differenzierungsmerkmal.
Auch das 2019 in einem Bottom-up-Prozess entwickelte Selbstverständnis
(Purpose) sowie die Werte (Values) reflektieren die starke,
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
110
Geschäftsbericht 2025
partnerschaftliche Unternehmenskultur der Hannover Rück. Das
Selbstverständnis lautet: „Beyond risk-sharing – we team up to create
opportunities“. Die Werte lauten: Responsibility, We Spirit und Drive.
Der Strategiezyklus der Hannover Rück umfasst drei Jahre. Die
Konzernstrategie 2024–2026 „Staying Focused. Thinking Ahead.“ zielt auf
branchenführende Performance in Bezug auf Profitabilität und
Gewinnwachstum, eine zuverlässige ökonomische Wertschöpfung sowie
eine attraktive Dividende ab. Eine weitere strategische Zielgröße ist die
Kapitalstärke der Hannover Rück. Neben diesen finanziellen Zielen
beinhaltet die Ambition der Konzernstrategie auch strategische Ziele zum
Engagement der Mitarbeitenden sowie zu ökologischer Verantwortung.
Die Hannover Rück verfügt über gruppenweit gültige Geschäftsgrundsätze
(Code of Conduct), die auf dem Selbstverständnis des Unternehmens
basieren und seine Werte widerspiegeln. Die Geschäftsgrundsätze geben
Orientierungshilfe für ethisches Verhalten und dafür, wie die
Hannover Rück-Gruppe Geschäfte betreibt. Sie sind zentraler Bestandteil
der Unternehmenskultur.
Weiterbildungsangebote, die an der Strategie, dem Kompetenzmodell der
Hannover Rück-Gruppe sowie dem Selbstverständnis und den Werten
ausgerichtet sind, fördern zielgerichtet die berufliche und persönliche
Weiterqualifizierung der Mitarbeitenden. Zudem stärken sogenannte
Leadership Fundamentals ein gemeinsames Verständnis der
Führungskultur innerhalb der Hannover Rück-Gruppe.
Die Wahrnehmung der Unternehmenskultur innerhalb der Belegschaft wird
seit 2019 auf Basis einer jährlichen konzernweiten Umfrage erhoben. Seit
2024 fokussiert sich die Hannover Rück auf das Engagement der
Mitarbeitenden („Employee Engagement Survey“). Die Befragung zielt
darauf ab, die Perspektive der Mitarbeitenden widerzuspiegeln und ihre
Anforderungen an ein motivierendes und attraktives Arbeitsumfeld zu
berücksichtigen. Die Compliance-Kultur der Hannover Rück-Gruppe wird
durch Kampagnen wie die „Raise Awareness Campaign“, Schulungen
sowie das Speak-up-Verfahren (Hinweisgeberverfahren) gestärkt, da es
Mitarbeitenden ermöglicht, auch anonym auf Missstände hinzuweisen.
Richtlinien für die Unternehmensführung
Compliance, d.h. regelkonformes Verhalten, ist für die Hannover Rück-
Gruppe essenziell: Das Nichteinhalten von Gesetzen, Vorschriften und
internen Richtlinien stellt neben einem rechtlichen ein Reputationsrisiko für
die Hannover Rück-Gruppe dar, das zu einem Nachfragerückgang und
Kundenverlust führen kann (#29, #30).
[MDR-P_65a] Die Hannover Rück verfügt über ein Governance- und
Compliance-Management-System und wendet das System der „drei
Verteidigungslinien“ an. Dieses zielt darauf ab, Risiken zu erkennen sowie
bewusste und unbewusste Verstöße zu verhindern. Die Hannover Rück
verfügt konzernweit über Risikomanagementfunktionen. Die individuellen
Elemente sind eng miteinander verzahnt und die Rollen, Aufgaben und
Berichtswege sind im Sinne der sogenannten drei Verteidigungslinien klar
definiert und dokumentiert. Die „erste Verteidigungslinie“ besteht aus der
Risikosteuerung und der originären Risikoverantwortung auf Bereichs- und
Gesellschaftsebene innerhalb der Geschäftsfelder Schaden-
Rückversicherung, Personen-Rückversicherung und Kapitalanlagen. Die
zweite Verteidigungslinie besteht aus den Schlüsselfunktionen
Risikomanagement, versicherungsmathematische Funktion sowie der
Compliance-Funktion. Diese Funktionen sind für die prozessintegrierte
Überwachung und Kontrolle zuständig. Die dritte Verteidigungslinie besteht
aus der prozessunabhängigen Prüfung durch die interne Revision. Das
Verfahren zur Kontrolle aller Richtlinien wird in der Internal Control Group
Policy definiert. [MDR-P_65a] Die Geschäftsgrundsätze (Code of Conduct)
enthalten verbindliche Vorgaben zu allen relevanten Themen des
implementierten Compliance-Management-Systems und beschreiben den
Rahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und
internen Richtlinien. Hinsichtlich der sozialen und ökologischen
Verantwortung hat sich die Hannover Rück-Gruppe freiwillig den zehn
Prinzipien des UN Global Compact, den Principles for Sustainable
Insurance und den Principles for Responsible Investments verpflichtet, die
in den Geschäftsgrundsätzen genannt werden. [MDR-P_65b] Die
Geschäftsgrundsätze gelten weltweit für die gesamte Hannover Rück-
Gruppe inklusive ihrer Interaktion mit vor- und nachgelagerten Akteuren.
[MDR-P_65c] Die Geschäftsgrundsätze sind dem Compliance-Bereich
zugeordnet und wurden von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen.
[MDR-P_65a] Das implementierte Compliance-Management-System wird
in der Compliance Group Policy beschrieben. Diese Policy beschreibt die
Struktur und die Standards der Compliance-Funktion und regelt die
Verantwortlichkeiten und Prozesse im Zusammenhang mit der
Compliance-Funktion. [MDR-P_65c] Der Chief Compliance Officer trägt die
Verantwortung für die Umsetzung der Policy. [MDR-P_65b] Die
Compliance Group Policy umfasst die gesamten
Wertschöpfungsaktivitäten inklusive vor- und nachgelagerter Akteure.
Reputationsrisiken können sich nicht nur bei eigenen Verstößen, sondern
auch bei Verstößen von Geschäftspartnern gegen die Verhaltenskodizes
ergeben. Umsatzeinbußen können durch Wettbewerbsverbote und durch
die Aufnahme auf schwarze Listen infolge von Korruption und Bestechung
entstehen (#29, #30). Daher hat die Hannover Rück-Gruppe ergänzend
eine Conflict of Interest Group Policy und einen Verhaltenskodex für
Lieferanten (Third Party Code of Conduct) implementiert.
[MDR-P_65a] Die Conflict of Interest Group Policy der Hannover Rück-
Gruppe regelt den Umgang mit Situationen, in denen die eigenen
Interessen eines Mitarbeitenden in Konkurrenz zu den Interessen der
Hannover Rück-Gruppe stehen können. Die Policy zielt auf einen
transparenten Umgang beim Auftreten von Interessenkonflikten ab, um
einen rechtskonformen Umgang innerhalb des Unternehmens zu
gewährleisten. Hierfür legt die Policy Verhaltensweisen beim Auftreten von
Interessenkonflikten fest. [MDR-P_65b] Die Policy gilt für alle
Mitarbeitenden der Hannover Rück-Gruppe unabhängig von Position und
Standort. [MDR-P_65c] Der Chief Compliance Officer trägt die
Verantwortung für die Umsetzung der Policy.
[MDR-P_65a] Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Third Party Code of
Conduct) stellt die Erwartungen der Hannover Rück-Gruppe hinsichtlich
des Handelns ihrer Lieferanten dar und umfasst die Verpflichtung zur
Einhaltung rechtlicher Vorgaben durch die Lieferanten, die Beachtung fairer
Arbeitsbedingungen, weltweiter Menschenrechte sowie der Verantwortung
für die Umwelt im Lieferantenmanagement. [MDR-P_65d] Hierbei wird auch
explizit auf die Anforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation
(International Labour Organization [ILO]) referenziert. Übergeordnetes Ziel
des Verhaltenskodex für Lieferanten ist, dass das Verhalten des
Geschäftspartners mit den Werten und Erwartungen der Hannover Rück-
Gruppe übereinstimmt. Der Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten, die in
einer geschäftlichen Beziehung mit der Hannover Rück-Gruppe stehen.
Große Lieferanten haben die Möglichkeit, alternativ einen gleichwertigen
eigenen Verhaltenskodex zur Verfügung zu stellen. [MDR-P_65b] Die
Hannover Rück-Gruppe prüft und stellt in der Lieferantenbeziehung
alternativ auf diesen ab, sofern die wesentlichen Inhalte des
Verhaltenskodex für Lieferanten der Hannover Rück-Gruppe enthalten
sind. [MDR-P_65c] Die Verantwortung für den Verhaltenskodex für
Lieferanten liegt beim Chief Compliance Officer.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
111
Geschäftsbericht 2025
Cybersecurity und Datenschutz
[MDR-P_65a] Das Geschäft der Hannover Rück-Gruppe hängt von
Informationen ab. Deshalb muss die Hannover Rück die Vertraulichkeit,
Integrität und Verfügbarkeit der Informationen sicherstellen und sie vor
unbefugter Offenlegung, Manipulation, Störung, Zerstörung oder sonstigem
Missbrauch schützen. Für die Hannover Rück bestehen Haftungsrisiken im
Falle von Datenschutzverletzungen und unzureichenden
Schutzmaßnahmen, die illegalen Zugriff begünstigen könnten. Zudem
können Cyberangriffe bzw. der Verlust sensibler Informationen mit
erheblichen finanziellen Verlusten und Reputationsrisiken einhergehen
(#32).
Um die Risiken zu mitigieren und den Schutz von Informationen von
Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie den eigenen Mitarbeitenden
sicherzustellen (#32), hat die Hannover Rück neben den
Geschäftsgrundsätzen und der Compliance Group Policy eine Information
Security Policy und eine Group Data Protection Guideline verabschiedet.
Die Information Security Policy definiert die strategischen Ziele, beschreibt
das Information Security Management System (ISMS) mit seiner
Organisationsstruktur, den Prozessen, den Erwartungen zum richtigen
Umgang sowie den Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen. Die
Policy spiegelt internationale regulatorische Anforderungen, die externen
Standards ISO 27001 und NIST-500 sowie bewährte Verfahren im Bereich
der Informations- und Cybersicherheit wider. Innerhalb des Operational
Risk Management Framework der Hannover Rück-Gruppe behandelt sie
speziell den Risikobereich der Informationssicherheit. [MDR-P_65b] Die
Policy gilt für alle Mitarbeitenden der Hannover Rück-Gruppe, unabhängig
von Position und Standort, die Zugang zu nichtöffentlichen Informationen
der Hannover Rück-Gruppe haben. Gegenüber externen Dritten wird der
Einklang mit dieser Richtlinie über entsprechende Vertragsklauseln
abgedeckt. [MDR-P_65c] Für die Umsetzung dieser Policy ist der Chief
Information Security Officer verantwortlich.
[MDR-P_65a] Die Group Data Protection Guideline erläutert u. a. die in der
Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) festgehaltenen Grundsätze für
die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie deren Umsetzung in die
Strukturen der Hannover Rück-Gruppe. Des Weiteren definiert sie die
Rechte der Betroffenen und deren Einhaltung. [MDR-P_65b] Diese Leitlinie
gilt für alle EU-Tochtergesellschaften, Servicegesellschaften,
Repräsentanzen und Niederlassungen der Hannover Rück-Gruppe sowie
für die Hannover Rück SE selbst. [MDR-P_65c] Tochtergesellschaften,
Servicegesellschaften, Repräsentanzen und Niederlassungen in Nicht-EU-
Ländern setzen die Anforderungen dieser Richtlinie um, soweit sie nicht mit
lokalen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in Konflikt stehen.
Die Verantwortung für diese Richtlinie trägt der Group Data Protection
Officer. Das auf Basis der Group Data Protection Guideline implementierte
Datenschutzmanagementsystem leistet einen wesentlichen Beitrag, um
Datenschutzverletzungen zulasten von Mitarbeitenden, Kunden,
Lieferanten und Geschäftspartnern zu verhindern (#32).
Korruption und Bestechung
Das Thema Korruption und Bestechung ist u. a. in den
Geschäftsgrundsätzen, dem Verhaltenskodex für Lieferanten, der
Compliance Group Policy und der Conflict of Interest Group Policy der
Hannover Rück-Gruppe verankert. Die konzernweite Anwendung der
Geschäftsgrundsätze sowie die Durchführung themenbasierter
Schulungen der Mitarbeitenden dienen der Verhinderung von Korruption
und Bestechung über die Konzerngrenzen hinaus (#27).
[G1-1_10a, c] Die Hannover Rück-Gruppe hat Mechanismen geschaffen,
die der Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung rechtswidriger
Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die gegen die
Geschäftsgrundsätze verstoßen, dienen. Die Hannover Rück-Gruppe
verfügt über ein etabliertes Speak-up-Verfahren, das näher in den
Geschäftsgrundsätzen und in der Compliance Group Policy beschrieben
wird. Sollten Mitarbeitende oder auch unternehmensfremde Personen
(Hinweisgeber) Kenntnis von Compliance-Verstößen, schädigenden
Verhaltensweisen oder Risiken erhalten, besteht die Möglichkeit, diese
Verdachtsfälle an den Chief Compliance Officer oder die Compliance-
Abteilung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein onlinebasiertes
System, auf Wunsch auch anonym, zu melden. Hierzu wurde eine zentrale
Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse eingerichtet. Darüber hinaus können sich
die Beschäftigen konzernweit über eine an den Compliance-Bereich
innerhalb des Zentralbereichs Group Legal Services (Rechtsabteilung)
angebundene E-Mail-Adresse zu Compliance-Fragen beraten lassen.
[G1-1_10e] Jeder bestätigte oder potenzielle Verstoß, der dem Chief
Compliance Officer, dem Compliance-Bereich oder einem lokalen
Compliance Officer gemeldet wird, wird untersucht, sofern erforderlich,
unter Hinzunahme relevanter Fachbereiche. Für die Durchführung einer
Untersuchung wird uneingeschränkter Zugang zu Informationen gewährt,
die für die Ermittlung des potenziellen Verstoßes erforderlich sind. Etwaige
Hinweise und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen fließen in den
jährlichen Compliance-Bericht ein. Der Compliance-Bericht wird dem
Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie dessen Finanz- und Prüfungsausschuss
vorgelegt.
[G1-1_10b] Darüber hinaus hat die Hannover Rück-Gruppe Compliance-
Vorgaben implementiert, die im Einklang mit dem Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen Korruption stehen.
[G1-1_10, 11] Das Konzept der Hannover Rück-Gruppe für
organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung, insbesondere
im Bereich Compliance, kennzeichnet:
Zielgruppe: alle Mitarbeitenden des Unternehmens, einschließlich neuer
Mitarbeitender bei Eintritt in den Konzern.
Häufigkeit: Jeder Mitarbeitende erhält mindestens alle drei Jahre eine
Compliance-Schulung. Zusätzlich gibt es unterjährig zielgruppenorientierte
Schwerpunktschulungen zu verschiedenen Compliance-Themen nach
Bedarf.
[G1-1_10g] Umfang: Das Schulungskonzept beinhaltet Themengebiet,
Inhalt, Turnus, Art der Schulung und Zielgruppe. Es werden klassische
Kommunikationskanäle wie das Intranet-Portal genutzt, um Mitarbeitende
für compliancerelevante Themen zu sensibilisieren. Der Compliance-
Bereich und der Chief Compliance Officer informieren auch über
Gesetzesänderungen, welche die Tätigkeit der Mitarbeitenden betreffen.
[G1-1_10h] Die Hannover Rück-Gruppe hat alle Bereiche inklusive aller
Außenstellen als risikobehaftete Funktionen identifiziert. Dazu zählen auch
die Leitungsorgane und Führungskräfte.
Schutz von Hinweisgebern
[G1-1_10c] Die konsequente Umsetzung und Kommunikation des Speak-
up-Verfahrens ermöglicht die Aufdeckung betrügerischen, illegalen oder
sonstigen Fehlverhaltens und stellt gleichzeitig den Schutz des
Hinweisgebenden sicher. Dadurch trägt die Hannover Rück-Gruppe dazu
bei, dass die Aufdeckung regelwidrigen Verhaltens nicht behindert wird
(#31). Mithilfe des Speak-up-Verfahrens haben Hinweisgebende die
Möglichkeit, Compliance-Verstöße, schädigende Verhaltensweisen oder
Risiken zu melden. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über das
Verfahren informiert sind, werden zusätzliche Informationsquellen genutzt.
Dazu gehören u. a. die Geschäftsgrundsätze, das konzernweit genutzte
Intranet sowie Schulungen. Für die Abgabe von Hinweisen wurden
verschiedene interne und externe Meldekanäle eingerichtet. [G1-1_10e; 11]
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
112
Geschäftsbericht 2025
Die Hannover Rück-Gruppe hat einen Prozess etabliert, der sicherstellt,
dass nach Eingang einer Meldung eine unverzügliche Untersuchung durch
den Meldestellenbeauftragten initiiert wird. Der Zugang zu den
verschiedenen Meldekanälen ist zum Schutz des Hinweisgebenden, aber
auch etwaiger beschuldigter Mitarbeitender, streng limitiert, sodass nur der
Chief Compliance Officer sowie zwei weitere Mitarbeitende des Bereiches
Compliance Zugriff haben. Mit Umsetzung des Speak-up-Verfahrens hat
die Hannover Rück-Gruppe die Vorgaben des
Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG“) implementiert.
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung [G1-3]
[G1-3_18a] Die Hannover Rück-Gruppe toleriert keine Form der Korruption,
insbesondere Bestechung und Bestechlichkeit, und beteiligt sich nicht an
Transaktionen mit einem potenziell kriminellen Hintergrund. Die
Hannover Rück-Gruppe verfügt über ein gruppenweit etabliertes
Compliance-Management-System, das in der Compliance Group Policy
beschrieben wird. Das Compliance-Management-System, wie es in der
Hannover Rück-Gruppe dauerhaft implementiert ist, basiert auf
international anerkannten Standards wie ISO 37301 und IDW PS 980. Das
System zielt darauf ab, das Unternehmen vor Risiken sowie Gesetzes- oder
Regelverstößen zu schützen. Ein zentrales Element dieses Systems ist das
Compliance-Risiko. Der Compliance-Bereich nutzt eine Risikomatrix zur
Bewertung von Compliance-Risiken, basierend auf Faktoren wie
potenziellen Geldbußen oder Reputationsrisiken und deren
Eintrittswahrscheinlichkeit. Risikomitigierende Maßnahmen wie u. a.
prozessinhärente Kontrollen, implementierte Arbeitsanweisungen oder
Schulungsmaßnahmen werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit und
Wirksamkeit überprüft; bei Bedarf werden zusätzliche oder optimierende
Maßnahmen implementiert. Im Falle von Compliance-Vorfällen werden
Maßnahmen basierend auf einer Ursachenanalyse definiert, um zukünftige
gleich gelagerte Vorfälle zu verhindern. Die Hannover Rück-Gruppe stellt
sicher, dass nur unabhängige Mitarbeitende und Führungskräfte in die
Untersuchungstätigkeit einbezogen werden. [G1-3_18b] Die Untersuchung
von Compliance-Vorfällen erfolgt unabhängig von den in die Fälle
involvierten Managementebenen. Dadurch werden die notwendige
Transparenz und Integrität sichergestellt. Die Gesamtverantwortung für das
Thema Compliance liegt beim Vorstand, der auch eine besondere
Vorbildfunktion innehat. Darüber hinaus trägt der Chief Compliance Officer
die operative Verantwortung.
Hinweise, die beispielsweise persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über
das onlinebasierte Speak-up-System gemeldet werden, sowie Maßnahmen
aus dem Compliance-Bereich werden jährlich in einem Compliance-Bericht
zusammengefasst und den Leitungs- und Aufsichtsorganen vorgestellt. Der
vom Chief Compliance Officer erstellte Bericht zielt darauf ab, die
Führungsebene über die Einhaltung globaler, für die eigene
Geschäftstätigkeit relevanter gesetzlicher Auflagen und interner Richtlinien
zu informieren und auf potenziellen Handlungsbedarf hinzuweisen, um
Entscheidungen im Sinne einer dauerhaften Integrität und
Gesetzeskonformität vorzubereiten. Zusätzlich finden regelmäßige
Termine zwischen Vorstand und Chief Compliance Officer statt, um eine
zeitnahe Berichterstattung zu gewährleisten; diese Termine können auch
ad hoc anberaumt werden. [G1-3_18c] Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegt
regelmäßigen Kontakt zum Vorstand, insbesondere zum Vorsitzenden, um
strategische und operative Themen wie Geschäftsentwicklung, Risikolage
und Compliance zu besprechen.
Die Geschäftsgrundsätze der Hannover Rück-Gruppe, die auch das Thema
Bekämpfung von Korruption und Bestechung umfassen, sind sowohl
öffentlich als auch über das Intranet einsehbar. Alle Mitarbeitenden haben
Zugang zum Intranet, in dem zusätzliche Informationen zu Compliance-
Themen und interne Richtlinien veröffentlicht sind. Änderungen an internen
Richtlinien werden monatlich per E-Mail an alle Mitarbeitenden am Standort
Hannover kommuniziert. Die Mitarbeitenden an den übrigen Standorten
werden bei Bedarf über relevante Änderungen informiert. Zusätzlich nutzt
das Unternehmen direkte Kommunikation mit einzelnen Bereichen zur
weiteren Sensibilisierung. Führungskräfte sind ebenfalls angehalten, auf
relevante Maßnahmen und Informationen hinzuweisen.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Third Party Code of Conduct) der
Hannover Rück-Gruppe, der im Internet veröffentlicht ist, definiert die
Erwartungen an die Integrität und das Geschäftsgebaren von
Drittdienstleistern und stellt die Haltung des Unternehmens zu Bestechung
und Korruption dar. [G1-3_20] Potenzielle Lieferanten müssen ihre
Übereinstimmung mit diesem Kodex bei der Geschäftsanbahnung erklären.
[G1-3_21a] Alle Mitarbeitenden der Hannover Rück-Gruppe am Standort
Hannover (in den Außenstellen kann der Rhythmus abweichen) inklusive
der Führungskräfte werden alle drei Jahre in einer Präsenzschulung (in den
Außenstellen auch über ein Web-based Training [„WBT“]) zu Compliance-
Themen geschult. Ziel der Compliance-Schulungen ist es, den
Mitarbeitenden der Hannover Rück-Gruppe die Inhalte der
Geschäftsgrundsätze (Code of Conduct) sowie die Vorgaben relevanter
Policies zu erläutern, um sie so dazu in die Lage zu versetzen, diesen
Vorgaben entsprechend zu handeln. Die Schulungen enthalten auch das
Thema „Bestechung und Korruption“, das in den Geschäftsgrundsätzen
verankert ist. Die Schulungen basieren auf einem umfassenden Konzept,
das unterschiedliche Hierarchieebenen berücksichtigt. Die Schulungen
umfassen die Geschäftsgrundsätze mit folgenden Schwerpunkten: Speak-
up-System, Umgang mit Einladungen und Geschenken, Bekämpfung von
Bestechung und Korruption, Umgang mit Interessenkonflikten und
Insiderinformationen, Sanktionen und Geldwäschebekämpfung. Zusätzlich
werden die Mitarbeitenden über das Intranet-Portal über
compliancerelevante Themen informiert und sensibilisiert.
[G1-3_21c] Die Hannover Rück-Gruppe toleriert keine Bestechung oder
Korruption und fordert ihre Mitarbeitenden auf, Verdachtsfälle zu melden,
wobei auch anonyme Meldungen möglich sind. Die gesamte Belegschaft,
inklusive des Vorstands, wird als potenziell risikobehaftet betrachtet, wobei
keine Differenzierung nach potenzieller Exposition erfolgt. Der prozentuale
Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten
Funktionen beträgt zum Berichtszeitpunkt 100 %. [G1-3_21b] Dieser
prozentuale Anteil spiegelt die im ersten Schulungszyklus durchgeführten
Schulungsaktivitäten der risikobehafteten Funktionen wider, der im
Juli 2025 beendet wurde. Der neue Schulungszyklus startete im
August 2025. Der Schulungszyklus, in dem eine 100 %-Schulungsquote
angestrebt wird, betrachtet einen Zeitraum von drei Kalenderjahren. Der
Vorstand und der Aufsichtsrat prüfen regelmäßig ihren Schulungsbedarf
und planen entsprechende Schulungen, die auch das Thema
Korruptionsbekämpfung beinhalten können. Die Schulungshäufigkeit von
Vorstand und Aufsichtsrat ist daher nicht an den dreijährigen Turnus der
übrigen Mitarbeitenden und Führungskräfte gebunden. Neue
Vorstandsmitglieder erhalten bei ihrem Eintritt eine spezielle Unterweisung
durch den Compliance-Bereich, die auch die Sensibilisierung für
Betrugsprävention und Bekämpfung von Finanzkriminalität einschließt. Im
Berichtsjahr wurde der Vorstand zum Thema Compliance geschult. Ziel der
Compliance-Schulungen für Vorstand und Aufsichtsrat ist es, diesen
Personenkreis gezielt auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu
schulen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
113
Geschäftsbericht 2025
Kennzahlen
Korruptions- oder Bestechungsfälle [G1-4]
[G1-4_24a] Die Anzahl der Verurteilungen wegen Verstoßes gegen
Korruptions- und Bestechungsvorschriften für das Geschäftsjahr 2025
beträgt null. Die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften beträgt demzufolge ebenfalls 0 EUR.
Die Anzahl der gemeldeten Korruptions- und Bestechungsfälle ergibt sich
aus den Meldungen über das Meldesystem der Hannover Rück-Gruppe,
bestehend aus den verschiedenen Meldekanälen, Erkenntnissen aus
Prüfungen durch interne Revision und aus Überwachungshandlungen der
Compliance-Funktion. [G1-4_24b] Die gemeldeten Vorfälle werden von der
Compliance-Funktion auf ihre Relevanz und Validität überprüft. Jeder
Compliance-Vorfall wird anhand eines definierten Prüfprozesses
dokumentiert, kategorisiert und bewertet. Die Kennzahlen können jederzeit
von dem Bereich Interne Revision geprüft werden.
Aufgrund der erfolgten Negativmeldung hat die Hannover Rück keine
Notwendigkeit gesehen, über die bestehenden Korruptionspräventions-
und Bestechungsbekämpfungsmechanismen hinausgehende,
anlassbezogene Maßnahmen oder Aktionspläne im Geschäftsjahr zu
verabschieden.
[MDR-M_77b] Keine der genannten Kennzahlen im ESRS G1 wurde von
einer anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen
Stelle validiert.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
114
Geschäftsbericht 2025
Konzernabschluss
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
115
Geschäftsbericht 2025
Konzernbilanz
Aktiva
in Mio. EUR
Anhang
31.12.2024
31.12.2025
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
6.1
56.140,0
57.316,6
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
6.1
6.432,8
6.148,9
Fremdgenutzter Grundbesitz
6.1
2.605,2
2.671,8
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
6.1
119,1
85,0
Sonstige Kapitalanlagen
6.1
591,1
116,9
Kapitalanlagen
65.888,2
66.339,2
Vermögenswerte aus retrozedierter Rückversicherung
1.501,5
1.107,2
Vermögenswerte aus gezeichneter Rückversicherung
6.4
1.505,7
919,4
Geschäfts- oder Firmenwert
6.2
79,9
77,9
Aktive latente Steuern
7.5
501,5
373,5
Sonstige Vermögenswerte
6.3
1.357,0
1.346,3
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
1.253,1
1.051,5
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
      4.6 / 6.1
40,4
112,2
Summe Aktiva
72.127,3
71.327,1
Passiva
in Mio. EUR
Anhang
31.12.2024
31.12.2025
Rückstellungen aus gezeichneter Rückversicherung
6.4
48.917,6
47.425,8
Verbindlichkeiten aus retrozedierter Rückversicherung
6.4
656,3
555,0
Pensionsrückstellungen
6.5
155,4
144,1
Finanzierungsverbindlichkeiten
6.7
4.669,0
4.142,3
Steuerverbindlichkeiten
7.5
603,9
450,5
Passive latente Steuern
7.5
1.797,4
2.001,4
Andere Verbindlichkeiten
6.6
2.639,4
2.677,6
Verbindlichkeiten
59.439,0
57.396,6
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
6.8
120,6
120,6
Nominalwert:
120,6
Bedingtes Kapital:
24,1
Kapitalrücklagen
6.8
724,6
724,6
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
845,2
845,2
Kumulierte, nicht ergebniswirksame Eigenkapitalanteile
Nicht realisierte Kursgewinne/-verluste aus Kapitalanlagen
-1.997,4
-1.494,5
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung
667,5
-673,3
Rückversicherungs-Finanzerträge und -aufwendungen
1.712,0
1.576,0
Kumulierte übrige, nicht ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen
-27,9
-25,0
Summe nicht ergebniswirksamer Eigenkapitalanteile
354,2
-616,9
Gewinnrücklagen
10.595,1
12.700,4
Eigenkapital der Aktionäre der Hannover Rück SE
11.794,5
12.928,7
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
6.9
893,8
1.001,7
Eigenkapital
12.688,3
13.930,5
Summe Passiva
72.127,3
71.327,1
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
116
Geschäftsbericht 2025
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in Mio. EUR
2024
2025
Anhang
1.1.–31.12.
1.1.–31.12.
Rückversicherungsumsatz (brutto)
7.1
26.379,3
26.786,0
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (brutto)
21.698,2
21.561,3
Rückversicherungs-Serviceergebnis (brutto)
4.681,1
5.224,6
Rückversicherungsumsatz (in Rückdeckung gegeben)
3.343,8
3.500,9
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (in Rückdeckung gegeben)
1.681,2
1.772,3
Rückversicherungs-Serviceergebnis (in Rückdeckung gegeben)
-1.662,6
-1.728,5
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto)
3.018,5
3.496,1
Rückversicherungs-Finanzerträge/-aufwendungen (brutto)
7.3
-2.035,9
962,7
Rückversicherungs-Finanzerträge/-aufwendungen (in Rückdeckung gegeben)
7.3
41,5
-96,6
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto)
-1.994,4
866,2
davon Währungskursgewinne/-verluste aus Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) ¹
-879,4
2.229,4
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) vor Währungskursgewinnen/-verlusten ¹
-1.115,0
-1.363,3
Ordentliche Kapitalanlageerträge
7.2
2.353,2
2.544,1
Veränderung der Rückstellung für Kreditausfälle (ECL), Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen von
Kapitalanlagen
7.2
-98,3
-85,7
Veränderung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten
7.2
2,7
22,4
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
7.2
27,4
-33,2
Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
7.2
-90,4
-564,2
Sonstige Kapitalanlageaufwendungen
7.2
189,6
210,5
Kapitalanlageergebnis
2.005,0
1.672,9
Währungskursgewinne/-verluste aus Kapitalanlagen
809,4
-1.987,6
Währungskursgewinne/-verluste aus Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) ¹
-879,4
2.229,4
Sonstige Währungskursgewinne/-verluste
-38,0
1,4
Währungskursergebnis ¹
-108,0
243,2
Sonstige Erträge
7.4
279,5
248,6
Sonstige Aufwendungen
7.4
762,4
789,9
Übriges Ergebnis
-482,9
-541,2
Operatives Ergebnis (EBIT)
3.317,6
3.507,7
Finanzierungszinsen
6.7
104,3
94,9
Ergebnis vor Steuern
3.213,3
3.412,8
Steueraufwand
7.5
816,5
645,3
Jahresergebnis
2.396,8
2.767,5
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehendes Ergebnis
68,1
126,0
Konzernergebnis
2.328,7
2.641,5
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
9.5
19,31
21,90
Verwässertes Ergebnis je Aktie
9.5
19,31
21,90
¹ Zur Verdeutlichung der währungskongruenten Bedeckung der versicherungstechnischen
Verbindlichkeiten durch Kapitalanlagen werden die Währungseffekte zunächst aus dem
versicherungstechnischen Finanzergebnis im Sinne des IFRS 17 herausgerechnet und anschließend im
Währungsergebnis ausgewiesen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
117
Geschäftsbericht 2025
Konzern-Gesamterfolgsrechnung
in Mio. EUR
2024
2025
1.1.–31.12.
1.1.–31.12.
Jahresergebnis
2.396,8
2.767,5
Nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung reklassifizierbar
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
8,4
7,6
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente
27,7
183,6
Währungsumrechnung
—
-11,0
Steuerertrag/-aufwand
-3,0
-10,6
Gesamte nicht reklassifizierbare direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
33,1
169,6
In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung reklassifizierbar
Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste
-178,6
682,7
In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen
83,6
592,8
Währungsumrechnung
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste
515,9
-1.404,4
Veränderung aus Versicherungsverträgen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste
-533,6
-178,8
Veränderungen aus der Bewertung assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste
20,4
-0,1
In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen
0,5
—
Veränderungen aus Sicherungsgeschäften
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste
12,2
2,4
Steuerertrag/-aufwand
227,2
-256,2
Gesamte reklassifizierbare direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
147,6
-561,7
Gesamte direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
180,7
-392,1
Gesamterfolg
2.577,5
2.375,4
davon
auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend
34,8
168,4
auf Aktionäre der Hannover Rück SE entfallend
2.542,7
2.207,0
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
118
Geschäftsbericht 2025
Konzern-Eigenkapitalentwicklung
in Mio. EUR
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklagen
Übrige Rücklagen
(kumulierte, nicht ergebnis-
wirksame Eigenkapitalanteile)
Gewinn-
rücklagen
Auf Aktionäre
der Hannover
Rück SE
entfallendes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Gesellschafter
Eigenkapital
Nicht realisierte
Gewinne/Verluste
Währungs-
umrechnung
Versicherungs-
verträge
Sicherungs-
geschäfte
Versicherungs-
mathematische
Gewinne/
Verluste
Stand 1.1.2024
120,6
724,6
-1.985,1
160,5
2.026,3
1,2
-45,3
9.124,0
10.126,8
892,7
11.019,5
Jahresergebnis
—
—
—
—
—
—
—
2.328,7
2.328,7
68,1
2.396,8
Gesamte direkt im Eigenkapital erfasste
Erträge und Aufwendungen
—
—
5,1
507,0
-314,3
11,2
5,0
—
214,0
-33,3
180,7
Gesamterfolg
—
—
5,1
507,0
-314,3
11,2
5,0
2.328,7
2.542,7
34,8
2.577,5
Gezahlte Dividende
—
—
—
—
—
—
—
-868,3
-868,3
-44,8
-913,1
Anteilsänderung ohne Änderung im
Kontrollstatus
—
—
—
—
—
—
—
-6,5
-6,5
-3,5
-10,0
Veränderungen des Konsolidierungskreises
—
—
0,2
—
—
—
—
-0,2
—
—
—
Direkt in die Gewinnrücklagen umgegliedert
—
—
-17,6
—
—
—
—
17,6
—
—
—
Kapitalerhöhungen
—
—
—
—
—
—
—
—
—
16,3
16,3
Kapitalrückzahlungen
—
—
—
—
—
—
—
—
—
-1,7
-1,7
Erwerb/Veräußerung eigener Anteile
—
—
—
—
—
—
—
-0,2
-0,2
—
-0,2
Stand 31.12.2024
120,6
724,6
-1.997,4
667,5
1.712,0
12,4
-40,3
10.595,1
11.794,5
893,8
12.688,3
Stand 1.1.2025
120,6
724,6
-1.997,4
667,5
1.712,0
12,4
-40,3
10.595,1
11.794,5
893,8
12.688,3
Jahresergebnis
—
—
—
—
—
—
—
2.641,5
2.641,5
126,0
2.767,5
Gesamte direkt im Eigenkapital erfasste
Erträge und Aufwendungen
—
—
1.051,8
-1.353,2
-136,0
-0,2
3,0
—
-434,5
42,4
-392,1
Gesamterfolg
—
—
1.051,8
-1.353,2
-136,0
-0,2
3,0
2.641,5
2.207,0
168,4
2.375,4
Gezahlte Dividende
—
—
—
—
—
—
—
-1.085,4
-1.085,4
-36,1
-1.121,5
Anteilsänderung ohne Änderung im
Kontrollstatus
—
—
—
—
—
—
—
0,5
0,5
-24,4
-23,9
Veränderungen des Konsolidierungskreises
—
—
—
12,4
—
—
—
—
12,4
—
12,4
Direkt in die Gewinnrücklagen umgegliedert
—
—
-549,0
—
—
—
—
549,0
—
—
—
Erwerb/Veräußerung eigener Anteile
—
—
—
—
—
—
—
-0,2
-0,2
—
-0,2
Stand 31.12.2025
120,6
724,6
-1.494,5
-673,3
1.576,0
12,2
-37,2
12.700,4
12.928,7
1.001,7
13.930,5
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
119
Geschäftsbericht 2025
Konzern-Kapitalflussrechnung
in Mio. EUR
2024
2025
1.1.–31.12.
1.1.–31.12.
I. Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis
2.396,8
2.767,5
Veränderungen der Versicherungsverträge (brutto)
2.856,7
2.503,9
Veränderungen der Rückversicherungsverträge (in Rückdeckung gegeben)
19,8
262,3
Veränderung der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
855,0
-215,0
Übrige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
-446,4
368,1
Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
5.681,9
5.686,9
II. Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit
Mittelabfluss aus dem Kauf von fremdgenutztem Grundbesitz
-202,6
-452,2
Mittelzufluss aus dem Verkauf von fremdgenutztem Grundbesitz
28,7
162,7
Mittelabfluss aus dem Kauf von nicht konsolidierten Unternehmen
-128,6
-259,8
Mittelzufluss aus dem Verkauf von nicht konsolidierten Unternehmen
161,8
831,4
Mittelzu- / -abfluss aus dem Kauf von konsolidierten Unternehmen
90,4
—
Mittelabfluss aus dem Kauf von erfolgsneutral zum Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen
-24.553,4
-37.329,4
Mittelzufluss aus dem Verkauf von erfolgsneutral zum Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen
20.822,8
33.141,0
Mittelabfluss aus dem Kauf von erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen
-3.547,4
-4.623,9
Mittelzufluss aus dem Verkauf von erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen
2.742,4
4.256,8
Veränderung aus kurzfristigen Kapitalanlagen
44,1
187,8
Mittelabfluss aus dem Kauf von sonstigen Kapitalanlagen
-3.457,5
-2.491,0
Mittelzufluss aus dem Verkauf von sonstigen Kapitalanlagen
3.627,2
2.530,1
Sonstige Veränderungen
-40,0
16,3
Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit
-4.412,1
-4.030,2
III. Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit
Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten
—
102,9
Rückzahlung langfristiger Verbindlichkeiten
-196,3
-703,7
Einzahlung aus Kapitalmaßnahmen
16,3
—
Auszahlung aus Kapitalmaßnahmen
-1,7
—
Strukturveränderung ohne Kontrollverlust
-10,0
-23,9
Gezahlte Dividenden
-913,1
-1.121,5
Sonstige Veränderungen
-0,2
-0,2
Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit
-1.105,0
-1.746,3
in Mio. EUR
2024
2025
1.1.–31.12.
1.1.–31.12.
IV. Währungskursdifferenzen
33,5
-112,0
Flüssige Mittel am Anfang der Periode
1.054,8
1.253,1
Summe der Kapitalzu- und -abflüsse (Summe I. + II. + III. + IV.)
198,3
-201,7
Flüssige Mittel am Ende der Periode
1.253,1
1.051,5
Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung ¹
Ertragsteuerzahlungen (per saldo)
-361,6
-973,4
Erhaltene Dividenden ²
152,6
220,3
Erhaltene Zinsen
2.194,6
2.360,8
Gezahlte Zinsen – im Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit erfasst
-187,9
-281,9
Gezahlte Zinsen – im Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit erfasst
-114,8
-105,5
¹ Die Ertragsteuerzahlungen, erhaltene Zahlungen aus Dividenden sowie erhaltene Zinsen sind vollständig im Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
enthalten.
² Inklusive dividendenähnlicher Gewinnbeteiligungen aus Investmentfonds
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
120
Geschäftsbericht 2025
Konzernanhang
-aufwendungen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
121
Geschäftsbericht 2025
1. Unternehmens-
informationen
Die Hannover Rück SE und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der
„Hannover Rück-Konzern“ oder „Hannover Rück“) betreiben alle Sparten
der Schaden- und Personen-Rückversicherung. Die Hannover Rück ist eine
der weltweit führenden Rückversicherungsgruppen, deren Infrastruktur aus
über 180 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, Niederlassungen und
Repräsentanzen mit insgesamt rund 4.000 Mitarbeitern besteht. Das
Deutschlandgeschäft der Gruppe wird von der Tochtergesellschaft
E+S Rückversicherung AG betrieben. Die Hannover Rück SE ist eine
Europäische Aktiengesellschaft, Societas Europaea (SE), die mit Sitz in der
Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 Hannover, Deutschland, im Handelsregister
des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HR Hannover B 6778
eingetragen ist. Die Hannover Rück wird zu gerundet 50,2 % von der
Talanx AG, Hannover, gehalten und in deren Konzernabschluss
einbezogen. Die Talanx AG gehört mehrheitlich dem HDI
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover (HDI).
2. Aufstellungs-
grundsätze
Für die Hannover Rück SE und ihre Tochtergesellschaften ergibt sich die
Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts aus
§ 290 HGB.
Der vorliegende Konzernabschluss und -lagebericht der Hannover Rück
wurde gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU
anzuwenden sind, aufgestellt. Wir haben ferner die nach § 315e Abs. 1 HGB
ebenfalls anzuwendenden Vorschriften und die ergänzenden
Bestimmungen der Satzung der Hannover Rück berücksichtigt.
Die Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH und die FUNIS GmbH
& Co. KG, zwei Tochtergesellschaften der Hannover Rück SE, haben von
dem Wahlrecht der Befreiung zur Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw.
§ 264b HGB Gebrauch gemacht.
Alle zum 31. Dezember 2025 geltenden IFRS-Vorschriften sowie alle vom
International Financial Reporting Standards Interpretations Committee
(IFRS IC) verabschiedeten Interpretationen, deren Anwendung für das
Berichtsjahr bindend war, haben wir bei der Erstellung des
Konzernabschlusses berücksichtigt. Nach IFRS 17.121ff. „Insurance
Contracts“ sind Angaben zu Art und Ausmaß von Risiken aus
Rückversicherungsverträgen und nach IFRS 7.31-42 „Financial
Instruments: Disclosures“ analoge Ausführungen zu Risiken aus
Finanzinstrumenten erforderlich. Zusätzlich fordert
§ 315 Abs. 2 Nummer 1 HGB bei Versicherungsunternehmen für den
Lagebericht ebenfalls Angaben zum Management
versicherungstechnischer und finanzieller Risiken. Die aus diesen
Vorschriften resultierenden Angaben sind im Risikobericht enthalten. Zu
den Angaben nach IFRS 17 verweisen wir insbesondere auf unsere
dortigen Erläuterungen im Abschnitt „Versicherungstechnische Risiken
IFRS 7 auf den Abschnitt „Marktrisiken“. Auf eine zusätzliche
inhaltsgleiche Darstellung im Anhang haben wir verzichtet. Um einen
Gesamtüberblick über die Risikosituation zu erhalten, der die Hannover
Rück ausgesetzt ist, sind daher sowohl der Risikobericht als auch die
entsprechenden Angaben im Anhang zu berücksichtigen. Zur besseren
Orientierung verweisen wir entsprechend im Risikobericht bzw. im Anhang
auf die jeweils korrespondierenden Erläuterungen.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist
abgegeben und den Aktionären, wie in der Erklärung des Vorstands zur
Unternehmensführung beschrieben, dauerhaft auf der Website der
Hannover Rück zugänglich gemacht worden.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse wurden
überwiegend auf den Stichtag 31. Dezember aufgestellt. Eine Erstellung
von Zwischenabschlüssen für die Konzerngesellschaften mit
abweichenden Stichtagen war gemäß IFRS 10 „Consolidated Financial
Statements“ nicht zwingend erforderlich, da deren Abschlussstichtage
nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag lagen.
Sofern keine Zwischenabschlüsse erstellt worden sind, wurden die
Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle zwischen den abweichenden
Abschlussstichtagen und dem Konzernabschlussstichtag berücksichtigt.
Die Abschlüsse aller Gesellschaften wurden nach konzerneinheitlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß IFRS erstellt.
Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt, die Darstellung der
Betragsangaben erfolgt gerundet auf Mio. EUR. Sofern nicht explizit anders
bezeichnet, beziehen sich Betragsangaben in Klammern auf das Vorjahr.
Die Hannover Rück veröffentlicht ihren Konzernabschluss zum
31. Dezember 2025 entsprechend den Regelungen des deutschen ESEF-
Umsetzungsgesetzes (ESEF = European Single Electronic Format).
Der vorliegende Konzernjahresabschluss wurde mit Beschluss des
Vorstands vom 9. März 2026 zur Veröffentlichung freigegeben.
Neue bzw. erstmals
angewandte
Rechnungslegungsstandards
Im Berichtszeitraum waren die im Folgenden aufgeführten Änderungen
bestehender Standards erstmals anzuwenden.
– Amendments to IAS 21 The Effects of Changes in Foreign Exchange
Rates: Lack of Exchangeability
Diese eng umrissenen Änderungen enthalten Vorschriften zur
Währungsumrechnung, die dann anzuwenden sind, wenn eine Währung
nicht in eine andere umtauschbar ist. Die Änderungen hatten keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
122
Geschäftsbericht 2025
Noch nicht in Kraft getretene
oder angewandte Standards
und Änderungen von
Standards
Im Mai 2024 hat das IASB die „Amendments to the Classification and
Measurement of Financial Instruments (Amendments to IFRS 9 and
IFRS 7)“ herausgegeben. In diesen Änderungen werden Einzelfragen
geklärt, die während der Überprüfung nach der Einführung der
Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 „Financial
Instruments“ identifiziert worden sind. Die Änderungen treten grundsätzlich
rückwirkend für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2026 beginnen, und wurden im Mai 2025 von der EU
übernommen.
Im April 2024 hat das IASB den IFRS 18 „Presentation and Disclosure in
Financial Statements“ veröffentlicht. Der Standard ersetzt den bisherigen
IAS 1 „Presentation of Financial Statements“. Mit IFRS 18 werden
Anpassungen der Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
erforderlich, es werden Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
eingeführt und Vorgaben zur Vereinheitlichung der Gruppierung oder
Unterteilung von Abschlussposten gemacht. Zukünftig sind die Posten der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in die Kategorien operative
Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einzuteilen, die
durch neu definierte Zwischensummen zusammengefasst werden.
Einzelne Erträge und Aufwendungen werden anderen Kategorien als bisher
zugeordnet, beispielsweise sind nach den neuen Vorschriften Anteile am
Gewinn oder Verlust assoziierter Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen, die nach der At-Equity-Methode bewertet
werden, künftig der investiven Kategorie zuzuordnen und damit nicht mehr
Teil des operativen Ergebnisses. Darüber hinaus sind bestimmte
Aufwendungen in die Finanzierungskategorie umzugliedern. Des Weiteren
werden Anforderungen für neue Anhangangaben zu vom Management
definierten Erfolgskennzahlen (sog. „Management-defined Performance
Measures; MPMs“) formuliert, sofern solche Kennzahlen in der
Finanzberichterstattung verwendet werden. Weitere zusätzlich geforderte
Angaben im Anhang betreffen vor allem Angaben zur Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung für solche Aufwendungen, die im operativen Ergebnis
nach Funktionen gegliedert dargestellt werden. Zu diesen Positionen sind
die Beträge für bestimmte, von IFRS 18 vorgegebene Aufwandsarten (z. B.
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen) anzugeben, die
darin jeweils enthalten sind. Die Darstellung der Konzern-
Kapitalflussrechnung wird durch gezielte Änderungen von IAS 7 „Statement
of Cash Flows“ ebenfalls angepasst, im Wesentlichen indem die
Berechnung des Kapitalflusses aus laufender Geschäftstätigkeit künftig mit
dem neu definierten operativen Ergebnis beginnen wird statt wie bisher mit
dem Konzernergebnis. Der Standard ist rückwirkend für Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, und wurde
im Februar 2026 von der EU übernommen. Die Hannover Rück analysiert
derzeit die Auswirkungen des IFRS 18 und bereitet die Umsetzung vor. Als
Rückversicherungsunternehmen wird die Hannover Rück für den Ausweis
bestimmter Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung die
Regelungen zu den spezifischen Hauptgeschäftstätigkeiten anwenden.
Weiterhin werden wir eine Anhangangabe zu den oben genannten
Aufwendungen nach ihrer Art einführen und die Kapitalflussrechnung
aufgrund ihres neuen Ausgangspunkts anpassen. Darüber hinaus erwarten
wir keine wesentlichen Auswirkungen durch IFRS 18.
Zusätzlich zu den oben dargestellten Vorschriften hat das IASB die
nachfolgend aufgeführten Standards, Interpretationen und Änderungen zu
bestehenden Standards mit möglichen Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der Hannover Rück herausgegeben, deren Anwendung
für das Berichtsjahr noch nicht verpflichtend war und die von der Hannover
Rück auch nicht vorzeitig angewandt werden. Die Erstanwendung dieser
neuen Vorschriften wird voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hannover Rück haben:
Weitere IFRS-Änderungen und -Interpretationen
Veröffentlichung
Titel
Erstanwendung auf
Geschäftsjahre, die am
oder nach dem folgenden
Datum beginnen
Mai 2024
IFRS 19 Subsidiaries without Public
Accountability: Disclosures
1. Januar 2027 (noch keine
Übernahme in der EU)
Juli 2024
Annual Improvements Volume 11
1. Januar 2026 (Übernahme
in der EU am 9. Juli 2025)
Dezember 2024
Amendments to IFRS 9 and IFRS 7:
Contracts Referencing Nature-dependent
Electricity
1. Januar 2026 (Übernahme
in der EU am 30. Juni 2025)
August 2025
Amendments to IFRS 19 Subsidiaries
without Public Accountability: Disclosures
1. Januar 2027 (noch keine
Übernahme in der EU)
November 2025
Amendments to IAS 21 The Effects of
Changes in Foreign Exchange Rates:
Translation to a Hyperinflationary
Presentation Currency
1. Januar 2027 (noch keine
Übernahme in der EU)
3. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
3.1 Änderungen der
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertungsvorschriften des IFRS 17 sehen unter anderem vor,
bestimmte Beträge (“non-distinct investment component”), die im Zuge
eines Rückversicherungsvertrages an den Zedenten unabhängig vom
Eintritt des versicherten Ereignisses zurückzuzahlen sind, zu identifizieren
und vom ausgewiesenen Rückversicherungsumsatz und den
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen gleichermaßen abzusetzen. Die
Ermittlung dieser Beträge beruht zum Teil auf Schätzungen, insbesondere
in Bezug auf die  Höhe der Prämienzahlungen und deren zeitlichen Verlauf.
Im  Geschäftsjahr  hat die Hannover Rück das entsprechende
Schätzverfahren aufgrund verbesserter Datenverfügbarkeit verfeinert,
indem das  Verfahren  nun in verbessertem Maße das Zusammenwirken
verschiedener Vertragskomponenten und den zeitlichen Verlauf des
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
123
Geschäftsbericht 2025
Rückversicherungsumsatzausweises über die Vertragslaufzeit
berücksichtigt.
Bei dieser Anpassung handelt es sich um die Änderung einer
rechnungslegungsbezogenen Schätzung gemäß IAS 8.32 ff., die
prospektiv auf den Konzernabschluss 2025 und die folgenden
Konzernabschlüsse anzuwenden ist. Die veränderte Schätzung führte in
den Segmenten Schaden-Rückversicherung und Personen-
Rückversicherung zu einem für das Geschäftsjahr um insgesamt etwa 100
Mio. EUR höheren Rückversicherungsumsatz und Rückversicherungs-
Serviceaufwand, hatte aber keinen Einfluss auf das Rückversicherungs-
Serviceergebnis. Die Auswirkungen der Anpassung auf den
Rückversicherungsumsatz und die Rückversicherungs-
Serviceaufwendungen zukünftiger Perioden lassen sich mit vertretbarem
Aufwand nicht ermitteln.
Des Weiteren hat die Hannover Rück im Laufe  des Geschäftsjahres das
Verfahren zur Schätzung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
für Gruppen von Rückversicherungsverträgen innerhalb des Segmentes
Schadenrückversicherung angepasst. Das Schätzverfahren berücksichtigt
nunmehr detaillierter die Unsicherheiten der zukünftig noch zu erwartenden
Zahlungsströme und führt damit zu einer verlässlicheren Darstellung der
Risikoanpassung über die Laufzeit der Rückversicherungsverträge.
Bei der Anpassung handelt es sich ebenfalls um die Änderung einer
rechnungslegungsbezogenen Schätzung gemäß IAS 8.32 ff., die
prospektiv auf den Konzernabschluss 2025 und die folgenden
Konzernabschlüsse anzuwenden ist. Die veränderte Schätzung führte  zu
einer Minderung der Rückstellung aus gezeichneter Rückversicherung 
und einer entsprechenden Erhöhung des Rückversicherungs-
Serviceergebnisses (netto)  im Segment Schadenrückversicherung. Die
Auswirkungen der veränderten Schätzung auf die laufende und zukünftige
Perioden lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht bestimmen.
Abrechnungsposten gegenüber Zedenten und Retrozessionären sind in
Übereinstimmung mit den zahlungsstromorientierten Bewertungsmodell für
rückversicherungstechnische Forderungen und Verbindlichkeiten der
Rückstellung für zukünftige Deckung oder der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle zuzuordnen. Unter anderem im Fall von
Teil-, Zwischen- oder Sammelabrechnung kommen dabei Schätz- und
Allokationsverfahren zur Anwendung. Dank verbesserter
Datenverfügbarkeit konnte die Hannover Rück im Geschäftsjahr eine
Verbesserung dieser Verfahren implementieren, die insgesamt zu einer
verlässlicheren und robusteren Zuordnung von Abrechnungsposten zu den
Komponenten der versicherungstechnischen Forderungen und
Verbindlichkeiten führt.
Auch bei dieser Anpassung handelt es sich um die Änderung einer
rechnungslegungsbezogenen Schätzung gemäß IAS 8.32 ff., die
prospektiv auf den Konzernabschluss 2025 und die folgenden
Konzernabschlüsse anzuwenden ist.  Die Auswirkungen der veränderten
Schätzung auf die laufende und zukünftige Perioden lässt sich mit
vertretbarem Aufwand nicht quantifizieren. Auswirkungen auf das
Konzernergebnis ergeben sich nicht.
In Übereinstimmung mit IAS1.45 sowie den Mindestanforderungen
hinsichtlich des Ausweises von versicherungstechnischen Posten und den 
allgemeinen Branchenstandards weist die Hannover Rück Rückstellungen
für zukünftige Deckung und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle nunmehr aggregiert unter den Bilanzposten
Rückstellungen / Vermögenswerte aus gezeichneter Rückversicherung
bzw. Verbindlichkeiten / Vermögenswerte aus retrozedierter
Rückversicherung aus. Eine detaillierte Darstellung der Posten findet sich
3.2 Zusammenfassung
wesentlicher Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Vertragsklassifizierung: IFRS 17 „Insurance Contracts“ stellt eine
umfassende Bilanzierungsgrundlage für den Ansatz, die Bewertung und
den Ausweis von Versicherungsverträgen dar. Darüber hinaus fordert
IFRS 17 umfangreiche Anhangangaben. Der Standard ist anzuwenden für
gezeichnete Versicherungsverträge („abgeschlossene/ausgestellte
Versicherungsverträge“, einschließlich gezeichneter/abgeschlossener/
ausgestellter Rückversicherungsverträge), gehaltene
Rückversicherungsverträge („abgegebene Versicherungsverträge“) und
retrozedierte Rückversicherungsverträge („gehaltene
Retrozessionsverträge“, „Retrozessionen“) sowie Investmentverträge mit
ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Sofern nicht explizit
anderweitig bezeichnet, schließt in den folgenden Erläuterungen der Begriff
„Versicherung“ grundsätzlich die Rückversicherung mit ein.
Ein Vertrag ist gemäß IFRS 17 als abgeschlossener
Rückversicherungsvertrag oder als gehaltener Rückversicherungsvertrag
zu klassifizieren, wenn damit ein signifikantes Versicherungsrisiko
übernommen oder übertragen wird. Diese Vertragsarten werden
grundsätzlich nach denselben Regelungen behandelt, unabhängig davon,
ob die Verträge ausgestellt, im Rahmen eines
Unternehmenszusammenschlusses oder bei einer Übertragung von
Verträgen, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, erworben wurden.
Verträge, die die rechtliche Form eines Versicherungsvertrages haben
können, aber kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen, werden als
Investmentverträge klassifiziert. Der Ansatz und die Bewertung solcher
Verträge folgt den Regelungen für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten
nach IFRS 9 „Financial Instruments“.
Bevor ein Vertrag gemäß IFRS 17 bilanziert wird, prüfen wir, ob der Vertrag
Komponenten enthält, die zu trennen und separat nach den für sie
geltenden Vorschriften zu bilanzieren sind. Das Geschäft der Hannover
Rück enthält im Wesentlichen zwei Kategorien derartiger Komponenten:
– Zahlungsströme im Zusammenhang mit getrennt nach IFRS 9 zu
bilanzierenden eingebetteten Derivaten;
– Zahlungsströme im Zusammenhang mit eigenständig abgrenzbaren,
ebenfalls nach IFRS 9 zu bilanzierenden Kapitalanlagekomponenten.
Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 9 bei Erwerb oder Veräußerung
grundsätzlich zum Erfüllungstag angesetzt bzw. ausgebucht. Die
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei Zugang richtet sich zum
einen nach den Zahlungsstromeigenschaften der Finanzinstrumente und
zum anderen nach dem Geschäftsmodell, mit dem die Finanzinstrumente
gesteuert werden. Anhand dieser beiden Kriterien werden
Finanzinstrumente einer von drei Bewertungskategorien zugeordnet, und
zwar entweder im Geschäftsmodell „Halten“ als „zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet“ („Amortised Cost; AC“), im
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ als „erfolgsneutral zum Zeitwert
bewertet“ („Fair Value through Other Comprehensive Income; FVOCI“)
oder im Geschäftsmodell „Handel“ als „erfolgswirksam zum Zeitwert
bewertet“ („Fair Value through Profit or Loss; FVPL“). Das Geschäftsmodell
„Halten“ findet für die Hannover Rück grundsätzlich keine Anwendung.
Aufgrund der Natur des Rückversicherungsgeschäfts wird der
überwiegende Teil unseres Portefeuilles an Fremdkapitalinstrumenten dem
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
124
Geschäftsbericht 2025
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Somit wird ein
Großteil der in den Kapitalanlagen ausgewiesenen Finanzinstrumente in die
Kategorie „erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet“ eingeordnet.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente oder als zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
klassifiziert. Für nähere Informationen verweisen wir auf unsere
gesonderten Erläuterungen in diesem Kapitel.
Die gehaltenen Schuldinstrumente werden als zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC) bewertet ausgewiesen und in Folgeperioden
unter der Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert im
Rahmen eines Geschäftsmodells mit der Zielsetzung der Vereinnahmung
der Zahlungsströme gehalten wird und die vertraglichen Zahlungsströme
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen (SPPI; „solely payments of
principal and interest“) beinhalten. Dieses Geschäftsmodell kommt im
Hannover Rück-Konzern nur in Ausnahmefällen zur Anwendung.
Schuldinstrumente werden als erfolgsneutral bewertete
Finanzinstrumente (FVOCI) klassifiziert, wenn der finanzielle
Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen
Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen
Zahlungsströme als auch in dem Verkauf des finanziellen
Vermögenswertes besteht und die vertraglichen Zahlungsströme das SPPI-
Kriterium erfüllen. Finanzielle Vermögenswerte, die in die FVOCI-Kategorie
eingestuft wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts unter Berücksichtigung von
Zinsabgrenzungen und latenten Steuern überwiegend im OCI erfasst und
im Eigenkapital unter den übrigen Rücklagen ausgewiesen werden.
Abweichend hiervon werden Zeitwertänderungen, die in Zusammenhang
mit Aufwänden und Erträgen aus der Erfassung erwarteter Kreditausfälle
stehen, ebenso wie Währungsergebnisse aus erfolgsneutral bewerteten
Finanzinstrumenten erfolgswirksam vereinnahmt. Agien und Disagien
werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt
und ebenso erfolgswirksam erfasst. Ein großer Teil der Kapitalanlagen der
Hannover Rück fällt in das Geschäftsmodell mit der Zielsetzung der
Vereinnahmung von Zahlungsströmen und des Verkaufs, da die
Kapitalanlagen überwiegend zur Deckung versicherungstechnischer
Risiken verwendet werden und Verkäufe daher von der Bedienung dieser
Verpflichtungen beeinflusst werden.
Es besteht ein Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente beim erstmaligen
Ansatz als erfolgsneutral bewertet zu designieren, ohne dass eine
erfolgswirksame Umgliederung (sog. Recycling) erfolgt. In diesem Fall
werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts direkt im OCI erfasst
und selbst beim Abgang nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert. Hannover Rück wendet dieses Wahlrecht grundsätzlich bei
Aktien und nicht konsolidierten Beteiligungen an.
Zu den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumenten (FVPL) gehören alle Eigenkapitalinstrumente, die
nicht als erfolgsneutral ohne späteres Recycling zum beizulegenden
Zeitwert bewertet designiert wurden, sowie alle Schuldinstrumente, die
aufgrund ihrer Zahlungsstromeigenschaften den SPPI-Test (SPPI = „solely
payment of principal and interest“) nicht bestehen oder die nicht in den
Geschäftsmodellen mit der Zielsetzung der Vereinnahmung der
vertraglichen Zahlungsströme bzw. der Vereinnahmung der
Zahlungsströme und des Verkaufs des Instruments gehalten werden.
Dazu gehören in erster Linie komplexe strukturierte Produkte, Anteile an
Investmentfonds und Private-Equity-Beteiligungen sowie kurzfristige
Kapitalanlagen. Darüber hinaus werden alle derivativen Vermögenswerte
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und, sofern sie
positive Marktwerte aufweisen, in dieser Kategorie ausgewiesen. Derivate
mit negativen Marktwerten bilanzieren wir unter den übrigen
Verbindlichkeiten. Alle erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten Wertpapiere sind mit dem beizulegenden Zeitwert am
Abschlussstichtag angesetzt. Wenn keine Marktpreise zur Verfügung
stehen, die als beizulegende Zeitwerte herangezogen werden können,
werden die Buchwerte der betreffenden Finanzinstrumente mithilfe
anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt. Alle unrealisierten Gewinne
oder Verluste aus Bewertungen dieser Art werden ebenso wie realisierte
Gewinne und Verluste im Gewinn oder Verlust erfasst und im
Kapitalanlageergebnis ausgewiesen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
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Geschäftsbericht 2025
Bewertungsmodelle
Finanzinstrument
Parameter
Preismodell
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht notierte Rentenpapiere (Plain Vanilla), Zinsswaps
Zinsstrukturkurve
Barwertmethode
Nicht notierte strukturierte Rentenpapiere
Zinsstrukturkurve, Volatilitätsflächen
Hull-White, Black-Karasinski, Libor-Market-Modell u. a.
Nicht notierte ABS / MBS, CDO / CLO
Risikoprämien, Ausfallraten, Vorauszahlungsgeschwindigkeit und Verwertungsraten
Barwertmethode
Übrige Kapitalanlagen
Nicht notierte Aktien und Beteiligungen
Anschaffungskosten, Zahlungsströme, EBIT-Multiples, ggf. Buchwert
Ertragswertverfahren, DCF-Methode, Multiple-Ansätze
Sonstige Finanzinstrumente
Private-Equity-Fonds, Private-Equity-Immobilienfonds
Nettovermögenswerte (NAV)
Nettovermögenswert-Methode
Nicht notierte Renten-, Aktien- und Immobilienfonds
Nettovermögenswerte (NAV)
Nettovermögenswert-Methode
Inflation Swaps
Inflations-Swaps-Raten (Consumer Price Index), historische Index-Fixings, Zinsstrukturkurve
Barwertmethode
Devisentermingeschäfte, Devisenswaps, Non-Deliverable Forwards
Zinsstrukturkurven, Spot- und Forward-Rates
Zinsparitätsmodell
OTC-Aktienoptionen, OTC-Aktienindexoptionen
Notierung des zugrunde liegenden Aktientitels, implizite Volatilitäten, Geldmarktzinssatz,
Dividendenrendite
Black-Scholes
Derivate im Zusammenhang mit der Versicherungstechnik
Marktwerte, aktuarielle Parameter, Zinsstrukturkurve
Barwertmethode
Zinsswaps („Cross Currency Swaps“)
Zinsstrukturkurve, Devisenspotraten
Barwertmethode
Total Return Swaps
Notierung Underlying, Zinsstrukturkurve
Barwertmethode
                                                       
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126
Geschäftsbericht 2025
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes bzw. Marktwertes
aktivischer und passivischer Finanzinstrumente: Der Bestimmung des
beizulegenden Zeitwertes bzw. Marktwertes aktivischer und passivischer
Finanzinstrumente legen wir die im Folgenden dargestellten Verfahren und
Modelle zugrunde. Für Finanzinstrumente entspricht der Zeitwert
grundsätzlich dem Betrag, den die Hannover Rück erhalten bzw. zahlen
würde, wenn sie die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag veräußern bzw.
begleichen würde. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente
quotiert werden, wird deren Geldkurs verwendet; finanzielle
Verbindlichkeiten werden mit dem Briefkurs bewertet. Ansonsten werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden
Marktkonditionen von Finanzinstrumenten gleicher Bonitäts-, Laufzeit- und
Renditecharakteristik ermittelt oder mittels anerkannter
finanzmathematischer Modelle berechnet. Die Hannover Rück verwendet
dazu mehrere Bewertungsmodelle. Einzelheiten sind in der obigen Tabelle
aufgeführt. Finanzielle Vermögenswerte, für die keine öffentlich verfügbaren
Preisstellungen oder beobachtbaren Marktdaten verfügbar sind
(Finanzinstrumente des Zeitwerthierarchielevels 3), werden überwiegend
auf Basis von durch sachverständige und unabhängige Experten erstellten
Bewertungsnachweisen, z. B. Net Asset Value, bewertet, die zuvor
systematischen Plausibilitätsprüfungen unterzogen worden sind. Für
weiterführende Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur
Zeitwerthierarchie in Kapitel 6.1 „Kapitalanlagen“.
Wertminderungen: Die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 gelten für
alle Schuldinstrumente, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden. Dabei werden
mittels eines dreistufigen Modells erwarteter Kreditausfälle (ECL, expected
credit loss) sowohl potenzielle als auch zum Bewertungsstichtag
tatsächlich festgestellte Wertminderungen ermittelt und dargestellt:
– Stufe 1 besteht aus Schuldinstrumenten, für die angenommen wird,
dass das Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant
erhöht hat. Für diese wird die Risikovorsorge u. a. anhand der
Ausfallwahrscheinlichkeiten für die folgenden zwölf Monate bemessen.
– Stufe 2 besteht aus Schuldinstrumenten, die nicht ausgefallen sind,
deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz jedoch signifikant
erhöht hat. Die signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird in erster
Linie anhand des einzeltitelspezifischen Kreditratings oder anhand von
alternativen quantitativen und qualitativen Informationen, einer
Kreditrisikobeurteilung und zukunftsorientierten Informationen
bestimmt. Die Risikovorsorge wird mit den Ausfallwahrscheinlichkeiten
für die gesamten Restlaufzeiten der Instrumente berechnet.
– Stufe 3 besteht aus allen Schuldinstrumenten, die als ausgefallen
klassifiziert wurden.
Für alle drei Stufen erfolgt die Ermittlung der vorzunehmenden
Risikovorsorge und ihrer Auflösung zum Berichtsstichtag und
einzeltitelspezifisch. Die sich daraus ergebenden Aufwände und Erträge
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für die Stufen 1 und 2 erfolgt die Ermittlung der vorzunehmenden
Risikovorsorge basierend auf der potenziellen ausfallrisikogewichteten
Ausfallhöhe. Hier fließen vor allem die drei folgenden Parameter ein:
– die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD; probability of default),
– die Verlustquote bei Ausfall (LGD; loss given default) und
– die Forderungshöhe bei Ausfall (EAD; exposure at default).
Für Stufe 2 werden jahresspezifische Ausfallwahrscheinlichkeiten
verwendet, um den ECL für die gesamten Restlaufzeiten der
Vermögenswerte zu ermitteln. Diese Inputfaktoren werden regelmäßig
entsprechend den Anforderungen nach IFRS 9 durch Verwendung von
regions- und zeitraumspezifischen Point-In-Time-(PIT-)Faktoren an die
prognostizierte Entwicklung des makroökonomischen Umfelds angepasst.
Wird ein Schuldinstrument als ausgefallen klassifiziert und somit in Stufe 3
geführt, erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge auf Basis des
Marktwerts zum Bilanzstichtag.
Bei Zugang werden alle Finanzinstrumente zunächst der Stufe 1
zugeordnet. In Fällen, in denen sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat,
erfolgt ein Übertrag in Stufe 2. Da die Stufenzuordnung vom Rating zum
Zeitpunkt des Erwerbs abhängt, können zu unterschiedlichen Zeitpunkten
erworbene Anteile eines Finanzinstruments sowohl der Stufe 1 als auch der
Stufe 2 zugeordnet sein. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos als
Auslöser für den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2 liegt vor, wenn das
Finanzinstrument ein aktuelles Emittentenrating im Non-Investment-Grade-
Bereich hat und das Rating des Instruments seit dem erstmaligen Ansatz
um mindestens zwei Stufen herabgesetzt wurde. Die Hannover Rück macht
Gebrauch von dem optionalen vereinfachenden Ansatz, nach dem
Finanzinstrumente mit niedrigem Kreditrisiko nicht der Stufe 2 zugeordnet
werden, wenn sie weiterhin ein Emittentenrating im Investment-Grade-
Bereich haben.
Dagegen erfolgt die Zuordnung von Finanzinstrumenten zur Stufe 3 auf
Grundlage des Ausfallstatus des Kontrahenten.
Solange eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, das
Finanzinstrument jedoch nicht als ausgefallen eingestuft wurde, verbleibt
das Finanzinstrument in Stufe 2. Wenn keines der vorgenannten
Stufentransferkriterien weiter zutrifft und kein Ausfall vorliegt, wird das
Finanzinstrument der Stufe 1 zugeordnet. Bei einem Ausfall erfolgt eine
Zuordnung in Stufe 3. Wenn ein zuvor ausgefallener Titel nicht länger als
ausgefallen eingestuft wird, wird er je nach Vorliegen der stufenspezifischen
Kriterien in Stufe 2 oder Stufe 1 umgegliedert.
Eine Übersicht der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente findet sich in
Verrechnung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem jeweiligen
Nettobetrag bilanziert, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch
(Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit) besteht oder vertraglich
ausdrücklich vereinbart ist, also die Absicht besteht, solche Positionen auf
einer Nettobasis auszugleichen oder diesen Ausgleich simultan
herbeizuführen.
Sonstige Kapitalanlagen: Bei den sonstigen Kapitalanlagen handelt es
sich um Beteiligungsanteile an Gesellschaften, auf die wir weder einen
maßgeblichen Einfluss ausüben noch sie beherrschen können. Ebenso
werden unter diesem Posten Anteile an Tochtergesellschaften geführt, die
aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden. Die Bewertung
dieser Gesellschaftsanteile erfolgt in der Regel erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert.
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
bewerten wir nach der At-Equity-Methode mit dem anteiligen Eigenkapital,
das auf den Konzern entfällt. Weitere Angaben sind dem Kapitel
Fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitz setzen wir mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an, vermindert um planmäßige
Abschreibungen und Wertminderungen. Er wird linear über die erwartete
Nutzungsdauer, maximal über 50 Jahre, abgeschrieben. Bei der Prüfung
auf Werthaltigkeit wird der Verkehrswert des fremdgenutzten
Grundbesitzes (erzielbarer Betrag) nach anerkannten
Bewertungsmethoden ermittelt, mit dem Buchwert verglichen und, sofern
erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Unterhaltskosten und
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
127
Geschäftsbericht 2025
Reparaturen werden als Aufwand erfasst. Werterhöhende Aufwendungen
aktivieren wir, sofern sie die Nutzungsdauer verlängern.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
werden zum Nennbetrag angesetzt. Für Barsicherheiten, die wir zur
Absicherung positiver Zeitwerte von Derivaten erhalten haben, werden in
gleicher Höhe andere Verbindlichkeiten bilanziert.
Repurchase Agreements (Repo-Geschäfte): Als ergänzendes Instrument
zur Liquiditätssteuerung werden vollständig besicherte und zeitlich
begrenzte Repurchase Agreements (Repo-Geschäfte) abgeschlossen.
Dabei verkauft der Konzern Wertpapiere mit der gleichzeitigen
Verpflichtung, diese zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem
festgelegten Rückkaufswert zurückzunehmen. Da die wesentlichen Risiken
und Chancen aus den Finanzinstrumenten im Konzern verbleiben,
bilanzieren wir weiterhin diese Kapitalanlagen. Die Rückgabeverpflichtung
der erhaltenen Zahlung weisen wir in den „übrigen Verbindlichkeiten“ aus;
ein erhaltener Unterschiedsbetrag zwischen dem für die Übertragung
erhaltenen und dem für die Rückübertragung vereinbarten Betrag wird nach
der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Pensionsgeschäfts verteilt
und im Kapitalanlageergebnis ausgewiesen.
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen
Rückstellungen: Anteile unserer Retrozessionäre an den
versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend den
vertraglichen Bedingungen aus den versicherungstechnischen
Bruttorückstellungen ermittelt. Objektiven substanziellen Hinweisen auf
Bonitätsrisiken, die auf einem Ereignis nach erstmaligem Ansatz beruhen
und auf eine fehlende Werthaltigkeit hindeuten, wird, sofern eine
verlässliche Bewertung möglich ist, durch eine entsprechende
Wertminderung Rechnung getragen. Zu weiteren Erläuterungen verweisen
wir auf den Abschnitt „Retrozessionsverträge“ in dieser Anhangangabe.
Immaterielle Vermögenswerte: Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill)
werden gemäß IFRS 3 „Business Combinations“ nicht planmäßig, sondern
nach einem jährlichen Werthaltigkeitstest oder, wenn entsprechende
Anzeichen vorliegen, gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Der
Geschäfts- oder Firmenwert ist für Zwecke des Werthaltigkeitstestes
gemäß IAS 36 „Impairment of Assets“ sogenannten zahlungsmittel-
generierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) zuzuordnen. Jede
CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, soll die
niedrigste Stufe, auf der ein Geschäfts- oder Firmenwert für interne
Managementzwecke überwacht wird, repräsentieren und darf nicht größer
sein als ein Segment. Nach Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes
ist für jede CGU der erzielbare Betrag zu ermitteln, der sich als höherer
Betrag aus dem Vergleich von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert
abzüglich der Veräußerungskosten ergibt. Für wertgeminderte Geschäfts-
oder Firmenwerte ist der erzielbare Betrag anzugeben. Der erzielbare
Betrag ist mit dem Buchwert der CGU einschließlich Geschäfts- oder
Firmenwert zu vergleichen. Wenn dieser den erzielbaren Betrag übersteigt,
ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Zu detaillierten Informationen
hinsichtlich des angewandten Werthaltigkeitsverfahrens und der zum
Bilanzstichtag ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir
Der Ansatz von erworbener und selbst erstellter Software erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Immaterielle Vermögenswerte werden regelmäßig auf
ihre Werthaltigkeit hin überprüft und – sofern erforderlich – außerplanmäßig
abgeschrieben.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen separat identifizierbare immaterielle
Vermögenswerte wie z. B. Kundenstamm oder vertragliche bzw.
gesetzliche Rechte.
Aktive Steuerabgrenzung: Aktive latente Steuern sind nach IAS 12
„Income Taxes“ dann zu bilden, wenn Aktiva in der Konzernbilanz niedriger
oder Passivposten höher zu bewerten sind als in der Steuerbilanz und diese
temporären Differenzen in der Zukunft zu Steuerminderbelastungen führen.
Die temporären Differenzen resultieren grundsätzlich aus den
Bewertungsunterschieden zwischen den nach nationalen Vorschriften
erstellten Steuerbilanzen und den nach konzerneinheitlichen Regelungen
erstellten IFRS-Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Aktive bzw. passive
latente Steuern werden nicht gebildet, sofern diese aus Vermögenswerten
oder Schulden entstehen, deren Buchwert beim erstmaligen Ansatz von
ihrer anfänglichen Steuerbasis abweicht.
Auf steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften sind ebenfalls aktive
latente Steuern anzusetzen. Sofern sich die latenten Steuern auf Posten
beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden auch die
daraus resultierenden latenten Steuern erfolgsneutral gebildet. Aktive
latente Steuern werden wertberichtigt, sobald die Realisierung der
Forderung nicht mehr wahrscheinlich ist. Für die Bewertung der latenten
Steuern werden die zum Abschlussstichtag gültigen bzw. verabschiedeten
landesspezifischen steuerlichen Vorschriften herangezogen.
Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern
erfolgt, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher
Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die latenten Steueransprüche und die
latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen
Steuerbehörde entweder für (i) dasselbe Steuersubjekt oder für (ii)
unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, sofern Letztere
beabsichtigen, gleichzeitig die entsprechenden Vermögenswerte zu
realisieren und Schulden zu erfüllen. Dabei muss die Absicht bestehen, in
jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher
Beträge an latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen zu erwarten
ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und
Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit
der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.
Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz: Die Bewertung des
Bestandes an eigengenutztem Grund- und Gebäudebesitz erfolgt mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung
über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren. Die Marktwerte werden
für Vergleichszwecke auf Basis der Ertragswertmethode ermittelt.
Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden zu Anschaffungskosten in
Höhe der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit bewertet, die um
vorausgezahlte Leasingraten, erhaltene Leasinganreize, entstandene
direkte Kosten und um voraussichtlich entstehende Kosten aus
Rückbauverpflichtungen angepasst werden (vgl. hierzu im Kapitel
6.7 „Finanzierungsverbindlichkeiten“ unsere Ausführungen zu den
Leasingverbindlichkeiten). Nutzungsrechte werden linear über die Dauer
des Leasingvertrags abgeschrieben.
Übrige Aktiva bilanzieren wir grundsätzlich mit den fortgeführten
Anschaffungskosten.
Versicherungstechnische Rückstellungen, allgemeines
Bewertungsmodell – erstmalige Bewertung: Der Standard IFRS 17 enthält
drei Bewertungsmodelle; die Grundlage ist das allgemeine
Bewertungsmodell („General Measurement Model; GMM“). Der variable
Gebührenansatz („Variable Fee Approach; VFA“) ist eine Variante des
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
128
Geschäftsbericht 2025
allgemeinen Bewertungsmodells für Versicherungsverträge mit direkter
Überschussbeteiligung und ist für das Rückversicherungsgeschäft nicht
anwendbar. Der Prämienallokationsansatz („Premium Allocation
Approach; PAA“) ist ein vereinfachter Ansatz, den ein Versicherungs- bzw.
Rückversicherungsunternehmen anwenden kann, wenn bestimmte
Kriterien erfüllt sind. Die Hannover Rück hat sowohl Verträge im Bestand,
die für den Prämienallokationsansatz qualifizieren, als auch überwiegend
solche Verträge, für die das allgemeine Bewertungsmodell anzuwenden ist.
Aus operativen Gründen und um eine konsistente und vergleichbare
Darstellung und Bewertung innerhalb des Bestandes von Versicherungs-
und Rückversicherungsverträgen zu erreichen, wendet die Hannover Rück
das allgemeine Bewertungsmodell für ihr gesamtes Geschäft an.
Die Bewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen
erfolgt auf aggregierter Ebene; es sind grundsätzlich Gruppen von
Verträgen zu bilden. Zu diesem Zweck definieren wir im ersten Schritt
Portefeuilles, die Verträge mit ähnlichen Risiken enthalten und gemeinsam
gesteuert werden. Im zweiten Schritt unterteilen wir diese Portefeuilles nach
Rentabilitätskriterien und Jahreskohorten in Gruppen von Verträgen.
Hinsichtlich der zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes erwarteten
Rentabilität werden
– Verträge, die verlustträchtig („onerous“) sind,
– Verträge, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass
diese in Folgeperioden verlustträchtig werden, und
– die verbleibenden Verträge
unterschieden und separaten Gruppen von Verträgen zugeordnet. Dabei
werden innerhalb eines Kalenderjahres ausgestellte Verträge in
Jahreskohorten zusammengefasst.
Gemäß IFRS 17 besteht eine Pflicht zur Jahreskohortenbildung.
Demgegenüber wurde im Rahmen des EU-Endorsements für bestimmte
Vertragstypen ein Wahlrecht zur Bildung von Jahreskohorten eingeräumt.
Die Hannover Rück nutzt diese EU-Ausnahmeregelung nicht.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet die Hannover Rück eine Gruppe von
Rückversicherungsverträgen als Summe aus
– dem Erfüllungswert, der sich zusammensetzt aus Schätzungen der
zukünftigen Zahlungsströme, einer Anpassung, die den Zeitwert des
Geldes und die damit verbundenen finanziellen Risiken widerspiegelt,
sowie einer Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken und
– der vertraglichen Servicemarge („Contractual Service Margin; CSM“).
Bei der Bilanzierung der entsprechenden versicherungstechnischen
Rückstellungen ist grundsätzlich zwischen einer Vorschadenphase
(Rückstellung für zukünftige Deckung, „Liability for Remaining Coverage;
LRC“) und einer Schadenphase nach Eintritt des versicherten Ereignisses
(Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, „Liability for
Incurred Claims; LIC“) zu unterscheiden.
Erfüllungswert – Zahlungsströme: Der Erfüllungswert stellt den
risikoangepassten Barwert der Rechte und Verpflichtungen aus einem
Rückversicherungsvertrag dar und setzt sich aus den Schätzungen der
erwarteten Zahlungsströme, deren Diskontierung sowie einer expliziten
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken zusammen.
Bestandteile der einzubeziehenden Zahlungsströme sind u. a.
Prämienzahlungen, Leistungen an den Zedenten, Kosten zum Abschluss
und zur Verwaltung der Verträge sowie zur Regulierung eingetretener
Schäden. Dabei bilden die in das Bewertungsmodell eingehenden
Zahlungsströme zu jedem Bilanzstichtag stets die aktuelle Einschätzung
und Erwartung der Hannover Rück im Zusammenhang mit der Erfüllung der
Verpflichtungen ab.
Zeitwert des Geldes – Diskontierung: Die Hannover Rück diskontiert alle
Zahlungsströme mit währungsspezifischen, risikofreien Zinskurven, die
angepasst werden, um die jeweiligen Charakteristika der Zahlungsströme
und die Liquidität der unterliegenden Versicherungsverträge zu reflektieren
(„Bottom-up-Ansatz“). Die dabei verwendete Illiquiditätsprämie basiert auf
risikoadjustierten Spreads von Unternehmens- und Staatsanleihen. Diese
Anpassungen erfolgen in Form einer ergänzenden Illiquiditätsprämie je
Währung, die folgenden Maßgaben bzw. Annahmen genügen:
– Die Illiquidität der unterliegenden Versicherungsverträge ist definiert
über die Vorhersagbarkeit ihrer resultierenden Zahlungsströme, denn je
schlechter ein Zahlungsstrom vorhersagbar ist, desto weniger kann man
diesen mit Kapitalanlagen bedecken.
– Alle Merkmale eines Versicherungsvertrags (oder einer Gruppe von
Versicherungsverträgen) können vollständig durch die Merkmale seiner
resultierenden Zahlungsströme beschrieben und bewertet werden.
– Die Unsicherheiten in den Zahlungsströmen, die gegebenenfalls durch
Schwankungen von Finanzmarktparametern verursacht werden, werden
in der Schätzung der künftigen Zahlungsströme abgebildet, anstatt sie
implizit durch die Anpassung der risikofreien und vollständig illiquiden
Zinsstrukturkurve in der Illiquiditätsprämie zu berücksichtigen.
– Die Illiquiditätsprämien werden auf der Grundlage von am Markt
beobachtbaren Liquiditätsprämien bei finanziellen Vermögenswerten
geschätzt, die angepasst wurden, um die Illiquiditätsmerkmale der
Zahlungsströme der Verbindlichkeiten widerzuspiegeln. Die dabei
verwendeten Illiquiditätsprämien basieren auf risikoadjustierten Spreads
von Unternehmens- und Staatsanleihen.
Die Regelungen des IFRS 17 eröffnen die Option, Abzinsungseffekte
innerhalb der nichtfinanziellen Risikoanpassung nicht separat im
Rückversicherungs-Finanzergebnis darzustellen, sondern gemeinsam mit
der Auflösung der Risikoanpassung innerhalb des
versicherungstechnischen Ergebnisses auszuweisen. Von dieser
Möglichkeit wird im Segment der Schaden-Rückversicherung Gebrauch
gemacht.
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken: Die nichtfinanzielle
Risikoanpassung einer Gruppe von Versicherungsverträgen reflektiert den
Ausgleichsbetrag, der erforderlich ist, um die Ungewissheit über die Höhe
und den Zeitpunkt der Zahlungsströme zu tragen, die sich aus dem
nichtfinanziellen Risiko – wie z. B. dem Versicherungsrisiko selbst, dem
Kostenrisiko und insbesondere dem Risiko des Verhaltens der
Versicherungsnehmer – ergibt. Zur Bestimmung der Risikoanpassung
verwendet die Hannover Rück einen „Pricing-Margin-Approach“ und
überprüft die Risikoanpassung regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie
stets konsistent zu dem erforderlichen Ausgleich für das Tragen des
Risikos ist. Der Ansatz greift auf die Tatsache zurück, dass die Frage nach
dem erforderlichen Ausgleich für die Ungewissheit der Zahlungsströme
bereits im Rahmen der Prämienbestimmung beantwortet wird. Die dort
ermittelten Zuschläge auf die Zahlungsströme bilden die Risikoanpassung
gemäß IFRS 17. Unter Anwendung dieses Ansatzes sowie der
Berücksichtigung einer Risikodiversifizierung zwischen den Unternehmen
der Hannover Rück-Gruppe bestimmen wir zum Bilanzstichtag für unsere
versicherungstechnischen Rückstellungen ein Konfidenzniveau. Nähere
Erläuterungen sind dem Kapitel 6.4 „Versicherungstechnische Aktiva
und Passiva“ zu entnehmen.
Vertragliche Servicemarge („Contractual Service Margin; CSM“): Die
vertragliche Servicemarge grenzt einen zum Zugangszeitpunkt erwarteten
Gewinn ab und verteilt diesen nach Maßgabe der Leistungserbringung über
den Deckungszeitraum. Das bedeutet im Einzelnen:
– Übersteigt der Barwert der erwarteten Einzahlungen den Barwert der
erwarteten Auszahlungen zuzüglich der Risikoanpassung, liegt ein
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
129
Geschäftsbericht 2025
erwarteter Gewinn vor, den wir in der vertraglichen Servicemarge
abgrenzen. Der initiale Bilanzansatz erwartungsgemäß profitabler
Verträge bleibt damit erfolgsneutral.
– Die Folgebewertung der vertraglichen Servicemarge reflektiert die
Erbringung einer Leistung in Form von Versicherungsservice. Der
Versicherungsservice beinhaltet die Leistung im Falle des Eintritts des
versicherten Risikos und die Beteiligung des Versicherungsnehmers an
durch Investition von gezahlten Versicherungsprämien am Kapitalmarkt
erzielten Einnahmen. Für die Erbringung dieses Service wird in den
entsprechenden Perioden ein Betrag aus der CSM als Service-Fee
entnommen und erfolgswirksam als ein Bestandteil des
Versicherungsumsatzes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Bemessung dieses Service in einer Periode erfolgt vermittels
sogenannter Deckungseinheiten.
– Diese Deckungseinheiten basieren auf Volumengrößen, die ins
Verhältnis zwischen deren Höhe am Ende der abgelaufenen Periode und
der gesamten Vertragslaufzeit gesetzt werden, um den Service für die
Periode zu bestimmen. Die Deckungseinheiten wählen wir für jedes
Versicherungsgeschäft so, dass sie die jeweilige Leistungserbringung
bestmöglich widerspiegeln.
Verlustkomponente: Für Vertragsgruppen, bei denen die Summe aus dem
Barwert der Auszahlungsströme und der Risikoanpassung den Barwert der
erwarteten Einzahlungsströme übersteigt, erfassen wir den zum
Zugangszeitpunkt erwarteten Verlust unmittelbar aufwandswirksam in der
sogenannten Verlustkomponente.
Allgemeines Bewertungsmodell – Folgebewertung: Der Buchwert einer
Gruppe von Versicherungsverträgen an jedem Abschlussstichtag ist die
Summe aus der Rückstellung für zukünftige Deckung und der Rückstellung
für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle.
– Die Rückstellung für zukünftige Deckung besteht aus dem
Erfüllungswert, der sich auf zukünftige Leistungen bezieht, die der
Gruppe von Verträgen zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurden, sowie
aus der CSM für die Gruppe zum Abschlussstichtag.
– Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle setzt
sich zusammen aus dem Erfüllungswert für entstandene Schäden
zuzüglich der noch nicht gezahlten Aufwendungen, einschließlich
bereits entstandener, aber noch nicht gemeldeter Schäden.
Der Erfüllungswert zuzüglich der Schätzungen der laufenden Annahmen,
die die Hannover Rück in früheren Konzernzwischenabschlüssen
vorgenommen hat, wird am Ende jeder Berichtsperiode anhand aktueller
Schätzungen des Betrags, Zeitpunkts und der Unsicherheit der zukünftigen
Zahlungsströme und Abzinsungssätze aktualisiert. Die Hannover Rück
nimmt eine Aufteilung der versicherungstechnischen Finanzerträge oder
-aufwendungen zwischen der GuV und dem OCI vor. Die systematische
Zuordnung ist durch die Anwendung des Abzinsungssatzes beim
erstmaligen Ansatz sichergestellt.
Änderungen der Zahlungsströme: Änderungen in den Annahmen über
zukünftige Zahlungsströme, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle
Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst, sondern gegen die vertragliche Servicemarge
gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen
verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Rückversicherungsverträgen, für
die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare erfolgswirksame Erfassung.
Sofern diese Anpassung der vertraglichen Servicemarge deren Bestand
übersteigt, wird analog zum Erstansatz voraussichtlich defizitärer
Vertragsgruppen eine Verlustkomponente gebildet, die unmittelbar
erfolgswirksam zu erfassen ist. Umgekehrt kann es im Zuge der
Folgebewertung einer ursprünglich als voraussichtlich defizitär
klassifizierten Vertragsgruppe zur Bildung der vertraglichen Servicemarge
kommen.
Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen und die CSM
anpassen, enthalten u. a.:
– Änderungen der Schätzungen des Barwerts der zukünftigen
Zahlungsströme in der Rückstellung für zukünftige Deckung, mit
Ausnahme der im nächsten Abschnitt beschriebenen Änderungen;
– Abweichungen zwischen einer Kapitalanlagekomponente, die
erwartungsgemäß in der Periode zahlbar wird, und der
Kapitalanlagekomponente, die in der Periode tatsächlich zahlbar wird;
– Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, die mit
zukünftigen Leistungen verbunden sind;
– erfahrungsbedingte Anpassungen aufgrund von in der Periode
vereinnahmten Prämien, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen,
und damit verbundene Zahlungsströme wie z. B. Abschlusskosten und
prämienbasierte Steuern.
Die folgenden Änderungen führen nicht zu einer Anpassung der CSM und
werden somit direkt erfolgswirksam erfasst:
– Änderungen des Erfüllungswertes infolge der Auswirkungen des
Zeitwerts des Geldes, der finanziellen Risiken und diesbezüglicher
Änderungen;
– Änderungen des Erfüllungswertes im Zusammenhang mit der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle;
– erfahrungsbedingte Anpassungen aufgrund von in der Periode
vereinnahmten Prämien, die sich nicht auf zukünftige Leistungen
beziehen, und damit verbundene Zahlungsströme wie z. B.
Abschlusskosten und prämienbasierte Steuern.
Die CSM jeder Gruppe von Verträgen wird an jedem Abschlussstichtag wie
nachstehend erläutert berechnet. Das bedeutet, dass die Jahresergebnisse
nicht von der Behandlung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die
in früheren Zwischenabschlüssen gemacht wurden, beeinflusst sind. Der
Buchwert der CSM zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert zu
Jahresbeginn, berichtigt um:
– die CSM neuer Verträge, die der Gruppe im Geschäftsjahr hinzugefügt
wurden;
– die Aufzinsung des Buchwerts der CSM mit dem zum erstmaligen
Ansatz bestimmten Zinssatz (Lock-in-Zinssatz);
– die Änderungen des Erfüllungswertes im Zusammenhang mit
Zahlungsströmen, die sich auf die Erfüllung zukünftiger Leistungen
beziehen. Diese werden durch Anpassung der CSM erfasst, solange die
CSM verfügbar ist. Wenn eine Erhöhung des Erfüllungswertes die CSM
übersteigt, wird der Überschussbetrag in den versicherungstechnischen
Aufwendungen erfasst und eine Verlustkomponente gebildet;
– die Auswirkung etwaiger Wechselkursdifferenzen;
– die Auflösung der CSM über den Versicherungsumsatz, die nach
Berücksichtigung aller Anpassungen ermittelt wurde.
Retrozessionsverträge: Die oben dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden grundsätzlich auch auf die gehaltenen
Rückversicherungsverträge angewendet. Darüber hinaus gelten für das
retrozedierte Geschäft die nachfolgend beschriebenen, besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Wie beim übernommenen Geschäft
beziehen sich die Vorschriften jeweils auf die Aggregationsebene einer
Gruppe von Verträgen:
Die Hannover Rück setzt gehaltene Rückversicherungsverträge zum
früheren der folgenden Zeitpunkte an:
– zu Beginn des Deckungszeitraums der gehaltenen Verträge oder
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
130
Geschäftsbericht 2025
– zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Gruppe von verlustträchtigen, zugrunde
liegenden, übernommenen Verträgen erfasst wird.
Dabei gilt für abgegebene Rückversicherungsverträge mit anteiliger
Deckung (i. W. proportionale Rückversicherung), dass deren Ansatz erst zu
dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die zugrunde liegenden, übernommenen
Verträge angesetzt werden, falls dieser Zeitpunkt erst nach dem Beginn des
Deckungszeitraums der abgegebenen Verträge liegt.
Die Hannover Rück schätzt zu jedem Bilanzstichtag die zukünftigen
Zahlungsströme und deren Abzinsung basierend auf aktuellen Annahmen.
Dabei sind die Annahmen konsistent zu den Annahmen, die bei der
Bewertung der zugrunde liegenden abgeschlossenen
Rückversicherungsverträge gewählt worden sind.
Die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken beim retrozedierten
Geschäft wird als der Teil der Risiken bestimmt, der effektiv auf den
Retrozessionär übertragen wird. Dabei strebt die Hannover Rück
grundsätzlich größtmögliche Konsistenz zur Bestimmung der
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken für das zugrunde liegende
Bruttogeschäft an.
Im Unterschied zur Bilanzierung abgeschlossener
Rückversicherungsverträge kann die vertragliche Servicemarge für
abgegebene Rückversicherungsverträge positiv oder negativ werden.
Für prospektive Retrozessionsverträge sind sowohl ein Nettogewinn als
auch Nettokosten beim Erwerb der Retrozession über den
Deckungszeitraum abzugrenzen. Änderungen der Erfüllungswerte werden
mit der vertraglichen Servicemarge verrechnet, sofern sich diese
Änderungen auf zukünftige Leistungen beziehen. Sind die
Schätzungsänderungen jedoch auf erfolgswirksame
Bewertungsanpassungen der zugrunde liegenden Verträge
zurückzuführen, erfassen wir deren Effekt auf die Bewertung des
abgegebenen Rückversicherungsvertrags unmittelbar erfolgswirksam.
Dadurch wird eine konsistente Abbildung des Bruttogeschäfts mit den
abgegebenen Versicherungsverträgen ermöglicht. Die vertragliche
Servicemarge wird im Rahmen der Folgebewertung auf Basis der
Deckungseinheiten auf die verbleibende Dauer des Deckungszeitraums
verteilt.
Demgegenüber werden für retroaktive Retrozessionsverträge, die sich auf
versicherte Ereignisse beziehen, die vor dem Erwerb der Retrozession
eingetreten sind, die Nettokosten aus dem Erwerb der Retrozession
aufwandswirksam erfasst. Erwartete Nettogewinne hingegen werden in
einer vertraglichen Servicemarge unter der Wahl geeigneter
Deckungseinheiten über den Abwicklungszeitraum der zugrunde liegenden
Verträge verteilt.
Verlustrückerstattungskomponente: Sofern für abgegebenes
Bruttogeschäft aufgrund verlustträchtiger Verträge ein Verlust ausgewiesen
wird, bildet die Hannover Rück eine Verlustrückerstattungskomponente. Im
Verhältnis der erwarteten Entlastung wird damit der für das Bruttogeschäft
aufwandswirksam zu bildenden Verlustkomponente ertragswirksam eine
Verlustrückerstattungskomponente gegenübergestellt. Das resultiert darin,
dass eine wirksame Retrozession auch bilanziell angerechnet wird und im
Ergebnis lediglich ein nicht rückgedeckter Verlust aus dem Bruttogeschäft
in der jeweiligen Periode ergebniswirksam bleibt. Auflösungen der
Verlustrückerstattungskomponente führen zu einer Anpassung der
vertraglichen Servicemarge, sofern es sich bei diesen Auflösungen nicht
um Änderungen der Erfüllungswerte der Gruppe der abgegebenen
Rückversicherungsverträge handelt. In der Folgebewertung wird die
Verlustrückerstattungskomponente um die Veränderungen der
Verlustkomponente der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge
angepasst. Insgesamt ist die Verlustrückerstattungskomponente im
Geschäftsportefeuille der Hannover Rück von untergeordneter Bedeutung.
Ausbuchung und Vertragsänderung: Verträge werden ausgebucht, wenn
sie erloschen sind oder ihre Bedingungen auf eine Weise geändert werden,
die sich grundlegend auf die ökonomische Charakteristik der vertraglichen
Eigenschaften auswirkt. Falls nicht, führt die Vertragsänderung zu einer
Änderung der geschätzten Erfüllungswerte.
Kapitalanlagekomponenten: Die Kapitalanlagekomponente eines
Versicherungsvertrages ist definiert als der Betrag, den die Hannover Rück
gemäß Vertrag an den Zedenten zurückzahlen muss, selbst wenn das
versicherte Ereignis nicht eintritt. Kapitalanlagekomponenten fließen weder
in den Rückversicherungsumsatz noch in die versicherungstechnischen
Aufwendungen ein, sondern werden gemäß IFRS 9 bilanziert.
Kapitalanlagekomponenten sind z. B. die Ein- und Auszahlungen von
Sparkomponenten in der Lebenserstversicherung bzw. bestimmte
Provisionen an Zedenten.
Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 „Employee Benefits“ nach
der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Sie errechnen sich nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen und beruhen auf den vom
Hannover Rück-Konzern gewährten Zusagen für Alters-, Invaliden- und
Witwenrenten. Die Zusagen orientieren sich an der Dauer der
Unternehmenszugehörigkeit und der Höhe des Gehaltes. Es handelt sich
dabei um leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans).
Grundlage der Bewertung ist die geschätzte zukünftige Gehaltsentwicklung
der Pensionsberechtigten. Die Diskontierung der Leistungsansprüche
erfolgt unter Ansatz des Kapitalmarktzinses für Wertpapiere bester Bonität.
Alle Bewertungsänderungen, insbesondere versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste, werden sofort in den kumulierten, nicht
ergebniswirksamen Eigenkapitalanteilen abgebildet. Dienstzeit- und
Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erträge
aus Planvermögen werden unter Anwendung desselben Zinssatzes
ermittelt, der auch zur Ermittlung des Barwertes der leistungsorientierten
Verpflichtung herangezogen wird.
Beiträge zu beitragsorientierten Plänen (Defined Contribution Plans)
werden als Aufwand erfasst, wenn die zusageberechtigte Person die
Arbeitsleistungen erbracht hat, die sie zu diesen Beiträgen berechtigt.
Passive Steuerabgrenzung: Passive latente Steuern werden nach IAS 12
„Income Taxes“ bilanziert, wenn Aktiva in der Konzernbilanz höher oder
Passiva niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz und diese
temporären Differenzen in der Zukunft zu Steuermehrbelastungen führen;
wir verweisen auf die Erläuterungen zur aktiven Steuerabgrenzung.
In der Position Andere Verbindlichkeiten erfassen wir neben den übrigen
nicht-technischen Rückstellungen auch Fremdanteile an
Personengesellschaften. Direkte Fremdanteile an Personengesellschaften,
d. h. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Gesellschaftern von
Personengesellschaften aus langfristiger Kapitalüberlassung, bei denen
den Anteilseignern ein Inhaberkündigungsrecht zusteht, werden gemäß
IAS 32 als Fremdkapital und zu fortgeführten Anschaffungskosten
ausgewiesen. In dieser Bilanzposition sowie in der Bilanzposition „Sonstige
Forderungen“ weist die Hannover Rück auch sonstige Forderungen und
andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Abrechnungsposten aus,
die nicht versicherungstechnischen Positionen zugeordnet werden.
Übrige nicht-technische Rückstellungen werden nach realistischer
Schätzung in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet und in
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
131
Geschäftsbericht 2025
dem Bilanzposten „Andere Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Voraussetzung für die Dotierung ist, dass der Konzern eine gegenwärtige
rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen
Ereignis resultiert und deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist bzw.
deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Restrukturierungsrückstellungen werden dann angesetzt, wenn ein
detaillierter formeller Plan für die Restrukturierungsmaßnahmen vorliegt
und bereits begonnen wurde, diesen umzusetzen, oder die wesentlichen
Details der Restrukturierung veröffentlicht wurden. Die Rückstellungen
enthalten nur die durch die Restrukturierung unmittelbar entstehenden,
direkten Aufwendungen, die nicht mit den laufenden Aktivitäten des
Unternehmens in Zusammenhang stehen.
Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Barwert angesetzt. In
der Arbeitsphase des Arbeitnehmers wird in Höhe des noch nicht
vergüteten Anteils der erbrachten Arbeitsleistung eine Rückstellung für
Erfüllungsrückstände aufgebaut. Aufstockungsleistungen werden ratierlich
bis zum Ende der Arbeitsphase angesammelt. In den Perioden, in denen
der Arbeitnehmer entsprechend der Teilzeitregelung entlohnt wird, ohne
eine Arbeitsleistung zu erbringen, erfolgt die Auflösung des Schuldpostens.
Aktienbasierte Vergütung: Bei den im Hannover Rück-Konzern
bestehenden aktienbasierten Vergütungsmodellen handelt es sich um
Vergütungspläne mit Barausgleich. Gemäß den Regelungen des IFRS 2
„Share-based Payment“ werden die von den Zuteilungsberechtigten
erbrachten Leistungen und die dafür entstandene Schuld mit dem
beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst und als Aufwand über den
Erdienungszeitraum verteilt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der
beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschlussstichtag und am
Erfüllungstag neu bestimmt. Alle Änderungen des beizulegenden
Zeitwertes werden ergebniswirksam in der Berichtsperiode erfasst.
Finanzierungsverbindlichkeiten umfassen neben Verbindlichkeiten aus
Leasingverträgen insbesondere Darlehen und begebene Anleihen. Es
handelt sich dabei teilweise um nachrangige Anleihen, die im Liquidations-
oder Konkursfall erst nach den Forderungen anderer Gläubiger erfüllt
werden dürfen. Sowohl Darlehen als auch begebene Anleihen werden
entsprechend der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Die im Rahmen der Emission von
Schuldverschreibungen entstandenen Transaktionskosten sowie Agien
bzw. Disagien werden amortisiert und einheitlich mit dem Nominalzins als
Finanzierungszinsen ausgewiesen. Bei Leasingverbindlichkeiten erfolgt
der Erstansatz zum Barwert im Wesentlichen aller Leasingzahlungen, die
nicht variabel und nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind. Die
Abzinsung erfolgt zum impliziten Zinssatz des Leasingvertrags oder zum
Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers.
Finanzielle Verbindlichkeiten einschließlich der begebenen Anleihen und
Darlehen, soweit es sich nicht um Verbindlichkeiten aus Derivaten und
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen
Verpflichtungen aus Investmentverträgen handelt, werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert. Die fortgeführten Anschaffungskosten
ermitteln sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Tilgungsbeträgen und der erfolgswirksamen
Amortisierung von Agien und Disagien nach der Effektivzinsmethode.
Verbindlichkeiten aus Derivaten bewertet die Hannover Rück zum
beizulegenden Zeitwert. Die Aufzinsung dieser finanziellen
Verbindlichkeiten weisen wir unter den Finanzierungszinsen aus.
Eigenkapital: Die Positionen gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
enthalten die von den Aktionären der Hannover Rück SE auf die Aktien
eingezahlten Beträge. In den Gewinnrücklagen werden neben den
gesetzlichen Rücklagen der Hannover Rück SE und den Zuführungen aus
dem Jahresergebnis thesaurierte Gewinne ausgewiesen, die
Konzernunternehmen der Hannover Rück in Vorperioden erzielt haben.
Darüber hinaus wird bei einer retrospektiven Änderung von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der Anpassungsbetrag für frühere Perioden im
Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen und vergleichbarer Posten der
frühesten dargestellten Periode erfasst. Unrealisierte Gewinne und Verluste
aus der Marktbewertung von erfolgsneutral zum Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumenten werden in den kumulierten, nicht ergebniswirksamen
Eigenkapitalanteilen unter den nicht realisierten Kursgewinnen/-verlusten
aus Kapitalanlagen bilanziert. Aus der Währungsumrechnung der
Einzelabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende
Umrechnungsdifferenzen werden ebenfalls nicht ergebniswirksam unter
den Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung bilanziert.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter sind die Anteile am
Eigenkapital verbundener Unternehmen, die nicht von Unternehmen des
Konzerns gehalten werden. Nach IAS 1 „Presentation of Financial
Statements“ wird der Ausgleichsposten für die Anteile nicht
beherrschender Gesellschafter innerhalb des Konzern-Eigenkapitals
gesondert dargestellt. Der Anteil des den nicht beherrschenden
Gesellschaftern zustehenden Ergebnisses wird im Anschluss an das
Jahresergebnis gesondert ausgewiesen. Weitere Informationen sind dem
entnehmen.
Angaben zu Finanzinstrumenten: IFRS 7 „Financial Instruments:
Disclosures“ erfordert weiterführende Angaben geordnet nach Klassen von
Finanzinstrumenten. Dabei orientiert sich der Begriff „Klasse“ an der
Einteilung der Finanzinstrumente anhand ihrer Risikocharakteristika. Dabei
ist mindestens eine Unterscheidung anhand der Bewertung zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert
gefordert. Eine erweiterte oder abweichende Unterscheidung sollte sich
jedoch an der Zielsetzung der jeweiligen Anhangangaben orientieren.
Grundsätzlich werden die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten
gebildet, wobei zusätzlich gegebenenfalls eine Unterteilung in die zugrunde
liegenden Bewertungsmodelle erfolgt:
– Schuldinstrumente im Direktbestand
– Eigenkapitalinstrumente im Direktbestand
– Fondsinvestments und andere kündbare Finanzinstrumente
– Derivate
– Sonstige Kapitalanlagen
– Kurzfristige Anlagen
– Direkt gehaltene Immobilieninvestments
– Bestimmte Finanzinstrumente in der Bilanzposition „Sonstige
Vermögenswerte“
– Bestimmte Finanzinstrumente in der Bilanzposition „Andere
Verbindlichkeiten“
– Darlehen
– Begebene Anleihen
Die Klassenbildung ist jedoch nicht allein für die Art und Struktur der
jeweiligen Anhangangabe ausschlaggebend. Vielmehr werden die Angaben
unter Zugrundelegung des Geschäftsmodells der Rückversicherung auf
Basis der im Geschäftsjahr vorliegenden Sachverhalte und unter
Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes vorgenommen.
Währungsumrechnung: Abschlüsse von Tochterunternehmen des
Konzerns wurden in den jeweiligen Währungen entsprechend dem
ökonomischen Umfeld, in dem das Tochterunternehmen hauptsächlich
operiert, aufgestellt. Diese Währungen werden als funktionale Währungen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
132
Geschäftsbericht 2025
bezeichnet. Der Euro ist die Berichtswährung, in der der konsolidierte
Konzernabschluss aufgestellt wird.
Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen von
Konzerngesellschaften werden grundsätzlich zum Transaktionskurs in die
funktionale Währung umgerechnet. Die Bilanzierung der aus der
Umrechnung resultierenden Währungskursgewinne bzw. -verluste gemäß
IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ richtet sich
nach dem Charakter der jeweils zugrunde liegenden Bilanzposition.
Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus der Umrechnung von
monetären Aktiva und Passiva werden direkt in der Gewinn- und
Verlustrechnung angesetzt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der
Umrechnung von nicht monetären Aktiva, die zum Marktwert durch die
Gewinn- und Verlustrechnung bewertet sind, werden als Gewinn oder
Verlust aus Marktwertänderungen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne
oder -verluste aus nicht monetären Posten, wie Aktien, die als
erfolgsneutral zum Zeitwert bewerteter Bestand ausgewiesen werden,
werden zunächst erfolgsneutral in einem separaten Posten des
Eigenkapitals ausgewiesen und erst mit ihrer Abwicklung ergebniswirksam
realisiert.
Auch für die gemäß IFRS 17 für Ansatz- und Bewertungszwecke zu
bildenden Gruppen von Rückversicherungsverträgen („Group of Insurance
Contracts“; GIC), die Verträge in unterschiedlichen Währungen enthalten,
ist die Methode der Währungsumrechnung relevant. Bei solchen
Mehrwährungs-Vertragsgruppen, deren Modellierungswährung sich von
der sogenannten GIC-Währung, die in der jeweiligen Vertragsgruppe die
dominierende Währung darstellt, unterscheidet, setzen wir zur Bestimmung
der Auswirkungen auf die CSM auf Ebene der Vertragsgruppe bei der CSM-
Berechnung jeweils stichtagsaktuelle Währungskurse für die Umrechnung
in die GIC-Währung an. Zukünftige ökonomische Annahmen hingegen, die
sich auf Berechnungen von zukünftigen Zahlungsströmen beziehen (wie
z. B. Zinskurven und Inflationsraten) werden weiterhin zum Zeitpunkt des
erstmaligen Ansatzes des Vertrags herangezogen – ebenso wie der
Diskontierungszinssatz selbst auch.
Die in lokaler Währung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen der
Einzelgesellschaften werden zu Durchschnittskursen in Euro umgerechnet
und in den Konzernabschluss übernommen. Die Umrechnung der
Fremdwährungspositionen in den Bilanzposten der Einzelgesellschaften
sowie die Übernahme dieser Posten in den Konzernabschluss erfolgen zu
den Devisenmittelkursen des Bilanzstichtages. Im Konzernabschluss
weisen wir Differenzen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen
ausländischer Konzerngesellschaften als separaten Posten im Eigenkapital
aus.
Währungskursumrechnungsdifferenzen, die aus langfristig gewährten
Darlehen oder unbefristeten Ausleihungen zwischen
Konzerngesellschaften resultieren und deren Rückzahlung weder geplant
noch wahrscheinlich ist, sind ebenfalls erfolgsneutral in einer separaten
Komponente des Eigenkapitals zu erfassen.
Wesentliche Umrechnungskurse
1 EUR entspricht:
31.12.2024
31.12.2025
2024
2025
Devisenmittelkurs
am Bilanzstichtag
Durchschnittskurs
AUD
1,6751
1,7551
1,6416
1,7481
BHD
0,3942
0,4436
0,4081
0,4242
CAD
1,5031
1,6118
1,4821
1,5751
CNY
7,6269
8,2247
7,7781
8,0729
GBP
0,8297
0,8715
0,8466
0,8544
HKD
8,1097
9,1550
8,4445
8,7680
INR
89,3828
105,6058
90,6159
98,1214
KRW
1.538,0500
1.697,9700
1.474,3423
1.603,7446
MYR
4,6673
4,7618
4,9385
4,8124
SEK
11,4988
10,8202
11,4212
11,0742
USD
1,0449
1,1762
1,0824
1,1249
ZAR
19,5834
19,5520
19,8664
20,1021
Rückversicherungsumsatz: Der Hannover Rück-Konzern bucht
Rückversicherungsumsatz, wenn er Dienstleistungen im Rahmen von
Gruppen von Rückversicherungsverträgen erbringt. Dabei repräsentiert der
Rückversicherungsumsatz der Berichtsperiode die Summe der
Änderungen der LRC, die aus der Erbringung von Dienstleistungen in
dieser Periode resultieren, für die der Hannover Rück-Konzern eine
Gegenleistung erwartet. Der Rückversicherungsumsatz ist so definiert,
dass eine Vergleichbarkeit mit dem Umsatzausweis anderer Branchen
erzielt wird, und speist sich aus den folgenden Umsatzquellen:
– In der Berichtsperiode erwartete Aufwendungen für
Rückversicherungsfälle und sonstige versicherungstechnische
Dienstleistungen (ohne Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten
und Beträgen, die einer potenziellen Verlustkomponente zugeordnet
sind)
– Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken in Bezug
auf Dienstleistungen in der aktuellen Berichtsperiode
– Auflösung der CSM, gemessen an den erbrachten Deckungseinheiten
– Sonstige Beträge, einschließlich erfahrungsbedingter Anpassungen der
Prämieneinnahmen für Dienstleistungen in der laufenden oder in
vergangenen Perioden
Weder Spar- bzw. Kapitalanlagekomponenten noch bestimmte Provisionen
an Zedenten dürfen im Rückversicherungsumsatz ausgewiesen werden.
Der Rückversicherungsumsatz umfasst vielmehr in jeder Periode die
Änderung aus den Verbindlichkeiten zur Gewährung von
Rückversicherungsschutz, für die das Rückversicherungsunternehmen ein
Entgelt erhält, einschließlich der anteiligen, erfolgswirksamen Erfassung
der vertraglichen Servicemarge, sowie den Teil der Prämien, der die
Abschlusskosten deckt.
In Höhe der Kapitalanlagekomponenten wird kein Versicherungsumsatz
erfasst, da es sich dabei um diejenigen Teile der Prämie handelt, die in
jedem Fall an den Zedenten zurückgezahlt werden, unabhängig davon, ob
das versicherte Ereignis eintritt oder nicht. Das umfasst bei der Hannover
Rück insbesondere bestimmte Provisionen an Zedenten. Die Reduktion
des Umsatzes um die Kapitalanlagekomponenten hat keinen Einfluss auf
das Rückversicherungs-Serviceergebnis, da sich korrespondierend die
versicherungstechnischen Aufwendungen ebenfalls reduzieren.
Rückversicherungs-Serviceergebnis: Die Rückversicherungs-
Serviceaufwendungen umfassen insbesondere die Schadenaufwendungen
(ohne Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten) sowie die
Verwaltungs- und Abschlusskosten. Die Abschlusskosten werden
systematisch auf die jeweiligen Perioden des Deckungszeitraums verteilt
und in gleicher Höhe als Rückversicherungsumsatz und als
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen erfasst. Innerhalb des
Rückversicherungs-Serviceergebnisses werden die Ergebnisbestandteile
aus den in Rückdeckung gegebenen Verträgen als separate Posten
getrennt vom Brutto-Rückversicherungsumsatz und den Brutto-
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen aus dem abgeschlossenen
Geschäft ausgewiesen.
Im Rückversicherungs-Finanzergebnis nehmen die Rückversicherungs-
Finanzerträge bzw. -aufwendungen die Effekte aus der Aufzinsung des
Barwerts der Nettozahlungsströme, der Risikoanpassung für
nichtfinanzielle Risiken und der vertraglichen Servicemarge auf.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
133
Geschäftsbericht 2025
Zinsänderungseffekte können nach dem Wahlrecht des IFRS 17 entweder
vollständig erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder
teilweise erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen werden. Diese „OCI-
Option“ kann jeweils auf der Ebene einzelner Portefeuilles ausgeübt werden
und wird von der Hannover Rück bei einem Großteil ihres Geschäfts
angewendet.
IFRS 17.116 verlangt Angaben für Gruppen von
Rückversicherungsverträgen, für die zum Zeitpunkt der Transition die
Option, Komponenten des Rückversicherungs-Finanzergebnisses direkt im
Eigenkapital zu erfassen, ausgeübt wurde und zu denen jeweils ein
Portefeuille von Kapitalanlagen unmittelbar zuzuordnen ist, dessen
Marktwertveränderungen ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Im Hannover Rück-Konzern bestehen keine wesentlichen Sachverhalte, die
diese Voraussetzungen erfüllen.
In unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung präsentieren wir das
Netto-Rückversicherungs-Finanzergebnis sowohl vor als auch nach
Währungseffekten. Zunächst stellen wir das Rückversicherungs-
Finanzergebnis gemäß IFRS 17 einschließlich der Währungseffekte dar.
Zur Verdeutlichung der währungskongruenten Bedeckung der
versicherungstechnischen Verbindlichkeiten durch Kapitalanlagen werden
die Währungseffekte anschließend aus dem Rückversicherungs-
Finanzergebnis gemäß IFRS 17 herausgerechnet und separat im
Währungsergebnis ausgewiesen.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden dann realisiert, wenn die
Verfügungsmacht über die zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf den
Kunden übertragen wird. Die Höhe der Umsatzrealisierung entspricht der
Gegenleistung, die die Hannover Rück im Gegenzug für die Übertragung
von Gütern oder Dienstleistungen an den Kunden voraussichtlich erhalten
wird. Die Hannover Rück agiert in ihren Verträgen im Anwendungsbereich
des IFRS 15 grundsätzlich als Prinzipal, weil sie regelmäßig die Kontrolle
über die Dienstleistungen oder Güter hat, bevor diese an den Kunden
übertragen werden.
Steueraufwand: Der Steueraufwand enthält die tatsächliche
Steuerbelastung auf Unternehmensergebnisse der Konzernunternehmen,
auf die die jeweiligen lokalen Steuersätze angewendet werden, sowie
Veränderungen der aktiven und der passiven latenten Steuern. Aufwand
und Ertrag aus Zinsen oder Strafen, die an die Steuerbehörden zu zahlen
sind, werden im übrigen Ergebnis ausgewiesen. Die Berechnung der
aktiven und der passiven Steuerabgrenzung beruht auf steuerlichen
Verlustvorträgen, ungenutzten Steuergutschriften und temporären
Unterschiedsbeträgen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz der Hannover Rück-Gruppe und
deren Steuerbilanzwerten. Nähere Informationen zu den latenten Steuern
sind unseren Erläuterungen zur aktiven und passiven Steuerabgrenzung zu
entnehmen.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche: Langfristige Vermögenswerte und
Veräußerungsgruppen werden gemäß IFRS 5 „Non-current Assets Held for
Sale and Discontinued Operations“ als zur Veräußerung gehalten
eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein
Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird.
Als aufgegebene Geschäftsbereiche werden Unternehmensbestandteile
ausgewiesen, die betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar
vom restlichen Unternehmen abgegrenzt werden können und veräußert
bzw. zur Veräußerung klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum
niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der
Veräußerungskosten. Solange langfristige Vermögenswerte als zur
Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden auf diese keine planmäßigen
Abschreibungen vorgenommen. Wertminderungen auf den beizulegenden
Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sind erfolgswirksam zu
erfassen, wobei ein späterer Anstieg zu einer Gewinnrealisierung bis zur
Höhe des kumulativen Wertminderungsaufwandes führt. Übersteigt der
Wertminderungsbedarf für eine Veräußerungsgruppe den Buchwert der
zugehörigen langfristigen Vermögenswerte, wird die Notwendigkeit einer
Rückstellungsbildung im Sinne des IAS 37 „Provisions, Contingent
Liabilities and Contingent Assets“ geprüft.
3.3 Wesentliche
Ermessensentscheidungen
und Schätzungen
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen und
Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten, die Angaben zu Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten am Stichtag und den Ausweis von Erträgen und
Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen.
Ermessensentscheidungen und Annahmen beeinflussen insbesondere die
Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen und Finanzinstrumenten,
die Konsolidierungsmethode, den Geschäfts- oder Firmenwert,
Rückstellungen für nichtversicherungstechnische Sachverhalte,
Rechtsstreitigkeiten sowie latente Steuern. Wir verweisen ergänzend auf
unsere Ausführungen zu den entsprechenden Posten. Schätzungen
erfolgen grundsätzlich auf Basis realistischer Prämissen, jedoch sind sie
naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, die sich entsprechend im
Ergebnis niederschlagen können.
Bei dem Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus
abgeschlossenen oder gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen von hoher
Bedeutung: Die Klassifizierung, das Aggregationsniveau und die
Erstbewertung von Rückversicherungs- und Retrozessionsverträgen sind
mit Ermessensentscheidungen verbunden. Verträge werden je nach der
Einschätzung, ob mit ihnen ein signifikantes Versicherungsrisiko
übertragen wird, entweder als Rückversicherungs- oder als
Investmentverträge klassifiziert. Es muss ein geeignetes
Aggregationsniveau gefunden werden, da Vertragsportefeuilles durch die
Trennung von Gruppen von Verträgen, die beim erstmaligen Ansatz
verlustträchtig sind, von solchen, die keine signifikante Wahrscheinlichkeit
haben, später verlustträchtig zu werden, unterschieden werden müssen.
Darüber hinaus werden bei der Folgebewertung von Rückversicherungs-
und Retrozessionsverträgen Annahmen und Ermessensentscheidungen
getroffen und es bestehen Schätzunsicherheiten. Bei der Bewertung dieser
Verträge ist die Bewertungsmethode festzulegen, die für die Schätzung der
Risikoanpassungen für nichtfinanzielle Risiken und der Menge der zu
erbringenden Leistungen aus einem Vertrag herangezogen wird.
Änderungen wesentlicher Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze (u. a.
Illiquiditätsprämien), Schadenentwicklung oder zukünftige Zahlungsströme
und Unterschiede zwischen Guthabenzinsen und Abzinsungssätzen
könnten zu wesentlichen Änderungen der Erfüllungswerte im
nachfolgenden Geschäftsjahr bzw. einer Anpassung der vertraglichen
Servicemarge führen.
Bei fehlenden Zedentenabrechnungen mit größerem Beitragsvolumen
werden gegebenenfalls ergänzende oder vollständige Schätzungen der
entsprechenden Erfolgsposten, Vermögenswerte und Verpflichtungen
einschließlich zugehöriger Retrozessionen vorgenommen. Fehlende
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
134
Geschäftsbericht 2025
Zedentenabrechnungen mit geringem Beitragsvolumen werden im
Folgejahr erfasst.
Zur Bemessung der Endschäden („Ultimate Liability“) werden im Bereich
der Schaden-Rückversicherung für alle Sparten die erwarteten
Endschadenquoten ermittelt, ausgehend von aktuariellen Verfahren, wie
der Chain-Ladder-Methode. Bilanziert wird der realistisch geschätzte
künftige Erfüllungsbetrag. Basierend auf Schadendreiecken abgeleitet von
Originalmeldungen der Zedenten wird die Entwicklung bis zum
voraussichtlichen Ende der Abwicklung projiziert. Die jüngeren
Zeichnungsjahre aktuarieller Projektionen unterliegen naturgemäß einer
größeren Unsicherheit, die mit vielfältigen Zusatzinformationen über Raten-
und Konditionsverbesserungen des gezeichneten Geschäfts sowie
Schadentrends erheblich reduziert werden kann.
Die sich als Differenz zwischen den projizierten Endschäden und den
gemeldeten Schäden ergebenden Beträge werden entweder in der
Spätschadenreserve für eingetretene, aber noch nicht bekannte oder
gemeldete Schäden (IBNR-Reserve) oder in der Rückstellung für
zukünftige Deckung zurückgestellt.
Bei der Anwendung statistischer Verfahren werden Großschäden
gesondert betrachtet. Auf Basis der Auswertung einer Vielzahl
beobachtbarer Informationen können Schäden als große
Einzelschadenereignisse klassifiziert werden. Die Bemessung von in
diesem Zusammenhang bestehenden Verpflichtungen erfolgt im Rahmen
eines gesonderten Prozesses, der im Wesentlichen auf einzelvertraglichen
Schätzungen beruht.
Physische Risiken wie Extremwetterereignisse und deren Folgen sowie
langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen wie
Niederschlagsmengen, Meeresspiegelanstieg oder der Anstieg der
Durchschnittstemperaturen können darüber hinaus den Wert unseres
Immobilienbesitzes, die Bewertung von Wertpapieren unseres
Kapitalanlageportefeuilles, den Wertminderungstest für nichtfinanzielle
Vermögenswerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte, die
Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten und die Bildung von
Rückstellungen beeinflussen. Insgesamt sind Risiken im Zusammenhang
mit den Folgen des Klimawandels für unser Geschäftsmodell von großer
Bedeutung.
Die Inflation wird in unserem Reservierungsprozess mindestens auf Basis
der durchschnittlichen Inflationsraten der Vergangenheit sowie auf der
Grundlage von Szenarioanalysen für eine zukünftige Inflationsentwicklung
berücksichtigt. Ferner werden im Rahmen der Prämienkalkulation
realistische Inflationsannahmen unterstellt bzw. bei der Reservierung in den
einzelnen Zeichnungsjahren zusätzliche Rückstellungen aufgebaut.
Bezogen auf den Krieg in der Ukraine haben wir für alle relevanten
Geschäftssparten wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenarioanalysen
durchgeführt, bei denen wir die uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur
Verfügung stehenden Informationen, Markterkenntnisse sowie
einschlägige Rechtsprechung berücksichtigt und daraus auf Basis eigener
Einschätzungen unsere Reservierung abgeleitet haben.
Die Schätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenhöhen der
genannten Risiken ist wesentlicher Bestandteil unseres
Risikomanagementsystems, das wir im Risikobericht beschreiben, auf den
wir ergänzend verweisen. Für weitere u. a. nach IFRS 17 erforderliche
Informationen verweisen wir ebenfalls auf unsere Erläuterungen zu den
versicherungstechnischen Risiken der Schaden-Rückversicherung im
Risikobericht, beispielsweise hinsichtlich der Modellierung von
Naturkatastrophenszenarien und der Annahmen im Bereich der
asbestbedingten Schäden und Umweltrisiken. Ferner verweisen wir auf
unsere Darstellungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in
Auch im Bereich der Personen-Rückversicherung hängt die Ermittlung der
Reserven und Vermögenswerte entscheidend von aktuariellen Projektionen
des gedeckten Geschäfts ab. Je nach Art des gedeckten Geschäfts wird
entweder auf Policendaten modelliert oder es werden sogenannte
Modellpunkte festgelegt. Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale
beinhalten u. a. demografische Faktoren der versicherten Person, Tarif,
Versicherungsdauer, Prämienzahldauer oder Versicherungshöhe. Für jede
Police bzw. jeden Modellpunkt wird die Bestandsentwicklung simuliert;
dabei sind die wesentlichen Eingabeparameter entweder vorbestimmt
durch den Tarif (z. B. eingerechnete Kosten, Prämienhöhe,
Rechnungszins) oder zu schätzen (z. B. Sterbe- oder
Invaliditätswahrscheinlichkeiten, Stornowahrscheinlichkeiten). Diese
Annahmen sind stark abhängig von länderspezifischen Parametern, der
Rückversicherungsform und anderen Rahmenbedingungen des
Rückversicherungsvertrages. Aus Überlagerung entsteht eine Projektion
der zukünftigen Zahlungsströme des Rückversicherungsvertrages; dabei
gehen u. a. Annahmen über die Bestandszusammensetzung und den
unterjährigen Beginn der gedeckten Policen ein. Die Annahmen werden zu
Beginn eines Rückversicherungsvertrages festgelegt und später an die
tatsächliche Entwicklung angepasst. Wir verweisen insoweit auf unsere
Darstellungen zu den versicherungstechnischen Vermögenswerten und
Rückstellungen in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher
Bei der Ermittlung der Bilanzansätze bestimmter Kapitalanlagen sind in
einigen Fällen Annahmen zur Bestimmung von Marktwerten sowie zur
Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle erforderlich.
Darüber hinaus unterliegt die Bewertung unseres Kapitalanlageportefeuilles
auch Transitionsrisiken infolge des Klimawandels, die aus der Umstellung
auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft resultieren. Sofern die entsprechenden
politischen Regulierungsmaßnahmen beispielsweise Emittenten von
Aktien oder Unternehmensanleihen unseres Anlageportefeuilles betreffen,
zeigen sich Auswirkungen auf die Bewertung dieser Papiere. Wir verweisen
des Weiteren auf unsere Ausführungen zu den ergebniswirksam zum
Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten und zu den Wertminderungen in
zu dem fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitz in Kapitel
Im Rahmen der Bewertung aktiver latenter Steuern werden Annahmen über
die zukünftige Verfügbarkeit zu versteuernder Einkünfte getroffen. Dabei
werden vor allem die Höhe und Art dieser Einkünfte sowie die Perioden, in
denen sie voraussichtlich anfallen werden, berücksichtigt. Aktive latente
Steuern werden wertberichtigt, wenn es als unwahrscheinlich eingeschätzt
wird, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen in ausreichendem
Maß zur Verfügung stehen wird, gegen das abzugsfähige temporäre
Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften
verrechnet werden können. Wir verweisen ergänzend auf unsere
Ausführungen zur aktiven Steuerabgrenzung in Kapitel
Bei der Beurteilung der Offenlegungspflicht einer Eventualverbindlichkeit
müssen Ermessensentscheidungen getroffen sowie Schätzungen und
Abgrenzungen durchgeführt werden, ob eine gegenwärtige Verpflichtung
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
135
Geschäftsbericht 2025
vorliegt, ein zukünftiger Ressourcenabfluss als wahrscheinlich betrachtet
und eine ausreichend verlässliche Bemessung der Verpflichtung
vorgenommen werden kann. Wir verweisen insoweit auf unsere
Ausführungen zu den Eventualverpflichtungen in Kapitel
4. Konsolidierung
4.1 Konsolidierungs-
grundsätze
Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 10
„Consolidated Financial Statements“ auf der Grundlage eines einheitlichen
Konsolidierungsmodells für alle Unternehmen, das Beherrschung
unabhängig davon definiert, ob sie aufgrund von gesellschaftsrechtlichen,
vertraglichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten entsteht.
Konzernunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, zu dem die
Hannover Rück die Beherrschung über sie erlangt. Beherrschung liegt vor,
wenn die Hannover Rück direkt oder indirekt die Entscheidungsmacht
aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über ein
Konzernunternehmen hat, um dessen relevante Tätigkeiten zu steuern, an
positiven und negativen variablen Rückflüssen aus dem
Konzernunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch ihre
Entscheidungsmacht beeinflussen kann. Diese Merkmale müssen
kumulativ erfüllt sein. Darüber hinaus können weitere Umstände zu einer
Beherrschung führen, z. B. eine bestehende Prinzipal-Agenten-Beziehung.
In diesem Fall handelt eine konzernfremde Partei mit
Entscheidungsrechten (Agent) für die Hannover Rück, beherrscht aber das
Unternehmen nicht, da sie lediglich Entscheidungsrechte ausübt, die durch
die Hannover Rück (Prinzipal) delegiert worden sind. Diese Grundsätze
werden auch auf strukturierte Unternehmen angewendet, zu denen in
Anteilsbesitzes“ weitere Angaben enthalten sind. Konzernunternehmen
werden so lange konsolidiert, bis der Hannover Rück-Konzern die
Beherrschung über sie verliert. Sofern Anteile an Tochtergesellschaften
zurückbehalten werden und ein Kontrollverlust vorliegt, werden für diese
Tochtergesellschaften in den übrigen Rücklagen ausgewiesene
Bewertungseffekte in Übereinstimmung mit IFRS 10 vollständig
ergebniswirksam aufgelöst und nicht nur anteilig in Höhe der
abgegangenen Gesellschaftsanteile. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze der Konzernunternehmen werden, soweit
erforderlich, angepasst, um eine einheitliche Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze des Hannover Rück-Konzerns sicherzustellen.
Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zugrunde. Der
Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb von
Tochterunternehmen und entspricht der Summe aus der übertragenen
Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem
erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor
gehaltenen Eigenkapitalanteile an dem erworbenen Unternehmen
abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen Nettovermögens.
Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig,
sondern nach jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen („Impairment Tests“)
gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Negative sowie
geringfügige Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Jahr der Entstehung
erfolgswirksam berücksichtigt. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb
werden als Aufwand erfasst.
Gesellschaften, auf die die Hannover Rück einen maßgeblichen Einfluss
ausüben kann bzw. deren relevante Tätigkeiten nur mittels einstimmiger
Zustimmung aller zur gemeinsamen Führung berechtigten Parteien
bestimmt werden können und an denen wir lediglich Rechte am
Nettovermögen besitzen, werden als assoziierte Unternehmen bzw.
Gemeinschaftsunternehmen nach der At-Equity-Methode einbezogen.
Demnach bewerten wir Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital, das auf den
Konzern entfällt. Nach der in IAS 28 „Investments in Associates and Joint
Ventures“ vorgeschriebenen Kapitalanteilsmethode wird der auf die
assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfallende
Geschäfts- oder Firmenwert gemeinsam mit den Anteilen an assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen. Der den
Konzern betreffende Anteil am Jahresergebnis eines assoziierten
Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ist im Ergebnis aus
Kapitalanlagen enthalten und wird in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Eigenkapital und Ergebnis
werden dem letzten verfügbaren Abschluss des assoziierten
Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens entnommen.
Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn eine Gesellschaft des
Hannover Rück-Konzerns direkt oder indirekt mindestens 20 %, aber nicht
mehr als 50 % der Stimmrechte hält. Evidenzen für einen maßgeblichen
Einfluss auf ein assoziiertes Unternehmen leiten wir auch aus der
Zugehörigkeit zu einem Leitungsgremium des Unternehmens, der
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
136
Geschäftsbericht 2025
Teilnahme an den Entscheidungsprozessen, z. B. über Dividenden oder
sonstige Ausschüttungen, dem Vorliegen wesentlicher Geschäftsvorfälle
mit dem Unternehmen, der Möglichkeit zum Austausch von
Führungspersonal oder der Bereitstellung von für das Unternehmen
wesentlichen fachlichen Informationen ab. Weitere Angaben zu den nach
der At-Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sind dem Abschnitt
„Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ in Kapitel
Von der Konsolidierung ausgenommen sind lediglich
Tochtergesellschaften, die sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit von
untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Hannover Rück-Konzerns sind. Ob eine Tochtergesellschaft von
untergeordneter Bedeutung ist, beurteilt die Hannover Rück anhand der
Bilanzsumme und des Jahresergebnisses der Gesellschaft im Verhältnis zu
den entsprechenden Werten des Gesamtkonzerns im Durchschnitt der
letzten drei Jahre. Im Berichtsjahr wurden aus diesem Grund 15 (15)
Gesellschaften im In- und Ausland nicht voll konsolidiert. Weitere 5 (4)
Einzelgesellschaften wurden aus demselben Grund nicht nach der At-
Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der
Geschäftszweck dieser insgesamt 20 (19) Gesellschaften ist überwiegend
die Erbringung von Dienstleistungen für die
Rückversicherungsgesellschaften der Gruppe.
Konsolidierung konzerninterner
Geschäftsvorfälle
Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den im
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander
aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen
Geschäftsvorfällen werden ebenfalls eliminiert. Transaktionen zwischen
einer Veräußerungsgruppe und den fortgeführten Geschäftsbereichen des
Konzerns werden in Übereinstimmung mit IFRS 10 gleichfalls eliminiert.
4.2 Konsolidierungskreis und
vollständige Aufstellung des
Anteilsbesitzes
Neben der Hannover Rück SE als Konzernobergesellschaft umfasst der
Konsolidierungskreis des Hannover Rück-Konzerns die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Unternehmen.
Informationen zu
Tochtergesellschaften
Konsolidierungskreis
Anzahl der Unternehmen
2024
2025
Konsolidierte Unternehmen (Konzernunternehmen)
Inland
23
17
Ausland
120
118
Gesamt
143
135
Nach der At-Equity-Methode einbezogene Unternehmen
Inland
2
2
Ausland
2
2
Gesamt
4
4
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden insgesamt 9 Gesellschaften neu in
den Konsolidierungskreis aufgenommen, während 17 Gesellschaften aus
dem Konsolidierungskreis abgegangen sind. Davon wurden 8
Gesellschaften auf andere Konzerngesellschaften verschmolzen.
Informationen zu den Anteilen am Eigenkapital und am Ergebnis, die nicht
beherrschenden Gesellschaftern zustehen, sowie zu den wesentlichen
nicht beherrschenden Gesellschaftern sind dem Kapitel 6.9 „Anteile nicht
beherrschender Gesellschafter“ zu entnehmen. Zum Stichtag bestanden
keine erheblichen Beschränkungen bezüglich des Zugangs zu oder der
Nutzung von Vermögenswerten des Konzerns aufgrund von Schutzrechten
zugunsten der nicht beherrschenden Gesellschafter.
Die Veräußerung oder Übertragung von Aktien der E+S Rückversicherung
AG erfolgt durch Begebungsvermerk und ist nur mit Genehmigung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zulässig. Das Recht, die Genehmigung zu
erteilen oder zu versagen, steht dem Aufsichtsrat unbedingt zu, ohne dass
er verpflichtet wäre, im Falle der Versagung Gründe anzugeben.
Nationale gesellschaftsrechtliche Bestimmungen oder aufsichtsrechtliche
Anforderungen können in bestimmten Ländern die Fähigkeit des
Hannover Rück-Konzerns einschränken, Vermögenswerte zwischen
Unternehmen des Konzerns zu transferieren. Diese Beschränkungen
resultieren im Wesentlichen aus lokalen Mindestkapital- und
Solvabilitätsanforderungen sowie in geringerem Ausmaß aus
Devisenbeschränkungen.
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um die Aufstellung des
Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB. Von den Ausnahmeregelungen
gemäß § 313 Abs. 3 HGB machen wir Gebrauch. Ergänzend wurden die
Vorschriften des IFRS 12.10 und IFRS 12.21 berücksichtigt. Zu den
wesentlichen Zu- und Abgängen des Berichtsjahres verweisen wir auf
unsere Ausführungen in den folgenden Abschnitten dieses Kapitels.
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Name und Sitz des Unternehmens
Höhe des
durchge-
rechneten
Anteils am
Kapital in %
Inländische Unternehmen
Verbundene konsolidierte Unternehmen
Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH, Hannover, Deutschland
100,00
FUNIS GmbH & Co. KG, Hannover, Deutschland
100,00
HAPEP II Holding GmbH, Hannover, Deutschland
98,24
Hannover America Private Equity Partners II GmbH & Co. KG, Hannover,
Deutschland
98,24
Hannover Re Global Alternatives GmbH & Co. KG, Hannover,
Deutschland
94,72
Hannover Re Euro PE Holdings GmbH & Co. KG, Hannover, Deutschland
89,44
Hannover Re Euro RE Holdings GmbH, Hannover, Deutschland
87,68
cor F 25. GmbH & Co.KG, Köln, Deutschland
87,68
ZG Zenit Grundstücksgesellschaft mbH, Köln, Deutschland
87,68
Zenit BV GmbH, Köln, Deutschland
87,68
HR Core Europe Real Estate GmbH, Köln, Deutschland
87,68
WARTO 7 GmbH, München, Deutschland
87,67
HR GLL Central Europe GmbH & Co. KG, München, Deutschland
87,67
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
137
Geschäftsbericht 2025
HR GLL Central Europe Holding GmbH, München, Deutschland
87,67
HAPEP II Komplementär GmbH, Hannover, Deutschland
82,40
E+S Rückversicherung AG, Hannover, Deutschland
64,79
Sustainable Timber Asia GmbH, Köln, Deutschland
47,01
Verbundene nicht konsolidierte Unternehmen
HILSP Komplementär GmbH, Hannover, Deutschland
100,00
mertus 313. GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland
87,68
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
WeHaCo Unternehmensbeteiligungs-GmbH, Hannover, Deutschland
32,96
HANNOVER Finanz GmbH, Hannover, Deutschland
27,78
Sonstige Beteiligungen
PT Beteiligungs GmbH, Hannover, Deutschland
26,31
Neue SEBA Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, Deutschland
15,85
Internationale Schule Hannover Region GmbH, Hannover, Deutschland
9,17
FinLeap GmbH, Berlin, Deutschland
8,41
VST Gesellschaft für Versicherungsstatistik mit beschränkter Haftung,
Hannover, Deutschland ¹
5,89
M 31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG, Düsseldorf,
Deutschland
0,54
ELEMENT Insurance AG, Berlin, Deutschland ²
0,08
Ausländische Unternehmen
Verbundene konsolidierte Unternehmen
Hannover Life Re of Australasia Ltd, Sydney, Australien
100,00
Hannover Re (Ireland) Designated Activity Company, Dublin, Irland
100,00
Hannover ReTakaful B.S.C. (c), Manama, Bahrain
100,00
Hannover Re Holdings (UK) Limited, London, Großbritannien
100,00
Hannover Re (Bermuda) Ltd., Hamilton, Bermuda
100,00
Hannover Finance, Inc., Wilmington, USA
100,00
Glencar Insurance Company, Orlando, USA
100,00
Glencar Underwriting Managers, Inc., Chicago, USA
100,00
Hannover Life Reassurance Company of America (Bermuda) Ltd.,
Hamilton, Bermuda
100,00
Hannover Life Reassurance Company of America, Orlando, USA
100,00
Sand Lake Re, Inc., Burlington, USA
100,00
Hannover Finance (Luxembourg) S.A., Röser, Luxemburg
100,00
Hannover Services (UK) Limited, London, Großbritannien
100,00
Inter Hannover (No. 1) Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Holdings Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Private Capital Limited, London, Großbritannien
100,00
APCL Corporate Director No.1 Limited, London, Großbritannien
100,00
APCL Corporate Director No.2 Limited, London, Großbritannien
100,00
Fountain Continuity Limited, Edinburgh, Großbritannien
100,00
Names Taxation Service Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Secretariat Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Continuity Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta General Partner Limited, Edinburgh, Großbritannien
100,00
Argenta General Partner II LLP, Edinburgh, Großbritannien
100,00
Argenta LLP Services Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta SLP Continuity Limited, Edinburgh, Großbritannien
100,00
Argenta International Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Syndicate Management Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Underwriting (Europe) Limited, Dublin, Irland ¹
100,00
Argenta Underwriting Asia Pte. Ltd., Singapur, Singapur
100,00
Argenta Underwriting No.2 Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Underwriting No.3 Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Underwriting No.9 Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Underwriting No.10 Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta Underwriting No.11 Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta No.16 Limited, London, Großbritannien
100,00
Argenta No.17 Limited, London, Großbritannien
100,00
Residual Services Limited, London, Großbritannien ³
100,00
Residual Services Corporate Director Limited, London, Großbritannien
100,00
Hannover Reinsurance Group Africa (Pty) Ltd., Johannesburg, Südafrika
100,00
Hannover Africa Limited, Johannesburg, Südafrika ¹
100,00
Hannover Re South Africa Limited, Johannesburg, Südafrika
100,00
Compass Insurance Company Limited, Johannesburg, Südafrika
100,00
Lireas Holdings (Pty) Ltd., Johannesburg, Südafrika
100,00
Film & Entertainment Underwriters SA (Pty) Ltd., Johannesburg,
Südafrika ¹
100,00
Integra Insurance Solutions Limited, Leeds, Großbritannien
100,00
Kubera Insurance (SAC) Ltd, Hamilton, Bermuda
100,00
Annuity Reinsurance Cell A1, Hamilton, Bermuda
100,00
Leine Investment General Partner S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
100,00
Leine Investment SICAV-SIF, Luxemburg, Luxemburg
100,00
LI RE, Hamilton, Bermuda
100,00
Fracom FCP, Paris, Frankreich ⁴
100,00
Kaith Re Ltd., Hamilton, Bermuda
100,00
Firedart Engineering Underwriting Managers (Pty) Ltd., Johannesburg,
Südafrika
99,99
Hannover Re Real Estate Holdings, Inc., Orlando, USA
95,25
HR US Infra Equity LP, Wilmington, USA
95,24
GLL HRE CORE Properties, L.P., Wilmington, USA
95,15
111ORD LLC, Wilmington, USA
95,15
11809AUS LLC, Wilmington, USA
95,15
1375MCO LLC, Wilmington, USA
95,15
PLC Elite Mexico Logistics, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko
95,15
140EWR LLC, Wilmington, USA
95,15
1600FLL LLC, Wilmington, USA
95,15
17440IAH LLC, Wilmington, USA
95,15
2530AUS LLC, Wilmington, USA
95,15
3290ATL LLC, Wilmington, USA
95,15
402 Santa Monica Blvd, LLC, Wilmington, USA
95,15
405SFO LLC, Wilmington, USA
95,15
590ATL LLC, Wilmington, USA
95,15
7550BWI LLC, Wilmington, USA
95,15
7550IAD LLC, Wilmington, USA
95,15
7659BWI LLC, Wilmington, USA
95,15
975 Carroll Square, LLC, Wilmington, USA
95,15
Broadway 101, LLC, Wilmington, USA
95,15
Nashville West, LLC, Wilmington, USA
95,15
River Terrace Parking, LLC, Wilmington, USA
95,15
HRE Core Properties Chile Holding SpA, Santiago, Chile
95,15
Apoquindo CL SpA, Santiago, Chile
95,15
Apoquindo 5400 Chile Holding S.A., Santiago, Chile
95,15
Magdalena CL SpA, Santiago, Chile
95,15
Magdalena Chile Holding S.A., Santiago, Chile
95,15
Ombú CL SpA, Santiago, Chile
95,15
Ombú Chile Holding S.A., Santiago, Chile
95,15
17440IAH LP, Wilmington, USA
95,06
PAG Real Estate Asia Select Fund Limited, George Town, Kaimaninseln
94,72
ASF Spectrum Limited, George Town, Kaimaninseln
94,72
Ubitech Hub Pte. Ltd., Singapur, Singapur
94,72
CC Aeolus Pte. Ltd., Singapur, Singapur
94,72
CC Anchor Pte. Ltd., Singapur, Singapur
94,72
M8 Property Trust , Sydney, Australien
94,72
Markham Real Estate Partners (KSW) Pty Limited, Sydney, Australien
94,72
Bowen Investment Limited Partnership, Auckland, Neuseeland
94,72
HR US Infra Debt LP, George Town, Kaimaninseln
94,71
Koramco No.170 General Real Estate Private Investment Company,
Seoul, Südkorea
94,38
Morea Limited Liability Company, Tokio, Japan
93,77
Peace G.K., Tokio, Japan
93,77
Rocky G.K., Tokio, Japan
93,77
Garagesure Consultants and Acceptances (Pty) Ltd., Johannesburg,
Südafrika
90,00
MUA Insurance Acceptances (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika
90,00
Transit Underwriting Managers (Pty) Ltd., Durban, Südafrika
90,00
HR Core Real Estate France 1 SAS , Paris, Frankreich
87,68
HR Core Real Estate Belgium I, Brüssel, Belgien
87,68
Star Grafton One S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
87,68
HR GLL Europe Holding S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
87,67
193 BCN, S.L., Madrid, Spanien
87,67
3541 PRG s.r.o., Prag, Tschechische Republik
87,67
Akvamarín Beta s.r.o., Prag, Tschechische Republik
87,67
Callisto, Mailand, Italien
87,67
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
138
Geschäftsbericht 2025
Highgate sp. z o.o., Warschau, Polen
87,67
HR GLL CDG Plaza S.r.l., Bukarest, Rumänien
87,67
HR GLL Griffin House SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ
ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, Warschau, Polen
87,67
HR GLL Liberty Corner SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ
ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, Warschau, Polen
87,67
Commercial & Industrial Acceptances (Pty) Ltd., Johannesburg, Südafrika
85,00
Hospitality Industrial and Commercial Underwriting Managers (Pty) Ltd.,
Johannesburg, Südafrika
85,00
Landmark Underwriting Agency (Pty) Ltd., Bloemfontein, Südafrika
82,00
Construction Damage Assessors (Pty) Ltd, Centurion, Südafrika
43,35
Real Assist (Pty) Ltd., Centurion, Südafrika
43,35
Real Assist Coastal (Pty) Ltd, Centurion, Südafrika
43,35
Verbundene nicht konsolidierte Unternehmen
Hannover Re Capital Partners Limited, Hamilton, Bermuda
100,00
Dynastic Underwriting Limited, London, Großbritannien
100,00
Inter Hannover (No.2) Limited, London, Großbritannien
100,00
Hannover Re Risk Management Services India Private Limited, Mumbai,
Indien
100,00
Hannover Re Services Italy S.r.l., Mailand, Italien
100,00
Hannover Re Services Japan, Tokio, Japan
100,00
Hannover Re Services USA, Inc., Itasca, USA
100,00
Hannover Rück SE Escritório de Representação no Brasil Ltda., Rio de
Janeiro, Brasilien
100,00
Hannover Services (México) S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko
100,00
HR Hannover Re, Correduría de Reaseguros, S.A., Madrid, Spanien
100,00
Edwards Insurance Group Limited, Coventry, Großbritannien
90,00
David Edwards Insurance Brokers Limited, Coventry, Großbritannien
90,00
Sustainable Forestry New Zealand Limited, Waverley, Neuseeland
87,68
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Clarendon Transport Underwriting Managers (Pty) Ltd., Johannesburg,
Südafrika
25,11
Monument Insurance Group Limited, Hamilton, Bermuda ⁵
24,63
Sonstige Beteiligungen
Investsure Technologies Proprietary Limited, Johannesburg, Südafrika ¹
32,26
Reaseguradora del Ecuador S.A., Guayaquil, Equador
30,00
Kopano Ventures (Pty) Ltd, Johannesburg, Südafrika ¹
29,05
FLS Group AG, Baar, Schweiz
19,99
Slate Mobility Holding SARL, Luxemburg, Luxemburg
19,82
Trinity Underwriting Managers Ltd., Toronto, Kanada
19,04
Merica Holdings Pte. Ltd.,  Singapur, Singapur
16,14
YOUPLUS Holding AG, Freienbach, Schweiz
15,00
Mosaic Insurance Holdings Limited, Hamilton, Bermuda
14,18
Different Technology (Pty) Ltd, Johannesburg, Südafrika
11,10
Inqaku FC (Pty) Ltd, Port Elizabeth, Südafrika
10,00
Sureify Labs, Inc., Wilmington, USA
9,99
Acte Vie S.A., Schiltigheim, Frankreich
9,38
SESOM Holding AB, Stockholm, Schweden
8,94
BriteCo Inc., Dover, USA
8,14
Centaur Animal Health, Inc., Olathe, USA
6,90
Liberty Life Insurance Public Company Ltd, Nikosia, Zypern
3,30
LifeQ Global Limited, Dublin, Irland
1,71
Stone Ridge Holding Group, Wilmington, USA
0,18
1 Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
2 Die Gesellschaft befindet sich im Insolvenzverfahren.
3 Die Gesellschaft hält 20 inaktive Tochtergesellschaften mit einem aufsummierten Eigenkapital von
0,2 Mio. EUR.
4 Investmentfonds
5 Die Gesellschaft wird mittels eines Konzernabschlusses in die At-Equity -Bewertung einbezogen.
Wesentliche Zweigniederlassungen im
Konzern
Die Hannover Rück SE unterhält Zweigniederlassungen, die nachfolgend
nach der Höhe des Rückversicherungsumsatzes im aktuellen
Geschäftsjahr geordnet dargestellt sind.
Wesentliche Zweigniederlassungen im Konzern
in Mio. EUR
Rückversicherungs
-umsatz ¹
Jahresergebnis ¹
2024
2025
2024
2025
Hannover Rück SE
Hannover Rück SE Shanghai Branch,
Shanghai, China
1.212,2
1.061,9
-12,0
-61,8
Hannover Rueck SE Malaysian Branch,
Kuala Lumpur, Malaysia
693,8
599,4
30,2
85,0
Hannover Rück SE Canadian Branch,
Toronto, Kanada
564,7
587,0
31,9
99,4
Hannover Rueck SE Australian Branch,
Sydney, Australien
724,7
583,0
136,8
87,0
Hannover Rück SE Succursale Française,
Paris, Frankreich
551,4
581,2
56,8
52,3
Hannover Re UK Life Branch,
London, Großbritannien
408,8
399,6
-21,3
—
Hannover Rück SE Tyskland Filial,
Stockholm, Schweden
272,6
277,6
-16,2
-51,1
Hannover Rück SE Hong Kong Branch,
Wanchai, Hongkong
193,3
233,7
-50,2
-43,5
Hannover Rück SE India Branch,
Mumbai, Indien
193,6
155,2
20,9
11,7
Hannover Rueck SE Bahrain Branch,
Manama, Bahrain
121,6
108,8
-36,7
23,7
Hannover Rück SE Korea Branch,
Seoul, Südkorea
15,4
13,0
3,7
0,3
¹ Zahlenangaben nach IFRS vor Konsolidierung
Darüber hinaus unterhalten andere Gesellschaften der Hannover Rück-
Gruppe weitere einzeln und insgesamt für den Konzern als nicht wesentlich
einzustufende Zweigniederlassungen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
139
Geschäftsbericht 2025
Strukturierte Unternehmen
Geschäftsbeziehungen mit strukturierten Unternehmen sind nach IFRS 10
hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die Konsolidierung zu untersuchen.
Einige Konzernunternehmen der Hannover Rück-Gruppe gehen im
Rahmen ihrer operativen Aktivitäten Geschäftsbeziehungen mit
strukturierten Unternehmen ein, die nach diesen Regelungen zu
analysieren und bilanziell zu behandeln sind.
Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die so
ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte bei der
Festlegung, welche Partei das Unternehmen beherrscht, nicht
ausschlaggebend sind, beispielsweise wenn die Stimmrechte sich lediglich
auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch
vertragliche Vereinbarungen geregelt sind. Sie verfügen häufig über einige
der oder alle folgenden Merkmale:
– limitierte Aktivitäten
– ein eng gefasster und genau definierter Geschäftszweck
– unzureichendes Eigenkapital, um ihre Aktivitäten ohne nachrangige
finanzielle Unterstützung zu finanzieren
– Finanzierung in Form zahlreicher vertraglich verknüpfter Instrumente für
Investoren, um Kredit- oder andere Risiken (Tranchen) zu bündeln
Dem einheitlichen Konsolidierungsmodell folgend ist ebenso wie bei
Tochterunternehmen die Konsolidierung eines strukturierten
Unternehmens erforderlich, wenn die Hannover Rück die Beherrschung
über das Unternehmen erlangt. Zu den Beherrschungskriterien verweisen
wir ergänzend auf Kapitel 4.1 „Konsolidierungsgrundsätze“. Im
Hannover Rück-Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung von
strukturierten Unternehmen im Rahmen einer Analyse geprüft, die sowohl
Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen von uns
mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, als auch solche, bei
denen wir mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche
Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen
treten. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen,
mindestens jedoch jährlich überprüft. Die Auflistung aller konsolidierten
strukturierten Unternehmen ist Bestandteil der Aufstellung des
Anteilsbesitzes.
Konsolidierte strukturierte Unternehmen
Zum Stichtag wurden die folgenden strukturierten Unternehmen
konsolidiert:
– Kaith Re Ltd., Hamilton, Bermuda
– Kubera Insurance (SAC) Ltd, Hamilton, Bermuda
– LI RE, Hamilton, Bermuda
Kaith Re Ltd. ist eine sogenannte „Segregated Accounts Company“ (SAC),
deren einziger Zweck in der Verbriefung von Rückversicherungsrisiken in
Kapitalanlageprodukten liegt. Im Rahmen dieser Transformation findet in
jedem Fall ein vollständiger versicherungstechnischer Risikotransfer auf
den jeweiligen Investor statt. In einer SAC existieren unter einem „General
Account“ weitere sogenannte „Segregated Accounts“, die
haftungsrechtlich vollständig voneinander und von dem General Account
getrennt sind und in denen die oben genannten Verbriefungen für die
Investoren stattfinden.
Die Kubera Insurance (SAC) Ltd ist ebenfalls eine SAC, deren Zweck darin
besteht, Segregated Accounts zu etablieren, die konzernfremden
Gesellschaften für strukturierte Finanztransaktionen zur Verfügung gestellt
werden.
Gemäß IFRS 10 sehen wir das General Account und die Segregated
Accounts als separate Einheiten an, auf die die Grundsätze des
sogenannten Silo-Accounting angewendet werden. Diesem Konzept
folgend hat die Hannover Rück das General Account der Kaith Re Ltd. und
der Kubera Insurance (SAC) Ltd zu konsolidieren und trägt vertragsgemäß
die Honorare für externe Dienstleister, die aus den Eigenmitteln des
General Accounts zu decken sind. Jedes einzelne Segregated Account ist
getrennt im Hinblick auf die Konsolidierungspflicht zu untersuchen und in
Abhängigkeit von der jeweiligen vertraglichen Ausgestaltung zu
konsolidieren.
Die LI RE ist ein Segregated Account der Kaith Re Ltd., dessen Zweck, wie
bei allen Segregated Accounts unter Kaith Re Ltd., in der Verbriefung von
versicherungstechnischen Risiken besteht. Im Unterschied zu den anderen
Segregated Accounts ist der alleinige Investor und damit Risikoträger der
LI RE die Hannover Rück-Gruppe über ihre Tochtergesellschaft Leine
Investment SICAV-SIF, Luxemburg.
Zum Stichtag hat die Hannover Rück keine finanzielle oder anderweitige
Unterstützung für ein konsolidiertes strukturiertes Unternehmen geleistet.
Die Hannover Rück beabsichtigt nicht, finanzielle oder anderweitige
Unterstützung für ein oder mehrere dieser Unternehmen zu leisten, ohne
dazu vertraglich verpflichtet zu sein.
Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Die im Folgenden dargestellten Geschäftsbeziehungen von Gesellschaften
des Hannover Rück-Konzerns mit strukturierten Unternehmen führen nicht
zu einer Konsolidierung, da die in unseren Konsolidierungsgrundsätzen
enthaltenen Beherrschungskriterien gemäß IFRS 10 nicht erfüllt sind.
Kapitalanlage und Investitionen in Katastrophenanleihen
(ILS)
Im Rahmen ihrer Investitionstätigkeiten beteiligt sich die Hannover Rück
u. a. auch an einer Vielzahl von strukturierten Unternehmen. Das sind im
Wesentlichen Zweckgesellschaften in Form von Fonds, die ihrerseits
bestimmte Formen von Eigen- und Fremdkapitalanlagegeschäft tätigen.
Die Investitionen umfassen Private Equity Funds, Fixed Income Funds,
Collateralised Debt Obligations, Real Estate Funds, Indexfonds und
sonstige Publikumsfonds. Das Volumen dieser Transaktionen ergibt sich
aus den Buchwerten der jeweiligen Kapitalanlagen und beträgt zum
Bilanzstichtag 6.018,1 Mio. EUR (5.636,0  Mio. EUR). Das maximale
Verlustrisiko entspricht den Buchwerten.
Die Hannover Rück beteiligt sich über ihre Tochtergesellschaft Leine
Investment SICAV-SIF, Luxemburg, durch die Investition in
Katastrophenanleihen an einer Reihe von strukturierten Unternehmen, die
diese Anleihen zur Verbriefung von Katastrophenrisiken emittieren. Die
Leine Investment General Partner S.à r.l. ist die geschäftsführende
Gesellschafterin der Vermögensverwaltungsgesellschaft Leine Investment
SICAV-SIF, deren Zweck im Aufbau, Halten und Verwalten eines
Portefeuilles von an Versicherungsrisiken gebundenen Wertpapieren
(Insurance-Linked Securities, Katastrophenanleihen), auch für
konzernfremde Investoren, besteht. Das Volumen dieser Transaktionen
ergibt sich aus den Buchwerten der jeweiligen Kapitalanlagen und beträgt
zum Bilanzstichtag umgerechnet 100,2 Mio. EUR (183,5 Mio. EUR). Das
maximale Verlustrisiko entspricht den Buchwerten.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
140
Geschäftsbericht 2025
Retrozession und Verbriefung von
Rückversicherungsrisiken
Die Verbriefung von Rückversicherungsrisiken wird im Wesentlichen unter
Verwendung von strukturierten Unternehmen durchgeführt.
Im Rahmen ihrer „K“-Transaktionen hat sich die Hannover Rück
Zeichnungskapazität für Katastrophenrisiken am Kapitalmarkt beschafft.
Bei der „K-Zession“, die bei global ansässigen Investoren platziert wurde,
handelt es sich um eine quotale Abgabe auf das weltweite
Naturkatastrophengeschäft sowie Luftfahrt- und Transportrisiken. Vom
Gesamtvolumen der K-Zession wurde zum Bilanzstichtag ein Großteil,
umgerechnet 425,8 Mio. EUR (503,5 Mio. EUR), über strukturierte
Unternehmen verbrieft. Die Transaktion hat eine unbefristete Laufzeit und
kann von den Investoren jährlich gekündigt werden. Für einen Teil dieser
Transaktion werden Segregated Accounts der Kaith Re Ltd. zu
Transformerzwecken genutzt.
Darüber hinaus nutzt die Hannover Rück weitere Segregated Accounts der
Kaith Re Ltd. sowie andere, konzernfremde strukturierte Unternehmen für
diverse Retrozessionen sowohl ihrer traditionellen als auch ihrer ILS-
Deckungen, die jeweils in verbriefter Form an institutionelle Investoren
weitergereicht werden. Das Volumen dieser Transaktionen bemisst sich
nach der zedierten Haftstrecke der zugrunde liegenden
Retrozessionsverträge und beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt
9.323,9 Mio. EUR (7.686,8 Mio. EUR).
Die strukturierten Unternehmen sind in jedem Fall durch vertraglich
definierte Kapitalanlagen in Form von Barmitteln und gleichwertigen
flüssigen Mitteln vollständig finanziert. Da die gesamte Haftstrecke der
strukturierten Unternehmen somit jeweils vollständig besichert ist, resultiert
daraus insoweit kein Verlustrisiko für die Hannover Rück.
Besichertes Fronting (ILS)
Die Hannover Rück hat im Rahmen ihrer erweiterten Insurance-Linked-
Securities(ILS)-Aktivitäten sogenannte besicherte Frontingverträge
abgeschlossen, bei denen von Zedenten übernommene Risiken unter
Nutzung von strukturierten Unternehmen an konzernfremde institutionelle
Investoren abgegeben werden. Die Zielsetzung dieser Transaktionen ist der
direkte Transfer von Kundengeschäft. Das Volumen der Transaktionen
ergibt sich aus der zedierten Haftstrecke der zugrunde liegenden
Retrozessionsverträge und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf
5.372,5 Mio. EUR (5.402,5 Mio. EUR). Ein Teil der zedierten Haftstrecke ist
durch vertraglich definierte Kapitalanlagen in Form von Barmitteln und
gleichwertigen flüssigen Mitteln finanziert und besichert. Ein weiterer Teil
verbleibt unbesichert oder ist durch weniger geldnahe Wertpapiere
besichert. Das maximale Verlustrisiko aus der unbesicherten Haftstrecke
beträgt zum Bilanzstichtag 658,5 Mio. EUR (673,1 Mio. EUR). Das
entspricht jedoch nicht dem ökonomischen Verlustrisiko, das nach
anerkannten aktuariellen Methoden ermittelt wird. Der zu erwartende
Verlust beträgt auf modellierter Basis im schlechtesten von 10.000 Jahren
maximal 17,4 Mio. EUR (31,9 Mio. EUR).
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
141
Geschäftsbericht 2025
Die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden aus den genannten
Transaktionen mit nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen stellen
sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Buchwerte aus Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
Allgemeine
Investitionstätigkeit
Investition in Katastrophen-
anleihen (ILS)
Retrozession inkl.
Verbriefungen und
ILS-Transaktionen
Allgemeine
Investitionstätigkeit
Investition in Katastrophen-
anleihen (ILS)
Retrozession inkl.
Verbriefungen und
ILS-Transaktionen
Aktiva
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
1.963,8
1.991,1
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
3.672,2
183,5
4.027,0
100,2
Sonstige Kapitalanlagen
—
Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
645,5
468,0
Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung für zukünftige Deckung
-292,0
-257,8
Summe der Aktiva
5.636,0
183,5
353,5
6.018,1
100,2
210,2
Passiva
Verbindlichkeiten aus retrozedierter Rückversicherung
-0,1
2,9
Summe der Passiva
—
—
-0,1
—
—
2,9
Die Erträge und Aufwendungen aus Geschäftsbeziehungen mit nicht
konsolidierten strukturierten Unternehmen werden, soweit sie aus
allgemeiner Investitionstätigkeit oder Investitionen in Katastrophenanleihen
resultieren, im Kapitalanlageergebnis ausgewiesen und, soweit sie auf
Retrozessionen und Verbriefungen entfallen, in der
versicherungstechnischen Rechnung erfasst.
Zum Stichtag hat die Hannover Rück keine finanzielle oder anderweitige
Unterstützung für ein nicht konsolidiertes strukturiertes Unternehmen
geleistet. Die Hannover Rück beabsichtigt nicht, finanzielle oder
anderweitige Unterstützung für ein oder mehrere dieser Unternehmen zu
leisten, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein.
Die Kubera Insurance (SAC) Ltd hat ein Segregated Account eingerichtet,
das mittels emittierter Anleihen Investorenkapital gesammelt hat, das
einem australischen Vermittler von Versicherungsgeschäft mittels einer
Swapvereinbarung zu dessen Geschäftsfinanzierung zur Verfügung gestellt
wurde. Die Rückzahlung der Anleihen ist von der Geschäftsentwicklung des
Vermittlers abhängig. Die Hannover Rück ist über eine ihrer
Tochtergesellschaften neben weiteren externen Parteien Investor dieser
Anleihe. Das Segregated Account kann flexibel für weitere
Finanzierungsrunden genutzt werden. Die Hannover Rück ist nicht
Eigentümer des Segregated Accounts.
Im Hinblick auf Zusagen und Verpflichtungen, die wir nicht als
Unterstützung betrachten, insbesondere Resteinzahlungsverpflichtungen
aus Sonderinvestments, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel
4.3 Wesentliche
Unternehmenserwerbe und
Neugründungen
Im Juni 2025 wurde die HR Core Europe Real Estate GmbH mit Sitz in
Köln, Deutschland, gegründet und nach Aufnahme der aktiven
Geschäftstätigkeit mit Wirkung zum dritten Quartal 2025 in den
Konzernabschluss einbezogen. Die Anteile an der Gesellschaft werden
vollständig von der FUNIS GmbH & Co. KG, Hannover, Deutschland,
gehalten. Der Geschäftszweck der Gesellschaft besteht im Aufbau, Halten,
Verwalten und Veräußern von Kapitalanlagen in Form von Immobilien oder
entsprechenden Beteiligungen im In- und Ausland.
4.4 Wesentliche
Unternehmensveräußerungen
und Abgänge
Im Dezember 2025 wurde die Hannover Finance (UK) Limited, London,
Großbritannien, aus dem Unternehmensregister gestrichen. Im Zuge der
Entkonsolidierung entstand ein Verlust in Höhe von 12,4 Mio. EUR, der sich
im Wesentlichen aus den bisher erfolgsneutral in der
Währungsumrechnungsrücklage erfassten kumulierten
Währungsumrechnungsdifferenzen zusammensetzt, die gemäß IAS 21 in
die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden. Der
Entkonsolidierungsverlust wurde im übrigen Ergebnis ausgewiesen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
142
Geschäftsbericht 2025
4.5 Weitere
gesellschaftsrechtliche
Veränderungen
Im Mai 2025 hat die PAG Real Estate Asia Select Fund Limited, George
Town, Kaimaninseln, im Rahmen eines sukzessiven Beteiligungserwerbs
indirekt die restlichen 20 % der Anteile an der Bowen Investment Limited
Partnership, Auckland, Neuseeland, erworben. Im Rahmen dieser
Eigenkapitaltransaktion hat sich der Anteil der nicht beherrschenden
Gesellschafter an den Gewinnrücklagen um 24,4 Mio. EUR vermindert.
4.6 Zur Veräußerung
bestimmte Vermögenswerte
Zum Bilanzstichtag war die Beteiligung an der Neue SEBA
Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, (Neue SEBA) in Höhe von
durchgerechnet 15,85 % nach den Regelungen des IFRS 5 als zur
Veräußerung bestimmter langfristiger Vermögenswert auszuweisen. Zuvor
ist die Beteiligung unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen
worden. Die Neue SEBA hält als Zwischengesellschaft Anteile an der
Nürnberger Beteiligungs-AG. Mit Kaufvertrag vom 4. November 2025 hat
die E+S Rückversicherung sämtliche Anteile an der Neue SEBA
Beteiligungsgesellschaft veräußert, wobei die Transaktion zum
Bilanzstichtag noch nicht vollzogen worden ist. Der Vollzug der Transaktion
wird für das Jahr 2026 erwartet. Der Buchwert der Anteile an der Neue
SEBA betrug zum Bilanzstichtag 63,7 Mio. EUR. Die in den nicht
ergebniswirksamen Eigenkapitalanteilen kumulierten Änderungen des
Zeitwerts betrugen zum Bilanzstichtag 26,5 Mio. EUR und werden in den
nicht realisierten Kursgewinnen und -verlusten aus Kapitalanlagen
ausgewiesen. In der Segmentberichterstattung werden die Anteile an der
Neue SEBA dem Segment Schaden-Rückversicherung zugeordnet.
Mit Wirkung zum 1. August 2025 wurden sämtliche zuvor unter den
sonstigen Kapitalanlagen erfassten Anteile an der Meribel Mottaret Limited,
St. Helier, Jersey, und mit Wirkung zum 30. September 2025 sämtliche
Anteile an dem luxemburgischen Fond, der über eine Zwischengesellschaft
wiederum Anteile an der Meribel Mottaret Limited erworben hatte,
veräußert. Die veräußerten Beteiligungen wurden unterjährig nach den
Regelungen des IFRS 5 ausgewiesen und wurden in der
Segmentberichterstattung dem Segment Personen-Rückversicherung
zugeordnet. Die Meribel Mottaret Limited hielt als Zwischengesellschaft
Anteile an der Viridium-Gruppe, einem Bestandsspezialisten für
Lebensversicherungen. Der Buchwert der Meribel Mottaret-Anteile betrug
zum Zeitpunkt des Verkaufs 544,9 Mio. EUR. Die im OCI kumulierten
Änderungen des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verkaufs betrugen
543,2 Mio. EUR vor Steuern und sind zusammen mit bereits Anfang 2025
zurückgegebenen Vorzugsanteilen an der Meribel Mottaret Limited in Höhe
von 13,9 Mio. EUR aus den im Eigenkapital erfassten nicht realisierten
Kursgewinnen und -verlusten aus Kapitalanlagen in die Gewinnrücklagen
umgegliedert worden.
In der Konzernbilanz werden Immobilien, für die eine Veräußerungsabsicht
gemäß IFRS 5 besteht, separat ausgewiesen. Verkaufsabsichten
begründen sich durch individuelle Immobilienmarkt- und
Objektgegebenheiten in Abwägung aktueller und künftiger Chancen- bzw.
Risikoprofile. In der Berichtsperiode wurde eine Immobilie in die zur
Veräußerung bestimmten Vermögenswerte umgegliedert. Eine weitere, im
Konzernjahresabschluss des Vorjahres als zur Veräußerung bestimmter
Vermögenswert ausgewiesene Immobilie wurde im ersten Quartal des
Berichtsjahrs veräußert. Nähere Informationen finden sich in unseren
Ausführungen zum Grund- und Gebäudebesitz in Kapitel
5. Segmentbericht-
erstattung
Basierend auf dem „Management Approach“ des IFRS 8, der verlangt,
Segmentinformationen der internen Berichterstattung folgend so
darzustellen, wie sie vom sogenannten Chief Operating Decision Maker
regelmäßig zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen zu einem
Segment und zur Beurteilung seiner Performance herangezogen werden,
hat die Hannover Rück die berichtspflichtigen Segmente Schaden-
Rückversicherung und Personen-Rückversicherung identifiziert. Zum
Gegenstand der Geschäftstätigkeit innerhalb der beiden Segmente
verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum Geschäftsmodell der
Hannover Rück im Lagebericht. Der Wirtschaftsbericht enthält
Erläuterungen zum wirtschaftlichen Umfeld des Konzerns.
Die dargestellten Segmentinformationen folgen der Systematik des
internen Berichtswesens, anhand dessen der Gesamtvorstand regelmäßig
die Leistung der Segmente beurteilt und über die Allokation von
Ressourcen zu den Segmenten entscheidet.
Die Spalte „Konsolidierung“ enthält neben der Eliminierung von
segmentübergreifenden Geschäftsvorfällen insbesondere auch
Gesellschaften, deren Geschäftstätigkeit nicht eindeutig der Schaden-
Rückversicherung oder der Personen-Rückversicherung zugeordnet
werden kann. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Service- bzw.
Finanzierungsgesellschaften des Konzerns.
Die im Juni 2025 gegründete  HR Core Europe Real Estate GmbH mit Sitz
in Köln, Deutschland ist seit der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebes dem
Segment Schaden-Rückversicherung zugeordnet. Die Im Dezember 2025
aufgelöste Hannover Finance (UK) Limited, London, Großbritannien, war in
ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft Teil der Konsolidierungsspalte in
der Segmentberichterstattung.  Während des Geschäftsjahres kam es
darüber hinaus es zu keinen wesentlichen Änderungen der
Organisationsstruktur, die die Zusammensetzung der Segmente
beeinflusst hätten. Da die zur Steuerung der Segmente herangezogenen
Ergebnisgrößen der Systematik des Konzernabschlusses entsprechen,
geben wir keine separate Überleitungsrechnung der Segmentergebnisse
auf das Konzernergebnis an.
Segmentübergreifender Brutto-Rückversicherungsumsatz zwischen den
Segmenten Schaden-Rückversicherung und Personen-Rückversicherung
liegt nicht vor. Insofern handelt es sich bei dem dargestellten
Rückversicherungsumsatz ausschließlich um Beträge mit fremden Dritten.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
143
Geschäftsbericht 2025
Konzern-Segmentberichterstattung
Schaden-Rückversicherung
Personen-Rückversicherung
Konsolidierung
Gesamt
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
Segmentaktiva
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
45.072,6
46.373,5
11.035,4
10.928,2
32,0
14,9
56.140,0
57.316,6
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
5.523,6
5.642,6
907,9
497,4
1,3
8,9
6.432,8
6.148,9
Fremdgenutzter Grundbesitz
2.605,2
2.671,8
—
—
—
—
2.605,2
2.671,8
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
72,4
74,1
46,7
11,0
—
—
119,1
85,0
Sonstige Kapitalanlagen
154,2
104,7
436,9
12,3
—
—
591,1
116,9
Kapitalanlagen
53.428,0
54.866,6
12.426,9
11.448,8
33,3
23,8
65.888,2
66.339,2
Vermögenswerte aus retrozedierter Rückversicherung
1.281,4
792,1
220,1
315,1
—
—
1.501,5
1.107,2
Vermögenswerte aus gezeichneter Rückversicherung
631,7
46,5
874,0
872,9
—
—
1.505,7
919,4
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
938,5
753,0
308,8
294,0
5,8
4,4
1.253,1
1.051,5
Übrige Segmentvermögenswerte
2.883,5
2.116,1
281,0
383,2
-1.916,7
-1.423,8
1.247,8
1.075,5
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
40,4
112,2
—
—
—
—
40,4
112,2
Summe Segmentaktiva
59.203,4
58.686,4
14.110,9
13.314,1
-1.877,6
-1.395,6
71.436,7
70.604,9
in Mio. EUR
Segmentpassiva
Rückstellungen aus gezeichneter Rückversicherung
39.618,3
38.318,5
9.299,3
9.107,3
—
—
48.917,6
47.425,8
Verbindlichkeiten aus retrozedierter Rückversicherung
448,5
398,2
207,8
156,7
—
—
656,3
555,0
Finanzierungsverbindlichkeiten
642,3
620,3
27,8
22,8
3.998,8
3.499,2
4.669,0
4.142,3
Übrige Segmentverbindlichkeiten
1.976,6
2.024,9
2.712,8
2.204,3
-1.894,5
-1.407,4
2.794,9
2.821,7
Summe Segmentpassiva
42.685,6
41.361,8
12.247,7
11.491,1
2.104,3
2.091,8
57.037,7
54.944,8
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
144
Geschäftsbericht 2025
Konzern-Segmentberichterstattung
Aufteilung der Gewinn- und Verlustrechnung
Schaden-Rückversicherung
Personen-Rückversicherung
Konsolidierung
Gesamt
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
Rückversicherungsumsatz (brutto)
18.664,7
18.770,5
7.714,5
8.015,5
—
—
26.379,3
26.786,0
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (brutto)
14.893,3
14.468,3
6.804,9
7.093,1
—
—
21.698,2
21.561,3
Rückversicherungs-Serviceergebnis (brutto)
3.771,5
4.302,2
909,7
922,4
—
—
4.681,1
5.224,6
Rückversicherungsumsatz (in Rückdeckung gegeben)
2.778,4
2.598,1
565,3
902,8
—
—
3.343,8
3.500,9
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (in Rückdeckung gegeben)
1.142,6
889,0
538,6
883,4
—
—
1.681,2
1.772,3
Rückversicherungs-Serviceergebnis (in Rückdeckung gegeben)
-1.635,9
-1.709,1
-26,7
-19,4
—
—
-1.662,6
-1.728,5
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto)
2.135,6
2.593,0
882,9
903,0
—
—
3.018,5
3.496,1
Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) vor Währungskursgewinnen/
-verlusten
-944,7
-1.173,3
-170,3
-190,0
—
—
-1.115,0
-1.363,3
Kapitalanlageergebnis
1.607,3
1.301,0
396,1
370,5
1,6
1,4
2.005,0
1.672,9
davon
Veränderung der Rückstellung für Kreditausfälle (ECL), Abschreibungen,
Wertminderungen und Zuschreibungen von Kapitalanlagen
-101,5
-86,6
3,4
0,8
-0,2
0,1
-98,3
-85,7
Veränderung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten
-38,5
-16,1
41,3
38,5
—
—
2,7
22,4
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
63,8
2,4
-36,4
-35,6
—
—
27,4
-33,2
Währungskursergebnis
-143,0
232,8
35,0
10,4
—
—
-108,0
243,2
Übriges Ergebnis
-268,0
-318,2
-209,8
-207,9
-5,1
-15,1
-482,9
-541,2
Operatives Ergebnis (EBIT)
2.387,3
2.635,3
933,9
886,1
-3,6
-13,7
3.317,6
3.507,7
Finanzierungszinsen
2,2
2,1
0,9
0,8
101,2
92,0
104,3
94,9
Ergebnis vor Steuern
2.385,0
2.633,3
933,0
885,3
-104,8
-105,8
3.213,3
3.412,8
Steueraufwand
816,5
645,3
Jahresergebnis
2.396,8
2.767,5
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehendes Ergebnis
68,1
126,0
Konzernergebnis
2.328,7
2.641,5
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
145
Geschäftsbericht 2025
6. Erläuterungen zu den
einzelnen Posten der
Bilanz
6.1 Kapitalanlagen
Die Klassifikation und Bewertung der Kapitalanlagen erfolgt gemäß IFRS 9
„Financial Instruments“. Die Hannover Rück klassifiziert Kapitalanlagen in
die Kategorien erfolgsneutral sowie erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet,
während eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nur in
Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. Die Zuordnung und Bewertung
der Kapitalanlagen orientiert sich an der jeweiligen Anlageintention
(Geschäftsmodell) sowie der Art der Zahlungsströme.
Ferner umfassen die Kapitalanlagen fremdgenutzten Grundbesitz, Anteile
an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie
sonstige Kapitalanlagen. Wenn entsprechende Sachverhalte vorliegen,
werden Kapitalanlagen, für die eine Veräußerungsabsicht gemäß IFRS 5
besteht, in der Konzernbilanz separat ausgewiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die geografische Herkunft der Kapitalanlagen.
Kapitalanlagen nach geografischer Herkunft
in Mio. EUR
2024
2025
Deutschland
10.423,7
7.238,4
Großbritannien
4.287,5
4.254,2
Frankreich
2.356,4
2.704,6
Übrige
9.273,3
10.800,0
Europa
26.340,9
24.997,2
USA
21.809,2
20.832,6
Übrige
5.336,6
5.273,4
Nordamerika
27.145,8
26.106,0
Asien
6.545,6
8.424,1
Australien
4.171,1
4.345,9
Australasien
10.716,7
12.770,1
Übrige
1.684,8
2.466,0
Gesamt
65.888,2
66.339,2
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
146
Geschäftsbericht 2025
Restlaufzeiten der fest- und variabel verzinslichen Schuldinstrumente
in Mio. EUR
2024
2025
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten ¹
Marktwert
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten ¹
Marktwert   
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
innerhalb eines Jahres
10.022,3
10.010,1
12.525,7
12.520,8
zwischen einem und zwei Jahren
7.303,9
7.221,7
4.725,3
4.721,7
zwischen zwei und drei Jahren
4.366,0
4.295,4
5.545,2
5.527,1
zwischen drei und vier Jahren
4.705,0
4.607,9
4.939,5
4.901,2
zwischen vier und fünf Jahren
4.799,8
4.629,4
6.773,0
6.593,0
zwischen fünf und zehn Jahren
15.840,4
14.859,6
13.342,9
13.020,4
nach mehr als zehn Jahren
12.340,1
10.388,0
11.055,3
9.522,7
ohne Restlaufzeit
—
—
—
—
Gesamt
59.377,5
56.012,2
58.907,0
56.806,7
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
innerhalb eines Jahres
1.511,6
1.511,6
996,5
996,5
zwischen einem und zwei Jahren
179,7
179,7
144,9
144,9
zwischen zwei und drei Jahren
76,2
76,2
64,7
64,7
zwischen drei und vier Jahren
36,3
36,3
31,6
31,6
zwischen vier und fünf Jahren
15,0
15,0
50,0
50,0
zwischen fünf und zehn Jahren
70,3
70,3
30,5
30,5
nach mehr als zehn Jahren
246,2
246,2
285,4
285,4
ohne Restlaufzeit
4.297,6
4.297,6
4.468,8
4.468,8
Gesamt
6.432,8
6.432,8
6.072,3
6.072,3
¹ Inklusive abgegrenzter Zinsen
Die dargestellten Restlaufzeiten können im Einzelfall von den vereinbarten
Restlaufzeiten abweichen, wenn Schuldnern das Recht zusteht, ihre
Verbindlichkeiten mit oder ohne Ablöseentschädigungen zu kündigen oder
vorzeitig zu tilgen.
Variabel verzinsliche Anleihen (sogenannte Floater) sind im Bereich der
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr dargestellt und stellen ein zinsbedingtes,
unterjähriges Wiederanlagerisiko dar.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
147
Geschäftsbericht 2025
Fortgeführte Anschaffungskosten, stille Reserven und abgegrenzte Zinsen aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten sowie deren Marktwerte
in Mio. EUR
2024
2025
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten inklusive
abgegrenzter
Zinsen
davon
abgegrenzte
Zinsen
Unrealisierte
Gewinne
Unrealisierte
Verluste
Marktwert
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten inklusive
abgegrenzter
Zinsen
davon
abgegrenzte
Zinsen
Unrealisierte
Gewinne
Unrealisierte
Verluste
Marktwert
Schuldinstrumente
Schuldtitel von EU-Mitgliedstaaten
6.308,3
29,9
6,3
694,3
5.620,3
6.259,2
29,9
7,4
652,7
5.613,9
Schuldtitel der US-Regierung
11.403,7
64,6
4,6
893,6
10.514,7
9.080,0
53,4
23,0
482,6
8.620,4
Schuldtitel anderer ausländischer Staaten
6.054,3
49,9
83,4
241,8
5.895,9
6.518,2
56,3
81,2
186,7
6.412,7
Schuldtitel halbstaatlicher Institutionen
10.218,8
106,0
67,8
528,2
9.758,4
11.390,4
125,1
61,8
428,0
11.024,3
Schuldtitel von Unternehmen
20.567,7
206,5
146,6
1.108,7
19.605,6
21.083,5
249,0
193,4
542,6
20.734,4
Hypothekarisch/dinglich gesicherte Schuldverschreibungen
4.471,8
51,8
26,2
167,2
4.330,8
4.265,7
47,6
11,8
138,6
4.139,0
Übrige
352,8
3,5
1,5
67,9
286,4
309,9
6,0
0,4
48,3
262,1
Gesamt
59.377,5
512,3
336,4
3.701,7
56.012,2
58.907,0
567,3
379,1
2.479,4
56.806,7
Eigenkapitalinstrumente
Aktien
1,2
—
0,7
1,2
0,7
206,0
—
29,7
15,1
220,6
Sonstige Beteiligungen
132,3
—
2,7
7,7
127,2
306,1
—
3,7
20,6
289,2
Gesamt
133,4
—
3,3
8,9
127,9
512,1
—
33,4
35,7
509,8
Gesamt
59.510,9
512,3
339,7
3.710,6
56.140,0
59.419,1
567,3
412,5
2.515,1
57.316,6
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
148
Geschäftsbericht 2025
Der Bilanzwert der Schuldinstrumente ergibt sich aus den fortgeführten
Anschaffungskosten inklusive abgegrenzter Zinsen sowie den
unrealisierten Gewinnen und Verlusten.
Marktwerte vor und nach abgegrenzten Zinsen sowie abgegrenzte Zinsen aus den ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten
in Mio. EUR
2024
2025
2024
2025
2024
2025
Marktwerte vor
abgegrenzten Zinsen
Abgegrenzte Zinsen
Marktwert nach abgegrenzten Zinsen
Schuldinstrumente
Schuldtitel anderer ausländischer Staaten
1,3
1,1
—
—
1,3
1,1
Schuldtitel halbstaatlicher Institutionen
12,5
21,6
0,3
0,4
12,7
22,0
Schuldtitel von Unternehmen
442,1
436,8
4,6
9,6
446,8
446,4
Hypothekarisch/dinglich gesicherte Schuldverschreibungen
1,3
0,9
—
—
1,3
0,9
Übrige
48,3
34,5
—
—
48,3
34,5
505,4
494,9
4,9
10,0
510,4
504,9
Eigenkapitalinstrumente
Sonstige Beteiligungen
—
76,6
—
—
—
76,6
Derivate
231,9
166,8
-1,5
-1,6
230,4
165,2
Als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifizierte Fonds
5.136,6
5.024,4
—
—
5.136,6
5.024,4
Kurzfristige Kapitalanlagen
536,2
365,7
6,1
3,8
542,3
369,5
Übrige erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
13,1
8,3
—
—
13,1
8,3
5.917,8
5.565,2
4,6
2,2
5.922,4
5.567,4
Gesamt
6.423,3
6.136,8
9,6
12,2
6.432,8
6.148,9
Die Bilanzwerte der ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumente entsprechen deren Marktwerten einschließlich der
abgegrenzten Zinsen.
In dieser Kategorie weist die Hannover Rück zum Bilanzstichtag weit
überwiegend Schuldinstrumente sowie Fonds aus, die aufgrund ihrer
Zahlungsstromeigenschaften den SPPI-Test (SPPI = „solely payment of
principal and interest“) nicht erfüllen.
Unter den kurzfristigen Kapitalanlagen sind Kapitalanlagen mit einer
Restlaufzeit zum Investitionszeitpunkt von bis zu einem Jahr ausgewiesen.
Dies beinhaltet sowohl Tages- und Termingelder als auch Anteile an
Investmentfonds, die in diese Wertpapiere investieren.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Erläuterungen im
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
149
Geschäftsbericht 2025
ECL-Entwicklung
in Mio. EUR
2024
2025
Anfangs-
bestand
Transfer
nach
Stufe 1
Transfer
nach
Stufe 2
Transfer
nach
Stufe 3
Zugänge
Abgänge
Nutzung
Sonstige ¹
End-
bestand
Anfangs-
bestand
Transfer
nach
Stufe 1
Transfer
nach
Stufe 2
Transfer
nach
Stufe 3
Zugänge
Abgänge
Nutzung
Sonstige ¹
End-
bestand
Stufe 1
46,7
2,3
-1,2
—
24,3
13,4
—
-12,5
46,3
46,3
0,8
-2,0
—
31,5
21,5
—
-5,9
49,2
Stufe 2
16,4
-2,3
1,2
-0,3
—
6,6
—
4,4
12,8
12,8
-0,8
2,0
—
—
9,4
—
2,0
6,7
Stufe 3
122,9
—
—
0,3
—
3,4
59,2
19,8
80,4
80,4
—
—
—
—
—
50,5
-7,8
22,1
Vereinfachtes Abschreibungsmodell
0,7
—
—
—
—
—
—
0,3
1,1
1,1
—
—
—
-0,1
—
—
-0,1
0,9
Gesamt
186,7
—
—
—
24,4
23,4
59,2
12,1
140,6
140,6
—
—
—
31,4
30,8
50,5
-11,7
78,9
¹ Inklusive Veränderung der zugrunde liegenden Risikoparameter, u. a. Ausfallwahrscheinlichkeit, Point-in-time-Adjustment-Faktor
Durch den Abgang von festverzinslichen Wertpapieren, die in Stufe 3 des
dreistufigen Modells zur Erfassung erwarteter Kreditausfälle (ECL) erfasst
waren, wurde ein Betrag von 50,5 Mio. EUR genutzt. Die Nutzung wurde im
Einklang mit den Regelungen des IFRS 9 erfolgsneutral erfasst.
Zu Erläuterungen hinsichtlich der Wertberichtigungskriterien verweisen wir
Ratingstruktur der festverzinslichen Vermögenswerte
in Mio. EUR
2024
2025
AAA
AA
A
BBB
BB
B
C
Sonstige
Gesamt
AAA
AA
A
BBB
BB
B
C
Sonstige
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
13.509,8
17.216,3
11.877,9
9.642,1
1.557,5
294,7
48,7
1.865,1
56.012,2
15.743,9
15.765,2
12.520,4
9.648,1
1.488,6
314,0
32,0
1.294,6
56.806,7
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
40,8
13,9
56,1
157,9
51,7
0,2
1,4
188,4
510,4
31,6
13,3
47,6
184,1
63,6
6,7
1,4
156,6
504,9
Gesamt
13.550,6
17.230,2
11.934,0
9.800,0
1.609,2
294,9
50,1
2.053,5
56.522,6
15.775,5
15.778,5
12.567,9
9.832,3
1.552,1
320,8
33,4
1.451,2
57.311,6
Das maximale Ausfallrisiko der hier dargestellten Positionen entspricht
ihren Bilanzwerten.
Kapitalanlagen nach Währungen
in Mio. EUR
2024
2025
AUD
CAD
CNY
EUR
GBP
USD
Sonstige
Gesamt
AUD
CAD
CNY
EUR
GBP
USD
Sonstige
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum
Zeitwert bewertet
4.048,0
2.515,2
2.812,7
14.061,1
2.903,4
26.173,5
3.626,3
56.140,0
4.008,2
2.170,4
2.450,5
14.685,1
2.916,9
26.885,5
4.200,1
57.316,6
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum
Zeitwert bewertet
-480,8
-658,6
19,9
2.078,1
135,5
4.998,7
340,1
6.432,8
-122,9
-379,3
103,8
3.604,3
315,1
2.385,7
242,4
6.148,9
Fremdgenutzter Grundbesitz
78,9
—
—
1.045,3
—
890,8
590,3
2.605,2
84,1
—
—
1.202,3
—
736,2
649,2
2.671,8
Anteile an assoziierten Unternehmen
—
—
—
118,4
—
—
0,7
119,0
—
—
—
84,4
—
—
0,7
85,0
Sonstige Kapitalanlagen
—
—
—
543,6
9,3
35,0
3,2
591,1
—
—
—
52,0
8,8
55,7
0,5
116,9
Gesamt
3.646,1
1.856,6
2.832,6
17.846,5
3.048,2
32.098,0
4.560,6
65.888,1
3.969,4
1.791,1
2.554,3
19.628,1
3.240,8
30.063,1
5.092,9
66.339,2
Das maximale Ausfallrisiko der hier dargestellten Positionen entspricht
ihren Bilanzwerten.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
150
Geschäftsbericht 2025
Assoziierte Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
Anteile an wesentlichen
Gemeinschaftsunternehmen
Das von der Hannover Rück SE (rund 41,3 %) und der E+S
Rückversicherung AG (rund 8,7 %) zusammen mit der Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft gehaltene Joint
Venture „Joint HR MR Private Equity GmbH“ wurde mit Wirkung zum
1. Juli 2024 einvernehmlich aufgespalten. Für detaillierte Informationen zur
Aufspaltung verweisen wir auf den Geschäftsbericht des Vorjahres.
Joint HR MR Private Equity GmbH – Überleitung auf die Buchwerte
in Mio. EUR
2024
2025
Eigenkapital zum 1.1.
4.127,5
—
Jahresergebnis
131,7
—
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
47,6
—
Veränderungen des Konsolidierungskreises
-4.306,8
—
Eigenkapital zum 31.12.
—
—
Joint HR MR Private Equity GmbH – zusammengefasste
Gesamterfolgsrechnung
in Mio. EUR
2024
2025
Nettoerträge aus Kapitalanlagen
132,4
—
Zinserträge
3,2
—
Sonstige Erträge und Aufwendungen
16,2
—
Steueraufwand
20,1
—
Jahresergebnis
131,7
—
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
47,6
—
Gesamterfolg
179,3
—
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
14,7
—
Anteil des Konzerns am Jahresergebnis
62,0
—
Anteile an assoziierten Unternehmen
Bei den gemäß IFRS 12 sowohl auf individueller Basis als auch insgesamt
für den Hannover Rück-Konzern nicht wesentlichen, nach der At-Equity-
Methode in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten
Unternehmen handelt es sich um die
– WeHaCo Unternehmensbeteiligungs-GmbH, Hannover, Deutschland,
– HANNOVER Finanz GmbH, Hannover, Deutschland,
sowie um das folgende, innerhalb des Teilkonzerns Hannover Reinsurance
Group Africa (Pty) Ltd., Johannesburg, Südafrika, nach der At-Equity-
Methode einbezogene Unternehmen:
– Clarendon Transport Underwriting Managers (Pty) Ltd., Johannesburg,
Südafrika.
Die folgende Tabelle zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den
individuell nicht materiellen Anteilen des Hannover Rück-Konzerns an den
assoziierten Unternehmen.
Finanzinformationen zu Anteilen an nicht
wesentlichen assoziierten Unternehmen
in Mio. EUR
2024
2025
Konzernanteil am Ergebnis aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen
1,9
2,4
Konzernanteil am Gesamterfolg
1,9
2,4
Die Entwicklung des Bilanzwertes der nicht wesentlichen assoziierten
Unternehmen stellte sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Anteile an nicht wesentlichen assoziierten
Unternehmen
in Mio. EUR
2024
2025
Bilanzwert 31.12. Vj.
72,0
72,4
Währungsumrechnung zum 1.1.
—
—
Bilanzwert nach Währungsumrechnung
72,0
72,4
Abgänge
0,6
—
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen
1,9
2,4
Dividendenzahlungen
0,9
0,7
Bilanzwert zum 31.12. Gj.
72,4
74,1
Anteile an wesentlichen assoziierten Unternehmen
Die FUNIS GmbH & Co. KG, Hannover, eine 100%ige Tochtergesellschaft
der Hannover Rück SE, hält 24,6 % der Stammaktien an der Monument
Insurance Group Limited, Hamilton, Bermuda (MIGL). Die
Beteiligungsquote ist identisch mit dem gehaltenen Stimmrechtsanteil und
begründet mit einem Sitz im Board of Directors einen maßgeblichen
Einfluss an der MIGL. Darüber hinaus hat eine Tochtergesellschaft der
MIGL stimmrechtslose, nicht rückforderbare Vorzugsaktien ausgegeben,
an denen FUNIS nicht beteiligt ist. MIGL ist ein Lebensversicherungs-
konzern, der insbesondere europäische Run-off-Lebensversicherungs-
portefeuilles bzw. -gesellschaften übernimmt und abwickelt. Die At-Equity-
Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines durch die Gesellschaft erstellten
Konzernabschlusses auf den 30. September nach UK GAAP, der auf IFRS
übergeleitet und bei Vorliegen bedeutender Geschäftsvorfälle oder anderer
Ereignisse angepasst wird.
MIGL – zusammengefasste Bilanz
in Mio. EUR
2024
2025
Kurzfristige Vermögenswerte
1.520,8
1.098,1
Langfristige Vermögenswerte
13.641,3
10.975,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten
174,0
163,2
Langfristige Verbindlichkeiten
14.531,5
11.588,8
Eigenkapital 30.9.
456,6
322,0
Fortgeschriebenes Eigenkapital 31.12.
456,6
322,0
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
6,2
6,0
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
151
Geschäftsbericht 2025
MIGL – Überleitung auf die Buchwerte
in Mio. EUR
2024
2025
Fortgeschriebenes Eigenkapital zum 1.1.
589,7
456,6
Kapitalerhöhungen
198,1
—
Kapitalrückzahlungen
183,6
—
Jahresergebnis
-127,7
-97,3
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
—
-0,4
Anteilsänderung ohne Änderung im Kontrollstatus
-10,6
—
Dividenden
9,3
36,8
Fortgeschriebenes Eigenkapital zum 31.12.
456,6
322,0
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
6,2
6,0
Konzernanteil am Eigenkapital
5,0 %
-3,4 %
Anteiliges zurechenbares Eigenkapital
22,5
-10,6
Stille Reserven
24,2
21,6
Buchwert des Anteils des Konzerns
46,7
11,0
MIGL – zusammengefasste Gesamterfolgsrechnung
in Mio. EUR
2024
2025
Verdiente Beiträge
651,9
-36,5
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
-127,7
-97,3
Jahresergebnis
-127,7
-97,3
Gesamte direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und
Aufwendungen
—
-0,4
Gesamterfolg
-127,7
-97,7
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
-13,7
-0,2
Anteiliges zurechenbares Jahresergebnis
-36,4
-35,6
Informationen zum Kapitalanteil des Hannover Rück-Konzerns an den
assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind der
Aufstellung des Anteilsbesitzes in Kapitel 4.2 „Konsolidierungskreis und
Sofern Verpflichtungen aus Eventualverbindlichkeiten von assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bestehen, ist der
Hannover Rück-Konzern in Höhe des jeweiligen Anteilsbesitzes daran
beteiligt. Für die nach der At-Equity-Methode bewerteten Gesellschaften
liegen keine öffentlichen Preisnotierungen vor. Im Bilanzwert der
assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist ein
Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 10,9 Mio. EUR (11,8 Mio. EUR)
enthalten. Für weitere Angaben verweisen wir auf Kapitel
Grund- und Gebäudebesitz
Der Grund- und Gebäudebesitz gliedert sich in einen eigengenutzten und
einen fremdgenutzten Anteil. Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz
wird unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Der zur Einnahmenerzielung im Bestand befindliche fremdgenutzte Grund-
und Gebäudebesitz wird unter den Kapitalanlagen ausgewiesen. Die
Erträge und Aufwendungen aus Mietverträgen sind im
Kapitalanlageergebnis enthalten.
Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen mit Nutzungsdauern bis zu maximal
50 Jahren sowie außerplanmäßigen Abschreibungen bei dauerhaften
Wertminderungen.
In der Berichtsperiode wurde eine Immobilie in die zur Veräußerung
bestimmten Vermögenswerte umgegliedert. Zum Zeitpunkt der
Umgliederung wie auch zum Periodenende beliefen sich der
Bruttobuchwert der Immobilie, die in der Segmentberichterstattung dem
Segment Schaden-Rückversicherung zugeordnet ist, auf 68,9 Mio. EUR
(41,5 Mio. EUR) und die kumulierten Abschreibungen auf 18,9 Mio. EUR
(2,5 Mio. EUR). Aus der Bewertung der Immobilie im Rahmen der
Einordnung als zur Veräußerung bestimmter langfristiger Vermögenswert
resultierte keine außerplanmäßige Wertminderung.
Eine weitere Immobilie, die im Konzernjahresabschluss des Vorjahres als
zur Veräußerung bestimmter Vermögenswert ausgewiesen wurde, ist im
ersten Quartal des Berichtsjahres veräußert worden. Die Immobilie, die in
der Segmentberichterstattung dem Segment Schaden-Rückversicherung
zugeordnet war, wurde bis zu ihrem Abgang zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert. Der Buchwert der Immobilie zum
Abgangszeitpunkt belief sich auf 40,4 Mio. EUR, der Veräußerungsgewinn
betrug 10,4 Mio. EUR.
Entwicklung des fremdgenutzten Grundbesitzes
in Mio. EUR
2024
2025
Bruttobuchwert zum 31.12. Vj.
2.978,9
3.129,9
Währungsumrechnung zum 1.1.
58,1
-187,8
Bruttobuchwert nach Währungsumrechnung
3.037,0
2.942,1
Zugänge
202,6
452,1
Abgänge
52,1
170,8
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
41,5
68,9
Währungsumrechnung zum 31.12.
-16,2
-1,4
Bruttobuchwert zum 31.12. Gj.
3.129,9
3.153,0
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Vj.
442,4
524,7
Währungsumrechnung zum 1.1.
15,3
-34,4
Kumulierte Abschreibungen nach Währungsumrechnung
457,7
490,3
Abgänge
25,4
74,3
Planmäßige Abschreibungen
60,5
62,0
Außerplanmäßige Abschreibungen
37,5
26,1
Zuschreibung
2,7
4,4
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
2,5
18,9
Währungsumrechnung zum 31.12.
-0,5
0,2
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Gj.
524,7
481,2
Nettobuchwert zum 31.12. Vj.
2.536,5
2.605,2
Nettobuchwert zum 1.1. Gj.
2.579,3
2.451,8
Nettobuchwert zum 31.12. Gj.
2.605,2
2.671,8
Zu den enthaltenen Nutzungsrechten im Rahmen der Leasingbilanzierung
verweisen wir auf Kapitel 9.8 „Leasing“.
Der Marktwert des fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitzes ohne
aktivierte Nutzungsrechte beträgt zum Bilanzstichtag 3.137,2 Mio. EUR
(3.099,6 Mio. EUR).
Bei der Diversifizierung über verschiedene Immobiliensektoren liegt der
Fokus im Wesentlichen auf Büroimmobilien (61 %), ergänzt um
Logistikobjekte (26 %) und Einzelhandel (11 %). Geografisch verteilen sich
die Engagements auf die USA (35 %), Europa (ohne Deutschland; 23 %)
sowie Deutschland (21 %) und Asien (21 %).
Veränderungen in diesem Posten sind auf Investitionstätigkeiten in den
betreffenden Immobiliengesellschaften der Hannover Rück-Gruppe
zurückzuführen. Die im Kapitalanlagebestand befindlichen Immobilien
werden regelmäßig zum Bilanzstichtag einer internen oder externen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
152
Geschäftsbericht 2025
Bewertung durch einen Gutachter unterzogen. Beide Analysen
unterscheiden sich in der angewandten Methodik nicht voneinander,
sodass die Ergebnisse jederzeit und fortlaufend vergleichbar sind.
Allgemein werden die Marktwerte der Immobilien im Ertragswertverfahren
ermittelt, wobei Mieteinkünfte unter Berücksichtigung dazugehöriger
Bewirtschaftungskosten kapitalisiert werden. Einfluss auf das
Bewertungsergebnis haben außerdem Zu- und Abschläge aufgrund
individueller Objektgegebenheiten (Instandhaltung, Leerstände,
Mietabweichungen gegenüber dem Marktniveau etc.). Bei der Bewertung
von internationalen Immobilienobjekten wird zudem vorrangig auf das
Discounted-Cash-Flow(DCF)-Verfahren zurückgegriffen. Hauptmerkmal
dabei ist die Barwertberechnung der prognostizierten jährlichen
Zahlungsüberschüsse.
Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr zu Marktwerten bewertete
indirekte Immobilien-/Infrastrukturinvestments in Höhe von
1.273,8 Mio. EUR (1.221,2 Mio. EUR) gehalten, die in der Position
„Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet“
ausgewiesen werden.
Sonstige Kapitalanlagen
Die sonstigen Kapitalanlagen enthalten zu Marktwerten bewertete
Beteiligungen in Höhe von 116,9 Mio. EUR (591,1 Mio. EUR), deren
fortgeführte Anschaffungskosten 174,7 Mio. EUR (232,8 Mio. EUR)
betragen. Der Rückgang dieses Postens ist im Wesentlichen auf die
Umgliederung von Beteiligungen in die zur Veräußerung bestimmten
Vermögenswerte zurückzuführen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen
Unterschiedsbeträge zwischen den Bilanzwerten und den fortgeführten
Anschaffungskosten wurden als unrealisierte Gewinne in Höhe von 0,1 Mio.
EUR (407,6 Mio. EUR) und unrealisierte Verluste in Höhe von 57,8 Mio.
EUR (49,3 Mio. EUR) unter den kumulierten nicht ergebniswirksamen
Eigenkapitalanteilen erfasst.
Zeitwerthierarchie
Für die Angaben nach IFRS 13 „Fair Value Measurement“ sind
Finanzinstrumente in eine aus drei Levels bestehende Zeitwerthierarchie
einzuordnen.
Die Zeitwerthierarchie spiegelt Merkmale der für die Bewertung
verwendeten Preisinformationen bzw. Eingangsparameter wider und ist wie
folgt gegliedert:
– Level 1: Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die mittels direkt auf
aktiven und liquiden Märkten notierter (nicht angepasster) Preise
bewertet werden.
– Level 2: Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die mittels
beobachtbarer Marktdaten bewertet werden und nicht dem Level 1
zuzuordnen sind. Die Bewertung beruht dabei insbesondere auf Preisen
für gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf aktiven
Märkten gehandelt werden, auf Preisen an Märkten, die nicht als aktiv
einzuschätzen sind, sowie auf von solchen Preisen oder Marktdaten
abgeleiteten Parametern.
– Level 3: Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht oder nur
teilweise mittels am Markt beobachtbarer Parameter bewertet werden
können. Bei diesen Instrumenten werden im Wesentlichen
Bewertungsmodelle und -methoden zur Bewertung herangezogen.
Werden für die Bewertung eines Finanzinstrumentes Inputfaktoren
unterschiedlicher Levels herangezogen, ist das Level des niedrigsten
Inputfaktors maßgeblich, der für die Bewertung wesentlich ist.
Die für die Koordination und Dokumentation der Bewertung
verantwortlichen operativen Einheiten sind von den operativen Einheiten,
die die Kapitalanlagerisiken eingehen, organisatorisch getrennt. Alle
relevanten Bewertungsprozesse und Bewertungsmethoden sind
dokumentiert. Entscheidungen über grundsätzliche Bewertungsfragen trifft
ein monatlich tagendes Bewertungskomitee.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
153
Geschäftsbericht 2025
Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der zum Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumente hinsichtlich der Zeitwerthierarchie.
Zeitwerthierarchie zum Zeitwert bewerteter Finanzinstrumente
in Mio. EUR
2024
2025
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Schuldinstrumente
—
55.025,1
987,1
56.012,2
—
56.270,8
536,0
56.806,7
Eigenkapitalinstrumente
—
—
127,9
127,9
218,2
—
291,6
509,8
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
—
55.025,1
1.114,9
56.140,0
218,2
56.270,8
827,6
57.316,6
Schuldinstrumente
—
430,0
93,4
523,4
—
429,0
84,2
513,2
Eigenkapitalinstrumente
—
—
—
—
—
—
76,6
76,6
Derivate
—
91,5
138,8
230,4
—
75,8
89,4
165,2
Fonds
849,6
191,9
4.095,2
5.136,6
784,3
88,4
4.151,8
5.024,4
Kurzfristige Kapitalanlagen
542,3
—
—
542,3
369,5
—
—
369,5
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
1.392,0
713,4
4.327,5
6.432,8
1.153,8
593,2
4.402,0
6.148,9
Sonstige Kapitalanlagen
—
—
591,1
591,1
—
—
116,9
116,9
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
—
93,0
4,7
97,6
—
79,9
21,6
101,5
Finanzielle Verpflichtungen (zum Zeitwert bewertet)
—
93,0
4,7
97,6
—
79,9
21,6
101,5
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
154
Geschäftsbericht 2025
Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Überleitung der Zeitwerte von
Finanzinstrumenten des Levels 3 während des Geschäftsjahres.
Entwicklung der Level-3-Finanzinstrumente
in Mio. EUR
2024
2025
Finanzielle
Vermögenswerte
erfolgsneutral zum
Zeitwert bewertet
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum
Zeitwert bewertet
Sonstige
Kapital-
anlagen
Finanzielle
Verpflich-
tungen (zum
Zeitwert
bewertet)
Finanzielle
Vermögenswerte
erfolgsneutral zum
Zeitwert bewertet
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum
Zeitwert bewertet
Sonstige
Kapital-
anlagen
Finanzielle
Verpflich-
tungen (zum
Zeitwert
bewertet)
Schuld-
instrumente
Eigen-
kapital-
instrumente
Schuld-
instrumente
Eigen-
kapital-
instrumente
Derivate
Fonds
Negative
Marktwerte
aus
derivativen
Finanz-
instrumenten
Schuld-
instrumente
Eigen-
kapital-
instrumente
Schuld-
instrumente
Eigen-
kapital-
instrumente
Derivate
Fonds
Negative
Marktwerte
aus
derivativen
Finanz-
instrumenten
Bilanzwert zum 31.12. Vj.
684,1
—
64,2
—
154,7
1.744,4
963,0
8,9
987,1
127,9
93,4
—
138,8
4.095,2
591,1
4,7
Währungsumrechnung zum 1.1.
26,4
—
3,7
—
8,9
58,5
15,3
0,5
-85,5
-12,2
-10,3
—
-15,5
-287,0
-1,9
-0,5
Bilanzwert nach Währungsumrechnung
710,5
—
67,9
—
163,6
1.803,0
978,3
9,4
901,6
115,7
83,1
—
123,3
3.808,2
589,2
4,1
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
2,2
—
-1,7
—
70,3
-46,8
23,4
0,4
-1,5
—
5,0
—
39,7
-62,2
-2,3
0,2
Direkt im Eigenkapital erfasst
-1,0
-2,7
—
—
—
—
2,9
—
11,1
-5,8
—
—
—
—
171,5
—
Käufe
272,6
68,6
48,3
—
—
629,8
51,7
—
128,5
195,3
23,5
75,0
—
700,7
259,8
20,2
Verkäufe
53,7
3,2
21,0
—
92,8
376,5
68,0
4,7
38,5
12,7
25,8
—
82,6
277,4
831,3
2,5
Rückzahlungen/Rückführungen
38,0
—
0,3
—
—
—
—
—
61,7
—
1,4
—
—
—
—
—
Transfers aus Level 3
—
—
—
—
—
—
—
—
422,8
—
—
—
—
—
—
—
Transfers nach Level 3
88,0
—
—
—
—
—
—
—
—
1,0
—
—
—
—
—
—
Veränderungen im Konsolidierungskreis
2,4
—
—
—
—
2.034,2
-329,0
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Umgliederung
—
61,4
—
—
—
—
-61,4
—
—
5,2
—
—
—
—
-5,2
—
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte
Vermögenswerte
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
63,7
—
Währungsumrechnung zum 31.12.
4,2
3,8
0,2
—
-2,2
51,4
-6,8
-0,4
19,3
-6,9
-0,2
1,6
8,9
-17,6
-1,1
-0,5
Bilanzwert zum 31.12. Gj.
987,1
127,9
93,4
—
138,8
4.095,2
591,1
4,7
536,0
291,6
84,2
76,6
89,4
4.151,8
116,9
21,6
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Klassifizierung bestimmter
Finanzinstrumente innerhalb der Zeitwerthierarchie gemäß IFRS 13
angepasst. Konkret wurden im Berichtsjahr Schuldscheindarlehen im
Umfang von 422,8 Mio. EUR von Level 3 in Level 2 umgestuft. Die
Umklassifizierung hatte weder Auswirkungen auf den Zeitwert der
Instrumente noch auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
155
Geschäftsbericht 2025
Die Erträge und Aufwendungen, die im Geschäftsjahr im Zusammenhang
mit Finanzinstrumenten des Levels 3 in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst wurden, setzen sich wie folgt zusammen:
Erträge und Aufwendungen aus Level-3-Finanzinstrumenten
in Mio. EUR
2024
2025
Finanzielle Ver-
mögenswerte –
erfolgsneutral
zum Zeitwert
bewertet
Finanzielle Vermögenswerte –
erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
Sonstige
Kapitalanlagen
Finanzielle
Verpflichtungen
(zum Zeitwert
bewertet)
Finanzielle Ver-
mögenswerte –
erfolgsneutral
zum Zeitwert
bewertet
Finanzielle Vermögenswerte –
erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
Sonstige
Kapitalanlagen
Finanzielle
Verpflichtungen
(zum Zeitwert
bewertet)
Schuld-
instrumente
Schuld-
instrumente
Derivate
Fonds
Negative
Marktwerte aus
derivativen
Finanz-
instrumenten
Schuld-
instrumente
Schuld-
instrumente
Derivate
Fonds
Negative
Marktwerte aus
derivativen
Finanz-
instrumenten
Insgesamt im Geschäftsjahr
Ordentliche Kapitalanlageerträge
2,1
0,3
—
—
—
—
—
4,0
—
—
—
—
Realisierte Gewinne und Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen
0,1
—
—
—
—
—
-0,9
—
—
—
—
—
Veränderung der Zeitwerte von
Finanzinstrumenten
—
-1,9
70,3
-46,8
23,4
-0,4
—
1,0
39,7
-62,2
-2,3
-0,2
Davon entfallen auf zum 31.12. im Bestand
befindliche Finanzinstrumente
Ordentliche Kapitalanlageerträge
0,5
0,7
—
—
—
—
—
0,5
—
—
—
—
Veränderung der Zeitwerte von
Finanzinstrumenten
—
-2,2
70,3
-46,8
23,4
-0,4
—
1,0
7,9
-62,2
-2,3
0,7
Sofern zur Bewertung von Finanzinstrumenten des Levels 3 Modelle
verwendet werden, bei denen die Anwendung alternativer
Eingangsparameter zu einer wesentlichen Änderung des beizulegenden
Zeitwertes führt, verlangt der Standard IFRS 13 eine Offenlegung der
Auswirkungen dieser alternativen Annahmen. Von den aktivischen
Finanzinstrumenten des Levels 3 mit beizulegenden Zeitwerten zum
Bilanzstichtag von insgesamt 5.346,5 Mio. EUR (6.033,5 Mio. EUR)
bewertet die Hannover Rück Finanzinstrumente mit einem Volumen von
4.636,9 Mio. EUR (4.814,2 Mio. EUR) unter Verwendung der
Nettovermögenswert-Methode. Bei diesen Beständen handelt es sich
überwiegend um Anteile an Private-Equity- sowie Immobilienfonds. Unter
der Annahme, dass sich die Barwerte der in den Fonds enthaltenen
Vermögenswerte und Forderungen um 10 % niedriger darstellen würden als
bei der Bewertung zum Bilanzstichtag zugrunde gelegt, ergäben sich für
diese Bestände beizulegende Zeitwerte von 4.173,2 Mio. EUR. Bei den
verbleibenden aktivischen Finanzinstrumenten des Levels 3 mit einem
Volumen von 709,6 Mio. EUR (1.219,3 Mio. EUR) handelt es sich um
Finanzinstrumente, deren Bewertung u. a. auf versicherungstechnischen
Parametern basiert. Unter den finanziellen Verpflichtungen des Levels 3
wurden im Geschäftsjahr derivative Finanzinstrumente, die im
Zusammenhang mit der Rückversicherung stehen, ausgewiesen. Die
Wertentwicklung steht in Abhängigkeit von Stornoquoten innerhalb eines
unterliegenden Erstversicherungsportefeuilles. Aus der Anwendung
alternativer Eingangsparameter und Annahmen ergibt sich keine
wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
6.2 Geschäfts- oder
Firmenwert
Nach IFRS 3 „Business Combinations“ werden planmäßige
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert nicht vorgenommen.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im Rahmen eines
Niederstwerttests (Impairment Test) auf ihre Werthaltigkeit untersucht.
Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwertes
in Mio. EUR
2024
2025
Bilanzwert zum 31.12. Vj.
78,0
79,9
Währungsumrechnung zum 1.1.
2,0
-2,0
Bilanzwert zum 31.12. Gj.
79,9
77,9
Die Position enthält zum Bilanzstichtag im Wesentlichen den Geschäfts-
oder Firmenwert aus den Erwerben der E+S Rückversicherung AG in Höhe
von 36,1 Mio. EUR (36,1 Mio. EUR), der Integra Insurance Solutions
Limited mit 11,0 Mio. EUR (11,5 Mio. EUR) und der Argenta Holdings
Limited mit 29,0 Mio. EUR (30,5 Mio. EUR).
Für Zwecke des Werthaltigkeitstestes wurde der Geschäfts- oder
Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die die
niedrigste Ebene darstellen, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für
interne Managementzwecke überwacht wird. In den Fällen der zum
Bilanzstichtag ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte handelt es
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
156
Geschäftsbericht 2025
sich dabei um die jeweiligen rechtlichen Einheiten. Der erzielbare Betrag
wird auf Basis des jeweiligen Nutzungswertes (Value in Use) ermittelt. Der
Nutzungswert wird unter Anwendung des Ertragswertverfahrens berechnet.
Hierbei werden für die Detailplanungsphase die Planungsrechnungen der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gesellschaften zugrunde
gelegt, die jeweils die kommenden vier bzw. fünf Jahre abdecken. Diese
stellen das Ergebnis eines detaillierten Planungsprozesses dar, in den alle
verantwortlichen Mitglieder des Managements eingebunden sind und der
aktuellen Marktentwicklungen des jeweiligen Unternehmens
(branchenbezogen und gesamtwirtschaftlich) Rechnung trägt. Für die sich
daran anschließende Phase der ewigen Rente werden die nach Ansicht des
Managements nachhaltig zu erwirtschaftenden Ertragsüberschüsse
herangezogen, wobei konstant ein Nullwachstum unterstellt wird. Der
Kapitalisierungszinssatz basiert auf dem Capital Asset Pricing Model
(CAPM). Für die Ableitung des risikofreien Basiszinssatzes werden die
Renditen der für die Bewertung der jeweiligen Einheiten relevanten
Staatsanleihen mit Laufzeiten von 30 Jahren herangezogen. Die Zinsen der
Staatsanleihen spiegeln die aktuellen Zinsentwicklungen an den
Finanzmärkten wider. Hinsichtlich der Marktrisikoprämie wird den jeweils
aktuellen Bandbreiten-Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e. V. (IDW) gefolgt. Der Betafaktor wird auf Basis öffentlich
zugänglicher Kapitalmarktdaten für die Hannover Rück SE ermittelt. Die zur
Umrechnung verwendeten Fremdwährungskurse entsprechen den
Verhältnissen am Bilanzstichtag.
Für die einzelnen wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
wurden die folgenden Kapitalisierungszinssätze und Wachstumsraten
angesetzt:
Kapitalisierungszinssätze
2024
2025
Kapitalisierungszinssatz
Argenta Holdings Limited
10,16 %
10,65 %
E+S Rückversicherung AG
8,00 %
8,79 %
Integra Insurance Solutions Limited
10,30 %
10,74 %
Die Kapitalisierungszinssätze sowie wesentliche bzw. wertbeeinflussende
Positionen der jeweiligen Planungsrechnungen (u. a.
Rückversicherungsumsatz, Prämienvolumina, Kapitalanlageerträge oder
Schadenquoten) wurden im Rahmen von Sensitivitätsanalysen variiert.
Hierbei wurden einzelne Parameter jeweils in angemessenen Bandbreiten
verändert, die angesichts der aktuellen Marktsituationen und
-entwicklungen erwartet werden können. Es wurde festgestellt, dass bei
Veränderungen der Parameter in Bereichen, die vernünftigerweise
auftreten könnten, die Nutzungswerte jeweils über den entsprechenden
Buchwerten lagen. Wir verweisen ergänzend auf unsere grundlegenden
Ausführungen in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher
6.3 Sonstige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte
in Mio. EUR
2024
2025
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
131,7
118,4
Rückdeckungsversicherung
110,1
110,8
Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz
109,8
105,7
Steuerforderungen
189,2
348,7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
40,6
25,9
Forderungen aus Vorauszahlungen und Dienstleistungen
213,3
180,8
Übrige
562,3
455,9
Gesamt
1.357,0
1.346,3
Zu den in den Positionen „Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz“,
„Betriebs- und Geschäftsausstattung“ sowie „Übrige“ enthaltenen
Nutzungsrechten aus Leasingverträgen verweisen wir auf Kapitel
Rückdeckungsversicherung
Die Hannover Rück SE hat in der Vergangenheit
Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen abgeschlossen. Es
handelt sich zum einen um aufgeschobene Rentenversicherungen mit
laufendem Beitrag im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages und
zum anderen um die Finanzierung von Direktzusagen aus
Entgeltumwandlung von Kapitalzahlungen im Todesfall bzw. bei Erreichen
der Altersgrenze. Die Versicherungen sind als separater Vermögenswert
zum Fair Value in Höhe von 110,8 Mio. EUR (110,1 Mio. EUR) bilanziert
worden.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung
in Mio. EUR
2024
2025
Bruttobuchwert zum 31.12. Vj.
179,3
177,1
Währungsumrechnung zum 1.1.
3,5
-6,0
Bruttobuchwert nach Währungsumrechnung
182,8
171,1
Zugänge
17,4
7,0
Abgänge
23,0
30,6
Umgliederungen
—
-26,9
Währungsumrechnung zum 31.12.
-0,1
1,0
Bruttobuchwert zum 31.12. Gj.
177,1
121,6
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Vj.
142,6
136,5
Währungsumrechnung zum 1.1.
2,7
-4,8
Kumulierte Abschreibungen nach Währungsumrechnung
145,3
131,7
Abgänge
22,2
29,4
Planmäßige Abschreibungen
13,6
13,0
Umgliederungen
—
-20,4
Währungsumrechnung zum 31.12.
-0,3
0,9
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Gj.
136,5
95,8
Nettobuchwert zum 31.12. Vj.
36,7
40,6
Nettobuchwert zum 31.12. Gj.
40,6
25,9
Zur Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung verweisen wir auf
unsere Erläuterungen zu den übrigen Aktiva in Kapitel
Zu den in dieser Tabelle enthaltenen Leasinggegenständen verweisen wir
auf Kapitel 9.8 „Leasing“.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
157
Geschäftsbericht 2025
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
in Mio. EUR
2024
2025
Bruttobuchwert zum 31.12. Vj.
394,6
405,8
Währungsumrechnung zum 1.1.
4,9
-5,1
Bruttobuchwert nach Währungsumrechnung
399,5
400,7
Umgliederungen
—
14,7
Zugänge
14,9
12,5
Abgänge
8,5
1,8
Währungsumrechnung zum 31.12.
-0,1
-1,6
Bruttobuchwert zum 31.12. Gj.
405,8
424,6
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Vj.
259,8
274,0
Währungsumrechnung zum 1.1.
1,2
-1,0
Kumulierte Abschreibungen nach Währungsumrechnung
261,0
273,0
Umgliederungen
—
14,7
Abgänge
8,2
1,7
Abschreibungen
21,0
21,5
Währungsumrechnung zum 31.12.
0,2
-1,3
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Gj.
274,0
306,2
Nettobuchwert zum 31.12. Vj.
134,7
131,7
Nettobuchwert zum 31.12. Gj.
131,7
118,4
Die Position enthält zum Bilanzstichtag 34,0 Mio. EUR (41,1 Mio. EUR) für
erworbene Software, die mit Nutzungsdauern von drei bis zehn Jahren
planmäßig abgeschrieben werden. Von den Zugängen entfallen
2,4 Mio. EUR (3,9 Mio. EUR) auf erworbene Software. Darüber hinaus
werden unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten u. a. die
fortgeführten Anschaffungskosten der im Rahmen der Akquisition der
Argenta Holdings Limited identifizierten immateriellen Vermögenswerte in
Höhe von 72,9 Mio. EUR (78,0 Mio. EUR) ausgewiesen.
Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die zum Bilanzstichtag
weder überfällig noch wertberichtigt waren, können Kreditrisiken
resultieren. Wir verweisen hierzu insgesamt auf unsere Ausführungen zum
Kreditrisiko innerhalb des Risikoberichts sowie auf die ECL-Entwicklung im
6.4 Versicherungstechnische
Aktiva und Passiva
Die Anteile der Retrozessionäre an der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle und der Rückstellung für zukünftige
Deckung basieren auf den vertraglichen Vereinbarungen der zugrunde
liegenden Rückversicherungsverträge. Darüber hinaus verweisen wir zu Art
und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben, auf
die Erläuterungen im Risikobericht.
Zur Darstellung der im Selbstbehalt verbleibenden
versicherungstechnischen Nettorückstellungen werden in der
nachfolgenden Aufstellung die Bruttorückstellungen und die
entsprechenden Anteile der Retrozessionäre, die in der Bilanz als
Aktivposten auszuweisen sind, zusammenfassend gegenübergestellt.
Versicherungstechnische Rückstellungen
in Mio. EUR
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
zukünftige
Deckung
Gesamt
2024
Gezeichnet
50.486,9
-1.569,3
48.917,5
Retrozediert
2.566,1
-1.064,6
1.501,5
Netto
47.920,8
-504,8
47.416,0
2025
Gezeichnet
51.801,3
-4.375,5
47.425,8
Retrozediert
1.897,3
-790,1
1.107,2
Netto
49.904,0
-3.585,4
46.318,6
Darüber hinaus weisen wir zum Bilanzstichtag Vermögenswerte aus
gezeichneten Rückversicherungsverträgen in Höhe von 919,4 Mio. EUR
(1.505,7 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten aus retrozedierten
Rückversicherungsverträgen in Höhe von 555,0 Mio. EUR
(656,3 Mio. EUR) aus.
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
bemessen sich grundsätzlich nach den Aufgaben der Zedenten. Zusätzlich
werden Rückstellungen für nicht gemeldete, bereits eingetretene Schäden
(IBNR-Reserven) gebildet. Die Entwicklung der Rückstellungen für
zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist
in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Darstellung erfolgt jeweils
getrennt für ausgestellte und gehaltene Rückversicherungsverträge.
Konfidenzniveau der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
Unter Anwendung unseres „Pricing-Margin-Ansatzes“ (vgl. Erläuterungen
zu der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken in Kapitel
Bewertungsmethoden“) sowie der Berücksichtigung einer
Risikodiversifizierung zwischen den Unternehmen der Hannover Rück-
Gruppe ergibt sich zum Bilanzstichtag für unsere
versicherungstechnischen Rückstellungen ein Konfidenzniveau von 81,5 %
(82,8 %).
Im Unterschied zu der Risikokapitalberechnung unter Solvency II wird für
die Bestimmung des Konfidenzniveaus nicht der Einjahreshorizont
betrachtet, sondern eine „Ultimate“-Sicht eingenommen. Eine Darstellung
basierend auf dem Einjahreshorizont würde zu einem höheren
Konfidenzniveau führen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
158
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen für zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – gezeichnete Rückversicherungsverträge
in Mio. EUR
2024
2025
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustkomponente
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustkomponente
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des Berichtszeitraums
1.394,4
-2,3
-372,3
1.019,8
1.416,6
-19,1
108,2
1.505,7
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des Berichtszeitraums
-2.480,3
505,6
46.214,1
44.239,4
-2.385,7
816,4
50.486,9
48.917,5
Anfangsbestand (netto)
-3.874,8
507,9
46.586,5
43.219,6
-3.802,3
835,5
50.378,7
47.411,8
Mit dem modifizierten rückwirkenden Ansatz bewertete Verträge
-2.273,6
—
—
-2.273,6
-2.117,8
—
—
-2.117,8
Mit dem Fair-Value-Ansatz bewertete Verträge
-4.861,0
—
—
-4.861,0
-4.242,7
—
—
-4.242,7
Andere Verträge
-19.244,5
—
—
-19.244,5
-20.425,5
—
—
-20.425,5
Rückversicherungsumsatz
-26.379,2
—
—
-26.379,2
-26.786,0
—
—
-26.786,0
Eingetretene Schäden und sonstige rückversicherungstechnische
Aufwendungen
-0,2
-183,7
20.449,3
20.265,4
0,3
-205,1
19.784,7
19.579,9
Amortisation von Abschlusskosten
1.006,7
—
—
1.006,7
1.009,0
—
—
1.009,0
Verluste und Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
0,1
480,8
—
480,9
—
478,4
—
478,5
Anpassung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
—
—
-54,8
-54,8
—
—
494,0
494,0
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen
1.006,6
297,1
20.394,5
21.698,2
1.009,4
273,3
20.278,7
21.561,3
Kapitalanlagekomponente
-5.949,1
—
5.949,1
—
-6.581,1
—
6.581,1
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor Währungskursgewinnen und ­
-verlusten zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
929,4
16,7
827,1
1.773,2
834,4
20,4
721,3
1.576,1
Währungskursgewinne und -verluste
-28,6
13,8
1.350,3
1.335,6
123,8
-55,1
-3.478,1
-3.409,4
Rückversicherungs-Finanzergebnis
900,9
30,5
2.177,4
3.108,8
958,2
-34,7
-2.756,8
-1.833,3
Erhaltene Prämien
31.398,0
—
—
31.398,0
32.723,8
—
—
32.723,8
Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige
rückversicherungstechnische Aufwendungen, inkl.
Kapitalanlagekomponente
—
—
-24.728,8
-24.728,8
—
—
-21.807,0
-21.807,0
Gezahlte Abschlusskosten
-904,8
—
—
-904,8
-4.764,3
—
—
-4.764,3
Zahlungsströme
30.493,2
—
-24.728,8
5.764,5
27.959,5
—
-21.807,0
6.152,5
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des Berichtszeitraums
1.416,6
-19,1
108,2
1.505,7
1.802,1
-9,5
-873,3
919,4
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des Berichtszeitraums
-2.385,7
816,4
50.486,9
48.917,5
-5.440,2
1.064,6
51.801,3
47.425,8
Endbestand netto
-3.802,3
835,5
50.378,7
47.411,8
-7.242,3
1.074,1
52.674,6
46.506,4
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
159
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte nach Bewertungskomponenten – gezeichnete Rückversicherungsverträge
in Mio. EUR
2024
2025
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz
bewertete
Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz
bewertete
Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn
des Berichtszeitraums
2.322,9
-113,4
-320,5
-385,3
-483,9
1.019,8
2.424,1
-50,7
-107,5
-242,9
-517,3
1.505,7
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn
des Berichtszeitraums
33.564,3
3.822,2
2.085,4
2.455,3
2.312,3
44.239,4
36.670,3
4.134,2
2.494,7
2.661,9
2.956,4
48.917,5
Anfangsbestand (netto)
31.241,3
3.935,6
2.405,9
2.840,6
2.796,2
43.219,6
34.246,3
4.184,9
2.602,2
2.904,8
3.473,7
47.411,8
Ergebniswirksam vereinnahmte CSM für
erbrachte Leistungen
—
—
-232,0
-612,0
-4.279,5
-5.123,5
—
—
-203,8
-336,1
-4.658,5
-5.198,4
Änderungen der Risikoanpassung für
nichtfinanzielle Risiken
—
-308,8
—
—
—
-308,8
—
-322,1
—
—
—
-322,1
Erfahrungsbedingte Anpassungen
324,8
—
—
—
—
324,8
-677,0
—
—
—
—
-677,0
Rückversicherungs-Serviceergebnis –
Änderungen bzgl. laufender Leistungen
324,8
-308,8
-232,0
-612,0
-4.279,5
-5.107,5
-677,0
-322,1
-203,8
-336,1
-4.658,5
-6.197,4
Im Berichtszeitraum erstmals erfasste
Verträge
-4.594,9
333,0
—
—
4.310,2
48,3
-4.902,2
362,9
—
—
4.588,9
49,5
CSM-Anpassungen aus
Schätzungsänderungen
-1.226,4
136,2
268,4
488,7
332,9
-0,1
-476,7
-229,7
223,9
136,5
346,3
0,4
Schätzungsänderungen bzgl. Verlusten
und Wertaufholungen aus verlustträchtigen
Verträgen
339,5
93,6
—
—
—
433,1
-27,0
455,9
—
—
—
428,9
Rückversicherungs-Serviceergebnis –
Änderungen bzgl. künftiger Leistungen
-5.481,7
562,8
268,4
488,7
4.643,0
481,2
-5.405,9
589,1
223,9
136,5
4.935,2
478,8
Rückversicherungs-Serviceergebnis –
Änderungen bzgl. vergangener Leistungen
92,8
-147,5
—
—
—
-54,8
730,1
-236,1
—
—
—
494,0
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor
Währungskursgewinnen und -verlusten
zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster
Beträge
1.427,7
1,1
82,5
62,9
199,0
1.773,2
1.102,4
118,1
85,1
59,6
210,8
1.576,1
Währungskursgewinne und -verluste
876,9
141,7
77,3
124,6
115,0
1.335,6
-2.411,4
-320,4
-107,0
-263,0
-307,6
-3.409,4
Rückversicherungs-Finanzergebnis
2.304,6
142,8
159,8
187,5
314,0
3.108,8
-1.308,9
-202,3
-21,9
-203,4
-96,7
-1.833,3
Erhaltene Prämien
31.398,0
—
—
—
—
31.398,0
32.723,8
—
—
—
—
32.723,8
Zahlungen für eingetretene Schäden und
sonstige rückversicherungstechnische
Aufwendungen, inkl.
Kapitalanlagekomponente
-24.728,8
—
—
—
—
-24.728,8
-21.807,0
—
—
—
—
-21.807,0
Gezahlte Abschlusskosten
-904,8
—
—
—
—
-904,8
-4.764,3
—
—
—
—
-4.764,3
Zahlungsströme
5.764,5
—
—
—
—
5.764,5
6.152,5
—
—
—
—
6.152,5
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende
des Berichtszeitraums
2.424,1
-50,7
-107,5
-242,9
-517,3
1.505,7
2.260,3
-78,4
-106,5
-197,5
-958,4
919,4
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende
des Berichtszeitraums
36.670,3
4.134,2
2.494,7
2.661,9
2.956,4
48.917,5
35.997,3
3.935,0
2.493,9
2.304,2
2.695,4
47.425,8
Endbestand netto
34.246,3
4.184,9
2.602,2
2.904,8
3.473,7
47.411,8
33.737,1
4.013,4
2.600,4
2.501,8
3.653,8
46.506,4
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
160
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen für zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – retrozedierte Rückversicherungsverträge
in Mio. EUR
2024
2025
Anteil der Rück-
versicherer an der
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustrückerstat-
tungskomponente
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustrückerstat-
tungskomponente
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des Berichtszeitraums
-711,0
5,5
2.231,4
1.525,9
-1.102,4
37,9
2.566,1
1.501,5
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des Berichtszeitraums
1.734,8
-21,4
-1.014,5
698,9
1.630,0
14,7
-988,5
656,3
Anfangsbestand (netto)
-2.445,9
26,9
3.245,9
827,0
-2.732,4
23,1
3.554,5
845,2
Rückversicherungsumsatz (in Rückdeckung gegeben)
-3.343,8
—
—
-3.343,8
-3.500,9
—
—
-3.500,9
Eingetretene Schäden und sonstige Rückversicherungs-
Serviceaufwendungen
—
-0,8
1.702,5
1.701,7
0,1
-0,5
1.874,9
1.874,4
Amortisation von Abschlusskosten
32,6
—
—
32,6
79,4
—
—
79,4
Verluste und Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
—
-4,6
—
-4,6
—
-13,5
—
-13,5
Anpassung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
—
—
-48,5
-48,5
—
—
-168,0
-168,0
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Netto-Aufwendungen aus
retrozedierten Rückversicherungsverträgen
-3.311,2
-5,5
1.654,1
-1.662,6
-3.421,3
-14,1
1.706,8
-1.728,5
davon Veränderung des Nichterfüllungsrisikos der Rückversicherer
0,1
—
3,8
3,9
13,5
—
—
13,5
Kapitalanlagekomponente
-424,4
—
424,4
—
-421,3
—
421,3
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor Währungskursgewinnen und
-verlusten zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
23,1
1,0
64,7
88,8
94,0
0,5
53,4
147,9
Währungskursgewinne und -verluste
-114,6
0,7
152,0
38,0
232,3
-2,1
-260,8
-30,7
Rückversicherungs-Finanzergebnis
-91,5
1,7
216,7
126,8
326,3
-1,6
-207,4
117,2
Gezahlte Prämien
3.535,6
—
—
3.535,6
3.938,6
—
—
3.938,6
Erhaltene Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige
rückversicherungstechnische Aufwendungen
—
—
-1.986,6
-1.986,6
—
—
-2.617,1
-2.617,1
Abschlusskosten
4,9
—
—
4,9
-3,2
—
—
-3,2
Zahlungsströme
3.540,5
—
-1.986,6
1.554,0
3.935,4
—
-2.617,1
1.318,3
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des Berichtszeitraums
-1.102,4
37,9
2.566,1
1.501,5
-802,6
12,5
1.897,3
1.107,2
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des Berichtszeitraums
1.630,0
14,7
-988,5
656,3
1.510,7
5,0
-960,8
555,0
Endbestand netto
-2.732,4
23,1
3.554,5
845,2
-2.313,3
7,5
2.858,1
552,2
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
161
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte nach Bewertungskomponenten – retrozedierte Rückversicherungsverträge
in Mio. EUR
2024
2025
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Mit dem modifizierten
rückwirkenden Ansatz
bewertete Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere
Verträge
Mit dem modifizierten
rückwirkenden Ansatz
bewertete Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere
Verträge
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des
Berichtszeitraums
1.043,3
140,8
52,9
46,8
242,1
1.525,9
739,0
124,5
75,0
47,9
515,1
1.501,5
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des
Berichtszeitraums
766,8
-66,2
-5,7
29,5
-25,6
698,9
892,8
-56,3
3,1
18,5
-201,8
656,3
Anfangsbestand (netto)
276,5
207,0
58,7
17,2
267,7
827,0
-153,9
180,8
72,0
29,4
716,9
845,2
Ergebniswirksam vereinnahmte CSM für erbrachte
Leistungen
—
—
-7,0
-3,8
-957,9
-968,6
—
—
-19,1
-3,8
-1.080,3
-1.103,2
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle
Risiken
—
-39,6
—
—
—
-39,6
—
-31,4
—
—
—
-31,4
Erfahrungsbedingte Anpassungen
-605,2
—
—
—
—
-605,2
-426,0
—
—
—
—
-426,0
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. laufender Leistungen
-605,2
-39,6
-7,0
-3,8
-957,9
-1.613,4
-426,0
-31,4
-19,1
-3,8
-1.080,3
-1.560,6
Im Berichtszeitraum erstmals erfasste Verträge
-1.291,9
31,0
—
—
1.260,9
—
-1.160,7
122,3
—
—
1.038,4
—
CSM-Anpassungen aus Änderungen der
Verlustrückerstattung aus verlustträchtigen zugrunde
liegenden Verträgen
—
—
—
—
—
—
4,4
2,8
—
—
-3,0
4,2
CSM-Anpassungen aus Schätzungsänderungen
-120,0
3,8
10,5
14,7
91,0
—
-250,0
132,2
24,6
101,2
-7,8
0,1
Schätzungsänderungen bzgl. Verlusten und
Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
-7,5
2,8
—
—
—
-4,6
117,2
-134,9
—
—
—
-17,7
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. künftiger Leistungen
-1.419,3
37,6
10,5
14,7
1.351,8
-4,6
-1.289,1
122,4
24,6
101,2
1.027,6
-13,4
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. vergangener Leistungen
-14,1
-34,4
—
—
—
-48,5
-180,0
12,0
—
—
—
-168,0
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Veränderung
des Nichterfüllungsrisikos der Rückversicherer
3,9
—
—
—
—
3,9
13,5
—
—
—
—
13,5
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor
Währungskursgewinnen und -verlusten zuzüglich
direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
48,8
2,6
8,6
0,5
28,2
88,8
95,9
5,4
9,1
0,4
37,1
147,9
Währungskursgewinne und -verluste
1,5
7,6
1,1
0,8
27,1
38,0
52,5
-16,3
7,9
-4,3
-70,4
-30,7
Rückversicherungs-Finanzergebnis
50,3
10,2
9,8
1,3
55,3
126,8
148,3
-10,9
17,0
-3,9
-33,3
117,2
Gezahlte Prämien
3.535,6
—
—
—
—
3.535,6
3.938,6
—
—
—
—
3.938,6
Erhaltene Zahlungen für eingetretene Schäden und
sonstige rückversicherungstechnische
Aufwendungen
-1.986,6
—
—
—
—
-1.986,6
-2.617,1
—
—
—
—
-2.617,1
Abschlusskosten
4,9
—
—
—
—
4,9
-3,2
—
—
—
—
-3,2
Zahlungsströme
1.554,0
—
—
—
—
1.554,0
1.318,3
—
—
—
—
1.318,3
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des
Berichtszeitraums
739,0
124,5
75,0
47,9
515,1
1.501,5
384,3
196,1
93,1
70,7
363,0
1.107,2
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des
Berichtszeitraums
892,8
-56,3
3,1
18,5
-201,8
656,3
953,1
-76,7
-1,4
-52,2
-267,9
555,0
Endbestand netto
-153,9
180,8
72,0
29,4
716,9
845,2
-568,8
272,8
94,5
122,9
630,9
552,2
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
162
Geschäftsbericht 2025
Erstmalige Erfassung der Verträge – gezeichnete Rückversicherungsverträge
in Mio. EUR
2024
2025
Gezeichnete profitable
Verträge ¹
Gezeichnete verlustträchtige
Verträge
Gezeichnete profitable
Verträge ¹
Gezeichnete verlustträchtige
Verträge
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
19.786,8
410,4
21.796,0
736,3
Abschlusskosten
943,9
8,8
1.012,5
15,4
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
-25.370,1
-374,4
-27.754,0
-708,5
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
329,3
3,7
356,6
6,3
Vertragliche Servicemarge (CSM)
4.310,1
—
4.588,9
—
Verlustkomponente
—
48,4
—
49,5
¹ „Profitable Verträge“ beinhalten Verträge, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in Folgeperioden verlustträchtig werden, und die verbleibenden Verträge.
Erstmalige Erfassung der Verträge – retrozedierte Rückversicherungsverträge
in Mio. EUR
2024
2025
Retrozedierte Verträge ohne
Verlustrückerstattungs-
komponente
Retrozedierte Verträge mit
Verlustrückerstattungs-
komponente
Retrozedierte Verträge ohne
Verlustrückerstattungs-
komponente
Retrozedierte Verträge mit
Verlustrückerstattungs-
komponente
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
1.939,1
0,1
3.625,8
1.107,4
Abschlusskosten
16,2
—
58,9
—
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-3.247,1
-0,1
-4.845,4
-1.103,0
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
31,0
—
122,3
2,8
Vertragliche Servicemarge (CSM)
1.260,9
—
1.038,4
-3,0
Verlustrückerstattungskomponente
—
—
—
4,2
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Bestände erworben. Für
solche Bestände wäre eine separate Angabe der Bewertungskomponenten
bei erstmaliger Erfassung erforderlich.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
163
Geschäftsbericht 2025
Laufzeiten der
versicherungstechnischen
Zahlungsströme
Nach IFRS 17 „Insurance Contracts“ sind Angaben erforderlich, mit deren
Hilfe Höhe und Zeitpunkt der aus Rückversicherungsverträgen zu
erwartenden Zahlungsströme verdeutlicht werden können. In den
nachfolgenden Tabellen haben wir diese Zahlungsströme nach deren
erwarteten Restlaufzeiten gegliedert. Im Rahmen der Laufzeitenanalyse
haben wir die Zahlungsströme der ausgestellten
Rückversicherungsverträge von denen der gehaltenen
Rückversicherungsverträge unterschieden. Zu weiteren Erläuterungen
hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung der Rückstellungen
verweisen wir auf Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher
Die durchschnittliche Laufzeit der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle beträgt 4,6 Jahre (4,5 Jahre), nach Berücksichtigung
der entsprechenden Retrozessionsanteile 4,6 Jahre (4,5 Jahre). Die
Rückstellung für zukünftige Deckung weist eine durchschnittliche Laufzeit
von 18,3 Jahren (17,8 Jahren) – auf Nettobasis 18,1 Jahre (17,9 Jahre) –
auf.
Die durchschnittliche Laufzeit der Rückstellungen wird durch die aktuarielle
Projektion der erwarteten zukünftigen Zahlungen bestimmt. Für jede
homogene Klasse unseres Geschäfts wird unter Berücksichtigung der
Branche, geografischer Aspekte, Vertragsform und Art der
Rückversicherung ein Zahlungsmuster berechnet und auf die
ausstehenden Verbindlichkeiten pro Zeichnungsjahr und
Abwicklungsstand angewendet.
Laufzeiten der verbleibenden vertraglichen Nettozahlungsströme
in Mio. EUR
2024
2025
Verbleibende vertragliche undiskontierte Nettozahlungsströme
Verbleibende vertragliche undiskontierte Nettozahlungsströme
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
innerhalb eines Jahres
5.126,3
-1.321,0
3.720,8
-1.439,4
zwischen einem und zwei Jahren
10.132,9
431,1
10.088,1
388,3
zwischen zwei und drei Jahren
6.439,7
309,4
6.946,9
204,4
zwischen drei und vier Jahren
4.332,0
205,7
4.392,0
182,6
zwischen vier und fünf Jahren
3.132,6
150,2
3.368,6
130,6
zwischen fünf und zehn Jahren
7.352,0
308,6
7.618,2
219,7
zwischen zehn und zwanzig Jahren
2.512,8
-49,6
2.213,3
-182,4
nach mehr als zwanzig Jahren
1.320,8
-161,3
1.284,9
-144,7
40.349,0
-126,9
39.632,7
-640,8
Diskontierung
-6.102,8
-27,0
-5.895,6
72,0
Gesamt
34.246,2
-153,9
33.737,1
-568,8
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
164
Geschäftsbericht 2025
Laufzeiten der vertraglichen
Servicemarge
Die folgende Tabelle verdeutlicht die künftige Entwicklung der CSM aus
unseren gehaltenen und ausgestellten Rückversicherungsverträgen. Zu
weiteren Erläuterungen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung der
Rückstellungen verweisen wir auf Kapitel 3.2 „Zusammenfassung
Laufzeiten der vertraglichen Servicemarge (CSM)
in Mio. EUR
2024
2025
Vertragliche Servicemarge
Vertragliche Servicemarge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
innerhalb eines Jahres
2.620,8
544,6
2.418,1
429,9
zwischen einem und zwei Jahren
765,6
17,8
742,2
34,6
zwischen zwei und drei Jahren
517,4
18,0
553,1
28,4
zwischen drei und vier Jahren
475,0
18,7
500,7
29,6
zwischen vier und fünf Jahren
446,4
19,0
452,9
29,9
zwischen fünf und zehn Jahren
1.855,5
97,0
1.868,2
145,9
zwischen zehn und zwanzig Jahren
2.362,7
163,9
2.399,2
218,8
nach mehr als zwanzig Jahren
3.680,0
86,6
3.498,6
139,1
12.723,4
965,7
12.433,1
1.056,1
Diskontierung
-3.742,6
-147,4
-3.677,2
-207,8
Gesamt
8.980,7
818,3
8.755,9
848,3
6.5 Pensionsrückstellungen
und ähnliche Verpflichtungen
Pensionszusagen entsprechen der Versorgungsordnung in der jeweils
gültigen Fassung. Die Versorgungsordnung 1968 sieht eine Alters- und
Invalidenrente sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vor. Der
Rentenanspruch ist dienstzeitabhängig; Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung werden angerechnet. Das Versorgungswerk wurde
zum 31. Januar 1981 für Neueintritte geschlossen.
Zum 1. April 1993 (für leitende Angestellte zum 1. Juni 1993) trat die
Versorgungsordnung 1993 in Kraft. Nach dieser Versorgungsordnung
werden Altersrente, Invalidenrente und Hinterbliebenenrente gewährt.
Diese Regelung basiert auf der jährlichen Ermittlung von
Versorgungsteilbeträgen, die in Abhängigkeit des rentenfähigen
Arbeitsverdienstes, der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung sowie des Unternehmensgewinnes ermittelt werden.
Das Versorgungswerk wurde zum 31. März 1999 für Neueintritte
geschlossen.
Für die beiden oben genannten Versorgungsordnungen (Direktzusagen)
besteht eine Rückdeckungsversicherung. Diese Erstattungsansprüche
werden als gesonderte Vermögenswerte bilanziert.
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, Pensionszusagen durch Gehaltsverzicht
zu erlangen. Die in den Rückstellungen für Pensionsanwartschaften
enthaltenen arbeitnehmerfinanzierten Zusagen werden durch einen
Versicherungsvertrag mit der HDI Lebensversicherung AG, Köln,
rückgedeckt.
Zum 1. Juli 2000 ist für den gesamten Konzern die Versorgungsordnung
2000 in Kraft getreten, nach der neuen Mitarbeitern, die zum Kreis der
Begünstigten zählen, eine mittelbare Zusage der HDI Unterstützungskasse
e.V. gewährt wird. Dieses Versorgungswerk sieht Leistungen der Alters-,
Invaliden- sowie Hinterbliebenenversorgung vor. Die Unterstützungskasse
schließt Rückdeckungsversicherungen bei der HDI Lebensversicherung
AG ab, die das zugesagte Leistungsspektrum abbilden (kongruente
Rückdeckung). Es handelt sich um beitragsorientierte Leistungszusagen im
Sinne des deutschen Arbeitsrechts, die wirtschaftlich als Defined Benefit
Plan klassifiziert werden. Das diesbezügliche Vermögen der
Unterstützungskasse wird als Planvermögen ausgewiesen.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
165
Geschäftsbericht 2025
Daneben besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, im Wege der
Entgeltumwandlung versicherungsförmig eine zusätzliche
Altersversorgung aufzubauen. Pensionsrückstellungen werden hierfür nicht
ausgewiesen, sofern die Umwandlung über einen mittelbaren
Durchführungsweg (Direktversicherung) erfolgt.
Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen, für die eine Direktzusage erteilt wurde,
werden durch einen Versicherungsvertrag mit der HDI Lebensversicherung
AG, Köln, rückgedeckt. Dabei handelt es sich um Zusagen auf eine
Kapitalleistung bei Erreichen der Altersgrenze und im Todesfall. Hierfür
werden Rückstellungen gebildet, soweit die Leistungen nicht durch die
Versicherung abgedeckt sind.
Neben diesen Versorgungsordnungen bestehen insbesondere für leitende
Angestellte und Vorstandsmitglieder Einzelzusagen sowie Zusagen nach
der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes.
Bei den Zusagen an inländische Mitarbeiter handelt es sich überwiegend
um durch die Hannover Rück SE und die E+S Rückversicherung AG
finanzierte Zusagen. Die Pensionsrückstellungen im In- und Ausland
wurden nach einheitlichen Vorgaben in Abhängigkeit von den jeweiligen
ökonomischen Gegebenheiten ermittelt.
Die Pensionsrückstellungen errechnen sich nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen und beruhen auf den vom
Hannover Rück-Konzern gewährten Zusagen für Alters-, Invaliden- und
Witwenrenten. Als biometrische Rechnungsgrundlage der inländischen
Pensionszusagen wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde
gelegt, die analog zum Vorjahr entsprechend dem im Bestand
beobachtbaren Risikoverlauf verstärkt wurden. Die Zusagen orientieren
sich an der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und der Höhe des
Gehaltes.
Die leistungsorientierten Pläne setzen die Hannover Rück den folgenden
versicherungsmathematischen Risiken aus:
– Langlebigkeit
– Zins
– Invalidisierung
– Rententrend
– Gehaltstrend
Langlebigkeit beinhaltet das Risiko, dass die in den Rechnungsgrundlagen
enthaltene Sterbewahrscheinlichkeit nicht der tatsächlichen Sterblichkeit
entspricht und über einen im Vergleich zu den Annahmen längeren
Zeitraum Rentenzahlungen erbracht und finanziert werden müssen.
Invalidisierung beinhaltet das Risiko, dass die angenommene Anzahl der
Verrentungen wegen Invalidität aus dem Teilbestand der Anwärter nicht
dem tatsächlichen Verlauf entspricht und aufgrund dessen erhöhte
Leistungsverpflichtungen zu erbringen sind.
Der Rententrend beinhaltet das Risiko, dass die in den Trendannahmen
berücksichtigte Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu gering
angenommen worden ist und es zu erhöhten Leistungsverpflichtungen
aufgrund eines gesetzlichen Rentenanpassungsgebotes kommt.
Der Gehaltstrend beinhaltet das Risiko, dass die in den Trendannahmen
gleichlaufend berücksichtigten Steigerungen der pensionsfähigen Gehälter
die tatsächlichen Entwicklungen nicht auskömmlich abbilden. Darüber
hinaus besteht bei Plänen, bei denen für die Leistungsermittlung die
maßgeblichen Einkommensteile unterhalb und oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
unterschiedlich gewichtet werden, das Risiko einer in Zukunft
abweichenden Entwicklung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenze.
Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken sind
Rückdeckungsversicherungen für nahezu alle Pensionszusagen (für
Neuzugänge beitragsbasierte Pläne mit kongruenter Rückdeckung) sowie
verstärkte biometrische Rechnungsgrundlagen. Die Annahmen für die
Rentendynamik und den erwarteten Gehalts- und Karrieretrend werden
regelmäßig überprüft und gegebenenfalls im Hinblick auf die jeweils
aktuellen Erwartungen an die Inflationsentwicklung angepasst.
Ungewöhnliche Risiken oder erhebliche Risikokonzentrationen sind nicht
erkennbar.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen die folgenden
Annahmen zugrunde:
Bewertungsannahmen
in %
2024
2025
Abzinsungsfaktor leistungsorientierte Verpflichtung
3,43
3,95
Abzinsungsfaktor Nettozinskomponente
3,35
3,37
Abzinsungsfaktor für lfd. Dienstzeitaufwand
3,12
3,54
Erwarteter Gehalts- und Karrieretrend
3,42
3,19
Rententrend
2,26
2,20
Die Veränderung der Nettoschuld für die verschiedenen
leistungsorientierten Pensionspläne des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
166
Geschäftsbericht 2025
Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
in Mio. EUR
2024
2025
2024
2025
2024
2025
Leistungsorientierte
Verpflichtung
Beizulegender Zeitwert
des Planvermögens
Vermögenswertanpassung
Stand 1.1. des Geschäftsjahres
219,1
213,3
60,1
65,5
3,3
5,5
Im Jahresergebnis erfasste Veränderungen
Laufender Dienstzeitaufwand
5,9
5,8
—
—
—
—
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, Plankürzungen und
Abgeltungen
0,2
—
—
—
—
—
Nettozinskomponente
7,2
7,1
2,2
2,5
0,1
0,2
13,3
12,9
2,2
2,5
0,1
0,2
Erfasst in den kumulierten übrigen, nicht ergebniswirksamen
Eigenkapitalkomponenten
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
Änderung der finanziellen Annahmen
-12,4
-16,4
—
—
—
—
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
erfahrungsbedingten Anpassungen
-0,1
1,6
—
—
—
—
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
—
—
-2,2
-3,2
—
—
Veränderungen aus Vermögenswertanpassung
—
—
—
—
2,1
3,4
Wechselkursänderungen
0,3
-0,5
0,3
-0,6
—
—
-12,2
-15,3
-1,9
-3,8
2,1
3,4
Sonstige Veränderungen
Beiträge der Arbeitgeber
—
—
6,7
7,3
—
—
Beiträge bzw. Gehaltsumwandlungen der Arbeitnehmer
—
—
-0,5
-0,3
—
—
Gezahlte Versorgungsleistungen
-7,1
-7,5
-1,1
-1,6
—
—
Zu- und Abgänge
—
0,4
0,1
0,4
—
—
-7,0
-7,1
5,1
5,8
—
—
Stand 31.12. des Geschäftsjahres
213,3
203,7
65,5
70,0
5,5
9,1
Das Planvermögen enthält Vermögensgegenstände, die durch einen
langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an
Arbeitnehmer gehalten werden, und qualifizierte Versicherungspolicen im
Sinne des IAS 19 in Höhe von 65,4 Mio. EUR (51,8 Mio. EUR). Das
Planvermögen entfällt mit 4,1 Mio. EUR (4,6 Mio. EUR) auf
Vermögensgegenstände mit notierten Marktpreisen.
Die Überleitung von den Anwartschaftsbarwerten zu den ausgewiesenen
Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:
Pensionsrückstellungen
in Mio. EUR
2024
2025
Anwartschaftsbarwert zum 31.12.
213,3
203,7
Zeitwert des Planvermögens zum 31.12.
65,5
70,0
Vermögenswertanpassung
5,5
9,1
Bilanzierte Versorgungszusagen zum 31.12.
153,3
142,9
davon: aktivierte Vermögenswerte
2,1
1,3
Pensionsrückstellungen
155,4
144,1
Von den Pensionsrückstellungen entfallen 141,7 Mio. EUR
(152,7 Mio. EUR) auf arbeitgeberfinanzierte Verpflichtungen sowie
2,4 Mio. EUR (2,7 Mio. EUR) auf arbeitnehmerfinanzierte Verpflichtungen.
Im laufenden Geschäftsjahr erwartet die Hannover Rück aus den
dargestellten Pensionsplänen Beitragszahlungen in Höhe von
7,8 Mio. EUR. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der
leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich auf 13,7 (14,5) Jahre.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Aktivwerte aus der
Rückdeckungsversicherung als Erstattungsansprüche ausgewiesen. Die
Überleitung des beizulegenden Zeitwerts der Erstattungsansprüche setzt
sich wie folgt zusammen:                                           
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
167
Geschäftsbericht 2025
Erstattungsansprüche
in Mio. EUR
2024
2025
Stand 1.1. des Geschäftsjahres
104,8
107,4
Gezahlte Leistungen
-3,3
-3,3
Verzinsung
3,4
3,4
Erträge aus Umbewertung
0,4
-0,6
Beiträge der Arbeitgeber
2,1
1,6
Stand 31.12. des Geschäftsjahres
107,4
108,6
Sensitivitätsanalyse
Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen
versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der
leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag folgende
Auswirkung:
Effekt auf die leistungsorientierte Verpflichtung
in Mio. EUR
Parameteranstieg
Parameterrückgang
Abzinsungsfaktor
(+/- 0,5 %)
-12,5
13,8
Gehaltssteigerungsrate
(+/- 0,25 %)
1,0
-1,0
Rentenanpassungsfaktor
(+/- 0,25 %)
4,9
-4,8
Daneben ist eine Änderung hinsichtlich der zugrunde gelegten Sterberaten
bzw. Lebensdauern möglich. Zur Ermittlung des Langlebigkeitsrisikos
wurden die zugrunde gelegten Sterbetafeln durch eine Absenkung der
Sterblichkeiten um 10 % angepasst. Diese Verlängerung der Lebensdauern
hätte zum Ende des Geschäftsjahres zu einer um 5,5 Mio. EUR
(6,9 Mio. EUR) höheren Pensionsverpflichtung geführt.
Beitragsorientierte Pensionspläne
Neben den leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen bei einigen
Konzerngesellschaften beitragsorientierte Zusagen in Abhängigkeit von der
Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie dem Einkommen oder der
Höhe der Beitragsleistungen der Mitarbeiter. Der nach IAS 19 „Employee
Benefits“ erfasste Geschäftsjahresaufwand für diese Zusagen beträgt
30,7 Mio. EUR (27,9 Mio. EUR). Vom Aufwand für beitragsorientierte
Pensionszusagen beziehen sich 17,8 Mio. EUR (16,3 Mio. EUR) auf
staatliche Pensionspläne, davon 14,4 Mio. EUR (12,8 Mio. EUR) auf die
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
6.6 Andere Verbindlichkeiten
Andere Verbindlichkeiten
in Mio. EUR
2024
2025
Verbindlichkeiten aus Derivaten
97,6
101,5
Zinsen
45,0
35,6
Abgrenzungsposten und erhaltene Anzahlungen
61,2
72,0
Übrige nicht-technische Rückstellungen
266,6
259,1
Übrige Verbindlichkeiten
2.169,1
2.209,6
Gesamt
2.639,5
2.677,6
Zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 101,5 Mio. EUR
(97,6 Mio. EUR) verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu derivativen
Finanzinstrumenten in Kapitel 9.1 „Derivative Finanzinstrumente und
Als ergänzendes Instrument zur Liquiditätssteuerung gehen wir zeitlich
begrenzte Repurchase Agreements (Repo-Geschäfte) ein. Die dabei
ausgetauschten Kapitalanlagebestände werden vollständig besichert. Zum
Bilanzstichtag betrugen die in den übrigen Verbindlichkeiten
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften 211,2 Mio. EUR
(116,5 Mio. EUR). Des Weiteren wurden erhaltene Barsicherheiten, die im
Zusammenhang mit der Marktentwicklung aus Derivaten stehen, in Höhe
von 23,5 Mio. EUR (61,0 Mio. EUR) in den übrigen Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Darüber hinaus beinhalten die übrigen Verbindlichkeiten
Abrechnungsverbindlichkeiten von 1.100,1 Mio. EUR (920,8 Mio. EUR), die
nicht den versicherungstechnischen Positionen zugeordnet wurden.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
168
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der übrigen nicht-technischen
Rückstellungen
in Mio. EUR
Bilanzwert 31.12.2024
Währungsumrechnung
zum 1.1.
Bilanzwert
1.1. Gj.
Zugänge
Verbrauch
Auflösung
Währungsumrechnung
zum 31.12.
Bilanzwert 31.12.2025
Rückstellungen für
Prüfungen und Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses
11,6
-0,4
11,2
8,4
8,8
0,2
—
10,6
Beratungskosten
3,3
-0,1
3,2
1,5
2,2
0,2
—
2,3
Lieferantenrechnungen
16,9
-1,1
15,9
3,7
9,0
0,8
0,2
9,9
Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen
4,0
—
4,0
—
0,7
—
—
3,3
Urlaubsverpflichtungen und Mehrarbeit
15,8
-0,3
15,5
9,4
9,1
—
—
15,9
Jubiläen
6,4
-0,2
6,2
0,3
0,1
—
—
6,4
Boni und Tantiemen
140,0
-4,6
135,4
72,3
55,3
2,0
—
150,4
Sonstiges
68,5
-1,3
67,3
19,9
26,1
0,8
0,1
60,4
Gesamt
266,6
-8,0
258,6
115,5
111,4
4,0
0,4
259,1
Die übrigen nicht-technischen Rückstellungen wiesen zum Bilanzstichtag
die in der folgenden Tabelle dargestellten Restlaufzeiten auf.
Restlaufzeiten der übrigen nicht-technischen Rückstellungen
in Mio. EUR
2024
2025
innerhalb eines Jahres
156,0
145,8
zwischen einem und fünf Jahren
104,0
106,6
mehr als fünf Jahre
6,2
6,3
ohne Laufzeit
0,4
0,4
Gesamt
266,6
259,1
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
169
Geschäftsbericht 2025
6.7 Finanzierungsverbindlich-
keiten
Am 14. November 2022 hat die Hannover Rück SE eine nachrangige, nicht
besicherte Schuldverschreibung in Höhe von 750,0 Mio. EUR am
europäischen Kapitalmarkt platziert. Die Laufzeit der Anleihe beträgt ca.
21 Jahre. Eine ordentliche Kündigung der Anleihe ist frühestens am
26. Februar 2033 möglich. Verzinst wird die Schuldverschreibung in den
ersten ca. elf Jahren der Laufzeit mit einem festen Kupon in Höhe von
5,875 % p.a.; danach beträgt der variable Zinssatz 3,75 % über dem Drei-
Monats-EURIBOR.
Am 22. März 2021 hat die Hannover Rück SE eine nachrangige, nicht
besicherte Schuldverschreibung in Höhe von 750,0 Mio. EUR am
europäischen Kapitalmarkt platziert. Die Laufzeit der Anleihe beträgt ca.
21 Jahre. Eine ordentliche Kündigung der Anleihe ist frühestens am
30. Dezember 2031 möglich. Verzinst wird die Schuldverschreibung in den
ersten ca. elf Jahren der Laufzeit mit einem festen Kupon in Höhe von
1,375 % p. a.; danach beträgt der variable Zinssatz 2,33 % über dem Drei-
Monats-EURIBOR.
Am 8. Juli 2020 hat die Hannover Rück SE eine nachrangige, nicht
besicherte Schuldverschreibung in Höhe von 500,0 Mio. EUR am
europäischen Kapitalmarkt platziert. Die Laufzeit der Anleihe beträgt ca.
20 Jahre. Eine ordentliche Kündigung der Anleihe ist frühestens am
8. Juli 2030 möglich. Verzinst wird die Schuldverschreibung in den ersten
ca. zehn Jahren der Laufzeit mit einem festen Kupon in Höhe von 1,75 %
p. a.; danach beträgt der variable Zinssatz 3,00 % über dem Drei-Monats-
EURIBOR.
Am 9. Oktober 2019 hat die Hannover Rück SE eine nachrangige, nicht
besicherte Schuldverschreibung in Höhe von 750,0 Mio. EUR am
europäischen Kapitalmarkt platziert. Die Laufzeit der Anleihe beträgt
20 Jahre. Eine ordentliche Kündigung der Anleihe ist frühestens am
9. Juli 2029 möglich. Verzinst wird die Schuldverschreibung in den ersten
zehn Jahren der Laufzeit mit einem festen Kupon in Höhe von 1,125 % p. a.;
danach beträgt der variable Zinssatz 2,38 % über dem Drei-Monats-
EURIBOR.
Die Hannover Rück SE hat am 18. April 2018 eine nicht nachrangige, nicht
besicherte Schuldverschreibung in Höhe von 750,0 Mio. EUR am
europäischen Kapitalmarkt platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis zum
18. April 2028 und kann ab dem 18. Januar 2028 jederzeit zurückgezahlt
werden, allerdings nicht später als am 18. April 2028. Sie wird mit einem
festen Kupon in Höhe von 1,125 % p.a. verzinst.
Im Berichtsjahr wurde die im Jahr 2014 von der Hannover Rück SE
emittierte nachrangige Schulverschreibung in Höhe von 500,0 Mio. EUR
gekündigt.
Zum Bilanzstichtag werden insgesamt fünf (sechs) Anleihen mit
fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 3.484,5 Mio. EUR
(3.980,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Der aggregierte beizulegende Zeitwert
der ausgereichten Anleihen basiert auf notierten, aktiven Marktpreisen.
Wenn derartige Preisinformationen nicht verfügbar waren, wurden die
beizulegenden Zeitwerte auf Basis der anerkannten Effektivzinsmethode
berechnet oder anhand von anderen Finanzinstrumenten gleicher
Bonitäts-, Laufzeit- und Renditecharakteristika geschätzt. Bei der
Effektivzinsmethode werden stets die aktuellen Marktzinsniveaus in den
relevanten Zinsbindungslaufzeitbereichen als Basis unterstellt.
Darlehen und begebene Anleihen
in Mio. EUR
Zinssatz
Laufzeit
Währung
2024
2025
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Zeitwertbewertung
Abgegrenzte Zinsen
Zeitwert
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Zeitwertbewertung
Abgegrenzte Zinsen
Zeitwert
Hannover Rück SE, 2022
5,875
2043
EUR
746,3
103,6
15,5
865,3
746,6
93,2
15,5
855,2
Hannover Rück SE, 2021
1,375
2042
EUR
745,2
-105,0
5,2
645,4
745,8
-93,9
5,2
657,2
Hannover Rück SE, 2020
1,750
2040
EUR
497,0
-41,5
2,0
457,5
497,5
-34,1
2,0
465,5
Hannover Rück SE, 2019
1,125
2039
EUR
745,1
-70,3
1,9
676,7
746,2
-52,9
1,9
695,2
Hannover Rück SE, 2018
1,125
2028
EUR
747,7
-32,3
5,9
721,3
748,5
-16,0
5,9
738,4
Hannover Rück SE, 2014
3,375
n/a
EUR
499,6
-2,0
8,7
506,3
—
—
—
—
Begebene Anleihen
3.980,8
-147,5
39,3
3.872,5
3.484,5
-103,7
30,6
3.411,4
Darlehen
581,5
-4,8
2,4
579,1
565,7
—
2,0
567,7
Gesamt
4.562,3
-152,3
41,6
4.451,7
4.050,2
-103,7
32,6
3.979,1
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
170
Geschäftsbericht 2025
Nettogewinne und -verluste aus Darlehen und begebenen Anleihen
in Mio. EUR
2024
2025
2024
2025
2024
2025
Ordentliche Erträge/Aufwendungen
Amortisation
Nettoergebnis
Darlehen
-48,0
-39,0
-0,8
-1,7
-48,8
-40,7
Begebene Anleihen
-97,0
-80,0
-3,9
-3,7
-100,2
-83,7
Gesamt
-145,0
-119,0
-4,7
-5,4
-149,0
-124,4
Unter den ordentlichen Aufwendungen werden im Wesentlichen die
Zinsaufwendungen in Höhe von nominal 80,0 Mio. EUR (97,0 Mio. EUR)
ausgewiesen, die aus emittierten, nachrangigen und nicht nachrangigen
Schuldverschreibungen resultieren.
Restlaufzeiten finanzieller Verbindlichkeiten
in Mio. EUR
2024
2025
bis ein Jahr
ein bis fünf Jahre
fünf bis zehn
Jahre
zehn bis zwanzig
Jahre
mehr als zwanzig
Jahre
ohne Laufzeit
bis ein Jahr
ein bis fünf Jahre
fünf bis zehn
Jahre
zehn bis zwanzig
Jahre
mehr als zwanzig
Jahre
ohne Laufzeit
Andere finanzielle Verbindlichkeiten ¹
429,2
15,2
36,4
3,3
—
1,2
485,3
30,6
18,5
3,9
—
33,5
Darlehen
84,6
432,4
64,5
—
—
—
170,9
374,2
20,6
—
—
—
Begebene Anleihen
—
747,7
—
2.733,5
—
499,6
—
748,5
—
2.736,0
—
—
Leasingverbindlichkeiten
14,9
29,3
23,9
—
38,5
—
10,8
39,4
6,7
—
35,2
—
Gesamt
528,7
1.224,6
124,8
2.736,7
38,5
500,8
666,9
1.192,7
45,8
2.740,0
35,2
33,5
¹ Ohne übrige nicht-technische Rückstellungen, deren Laufzeiten separat aufgegliedert sind, sowie ohne übrige sonstige Verbindlichkeiten
In nachfolgender Übersicht ist die Entwicklung der Darlehen, begebenen
Anleihen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten hinsichtlich
zahlungswirksamer und zahlungsunwirksamer Veränderungen dargestellt.
Überleitung von Finanzierungsverbindlichkeiten
in Mio. EUR
Bilanzwert
31.12.2023
Kapitalfluss
Veränderungen im
Konsolidierungs-
kreis
Zahlungsunwirksam
Bilanzwert
31.12.2024
Kapitalfluss
Veränderungen im
Konsolidierungs-
kreis
Zahlungsunwirksam
Bilanzwert
31.12.2025
Währungsum-
rechnung
Sonstige
Änderungen
Währungsum-
rechnung
Sonstige
Änderungen
Darlehen
797,7
-66,8
-168,0
17,9
0,8
581,5
20,3
—
-37,9
1,7
565,7
Begebene Anleihen
3.976,9
—
—
—
3,9
3.980,8
-500,0
—
—
3,7
3.484,5
Leasingverbindlichkeiten
100,8
-14,7
—
3,4
17,1
106,6
-15,6
—
-7,1
8,2
92,1
Gesamt
4.875,4
-81,4
-168,0
21,3
21,8
4.669,0
-495,3
—
-45,0
13,6
4.142,3
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
171
Geschäftsbericht 2025
6.8 Eigenkapital und eigene
Anteile
Das Eigenkapital wird nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“
und in Anwendung von IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ i. V. m.
IFRS 9 „Financial Instruments“ als eigenständiger Bestandteil des
Konzernjahresabschlusses dargestellt. Die Eigenkapitalveränderung
beinhaltet neben dem sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung
ergebenden Jahresergebnis auch die erfolgsneutral erfassten
Wertveränderungen der Vermögens- und Schuldposten.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital der Hannover Rück SE) beträgt
120.597.134,00 EUR und ist in 120.597.134 stimm- und
dividendenberechtigte, auf den Namen lautende Stammaktien in Form von
nennwertlosen Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede
Aktie gewährt ein gleichrangiges Stimmrecht und einen gleichrangigen
Dividendenanspruch.
Es besteht ein bedingtes Kapital bis zu 24,1 Mio. EUR (24,1 Mio. EUR). Es
dient der Gewährung von Aktien für Inhaber von Schuldverschreibungen
und/oder von Genussrechten mit Wandel- und Optionsrechten und ist
befristet bis zum 4. Mai 2026. Weiterhin besteht ein genehmigtes Kapital bis
zu 24,1 Mio. EUR (24,1 Mio. EUR), das ebenfalls bis zum 4. Mai 2026
befristet ist. Das jeweilige Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung
des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats von dem
bestehenden genehmigten Kapital bis zu 1,0 Mio. EUR (1,0 Mio. EUR) für
die Begebung von Belegschaftsaktien zu verwenden.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ferner ermächtigt,
eigene Aktien – auch unter Einsatz von Derivaten – bis zu 10 % des
Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist befristet bis zum
6. Mai 2030.
Die Hauptversammlung der Hannover Rück SE hat am 7. Mai 2025
beschlossen, für das Geschäftsjahr 2024 eine Bruttodividende in Höhe von
9,00 EUR je Aktie, insgesamt 1.085,4 Mio. EUR (868,3 Mio. EUR),
auszuschütten. Die Ausschüttung setzt sich aus einer Basisdividende in
Höhe von 7,00 EUR und einer Sonderdividende in Höhe von 2,00 EUR je
Aktie zusammen.
Die erfolgsneutrale Umrechnung von langfristigen Darlehen oder
unbefristeten Ausleihungen an ausländische Konzerngesellschaften bzw.
Niederlassungen wirkte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr netto mit
119,6 Mio. EUR vermindernd (Vorjahr 8,1 Mio. EUR erhöhend) auf die
übrigen Rücklagen aus der Währungsumrechnung aus.
IAS 1 erfordert Angaben zu den Zielen und Vorgehensweisen unseres
Kapitalmanagements. Eine wesentliche strategische Zielsetzung der
Hannover Rück ist der nachhaltige Schutz des Kapitals. Um die
Kapitalkosten gering zu halten, haben wir eigenkapitalersetzendes
Fremdkapital emittiert. Als zentrales wertorientiertes Steuerungsinstrument
verwendet die Hannover Rück die sogenannte Intrinsic Value Creation
(IVC). Als Teil dieser Methodik folgen wir den Grundsätzen sparsamen
Eigenkapitaleinsatzes und effizienter Nutzung eigenkapitalersetzenden
Fremdkapitals, um einen attraktiven gewichteten Kapitalkostensatz zu
erreichen. Das Konzept sowie die Ziele und Grundsätze, nach denen wir
unsere Unternehmenssteuerung und das Kapitalmanagement betreiben,
beschreiben wir in unseren Ausführungen zur wertorientierten Steuerung im
Lagebericht (Kapitel „Steuerungssystem“) näher. Die weiteren, aus
IAS 1.134-136 resultierenden Angaben zum Kapitalmanagement sind im
Abschnitt „Finanz- und Vermögenslage“ des Lageberichts enthalten, auf
den wir verweisen. Dieser beinhaltet sowohl eine Darstellung der
Vorgehensweisen unseres Kapitalmanagements als auch eine
Zusammenfassung der vielfältigen externen Kapitalanforderungen, denen
wir unterliegen (vgl. Abschnitte „Analyse der Kapitalstruktur“, „Konzern-
Insbesondere aus dem aufsichtsrechtlichen Regelwerk Solvency II
resultieren Kapitalanforderungen und Konsequenzen für das
Kapitalmanagement, auf die wir im Risikobericht näher eingehen.
Eigene Anteile
Nach IAS 1 sind eigene Anteile im Eigenkapital offen abzusetzen. Im
Rahmen des diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes hat die
Hannover Rück SE auf der gesetzlichen Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 2
AktG im Verlauf des zweiten Quartals 2025 insgesamt 15.719 (14.799)
eigene Aktien erworben und diese an die berechtigten Mitarbeiter zu
vergünstigten Konditionen abgegeben. Für diese Aktien gilt eine Sperrfrist
bis zum 31. Mai 2029. Aus dieser Transaktion resultierte ein Aufwand in
Höhe von 1,0 Mio. EUR (0,9 Mio. EUR), der im Personalaufwand erfasst
wurde, sowie eine erfolgsneutrale Veränderung der Gewinnrücklagen in
geringfügiger Höhe. Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag nicht mehr im
Besitz eigener Aktien.
6.9 Anteile nicht
beherrschender Gesellschafter
Anteile am Eigenkapital der Tochtergesellschaften, die nicht
beherrschenden Gesellschaftern zustehen, werden nach IAS 1
„Presentation of Financial Statements“ gesondert innerhalb des Konzern-
Eigenkapitals ausgewiesen. Sie belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
1.001,7 Mio. EUR ( 893,8 Mio. EUR).
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften
werden nach IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ unter den
langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das nicht beherrschenden
Gesellschaftern zustehende Ergebnis ist Bestandteil des
Jahresergebnisses, im Anschluss an dieses gesondert als „davon“-
Vermerk auszuweisen und beträgt im Berichtsjahr 126,0 Mio. EUR
(68,1 Mio. EUR).
Konzerngesellschaften mit wesentlichen Anteilen nicht beherrschender
Gesellschafter
in Mio. EUR
2024
2025
E+S Rückversicherung AG,
Hannover, Deutschland
Kapitalanteil nicht beherrschender Gesellschafter
35,21 %
35,21 %
Stimmrechte nicht beherrschender Gesellschafter
35,21 %
35,21 %
Jahresergebnis
171,2
438,9
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen
60,3
154,5
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge/Aufwendungen
-111,4
170,8
Gesamterfolg
59,8
609,7
Eigenkapital
2.244,7
2.757,1
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen
790,3
970,7
Gezahlte Dividenden
125,0
100,0
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen
44,0
35,2
Vermögenswerte
10.362,4
10.611,4
Schulden
8.117,7
7.854,3
Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
571,5
786,9
Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit
490,9
-627,6
Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit
-74,6
-180,8
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
172
Geschäftsbericht 2025
7. Erläuterungen zu den
einzelnen Posten der
Gewinn- und
Verlustrechnung
7.1 Rückversicherungsumsatz
Die folgenden Tabellen zeigen den Bruttorückversicherungsumsatz nach
geografischer Herkunft und Kategorien.
Rückversicherungsumsatz (brutto) nach Regionen
in Mio. EUR
2024
2025
Geografische Herkunft
Deutschland
1.574,3
1.504,0
Großbritannien
4.314,5
3.800,2
Frankreich
876,3
817,8
Übrige
2.350,9
2.104,2
Europa
9.116,0
8.226,2
USA
9.622,9
11.091,1
Übrige 
1.404,9
1.436,3
Nordamerika
11.027,8
12.527,4
Asien
3.076,0
2.882,8
Australien
1.513,0
1.467,6
Australasien
4.589,1
4.350,5
Afrika
482,3
531,2
Übrige
1.164,1
1.150,8
Gesamt
26.379,3
26.786,0
Bestandteile des Rückversicherungsumsatzes (brutto)
in Mio. EUR
2024
2025
Bestandteile
Erwartete Schadenaufwendungen und sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen
17.922,5
19.928,7
CSM für erbrachte Leistungen
5.123,9
5.198,4
Auflösung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
560,3
552,6
Erfahrungsbedingte Anpassungen für vergangene und laufende
Leistungen
1.765,9
97,3
Amortisation der Abschlusskosten
1.006,7
1.009,0
Gesamt
26.379,3
26.786,0
7.2 Kapitalanlageergebnis
Ergebnis der Kapitalanlagen
in Mio. EUR
2024
2025
Erträge aus Grundstücken und Infrastrukturinvestments
249,2
272,1
Dividenden
89,1
157,2
Zinserträge
1.722,6
1.783,0
Sonstige Kapitalanlageerträge und Amortisation
292,3
331,8
Ordentliche Kapitalanlageerträge
2.353,2
2.544,1
Veränderung der Rückstellung für Kreditausfälle (ECL)
-2,9
-1,8
Abschreibungen auf Grundstücke
98,0
88,2
Zuschreibungen von Kapitalanlagen
2,7
4,4
Veränderung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten
2,7
22,4
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
27,3
-33,2
Realisierte Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
67,7
108,1
Realisierte Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
158,1
672,3
Sonstige Kapitalanlageaufwendungen
189,6
210,5
Kapitalanlageergebnis
2.005,1
1.672,9
Aus der erfolgswirksamen Veränderung der Vorsorge für erwartete
Kreditausfälle von Finanzinstrumenten (ECL) haben wir saldiert einen
Aufwand in Höhe von 1,8 Mio. EUR (2,9 Mio. EUR) verzeichnet. Hier hielten
sich Veränderungen aus Zu- und Abgängen und geänderten Risikoprofilen
einzelner Titel trotz gestiegenen Bestands an Finanzinstrumenten die
Waage.
In Stufe 3 unseres Risikovorsorge-Modells führten wir zum Berichtsstichtag
festverzinsliche Titel mit einem Gesamtmarktwert von 22,1 Mio. EUR
(80,4 Mio. EUR). Außerplanmäßige Abschreibungen für Kapitalanlagen, die
nicht durch das Stufenmodell für erwartete Kreditausfälle erfasst werden,
fielen im Bereich der direkt gehaltenen Immobilieninvestitionen in Höhe von
26,1 Mio. EUR (37,5 Mio. EUR) an. Hier haben wir durch bilanzielle
Erfassung der Wertminderungen einiger direkt gehaltener Objekte im
Bereich US-amerikanischer und europäischer Büro- und
Einzelhandelsimmobilien dem gestiegenen Druck auf die Marktwerte
Rechnung getragen.
Zum Bilanzstichtag befanden sich keine überfälligen, nicht wertberichtigten
Kapitalanlagen im Bestand.
Zinserträge aus Kapitalanlagen
in Mio. EUR
2024
2025
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
1.561,6
1.624,7
Finanzielle Vermögenswerte – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
159,5
158,1
Sonstige
1,5
0,2
Gesamt
1.722,6
1.783,0
Die in der folgenden Tabelle gezeigten Nettogewinne und -verluste aus bis
zur Endfälligkeit zu haltenden Kapitalanlagen, aus Krediten und
Forderungen sowie aus dem zur Veräußerung verfügbaren Bestand setzen
sich aus Zinserträgen, Realisierungen sowie Abschreibungen und
Zuschreibungen zusammen. Bei den ergebniswirksam zum Zeitwert
bewerteten, in diese Kategorie designierten festverzinslichen Wertpapieren
und den sonstigen Finanzinstrumenten, in denen die Derivate im
Zusammenhang mit der Versicherungstechnik enthalten sind, werden
zusätzlich die Erträge und Aufwendungen aus Veränderungen der
beizulegenden Zeitwerte berücksichtigt.
Unter Einbezug der sonstigen Kapitalanlageaufwendungen in Höhe von
210,5 Mio. EUR (189,6 Mio. EUR) wurden im Berichtsjahr Nettoerträge aus
Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 1.672,9 Mio. EUR
(2.005,1 Mio. EUR) erfasst.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
173
Geschäftsbericht 2025
Nettogewinne und -verluste aus Kapitalanlagen
in Mio. EUR
2024
2025
Ordentliche
Kapitalanlageerträge ¹
Veränderung der
Rückstellung für
Kreditausfälle (ECL),
Abschreibungen,
Wertminderungen
und Zuschreibungen
von Kapitalanlagen
Veränderung der
Zeitwerte von
Finanzinstrumenten
Realisierte Gewinne
und Verluste aus dem
Abgang von
Kapitalanlagen
Nettoergebnis aus
selbstverwalteten
Kapitalanlagen ²
Ordentliche
Kapitalanlageerträge ¹
Veränderung der
Rückstellung für
Kreditausfälle (ECL),
Abschreibungen,
Wertminderungen
und Zuschreibungen
von Kapitalanlagen
Veränderung der
Zeitwerte von
Finanzinstrumenten
Realisierte Gewinne
und Verluste aus dem
Abgang von
Kapitalanlagen
Nettoergebnis aus
selbstverwalteten
Kapitalanlagen ²
Finanzielle Vermögenswerte –
erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet
1.842,3
-2,9
—
-93,6
1.745,8
1.952,9
-1,9
—
-592,7
1.358,3
Finanzielle Vermögenswerte –
erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
289,7
—
-6,2
2,0
285,4
356,9
—
42,3
—
399,2
Fremdgenutzter Grundbesitz
212,9
-95,4
—
1,9
119,5
230,7
-83,8
—
28,5
175,3
Anteile an assoziierten Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen
27,7
—
4,4
-0,6
31,5
-33,1
—
-7,0
—
-40,1
Sonstige Kapitalanlagen
5,2
—
19,0
—
24,1
2,6
—
4,6
—
7,2
Übrige
2,9
—
-14,4
-0,1
-11,7
1,0
0,1
-17,6
—
-16,6
Gesamt
2.380,6
-98,3
2,7
-90,4
2.194,7
2.510,9
-85,7
22,4
-564,2
1.883,4
¹ Inklusive Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, zur Überleitung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
² Ohne sonstige Kapitalanlageaufwendungen
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
174
Geschäftsbericht 2025
7.3 Versicherungstechnische
Finanzerträge und
-aufwendungen
In der folgenden Tabelle stellen wir dem Kapitalanlageergebnis das
Rückversicherungs-Finanzergebnis gegenüber. Beide
Ergebniskomponenten beinhalten dabei die Erträge und Aufwendungen
aus der Währungsumrechnung und die direkt im Eigenkapital erfassten
Beträge. Das Rückversicherungs-Finanzergebnis beinhaltet im
Wesentlichen die Effekte aus der Aufzinsung und den Änderungen der
Diskontierungs- sowie weiterer finanzieller Bewertungsannahmen unserer
versicherungstechnischen Rückstellungen.
Versicherungstechnische Finanzerträge und -aufwendungen
in Mio. EUR
2024
2025
Erträge aus Kapitalanlagen
2.749,5
3.002,3
Aufwendungen für Kapitalanlagen
-744,4
-1.329,4
Kapitalanlageergebnis
2.005,1
1.672,9
Währungskursgewinne/-verluste aus Kapitalanlagen
809,4
-1.987,6
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge
-67,2
1.459,1
Gesamter Kapitalanlageerfolg
2.747,2
1.144,3
Aufgelaufene Zinsen
-1.200,3
-1.485,2
Änderungen von Zinssätzen und anderen finanziellen Annahmen
-541,8
-198,0
Währungskursgewinne/-verluste
-913,0
2.406,5
Gesamte Rückversicherungs-Finanzerträge/-aufwendungen (brutto)
-2.655,1
723,3
davon im Gewinn oder Verlust erfasst
-2.035,9
962,7
davon direkt im Eigenkapital erfasst
-619,2
-239,4
Aufgelaufene Zinsen
28,9
85,1
Änderungen von Zinssätzen und anderen finanziellen Annahmen
64,5
56,0
Währungskursgewinne/-verluste
33,6
-177,1
Gesamte Rückversicherungs-Finanzerträge/-aufwendungen (in Rückdeckung gegeben)
127,1
-36,0
davon im Gewinn oder Verlust erfasst
41,5
-96,6
davon direkt im Eigenkapital erfasst
85,6
60,6
Gesamte versicherungstechnische Finanzerträge und -aufwendungen
-2.528,0
687,3
davon im Gewinn oder Verlust erfasst
-1.994,4
866,2
davon direkt im Eigenkapital erfasst
-533,6
-178,8
Währungskursgewinne/-verluste aus Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto)
-879,4
2.229,4
Gesamte versicherungstechnische Finanzerträge und -aufwendungen vor Währungskursgewinnen/-verlusten
-1.648,6
-1.542,1
davon im Gewinn oder Verlust erfasst
-1.115,0
-1.363,3
davon direkt im Eigenkapital erfasst
-533,6
-178,8
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
175
Geschäftsbericht 2025
7.4 Übriges Ergebnis
Übriges Ergebnis
in Mio. EUR
2024
2025
Erträge aus Dienstleistungen
177,1
183,5
Sonstige Zinserträge
43,0
41,4
Erträge aus Auflösung sonstiger Rückstellungen
4,0
3,6
Übrige Erträge
55,4
32,6
Sonstige Erträge
279,5
261,0
Aufwendungen für Dienstleistungen
126,7
142,6
Sonstige Zinsaufwendungen
47,8
38,7
Entkonsolidierung
—
12,4
Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes
524,3
526,4
Übrige Aufwendungen
63,7
82,0
Sonstige Aufwendungen
762,4
802,2
Gesamt
-482,9
-541,2
Die sonstigen Erträge enthalten die im Folgenden nach IFRS 15
dargestellten Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Zum grundsätzlichen
Vorgehen hinsichtlich der Anwendung des IFRS 15 verweisen wir auf die
Ausführungen im Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher
Umsatzkategorien
in Mio. EUR
2024
2025
Zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung
Vermittlungsprovisionen, Performance-Fees und ähnliche
Vergütungsformen
91,5
95,8
Sonstige versicherungsnahe Dienstleistungen
6,9
6,3
Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung
Sonstige versicherungsnahe Dienstleistungen
78,1
80,9
Gesamt
176,4
183,0
Die Vermittlungsprovisionen, Performance-Fees und ähnliche
Vergütungsformen in Höhe von 95,8 Mio. EUR (91,5 Mio. EUR) wurden
zeitpunktbezogen realisiert. Davon entfallen 94,5 Mio. EUR
(91,0 Mio. EUR) auf Vermittlungsprovisionen, die von konzerneigenen
Versicherungs- und Versicherungsvermittlungsunternehmen vereinnahmt
wurden.
Im Rahmen der sonstigen versicherungsnahen Dienstleistungen wurden im
aktuellen Geschäftsjahr 80,9 Mio. EUR (78,1 Mio. EUR) zeitraumbezogen
realisiert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der
Übernahme von Verwaltungs- und Management-Dienstleistungen sowie
um Erträge im Zusammenhang mit IT-Nutzungsüberlassungen. Die
Transaktionspreise der Verwaltungs- und Management-Dienstleistungen
bemessen sich im Wesentlichen an den zugrunde liegenden
Rahmengebührensätzen sowie an einem prozentualen Bruttoprämienanteil
und werden entsprechend der vertraglichen Laufzeit verdient und
zeitanteilig realisiert. Die für die Nutzungsüberlassung vertraglich fixierten
Kontraktpreise sind als Transaktionspreise heranzuziehen und werden mit
der Nutzung seitens des Kunden zeitanteilig realisiert.
Ferner wurden im aktuellen Geschäftsjahr 6,3 Mio. EUR (6,9 Mio. EUR)
sonstige versicherungsnahe Dienstleistungen zeitpunktbezogen realisiert.
Im Wesentlichen handelt es sich um Erträge im Zusammenhang mit
Provisionsgeschäften. Hierbei leitet sich der Transaktionspreis prozentual
von dem zugrunde liegenden Bruttoprämienanteil ab. Die Leistungspflicht
gilt mit Ausstellung des Versicherungszertifikats für den Endkunden
zeitpunktbezogen als erfüllt.
7.5 Ertragsteuern
In diesem Posten werden die tatsächlichen Ertragsteuern der inländischen
Gesellschaften, die vergleichbaren tatsächlichen Ertragsteuern der
ausländischen Tochtergesellschaften sowie die latenten Steuern nach
IAS 12 „Income Taxes“ ausgewiesen.
Zum grundsätzlichen Vorgehen hinsichtlich Ansatz und Bewertung der
latenten Steuern verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag
geltenden steuerlichen Regelungen.  Für inländische Sachverhalte wurde
aufgrund der Steuersatzänderung eine Bandbreite des Steuersatzes von
27% - 30 % (Vorjahr: 32,63 %) zugrunde gelegt, der Körperschaftsteuer
einschließlich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer umfasst.
Die Steuersatzänderung resultiert im Wesentlichen aus der durch das
steuerliche Investitionsprogramm beschlossenen schrittweisen Absenkung
des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 % in
fünf Schritten um jährlich einen Prozentpunkt auf 10 % ab dem Jahr 2032 .
Steuerrelevante Buchungen auf Konzernebene erfolgen grundsätzlich
unter Ansatz des Konzernsteuersatzes, sofern sie nicht einzelnen
Gesellschaften zuzuordnen sind.
Passive latente Steuern auf Gewinnausschüttungen wesentlicher
verbundener Unternehmen werden im Jahr der Vereinnahmung gebildet.
Zusammensetzung der Ertragsteuern
Die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern setzen sich wie folgt
zusammen:
Ertragsteuern
in Mio. EUR
2024
2025
Tatsächliche Steuern für das Berichtsjahr
733,9
688,1
Periodenfremde tatsächliche Steuern
8,3
-93,9
Latente Steuern aufgrund temporärer Unterschiede
55,4
242,6
Latente Steuern aus Verlustvorträgen
6,4
-0,5
Veränderung latenter Steuern aufgrund von Steuersatzänderungen
-21,7
-219,7
Wertberichtigungen auf latente Steuern
34,1
28,7
Gesamt
816,5
645,3
Aufteilung des ausgewiesenen Steueraufwands/-ertrags auf In- und Ausland
in Mio. EUR
2024
2025
Tatsächliche Steuern
Inland
502,2
297,1
Ausland
240,1
297,1
Latente Steuern
Inland
11,7
35,2
Ausland
62,6
15,9
Gesamt
816,5
645,3
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
176
Geschäftsbericht 2025
In der folgenden Tabelle werden die aktiven und passiven latenten Steuern
auf die Bilanzpositionen aufgeteilt, aus denen sie resultieren.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten aller Konzerngesellschaften
in Mio. EUR
2024 
2025
Aktive
Steuerliche Verlustvorträge
173,8
169,6
Versicherungstechnische Rückstellungen
7.840,9
7.274,5
Kapitalanlagen
686,7
433,2
Sonstige Bewertungsunterschiede
899,2
1.044,0
Wertberichtigungen ¹
-363,3
-349,6
Gesamt
9.237,3
8.571,7
Passive
Versicherungstechnische Rückstellungen
8.642,9
8.354,0
Schwankungsrückstellung
1.480,3
1.124,7
Kapitalanlagen
148,2
238,9
Sonstige Bewertungsunterschiede
261,9
482,1
Gesamt
10.533,3
10.199,6
Latente Steuerverbindlichkeiten
1.296,0
1.627,9
¹ Davon auf steuerliche Verlustvorträge: -114,0 Mio. EUR (-122,4 Mio. EUR)
In der obigen Tabelle sind die latenten Steuerforderungen und
-verbindlichkeiten ihrer Entstehung nach dargestellt. Latenzen, die aus
einem Geschäftsvorfall resultieren und bei denen sich die zugehörigen
temporären Bewertungsunterschiede simultan umkehren, wurden bereits
saldiert erfasst. Weitere Saldierungen waren aufgrund der zeitlichen
Struktur der Umkehrung temporärer Differenzen und anderer
Aufrechnungsmöglichkeiten vorzunehmen und führten schließlich zu
folgendem Ausweis der aktiven und passiven latenten Steuern in der
Bilanz:
Saldierung der latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
in Mio. EUR
2024
2025
Aktive latente Steuern
501,5
373,5
Passive latente Steuern
1.797,4
2.001,4
Latente Steuerverbindlichkeiten
1.296,0
1.627,9
Aufgrund der im Geschäftsjahr direkt im Eigenkapital erfassten
unrealisierten Ergebnisbestandteile wurde ebenso direkt im Eigenkapital
tatsächlicher und latenter Steueraufwand, einschließlich der auf nicht
beherrschende Gesellschafter entfallenden Beträge, in Höhe von
266,6 Mio. EUR (224,1 Mio. EUR Steuerertrag) ausgewiesen. In der
nachfolgenden Tabelle wird der erwartete Steueraufwand auf den in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen tatsächlichen
Steueraufwand übergeleitet. Zur Berechnung des erwarteten
Konzernsteueraufwands wird das Vorsteuerergebnis mit dem
Konzernsteuersatz multipliziert.
Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand
in Mio. EUR
2024
2025
Ergebnis vor Einkommen- und Ertragsteuern
3.213,3
3.412,8
Konzernsteuersatz
32,7%
32,7%
Erwarteter Steueraufwand
1.050,7
1.116,0
Veränderung durch Steuersätze/Steuergesetze
78,1
-219,7
Besteuerungsunterschiede Tochterunternehmen
-349,5
-313,5
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
181,7
382,8
Steuerfreie Erträge
-221,9
-230,1
Aperiodischer Steueraufwand/-ertrag
62,4
-99,4
Wertberichtigungen auf latente Steuern/Verlustvorträge
34,1
28,7
Gewerbesteuerliche Modifikationen
-19,8
-18,1
Sonstige
0,7
-1,4
Ausgewiesener Steueraufwand
816,5
645,3
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres sank gegenüber dem Vorjahr um
171,2 Mio. EUR auf 645,3 Mio. EUR (816,5 Mio. EUR). Diese Entwicklung
ist im wesentlichen auf die Umbewertung latenter Steuerbestände aufgrund
der schrittweisen Absenkung des deutschen Körperschaftssteuersatzes ab
dem 1.1.2028 zurückzuführen . Die effektive Steuerquote beträgt im
Geschäftsjahr 18,9 % (25,4 %).
Zeitliche Nutzbarkeit nicht aktivierter
Verlustvorträge und sonstiger
temporärer Differenzen
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in
Höhe von 710,2 Mio. EUR (764,3 Mio. EUR). Von bestehenden
steuerlichen Verlustvorträgen und sonstigen temporären Differenzen
wurden unter Berücksichtigung lokaler Steuersätze 1.711,1 Mio. EUR
(1.892,2 Mio. EUR) nicht aktiviert, da ihre Realisierung nicht mit
ausreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Die aktiven nicht wertberichtigten latenten Steuern auf Verlustvorträge in
Höhe von 55,6 Mio. EUR (51,4 Mio. EUR) werden voraussichtlich in Höhe
von 20,8 Mio. EUR (17,4 Mio. EUR) innerhalb eines Jahres und in Höhe von
34,8 Mio. EUR (34,0 Mio. EUR) in den darauffolgenden Jahren realisiert.
Im Berichtsjahr hat sich die tatsächliche Ertragsteuer um 19,2 Mio. EUR
(15,7 Mio. EUR) vermindert, da Verlustvorträge genutzt wurden, für die
keine latenten Steueransprüche gebildet waren.
Die Abwertung von in Vorjahren bilanzierten latenten Steueransprüchen
führte im Geschäftsjahr zu einem latenten Steueraufwand 2,4 Mio. EUR
(36,1 Mio. EUR). Dem steht ein latenter Steuerertrag von 1,1 Mio. EUR
(2,9 Mio. EUR) aus der Neueinschätzung früherer Abwertungen gegenüber.
Bei Verlusten im Berichtsjahr oder im Vorjahr sind Überhänge latenter
Steueransprüche nur insoweit angesetzt, als es anhand aussagekräftiger
Nachweise wahrscheinlich ist, dass die jeweilige Gesellschaft zukünftig
ausreichend positive steuerpflichtige Ergebnisse erzielen wird. Dieser
Nachweis wurde für latente Steueransprüche in Höhe von 67,0 Mio. EUR
(86,0 Mio. EUR) erbracht.
Auf passive zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von
105,3 Mio. EUR (92,9 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an
Konzerngesellschaften wurden keine latenten Steuern gebildet, da der
Hannover Rück-Konzern deren Umkehrung steuern kann und sie sich nicht
in absehbarer Zeit umkehren werden.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
177
Geschäftsbericht 2025
Ablauf der nicht aktivierten Verlustvorträge und sonstigen temporären Differenzen
in Mio. EUR
ein bis fünf Jahre
sechs bis zehn Jahre
> zehn Jahre
Unbegrenzt
Gesamt
Sonstige temporäre Differenzen
—
—
—
1.262,0
1.262,0
Verlustvorträge
153,3
—
14,2
281,6
449,1
Gesamt
153,3
—
14,2
1.543,6
1.711,1
Globale Mindestbesteuerung
Nachdem die OECD im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung
inländischer und multinationaler Gruppen oder Unternehmen mit einem
Jahresumsatz von insgesamt mindestens 750 Mio. EUR die
Modellregelungen des Pillar Two (Global Anti-Base Erosion Proposal,
GloBE) vorgelegt hat, wurde IAS 12 „Income Taxes“ geändert. Die
Änderungen beinhalten eine vorübergehende, obligatorische Ausnahme
von der Pflicht zur Bildung latenter Steuern, die aus der Umsetzung der
Pillar-Two-Modellregelungen resultieren, sowie bestimmte
Angabepflichten. Für die Bilanzierung latenter Steueransprüche und
-verbindlichkeiten und die Angabepflichten im Zusammenhang mit der
Umsetzung der globalen Mindeststeuer wendet die Hannover Rück die
temporäre Ausnahmeregelung des IAS 12 an.
Im Berichtsjahr ist die Hannover Rück in 32 (31) Jurisdiktionen mit für die
Mindeststeuerregeln relevanten Einheiten ansässig und unterliegt in diesen
überwiegend einer effektiven Steuerbelastung von mehr als 15 %. Aus der
Anwendung der Mindeststeuerregelungen resultiert ein
Ergänzungssteueraufwand in Höhe von 16,6 Mio. EUR (109,4 Mio. EUR).
Zusätzlich ergab sich ein aperiodischer Ergänzungssteuerertrag in Höhe
von 30,1 Mio. EUR (0,0 Mio. EUR). Insgesamt führte dies zu einer
Verringerung der effektiven Steuerquote der Hannover Rück in Höhe von
0,4 Prozentpunkten (Vorjahr: 3,4 Prozentpunkte Erhöhung).
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
178
Geschäftsbericht 2025
8. Segmentspezifische versicherungstechnische Angaben
8.1 Schaden-Rückversicherung
Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen für zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – gezeichnete Rückversicherungsverträge im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustkomponente
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustkomponente
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des Berichtszeitraums
111,8
4,5
37,5
153,8
204,7
-6,2
433,1
631,7
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des Berichtszeitraums
-2.220,7
65,2
37.421,0
35.265,4
-2.158,9
29,9
41.747,3
39.618,3
Anfangsbestand (netto)
-2.332,5
60,6
37.383,5
35.111,6
-2.363,6
36,0
41.314,2
38.986,6
Mit dem modifizierten rückwirkenden Ansatz bewertete Verträge
-197,7
—
—
-197,7
-46,5
—
—
-46,5
Mit dem Fair-Value-Ansatz bewertete Verträge
-137,9
—
—
-137,9
-23,0
—
—
-23,0
Andere Verträge
-18.329,0
—
—
-18.329,0
-18.701,0
—
—
-18.701,0
Rückversicherungsumsatz
-18.664,6
—
—
-18.664,6
-18.770,5
—
—
-18.770,5
Eingetretene Schäden und sonstige rückversicherungstechnische
Aufwendungen
-0,1
-76,6
14.041,3
13.964,7
0,3
-98,4
12.984,5
12.886,5
Amortisation von Abschlusskosten
984,3
—
—
984,3
980,6
—
—
980,6
Verluste und Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
-0,1
46,0
—
45,9
—
156,9
—
156,9
Anpassung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
—
—
-101,6
-101,6
—
—
444,3
444,3
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen
984,1
-30,6
13.939,7
14.893,3
981,0
58,5
13.428,8
14.468,3
Kapitalanlagekomponente
-4.307,0
—
4.307,0
—
-5.076,4
—
5.076,4
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor Währungskursgewinnen und
-verlusten zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
707,2
5,3
786,8
1.499,2
696,7
2,0
630,1
1.328,8
Währungskursgewinne und -verluste
-10,8
0,8
1.163,3
1.153,2
32,5
-1,5
-2.938,0
-2.907,0
Rückversicherungs-Finanzergebnis
696,3
6,0
1.950,0
2.652,4
729,2
0,4
-2.307,9
-1.578,2
Erhaltene Prämien
22.130,4
—
—
22.130,4
23.942,5
—
—
23.942,5
Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige
rückversicherungstechnische Aufwendungen, inkl. Kapitalanlagekomponente
—
—
-16.266,1
-16.266,1
—
—
-14.059,9
-14.059,9
Gezahlte Abschlusskosten
-870,4
—
—
-870,4
-4.716,7
—
—
-4.716,7
Zahlungsströme
21.260,0
—
-16.266,1
4.993,9
19.225,7
—
-14.059,9
5.165,8
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des Berichtszeitraums
204,7
-6,2
433,1
631,7
637,8
—
-591,3
46,5
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des Berichtszeitraums
-2.158,9
29,9
41.747,3
39.618,3
-4.636,7
95,0
42.860,2
38.318,5
Endbestand netto
-2.363,6
36,0
41.314,2
38.986,6
-5.274,6
95,0
43.451,6
38.272,0
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
179
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte nach Bewertungskomponenten – gezeichnete Rückversicherungsverträge im Segment Schaden-Rückversicherung
In Mio. EUR
2024
2025
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für
nichtfinanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für
nichtfinanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz bewertete
Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz bewertete
Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn
des Berichtszeitraums
164,9
-5,8
—
—
-5,4
153,8
613,9
-1,3
-0,5
-1,0
20,7
631,7
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn
des Berichtszeitraums
32.546,8
902,8
22,0
54,3
1.739,4
35.265,4
36.409,2
1.032,6
12,6
54,6
2.109,2
39.618,3
Anfangsbestand (netto)
32.381,9
908,6
22,0
54,3
1.744,8
35.111,6
35.795,3
1.033,9
13,2
55,6
2.088,5
38.986,6
Ergebniswirksam vereinnahmte CSM für
erbrachte Leistungen
—
—
-51,6
-283,2
-3.881,2
-4.215,9
—
—
-14,7
-52,1
-4.175,6
-4.242,4
Änderungen der Risikoanpassung für
nichtfinanzielle Risiken
—
-65,3
—
—
—
-65,3
—
-81,4
—
—
—
-81,4
Erfahrungsbedingte Anpassungen
565,1
—
—
—
—
565,1
-580,0
—
—
—
—
-580,0
Rückversicherungs-Serviceergebnis –
Änderungen bzgl. laufender Leistungen
565,1
-65,3
-51,6
-283,2
-3.881,2
-3.716,2
-580,0
-81,4
-14,7
-52,1
-4.175,6
-4.903,8
Im Berichtszeitraum erstmals erfasste
Verträge
-4.211,1
266,1
—
—
3.987,0
42,0
-4.315,1
280,4
—
—
4.067,4
32,7
CSM-Anpassungen aus
Schätzungsänderungen
-357,0
20,2
42,5
283,4
10,8
-0,1
-99,5
13,0
12,2
2,3
72,4
0,4
Schätzungsänderungen bzgl. Verlusten
und Wertaufholungen aus verlustträchtigen
Verträgen
-7,3
11,9
—
—
—
4,6
119,8
4,4
—
—
—
124,2
Rückversicherungs-Serviceergebnis –
Änderungen bzgl. künftiger Leistungen
-4.575,5
298,2
42,5
283,4
3.997,8
46,4
-4.294,8
297,8
12,2
2,3
4.139,8
157,3
Rückversicherungs-Serviceergebnis –
Änderungen bzgl. vergangener Leistungen
38,4
-140,0
—
—
—
-101,6
693,5
-249,2
—
—
—
444,3
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor
Währungskursgewinnen und -verlusten
zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster
Beträge
1.340,3
—
0,2
1,0
157,7
1.499,2
1.169,5
—
0,1
0,1
159,1
1.328,8
Währungskursgewinne und -verluste
1.051,2
32,5
0,1
0,1
69,4
1.153,2
-2.629,3
-80,4
-0,3
-0,1
-196,8
-2.907,0
Rückversicherungs-Finanzergebnis
2.391,5
32,5
0,2
1,1
227,1
2.652,4
-1.459,8
-80,4
-0,3
—
-37,8
-1.578,2
Erhaltene Prämien
22.130,4
—
—
—
—
22.130,4
23.942,5
—
—
—
—
23.942,5
Zahlungen für eingetretene Schäden und
sonstige rückversicherungstechnische
Aufwendungen, inkl.
Kapitalanlagekomponente
-16.266,1
—
—
—
—
-16.266,1
-14.059,9
—
—
—
—
-14.059,9
Gezahlte Abschlusskosten
-870,4
—
—
—
—
-870,4
-4.716,7
—
—
—
—
-4.716,7
Zahlungsströme
4.993,9
—
—
—
—
4.993,9
5.165,8
—
—
—
—
5.165,8
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende
des Berichtszeitraums
613,9
-1,3
-0,5
-1,0
20,7
631,7
334,3
-6,5
—
—
-281,3
46,5
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende
des Berichtszeitraums
36.409,2
1.032,6
12,6
54,6
2.109,2
39.618,3
35.654,3
914,3
10,3
5,9
1.733,6
38.318,5
Endbestand netto
35.795,3
1.033,9
13,2
55,6
2.088,5
38.986,6
35.320,0
920,8
10,3
5,9
2.015,0
38.272,0
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
180
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen für zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – retrozedierte Rückversicherungsverträge im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustrücker-
stattungskomponente
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustrücker-
stattungskomponente
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des Berichtszeitraums
-554,3
-0,7
1.890,4
1.335,3
-804,0
-0,8
2.086,1
1.281,4
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des Berichtszeitraums
995,9
—
-578,7
417,2
1.113,4
—
-664,9
448,5
Anfangsbestand (netto)
-1.550,2
-0,7
2.469,1
918,1
-1.917,4
-0,8
2.751,0
832,9
Rückversicherungsumsatz (in Rückdeckung gegeben)
-2.778,4
—
—
-2.778,4
-2.598,1
—
—
-2.598,1
Eingetretene Schäden und sonstige Rückversicherungs-
Serviceaufwendungen
—
—
1.154,3
1.154,3
0,1
—
968,2
968,3
Amortisation von Abschlusskosten
32,6
—
—
32,6
79,6
—
—
79,6
Verluste und Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
—
—
—
—
—
—
—
—
Anpassung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
—
—
-44,3
-44,3
—
—
-158,9
-158,9
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Netto-Aufwendungen aus
retrozedierten Rückversicherungsverträgen
-2.745,9
—
1.110,0
-1.635,9
-2.518,4
—
809,3
-1.709,1
davon Veränderung des Nichterfüllungsrisikos der Rückversicherer
—
—
—
—
—
—
—
—
Kapitalanlagekomponente
-12,3
—
12,3
—
-23,4
—
23,4
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor Währungskursgewinnen und
-verlusten zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
-38,9
—
64,1
25,2
49,5
—
52,8
102,3
Währungskursgewinne und -verluste
-86,6
—
122,1
35,4
185,0
—
-203,7
-18,7
Rückversicherungs-Finanzergebnis
-125,5
—
186,2
60,6
234,5
—
-150,9
83,6
Gezahlte Prämien
2.511,6
—
—
2.511,6
2.811,6
—
—
2.811,6
Erhaltene Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige
rückversicherungstechnische Aufwendungen
—
—
-1.026,5
-1.026,5
—
—
-1.621,8
-1.621,8
Abschlusskosten
4,9
—
—
4,9
-3,2
—
—
-3,2
Zahlungsströme
2.516,5
—
-1.026,5
1.490,0
2.808,4
—
-1.621,8
1.186,6
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des Berichtszeitraums
-804,0
-0,8
2.086,1
1.281,4
-262,3
-0,8
1.055,2
792,1
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des Berichtszeitraums
1.113,4
—
-664,9
448,5
1.154,0
—
-755,7
398,2
Endbestand netto
-1.917,4
-0,8
2.751,0
832,9
-1.416,3
-0,8
1.810,9
393,9
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
181
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte nach Bewertungskomponenten – retrozedierte Rückversicherungsverträge im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung für
nichtfinanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung für
nichtfinanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz
bewertete
Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz
bewertete
Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des
Berichtszeitraums
1.222,6
60,8
-179,5
2,3
229,1
1.335,3
931,5
38,5
-187,4
2,3
496,4
1.281,4
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des
Berichtszeitraums
441,8
-4,2
—
—
-20,4
417,2
657,5
-8,6
—
—
-200,5
448,5
Anfangsbestand (netto)
780,8
65,0
-179,5
2,3
249,5
918,1
274,0
47,1
-187,4
2,3
696,8
832,9
Ergebniswirksam vereinnahmte CSM für erbrachte
Leistungen
—
—
-2,4
1,5
-942,8
-943,8
—
—
-2,1
2,3
-1.064,2
-1.064,1
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle
Risiken
—
-24,5
—
—
—
-24,5
—
-20,6
—
—
—
-20,6
Erfahrungsbedingte Anpassungen
-623,3
—
—
—
—
-623,3
-465,7
—
—
—
—
-465,7
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. laufender Leistungen
-623,3
-24,5
-2,4
1,5
-942,8
-1.591,6
-465,7
-20,6
-2,1
2,3
-1.064,2
-1.550,4
Im Berichtszeitraum erstmals erfasste Verträge
-1.285,3
30,9
—
—
1.254,4
—
-1.036,1
31,8
—
—
1.004,3
—
CSM-Anpassungen aus Änderungen der
Verlustrückerstattung aus verlustträchtigen zugrunde
liegenden Verträgen
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
CSM-Anpassungen aus Schätzungsänderungen
-93,0
7,8
4,8
-1,6
81,9
—
34,3
6,9
—
-2,2
-38,9
0,1
Schätzungsänderungen bzgl. Verlusten und
Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. künftiger Leistungen
-1.378,3
38,8
4,8
-1,6
1.336,3
—
-1.001,9
38,7
—
-2,2
965,4
0,1
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. vergangener Leistungen
-9,9
-34,3
—
—
—
-44,3
-170,9
12,0
—
—
—
-158,9
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Veränderung
des Nichterfüllungsrisikos der Rückversicherer
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor
Währungskursgewinnen und -verlusten zuzüglich
direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
-2,3
—
—
—
27,5
25,2
66,4
—
—
—
36,0
102,3
Währungskursgewinne und -verluste
17,0
2,2
-10,3
0,1
26,4
35,4
34,6
-5,2
20,6
—
-68,6
-18,7
Rückversicherungs-Finanzergebnis
14,7
2,2
-10,3
0,1
53,9
60,6
100,9
-5,2
20,6
—
-32,6
83,6
Gezahlte Prämien
2.511,6
—
—
—
—
2.511,6
2.811,6
—
—
—
—
2.811,6
Erhaltene Zahlungen für eingetretene Schäden und
sonstige rückversicherungstechnische Aufwendungen
-1.026,5
—
—
—
—
-1.026,5
-1.621,8
—
—
—
—
-1.621,8
Abschlusskosten
4,9
—
—
—
—
4,9
-3,2
—
—
—
—
-3,2
Zahlungsströme
1.490,0
—
—
—
—
1.490,0
1.186,6
—
—
—
—
1.186,6
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des
Berichtszeitraums
931,5
38,5
-187,4
2,3
496,4
1.281,4
638,9
22,1
-168,9
2,4
297,6
792,1
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des
Berichtszeitraums
657,5
-8,6
—
—
-200,5
448,5
715,9
-49,8
—
—
-267,8
398,2
Endbestand netto
274,0
47,1
-187,4
2,3
696,8
832,9
-77,0
72,0
-168,9
2,4
565,4
393,9
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
182
Geschäftsbericht 2025
Erstmalige Erfassung der Verträge – gezeichnete Rückversicherungsverträge
im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Gezeichnete profitable
Verträge ¹
Gezeichnete
verlustträchtige Verträge
Gezeichnete profitable
Verträge ¹
Gezeichnete
verlustträchtige Verträge
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
17.065,0
393,6
16.812,7
691,3
Abschlusskosten
921,8
8,5
980,5
14,5
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
-22.236,7
-363,2
-22.135,4
-678,8
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
263,0
3,2
274,7
5,7
Vertragliche Servicemarge (CSM)
3.986,9
—
4.067,4
—
Verlustkomponente
—
42,0
—
32,7
¹ „Profitable Verträge“ beinhalten Verträge, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in Folgeperioden verlustträchtig werden, und die verbleibenden Verträge.
Erstmalige Erfassung der Verträge – retrozedierte Rückversicherungsverträge
im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Retrozedierte Verträge
ohne Verlustrückerstat-
tungskomponente
Retrozedierte Verträge mit
Verlustrückerstat-
tungskomponente
Retrozedierte Verträge
ohne Verlustrückerstat-
tungskomponente
Retrozedierte Verträge mit
Verlustrückerstat-
tungskomponente
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
1.591,6
—
1.572,6
—
Abschlusskosten
16,2
—
58,9
—
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-2.893,1
—
-2.667,6
—
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
30,9
—
31,8
—
Vertragliche Servicemarge (CSM)
1.254,4
—
1.004,3
—
Verlustrückerstattungskomponente
—
—
—
—
Entwicklung der Schäden im Segment Schaden-
Rückversicherung
Die Schadenrückstellungen beruhen naturgemäß zu einem gewissen Grad
auf Schätzungen, die mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet sind. Das
Abwicklungsergebnis definiert sich als Anpassung der Rückstellung für
noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle vergangener Perioden. Dabei
kommt es durch Rückversicherungsverträge, deren Laufzeit nicht dem
Kalenderjahr entspricht oder die auf Zeichnungsjahrbasis abgeschlossen
werden, regelmäßig dazu, dass Schadenaufwendungen nicht exakt dem
Geschäfts- oder dem Vorjahr zugewiesen werden können.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
183
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Bruttoschäden
In den nachfolgenden Tabellen wird die Schadenentwicklung für das
aktuelle Berichtsjahr sowie für weitere 10 vergangene Schadenanfalljahre
im Rahmen  einer Bruttobetrachtung dargestellt. Dabei wird die
Veränderung der Schätzung der undiskontierten Beträge der
Schadenerwartung als sogenanntes Schadendreieck gezeigt. Darüber
hinaus werden die tatsächlichen Schadenzahlungen mit den Schätzungen
der undiskontierten Beträge der Schadenerwartungen verglichen.
Entwicklung der Bruttoschäden im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021 ¹
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Eingetretene nominale Schäden (brutto)
laufendes Jahr
6.167,1
6.482,8
8.487,7
9.218,4
10.034,6
11.526,8
13.664,3
15.467,5
15.009,3
15.159,6
14.294,2
ein Jahr später
6.157,5
6.525,6
8.626,8
9.920,6
10.686,3
12.177,3
14.095,7
15.518,4
15.095,0
15.260,8
zwei Jahre später
6.014,0
6.499,7
8.432,5
9.804,0
10.454,4
11.780,0
14.113,2
15.596,0
14.802,0
drei Jahre später
5.841,7
6.386,3
8.340,5
9.553,4
10.369,5
11.663,9
14.085,5
16.164,7
vier Jahre später
5.686,6
6.307,8
8.296,9
9.631,6
10.402,6
11.538,8
14.234,9
fünf Jahre später
5.661,2
6.239,6
8.238,4
9.759,4
10.421,3
11.658,2
sechs Jahre später
5.570,3
6.147,1
8.263,8
9.835,4
10.473,7
sieben Jahre später
5.492,3
6.093,6
8.200,5
9.913,0
acht Jahre später
5.428,4
6.118,4
8.284,4
neun Jahre später
5.415,5
6.173,7
zehn Jahre später
5.379,2
Abwicklung eingetretener Schäden (nominal) aus vergangenen Perioden (brutto)
36,3
-55,3
-83,9
-77,5
-52,4
-119,4
-149,4
-568,7
293,0
-101,1
-878,5
Abwicklung eingetretener Schäden (nominal) aus vergangenen Perioden vor 2015 (brutto)
99,7
Gesamtabwicklung eingetretener Schäden (nominal) aus vergangenen Perioden (brutto)
-778,8
Gesamtabwicklung eingetretener Schäden (diskontiert) aus vergangenen Perioden (brutto)
-703,4
Veränderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken (diskontiert) für vergangene Perioden (brutto)
249,2
Diskontierte Zahlungsströme im Zusammenhang mit Rückversicherungsverträgen für vergangene Perioden mit Ausnahme von
Schadenzahlungen (brutto)
10,0
Diskontiertes Abwicklungsergebnis (brutto)
-444,3
Anfangsbestand Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zum 01.01.2025 (brutto)
41.314,2
Eingetretene nominale Schäden der Anfalljahre 2015 bis 2025 (brutto)
-36,3
55,3
83,9
77,5
52,4
119,4
149,4
568,7
-293,0
101,1
14.294,2
15.172,7
Schadenzahlungen der Anfalljahre 2015 bis 2025 (brutto)
-72,5
-88,0
-155,1
-205,2
-349,1
-539,4
-846,3
-1.246,7
-1.422,9
-3.791,3
-6.518,6
-15.235,1
Eingetretene nominale Schäden und Schadenzahlungen für Anfalljahre vor 2015 (brutto)
-332,8
Diskontierungseffekt
-1.081,8
Investmentkomponente
5.076,4
Währungsumrechnung
-2.938,0
Veränderungen von Abrechnungsforderungen und Abrechnungsverbindlichkeiten
1.472,5
Veränderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-24,4
Übrige Veränderungen
27,9
Endbestand Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zum 31.12.2025 (brutto)
43.451,6
¹ Werte bis einschließlich Berichtsjahr 2021 aus IFRS 4 transformiert
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
184
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Nettoschäden
In den nachfolgenden Tabellen wird die Schadenentwicklung für das
aktuelle Berichtsjahr sowie für weitere 10 vergangene Schadenanfalljahre
im Rahmen einer Nettobetrachtung dargestellt. Dabei wird die Veränderung
der Schätzung der undiskontierten Beträge der Schadenerwartung als
sogenanntes Schadendreieck gezeigt.
Darüber hinaus werden die tatsächlichen Schadenzahlungen mit den
Schätzungen der undiskontierten Beträge der Schadenerwartungen
verglichen.
Entwicklung der Nettoschäden im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021 ¹
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Eingetretene nominale Schäden (netto)
laufendes Jahr
5.884,2
6.018,4
7.653,5
8.221,7
9.344,3
10.791,8
12.120,5
13.993,5
14.164,5
13.889,1
13.209,5
ein Jahr später
6.043,4
6.132,8
7.654,0
8.787,0
9.732,7
11.199,4
12.623,8
14.039,4
14.279,6
14.200,1
zwei Jahre später
5.704,7
6.132,5
7.444,6
8.658,3
9.470,6
10.736,0
12.656,1
14.035,3
14.136,9
drei Jahre später
5.556,2
6.035,6
7.437,1
8.477,9
9.371,5
10.675,0
12.646,0
14.458,8
vier Jahre später
5.419,0
5.955,4
7.391,6
8.569,1
9.411,2
10.596,7
12.801,9
fünf Jahre später
5.391,4
5.890,4
7.323,3
8.681,8
9.440,5
10.729,9
sechs Jahre später
5.296,3
5.782,5
7.346,5
8.773,2
9.493,2
sieben Jahre später
5.205,4
5.725,7
7.252,6
8.835,4
acht Jahre später
5.136,8
5.751,3
7.327,7
neun Jahre später
5.123,2
5.800,8
zehn Jahre später
5.086,2
Abwicklung eingetretener Schäden (nominal) aus vergangenen Perioden (netto)
36,9
-49,5
-75,0
-62,3
-52,7
-133,2
-155,9
-423,5
142,7
-311,0
-1.083,3
Abwicklung eingetretener Schäden (nominal) aus vergangenen Perioden vor 2015 (netto)
114,2
Gesamtabwicklung eingetretener Schäden (nominal) aus vergangenen Perioden (netto)
-969,2
Gesamtabwicklung eingetretener Schäden (diskontiert) aus vergangenen Perioden (netto)
-863,2
Veränderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken (diskontiert) für vergangene Perioden (netto)
261,2
Diskontierte Zahlungsströme im Zusammenhang mit Rückversicherungsverträgen für vergangene Perioden mit Ausnahme von
Schadenzahlungen (netto)
-1,1
Diskontiertes Abwicklungsergebnis (netto)
-603,2
Anfangsbestand Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zum 01.01.2025 (netto)
38.563,2
Eingetretene nominale Schäden der Anfalljahre 2015 bis 2025 (netto)
-36,9
49,5
75,0
62,3
52,7
133,2
155,9
423,5
-142,7
311,0
13.209,5
14.292,9
Schadenzahlungen der Anfalljahre 2015 bis 2025 (netto)
-71,3
-82,0
-146,1
-203,7
-280,3
-445,7
-709,4
-1.057,4
-1.283,6
-3.596,5
-6.222,9
-14.099,0
Eingetretene nominale Schäden und Schadenzahlungen für Anfalljahre vor 2015 (netto)
-336,0
Diskontierungseffekt
-1.038,0
Investmentkomponente
5.053,0
Währungsumrechnung
-2.734,3
Veränderungen von Abrechnungsforderungen und Abrechnungsverbindlichkeiten
1.968,3
Veränderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-57,4
Übrige Veränderungen
27,9
Endbestand Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zum 31.12.2025 (netto)
41.640,6
¹ Werte bis einschließlich Berichtsjahr 2021 aus IFRS 4 transformiert
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
185
Geschäftsbericht 2025
Das diskontierte Netto-Abwicklungsergebnis beträgt im aktuellen
Berichtsjahr -603,2 Mio. EUR (57,3 Mio. EUR).
Laufzeiten der verbleibenden vertraglichen Nettozahlungsströme im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Verbleibende vertragliche
undiskontierte Nettozahlungsströme
Verbleibende vertragliche
undiskontierte Nettozahlungsströme
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
innerhalb eines Jahres
4.491,4
-1.320,5
3.321,5
-1.487,7
zwischen einem und zwei Jahren
9.838,1
516,6
9.687,0
414,6
zwischen zwei und drei Jahren
6.242,0
329,4
6.633,7
294,2
zwischen drei und vier Jahren
4.632,9
228,2
4.657,5
210,1
zwischen vier und fünf Jahren
3.476,8
174,0
3.555,8
160,5
zwischen fünf und zehn Jahren
8.719,3
438,0
8.828,7
392,3
zwischen zehn und zwanzig Jahren
4.325,8
212,8
4.330,9
187,2
nach mehr als zwanzig Jahren
1.239,9
60,0
1.380,7
59,3
42.966,1
638,4
42.396,0
230,4
Diskontierung
-7.170,9
-364,5
-7.075,9
-307,5
Gesamt
35.795,3
274,0
35.320,0
-77,0
Laufzeiten der vertraglichen Servicemarge (CSM) im Segment Schaden-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Vertragliche Servicemarge
Vertragliche Servicemarge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
innerhalb eines Jahres
1.905,9
527,6
1.683,2
405,1
zwischen einem und zwei Jahren
216,7
0,6
241,9
8,1
zwischen zwei und drei Jahren
46,3
—
76,7
—
zwischen drei und vier Jahren
25,2
—
45,9
—
zwischen vier und fünf Jahren
13,4
—
24,2
—
zwischen fünf und zehn Jahren
26,3
—
46,6
—
zwischen zehn und zwanzig Jahren
7,6
—
22,1
—
nach mehr als zwanzig Jahren
0,1
—
7,4
—
2.241,5
528,2
2.147,9
413,2
Diskontierung
-84,1
-16,5
-116,7
-14,3
Gesamt
2.157,4
511,7
2.031,2
399,0
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
186
Geschäftsbericht 2025
Rückversicherungsumsatz (brutto) nach Regionen im Segment Schaden-
Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Geografische Herkunft
Deutschland
1.483,8
1.418,7
Großbritannien
2.310,7
1.765,8
Frankreich
576,7
497,3
Übrige
2.066,2
1.798,8
Europa
6.437,5
5.480,6
USA
7.324,0
8.516,2
Übrige 
1.276,7
1.342,5
Nordamerika
8.600,7
9.858,7
Asien
1.963,5
1.799,1
Australien
741,0
720,1
Australasien
2.704,5
2.519,2
Afrika
225,8
235,9
Übrige
696,2
676,0
Gesamt
18.664,7
18.770,5
Bestandteile des Rückversicherungsumsatzes (brutto) im Segment Schaden-
Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Bestandteile
Erwartete Schadenaufwendungen und sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen
11.691,7
13.541,5
CSM für erbrachte Leistungen
4.216,3
4.242,4
Auflösung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
309,3
306,1
Erfahrungsbedingte Anpassungen für vergangene und laufende
Leistungen
1.463,1
-300,1
Amortisation der Abschlusskosten
984,3
980,6
Gesamt
18.664,7
18.770,5
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
187
Geschäftsbericht 2025
8.2 Personen-Rückversicherung
Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen für zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – gezeichnete Rückversicherungsverträge im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne Verlust-
komponente
Verlustkomponente
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne Verlust-
komponente
Verlustkomponente
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
(LIC)
Gesamt
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des Berichtszeitraums
1.282,6
-6,8
-409,8
866,0
1.211,8
-12,9
-324,9
874,0
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des Berichtszeitraums
-259,6
440,5
8.793,1
8.974,0
-226,8
786,5
8.739,6
9.299,3
Anfangsbestand (netto)
-1.542,2
447,3
9.202,9
8.108,0
-1.438,7
799,4
9.064,5
8.425,3
Mit dem modifizierten rückwirkenden Ansatz bewertete Verträge
-2.075,9
—
—
-2.075,9
-2.071,3
—
—
-2.071,3
Mit dem Fair-Value-Ansatz bewertete Verträge
-4.723,1
—
—
-4.723,1
-4.219,7
—
—
-4.219,7
Andere Verträge
-915,6
—
—
-915,6
-1.724,5
—
—
-1.724,5
Rückversicherungsumsatz
-7.714,5
—
—
-7.714,5
-8.015,5
—
—
-8.015,5
Eingetretene Schäden und sonstige rückversicherungstechnische Aufwendungen
-0,1
-107,1
6.407,9
6.300,7
—
-106,8
6.800,2
6.693,4
Amortisation von Abschlusskosten
22,4
—
—
22,4
28,4
—
—
28,4
Verluste und Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
0,1
434,8
—
435,0
—
321,5
—
321,5
Anpassung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
—
—
46,8
46,8
—
—
49,7
49,7
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen
22,4
327,7
6.454,7
6.804,9
28,4
214,8
6.849,9
7.093,1
Kapitalanlagekomponente
-1.642,1
—
1.642,1
—
-1.504,7
—
1.504,7
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor Währungskursgewinnen und -verlusten
zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
222,2
11,4
40,4
274,0
137,7
18,4
91,2
247,4
Währungskursgewinne und -verluste
-17,7
13,1
187,0
182,4
91,3
-53,5
-540,2
-502,4
Rückversicherungs-Finanzergebnis
204,5
24,5
227,4
456,4
229,0
-35,1
-449,0
-255,1
Erhaltene Prämien
9.267,6
—
—
9.267,6
8.781,3
—
—
8.781,3
Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige rückversicherungstechnische
Aufwendungen, inkl. Kapitalanlagekomponente
—
—
-8.462,7
-8.462,7
—
—
-7.747,1
-7.747,1
Gezahlte Abschlusskosten
-34,3
—
—
-34,3
-47,5
—
—
-47,5
Zahlungsströme
9.233,2
—
-8.462,7
770,5
8.733,8
—
-7.747,1
986,6
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des Berichtszeitraums
1.211,8
-12,9
-324,9
874,0
1.164,3
-9,5
-281,9
872,9
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des Berichtszeitraums
-226,8
786,5
8.739,6
9.299,3
-803,4
969,6
8.941,1
9.107,3
Endbestand netto
-1.438,7
799,4
9.064,5
8.425,3
-1.967,7
979,1
9.223,0
8.234,4
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
188
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte nach Bewertungskomponenten – gezeichnete Rückversicherungsverträge im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz
bewertete Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Mit dem
modifizierten
rückwirkenden
Ansatz
bewertete Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere Verträge
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des
Berichtszeitraums
2.158,0
-107,6
-320,5
-385,3
-478,5
866,0
1.810,2
-49,4
-106,9
-241,8
-538,0
874,0
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des
Berichtszeitraums
1.017,4
2.919,4
2.063,3
2.401,0
572,9
8.974,0
261,1
3.101,6
2.482,1
2.607,3
847,2
9.299,3
Anfangsbestand (netto)
-1.140,6
3.027,0
2.383,9
2.786,2
1.051,4
8.108,0
-1.549,0
3.150,9
2.589,0
2.849,1
1.385,2
8.425,3
Ergebniswirksam vereinnahmte CSM für erbrachte
Leistungen
—
—
-180,4
-328,8
-398,3
-907,6
—
—
-189,1
-284,0
-482,8
-956,0
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle
Risiken
—
-243,5
—
—
—
-243,5
—
-240,7
—
—
—
-240,7
Erfahrungsbedingte Anpassungen
-240,2
—
—
—
—
-240,2
-97,0
—
—
—
—
-97,0
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. laufender Leistungen
-240,2
-243,5
-180,4
-328,8
-398,3
-1.391,3
-97,0
-240,7
-189,1
-284,0
-482,8
-1.293,7
Im Berichtszeitraum erstmals erfasste Verträge
-383,7
66,8
—
—
323,2
6,3
-587,1
82,5
—
—
521,5
16,8
CSM-Anpassungen aus Schätzungsänderungen
-869,4
116,1
225,9
205,3
322,1
—
-377,1
-242,7
211,8
134,2
273,9
—
Schätzungsänderungen bzgl. Verlusten und
Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
346,9
81,7
—
—
—
428,5
-146,8
451,5
—
—
—
304,7
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. künftiger Leistungen
-906,2
264,6
225,9
205,3
645,2
434,8
-1.111,1
291,3
211,8
134,2
795,4
321,5
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. vergangener Leistungen
54,4
-7,5
—
—
—
46,8
36,7
13,0
—
—
—
49,7
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor
Währungskursgewinnen und -verlusten zuzüglich
direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
87,4
1,1
82,3
61,9
41,3
274,0
-67,1
118,1
85,1
59,5
51,7
247,4
Währungskursgewinne und -verluste
-174,3
109,2
77,3
124,5
45,6
182,4
217,9
-240,0
-106,7
-262,9
-110,7
-502,4
Rückversicherungs-Finanzergebnis
-86,9
110,3
159,6
186,4
86,9
456,4
150,8
-121,9
-21,6
-203,4
-59,0
-255,1
Erhaltene Prämien
9.267,6
—
—
—
—
9.267,6
8.781,3
—
—
—
—
8.781,3
Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige
rückversicherungstechnische Aufwendungen, inkl.
Kapitalanlagekomponente
-8.462,7
—
—
—
—
-8.462,7
-7.747,1
—
—
—
—
-7.747,1
Gezahlte Abschlusskosten
-34,3
—
—
—
—
-34,3
-47,5
—
—
—
—
-47,5
Zahlungsströme
770,5
—
—
—
—
770,5
986,6
—
—
—
—
986,6
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des
Berichtszeitraums
1.810,2
-49,4
-106,9
-241,8
-538,0
874,0
1.926,0
-71,9
-106,5
-197,5
-677,1
872,9
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des
Berichtszeitraums
261,1
3.101,6
2.482,1
2.607,3
847,2
9.299,3
343,0
3.020,7
2.483,5
2.298,3
961,7
9.107,3
Endbestand netto
-1.549,0
3.150,9
2.589,0
2.849,1
1.385,2
8.425,3
-1.582,9
3.092,6
2.590,0
2.495,9
1.638,8
8.234,4
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
189
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen für zukünftige Deckung und für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – retrozedierte Rückversicherungsverträge im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustrückerstattungs-
komponente
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle (LIC)
Gesamt
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für
zukünftige Deckung
(LRC) ohne
Verlustkomponente
Verlustrückerstattungs-
komponente
Anteil der
Rückversicherer an der
Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle (LIC)
Gesamt
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des
Berichtszeitraums
-156,8
6,3
341,0
190,6
-298,4
38,6
479,9
220,1
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des
Berichtszeitraums
738,9
-21,4
-435,8
281,7
516,6
14,7
-323,6
207,8
Anfangsbestand (netto)
-895,6
27,7
776,9
-91,1
-815,1
23,9
803,6
12,4
Rückversicherungsumsatz (in Rückdeckung gegeben)
-565,3
—
—
-565,3
-902,8
—
—
-902,8
Eingetretene Schäden und sonstige Rückversicherungs-
Serviceaufwendungen
—
-0,8
548,3
547,4
—
-0,5
906,7
906,2
Amortisation von Abschlusskosten
—
—
—
—
-0,1
—
—
-0,1
Verluste und Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
—
-4,6
—
-4,6
—
-13,5
—
-13,5
Anpassung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
—
—
-4,2
-4,2
—
—
-9,2
-9,2
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Netto-Aufwendungen
aus retrozedierten Rückversicherungsverträgen
-565,3
-5,5
544,1
-26,7
-902,9
-14,1
897,5
-19,4
davon Veränderung des Nichterfüllungsrisikos der
Rückversicherer
0,1
—
3,8
3,9
13,5
—
—
13,5
Kapitalanlagekomponente
-412,2
—
412,2
—
-397,9
—
397,9
—
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor Währungskursgewinnen
und -verlusten zuzüglich direkt im Eigenkapital erfasster Beträge
62,0
1,0
0,6
63,6
44,5
0,5
0,5
45,6
Währungskursgewinne und -verluste
-28,0
0,7
29,9
2,6
47,3
-2,1
-57,1
-12,0
Rückversicherungs-Finanzergebnis
34,0
1,7
30,5
66,2
91,8
-1,6
-56,6
33,6
Gezahlte Prämien
1.024,0
—
—
1.024,0
1.127,0
—
—
1.127,0
Erhaltene Zahlungen für eingetretene Schäden und sonstige
rückversicherungstechnische Aufwendungen
—
—
-960,0
-960,0
—
—
-995,2
-995,2
Abschlusskosten
—
—
—
—
—
—
—
—
Zahlungsströme
1.024,0
—
-960,0
64,0
1.127,0
—
-995,2
131,8
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des
Berichtszeitraums
-298,4
38,6
479,9
220,1
-540,3
13,2
842,1
315,1
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des
Berichtszeitraums
516,6
14,7
-323,6
207,8
356,8
5,0
-205,0
156,7
Endbestand netto
-815,1
23,9
803,6
12,4
-897,1
8,2
1.047,2
158,3
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
190
Geschäftsbericht 2025
Entwicklung der Buchwerte nach Bewertungskomponenten – retrozedierte Rückversicherungsverträge im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für nicht-
finanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Schätzung des
Barwerts der
künftigen
Zahlungsströme
Risikoanpassung
für
nichtfinanzielle
Risiken
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Gesamt
Mit dem
modifizierten rück-
wirkenden Ansatz
bewertete Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere
Verträge
Mit dem
modifizierten rück-
wirkenden Ansatz
bewertete Verträge
Mit dem Fair-
Value-Ansatz
bewertete
Verträge
Andere
Verträge
Buchwert der Vermögenswerte zu Beginn des
Berichtszeitraums
-179,3
80,0
232,4
44,5
13,0
190,6
-192,6
85,9
262,4
45,6
18,7
220,1
Buchwert der Verbindlichkeiten zu Beginn des
Berichtszeitraums
325,0
-61,9
-5,7
29,5
-5,2
281,7
235,3
-47,7
3,1
18,5
-1,3
207,8
Anfangsbestand (netto)
-504,3
142,0
238,2
14,9
18,2
-91,1
-427,9
133,7
259,4
27,1
20,1
12,4
Ergebniswirksam vereinnahmte CSM für erbrachte
Leistungen
—
—
-4,5
-5,2
-15,1
-24,8
—
—
-16,9
-6,1
-16,1
-39,1
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle
Risiken
—
-15,1
—
—
—
-15,1
—
-10,8
—
—
—
-10,8
Erfahrungsbedingte Anpassungen
18,1
—
—
—
—
18,1
39,7
—
—
—
—
39,7
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. laufender Leistungen
18,1
-15,1
-4,5
-5,2
-15,1
-21,8
39,7
-10,8
-16,9
-6,1
-16,1
-10,2
Im Berichtszeitraum erstmals erfasste Verträge
-6,5
—
—
—
6,5
—
-124,6
90,5
—
—
34,1
—
CSM-Anpassungen aus Änderungen der
Verlustrückerstattung aus verlustträchtigen zugrunde
liegenden Verträgen
—
—
—
—
—
—
4,4
2,8
—
—
-3,0
4,2
CSM-Anpassungen aus Schätzungsänderungen
-27,0
-4,0
5,7
16,3
9,1
—
-284,3
125,3
24,5
103,4
31,0
—
Schätzungsänderungen bzgl. Verlusten und
Wertaufholungen aus verlustträchtigen Verträgen
-7,5
2,8
—
—
—
-4,6
117,2
-134,9
—
—
—
-17,7
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. künftiger Leistungen
-41,0
-1,1
5,7
16,3
15,5
-4,6
-287,3
83,7
24,5
103,4
62,1
-13,5
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Änderungen
bzgl. vergangener Leistungen
-4,2
—
—
—
—
-4,2
-9,1
—
—
—
—
-9,2
Rückversicherungs-Serviceergebnis – Veränderung
des Nichterfüllungsrisikos der Rückversicherer
3,9
—
—
—
—
3,9
13,5
—
—
—
—
13,5
Rückversicherungs-Finanzergebnis vor
Währungskursgewinnen und -verlusten zuzüglich direkt
im Eigenkapital erfasster Beträge
51,1
2,6
8,6
0,5
0,7
63,6
29,5
5,4
9,1
0,4
1,1
45,6
Währungskursgewinne und -verluste
-15,6
5,4
11,4
0,7
0,7
2,6
17,9
-11,1
-12,7
-4,3
-1,8
-12,0
Rückversicherungs-Finanzergebnis
35,6
8,0
20,0
1,2
1,5
66,2
47,4
-5,7
-3,6
-3,9
-0,7
33,6
Gezahlte Prämien
1.024,0
—
—
—
—
1.024,0
1.127,0
—
—
—
—
1.127,0
Erhaltene Zahlungen für eingetretene Schäden und
sonstige rückversicherungstechnische Aufwendungen
-960,0
—
—
—
—
-960,0
-995,2
—
—
—
—
-995,2
Abschlusskosten
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Zahlungsströme
64,0
—
—
—
—
64,0
131,8
—
—
—
—
131,8
Buchwert der Vermögenswerte zum Ende des
Berichtszeitraums
-192,6
85,9
262,4
45,6
18,7
220,1
-254,6
174,0
262,0
68,3
65,4
315,1
Buchwert der Verbindlichkeiten zum Ende des
Berichtszeitraums
235,3
-47,7
3,1
18,5
-1,3
207,8
237,3
-26,9
-1,4
-52,2
—
156,7
Endbestand netto
-427,9
133,7
259,4
27,1
20,1
12,4
-491,8
200,9
263,4
120,5
65,4
158,3
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
191
Geschäftsbericht 2025
Erstmalige Erfassung der Verträge – gezeichnete Rückversicherungsverträge im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Gezeichnete profitable
Verträge ¹
Gezeichnete verlustträchtige
Verträge
Gezeichnete profitable
Verträge ¹
Gezeichnete verlustträchtige
Verträge
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
2.721,8
16,8
4.983,3
45,0
Abschlusskosten
22,0
0,3
32,0
0,8
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
-3.133,3
-11,2
-5.618,7
-29,7
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
66,3
0,5
81,9
0,6
Vertragliche Servicemarge (CSM)
323,2
—
521,5
—
Verlustkomponente
—
6,4
—
16,8
¹ „Profitable Verträge“ beinhalten Verträge, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in Folgeperioden verlustträchtig werden, und die verbleibenden Verträge.
Erstmalige Erfassung der Verträge – retrozedierte Rückversicherungsverträge im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Retrozedierte Verträge ohne
Verlustrückerstattungs-
komponente
Retrozedierte Verträge mit
Verlustrückerstattungs-
komponente
Retrozedierte Verträge ohne
Verlustrückerstattungs-
komponente
Retrozedierte Verträge mit
Verlustrückerstattungs-
komponente
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
347,5
0,1
2.053,2
1.107,4
Abschlusskosten
—
—
—
—
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-354,1
-0,1
-2.177,8
-1.103,0
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
—
—
90,5
2,8
Vertragliche Servicemarge (CSM)
6,5
—
34,1
-3,0
Verlustrückerstattungskomponente
—
—
—
4,2
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
192
Geschäftsbericht 2025
Laufzeiten der verbleibenden vertraglichen Nettozahlungsströme im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Verbleibende vertragliche
undiskontierte Nettozahlungsströme
Verbleibende vertragliche
undiskontierte Nettozahlungsströme
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
innerhalb eines Jahres
634,9
-0,5
399,2
48,3
zwischen einem und zwei Jahren
294,8
-85,6
401,1
-26,3
zwischen zwei und drei Jahren
197,6
-20,0
313,2
-89,8
zwischen drei und vier Jahren
-300,9
-22,5
-265,6
-27,5
zwischen vier und fünf Jahren
-344,1
-23,8
-187,3
-29,9
zwischen fünf und zehn Jahren
-1.367,3
-129,3
-1.210,6
-172,6
zwischen zehn und zwanzig Jahren
-1.813,0
-262,4
-2.117,6
-369,6
nach mehr als zwanzig Jahren
80,9
-221,2
-95,8
-204,0
-2.617,1
-765,3
-2.763,3
-871,3
Diskontierung
1.068,1
337,5
1.180,3
379,5
Gesamt
-1.549,0
-427,9
-1.582,9
-491,8
Laufzeiten der vertraglichen Servicemarge (CSM) im Segment Personen-Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Vertragliche Servicemarge
Vertragliche Servicemarge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
Gezeichnete
Rückversicherungsverträge
Retrozedierte
Rückversicherungsverträge
innerhalb eines Jahres
714,9
17,0
735,0
24,8
zwischen einem und zwei Jahren
548,9
17,3
500,3
26,5
zwischen zwei und drei Jahren
471,1
18,0
476,4
28,4
zwischen drei und vier Jahren
449,7
18,7
454,8
29,6
zwischen vier und fünf Jahren
432,9
19,0
428,8
29,9
zwischen fünf und zehn Jahren
1.829,3
97,0
1.821,7
145,9
zwischen zehn und zwanzig Jahren
2.355,1
163,9
2.377,2
218,8
nach mehr als zwanzig Jahren
3.679,9
86,6
3.491,2
139,1
10.481,8
437,5
10.285,3
642,9
Diskontierung
-3.658,5
-130,9
-3.560,6
-193,6
Gesamt
6.823,4
306,6
6.724,7
449,3
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
193
Geschäftsbericht 2025
Rückversicherungsumsatz (brutto) nach Regionen im Segment Personen-
Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Deutschland
90,5
85,3
Großbritannien
2.003,8
2.034,4
Frankreich
299,5
320,5
Übrige
284,7
305,4
Europa
2.678,6
2.745,6
USA
2.298,8
2.574,8
Übrige 
128,2
93,8
Nordamerika
2.427,1
2.668,6
Asien
1.112,5
1.083,7
Australien
772,0
747,6
Australasien
1.884,5
1.831,2
Afrika
256,5
295,2
Übrige
467,9
474,8
Gesamt
7.714,5
8.015,5
Bestandteile des Rückversicherungsumsatzes (brutto) im Segment Personen-
Rückversicherung
in Mio. EUR
2024
2025
Erwartete Schadenaufwendungen und sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen
6.230,8
6.387,2
CSM für erbrachte Leistungen
907,6
956,0
Auflösung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
250,9
246,5
Erfahrungsbedingte Anpassungen für vergangene und laufende
Leistungen
302,8
397,4
Amortisation der Abschlusskosten
22,4
28,4
Gesamt
7.714,5
8.015,5
9. Sonstige Angaben
9.1 Derivative
Finanzinstrumente und
finanzielle Garantien
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Marktwert von einem zugrunde
liegenden Handelsgegenstand, wie z. B. Aktien, Rentenpapieren, Indizes
oder Devisen, abgeleitet wird. Derivative Finanzinstrumente setzen wir ein,
um Teilbestände gegen Zins- und Marktpreisrisiken abzusichern, Erträge
zu optimieren oder Kauf- und Verkaufsabsichten zu realisieren. Dabei wird
besonders darauf geachtet, die Risiken zu begrenzen, erstklassige
Kontrahenten auszuwählen und die Vorgaben aus Anlagerichtlinien strikt
einzuhalten.
Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente wurden auf der Basis der
am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt.
Im Hinblick auf die verwendeten Bewertungsmodelle verweisen wir auf
Zur Absicherung von Zinsrisiken aus Darlehen im Rahmen der
Finanzierung von Immobilien hält die Hannover Rück derivative
Finanzinstrumente, die zu einem Ausweis von anderen Verbindlichkeiten
von 0,5 Mio. EUR (0,8 Mio. EUR) führen.
Für die Strukturierung des Asset-Liability-Managements von langfristigen
Verbindlichkeiten bestimmter Währungen nutzt die Hannover Rück seit
dem Geschäftsjahr 2023 – zusätzlich zu den oben genannten und für
weitere Sachverhalte – Derivate zur Zinssicherung, die zu einem Ausweis
von erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten finanziellen
Vermögenswerten in Höhe von 0,0 Mio. EUR (6,3 Mio. EUR) und zu
anderen Verbindlichkeiten von 18,3 Mio. EUR (15,0 Mio. EUR) führen.
Im Bestand der Hannover Rück befanden sich zum Bilanzstichtag
derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften, die
zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossen wurden. Aus diesen
Transaktionen resultierte ein Ausweis von anderen Verbindlichkeiten in
Höhe von 57,5 Mio. EUR (73,5 Mio. EUR) und von erfolgswirksam zum
Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von
43,5 Mio. EUR (71,2 Mio. EUR).
Die erfolgsneutrale Erhöhung des Eigenkapitals aus Sicherungsgeschäften
im Rahmen des Hedge Accountings gemäß IFRS 9 in Höhe von
3,2 Mio. EUR (14,4 Mio. EUR) resultierte aus den Devisentermingeschäften
zur Absicherung von Währungsrisiken aus langfristigen Investitionen in
ausländische Geschäftsbetriebe. Aus diesen Sicherungsgeschäften
resultierte ein Ausweis von erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten von 19,6 Mio. EUR (4,8 Mio. EUR) und
anderen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,9 Mio. EUR (0,0 Mio. EUR).
Die Bilanzierung der zur Absicherung von Währungsrisiken aus
langfristigen Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe eingesetzten
Devisentermingeschäfte folgt der Bilanzierung von Cashflow-Hedges nach
IFRS 9. Der effektive Teil der Wertänderungen des Sicherungsinstruments
wird als erfolgsneutrale Veränderung des Eigenkapitals gezeigt (Cashflow-
Hedge-Rücklage). Der ineffektive Teil der Wertänderungen des
Sicherungsinstruments wird erfolgswirksam innerhalb der Veränderung der
Zeitwerte von Finanzinstrumenten ausgewiesen. Die Effektivität der
Sicherungsbeziehung wird durch die Critical-Terms-Match-Methode
nachgewiesen.
Um das Inflationsrisiko der Zahlungen eines Morbiditäts-Schadenreserve-
Portefeuilles zu verringern, werden Inflations-Swaps in Form von Cashflow
Hedges abgeschlossen. Diese dienen primär der
Schwankungsabsicherung von fälligen Rückversicherungsleistungen. Die
Strukturierung erfolgt in einer Weise, dass separate Inflations-Swaps für die
entstandenen Schadenzahlungen eines jeden Jahres abgeschlossen
werden. Diese Finanzinstrumente führen zu einem Ausweis von
erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
von 2,2 Mio. EUR (1,6 Mio. EUR) sowie anderen Verbindlichkeiten in Höhe
von 0,3 Mio. EUR (0,0 Mio. EUR). Aus der Absicherung resultierte eine
erfolgsneutrale Erhöhung des Eigenkapitals aus Sicherungsgeschäften in
Höhe von 0,5 Mio. EUR (2,8 Mio. EUR erfolgsneutrale Verringerung).
Zur Absicherung von Kursänderungsrisiken im Zusammenhang mit den im
Rahmen des Share-Award-Plans gewährten Aktienwert-
Beteiligungsrechten hat die Hannover Rück seit dem Jahr 2014
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
194
Geschäftsbericht 2025
Sicherungsinstrumente in Form von sogenannten Equity Swaps erworben.
Der Marktwert dieser Instrumente wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von
2,3 Mio. EUR unter den anderen Verbindlichkeiten ausgewiesen
(2,6 Mio. EUR). Aus der Absicherung resultierte eine erfolgsneutrale
Verringerung des Eigenkapitals aus Sicherungsgeschäften in Höhe von
1,4 Mio. EUR (0,5 Mio. EUR erfolgsneutrale Erhöhung).
Die Fälligkeiten der beizulegenden Zeitwerte und Nominale der oben
beschriebenen Sicherungsinstrumente teilen sich wie folgt auf:
Laufzeitstruktur derivativer Finanzinstrumente
in Mio. EUR
2024
2025
bis ein Jahr
ein bis fünf Jahre
fünf bis zehn Jahre
nach mehr als zehn
Jahren
31.12.2024
bis ein Jahr
ein bis fünf Jahre
fünf bis zehn Jahre
nach mehr als zehn
Jahren
31.12.2025
Zinssicherung
Zeitwerte
—
-2,3
-5,1
-2,2
-9,5
—
-3,4
-11,7
-3,7
-18,8
Nominalwerte
—
95,0
343,5
37,0
475,5
—
126,8
324,3
53,6
504,6
Währungssicherung und Sicherung
sonstiger Risiken
Zeitwerte
-13,7
29,9
-13,8
—
2,4
-10,3
12,4
2,8
-0,2
4,6
Nominalwerte
2.416,0
858,7
372,4
—
3.647,1
4.938,7
1.329,2
279,4
28,9
6.576,3
Inflationssicherung
Zeitwerte
0,2
0,7
0,5
—
1,5
0,4
1,3
0,2
—
2,0
Nominalwerte
65,7
183,9
107,5
—
357,0
53,6
238,2
169,8
—
461,5
Aktienkurssicherung
Zeitwerte
-2,6
—
—
—
-2,6
-2,3
—
—
—
-2,3
Nominalwerte
47,7
—
—
—
47,7
61,3
—
—
—
61,3
Summe aller Sicherungsgeschäfte
Zeitwerte
-16,0
28,3
-18,3
-2,2
-8,2
-12,2
10,2
-8,7
-3,9
-14,6
Nominalwerte
2.529,4
1.137,6
823,3
37,0
4.527,3
5.053,6
1.694,1
773,5
82,5
7.603,7
Die saldierten Marktwertänderungen dieser Instrumente verringern das
Ergebnis des Geschäftsjahres um 35,0 Mio. EUR (67,1 Mio. EUR).
Die Hannover Rück schließt derivative Geschäfte auf Basis standardisierter
Rahmenverträge ab, die Globalnettingvereinbarungen beinhalten.
Nachfolgend aufgeführte Aufrechnungsvereinbarungen erfüllen die
Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz in der Regel nicht, da die
Hannover Rück zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch
auf eine Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf Saldierung ist
grundsätzlich nur bei Eintritt bestimmter künftiger definierter Ereignisse
durchsetzbar. Gestellte bzw. erhaltene Sicherheiten werden je Kontrahent
maximal bis zur Höhe der jeweiligen Nettoverbindlichkeit bzw. des
Nettovermögenswertes berücksichtigt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
195
Geschäftsbericht 2025
Aufrechnungsvereinbarungen
in Mio. EUR
2024
2025
Beizulegender
Zeitwert
Aufrechnungs-
vereinbarung
Erhaltene/gestellte
Barsicherheiten
Sonstige erhaltene/
gestellte Sicherheiten
Nettobetrag
Beizulegender
Zeitwert
Aufrechnungs-
vereinbarung
Erhaltene/gestellte
Barsicherheiten
Sonstige erhaltene/
gestellte Sicherheiten
Nettobetrag
Derivative Forderungen
72,9
33,4
39,1
0,3
0,1
63,1
37,6
25,2
—
0,3
Derivative Verbindlichkeiten
90,5
33,4
11,8
36,4
8,9
76,5
37,6
8,6
27,1
3,2
Derivative Finanzinstrumente im
Zusammenhang mit der
Rückversicherung
Eine Anzahl von Verträgen im Bereich der Personen-Rückversicherung
weist Merkmale auf, die die Anwendung der Vorschriften des IFRS 17
„Insurance Contracts“ zu eingebetteten Derivaten erfordern. Nach diesen
Vorschriften sind bestimmte in Rückversicherungsverträgen eingebettete
Derivate von dem zugrunde liegenden Versicherungsvertrag (Host
Contract) zu trennen, separat gemäß IFRS 9 „Financial Instruments“ zum
Marktwert zu bilanzieren und unter den Kapitalanlagen auszuweisen.
Schwankungen im Marktwert der derivativen Komponenten sind in den
Folgeperioden ergebniswirksam zu erfassen.
Eine Reihe von in Vorjahren gezeichneten Transaktionen des
Geschäftsfeldes Personen-Rückversicherung, bei denen Gesellschaften
der Hannover Rück ihren Vertragspartnern Deckung für Risiken aus
möglichen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus
Sicherungsinstrumenten bieten, sind ebenfalls als derivative
Finanzinstrumente zu klassifizieren. Die Zahlungsverpflichtungen
resultieren aus vertraglich definierten Ereignissen und beziehen sich auf die
Entwicklung einer unterliegenden Gruppe von Erstversicherungsverträgen
mit statutarischen Reservierungsanforderungen. Die Verträge sind als
freistehende Kreditderivate gemäß IFRS 9 einzuordnen und zu bilanzieren.
Bei ihrem Erstansatz wurden diese derivativen Finanzinstrumente
erfolgsneutral erfasst. Wir verweisen auf Kapitel 6.3 „Sonstige
Vermögenswerte“. Der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente betrug
am Bilanzstichtag 19,3 Mio. EUR und wurde unter den anderen
Verbindlichkeiten ausgewiesen (14,2 Mio. EUR erfolgswirksam zum
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte). Die Wertentwicklung in
den Folgeperioden erfolgt in Abhängigkeit vom Risikoverlauf und führte im
Geschäftsjahr zu einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 32,9 Mio. EUR
(56,5 Mio. EUR).
Im Bestand befindet sich ein Absicherungsgeschäft gegen eine extreme
Erhöhung der Sterblichkeit, das die Hannover Rück-Gruppe gegen einen
Anstieg der Mortalitätsraten beispielsweise infolge von Pandemien,
Naturkatastrophen oder Terroranschlägen absichert. Der Risiko-Swap wird
auf einer gewichteten, kombinierten Bevölkerungssterblichkeit in den USA,
Großbritannien und Australien indexiert. Die Deckung zahlt proportional
zwischen 110 % und 120 % Sterblichkeitsindex aus. Zum Bilanzstichtag
weist das Derivat einen Marktwert in Höhe von 0,0 Mio. EUR aus
(1,0 Mio. EUR andere Verbindlichkeiten). Die Marktwertänderung des
Derivats führte im Jahresverlauf zu einem Ertrag in Höhe von 1,0 Mio. EUR
(0,8 Mio. EUR).
Ebenfalls im Bereich der Personen-Rückversicherung wurde in der
Vergangenheit ein Rückversicherungsvertrag mit einer
Finanzierungskomponente abgeschlossen, bei der Höhe und Zeitpunkt der
Rückflüsse von Stornoquoten innerhalb eines unterliegenden
Erstversicherungsportefeuilles abhängen. Dieser Vertrag und ein
entsprechender Retrozessionsvertrag, die als Finanzinstrumente gemäß
IFRS 9 zu klassifizieren sind, führten zu einem Ausweis von anderen
Verbindlichkeiten von 2,2 Mio. EUR (4,7 Mio. EUR) und von erfolgswirksam
zum Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten von 89,4 Mio. EUR
(124,7 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr ergab sich aus diesen Verträgen
insgesamt eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 6,6 Mio. EUR
(12,9 Mio. EUR).
Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 wurde eine indexbasierte Deckung
von Langlebigkeitsrisiken abgeschlossen. Das daraus resultierende Derivat
wurde zum Bilanzstichtag mit einem positiven beizulegenden Zeitwert in
Höhe von 10,5 Mio. EUR (7,7 Mio. EUR) in den erfolgswirksam zum
Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bilanziert. Aus der
Marktwertänderung des Derivats resultiert im Jahresverlauf ein Ertrag in
Höhe von 5,6 Mio. EUR (3,4 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Bereich der Personen-Rückversicherung
eine Deckung von biometrischen Risiken abgeschlossen, die eine
Finanzierungskomponente enthält. Gemäß IFRS 9 ist daraus ein
derivatives Finanzinstrument zu entbündeln. Das Derivat ist abgegangen
und führte letztmals im Vorjahr zu einem Ertrag in Höhe von 0,4 Mio. EUR.
Insgesamt führte die Anwendung der Regelungen zur Bilanzierung von
Derivaten im Zusammenhang mit der Versicherungstechnik zum
Bilanzstichtag zu einem Ausweis von Vermögenswerten in Höhe von
99,8 Mio. EUR (146,6 Mio. EUR) sowie zu einem Ausweis von
Verbindlichkeiten aus den aus versicherungstechnischen Posten
resultierenden Derivaten in Höhe von 21,6 Mio. EUR (5,7 Mio. EUR). Aus
allen separat zu bewertenden Derivaten im Zusammenhang mit der
Versicherungstechnik waren im Berichtsjahr Ergebnisverbesserungen in
Höhe von 46,0 Mio. EUR (74,1 Mio. EUR) und keine Ergebnisbelastungen
zu verzeichnen.
Finanzielle Garantien
Im Segment Personen-Rückversicherung wurden zum Zweck der
Finanzierung statutarischer Rückstellungen (sogenannte Triple-X- bzw.
AXXX-Reserven) US-amerikanischer Zedenten strukturierte Transaktionen
abgeschlossen. Die Strukturen erforderten jeweils den Einbezug einer
Zweckgesellschaft. Die Zweckgesellschaften tragen von den Zedenten
verbriefte extreme Sterblichkeitsrisiken oberhalb eines vertraglich
definierten Selbstbehaltes und übertragen diese Risiken mittels eines fixen/
variablen Swaps auf eine Konzerngesellschaft der Hannover Rück-Gruppe.
Die Summe der vertraglich vereinbarten Kapazitäten der Transaktionen
beträgt umgerechnet 3.119,4 Mio. EUR (3.192,5 Mio. EUR); mit Stand zum
Bilanzstichtag wurden davon umgerechnet 2.520,7 Mio. EUR
(2.629,2 Mio. EUR) gezeichnet. Die von Gesellschaften der
Hannover Rück-Gruppe garantierten variablen Zahlungen an die
Zweckgesellschaften decken deren Leistungsverpflichtungen. Bei einem
Teil der Transaktionen werden die aus den Swaps im Leistungsfall
resultierenden Zahlungen über Entschädigungsvereinbarungen von den
Muttergesellschaften der Zedenten rückvergütet. Die
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
196
Geschäftsbericht 2025
Rückvergütungsansprüche aus den Entschädigungsvereinbarungen sind in
diesem Fall getrennt von und bis zur Höhe der Rückstellung zu aktivieren.
Nach IFRS 9 sind diese Transaktionen als Finanzgarantien zum
beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Die Hannover Rück legt dabei die
Nettomethode zugrunde, nach der der Barwert der vereinbarten fixen
Swap-Prämien mit dem Barwert der Garantieverbindlichkeit saldiert wird.
Infolgedessen betrug der beizulegende Zeitwert bei Erstansatz null. Der
Ansatz des Höchstwertes aus dem fortgeführten Zugangswert bzw. dem
nach IAS 37 als Rückstellung zu passivierenden Betrag erfolgt zu dem
Zeitpunkt, zu dem die Inanspruchnahme als wahrscheinlich einzustufen ist.
Dies war zum Bilanzstichtag nicht der Fall.
9.2 Beziehungen zu
nahestehenden Unternehmen
und Personen
Nach IAS 24 „Related Party Disclosures“ werden Konzerngesellschaften
einer gemeinsamen Muttergesellschaft, assoziierte Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen, juristische Personen unter Einfluss des
Managements und das Management des Unternehmens als nahestehende
Unternehmen oder Personen definiert. Geschäftsvorfälle zwischen der
Hannover Rück SE und ihren Tochterunternehmen, die als nahestehende
Unternehmen anzusehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert
und werden daher im Konzernanhang nicht erläutert. In der Berichtsperiode
bestanden die nachfolgend beschriebenen wesentlichen
Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.
Die Talanx AG hält eine Mehrheitsbeteiligung in unveränderter Höhe von
50,2 % an der Hannover Rück SE. Der Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (HDI), Hannover, hält
seinerseits eine Mehrheitsbeteiligung an der Talanx AG.
Die Geschäftsbeziehung zwischen der Hannover Rück SE und ihrer
Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG beruht auf einer
Kooperationsvereinbarung. Im Schaden-Rückversicherungsgeschäft
besteht eine Retrozession der Hannover Rück SE an die E+S
Rückversicherung AG. Im Berichtsjahr wurde das deutsche Personen-
Rückversicherungsgeschäft der E+S Rückversicherung AG auf die
Hannover Rück SE übertragen.
Gesellschaften der Talanx-Gruppe gewährten dem Hannover Rück-
Konzern Versicherungsschutz u. a. in den Bereichen Kfz-Versicherungen,
Betriebshaftpflicht-, Gebäude-, Bauleistungs-, Gruppenunfall- und
Dienstreiseversicherung. Darüber hinaus erbrachten Abteilungen der
Talanx AG für die Hannover Rück-Gruppe Dienstleistungen in den
Bereichen Steuern und allgemeine Verwaltung. Abteilungen der Hannover
Rück SE erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Versicherungs- bzw. Rückversicherungsgeschäft der HDI Global Specialty
SE, einer Beteiligung der HDI Global SE.
Die Talanx Reinsurance Broker GmbH und die Talanx AG räumen der
Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG eine vorrangige
Position als Rückversicherer von Zedenten der Talanx-Gruppe ein. Ferner
können sich die Hannover Rück SE und die E+S Rückversicherung AG an
den Schutzdeckungen auf den Selbstbehalt der Gruppenzedenten
beteiligen und sich ebenfalls schützen lassen. Unter bestimmten
Voraussetzungen besteht für die Hannover Rück SE und die
E+S Rückversicherung AG die Verpflichtung, von der Talanx Reinsurance
Broker GmbH oder der Talanx AG nicht platzierte
Rückversicherungsanteile der Gruppenzedenten zu übernehmen.
Die Hannover Rück-Gruppe bietet dem HDI-Konzern
Rückversicherungsschutz. Insoweit besteht im versicherungstechnischen
Geschäft eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen mit nicht von der
Hannover Rück-Gruppe zu konsolidierenden nahestehenden Unternehmen
im In- und Ausland. Das beinhaltet sowohl übernommenes als auch
abgegebenes Geschäft zu marktüblichen Konditionen.
Die Rückversicherungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen für
das Berichtsjahr und das Vorjahr werden in der folgenden Tabelle summiert
dargestellt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
197
Geschäftsbericht 2025
Übernommenes und abgegebenes Geschäft im In- und Ausland
in Mio. EUR
2024
2025
Schaden-Rückversicherung
Personen-Rückversicherung
Summe
Schaden-Rückversicherung
Personen-Rückversicherung
Summe
Wesentliche Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Übernommenes Geschäft
Rückversicherungsumsatz
999,0
41,8
1.040,8
828,8
38,5
867,2
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen
-855,8
-19,2
-875,0
-1.013,9
-16,7
-1.030,6
Rückversicherungs-Serviceergebnis
143,2
22,6
165,8
-185,2
21,8
-163,4
Abgegebenes Geschäft
Rückversicherungsumsatz (in Rückdeckung gegeben)
1,1
-26,7
-25,6
-5,3
-30,9
-36,2
Rückversicherungs-Serviceaufwendungen (in Rückdeckung gegeben)
2,1
18,4
20,5
-1,0
22,7
21,7
Rückversicherungs-Serviceergebnis (in Rückdeckung gegeben)
3,2
-8,3
-5,1
-6,3
-8,2
-14,5
Rückversicherungs-Serviceergebnis (netto)
146,4
14,3
160,7
-191,5
13,6
-177,8
Wesentliche Bilanzpositionen
Aktiva
Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
12,1
—
12,1
11,0
—
11,0
Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung für zukünftige Deckung
9,1
—
9,1
0,8
—
0,8
Vermögenswerte aus zedierter Rückversicherung
21,2
—
21,2
11,8
—
11,8
Vermögenswerte aus gezeichneter Rückversicherung
-9,1
44,1
35,1
0,7
37,9
38,7
Passiva
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
3.024,9
13,7
3.038,6
2.915,7
33,8
2.949,5
Rückstellung für zukünftige Deckung
-76,7
8,9
-67,7
-110,1
-12,5
-122,7
Rückstellungen aus gezeichneter Rückversicherung
2.948,3
22,7
2.970,9
2.805,6
21,2
2.826,8
Verbindlichkeiten aus retrozedierter Rückversicherung
0,8
7,5
8,2
—
7,5
7,5
Darüber hinaus bestehen gegenüber der Talanx AG und ihren
Tochtergesellschaften, die nicht dem Konzernkreis der Hannover Rück
angehören, sonstige Vermögenswerte in Höhe von 2,6 Mio. EUR
(156,5 Mio. EUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von
-8,9 Mio. EUR (204,6 Mio. EUR).
Die HDI Lebensversicherung AG, Köln, hat sich bis zum 26. Juni 2025 mit
einem Nominalbetrag in Höhe von 50,0 Mio. EUR an der von der Hannover
Rück SE im September 2014 mit einem Kupon in Höhe von 3,375 %
emittierten nachrangigen Schuldverschreibung beteiligt. Am 26. Juni 2025
wurden sämtliche ausgegebenen Schuldverschreibungen durch die
Hannover Rück SE zurückgekauft.
Die Ampega Asset Management GmbH erbringt im vertraglich vereinbarten
Rahmen Dienstleistungen zur Immobilienverwaltung und zur
Vermögensanlage und Vermögensverwaltung für die Hannover Rück SE
sowie die überwiegende Zahl ihrer Tochtergesellschaften. Für die
Erbringung dieser Dienstleistungen wurden im Geschäftsjahr insgesamt
72,6 Mio. EUR ( 63,9 Mio. EUR) erfolgswirksam erfasst. Entsprechende
Dienstleistungen werden auch für bestehende Investmentvehikel erbracht.
Die Hannover Rück SE hat mit der Ampega Asset Management GmbH, der
HDI Global Specialty SE sowie der Talanx Reinsurance Broker GmbH
jeweils einen Vertrag abgeschlossen, mit dem den Gesellschaften die
Nutzung einer Sanktionslistenprüfungssoftware ermöglicht wird.
Für die Talanx Reinsurance Broker GmbH, Hannover, sind darüber hinaus
im Rahmen von Dienstleistungsverträgen IT- und Verwaltungsleistungen
erbracht worden.
Für die Hannover Rück SE und die E+S Rückversicherung AG werden im
Rahmen eines Aktuardienstleistungsvertrages von der HDI
Pensionsmanagement AG versicherungsmathematische Gutachten
bezüglich der Versorgungsversprechen an die Mitarbeiter erstellt.
Für mehrere Investitionsvehikel des Hannover Rück-Konzerns in den
Anlageklassen Private Equity und Immobilien erbringt die Talanx AG
verschiedene Dienstleistungen im Bereich Steuern. Hierzu wurden
entsprechende Verträge mit Gesellschaften der Hannover Rück
geschlossen.
Seit dem Jahr 2012 besteht zwischen der Hannover Rück SE und der
Talanx AG ein Dienstleistungsvertrag zur Nutzung einer
Datenerfassungssoftware für Zwecke der Konzernrechnungslegung.
Die Hannover Rück SE erbringt IT-Serviceleistungen für die HDI Global
Specialty SE und für die Talanx AG. Darüber hinaus nutzt die Hannover
Rück SE seit Mai 2024 zusammen mit der HDI AG von einem Provider
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
198
Geschäftsbericht 2025
angemietete Rechenzentrumsfläche. Die HDI AG hält dabei den
Mietvertrag mit dem Provider, die Hannover Rück SE ist Untermieter.
Die Hannover Rück SE hat mit der Talanx Service AG einen Vertrag über
das wechselseitige Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des
Business Continuity Managements abgeschlossen.
Seit dem Jahr 2004 besteht zwischen der Hannover Rück SE, der
E+S Rückversicherung AG und der Talanx Reinsurance Broker GmbH ein
Dienstleistungsvertrag über den Bezug von Market-Security-Leistungen
und den Zugriff auf das Business-Partner-Informationssystem der
Hannover Rück SE.
Vergütung und Aktienbesitz der
Organmitglieder
Insgesamt beliefen sich die Bezüge des aktiven Vorstands der Hannover
Rück auf 14,9 Mio. EUR (16,2 Mio. EUR). Bei 100 % Zielerreichung besteht
die Vergütung des Vorstands zu 40 % aus einem kurzfristig fälligen festen
und zu 60 % aus einem variablen Anteil. Jedem Vorstandsmitglied wird
eine marktübliche Zielvergütung vertraglich zugesagt, die an seinem
Verantwortungsbereich und seinen für die Tätigkeit relevanten Kenntnissen
und Erfahrungen orientiert ist. Die Auszahlung dieses Long-Term Incentive
(„LTI”) erfolgt am Ende der vierjährigen Performanceperiode im
Geschäftsjahr 2030.
Der variable Anteil der Vorstandsvergütung besteht seit 1. Januar 2021 zu
40 % aus einem kurzfristig fälligen Short-Term Incentive („STI”) und zu 60
% aus einem langfristig fälligen Long-Term Incentive („HR Performance
Share Awards“). Für eine detaillierte Erläuterung des LTI verweisen wir auf
Kapitel 9.3 „Aktienbasierte Vergütung“. Für das Geschäftsjahr 2025
beläuft sich der Zielwert des langfristig fälligen LTI (anteilsbasierte
Vergütung) auf 4,4 Mio EUR (4,6 Mio. EUR). Der STI ist am geschäftlichen
Erfolg der Hannover Rück im jeweiligen Geschäftsjahr ausgerichtet.
Grundlage für die Auszahlung aus dem STI bildet der vertraglich festgelegte
STI-Zielbetrag, dem eine Gesamtzielerreichung von 100 % zugrunde liegt.
Die Gesamtzielerreichung (inklusive des individuellen Zu- bzw. Abschlags)
kann Werte zwischen 0 % und 200 % annehmen. Somit ist der
Auszahlungsbetrag aus dem STI auf 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Neben der Eigenkapitalrendite als finanzielles Leistungskriterium ist
ebenfalls ein individueller Zu- bzw. Abschlag für den STI bestimmend.
Dieser umfasst sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle
Leistungskriterien, insbesondere auch Nachhaltigkeitsziele. Die Festlegung
der Höhe des Zu- bzw. Abschlags, die sich in einer Bandbreite von -25
Prozentpunkten bis +25 Prozentpunkten bewegen kann, erfolgt durch den
Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kriterien und Kennzahlen
zur Ermittlung des individuellen Zu- bzw. Abschlags werden vom
Aufsichtsrat jeweils im Voraus für das kommende Geschäftsjahr festgelegt
und den Mitgliedern des Vorstands mitgeteilt. Für das Geschäftsjahr 2025
beläuft sich der kurzfristig fällige STI auf 5,6 Mio. EUR (5,8 Mio. EUR).
Die feste Vergütung wird in drei Bestandteilen – Festvergütung,
Nebenleistungen und Altersversorgung – gewährt. Die Festvergütung ist an
dem Aufgabenspektrum und der Berufserfahrung des jeweiligen
Vorstandsmitglieds orientiert. Zusätzlich erhält jedes Vorstandsmitglied
bestimmte nicht leistungsbezogene Nebenleistungen im marktüblichen
Rahmen, beispielsweise einen Dienstwagen und Versicherungsschutz.
Diese beliefen sich auf 0,1 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR).
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht eine
überwiegend beitragsorientierte Altersversorgung. Insgesamt wurde für
2025 ein Versorgungsaufwand für den aktiven Vorstand von 0,8 Mio. EUR
(1,0 Mio. EUR) erfasst.
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen
betragen 4,0 Mio. EUR (2,7 Mio. EUR). Insgesamt sind für diese
Personengruppe Pensionsverpflichtungen in Höhe von  27,5 Mio. EUR
(25,0 Mio. EUR) zurückgestellt.
Die ausschließlich kurzfristig fälligen Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der
Hannover Rück betrugen 1,6 Mio. EUR (1,2 Mio. EUR). Hierbei entfielen
rund 1,1 Mio. EUR (0,8 Mio. EUR) auf die Vergütung für
Aufsichtsratstätigkeit. Hinzu kamen 0,3 Mio. EUR (0,2 Mio. EUR)
Vergütung für Ausschusstätigkeiten und 0,1 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR) für
Sitzungsgelder. Zusätzlich fielen 0,1 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR)
Aufsichtsratsbezüge von Konzerngesellschaften an.
Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre
Hinterbliebenen bestehen nicht.
Vergütung des aktiven Vorstands
in Mio. EUR
2024
2025
Kurzfristig fällige Leistungen (Grundvergütung, Nebenleistungen,
Einmalzahlungen, STI)
11,6
10,6
Andere langfristig fällige Leistungen (Performance Share Awards)
14,8
8,2
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1,0
0,8
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der Hannover Rück SE
sowie ihre Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner bzw. Verwandten
ersten Grades sind im Besitz von weniger als 1,0 % der ausgegebenen
Aktien. Für weitere Angaben zum Aktienbesitz des Vorstands verweisen wir
auf den Vergütungsbericht unter Vergütungsbericht und -systemä.
Unsere Angaben zu den sogenannten „Directors’ Dealings“ sind unter
Investoren/Directors’ Dealingsä einsehbar.
Die Organmitglieder erhielten im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder
Kredite. Im Berichtsjahr bestanden auch keine weiteren, im Sinn des IAS 24
wesentlichen berichtspflichtigen Sachverhalte und vertraglichen
Beziehungen zwischen Gesellschaften des Hannover Rück-Konzerns und
den Organmitgliedern bzw. ihnen nahestehenden Personen. Den
Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden über die oben erwähnten
Vergütungen als Aufsichtsratsmitglieder bei Konzernunternehmen hinaus
auch keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen
gewährt.
Alle weiteren Angaben zum Vergütungssystem und der Vergütungsbericht
von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Internet unter Vergütungsbericht
und -systemä zu finden.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
199
Geschäftsbericht 2025
9.3 Aktienbasierte Vergütung
Seit dem Jahr 2011 besteht bei der Hannover Rück ein aktienbasierter
Vergütungsplan mit Barausgleich („Share-Award-Plan“).
Share-Award-Plan
Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE hat mit Wirkung zum Geschäftsjahr
2011 für die Mitglieder des Vorstands der Hannover Rück einen Share-
Award-Plan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-
Beteiligungsrechten in Form von virtuellen Aktien (sogenannte Share
Awards) vorsieht.
Mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2012 hat der Vorstand der Hannover Rück
beschlossen, einen Share-Award-Plan ebenfalls für bestimmte
Führungskräfte einzuführen. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde
der Share-Award-Plan für den Vorstand ab dem Geschäftsjahr 2021
angepasst und ergänzt („Performance Shares“).
Die Share Awards begründen keinen Anspruch gegen die Hannover Rück
auf Lieferung von Aktien, sondern lediglich auf Zahlung eines Barbetrages
nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.
Im Rahmen des Share-Award-Programms sind diejenigen Mitglieder des
Vorstands und des Führungskreises der Hannover Rück
zuteilungsberechtigt, denen vertraglich ein Anspruch auf Gewährung von
Share Awards eingeräumt wurde und deren Dienst- bzw.
Anstellungsverhältnis zum jeweiligen Zeitpunkt der Zuteilung der Share
Awards besteht und nicht durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung
mit Wirkung vor Ablauf der Sperrfrist endet.
Share Awards wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2011 und dann
jeweils für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert
zugeteilt. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte erstmals die Auszahlung von
Share Awards, die im Geschäftsjahr 2011 den zuteilungsberechtigten
Vorstandsmitgliedern zugeteilt worden waren. Im Geschäftsjahr 2017
erfolgte die erste Auszahlung an die beteiligten Führungskräfte.
Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards bestimmt sich nach dem
Wert je Aktie der Hannover Rück SE. Der Wert je Aktie richtet sich nach
dem ungewichteten arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der
Hannover Rück-Aktie. In den Bedingungen für die Mitglieder des Vorstands
ist für die Berechnung ein Zeitraum von 15 Handelstagen vor bis 15
Handelstage nach der Sitzung des Aufsichtsrats vorgesehen, in der der
Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird
(Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung). Für die Führungskräfte ist ein
Zeitraum von 20 Handelstagen vor bis zehn Handelstage nach der
Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung vereinbart worden. Die so ermittelten
Kurse bestimmen auch den Auszahlungswert der fälligen Share Awards.
Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards ergibt sich aus der Division
des Betrages, der für die Zuteilung von Share Awards für die jeweiligen
Zuteilungsberechtigten zur Verfügung steht, durch den Wert je Aktie,
aufgerundet auf die nächste volle Aktie. Für die Mitglieder des Vorstands
werden 60 %, für die Führungskräfte entsprechend der jeweiligen
Management-Ebene 40 % bzw. 35 % der jeweils festgesetzten variablen
Vergütung in Share Awards gewährt. Seit dem Geschäftsjahr 2021 erfolgt
für den Vorstand die Ermittlung der Share Awards auf Basis des
Zielbetrags, der in Abhängigkeit von der unternehmerischen und
persönlichen Zielerreichung einen Zuteilungswert ergibt, der sich auf
maximal 200 % des Zielbetrags beläuft.
Die Zuteilung von Share Awards erfolgt automatisch, ohne dass es einer
Erklärung bedarf. Für je einen Share Award wird nach Ablauf einer Sperrfrist
von vier Jahren der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelte Wert einer
Hannover Rück-Aktie gezahlt. Für die Wertberechnung gelten die
Vorschriften des vorangegangenen Absatzes entsprechend. Für die
Performance Shares wird der Auszahlungsbetrag zusätzlich durch die
Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) beeinflusst. Der TSR
bildet die Entwicklung des Aktienkurses sowie die Dividenden während der
Sperrfrist ab. Der TSR der Hannover Rück wird ins Verhältnis zum
ungewichteten durchschnittlichen TSR einer Vergleichsgruppe, bestehend
aus Munich Re, Swiss Re, Everest Re, RGA sowie SCOR, gesetzt und
ergibt den relativen TSR. Dieser TSR multipliziert den
Auszahlungsbasisbetrag aus Aktienkurs und Dividenden und ergibt den
finalen Auszahlungsbetrag, der sich auf maximal 200 % des
Auszahlungsbasisbetrags beläuft.
Den Zuteilungsberechtigten ist ein Betrag zu zahlen, welcher der Summe
der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Werte der zugeteilten Share
Awards, für welche die Sperrfrist von vier Jahren abgelaufen ist, entspricht.
Der Betrag wird im Monat nach Ablauf des für die Ermittlung des Wertes je
Aktie nach den vorstehenden Absätzen maßgeblichen Zeitraumes
überwiesen.
Mit Zahlung des Wertes der Share Awards wird zusätzlich ein Betrag in
Höhe der Dividende gezahlt, sofern Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet
wurden. Die Höhe der Dividende ist die Summe aller während der Laufzeit
der Share Awards ausgeschütteten Dividenden je Aktie multipliziert mit der
Anzahl der Share Awards, die zum Auszahlungszeitpunkt für den jeweiligen
Berechtigten zur Auszahlung kommen. Im Falle einer vorzeitigen
Auszahlung der Share Awards erfolgt die Auszahlung des Wertes der
Dividenden nur für den Zeitraum bis zum Eintritt des die vorzeitige
Auszahlung auslösenden Ereignisses. Eine anteilige Berücksichtigung
noch nicht ausgeschütteter Dividenden erfolgt nicht.
Endet das Vorstandsmandat oder das Dienstverhältnis mit dem Mitglied
des Vorstands bzw. das Anstellungsverhältnis mit der Führungskraft, so
behält der Zuteilungsberechtigte seine Ansprüche auf Zahlung des Wertes
für bereits zugeteilte Share Awards nach dem Ablauf der jeweiligen
Sperrfrist, es sei denn, die Beendigung beruht auf einer Amtsniederlegung/
Eigenkündigung des Vorstandsmitgliedes bzw. Eigenkündigung der
Führungskraft oder einer Kündigung durch die Hannover Rück aus
wichtigem Grund. Im Todesfall gehen die Ansprüche aus den bereits
zugeteilten bzw. noch zuzuteilenden Share Awards auf die Erben über.
Ein Anspruch auf Zuteilung von Share Awards nach dem Ausscheiden aus
dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des
Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung,
Eintritt des Pensionsfalles oder Todesfalls hinsichtlich der im letzten Jahr
der Tätigkeit des Zuteilungsberechtigten erworbenen oder anteilig
erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.
Aus dem Share-Award-Plan der Hannover Rück SE ergeben sich die in der
folgenden Tabelle dargestellten Werte.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
200
Geschäftsbericht 2025
Share Awards der Hannover Rück SE
Zuteilungsjahr
2021
2022
2023
2024
2025
Voraussichtliche
Zuteilung
Endgültige Zuteilung
2022 für 2021
Voraussichtliche
Zuteilung
Endgültige Zuteilung
2023 für 2022
Voraussichtliche
Zuteilung
Endgültige Zuteilung
2024 für 2023
Voraussichtliche
Zuteilung
Endgültige Zuteilung
2025 für 2024
Voraussichtliche
Zuteilung
Bewertungsstichtag
Vorstand
30.12.2021
15.3.2022
30.12.2022
15.3.2023
11.12.2023
9.4.2024
10.12.2024
2.4.2025
10.12.2025
Führungskräfte
30.12.2021
22.3.2022
30.12.2022
22.3.2023
11.12.2023
2.4.2024
10.12.2024
26.3.2025
10.12.2025
Wert je Share Award in EUR
Vorstand
167,15
148,86
185,50
176,66
220,40
242,71
253,70
266,41
256,40
Führungskräfte
167,15
159,54
185,50
177,58
220,40
241,26
253,70
262,76
256,40
Anzahl zugeteilter Share Awards
Vorstand
25.130
27.977
27.658
29.705
31.306
29.531
35.479
32.702
36.278
Führungskräfte
44.477
40.954
44.567
51.425
52.042
46.710
48.311
45.419
45.873
übrige Anpassungen ¹
-4.201
-4.233
-1.886
-289
Gesamtanzahl
69.607
64.730
72.225
76.897
83.348
74.355
83.790
77.832
82.151
¹ Diese Anzahl resultiert aus ursprünglich zugesagten, zwischenzeitlich verfallenen Share Awards.
Entwicklung der Rückstellung für Share Awards der Hannover Rück SE
in Mio. EUR
Zuteilungsjahr
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Stand der Rückstellung zum 31.12.2023
10,9
9,3
9,6
7,9
4,4
—
—
42,1
Zuführung 2024
1,4
4,3
5,9
6,4
5,8
7,3
—
31,0
Verbrauch 2024
12,3
—
—
—
0,0
0,0
—
12,3
Auflösung 2024
—
0,3
0,4
0,3
0,2
0,0
—
1,2
Stand der Rückstellung zum 31.12.2024
—
13,3
15,1
14,0
10,0
7,3
—
59,6
Zuführung 2025
—
0,9
4,0
4,3
3,9
3,8
6,0
22,9
Verbrauch 2025
—
14,2
—
—
0,0
0,0
—
14,2
Auflösung 2025
—
—
0,3
0,4
0,2
0,1
—
1,0
Stand der Rückstellung zum 31.12.2025
—
—
18,8
17,9
13,7
11,0
6,0
67,3
Zum Bilanzstichtag beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den
übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, insgesamt
67,3 Mio. EUR (59,6 Mio. EUR).
Der Personalaufwand für Share Awards der Vorstände wird
periodengerecht über die relevante Laufzeit der Share Awards oder die
kürzere Laufzeit der Dienstverträge, für Führungskräfte über die relevante
Laufzeit der Share Awards verteilt. Die im Personalaufwand erfasste
Zuführung des Geschäftsjahres beträgt insgesamt 22,9 Mio. EUR
(31,0 Mio. EUR). Diese setzt sich aus dem Aufwand für die Share Awards
des Geschäftsjahres 2025 sowie dem Dividendenanspruch und dem
zusätzlich erdienten Anteil der in früheren Geschäftsjahren zugeteilten
Share Awards zusammen. Ferner wird der Wert der endgültig zugeteilten
Share Awards von der Entwicklung des Aktienkurses beeinflusst. Die
Summe der im Personalaufwand für frühere Geschäftsjahre enthaltenen
Dividenden beträgt 2,6 Mio. EUR (1,9 Mio. EUR). Berücksichtigt wird die
ausgeschüttete Dividende; erwartete Dividendenzahlungen werden nicht
einbezogen. Die Dividendenansprüche werden abgezinst bilanziert.
Im Berichtsjahr wurden die im Jahr 2020 endgültig zugeteilten 7.851
(7.993) Share Awards des Vorstands mit einem Wert von je 270,38 EUR
(245,19 EUR) zuzüglich des Dividendenanspruchs in Höhe von je
23,45 EUR (21,75 EUR) an die zuteilungsberechtigten Vorstandsmitglieder
ausgezahlt. Die 41.642 (38.692) Share Awards der Führungskräfte für das
Geschäftsjahr 2020 wurden im Jahr 2025 mit einem Wert von je
262,76 EUR (241,26 EUR) zuzüglich des Dividendenanspruchs in Höhe
von 23,45 EUR (21,75 EUR) ausgezahlt. Die Zuführung der Rückstellung
für die im Jahr 2020 zugeteilten Share Awards ergibt sich aus dem
Unterschied zwischen dem Aktienkurs zum letzten Bilanzstichtag, d. s.
253,70 EUR, und dem Kurs für die Auszahlung der Share Awards aus dem
März 2025, d. s. 270,38 EUR bzw. 262,76 EUR.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
201
Geschäftsbericht 2025
Zu den Auswirkungen der zur Absicherung von Kursänderungsrisiken
erworbenen Sicherungsinstrumente, sogenannter Equity Swaps, verweisen
wir auf unsere Erläuterungen in Kapitel 9.1 „Derivative
9.4 Mitarbeiter und
Personalaufwendungen
Mitarbeiter
Die in den Abschluss des Hannover Rück-Konzerns einbezogenen
Unternehmen beschäftigten in der Berichtsperiode durchschnittlich 3.991
(3.840 ) Mitarbeiter. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt 4.078 (3.895)
Mitarbeiter für den Hannover Rück-Konzern tätig, davon 1.866 (1.754)
Personen im Inland und 2.212 (2.141) Personen für die konsolidierten
Konzerngesellschaften im Ausland.
Angaben zum Personal
Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstandsmitglieder)
2024
31.12.
3.895
Durchschnitt
3.840
2025
31.3.
3.963
30.6.
4.013
30.9.
4.007
31.12.
4.078
Durchschnitt
3.991
Personalaufwendungen
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, die
Schadenaufwendungen (Schadenregulierung) und die Aufwendungen für
die Verwaltung der Kapitalanlagen beinhalten die folgenden
Personalaufwendungen:
Personalaufwendungen
in Mio. EUR
2024
2025
a) Löhne und Gehälter
425,7
449,7
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung
71,7
81,5
ba) Soziale Abgaben
34,8
41,2
bb) Aufwendungen für Altersversorgung
30,4
33,8
bc) Aufwendungen für Unterstützung
6,4
6,5
Gesamt
497,4
531,1
9.5 Ergebnis je Aktie und
Dividendenvorschlag
Berechnung des Ergebnisses je Aktie
2024
2025
Konzernergebnis in Mio. EUR
2.328,7
2.641,5
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien
120.597.011
120.597.003
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR
19,31
21,90
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR
19,31
21,90
Das Ergebnis je Aktie resultiert aus der Division des den Aktionären der
Hannover Rück SE zustehenden Ergebnisses durch die gewichtete
durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf
befindlichen Aktien.
Weder im Berichtsjahr noch in der vorangegangenen Berichtsperiode lagen
verwässernde Effekte vor. Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen
Aktien lag wie im Vorjahr leicht unter dem Wert der am Bilanzstichtag im
Umlauf befindlichen Aktien. Die Hannover Rück erwirbt im Rahmen des
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms eigene Aktien und veräußert diese zu
einem späteren Zeitpunkt an die berechtigten Mitarbeiter weiter. Im
gewogenen Durchschnitt der Anzahl der Aktien sind 15.719 (14.799) eigene
Aktien zeitanteilig für den Zeitraum der Haltedauer nicht enthalten. Zu
weiteren Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel
Andere zu berücksichtigende außerordentliche Ergebnisbestandteile, die
bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie gesondert hätten
berücksichtigt oder ausgewiesen werden müssen, lagen nicht vor.
Durch die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten aus dem genehmigten
oder dem bedingten Kapital könnte das Ergebnis je Aktie zukünftig
potenziell verwässert werden.
Dividende je Aktie
Im Berichtsjahr wurde für das Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtdividende in
Höhe von 1.085,4 Mio. EUR gezahlt (868,3 Mio. EUR).
Der Hauptversammlung am 6. Mai 2026 wird vorgeschlagen, für das
Geschäftsjahr 2025 eine Dividende in Höhe von 12,50 EUR je Aktie zu
zahlen. Dies entspricht insgesamt 1.507,5 Mio. EUR. Der
Ausschüttungsvorschlag ist nicht Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
9.6 Rechtsstreitigkeiten
Konzerngesellschaften der Hannover Rück-Gruppe sind im Rahmen des
Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäftsbetriebs in gerichtliche
und aufsichtsrechtliche Verfahren sowie in Schiedsverfahren involviert.
Abhängig vom Verfahrensgegenstand bildet der Hannover Rück-Konzern
überwiegend in der versicherungstechnischen Rechnung und in
Ausnahmefällen zulasten des übrigen Ergebnisses Rückstellungen für den
Streitwert dieser Verfahren, wenn und soweit die daraus resultierenden
Verpflichtungen wahrscheinlich und in ihrer Höhe hinreichend genau
schätzbar sind. Die jeweils gebildete Rückstellung deckt nach unserer
Einschätzung zum Bilanzstichtag den zu erwartenden Aufwand ab.
Weder der Ausgang noch die Dauer schwebender Verfahren können zum
Zeitpunkt der Rückstellungsbildung abschließend vorhergesagt werden.
Die endgültigen Verbindlichkeiten der Hannover Rück können erheblich
von den gebildeten Rückstellungen abweichen, da die
Wahrscheinlichkeitsbeurteilung und die Bezifferung dieser ungewissen
Verbindlichkeiten in großem Umfang Einschätzungen erfordern, die sich im
Fortgang des jeweiligen Verfahrens als nicht zutreffend erweisen können.
Das trifft auch auf solche Verfahren zu, für die keine Rückstellungen zu
bilden waren. Sofern bei diesen Verfahren zum Bilanzstichtag eine
Verpflichtung besteht, die möglicherweise, aber nicht wahrscheinlich zu
einem Verlust führt, schätzt der Hannover Rück-Konzern, sofern
durchführbar, diesen möglichen Verlust ab und gibt eine
Eventualverbindlichkeit an. Zur Einschätzung berücksichtigt die
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
202
Geschäftsbericht 2025
Hannover Rück mehrere Faktoren. Diese beinhalten u. a. die Art des
Anspruchs, den Stand des jeweiligen Verfahrens, Entscheidungen von
Gerichten und Schiedsstellen, vorausgehende Vergleichsgespräche,
Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen sowie Gutachten und
Einschätzungen von Rechtsberatern und anderen Fachleuten. Sofern für
ein bestimmtes Verfahren eine Rückstellung gebildet wurde, ist keine
Eventualverbindlichkeit erfasst worden.
Die sonstigen im Berichtsjahr und am Bilanzstichtag abgeschlossenen und
noch laufenden Rechtsstreitigkeiten waren für den Hannover Rück-
Konzern weder einzeln noch in der Summe wesentlich. Darüber hinaus
waren zum Bilanzstichtag keine Eventualverbindlichkeiten aus
Rechtsstreitigkeiten anzugeben.
9.7 Haftungsverhältnisse und
E ventualver bindlichkeiten
Zur Besicherung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten
gegenüber unseren US-amerikanischen Zedenten haben wir in den USA
zwei Treuhandkonten (Master Trust bzw. Supplemental Trust) gestellt. Zum
Bilanzstichtag beliefen sie sich auf 3.117,5 Mio. EUR (4.440,5 Mio. EUR)
bzw. 306,7 Mio. EUR (501,3 Mio. EUR). Die in den Treuhandkonten
gehaltenen Wertpapiere werden als erfolgsneutral zum Zeitwert bewertete
Kapitalanlagen ausgewiesen. Zusätzlich haben wir im Rahmen von
sogenannten Single Trust Funds unseren Zedenten weitere Sicherheiten in
Höhe von 7.805,6 Mio. EUR (7.660,8 Mio. EUR) eingeräumt. In diesem
Betrag sind umgerechnet 7.399,2 Mio. EUR (7.186,8 Mio. EUR) enthalten,
die zur Besicherung möglicher versicherungstechnischer Verpflichtungen
aus ILS-Transaktionen von Investoren gestellt wurden.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit halten wir außerhalb der USA in
verschiedenen Sperrdepots und auf Treuhandkonten Sicherheiten vor, die
sich, bezogen auf die wesentlichen Gesellschaften des Konzerns, zum
Bilanzstichtag auf 3.410,9 Mio. EUR (3.530,9 Mio. EUR) beliefen.
Die in den Sperrdepots und auf Treuhandkonten gehaltenen Wertpapiere
werden überwiegend im erfolgsneutral zum Zeitwert bewerteten Bestand
der Kapitalanlagen ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestanden mit Banken Kreditvereinbarungen für Letters
of Credit (LoC) über ein Gesamtvolumen in Höhe von umgerechnet
3.426,0 Mio. EUR (3.204,7 Mio. EUR) mit jeweils unterschiedlichen
Laufzeiten bis maximal zum Jahr 2030.
Zur Besicherung versicherungstechnischer Verbindlichkeiten wurden von
verschiedenen Kreditinstituten Bürgschaften in Form von LoC gestellt. Der
Gesamtbetrag belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.887,1 Mio. EUR
(1.650,5 Mio. EUR).
Bei einer Reihe von LoC-Linien bestehen marktübliche vertragliche
Klauseln, die den Kreditinstituten bei wesentlichen Veränderungen unserer
Aktionärsstruktur Kündigungsrechte einräumen oder bei Eintritt
wesentlicher Ereignisse, beispielsweise bei einer deutlichen Herabstufung
unseres Ratings, eine Besicherungsverpflichtung seitens der Hannover
Rück auslösen. Wir verweisen zusätzlich auf unsere Erläuterungen im
Abschnitt „Finanz- und Vermögenslage“ des Lageberichts zu den
Zur Besicherung bestehender Derivatgeschäfte stellen wir eigene
Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 39,8 Mio. EUR
(57,6 Mio. EUR). Wir haben für bestehende Derivatgeschäfte Sicherheiten
mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 27,9 Mio. EUR
(43,7 Mio. EUR) erhalten.
Zur Besicherung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Beteiligungen
an Immobiliengesellschaften und Immobilientransaktionen wurden
gegenüber verschiedenen Kreditinstituten die im Rahmen dieser
Transaktionen üblichen Sicherheiten gestellt, deren Höhe zum
Bilanzstichtag 970,2 Mio. EUR (1.128,7 Mio. EUR) betrug.
Bei den Sonderinvestments bestehen Resteinzahlungsverpflichtungen
seitens des Konzerns in Höhe von 3.416,6 Mio. EUR (2.628,0 Mio. EUR).
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht erfüllte
Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungszusagen an Private-Equity-
Fonds und Venture-Capital-Gesellschaften.
Die Hannover Rück SE hat eine zeitlich unbefristete, auf 10,0 Mio. GBP
(das entspricht 11,5 Mio. EUR) begrenzte Garantie zugunsten des
Pensionsfonds „The Congregational & General Insurance Plc Pension and
Life Assurance Scheme“ der erloschenen Congregational & General
Insurance Plc., Bradford, UK, zu marktüblichen Konditionen gewährt.
Die Mitgliedschaft von Konzerngesellschaften bei der Pharma-
Rückversicherungsgemeinschaft sowie in mehreren Atom- und
Nuklearpools führt zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme entsprechend
der Beteiligungsquote, wenn ein anderes Poolmitglied ausfallen sollte.
Die Anwendung steuerlicher Vorschriften kann zum Zeitpunkt der
Bilanzierung der Steuerpositionen ungeklärt sein. Bei der Berechnung von
Steuererstattungsansprüchen und Steuerverbindlichkeiten haben wir die
nach unserer Auffassung wahrscheinlichste Anwendung zugrunde gelegt.
Die Finanzverwaltung kann jedoch zu abweichenden Auffassungen
gelangen, aus denen sich zukünftig zusätzliche steuerliche
Verbindlichkeiten ergeben könnten.
Im Rahmen ihrer regulären Geschäftstätigkeit geht die Hannover Rück
Eventualverpflichtungen ein. Eine Reihe von Rückversicherungsverträgen
von Konzerngesellschaften mit fremden Dritten enthält
Patronatserklärungen, Garantien oder Novationsvereinbarungen, nach
denen die Hannover Rück SE bei Eintritt bestimmter Konstellationen für die
Verbindlichkeiten der jeweiligen Tochtergesellschaft garantiert bzw. in die
Rechte und Pflichten der Tochtergesellschaft unter den Verträgen eintritt.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
203
Geschäftsbericht 2025
9.8 Leasing
Angemietete Objekte
Die Hannover Rück mietet verschiedene Büroflächen, technische Anlagen,
Büroausstattung und Fahrzeuge. Weiterhin besteht ein langfristiger
Grundstückspachtvertrag im Rahmen von fremdgenutztem Grundbesitz.
In folgenden Posten der Bilanz wurden Leasingverhältnissen in folgender
Höhe erfasst:
Leasingverhältnisse in der Bilanz
in Mio. EUR
2024
2025
Fremdgenutzter Gebäudebesitz
34,8
30,5
Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz
55,3
46,5
Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,1
—
Übrige Vermögenswerte
1,9
0,7
Leasingverbindlichkeiten
106,6
92,1
Die Zuführung zu den Nutzungsrechten betrug im Geschäftsjahr
5,3 Mio. EUR (21,6 Mio. EUR). Aus langfristigen
Grundstückspachtverträgen resultieren mögliche künftige, variable
Leasingzahlungen in Höhe von 36,8 Mio. EUR (38,1 Mio. EUR). Diese sind
bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge im
Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfasst:
Amortisation der Nutzungsrechte in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen
in Mio. EUR
2024
2025
Fremdgenutzter Gebäudebesitz
0,5
0,4
Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz
6,4
9,9
Übrige Vermögenswerte
1,1
1,2
Gesamt
8,0
11,6
Die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten betrugen 2,9 Mio. EUR
(3,5 Mio. EUR). Aufwendungen in Zusammenhang mit kurzfristigen
Leasingverhältnissen wurden in Höhe von 0,0 Mio. EUR (0,9 Mio. EUR)
erfasst. Die gesamten Auszahlungen für Leasingverhältnisse betrugen
15,6 Mio. EUR (14,7 Mio. EUR).
Vermietete Objekte
Zukünftige Mindestleasingeinzahlungen
in Mio. EUR
Einzahlungen
2026
203,1
2027
186,1
2028
168,0
2029
135,9
2030
112,0
Nachfolgend
268,7
Die Mieteinzahlungen resultieren aus der langfristigen Vermietung von
Objekten durch die Immobiliengesellschaften des Konzerns. Es handelt
sich um operative Leasingverträge. Die Mieterträge im Geschäftsjahr
betrugen 231,1 Mio. EUR (213,4 Mio. EUR).
9.9 Honorar des
Abschlussprüfers
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 7. Mai 2025 auf Vorschlag des
Aufsichtsrats die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC GmbH) zum Abschlussprüfer
gewählt. Die von der PwC GmbH und weltweiten Mitgliedsfirmen von PwC
International Limited (PwC) im Berichtsjahr als Aufwand erfassten
Honorare gliedern sich auf wie folgt:
Honorar des Abschlussprüfers
in Mio. EUR
2024
2025
PwC
weltweit
davon PwC
GmbH
PwC
weltweit
davon PwC
GmbH
Abschlussprüfungsleistungen
18,6
7,3
15,1
4,8
Andere Bestätigungsleistungen
0,4
0,3
1,4
0,5
Sonstige Leistungen
—
—
0,1
—
Gesamt
19,0
7,6
16,6
5,3
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der PwC GmbH beinhaltet
vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die
Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen der Solvabilitätsübersichten der
in den Konzernabschluss einbezogenen deutschen Tochterunternehmen.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen alle sonstigen
berufstypischen Prüfungsleistungen außerhalb der
Jahresabschlussprüfung. So hat der Abschlussprüfer im laufenden
Geschäftsjahr andere Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit dem
Vergütungsbericht und der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung
erbracht.
Die für die Durchführung des Prüfungsauftrags verantwortliche
Wirtschaftsprüferin im Sinne von § 38 Abs. 2 Berufssatzung WP/vBP in der
Fassung vom 21. Juni 2016 ist Frau Janna Reineke. Sie ist
Auftragsverantwortliche für die Prüfung des Jahres- und
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025.
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
204
Geschäftsbericht 2025
9.10. Ereignisse nach Ablauf
des Berichtsjahres
In den ersten Wochen des Jahres 2026 sind bereits
Großschadenereignisse eingetreten. Dazu gehören u.a. die durch
Winterstürme und extreme Regenfälle verursachten Überschwemmungen
auf der iberischen Halbinsel und im Maghreb. Darüber hinaus haben
insbesondere der schwere Wintersturm “Fern” in weiten Teilen
Nordamerikas sowie der Blizzard “Hernando” im Nordosten der USA große
Schäden angerichtet. Der Umfang der versicherten Schäden lässt sich
derzeit für die Hannover Rück noch nicht abschließend abschätzen.
Jedoch gehen wir insgesamt von einer Großschadenbelastung im
niedrigen dreistelligen Millionenbereich für die genannten Ereignisse aus,
die unsere Erwartung für derartige Ereignisse im ersten Quartal des Jahres
2026 voraussichtlich nicht überschreiten wird.
Die Auswirkungen der Ende Februar im Nahen Osten begonnenen
kriegerischen Auseinandersetzungen lassen sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch wenn unmittelbare Kriegsfolgen in
vielen Rückversicherungsverträgen ausgenommen sind, ist nicht
auszuschließen, dass es im Spezialgeschäft der Hannover Rück–Gruppe
zu Schäden kommen könnte.
Hannover, den 9. März 2026
Der Vorstand
Clemens Jungsthöfel
Sven Althoff
Claude Chèvre
Dr. Christian Hermelingmeier
Brona Magee
Sharon Ooi
Silke Sehm
Thorsten Steinmann
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
205
Geschäftsbericht 2025
Versicherung der
gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der
Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage
des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und
Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hannover, den 9. März 2026
Der Vorstand
Clemens Jungsthöfel
Sven Althoff
Claude Chèvre
Dr. Christian Hermelingmeier
Brona Magee
Sharon Ooi
Silke Sehm
Thorsten Steinmann
                                                       
Hannover Rück
                                   
Investor Relations
206
Geschäftsbericht 2025
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die Hannover Rück SE, Hannover
Vermerk über die Prüfung des
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Hannover Rück SE, Hannover, und
ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der
Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und
Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2025 sowie dem Konzernanhang, einschließlich
wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hannover Rück SE,
der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Die im
Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks
genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit
den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
– entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen
Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden „IFRS
Accounting Standards“), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025
sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2025 und
– vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser
Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt
der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des
Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu
keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-
Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“)
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO,
dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1
EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung
des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die
nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer
Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir
geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in
unserer Prüfung:
1. Bewertung von Kapitalanlagen unter Verwendung von nicht am
Markt beobachtbaren Parametern und zukunftsgerichteten
Informationen
2. Bewertung bestimmter versicherungstechnischer Schulden
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung von Kapitalanlagen unter
Verwendung von nicht am Markt
beobachtbaren Parametern und
zukunftsgerichteten Informationen
(1) Im Konzernabschluss werden Kapitalanlagen in Höhe von
€ 66.339,2 Mio (93,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Von
diesen Kapitalanlagen werden finanzielle Vermögenswerte in
Höhe von € 63.582,4 Mio zum beizulegenden Zeitwert bewertet,
wovon wiederum Zeitwerte in Höhe von € 5.346,5 Mio mit
Bewertungsmodellen oder auf Basis von Wertindikationen Dritter
ermittelt werden. Zu den betreffenden Kapitalanlagen zählen
insbesondere nicht börsengehandelte Wertpapiere, Asset Backed
                                                       
Hannover Rück
                                   
Investor Relations
207
Geschäftsbericht 2025
Securities, sonstige strukturierte und illiquide Anleihen sowie
Investitionen in Private Equity.
Von den im Konzernabschluss ausgewiesenen Kapitalanlagen
werden finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 57.316,6 Mio
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis
bewertet. Diese entfallen in Höhe von € 56.806,7 Mio auf
Fremdkapitalinstrumente, bei denen zum Stichtag zur
Berücksichtigung von Wertminderungen für erwartete
Kreditverluste entsprechend den anzuwendenden Regelungen
des IFRS 9 eine Risikovorsorge (Expected Credit Loss) in Höhe
von insgesamt € 78,9 Mio gebildet wurde.
Die Bewertung von Kapitalanlagen, deren beizulegender Zeitwert
anhand von Bewertungsmodellen oder Wertindikationen Dritter
bestimmt werden müssen, ist mit Unsicherheit behaftet, da für die
Bewertung nicht an einem aktiven Markt beobachtbare
Eingangsparameter verwendet werden bzw. nicht in jedem Fall
Vergleichswerte vorliegen und daher auch Schätzwerte
herangezogen werden. In die Modellbewertung zur
Berücksichtigung von Wertminderungen für erwartete
Kreditverluste fließen zudem zukunftsorientierte
makroökonomische Prognosen ein.
Modellbewertete Kapitalanlagen unterliegen aufgrund einer
geringeren Objektivierbarkeit sowie den zugrundeliegenden
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der
gesetzlichen Vertreter einem erhöhten Bewertungsrisiko. Da die
angewandten Schätzungen und Annahmen, insbesondere solche
mit Bezug auf Zinsen und Zahlungsströme, sowie die
angewandten Bewertungsmethoden ggf. wesentliche
Auswirkungen auf die Bewertung dieser Kapitalanlagen und auf
die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben können und
zudem umfangreiche Anhangangaben zu Bewertungsmethoden
und Ermessensspielräumen erforderlich sind, war dieser
Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer
Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und
Wirksamkeit der Kontrollen zur Bewertung modellbewerteter und
anhand Wertindikationen Dritter bewerteter Kapitalanlagen
beurteilt. Darüber hinaus haben wir unter anderem die Integrität
der zugrundeliegenden Daten und den Prozess zur Ermittlung von
in die Bewertung eingehenden Annahmen, Schätzungen und
zukunftsgerichteten Informationen gewürdigt. 
Mit Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten
haben wir auch die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Methoden zur Ermittlung der Zeitwerte
und der dabei verwendeten Parameter beurteilt. Die angewandten
Methoden und Annahmen zur Berechnung von
Bewertungsanpassungen im Geschäftsjahr haben wir mit
anerkannten Praktiken und Branchenstandards verglichen und
untersucht, inwiefern sie zur sachgerechten bilanziellen
Abbildung geeignet sind. Für die Beurteilung der Einbeziehung
zukunftsgerichteter Informationen in die modellbasierte
Ermittlung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste haben
wir interne Spezialisten hinzugezogen, die über besondere
Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Kreditrisikomodellierung
verfügen. Wir haben zudem die im Konzernanhang enthaltenen
Angaben zu Bewertungsmethoden und Ermessensspielräumen
gewürdigt.
Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir
uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Methoden und Annahmen zur Bewertung
bestimmter Kapitalanlagen (modellbewertet und auf
Wertindikationen Dritter basierend bewertet) sowie die
Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen bei der
Ermittlung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste
insgesamt geeignet sind und die im Konzernanhang dargestellten
Erläuterungen und Angaben sachgerecht sind.
(3) Die Angaben des Konzerns zur Bewertung der Kapitalanlagen
sind in den Abschnitten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz,
Unterabschnitt 6.1 Kapitalanlagen des Konzernanhangs
enthalten.
2. Bewertung bestimmter
versicherungstechnischer Schulden
(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem
Bilanzposten „Rückstellungen aus gezeichneter
Rückversicherung“ Schulden in Höhe von € 47.425,8 Mio (66,5 %
der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Von den
Rückstellungen aus gezeichneter Rückversicherung entfallen
€ 51.801,3 Mio auf „Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle“, die die Erwartungen über eingetretene, aber
noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle erfasst, sowie
€ -4.375,5 Mio auf die „Rückstellung für zukünftige Deckung“.
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle stellen die Erwartung des Konzerns über
zukünftige Zahlungen für bekannte und unbekannte Schaden-
und Leistungsfälle sowie die damit im Zusammenhang stehenden
Aufwendungen dar. Zur Schätzung dieser Verpflichtung werden
von dem Konzern unterschiedliche Methoden angewendet.
Zudem erfordert die Bewertung dieser Rückstellungen ein hohes
Maß an Ermessensausübung durch die gesetzlichen Vertreter
des Konzerns bezüglich zu treffender Annahmen, wie z.B. die
Auswirkungen sich verändernder Inflationsraten,
Schadenabwicklungsmuster und regulatorische Veränderungen.
Ebenfalls haben die gesetzlichen Vertreter bei der Bestimmung
des Abzinsungssatzes für die Ermittlung der Rückstellung einen
bedeutsamen Ermessensspielraum. Insbesondere die
Produktsparten mit geringer Schadenhäufigkeit, hohen
Einzelschäden oder langen Schadenabwicklungszeiträumen
unterliegen üblicherweise erhöhten Schätzunsicherheiten.
Die Rückstellung für zukünftige Deckung stellt den Barwert der
durch den Konzern geschätzten zukünftigen Zahlungsströme dar.
Die Bewertung erfolgt auf Basis komplexer aktuarieller Methoden
auf der Grundlage umfassender Prozesse zur Ermittlung von
Annahmen über künftige Entwicklungen der zu bewertenden
Versicherungsportfolios. Im Rahmen der Bewertung der Schulden
sind vor allem die Barwerte der geschätzten zukünftigen
Zahlungsströme von möglichen wesentlichen Unsicherheiten
betroffen. Diese Unsicherheit stammt aus dem mit der Schätzung
des Barwerts der Zahlungsströme verbundenen Zufalls-,
Änderungs- und Irrtumsrisiko und den hierfür verwendeten
Methoden sowie verwendeten finanziellen wie nicht-finanziellen
Annahmen. Hierbei wirken insbesondere Annahmen im
Zusammenhang mit Zinsen, Kapitalanlageerträgen, Sterblichkeit,
Invalidität, Langlebigkeit, Kosten sowie
Versicherungsnehmerverhalten wesentlich auf die Bewertung.
                                                       
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Investor Relations
208
Geschäftsbericht 2025
Zur Bewertung der versicherungstechnischen Schulden findet
das allgemeine Bewertungsmodell (General Measurement Model,
GMM) Anwendung.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der komplexen Ermittlung
der zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen der
gesetzlichen Vertreter war die Bewertung dieser
versicherungstechnischen Schulden im Rahmen unserer Prüfung
von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit
ausgewählter Kontrollen des Konzerns zur Auswahl der
angewendeten Bewertungsmethoden sowie zur Ermittlung von
Annahmen und zur Vornahme von Schätzungen für die
Bewertung bestimmter versicherungstechnischer Schulden
beurteilt.
Unter Einbindung unserer internen Bewertungsspezialisten
haben wir die jeweils angewendeten Bewertungsmethoden und
wesentlichen Annahmen mit allgemein anerkannten
Bewertungsmethoden und Branchenstandards verglichen und
untersucht, inwiefern diese zur Bewertung der
versicherungstechnischen Schulden geeignet sind.
Unsere Prüfung beinhaltete auch die Würdigung der
Angemessenheit und Integrität der in die Bewertung eingehenden
Daten und Annahmen, einschließlich der Einschätzung der
gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen sich
verändernder Inflationsraten, sowie das Nachvollziehen von
Schadenabwicklungsverläufen. Darüber hinaus haben wir die
Höhe der Rückstellungen für ausgewählte Segmente,
insbesondere Segmente mit volumenmäßig großen
Rückstellungsbeträgen bzw. mit erhöhten Schätzunsicherheiten,
nachberechnet. Für diese Segmente haben wir die von uns
berechneten Beträge mit den durch den Konzern ermittelten
Werten für die Rückstellungen verglichen und etwaige Differenzen
gewürdigt. Weiterhin haben wir untersucht, ob etwaige
Anpassungen von Schätzungen in der Schadenreservierung
angemessen dokumentiert und begründet waren. Einen weiteren
Schwerpunkt bildete die Beurteilung der Abbildung der
verwendeten Zahlungsströme durch die verwendeten IT-Systeme
sowie der sachgerechten Herleitung und Verwendung von
Annahmen für die Bewertung ausgewählter
versicherungstechnischer Schulden.
Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen
konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den
gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden, Einschätzungen
und Annahmen zur Bewertung bestimmter
versicherungstechnischer Schulden insgesamt geeignet sind.
(3) Die Angaben des Konzerns zur Bewertung bestimmter
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen der
Schaden- und Personen-Rückversicherung sind in den Angaben
6.4 des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht
inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
– die in Abschnitt „Unternehmensführung“ des Konzernlageberichts
enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und
§ 315d HGB
– die in Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ des Konzernlageberichts
enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e
HGB und der §§ 315b bis 315c HGB
– die im Konzernlagebericht enthaltenen als ungeprüft gekennzeichneten
Angaben
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des
Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe
Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des
geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen,
und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine
andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die
oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen
– wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich
geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder
– anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der
EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter
Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
(d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen)
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu
liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht
keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung
des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
                                                       
Hannover Rück
                                   
Investor Relations
209
Geschäftsbericht 2025
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob
der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-
APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher
Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern
resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da
dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des
Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die
Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns
bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den
gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
– beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses
insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss
die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting
Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach
§ 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
– planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um
ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die
Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Teilbereiche
innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht.
Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und
Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung
durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige
Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
– beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem
Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm
vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht
durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben
sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in
internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann,
                                                       
Hannover Rück
                                   
Investor Relations
210
Geschäftsbericht 2025
dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig,
die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung
Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der
Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am
bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und
andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für
Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts nach
§ 317 Abs. 3a  HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender
Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei
HannoverRueckSE_KA_KLB-2025-12-31-1-de.xbri enthaltenen und für
Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“
bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische
Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen
entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften
erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format
und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf
andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen
Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische
Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im
voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten
Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 hinaus geben wir
keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen
Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei
enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen
Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach
§ 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard
on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere
Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-
Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat
die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW
Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1
(09.2022)) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die
Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des
§ 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des
Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung
der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen –
beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des
§ 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der
Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers des
Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-
Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die
ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1
HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter
oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328
Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen.
– gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-
Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen
abzugeben.
– beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die
die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten
Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden
Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
– beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-
Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften
Konzernlageberichts ermöglichen.
– beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline
XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der
Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag
geltenden Fassung eine angemessene und vollständige
maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
                                                       
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Geschäftsbericht 2025
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-
APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2025 als
Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am
12. Dezember 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses
der Hannover Rück SE, Hannover, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen
Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss
nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Hinweis auf einen sonstigen
Sachverhalt – Verwendung des
Bestätigungsvermerks
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften
Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den
geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte
Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das
Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich
elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des
geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle.
Insbesondere ist der „Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der
Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a
HGB“ und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den
in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen
verwendbar.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Janna Reineke.
Hannover, den 10. März 2026
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martin Eibl                                Janna Reineke
Wirtschaftsprüfer                      Wirtschaftsprüferin
Prüfungsvermerk des
unabhängigen
Wirtschaftsprüfers über eine
betriebswirtschaftliche Prüfung
zur Erlangung begrenzter
Sicherheit in Bezug auf die 
Konzernnachhaltigkeits-
erklärung
An die Hannover Rück SE, Hannover
Prüfungsurteil
Wir haben die im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung, die gleichzeitig die
Anforderungen an die nach §§ 289b ff. und 315b bis 315c HGB aufgestellte
zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung erfüllt" des
Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft
zusammengefasst ist, enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung der
Hannover Rück SE, Hannover, (im Folgenden die „Gesellschaft“) für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 (im Folgenden
die "Konzernnachhaltigkeitserklärung") einer betriebswirtschaftlichen
Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Die
Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen
der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive,
CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der
§§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB an eine
zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung aufgestellt.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der
erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte
Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der
                                                       
Hannover Rück
                                   
Investor Relations
212
Geschäftsbericht 2025
Verordnung (EU) 2020/852, des § 315c iVm. §§ 289c bis 289e HGB an eine
zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung sowie mit den von den
gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden
Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine
Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung
veranlassen,
– dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen
wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass
der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von
Informationen, die in die Konzernnachhaltigkeitserklärung aufzunehmen
sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen
in Übereinstimmung mit der im Abschnitt "Angaben zum Verfahren für
die Wesentlichkeitsanalyse" der Konzernnachhaltigkeitserklärung
aufgeführten Beschreibung steht, bzw.
– dass die im Abschnitt "Angaben nach Artikel 8 der EU-
Taxonomieverordnung" der Konzernnachhaltigkeitserklärung
enthaltenen Angaben nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der
Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing
and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International
Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance
Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial
Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden
sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung
zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung
und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an
Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei
Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt
worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt
„Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der
Konzernnachhaltigkeitserklärung“ weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das
Qualitätsmanagementsystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an
das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1
(09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für die
Konzernnachhaltigkeitserklärung
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der
Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen
und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den
gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden
Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und
Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in
Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
(d.h. Manipulationen der Konzernnachhaltigkeitserklärung) oder Irrtümern
ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung
und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die
Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der
Konzernnachhaltigkeitserklärung sowie das Treffen von Annahmen und die
Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten
Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der
Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.
Inhärente Grenzen bei der Aufstellung
der Konzernnachhaltigkeitserklärung
Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren
europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die
erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine
maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden.
Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "Grundlagen für
die Erstellung" und "Strategie und Geschäftsmodell" der
Konzernnachhaltigkeitserklärung ihre Auslegungen solcher
Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind
verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche
Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder
Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von
Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis
dieser Auslegungen unsicher.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der
Konzernnachhaltigkeitserklärung.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
für die Prüfung der
Konzernnachhaltigkeitserklärung
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben,
ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung
veranlassen, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen
wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den
einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen
Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft
dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen
Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur
Konzernnachhaltigkeitserklärung beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
                                                       
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Investor Relations
213
Geschäftsbericht 2025
– erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der
Konzernnachhaltigkeitserklärung angewandten Prozess, einschließlich
des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der
Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben
in der Konzernnachhaltigkeitserklärung.
– identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen
falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um
diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil
unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko,
dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt
wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist
das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus
der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen,
die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen
aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine
wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die
aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens
stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als
auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang
zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette
unterliegen.
– würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der
Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich
von den zukunftsorientierten Informationen abweichen.
Zusammenfassung der vom
Wirtschaftsprüfer durchgeführten
Tätigkeiten
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die
Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen
über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang
der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen
Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir
unter anderem:
– die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der
Konzernnachhaltigkeitserklärung dargestellten Kriterien insgesamt
beurteilt.
– die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die
Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung einbezogen wurden,
über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen
durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur
Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der
Konzernnachhaltigkeitserklärung, sowie über die auf diesen Prozess
bezogenen internen Kontrollen.
– die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur
Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung beurteilt.
– die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen
geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen
beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den
ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette
für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der
Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz
angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf
begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen
in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die
Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht
Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die
gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten.
– analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten
Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung durchgeführt.
– die Darstellung der Informationen in der
Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.
– den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und
taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden
Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.
Verwendungsbeschränkung für den
Vermerk
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft
durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft
über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Somit ist der Vermerk nicht
dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen
treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber.
Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung,
Sorgfaltspflicht oder Haftung.
Hannover, den 10. März 2026
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Janna Reineke
Wirtschaftsprüferin
Kristina Stiefel
Wirtschaftsprüferin
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
214
Geschäftsbericht 2025
Aufsichtsrat
Bericht des Aufsichtsrats der
Hannover Rück SE
Wahrnehmung der Aufgaben
Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat seine gesetzlichen und
satzungsmäßigen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen.
Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgte auf Basis regelmäßiger,
umfassender und zeitnaher Berichterstattung durch den Vorstand. Der
Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend über alle wesentlichen
Aspekte der Unternehmensführung, insbesondere Strategie, Planung,
Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance.
Zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem
Austausch mit dem Vorstandsvorsitzenden, um strategische und operative
Fragestellungen zu erörtern. Die Vorsitzende des Finanz- und
Prüfungsausschusses pflegte einen regelmäßigen Dialog mit dem
Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer zu Themen der
Rechnungslegung und des internen Kontrollsystems.
Sitzungen und Teilnahme
Im Berichtsjahr fanden vier Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt, an
denen sämtliche Mitglieder physisch teilnahmen. In jeder Sitzung berichtete
der Vorstand ausführlich über die Geschäftsentwicklung und erläuterte
Abweichungen zur Planung. Der Jahres- und Konzernabschluss sowie die
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers bildeten zentrale
Informationsquellen. Vertreter der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht nahmen routinemäßig an einer Sitzung teil.
Teilnahmequote
Anzahl Sitzungen
in %
Teilnahme Aufsichtsratsplenum
Torsten Leue (Vorsitzender)
4/4
100
Herbert K. Haas (Stv. Vorsitzender)
4/4
100
Sibylle Kempff
4/4
100
Timo Kaufmann
4/4
100
Ilka Hundeshagen
4/4
100
Dr. Ursula Lipowsky
4/4
100
Dr. Michael Ollmann
4/4
100
Dr. Alena Kouba
4/4
100
Harald Kayser
4/4
100
Teilnahme Finanz- und Prüfungsausschuss
Dr. Ursula Lipowsky (Vorsitzende)
4/4
100
Herbert K. Haas
4/4
100
Torsten Leue
4/4
100
Teilnahme Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Torsten Leue (Vorsitzender)
4/4
100
Herbert K. Haas
4/4
100
Dr. Michael Ollmann
4/4
100
Ilka Hundeshagen
4/4
100
Schwerpunkte der Beratung im Plenum
Im Jahr 2025 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand
regelmäßig zentrale Themen wie geopolitische Entwicklungen, den
Klimawandel und gesellschaftliche Herausforderungen intensiv diskutiert.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen dabei stets die Resilienz und die
Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Die Sitzungen zeichneten sich durch
eine breite inhaltliche Agenda und einen offenen, konstruktiven Dialog
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat tagte auch
regelmäßig ohne Anwesenheit des Vorstands.
Sitzung am 12. März 2025
– Jahres- und Konzernabschluss, Gewinnverwendung
– Risikomanagement, Compliance und Interne Revision
– Vergütungsbericht und Festsetzung der variablen Vergütung für den
Vorstand
In der Sitzung am 12. März 2025 billigte der Aufsichtsrat den testierten
Jahres- und Konzernabschluss und unterstützte den
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024.
Der Vorstand erläuterte dazu alle wesentlichen Kennzahlen aus der
Versicherungs- und Nichtversicherungstechnik sowie Aspekte der
Kapitalanlage. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die
Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging
dabei insbesondere auf die Key Audit Matters und die vorgenommenen
Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen
Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht
berichtet. Darüber hinaus prüfte und billigte der Aufsichtsrat die
nichtfinanzielle Konzernerklärung. Auch der Bericht des Vorstands über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Aufsichtsrat
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die jährliche Berichterstattung zu
Risikomanagement, Compliance und Interner Revision. Die jeweiligen
Funktionsträger der Schlüsselfunktionen nahmen persönlich an der Sitzung
teil und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat beschloss
außerdem die Aktualisierung der Kapitalanlagerichtlinien, der
Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Informationsordnung. Die
variable Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde auf Grundlage der
Zielerreichung festgelegt.
Der Vorstand informierte über die Erneuerungen der Schaden-
Rückversicherung zum 1. Januar 2025 und gab einen Ausblick auf das
laufende Geschäftsjahr. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit
der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die
Hauptversammlung am 7. Mai 2025 und stimmte der Durchführung als
virtuelle Hauptversammlung zu. Der Aufsichtsrat prüfte den
Vergütungsbericht und gab ihn zur Vorlage in der Hauptversammlung frei.
Details zum Vergütungssystem sind der Erklärung zur
Unternehmensführung bzw. dem Vergütungsbericht 2025 zu entnehmen.
Auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses schlug der
Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, als Abschlussprüfer zu
bestellen.
Sitzung am 12. Mai 2025
– Risikomanagement, Kapitalisierung und Solvency II
– Selbsteinschätzung, Qualifikationsmatrix und Effizienzprüfung
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
215
Geschäftsbericht 2025
In der Sitzung am 12. Mai 2025 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat
ausführlich über das erste Quartal 2025. Einen besonderen Schwerpunkt
bildete die detaillierte Analyse der Qualität und Angemessenheit der
Schadenreserven in der Schaden- und Unfallrückversicherung. Zu diesem
Thema standen sowohl interne als auch externe Experten beratend zur
Verfügung. Neben dem Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr, der
weiterhin maßgeblich von geopolitischen Entwicklungen und
Wetterereignissen beeinflusst wurde, bildeten die Erörterung des Own-
Risk- and-Solvency-Assessment-Berichts für das Vorjahr, die Regular
Supervisory Reports sowie die Kapitalisierung nach Solvency II weitere
zentrale Beratungspunkte. Der Aufsichtsrat nahm zudem den
Prüfungsbericht zur Solvabilitätsübersicht zur Kenntnis und diskutierte
wesentliche Beteiligungen der Gesellschaft. Nach Vorbereitung durch den
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten befasste sich der Aufsichtsrat
mit Mandatsverlängerungen auf Vorstandsebene.
Im Rahmen dieser Sitzung wurden auch die Selbsteinschätzung des
Aufsichtsrats sowie die Qualifikationsmatrix besprochen und aktualisiert.
Die Ergebnisse bestätigten, dass der Aufsichtsrat insgesamt über die
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Überwachung
des Vorstands verfügt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben auch im
Geschäftsjahr 2025 eigenverantwortlich an Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und entsprechende Schulungen
besucht; die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft. Darüber hinaus wurde ein
gemeinsames Training zum Thema künstliche Intelligenz für den
Aufsichtsrat durchgeführt. Abschließend wurden die Ergebnisse der
regelmäßig stattfindenden Effizienzprüfung des Aufsichtsrats diskutiert. Die
Ergebnisse bestätigen eine hohe Effektivität der Gremienarbeit;
Verbesserungspotenziale werden kontinuierlich adressiert.
Sitzung am 7. August 2025
– Halbjahresbericht
– Entwicklung einzelner Geschäftsfelder
– Aktualisierung der IT-Strategie
Am 7. August 2025 berichtete der Vorstand über das erste Halbjahr und
erläuterte die wichtigsten Kennzahlen aus der Versicherungs- und
Nichtversicherungstechnik sowie den Stand der Erreichung der
strategischen Ziele. Auch der Chief Risk Officer informierte umfassend über
die aktuelle Risikolage der Gesellschaft. Standardgemäß wurde über
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen berichtet. Im
Berichtszeitraum gab es keine Geschäfte, die unter die gesetzlichen
Vorgaben des Zustimmungsvorbehalts oder der Veröffentlichungspflicht
fielen. Darüber hinaus diskutierte der Aufsichtsrat die strategische
Zusammenarbeit mit der E+S Rückversicherung AG. Im Bereich Corporate
Governance wurde die Richtlinie zur Geeignetheit von Aufsichtsräten,
Vorständen und Schlüsselfunktionsinhabern aktualisiert. Zudem wurde ein
Update der IT-Strategie verabschiedet. Die IT-Strategie umfasst auch das
Thema Information Security.
Sitzung am 7. November 2025
– Geschäftsentwicklung und Planung
– Angemessenheit des Vergütungssystems
– ESG: regulatorische Entwicklungen und Wesentlichkeitsanalyse
– Corporate Governance: Erklärung nach DCGK
– Digitalisierung, künstliche Intelligenz
In der letzten Sitzung des Jahres am 7. November 2025 informierte der
Vorstand zunächst über die Ergebnisse des dritten Quartals und gab einen
Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Im Anschluss stellte der Vorstand
die operative Planung für das Jahr 2026 sowie die mittelfristige
Unternehmensplanung vor, die beide vom Aufsichtsrat gebilligt wurden.
Die Vorstände aus dem Bereich Schaden-Rückversicherung berichteten
ausführlich zur Geschäftsentwicklung in Europa, Asien und den USA sowie
zum fakultativen Geschäft. Der Chief Risk Officer gab erneut einen
Überblick über die aktuelle Risikolage der Gesellschaft.
Im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung nahm der Aufsichtsrat
die Wesentlichkeitsanalyse sowie die regulatorischen Entwicklungen zum
Themenfeld ESG zur Kenntnis. Darüber hinaus informierte der Vorstand
über den Stand der wesentlichen rechtshängigen Verfahren und die
Ausgestaltung des Vergütungssystems für Führungskräfte.
Nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungssystems des Vorstands
und überzeugte sich von dessen Angemessenheit. In diesem
Zusammenhang wurden die strategische Zielrendite sowie die Ziele für das
Jahr 2026 festgelegt.
Abschließend beschloss der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärungä
nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex und
aktualisierte die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
Als Teil der Sitzung wurde durch interne Experten ein Training zum Thema
künstliche Intelligenz durchgeführt. Die digitale Transformation und der
Einsatz von künstlicher Intelligenz sind zentrale Bestandteile der
Unternehmensstrategie. Der Aufsichtsrat überwacht die Umsetzung
wesentlicher digitaler Projekte.
Aufsichtsratsausschüsse
Um seine Aufgaben effizient und wirkungsvoll wahrzunehmen, hat der
Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse eingerichtet. Diese bereiten
Beratungen und Beschlussfassungen im Plenum vor oder übernehmen
bestimmte Aufgaben eigenständig. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden
berichten regelmäßig im Aufsichtsrat über die Aktivitäten ihrer Gremien. Die
allgemeinen Beratungs- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats
bleiben dabei unverändert bestehen. Bei der Vorbereitung von Beschlüssen
wird darauf geachtet, dass der Aufsichtsrat alle Vorlagen mit der gebotenen
Sorgfalt erörtern und entscheiden kann.
Der Nominierungsausschuss ist dafür zuständig, dem Aufsichtsrat
geeignete Kandidaten für die Wahl in das Gremium vorzuschlagen, die der
Hauptversammlung präsentiert werden. Im Jahr 2025 tagte der Ausschuss
nicht.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr viermal
zusammen. An allen Sitzungen nahmen sämtliche Ausschussmitglieder
persönlich teil. Das Gremium widmete sich der Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems, dem Risikomanagement und der Internen Revision sowie
der Abschlussprüfung. Besonderes Augenmerk galt der Auswahl und
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Prüfung und den
zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Ausschuss legte die
Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr fest und befasste sich
intensiv mit dem Prüfungsplan und -ansatz. Die Einschätzung des
Prüfungsrisikos und der daraus abgeleitete Prüfungsumfang wurden
gemeinsam mit den Abschlussprüfern erörtert; der Austausch fand auch
ohne Beteiligung des Vorstands statt. Vorbereitend beschäftigte sich der
Finanz- und Prüfungsausschuss unter anderem mit dem Konzernabschluss
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
216
Geschäftsbericht 2025
nach IFRS und der nichtfinanziellen Erklärung und diskutierte die Berichte
der Wirtschaftsprüfer. Zur Erörterung der nichtfinanziellen Erklärung nahm
auch der ESG-Experte des Aufsichtsrats, Herr Kayser, an der Sitzung im
März  teil. Wie in den Vorjahren wurden eine gutachterliche Stellungnahme
zur Angemessenheit der Schadenrückstellungen in der Schaden-
Rückversicherung, die Retrozessionsstruktur der Hannover Rück-Gruppe
sowie die Berichte der Schlüsselfunktionen entgegengenommen und
erörtert. Der Vorstand berichtete zudem zur Kapitalbedeckung nach
Solvency II. Auch die Kapitalplanung und mögliche Kapitalmaßnahmen
wurden im Ausschuss vorbereitet. Für die externe Überprüfung der
nichtfinanziellen Erklärung und des Vergütungsberichts wurde erneut die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
beauftragt. Der Ausschuss stimmte außerdem dem Vorgehen zur Auswahl
eines neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2028 zu.
Im Rahmen der Strategieüberwachung befasste sich der Ausschuss
insbesondere mit den wesentlichen Finanzkennzahlen. Der Chief Risk
Officer informierte in jeder Sitzung über aktuelle Entwicklungen im
Risikomanagement und beantwortete Fragen zum Risikobericht.
Spezialthemen wie Klimawandel und geopolitische Entwicklungen wurden
ebenfalls behandelt. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss
regelmäßig mit aktuellen Entwicklungen bei der Schadenabwicklung und
tauschte sich mit dem Vorstand sowie dem Inhaber der
versicherungsmathematischen Funktion zur Reservierung in der Personen-
Rückversicherung aus.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten tagte im Berichtszeitraum
viermal, wobei alle Mitglieder persönlich anwesend waren. Wie in den
Vorjahren überprüfte das Gremium die Angemessenheit des
Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder, diskutierte die variable
Vergütung für das Geschäftsjahr 2025 auf Basis der Zielerreichung und
prüfte die Bezüge der Vorstandsmitglieder. Zu allen Themen wurden
Empfehlungen an den Aufsichtsrat formuliert. Zudem wurden die
persönlichen Ziele des Vorstands für das Jahr 2026 erarbeitet und dem
Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Investorenkommunikation
Im Geschäftsjahr 2025 hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in
angemessenem Rahmen mit Investoren zu aufsichtsratsspezifischen
Themen ausgetauscht. Die Gespräche umfassten insbesondere Fragen der
Governance und des Vergütungssystems.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der
zusammengefasste Lagebericht wurden von der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Wahl des
Abschlussprüfers erfolgte auf Empfehlung des Aufsichtsrats durch die
Hauptversammlung; der Prüfungsauftrag wurde vom
Aufsichtsratsvorsitzenden erteilt. Die zusammengefasste nichtfinanzielle
Erklärung, welche die Konzernnachhaltigkeitserklärung nach ESRS
beinhaltet, wurde, ebenfalls durch PwC, einer separaten Prüfung zur
Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterzogen. Die
Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor. Die von der
European Securities and Markets Authority sowie der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegten Prüfungsschwerpunkte wurden
berücksichtigt. Auch die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und die Prüfung der Solvabilitätsübersicht wurden
erneut beauftragt. Die besonderen Anforderungen, die sich aus der
Internationalität der Prüfungen ergeben, wurden vollständig erfüllt.
Da die Prüfungen keinen Anlass zur Beanstandung gaben, erteilte die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils
uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Zudem wurde bestätigt, dass der
Jahresabschluss die Angaben gemäß § 289 f HGB enthält. Der Finanz- und
Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und den zusammengefassten
Lagebericht unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer und unter
Berücksichtigung der Prüfungsberichte beraten und den Aufsichtsrat über
die Ergebnisse informiert. Die Prüfungsberichte wurden allen
Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt und im Rahmen der
Leue.png
Bilanzaufsichtsratssitzung im März 2026 ausführlich mit den
Wirtschaftsprüfern erörtert. Die Abschlussprüfer werden auch an der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 teilnehmen, in der die
Abschlüsse des Jahres 2025 vorgelegt werden. Auch der vom Vorstand
erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen
und den Jahres- sowie den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur
Verwendung des Bilanzgewinns 2025 hat sich der Aufsichtsrat
angeschlossen.
Veränderungen im Aufsichtsrat und im
Vorstand
Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Zum 31. März 2025 ist Herr Jean-
Jacques Henchoz aus dem Vorstand der Hannover Rück ausgeschieden.
Die Position des Vorstandsvorsitzenden übernahm zum 1. April 2025 Herr
Clemens Jungsthöfel. Herr Dr. Christian Hermelingmeier trat als Nachfolger
von Herrn Jungsthöfel in der Funktion des CFO zum selben Zeitpunkt in
den Vorstand ein.
Dank an Vorstand und Mitarbeiter
Dank der außerordentlichen Leistung aller Mitarbeitenden und der
umsichtigen Unternehmensführung des Vorstands in diesem und den
vergangenen Jahren hat die Hannover Rück SE erneut ein sehr gutes
Ergebnis erzielt. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen
Mitarbeitenden des Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die hohe
Flexibilität seine Anerkennung aus.
Hannover, den 11. März 2026
Für den Aufsichtsrat
Torsten Leue
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
217
Geschäftsbericht 2025
Aufsichtsrat der
Hannover Rück SE
Torsten Leue 1, 2, 3
Hannover
(seit 7. Mai 2018) 4
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G., Hannover
Vorsitzender des Vorstands Talanx AG, Hannover 5, 6
Vorsitzender des Aufsichtsrats E+S Rückversicherung AG, Hannover 5
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI AG, Hannover 5
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI Deutschland AG, Hannover 5
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI Global SE, Hannover 5
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI International AG, Hannover 5
Mitglied des Beirats Commerzbank AG, Frankfurt am Main 6, 7
Herbert K. Haas 1, 2, 3
Burgwedel
(seit 24. Mai 2002) 4
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied verschiedener Aufsichtsräte
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover 5
Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx AG, Hannover 5, 6
Sibylle Kempff 8
Hannover
(seit 6. Mai 2024) 4
Angestellte
Timo Kaufmann 8
Hannover
(seit 6. Mai 2024) 4
Angestellter
Ilka Hundeshagen 1,8
Hannover
(seit 8. Mai 2019) 4
Angestellte
Dr. Ursula Lipowsky 2,3
München
(seit 7. Mai 2018) 4
Mitglied verschiedener Aufsichtsräte
Mitglied des Aufsichtsrats Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats Württembergische Lebensversicherung AG, Kornwestheim
Dr. Michael Ollmann1
Hamburg
(seit 8. Mai 2019) 4
Mitglied verschiedener Aufsichtsräte
Mitglied des Aufsichtsrats HDI Global SE, Hannover 5
Mitglied des Aufsichtsrats HDI International AG, Hannover 5
Harald Kayser
Hannover
(seit 6. Mai 2024) 4
Selbstständiger Unternehmensberater
Dr. Alena Kouba
Zürich, Schweiz
(seit 6. Mai 2024) 4
Selbstständige Unternehmensberaterin
1 Mitglied des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten
2 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses
3 Mitglied des Nominierungsausschusses
4 Datum bezieht sich jeweils auf die erstmalige Bestellung bzw. Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft. Beginn der aktuellen Mandatsperiode für das Gesamtgremium: zum Ende der ordentlichen
Hauptversammlung am 6. Mai 2024.
5 Konzernmandat
6 Börsennotiert
7 Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer
Wirtschaftsunternehmen
8 Arbeitnehmervertreter/-in
                                                       
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
218
Geschäftsbericht 2025
Kontakte und
weiterführende Links
Investor & Rating Agency Relations
Karl Steinle
Tel. +49 511 5604-1500
karl.steinle@hannover-re.com
Axel Bock
Tel. +49 511 5604-1736
axel.bock@hannover-re.com
Media Relations
Oliver Süß
Tel. +49 511 5604-1502
oliver.suess@hannover-re.com
Weiterführende Links
Standorte
Hannover Rück – Unsere Standorteä
Glossar
Hannover Rück – Glossarä
Strategie
Hannover Rück – Konzernstrategie im Überblickä
Vergütungsbericht
Hannover Rück – Vergütungsbericht und -systemä
Die Hannover Rück verzichtet aus Gründen der Nachhaltigkeit auf den
Druck und Versand von Geschäfts- und Zwischenberichten. Der
vorliegende Konzern-Geschäftsbericht der Hannover Rück wird in den
Sprachen Deutsch und Englisch als HTML-Version und PDF-Datei im
Internet zur Verfügung gestellt:
www.hannover-re.com
Dort wird auch der Geschäftsbericht der Hannover Rück SE in deutscher
und englischer Sprache bereitgestellt.
Rundungsdifferenzen
In diesem Bericht werden Beträge und Werte kaufmännisch gerundet und
mitunter in Tausend, Millionen oder Milliarden dargestellt. Durch diese
Rundungen können sich geringfügige Differenzen ergeben, insbesondere
wenn einzelne gerundete absolute oder relative Werte summiert,
subtrahiert oder in Relation gesetzt werden. Wir legen bei Berechnungen
stets nichtgerundete Werte zugrunde.
Geschlechtsneutrale Formulierungen
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit haben wir uns dazu entschieden, im
Textverlauf die männliche Form zu verwenden. Selbstverständlich sind
Menschen jeder Geschlechtsidentität angesprochen.
supersign white.png
Hannover Rück
                                       
Investor Relations
219
Geschäftsbericht 2025
Finanzkalender
2026 / 2027
12. März 2026
Veröffentlichung Jahresabschluss 2025
Bilanzpressekonferenz
6. Mai 2026
Hauptversammlung
11. Mai 2026
Quartalsmitteilung zum 31. März 2026
12. August 2026
Halbjahresfinanzbericht 2026
9. November 2026
Quartalsmitteilung zum 30. September 2026
25. November 2026
Investorentag 2026
4. Februar 2027
Veröffentlichung der Ergebnisse der Vertragserneuerung
11. März 2027
Veröffentlichung Jahresabschluss 2026
Bilanzpressekonferenz
4. Mai 2027
Hauptversammlung
www.hannover-re.com
Impressum
Herausgeber
Hannover Rück SE
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover
Tel. +49 511 5604-0
Bildnachweise
Werner Bartsch
Seiten 5, 6
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